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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 200Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengemeindestrukturgesetzes
und des Mindestmitgliederzahlgesetzes

Vom 24. November 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengemeindestrukturgesetzes

Das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGSG) vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 52S. 76), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes zur Änderung vertretungsrechtlicher Regelungen von Gemeindekirchenräten in Gesamtkirchengemeinden vom 10. November 2022 (KABl. Nr. 153S. 206), wird wie folgt geändert:
  1. In die Eingangsformel werden nach dem Wort „Grundordnung“ die Wörter „der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257) (im folgenden: Grundordnung)“ eingefügt.
  2. In § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach der Angabe „Artikel 34“ die Wörter „der Grundordnung“ eingefügt.
  3. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
      „Bis zur Neuwahl von Vorsitz und Stellvertretung des Gemeindekirchenrats der entstehenden Kirchengemeinde nehmen die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der mitgliederstärksten ehemaligen Kirchengemeinde im Zeitpunkt der Vereinigung je einzeln die Vertretung der entstehenden Kirchengemeinde gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Grundordnung wahr.“
    2. In Absatz 2 werden nach der Angabe „Artikel 34“ die Wörter „der Grundordnung“ eingefügt.
  4. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. Dem Absatz 2 werden folgende Sätze 4 und 5 angefügt:
      „Besteht für mehrere der sich vereinigenden Kirchengemeinden ein gemeinsamer Gemeindekirchenrat, trifft die Satzung Regelungen für die Zusammensetzung der Ortskirchenräte. Hat ein Kreiskirchenrat für eine Kirchengemeinde eine Regelung nach Artikel 26 Absatz 3 Satz 1 der Grundordnung getroffen, bestimmt der Kreiskirchenrat die Mitglieder dieses Ortskirchenrates; Artikel 20 der Grundordnung gilt entsprechend.“
    2. Dem Absatz 4 wird folgender Satz 2 angefügt:
      „Auf Antrag des Kreiskirchenrats kann von der Voraussetzung unter Nummer 1, mindestens 500 Gemeindeglieder aufzuweisen, abgewichen werden.“
    3. Absatz 6 wird aufgehoben.
  5. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 2 werden vor dem Wort „Grundstücken“ die Wörter „einzelnen oder allen“ eingefügt.
    2. Satz 3 wird aufgehoben.
  6. § 6 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Satz 2 wird nach der Angabe „§ 3 Absatz 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
      bb)
      Satz 5 wird aufgehoben.
    2. In Absatz 2 Satz 4 werden nach der Angabe „Artikel 26“ die Wörter „Absätze 1 und 2“ eingefügt.
    3. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
      aa)
      In Satz 1 wird das Wort „mehr“ gestrichen.
      bb)
      Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
      „Der Kreiskirchenrat ist über eine entsprechende Regelung zu informieren.“
  7. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 Nummer 2 werden nach der Angabe „Artikel 19“ die Wörter „der Grundordnung“ eingefügt.
    2. In Satz 2 werden nach der Angabe „Artikel 17“ die Wörter „der Grundordnung“ eingefügt.
  8. § 8 Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:
    1. In Nummer 2 wird nach dem Wort „Regelung“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
    2. In Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt.
    3. Folgende Nummer 4 wird angefügt:
      „die Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindekirchenrats bei der Pfarrstellenbesetzung, sofern die Gesamtkirchengemeinde nicht mit einer anderen Kirchengemeinde oder Gesamtkirchengemeinde in einem Pfarrsprengel verbunden ist.“
  9. § 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 werden nach dem Wort „Person“ die Wörter „, die über die Befähigung zum Ältestenamt verfügt,“ eingefügt.
    2. Satz 3 wird aufgehoben.
  10. In § 18 Absatz 1 werden zwischen die Wörter „die der“ und „kirchenaufsichtlichen“ die Wörter „Zustimmung des Kreiskirchenrats sowie der“ eingefügt.
  11. In § 21 Absatz 2 Satz 3 werden nach den Wörtern „Absatz 1 Satz 4 und“ die Wörter „im Fall eines Friedhofsverbands als Gemeindeverband“ eingefügt.
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Artikel 2
Kirchengesetz zur Änderung des Mindestmitgliederzahlgesetzes

§ 1 des Kirchengesetzes über eine Mindestmitgliederzahl für Kirchengemeinden (Mindestmitgliederzahlgesetz) vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154S. 256), wird wie folgt geändert:
  1. Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    1. Nach dem Wort „Ältestenwahl“ werden das Komma und die Wörter „die der Neubildung der Kreissynoden vorangeht“ gestrichen.
    2. Nach der Angabe „2021)“ wird das Komma gestrichen.
  2. Dem Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz vorangestellt:
    „Auf Antrag des Kreiskirchenrats kann von der Voraussetzung in Satz 1, mindestens 500 Gemeindeglieder aufzuweisen, abgewichen werden.“
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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 24. November 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 201Kirchengesetz zur Änderung des Verwaltungsämtergesetzes
und des Kirchenbaugesetzes

Vom 25. November 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Das Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154S. 207) wird wie folgt geändert:
  1. § 3 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 3 wird Satz 2 aufgehoben.
    2. In dem neuen Satz 2 wird das Wort „Kirchenkreise“ durch das Wort „Kreissynoden“ ersetzt.
  2. § 5 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Verwaltungsrat“ das Komma und die Wörter „in jedem Fall jedoch die Superintendentin oder den Superintendenten oder ein Mitglied der kollegialen Leitung“ gestrichen.
    2. Nach Absatz 6 Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt:
      „Eines dieser Mitglieder ist die Superintendentin oder der Superintendent oder ein Mitglied der kollegialen Leitung des Kirchenkreises. Die Verbandssatzung kann abweichend hiervon regeln, dass anstelle der Superintendentin oder des Superintendenten deren Stellvertreterin oder Stellvertreter in den Verwaltungsrat entsandt werden kann.“
    3. In Absatz 9 Satz 2 Nummer 4 werden die Wörter „die Verbandssatzung und deren Änderungen“ durch die Wörter „die Änderung der Verbandssatzung“ ersetzt.
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Artikel 2

Das Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154S. 207) wird wie folgt geändert:
§ 10a Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die bauliche Betreuung kirchlicher Gebäude gemäß § 2 Absatz 1 obliegt im Rahmen der öffentlichen Gewalt den Kirchenkreisen, soweit sie nicht mit Zustimmung des Kreiskirchenrates oder im Falle der verpflichtenden Auftragsaufgabe nach § 9 Absätze 3 und 4 Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter durch eigene berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeitende des Gebäudeeigentümers wahrgenommen wird.“
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Artikel 3

Das Konsistorium kann das Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter in der sich aus Artikel 1 ergebenden Fassung sowie das Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 15. November 2014 in der sich aus Artikel 2 ergebenden Fassung jeweils mit neuem Datum neu bekannt machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.
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Artikel 4

Dieses Kirchengesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 25. November 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 202Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen im kirchenmusikalischen Bereich

Vom 17. November 2023

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Die Kirchenleitung hat folgende Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen für kirchenmusikalische Dienste beschlossen:
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§ 1
Grundlegende Bestimmungen

( 1 ) Die Einzelvergütungssätze für kirchenmusikalische Dienste werden nach geplanter Dauer der Veranstaltung/des Dienstes und nach kirchenmusikalischer Qualifikation der tätigen Personen differenziert (Anlage).
( 2 ) Für alle Veranstaltungen/Dienste werden die Einzelvergütungssätze auf Basis der tariflichen Entgelte gemäß folgender Entgeltgruppen bestimmt:
  • EG 10 für Personen mit Bachelor oder Master Kirchenmusik bzw. Hochschulabschluss in der Fachrichtung des ausgeübten Dienstes,
  • EG 6 für Personen mit C-Prüfung oder Anerkennung in der Fachrichtung des ausgeübten Dienstes,
  • EG 5 für Personen mit D-Prüfung in der Fachrichtung des ausgeübten Dienstes,
  • EG 2 für Personen ohne kirchenmusikalische Qualifikation.
( 3 ) Die zu Grunde gelegten Stundensätze errechnen sich auf der Basis der Quartalsarbeitszeit nach dem TV-EKBO (512,2 Stunden/Quartal = 13 Wochen/Quartal x 39,4 Stunden/Woche).
( 4 ) Für alle Veranstaltungen/Dienste bis zu 60 Minuten stehen die Dauer der Veranstaltung/des Dienstes und der Vorbereitungszeit in der Regel im Verhältnis von 1:2. Für die über 60 Minuten liegende Dauer der Veranstaltung/des Dienstes und in Einzelfällen (z. B. bei Doppelgottesdiensten) wird eine Vorbereitungszeit im Verhältnis von 1:1,5 angesetzt.
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§ 2
Einzelvergütungssätze

( 1 ) Es gelten die Einzelvergütungssätze, die als Anlage dieser Richtlinie beigefügt sind.
( 2 ) Diese Anlage wird durch das Konsistorium auf der Basis der jeweils aktuellen tariflichen Entgelte im Abstand von drei Jahren aktualisiert und im Amtsblatt und an weiteren geeigneten Stellen veröffentlicht. Die bis dahin geltende Tabelle tritt dadurch automatisch außer Kraft.
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§ 3
Individuelle Vergütungsvereinbarung

Gemeinden und Kirchenkreise können die Vergütungen bei größerem Aufwand oder abweichender Dauer auf der Basis der in § 1 dargelegten Grundsätze regeln oder im Einzelfall vereinbaren. Abweichende Verabredungen sind in jedem Falle vor der Ausübung des Dienstes einvernehmlich zu treffen. Bei auftretenden abweichenden Einschätzungen ist der/die Kreiskantor:in hinzuzuziehen.
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§ 4
Dienstauftrag

Den in der Landeskirche beruflich tätigen Kirchenmusiker:innen werden ausschließlich Dienste außerhalb ihres Dienstauftrages vergütet.
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§ 5
Fahrtkosten und Auslagen

( 1 ) Durch den Dienst entstehende Fahrtkosten sind nach den jeweils geltenden reisekostenrechtlichen Regelungen zu erstatten.
( 2 ) Außerdem werden notwendige Auslagen erstattet.
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§ 6
Sonderregeln für Bestattungs- und Trauerfeiern

( 1 ) Für die musikalische Begleitung von Bestattungs- und Trauerfeiern auf evangelischen Friedhöfen gilt in Abweichung von § 1 Absatz 2 die Eingruppierung nach EG 10.
( 2 ) Die Regelungen der §§ 3 und 5 finden keine Anwendung.
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§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Richtlinie zu Einzelvergütungssätzen im kirchenmusikalischen Bereich vom 24. August 2018 (KABl. S. 158) außer Kraft.
Berlin, den 17. November 2023
Az.: 2310-00:00
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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Anlage

Dauer der Veranstaltung/
des Dienstes in Min.
45
60
90
120
Verhältnis
Präsenz : Vorbereitung
Stundensatz
in Euro
1:2
1:2
bis 1h 1:2
über 1h 1:1,5
bis 1h 1:2
über 1h 1:1,5
A/B EG 10 Stufe 2
22,05
49,61
66,15
93,71
121,28
C EG 6 Stufe 4
18,70
42,07
56,09
79,47
102,84
D EG 5 Stufe 2
16,60
37,36
49,81
70,57
91,33
ohne Pr. EG 2 Stufe 2
14,67
33,01
44,01
62,34
80,68
Bestattungs- und Trauerfeiern auf evangelischen Friedhöfen EG 10
Grundvergütung (umfasst Prä- und Postludium und bis zu drei Choräle oder Instrumentalstücke)
49,61
bei besonderem musikalischen Aufwand (insbesondere Begleitung von Solisten, Repertoirerecherche, instrumentengerechte Einrichtung besonderer Wünsche und Ähnliches)
71,66

Nr. 203Kirchengesetz zum Doppelhaushalt 2024/2025
und zur Verlängerung des Verwaltungsämterfonds

Vom 25. November 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat aufgrund von Artikel 70 Absatz 1 Nummer 12 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. S. 159), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154) folgendes Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

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§ 1

( 1 ) Das diesem Kirchengesetz als Anlage beigefügte Haushaltsbuch der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz schließt in Einnahmen und Ausgaben:
  • für das Haushaltsjahr 2024 im Rechtsträger 1 mit 473.354.292 Euro sowie
  • für das Haushaltsjahr 2024 im Rechtsträger 10 mit 4.499.700 Euro,
  • für das Haushaltsjahr 2025 im Rechtsträger 1 mit 484.850.457 Euro sowie
  • für das Haushaltsjahr 2025 im Rechtsträger 10 mit 3.013.700 Euro
ab.
( 2 ) Von der Französischen Kirche zu Berlin wird eine Umlage in Höhe von 15 vom Hundert ihres Kirchensteueraufkommens erhoben.
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§ 2

( 1 ) Zur Sicherstellung der zentral geleisteten Ausgaben für Versorgung, Beihilfe und Sammelversicherungen einschließlich der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften und der vom Konsistorium festgestellten Mehrkosten für die von der Landeskirche oder im Einvernehmen mit dem Konsistorium ausnahmsweise im privatrechtlichen Dienstverhältnis angestellten ordinierten Mitarbeitenden im Pfarrdienst sowie die Kosten für das „Kirchliche Finanzmanagement“ (KFM) und „Der kirchliche Arbeitsplatz“ (KirA) sowie für das Landeskirchenweite Intranet wird im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von 63.468.300 Euro gemäß § 2 Absatz 3 des Kirchengesetzes über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzgesetz) vom 21. April 2007 (KABl. S. 70), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154), festgesetzt.
( 2 ) Für die Finanzierung:
  1. eines Bausonderfonds für Großprojekte wird in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 ein Betrag in Höhe von jeweils 1.500.000 Euro,
  2. eines Transformationsfonds wird in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 ein Betrag in Höhe von jeweils 3.000.000 Euro,
  3. der Gemeindekirchenratswahlen im Haushaltsjahr 2025 wird ein Betrag in Höhe von 600.000 Euro
nach § 2 Absatz 5 Finanzgesetz erhoben.
( 3 ) Im Haushaltsjahr 2024 werden zur weiteren Schließung der Deckungslücke der Versorgungsrückstellung nach § 2 Absatz 6 Nummer 2 Finanzgesetz zehn vom Hundert des Kirchensteuernettoaufkommens zugeführt. Im Haushaltsjahr 2025 werden der Versorgungsrückstellung neun vom Hundert des Kirchensteuernettoaufkommens zugeführt.
( 4 ) Verbleibende Mittel nach Absatz 2 c) werden nach Abrechnung nach dem Schlüssel des § 2 Absatz 4 Finanzgesetz verteilt.
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§ 3

( 1 ) Im Haushaltsbuch sind die Budgets und die Budgetverantwortung festgelegt. Die Budgets stellen einen Handlungs- und Ermächtigungsrahmen dar, innerhalb dessen die Bewirtschaftung anhand von Zielen und festgelegten Haushaltsmitteln erfolgt. Für die Funktion 7710 (Kirchlicher Rechnungshof) liegt die Budgetverantwortung bei der zuständigen Wirtschafterin bzw. dem zuständigen Wirtschafter kraft Amtes.
( 2 ) Die Budgets umfassen die Einnahmen der Hauptgruppen 0 bis 3 sowie die Ausgaben der Hauptgruppen 5 bis 9. Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) bilden zusammen mit Erstattungen für Personal ein eigenes Budget, es sei denn Ausnahmen werden gesondert festgesetzt.
( 3 ) Ausgaben dürfen nur geleistet werden, soweit der aus den budgetierten Einnahmen und Ausgaben resultierende Deckungsbedarf nicht überschritten bzw. der Deckungsüberschuss nicht unterschritten wird.
( 4 ) Mehreinnahmen können zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen werden.
( 5 ) Innerhalb eines Budgets sind alle Einnahmen und Ausgaben unbegrenzt gegenseitig deckungsfähig, soweit kirchengesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist.
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§ 4

( 1 ) Die Budgetabrechnung zum Jahresabschluss erfolgt auf der Grundlage des Budgets.
( 2 ) Bei Vorliegen eines Budgetüberschusses kann dieser der Budgetrücklage, die nicht verzinst wird, bis zu 70 % der nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel des Budgetergebnisses zugeführt werden.
( 3 ) Bei Vorliegen eines Budgetfehlbetrages erfolgt ein Ausgleich aus der entsprechenden Budgetrücklage. Ist dies nicht oder nicht in voller Höhe möglich, wird der Budgetfehlbetrag in das Folgejahr vorgetragen. Dies hat zur Folge, dass Mittel des Budgets des Folgejahres in dieser Höhe gesperrt sind. Sie müssen im Folgejahr durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden.
( 4 ) In begründeten Ausnahmefällen können mit Zustimmung der Wirtschafterin bzw. des Wirtschafters kraft Amtes oder den von ihr bzw. von ihm bevollmächtigten Personen von Absatz 2 und 3 abweichende Regelungen getroffen werden.
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§ 5

( 1 ) Sind im Stellenplan als besetzbar ausgewiesene Stellen zeitweise oder auf Dauer nicht besetzt, können nach Ablauf von sechs Wochen, nach Eintritt des Ereignisses, das zu der Nichtbesetzung geführt hat, die im Haushalt hierfür festgesetzten Personalkosten mit Zustimmung der Wirtschafterin oder des Wirtschafters kraft Amtes oder den von ihr bzw. von ihm bevollmächtigten Personen für Vertretungs- und Honorarkräfte eingesetzt werden. Aus Personalmitteln der nicht besetzten Stellen sowie der Personalkostenrücklage können mit Zustimmung der Wirtschafterin oder des Wirtschafters kraft Amtes auch Rentenausgleichszahlungen an Rentenversicherer erfolgen, insbesondere, wenn dadurch Einspareffekte erzielt werden können. Mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses können in begründeten Einzelfällen aus der Personalkostenrücklage Mittel für Projekte in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Haushaltsjahr für Anstellungsverhältnisse nach § 11 Absatz 2 Nummern 1 und 2 Finanzgesetz verwendet werden.
( 2 ) Werden zusätzlich befristete Einstellungen vorgenommen, müssen diese Ausgaben innerhalb des Budgets gedeckt werden.
( 3 ) Die auf Grundlage des Stellenplans im Haushalt festgesetzten Mittel bilden die Obergrenze bei der Bewirtschaftung der Ist-Personalkosten.
(4) Die Abrechnung des Personalbudgets im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt gegen die Personalkostenrücklage.
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§ 6

( 1 ) Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 werden 25 landeskirchliche Pfarrstellen im Rahmen der Personalplanung errichtet. Die Stellen sollen für missionarische Gestaltungsräume für den übergemeindlichen Dienst insbesondere in den Kirchenkreisen der Sprengel Potsdam und Görlitz verwendet werden oder Pfarrerinnen und Pfarrern im Entsendungsdienst einen zeitlich befristeten Dienst in der Landeskirche ermöglichen, bis ihnen Stellen in den Stellenplänen der Kirchenkreise übertragen werden können.
( 2 ) Die Stellen können bis zu sechs Jahre übertragen werden. Der Aufgabenbereich der jeweiligen Pfarrstelle kann innerhalb des Übertragungszeitraums mehrmals geändert werden. Eine Ausschreibung der Stellen findet nicht statt.
( 3 ) Die Finanzierung erfolgt über eine zu bildende Rücklage.
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§ 7

( 1 ) Die Abrechnung des Budgetkreises Versorgung im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt gegen die Versorgungsrückstellung.
( 2 ) Mehreinnahmen und Minderausgaben werden den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen bis zur Erreichung der Mindesthöhe zugeführt. Über die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen zugeführt werden, entscheidet im Rahmen des Jahresabschlusses bei Einzelbeträgen von jeweils bis zu 75.000 Euro, insgesamt jedoch nicht über 500.000 Euro, die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes; bei darüber hinausgehenden Beträgen die Kirchenleitung auf Vorschlag des Ständigen Haushaltsausschusses.
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§ 8

( 1 ) Wirtschafterin oder Wirtschafter kraft Amtes (mit Ausnahme der Funktion 7710 – Kirchlicher Rechnungshof) ist die zuständige Leitung der Abteilung 6 des Konsistoriums. Stellvertreter sind in der nachstehenden Reihenfolge:
  1. die Leitung des Referates 6.1,
  2. die Vertretung der Leitung der Abteilung 6 des Konsistoriums.
( 2 ) Wirtschafterin oder Wirtschafter kraft Amtes für die Funktion 7710 (Kirchlicher Rechnungshof) ist die Direktorin oder der Direktor des Kirchlichen Rechnungshofes. Die Stellvertretung nimmt die mit der Leitung der Geschäftsstelle des Kirchlichen Rechnungshofes betraute Person war.
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§ 9

( 1 ) Allgemeine Zuwendungen dürfen – vorbehaltlich der Anerkenntnis der allgemeinen Bewilligungsbedingungen – angewiesen werden bei einer Höhe:
  • bis zu 50.000 Euro als Einmalbetrag,
  • bis zu 200.000 Euro in vierteljährlichen Teilbeträgen.
Darüber hinausgehende Beträge in monatlichen Teilbeträgen.
( 2 ) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Wirtschafterin oder des Wirtschafters kraft Amtes.
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§ 10

( 1 ) Die bestimmungsgemäße auch über- und außerplanmäßige Entnahme von Mitteln aus Kollekten-, Budget- oder sonstigen zweckgebundenen Rücklagen, die bei der Haushaltsplanung nicht veranschlagt wurden, bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Sie gilt mit der Zuführung der Mittel in die Rücklage als erteilt.
( 2 ) Als zuständige Stelle im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 HKVG gilt:
  1. bis zu einem Betrag in Höhe von 75.000 Euro die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes,
  2. für darüber hinaus gehende Beträge der Ständige Haushaltsausschuss.
Die Anträge auf Zustimmung nach Ziffer 2 sind über die Wirtschafterin oder den Wirtschafter kraft Amtes zu stellen.
( 3 ) Für eine andere als die bestimmungsgemäße Verwendung sowie Entnahmen aus anderen als unter Absatz 1 fallende Rücklagen gelten die in Absatz 2 genannten Grenzen.
( 4 ) Unabweisbaren und unvorhersehbaren überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mehrbedarf kann die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes unter Inanspruchnahme der Verstärkungsmittel je Haushaltsstelle beziehungsweise Budget und Haushaltsjahr bis zu 75.000 Euro pro Fall decken. Über die darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Verstärkungsmitteln entscheidet der Ständige Haushaltsausschuss.
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§ 11

( 1 ) Über den Erlass, die Niederschlagung oder Stundung von Forderungen bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheidet die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes, bis zur Höhe von 25.000 Euro beschließt das Kollegium des Konsistoriums mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses. Bei darüber hinausgehenden Beträgen beschließt die Kirchenleitung mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses.
( 2 ) Für die Funktion 7710 entscheidet die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes des Kirchlichen Rechnungshofes über den Erlass, die Niederschlagung oder Stundung von Forderungen bis zur Höhe von 5.000 Euro, bis zur Höhe von 10.000 Euro beschließt die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes des Kirchlichen Rechnungshofes mit Zustimmung des Ständigen Rechnungsprüfungsausschusses. Bei darüber hinausgehenden Beträgen beschließt die Kirchenleitung mit Zustimmung des Ständigen Rechnungsprüfungsausschusses.
( 3 ) Absatz 1 gilt nicht für Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Erstattung von Kirchensteuern gemäß § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Kirchengesetz über die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung – KiStO ev.) in der Fassung vom 1. Januar 2009, zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 158S. 259). Die Entscheidung liegt insoweit im Rahmen der Wirtschafterbefugnis bei der Leitung des Steuerreferates beziehungsweise den von ihr damit Beauftragten, bei darüber hinausgehenden Beträgen liegt die Entscheidung bei der Wirtschafterin oder dem Wirtschafter kraft Amtes.
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§ 12

( 1 ) Die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2024 und 2025:
  1. Bürgschaften bis zur Gesamthöhe von 500.000 Euro, im Einzelfall aber nicht höher als 25.000 Euro zu übernehmen,
  2. Darlehen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zu gewähren, sofern in anderen Gesetzen oder Verordnungen keine anderslautenden Regelungen vorgesehen sind und
  3. Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassenkredite) bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro aufzunehmen.
( 2 ) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses Bürgschaften über die in Absatz 1 a) genannten Beträge hinaus zu übernehmen, Darlehen über den in Absatz 1 b) genannten Betrag hinaus zu gewähren und andere als die in Absatz 1 c) genannten Kredite aufzunehmen. 
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Artikel 2
Änderung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Das Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 29. Oktober 2011 (KABl. S. 206), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 25. Oktober 2019 (KABl. S. 215), wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 4 Satz 1 wird die Zahl 2021 durch die Zahl 2025 ersetzt.
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Artikel 3
Inkrafttreten

( 1 ) Artikel 1 dieses Kirchengesetzes tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
( 2 ) Artikel 2 dieses Kirchengesetzes tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Berlin, den 25. November 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 204Kirchengesetz über die elektronische Kommunikation

vom 25. November 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (Verwaltungsgerichtsgesetzausführungsgesetz – VwGGAG)
vom 8. April 2011 (KABl. S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung mit Gesetzeskraft
vom 18. Februar 2022 (KABl. Nr. 30 S. 39)

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Kirchengesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (Verwaltungsgerichtsgesetzausführungsgesetz – VwGGAG) vom 8. April 2011 (KABl. S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung mit Gesetzeskraft vom 18. Februar 2022 (KABl. Nr. 30S. 39) wird wie folgt geändert:
In § 5 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
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Artikel 2
Kirchengesetz zur Ausführung des Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetzes
der Evangelischen Kirche in Deutschland (VVZG-EKD)
vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD S. 334, KABl. 2011 S. 3),
berichtigt am 15. Oktober 2010 (ABl. EKD S. 296)

Entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 VVZG-EKD kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform lediglich dann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn als Übermittlungsweg die Funktion E-Mail des landeskirchenweiten Intranets im Sinne des Kirchengesetzes über das landeskirchenweite Intranet (LKI-Gesetz) vom 24. Oktober 2019 (KABl. S. 218, S. 219) genutzt wird.
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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 25. November 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 205Kirchengesetz über den Nachtragshaushalt der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
für das Haushaltsjahr 2023

vom 25. November 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat aufgrund von Artikel 70 Absatz 1 Nummer 12 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./ 24. November 2003 (KABl. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154) das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Das Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 1S. 2), geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 156S. 236) wird wie folgt geändert:
  1. In § 1 Absatz 1 wird die Zahl 454.256.595 durch die Zahl 462.524.096 ersetzt.
  2. Das Haushaltsbuch der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird nach Maßgabe des diesem Kirchengesetz beigefügten Nachtragshaushaltsplans sowie der geänderten Aufstellung zu den Budgets des Haushalts im Rechtsträger 01 geändert.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 25. November 2023
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses
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Nr. 206Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin

Vom 17. November 2023

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 52 Absatz 1 Nummer 3 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183, KABl. 2017 S. 234) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154S. 207, 224) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1
Tarif der Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin

Für die evangelischen Friedhöfe in Berlin gelten folgende Leistungsentgelte:
Netto
Euro
+ 19 % MwSt. Euro
= Brutto
Euro
1.
Wässern der Grabstätten und der Anpflanzungen nach Bedarf montags bis freitags (außer Feiertage) vom 1. April bis 30. September
1.1
Wahlgrabstätten
1.1.1
Wahlgrabstätten mit einer Grabstelle
142,55 €
27,08 €
169,63 €
1.1.2
Wahlgrabstätten mit zwei Grabstellen
235,02 €
44,65 €
279,67 €
1.1.3
Wahlgrabstätten mit drei Grabstellen
327,49 €
62,22 €
389,71 €
1.1.4
Wahlgrabstätten mit mehr als drei Grabstellen, je weiterer Grabstelle
92,47 €
17,57 €
110,04 €
1.2
Reihengrabstätten
127,18 €
24,16 €
151,34 €
1.3
Kindergrabstätten
1.3.1
Kindergrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres
73,81 €
14,02 €
87,83 €
1.3.2
Kindergrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres
104,56 €
19,87 €
124,43 €
1.4
Urnengrabstätten
1.4.1
Urnengrabstätten mit einer Größe bis zu 1 m²
68,38 €
12,99 €
81,37 €
1.4.2
Urnengrabstätten mit einer Größe über 1 m²
93,82 €
17,83 €
111,65 €
1.5
Wässern der Heckenpflanzen, je lfd. Meter
33,23 €
6,31 €
39,54 €
1.6
Für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten werden 75 %, für andere, jeweils ganze Monate umfassende Zeiträume werden je Monat 30 % der Sätze nach den Nummern 1.1 bis 1.5, höchstens jedoch die sich nach den Nummern 1.1 bis 1.5 ergebenden Sätze erhoben.
2.
Sauberhalten der Grabstätten nach Bedarf montags bis freitags (außer Feiertage) vom 1. April bis 30. September
2.1
Wahlgrabstätten, je Stelle
86,67 €
16,47 €
103,14 €
2.2
Reihengrabstätten
79,18 €
15,04 €
94,22 €
2.3
Kindergrabstätten
2.3.1
Kindergrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres
58,30 €
11,08 €
69,38 €
2.3.2
Kindergrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres
72,77 €
13,83 €
86,60 €
2.4
Urnengrabstätten
2.4.1
Urnengrabstätten mit einer Größe bis zu 1 m²
54,54 €
10,36 €
64,90 €
2.4.2
Urnengrabstätten mit einer Größe über 1 m²
62,07 €
11,79 €
73,86 €
3.
Für sonstige bestellte Leistungen (z. B. zusätzlichen Blumenschmuck, einmalige Unkrautbeseitigung auf Grabstätten, einmalige Säuberung, Bepflanzung der Grabstätten, Eindecken und Ausschmücken der Gräber), die weder im Gebührentarif noch in vorstehendem Tarif aufgeführt sind, richten sich die Entgelte nach dem Angebot der Friedhofsverwaltung oder, wenn ein solches nicht vorliegt, nach den der Friedhofsverwaltung entstandenen persönlichen und sachlichen Aufwendungen.
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§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin vom 25. November 2022 (KABl. Nr. 157S. 237) außer Kraft.
Berlin, den 17. November 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof

II. Bekanntmachungen

Für Einträge unter dem Abschnitt II. Bekanntmachungen
siehe Kirchliches Amtsblatt Nr. 12 Teil 2

III. Stellenausschreibungen

Nr. 207Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Kreispfarrstelle für pfarramtliche Dienste im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Einsatz im Gemeindepfarramt in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren mit einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer oder einer ordinierten Gemeindepädagogin bzw. einem ordinierten Gemeindepädagogen zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt am nordöstlichen Stadtrand Berlins. Die Gesamtkirchengemeinde mit ca. 5.600 Gemeindegliedern wurde mit vier Ortskirchengemeinden Anfang 2023 gebildet. Malchow und Wartenberg sind bereits seit 2013 ein Pfarrsprengel mit einem gemeinsamen Gemeindekirchenrat (inzwischen Ortskirchenrat) und Mitarbeitenden-Stamm.
    Die Ortsgemeinde Malchow-Wartenberg, in der der Arbeitsschwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle sein wird, verfügt derzeit über zwei Kirchgebäude mit Gemeinderäumen. Der Dienstsitz befindet sich in der Kirche Wartenberg, einer innovativ gebauten und beeindruckenden Neubaukirche mit guten Arbeitsbedingungen. Die weiteren Ortskirchengemeinden sind Alt-Hohenschönhausen und Hohenschönhausen-Nord.
    Die Gesamtkirchengemeinde befindet sich in einem spannenden Veränderungsprozess mit Gestaltungsmöglichkeiten und Raum für eigene Ideen.
    Zur Gesamtkirchengemeinde gehören zwei weitere Pfarrstellen mit je 100 % Dienstumfang, drei Küstereistellen, zwei Stellen für Kinder- und Familienarbeit, drei Kirchenmusikstellen, je eine Stelle für Jugendarbeit, Hausmeisterstelle, Friedhofsverwalterin, Ehrenamtskoordinatorin und derzeit in Verwirklichung eine Geschäftsführendenstelle mit 75 % Dienstumfang.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein gutes, in allen Bereichen kompetentes Team an Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • ein Miteinander, das von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägt ist,
    • ein Arbeitsklima, in dem es Freude macht zu arbeiten,
    • Entlastung von Geschäftsführungsaufgaben,
    • auch für einen Einstieg in den Pfarrberuf günstige Voraussetzungen,
    • einen komfortabel ausgestatteten Arbeitsplatz,
    • flexible Arbeitszeiten,
    • eine gemeinsame Erarbeitung einer Dienstvereinbarung und die regelmäßige Überprüfung, um ein dem Stellenumfang von 50 % gemäßes Arbeiten zu ermöglichen,
    • eine hervorragende kirchenmusikalische Arbeit mit großem Chor, Instrumentalkreis, Jugendband und Konzerten,
    • gute Infrastruktur mit Kitas und Schulen. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe,
    • gute Straßenbahn- und S-Bahn-Anbindung.
    Es handelt sich um eine kreiskirchliche Pfarrstelle ohne Dienstwohnung. Bei Bedarf würden Gemeinde und Kirchenkreis bei der Wohnungssuche unterstützen.
    Zu den Aufgaben wird gehören:
    • ein bis zwei Gottesdienste pro Monat,
    • Amtshandlungen, wobei im Durchschnitt eine Beerdigung pro Monat anfällt und Taufen ca. alle zwei Monate,
    • Teilnahme an der monatlichen Gesamtkirchenratssitzung,
    • Teilnahme an der zweimonatlichen Ortskirchenratssitzung Malchow-Wartenberg,
    • Teilnahme an einer monatlich stattfindenden regionalen Dienstbesprechung,
    • gelegentliche thematische Gestaltung von Gemeindegruppen (Senioren:innenkreis, Bibelgruppe),
    • gelegentlich seelsorgerliche Gespräche.
    Die Gemeinde wünscht sich:
    • Teamfähigkeit,
    • Empathie,
    • Flexibilität,
    • die Bereitschaft, Veränderungsprozesse mitzugestalten.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree ist ab sofort im eingeschränkten Dienst mit 50 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Als Dienstort ist das Klinikum Frankfurt (Oder)-Markendorf vorgesehen.
    Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Das Klinikum der Rhön-AG hat 850 Betten und bietet medizinische Maximalversorgung.
    Gesucht wird eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger, die oder der sich mit Herz und Verstand auf die Arbeit in einem großen Klinikum einlässt und im Team mit der zu gleichen Stellenanteilen beauftragten Pfarrerin zusammen wirkt.
    Zu den Aufgaben gehören neben den Seelsorgebesuchen am Patient:innenbett und der Begleitung von Angehörigen:
    • wöchentliche Gottesdienste (im Wechsel mit der Kollegin),
    • Kontakte mit Mitarbeitenden in verschiedenen Bereichen pflegen und Kooperationen weiter ausbauen,
    • Mitarbeit im Ethikkomitee und Moderation ethischer Fallbesprechungen. Eine entsprechende Qualifikation ist wünschenswert,
    • Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen im Klinikbesuchsdienst,
    • Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit,
    • Religionsunterricht in der Krankenpflegeschule (etwa zwei Wochen im Jahr) sowie gelegentlicher Projektunterricht,
    • Fortbildung von Pflegekräften und Ärzten.
    Weitere Auskünfte erteilen Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24233232, Superintendent Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, oder Pfarrerin Lindstädt, Telefon: 0335/5483985.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Oberbarnim, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab dem 1. Februar 2024 mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Lukaskirchengemeinde Oberbarnim liegt geographisch zwischen den Städten Eberswalde und Bad Freienwalde, im Nordosten des Evangelischen Kirchenkreises Barnim. Dienstsitz ist der idyllische Ort Falkenberg/Mark. Dort steht ein intaktes Pfarrhaus mit großem Garten, durch den ein Bächlein fließt, zur Verfügung. Bahnanschluss ist vorhanden. Kita und Grundschule befinden sich am Ort, weiterführende Schulen sind in Bad Freienwalde und Eberswalde gut zu erreichen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die waldreiche Umgebung (Reiten, Schwimmen, Laufen) zu genießen. Falkenberg/Mark gehört zum Oderbruch, das 2023 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurde.
    Die Bewerberin oder den Bewerber erwartet eine fusionierte Kirchengemeinde, zu der zehn Dörfer gehören. Die Gemeinde sucht eine kompetente Pfarrerin oder einen kompetenten Pfarrer bzw. ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierten Gemeindenpädagogen (m/w/d), die oder der sowohl mit den Ehrenamtlichen als auch mit den Kolleg:innen im Team in der Region gut zusammenarbeiten kann.
    Die Gemeinde wünscht sich von der Bewerberin oder dem Bewerber vor allem Freude an der christlichen Verkündigung, der Gestaltung gemeinsamer Gottesdienste (Taizé-Andachten) und der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senior:innen. Weitergeführt werden soll auch die Kooperation mit der in Falkenberg tätigen RU-Lehrkraft im Bereich Familienarbeit.
    Innerhalb der Gemeinde, im ehemaligen Pfarrhaus Heckelberg, ist ein Sozialarbeiter in einer Projektstelle dabei, die sozialdiakonische offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region aufzubauen. Zudem gibt es ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Kirchenmusik, Lektor:innendienst und der Arbeit mit Familien. Darüber hinaus gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen und Vereinen (z. B. Erntedank, St. Martin). Alle Menschen unterschiedlichen Alters in den Dörfern freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Wenn gewünscht, besteht die Möglichkeit, über den Inhalt und den Umfang aller pfarramtlichen und gemeindlichen Tätigkeiten eine Dienstvereinbarung abzuschließen. Ebenso kann zukünftig darüber verhandelt werden, ob im Rahmen des kreiskirchlichen Stellenplans der Dienstumfang gegebenenfalls mit kreiskirchlichen Aufgaben erweitert werden kann.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Elvira Kübler in 16259 Falkenberg/Mark, Eichholzstraße 3, Telefon: 033458/295, E-Mail: e.kuebler@kirche-barnim.de, oder der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Neustadt (Dosse), Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum 1. März 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Neustadt ist die Stadt der Pferde. Das Haupt- und Landgestüt bringt mit touristisch attraktiven Angeboten ein besonderes Flair in das kleine Brandenburger Städtchen. Für das kirchliche Leben bieten sich dadurch viele Anknüpfungspunkte wie z. B. die Hubertusmesse und das Reitinternat. Im Dorf Kampehl lässt sich in Verantwortung der Kirchengemeinde das „größte Geheimnis Deutschlands – die Kalebuzgruft“ entdecken, die jährlich bis zu 7.000 Besucher anzieht.
    Zur neu gebildeten Gesamtkirchengemeinde Neustadt (Dosse) gehören 1.600 Gemeindeglieder, die in Neustadt direkt und neun weiteren Ortskirchenräten eigenständig die Belange vor Ort regeln und seit Jahren gut zusammenarbeiten.
    Die neue Pfarrperson kann in dieser Gemeinde in einem engagierten Pfarrteam (Pfarrkollege mit 100 %) und damit gaben- und aufgabenorientiert arbeiten. Das zentrale Gemeindebüro in Neustadt ist mit einer kompetenten Verwaltungskraft (75 %) besetzt, die sich auch um alle Friedhofsbelange kümmert. In der Region arbeiten darüber hinaus eine Kirchenmusikerin (100 %) , eine Gemeindepädagogin (85 %) und ein weiterer Pfarrkollege (100 %). Lektor:innen und Prädikant:innen bereichern das gottesdienstliche Angebot.
    Neben traditionellen Formaten haben sich in vertrauensvoller Kooperation z. B. mit den kommunalen Kindergärten, den Bürgermeistern, den Feuerwehren, Kulturvereinen und den Schulen gemeinwesenorientierte Angebote etabliert, die ihren Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Familien haben.
    In Neustadt (Dosse) steht Ihnen ein geräumiges, familienfreundliches Pfarrhaus mit Garten und Pferdestall zur Verfügung. Die Regionalbahn fährt stündlich nach Berlin. Neustadt (Dosse) ist Amtssitz und zentraler Schulstandort in der Region (Grundschule bis Abitur). Eine evangelische Kita im nahen Kyritz, die evangelische Stephanus-Grundschule in Pritzwalk und das Evangelische Gymnasium in Neuruppin bereichern das Bildungsangebot. Supermärkte und Arztpraxen sind vor Ort.
    Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur in Perleberg mit einer Öffentlichkeitsbeauftragten stehen gern mit Rat und Tat zur Seite. Der Konvent der Mitarbeitenden ist ein Ort der Gemeinschaft und des kollegialen Austausches.
    Ein erfahrenes, flexibles und kreatives Team aus Hauptamtlichen und vielen ehrenamtlich Engagierten freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die/der mit Freude und Offenheit auf Menschen aller Generationen zugeht, zum Christsein ermutigt bzw. sie darin begleitet.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Siegbert Weiß, Telefon: 033970/14470, die Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: em.menard@kirchenkreis-prignitz.de, Pfarrer Lars Haake, Telefon: 033970/14655, E-Mail: l.haake@kirchenkreis-prignitz.de, und die gegenwärtige Stelleninhaberin Anja Grätz, Telefon: 033970/14129.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Sperenberg-Wünsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab dem 1. Mai 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium erneut zu besetzten.
    Sperenberg befindet sich ca. 40 km südlich von Berlin in wasser- und waldreicher Umgebung. Bekannt wurde der Ort durch den Gipstagebau, inzwischen ein reizvolles Naherholungsgebiet. Auch als möglicher Standort für den neuen Berliner Großflughafen war Sperenberg im Gespräch, bevor die Wahl auf Schönefeld fiel. Wünsdorf blickt auf eine lange Militärgeschichte zurück. Heute befindet sich dort u. a. das Landesbehördenzentrum, aber auch die eindrucksvolle Bücherstadt. Grundschulen gibt es in Sperenberg, Mellensee und Wünsdorf; weiterführende Schulen in Wünsdorf (Oberschule), Zossen (Gesamtschule), Baruth (Freie Oberschule), Luckenwalde und Rangsdorf (Gymnasien).
    Gottesdienste feiern die Kirchengemeinden in den sanierten Kirchen in Sperenberg und Wünsdorf sowie zweimal monatlich im auf halbem Weg zwischen Wünsdorf und Sperenberg gelegenen Evangelischen Gemeindezentrum in Klausdorf.
    Neben den beiden engagierten Gemeindekirchenräten gibt es zwei Pfarrkollegen in der regionalen Zusammenarbeit, im Pfarrsprengel arbeiten ein Kantor, eine Verwaltungsmitarbeiterin und eine Gemeindepädagogin in regionalen Beschäftigungsverhältnissen mit. Der Kirchenkreis Zossen-Fläming zeichnet sich durch ein sehr kollegiales Miteinander in den Konventen aus, es gibt verlässliche Unterstützung, zum Beispiel durch regelmäßige Geschäftsführungskonsultation oder das Deutschlandticket als Jobticket.
    Die beiden Gemeinden stellen sich ausführlich vor in einer Selbstdarstellung, die hier heruntergeladen werden kann: https://redstorage.gemeinsam.ekbo.de/f/ef5e53c5bc9f425cad82/.
    Das Pfarrhaus wird vor Einzug der neuen Amtsinhaberin oder des neuen Amtsinhabers saniert. Es befindet sich sehr reizvoll gelegen auf einem Seegrundstück mit großem Pfarrgarten.
    Weitere Auskünfte erteilen der aktuelle Stelleninhaber Pfarrer Andreas Hemmerling, Telefon: 033703/7216, E-Mail: andreas.hemmerling@kkzf.de, sowie die Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superindendentur@kkzf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf ist zum 1. Mai 2024 mit 50 % DU zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Helios Klinikum Emil von Behring, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung im Südwesten der Hauptstadt. Die Klinik verfügt über ein breites und modernes Leistungsspektrum und ist aufgrund seiner Historie eng mit dem Berliner Südwesten verbunden. Das Angebot der Seelsorge gilt grundsätzlich allen erkrankten Menschen, ihren An- und Zugehörigen und auch den Mitarbeitenden im Behandlungsteam, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung. Es besteht eine intensive Vernetzung der Klinikseelsorge mit den Mitarbeitenden, besondere Schwerpunkte der Seelsorge sind in der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie zu finden. Im engen Austausch mit allen Professionen ist die Seelsorge im Rahmen des Palliativdienstes in allen Bereichen der Klinik tätig. Die Sorge um spirituelle Themen, Nöte, Fragen und Ressourcen prägt das Selbstverständnis dieser Arbeit.
    Zur Seelsorge im Helios Klinikum Emil von Behring gehört:
    • Begleitung von Patient:innen, An- und Zugehörigen durch Dasein und Beistand in biographischen Zäsuren und am Lebensende,
    • ein zielgruppenorientierter Ansatz: „Was willst Du, dass ich Dir tun soll?“,
    • Vermittlung von Seelsorgeangeboten anderer Religionsgemeinschaften (Spiritual Care),
    • Seelsorge für das Team, Gestaltung von Aussegnungen und Gedenkfeiern etc.,
    • Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen,
    • Präsenz nicht nur im Krankenhaus, sondern Teilnahme an Pfarrkonventen und dem Gesamtkonvent für KHS/APHS,
    • Vernetzung mit den Seelsorgenden im Kirchenkreis.
    Gesucht wird eine teamorientierte und ausstrahlungsstarke Pfarrperson, die Kenntnisse in medizinethischen Fragestellungen mitbringt und mit großer Freude am interprofessionellen Dialog selbstbewusst evangelisch ist.
    Zum Seelsorgeteam gehören eine Pfarrerin, die mit 75 % Stellenumfang im Haus bereits tätig ist, und eine kreiskirchliche Mitarbeiterin, die sich um die Betreuung von geflüchteten Patient:innen und ihrer Familien kümmert.
    Die Seelsorge im Krankenhaus wird in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem katholischen Seelsorger wahrgenommen.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124S. 226).
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Gesine Bertheau, Telefon: 030/81021096, E-Mail: gesine.bertheau@helios-gesundheit.de, die stellvertretende Superintendentin Katharina Freymuth-Loh, Telefon: 030/200094011, E-Mail: katharina.freymuth-loh@teltow-zehlendorf.de, und Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg ist ab 1. Juni 2024 mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Universitätsklinikum Brandenburg, ein kommunales Krankenhaus der Schwerpunktversorgung in der Stadt Brandenburg an der Havel und eine der vier Universitätskliniken der Medizinischen Hochschule Brandenburg.
    Das Klinikum verfügt über rund 500 Betten und 15 Fachabteilungen, darunter Gynäkologie und Neonatologie, verschiedene Bereiche für innere Medizin, verbunden mit onkologischen Zentren, Palliativstation, Gefäßchirurgie, zwei IST, Orthopädie und Unfallchirurgie.
    Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird erwartet:
    • eine Ausbildung nach den Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124S. 226) oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge,
    • das Selbstverständnis, sich nicht als von außen kommend, sondern als Teil des Systems Krankenhaus zu verstehen, in das das Besondere von Seelsorge einfließt als Angebot in einem ganzheitlichen Heilungskonzept,
    • eine kommunikative und offene Weise, mit der sie oder er auch auf Menschen mit nichtreligiösem Hintergrund zugeht.
    Der Auftrag umfasst:
    • Seelsorge bei Patientinnen bzw. Patienten und deren An- und Zugehörigen, ebenso wie den Mitarbeitenden,
    • die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit in ausgewählten Teams, z. B. der Palliativstation,
    • die Gemeinschaftsbestattung still geborener Kinder aus Familien verschiedener kultureller und religiöser Prägung (halbjährlich),
    • das Angebot einer Trauergruppe für Sternenkinder-Eltern,
    • das Angebot einer offenen Trauergruppe für die Stadt,
    • die Mitarbeit im ökumenischen Arbeitskreis „Stille Geburt“,
    • Angebot von Gottesdienst, Gedenkgottesdiensten, Andacht und ritueller Begleitung (Gebet, Abendmahl, Segnung, Aussegnung etc.),
    • eine regelhafte Präsenz, dem Stellenumfang entsprechend; verbunden mit einer zuverlässigen Erreichbarkeit,
    • Teilnahme an kreiskirchlichen und landeskirchlichen Vernetzungsangeboten: Pfarrkonvent im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg und im Regionalkonvent Seelsorge; landeskirchliche Fachtagungen des Gesamtkonventes,
    • Vernetzung mit Akteuren in sozialen und medizinischen Bereichen der Stadt: Hospiz, Palliativdienste, Beratungsstellen,
    • Beitrag zur Stärkung der Mitarbeitenden auch in ihrer Zuwendung zu Patientinnen bzw. Patienten,
    • Bereitschaft zur Einbringung von Spezialthemen in der Pflegefachschule.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Siegfried-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: wisch.s-thomas@ekmb.de, Pfarrerin Felicitas Haupt, Telefon: 03381/412800, E-Mail: haupt.felicitas@ekmb.de, und die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab dem 1. Juli 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde hat 900 Gemeindeglieder, die in den verschiedenen Orten des Amtes Neuzelle leben. Zu ihr gehören sechs sanierte Kirchen und zwei Gemeindehäuser.
    Neuzelle ist ein staatlich anerkannter Erholungsort in reizvoller und touristisch erschlossener Landschaft zwischen der Oderniederung und dem Schlaubetal. Bekannt ist Neuzelle durch das ehemalige Zisterzienserkloster – das „Barockwunder Brandenburgs“ – mit seinen beiden barock ausgestatteten Kirchen, der katholischen Stiftskirche und der 2010 bis 2015 umfassend sanierten evangelischen Kreuzkirche.
    Der Ort hat eine gut ausgestattete Infrastruktur mit Amtsverwaltung, Kindertagesstätten, Grundschule, Gymnasium und Musikschule in freier Trägerschaft, Freibad, Bahnhof, Arztpraxis und Einkaufsmöglichkeiten.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die oder der in der Kommunikation des Evangeliums den Mittelpunkt ihres bzw. seines Dienstes sieht und sich allen Altersgruppen der Gemeinde verpflichtet fühlt. Sie bzw. er sollte das lebendig halten, was das Gemeindeleben bisher ausgemacht hat, und gemeinsam mit den Gemeindegliedern Angebote entwickeln, die auch weitere Menschen ansprechen.
    Wichtig ist für die Kirchengemeinde ebenfalls die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde. Seit 2018 haben Mönche des Zisterzienserordens in Neuzelle ein Subpriorat gegründet. Gegenwärtig leben in Neuzelle sieben Mönche und drei Ordensschwestern. Die ökumenische Gemeinschaft mit diesen Schwestern und Brüdern bereichert das Gemeindeleben der katholischen und evangelischen Gemeinde Neuzelles außerordentlich. Beständig wächst die Bedeutung Neuzelles in der brandenburgischen Kulturlandschaft.
    Darum wird die Bereitschaft erwartet, Tourismus und Kultur als eine geistliche Herausforderung zu entdecken und sie mit evangelischem Profil zu begleiten. Die Mitarbeit im Kuratorium der Stiftung Stift Neuzelle gehört in diesem Zusammenhang zu den besonderen Herausforderungen.
    Die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht im Umfang der Pfarrverpflichtung wird erwartet.
    Es gibt eine gute Zusammenarbeit in der Region Eisenhüttenstadt, die in Zukunft vertieft werden soll. Die gottesdienstliche Arbeit wird durch Lektor:innen und einen Kindergottesdienstkreis unterstützt. Eine kreiskirchliche gemeindepädagogische Mitarbeiterin ist mit etwa 35 % in der Arbeit mit Kindern und Familien tätig. Mit der Jugendarbeit in der Region ist ein Diakon beauftragt. Die musikalische Begleitung der Gottesdienste und die Leitung des Kirchenchores erfolgt durch eine Kirchenmusikerin mit einem Stellenumfang von 25 %. Der ökumenische Bläserkreis probt in den Räumen des evangelischen Pfarramtes. Es gibt eine Mitarbeiterin, die die wirtschaftliche Verwaltung der Region Eisenhüttenstadt durchführt und an einem Tag in der Woche Verwaltungsarbeiten in Neuzelle erledigt.
    Zahlreiche Ehrenamtliche und einige geringfügig Beschäftigte unterstützen die vielfältige gemeindliche Arbeit. Eine geräumige Dienstwohnung mitten im Kloster bietet einen reizvollen Lebensraum. Das Amtszimmer und Gemeinderäume befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
    Weitere Auskünfte erteilen in der Kirchengemeinde Manuela Moeck, Telefon: 0333652/822872, Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335/5563131, sowie die Webseite der Kirchengemeinde: www.ev-kirchengemeinde-neuzelle.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 208Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Kirchengemeinde Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow am historischen Friedrich-Wilhelm-Kanal sowie die Evangelische Kirchengemeinde Ziltendorf-Wiesenau in der Ziltendorfer Niederung an der Oder. Hier gibt es drei historische Kirchen in gutem Zustand sowie das geräumige moderne Gemeindezentrum Ziltendorf. Die Kirchengemeinde Wiesenau betreibt einen größeren dörflichen Friedhof. Eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden ist in Aussicht genommen.
    Die Kirchengemeinden sind durch ihr ländliches Umfeld geprägt, aber auch durch ihre Lage zwischen den Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt. Nach der Oderflut 1997 wurden die Orte und ihre Infrastruktur runderneuert. Es gibt eine rege Senior:innenarbeit, eine Reihe jüngerer Familien sowie verschiedene Kontakte zu den Kommunen, in die Schulen und in die örtlichen Vereine.
    Trotzdem ist die Zahl der Gemeindeglieder in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden daher eine Weiterführung der begonnenen Öffnung und Ideen zur Entwicklung des kirchlichen Lebens, um es gleichzeitig attraktiv und leistbar zu gestalten.
    Dabei sollte auch die Zusammenarbeit mit der entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt im Blick sein. Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich von Eisenhüttenstadt gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, am historischen Zisterzienserkloster in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg, möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich zwei engagierte Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern in halber Anstellung sowie in der Region die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro und der regionale Kantor. Ein geräumiges Pfarrhaus mit schönem Grundstück steht in Ziltendorf zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Carola Zimmer (Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow), Telefon: 033609/35477, E-Mail:carola-zimmer@gmx.de, Margitta Kanzler (Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ziltendorf-Wiesenau), Telefon: 033609/35232, E-Mail: margitta.kanzler@t-online.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.
    Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 h in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebotes für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektor:innen gestaltet.
    Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.
    Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.
    Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer. Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet. Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.
    Die Gemeinde wünscht sich von der neuen Pfarrperson eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde.
    Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann man sich die Wohnungsgröße, Lage usw. selbst auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.
    Weiter Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengel Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Gemeinden des Löwenberger Landes bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und Veranstaltungsräumen. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Erntedank- und Dorffeste.
    In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es in der Ortschaft Löwenberg mit der Libertasschule eine Grund- und Oberschule und in Grüneberg eine Grundschulfiliale sowie insgesamt sieben Kindertagesstätten. In der Stadt Gransee befindet sich mit dem Strittmatter-Gymnasium eine weiterführende Schule in unmittelbarer Nachbarschaft.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder, arbeitet eine Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und eine Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.
    So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert.
    In den vergangenen Monaten wurde in den Gemeinden ein Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform geführt. Die Gemeinden im Löwenberger Land haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in Teilen auch in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht wird.
    Im Ergebnis der Vorberatungen entschieden sich alle beteiligten Gemeinden in großer Runde für eine Lösung mit zwei Kirchengemeinden im gemeinsamen Pfarrsprengel.
    Die Kirchengemeinden Löwenberg-Linde, Teschendorf und Grüneberg werden sich am 1. Januar 2024 zur neuen „Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Löwenberger Land Süd“ zusammenschließen.
    Die Kirchengemeinden Buberow-Kraatz, Großmutz, Gutengermendorf und Falkenthal fusionieren ebenfalls zum 1. Januar 2024 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord“.
    Der Dienstsitz ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohnern. Hier wurde 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der mit:
    • Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
    • gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
    • Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
    • Freude hat am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich unserer Landeskirche.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, Grüneberg: Marianne Reitzenstein. Telefon: 033094/708981 oder 80290, Löwenberg/Linde: Rosemarie Golz, Telefon: 033094/50430 oder 50879, und Teschendorf: Joachim Lemke, Telefon: 033094/50560, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrperson mit Mut und Ideen für das Glaubens- und Missionsfeld Brandenburg. Sie ist herzlich willkommen in der Evangelische Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow und eingeladen mit ihr, in malerischer und seenreicher Lage in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberes Havelland, in direkter Nähe zu den regionalen Kulturzentren Rheinsberg und Neuruppin und in 70 km Entfernung zu Berlin das Gemeindeleben zu gestalten.
    Neun aufgeschlossene Kirchengemeinden mit engagierten Ortskirchenräten wollen, dass die neue Pfarrerin oder der neue Pfarrer sich bei ihnen zu Hause fühlt, gemeinsam neue Ideen und Angebotsformate entwickelt bzw. schon bestehende auch für die Kommune einladend gestaltet.
    Die Gemeindemitglieder begegnen sich regelmäßig im Rahmen von Frauenkreis und Frauenfrühstück, Junger Gemeinde, Christenlehre, Chor, Bläserchor, Flötenkreis und Rentner:innentreff. Sie organisieren wöchentliche Abendandachten, regionale und überregionale Gottesdienste und Feste und freuen sich auf neue Impulse, um neue Mitglieder zu gewinnen, ein aktives gemeinsames Glaubensleben zu gestalten und seelsorgerisch zu begleiten.
    Die erwartungsfrohen Ortskirchenräte und der Gemeindekirchenrat unterstützen die neue Pfarrperson mit kommunal- und sozialpolitischem sowie handwerklichem Sachverstand. Sie beraten und entscheiden gemeinsam, was die Sanierung und Instandhaltung kirchlicher Bauwerke sowie die Verwaltung und Kommunikation bezüglich Pachten etc. betrifft.
    Die neue Pfarrperson darf sich auf die kompetente Unterstützung eines hauptamtlichen Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchenmusik, der Jugendarbeit und im Gemeindebüro freuen. Ebenso helfen Lektor:innen und passionierte Theolog:innen im Ruhestand gern mit, Gottesdienste in einzelnen Gemeinden des Kirchenkreises anzubieten.
    Die Zusammenarbeit mit der Lafim-Diakonie mit dem Kloster Lindow und seinen Einrichtungen (Klosterruine, Perelshaus mit neu entstandener Klosterbibliothek) bieten neue Räume und Möglichkeiten für Gemeindeleben. In den Gemeinden kann und soll Glauben wachsen und Gemeinde gedeihen – die neue Pfarrperson ist herzlich eingeladen, Teil daran zu haben.
    Eine geräumige Pfarrwohnung in direkter Nähe zur Kirche und zum Gemeindebüro steht in Herzberg zur Verfügung. Nach der Renovierung kann auch das Pfarrhaus in Lindow bezogen werden, wo schon jetzt ein weitläufiger Pfarrgarten auf neue Bewohner wartet.
    Der Gudelacksee und der Wutzsee sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Am Wutzsee lädt ein Seegarten mit Gartenhäuschen zur Entspannung und Erholung ein.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Herr Baldin, Telefon: 033933/90934, Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der Vakanzverwalter Pfarrer Jens Jacobi, Telefon: 033082/50227.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die (8.) landeskirchliche Pfarrstelle für die Studienleitung Geschlechtergerechtigkeit (w/d) mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Das AKD ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), dessen Auftrag es ist, die kirchliche Arbeit vor Ort zu fördern, ihre Qualität zu sichern und bei der Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte zu unterstützen. Es begleitet und gestaltet aktiv Veränderung und erprobt neue Formen gelebter Kirche.
    Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befinden.
    Ihr Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
    • Beratung und Fortbildung zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit,
    • Bearbeitung von theologischen Grundsatzfragen zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit,
    • Mitwirkung bei der Umsetzung der Ziele Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und Gleichstellung in der Landeskirche,
    • Unterstützung des Vorstands und der Versammlung der „Frauen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)“ (Geschäftsführung),
    • Vernetzung mit anderen Aktivitäten der Landeskirche, der EKD und der Gesellschaft.
    Das persönliche Profil:
    • Die neue Pfarrperson ist ordiniert,
    • Sie ist leidenschaftlich und kompetent in der Beschäftigung mit theoretischen Grundfragen von Geschlechtergerechtigkeit,
    • Sie hat Freude an Konzeptentwicklungen, Kommunikation und am strukturierten Arbeiten,
    • Sie ist teamfähig, bereit zeitlich flexibel zu arbeiten und auf Dienstreise zu gehen,
    • Sie beachtet und fördert den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
    • Sie hat die Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit im AKD.
    Das AKD bietet:
    • ein verantwortungsvolles, abwechslungsreiches und herausforderndes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungspotentialen,
    • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher, kooperativer Arbeit in einem engagierten Team,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung bzw. privatrechtliches Äquivalent,
    • einen modernen Arbeitsort im Herzen Berlins sowie die Option zum mobilen Arbeiten.
    Vielfalt wird wertgeschätzt und Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität werden begrüßt.
    Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
    Weiter Auskünfte erteilen die Vorstandsvorsitzende der „Frauen in der EKBO“ Pfarrerin Dagmar Althausen, E-Mail: pfarrerin.althausen@gmx.de, Oberkonsistorialrat Dr. C. W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, und der Direktor des AKD Pfarrer M. Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Im Evangelischen Kirchenkreis Uckermark ist die Kreispfarrstelle für Jugendarbeit mit 80 % Dienstumfang ab 1. Januar 2024 zu besetzen.
    Der Evangelische Kirchenkreis Uckermark liegt im Nordosten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und ist durch seine Natur bei Touristen und Touristinnen sehr beliebt. Er gliedert sich in zehn Regionen, in denen 15 Pfarrerinnen und Pfarrer ihren Dienst tun.
    Die Jugendarbeit im Kirchenkreis bietet sehr gute Voraussetzungen für eine zufriedene und gelingende Arbeit. Diese wurden in den letzten Jahren von einem Kreisjugendpfarrer und einer Kreisjugendwartin verantwortet.
    In dieser Zeit wurde eine funktionierende Struktur in der Teamer:innen-Arbeit aufgebaut, mit der gemeinsam die Jugendkirche-Veranstaltungen geplant, vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet wurden. Dazu gehören der Jugendkreuzweg, Jugendgottesdienste, Teamer:innenschulungen, Treffen der Jungen Gemeinden u. v. m.
    Viele der Veranstaltungen wurden von der Kreisjugendband bereichert.
    Als Sitz der Stelle ist Angermünde vorgesehen. Angermünde ist von Berlin mit dem Zug in einer Stunde sehr gut erreichbar und bietet gute infrastrukturelle Voraussetzungen für Paare und Familien.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • bereits existierende und gut funktionierende Strukturen in der Arbeit mit Kindern und in der Jugendarbeit,
    • eingerichtete Jugendräume in Gramzow (der zukünftige Dienstsitz kann flexibel mit den Stelleninhaber:innen besprochen werden),
    • ein gut eingerichteter Bandraum in Schwedt,
    • die Möglichkeit der regelmäßigen, eigenen Fortbildungen und die Teilnahme an landeskirchenweiten Netzwerktreffen im Arbeitsfeld.
    Die neue Pfarrperson ist Pfarrerin oder Pfarrer bzw. ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierter Gemeindepädagoge und bringt mit:
    • Freude in und an der Arbeit mit Jugendlichen,
    • Teamfähigkeit,
    • Fachkompetenz in der Konfirmand:innen- und Jugendarbeit,
    • die Fähigkeit zum strukturierten und anleitenden Arbeiten,
    • Kreativität, jugendgerechte Formen der Verkündigung zu finden,
    • Bereitschaft zur Organisation größerer Veranstaltungen und Fahrten,
    • die Bereitschaft, sich hinter den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stellen, die Präventionsarbeit zu fördern und ein erweitertes Führungszeugnis regelmäßig vorzulegen,
    • Führerscheinklasse B,
    • Basiswissen im sicheren Umgang mit sozialen und digitalen Medien.
    Informationen zur Jugendarbeit finden sich unter www.sterneundmon.de.
    Weitere Auskünfte erteilen der amtierende Superintendent Pfarrer Martin Zobel, Telefon: 039889/234, oder die Präses der Synode Pfarrerin Sophie Ludwig, Telefon: 03984/8324734.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Berlin-Kaulsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab 1. Februar 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Mit ihren ca. 2.300 Gemeindegliedern ist sie eine lebendige und offene Stadtgemeinde am grünen Rand Berlins mit erstklassiger öffentlicher Verkehrsanbindung ins Stadtzentrum. Die Jesuskirche ist eine sehr schöne, außen und innen denkmalgerecht vollständig sanierte Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert, die 2010 mit einer neuen Sandtner-Orgel ausgestattet worden ist. Die Kirche, das Gemeindehaus und das Küsterhaus bilden das Zentrum des historischen Kaulsdorfer Angerdorfes. Im Kirchturm befindet sich ein kleines Turmmuseum. Ein schöner und moderner Gemeindekindergarten, der durch ein qualifiziertes Team geführt wird, bietet derzeit 56 Plätze.
    Eine aktive Kantorei, ein Posaunenchor und verschiedene Kinderchöre sind wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens. Das eingespielte, zuverlässige Mitarbeitendenteam, bestehend aus A-Kantor, Küsterin, Katechetin, Hausmeister, einem Mitarbeiter für Jugendarbeit, dem elfköpfigem Kitateam und vielen Ehrenamtlichen im Gemeindekirchenrat und der Gemeinde freuen sich auf eine gute und verlässliche Zusammenarbeit.
    Die Gemeinde wünscht sich eine inspirierte, neuen Wegen aufgeschlossene, mutige und zuversichtliche Persönlichkeit voller Elan, die:
    • offen auf Menschen eingeht und Wert auf eine zugewandte Verkündigung legt sowie den eigenen Glauben in der täglichen Gemeindearbeit lebt,
    • weltoffen ist und das Umwelt- und Friedensengagement der Gemeinde (Faire Gemeinde, Grüner Hahn) stärkt und unterstützt,
    • mutig Neues entwickelt, so dass die Gemeinde auch zukünftig für Menschen einladend ist,
    • begeistert mit Menschen verschiedener Generationen zusammenarbeitet und zukunftsfähige Angebote fortführt,
    • die ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde wertschätzt und aktiv fördert.
    Die Tätigkeit wird zudem die Erteilung von wöchentlich zwei Stunden Religionsunterricht einschließen.
    Eine Dienstwohnung mit 127 m² Wohnfläche (große Wohnküche, fünf Zimmer, zwei Bäder) und ein kleiner Garten in direkter Nachbarschaft der Kirche stehen zur Verfügung.
    Informationen zur Gemeinde sind auf der Internetseite www.kirche-kaulsdorf.de einzusehen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Schröder, Telefon: 0152/01682810, oder Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/57798615.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist ab 1. April 2024 mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Stelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das HELIOS Klinikum Buch, ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit über 1.000 Betten im Nordosten Berlins (mit verschiedenen hochspezialisierten Zentren, einem großen Palliativbereich und einer erweiterten geriatrischen Abteilung mit Frührehabilitation).
    Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird erwartet:
    • eine Ausbildung nach den Richtlinien für Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) von 2015 oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge.
    Der Auftrag umfasst :
    • Seelsorge bei Patientinnen und Patienten sowie deren An- und Zugehörigen, ebenso wie den Mitarbeitenden,
    • die Bereitschaft zur Arbeit im ökumenischen Team,
    • die Bereitschaft, sich auf das System Krankenhaus und seine Arbeitsweise einzustellen,
    • die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit in ausgewählten Teams (z. B. der Palliativstation oder Intensivstation),
    • Angebote von liturgischen Formen, von geistlicher und ritueller Begleitung,
    • eine regelhafte Präsenz (dem Stellenumfang entsprechend) verbunden mit einer zuverlässigen Erreichbarkeit,
    • Teilnahme an kreiskirchlichen und landeskirchlichen Vernetzungsangeboten: Pfarrkonvent im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost; Regionalkonvent Seelsorge Nord-Ost; Landeskirchliche Fachtagungen des Gesamtkonventes,
    • Öffentlichkeitsarbeit der Krankenhausseelsorge nach innen durch Fortbildungsangebote zu seelsorgerlichen und ethischen Themen (z. B. Inhouse-Schulung zu Palliativcare),
    • Mitarbeit im Klinischen Ethikkomitee.
    Die Kolleginnen vor Ort wünschen sich einen teamfähigen Mitmenschen, der sich auf die Vielfalt der Arbeitsbereiche und Begegnungen einlassen möchte.
    Weitere Auskünfte erteilen Krankenhausseelsorgerin Ines Frentz, Telefon: 030/940151145, die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, und Superintendent Martin Kirchner, Telefon: 030/923785211.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Januar 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst an E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 209Ausschreibung von Stellen im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

  1. In der Französischen Kirche zu Berlin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer diakonischen Mitarbeiterin oder eines diakonischen Mitarbeiters (m/w/d) zu besetzen. Die Stelle hat einen Dienstumfang von 50 bis 100 %, ist also teilzeitgeeignet.
    Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
    Die Französische Kirche ist die Berliner Hugenottengemeinde und gehört als Personalgemeinde zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Sie unterhält die Französische-Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt als Gemeindekirche und als reformierte Citykirche. Die Gemeinde hat neben dem deutschsprachigen auch einen frankophonen Gemeindeteil mit oft migrantischem Hintergrund. Infolge einer angestrebten Fusion wird auch ein Gemeindeteil in Potsdam hinzukommen.
    Die Gemeindediakonie ist nach reformiertem Verständnis eine der konstitutiven Aufgaben einer Gemeinde.
    Die Aufgaben sind:
    • Besuchsdienst, Alltagshilfe und Fahrdienste für ältere Gemeindemitglieder,
    • Angebote für Kinder und Familien, auch in der Französisch-reformierten Gemeinde Potsdam,
    • Sozialberatung und Unterstützung in Problemlagen,
    • Aufbau und Begleitung eines ehrenamtlichen Besuchsdienstkreises.
    Erwartet wird:
    • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindediakon:in oder Gemeindepädagog:in oder Sozialpädagog:in oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • Führerschein (bei Vollzeitstelle),
    • Freude am Umgang mit Menschen,
    • Mobilität und die Bereitschaft zu Hausbesuchen,
    • eine selbstständige, sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise,
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung,
    • eine hohe Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag und Erfahrungen mit einer evangelischen Kirchengemeinde sind wünschenswert.
    Geboten wird:
    • eine vielfältige und interessante Tätigkeit in einem engagierten Team,
    • eine Vergütung gemäß TV-EKBO,
    • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten,
    • Unterstützung durch gezielte Fort- und Weiterbildung,
    • einen modern eingerichteten Arbeitsplatz an einem der schönsten Standorte Berlins mit guter Verkehrsanbindung sowie eine kollegiale Arbeitsatmosphäre.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Dr. Jürgen Kaiser, Telefon: 03328/349041, und Christoph Landré, Telefon: 030/206164916.
    Bewerbungen werden bis zum 29. Dezember 2023 erbeten per E-Mail in einer Datei an E-Mail: bewerbungen@franzoesische-kirche.
  2. Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 75 %-Stelle Gemeindepädagogik (m/w/d) im ländlichen Raum an.
    Der Kirchenkreis Prignitz will evangelisches Zuhause für alle Menschen sein und sie mit ihren Ideen, Lebens- und Glaubensfragen oder -zweifeln ernst nehmen und wertschätzen.
    Der Schwerpunkt der Stelle liegt in der Arbeit mit Kindern und Familien. Die Pfarrsprengel Lenzen-Lanz-Seedorf und Karstädt-Land sowie die Gesamtkirchengemeinde Westprignitz liegen im Nordwesten des Kirchenkreises, bis an die Landesgrenzen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Gesucht wird ein Mensch mit hohen pädagogischen und religiösen Kompetenzen, der ein großes Interesse daran hat, sich mit den Lebens- und Glaubensfragen von Kindern im Vor- und Grundschulalter auseinanderzusetzen und im Miteinander Antworten zu entdecken. Es erwartet ihn ein Team aus einer Pfarrerin und drei Pfarrern sowie engagierten Ehrenamtlichen. Zum Aufgabenfeld gehört die Fortführung bestehender Christenlehregruppen, das Mitwirken an Familiengottesdiensten und Festen im Kirchenjahr, aber auch der Mut, ganz neue Formate zu entwickeln und das Arbeitsfeld durch Projekte oder Kinder- und Familienfreizeiten neu zu beleben und zu stärken. Auch die Gewinnung und fachliche Begleitung von Ehrenamtlichen sowie die Vernetzung mit Kitas und Schulen sollten ein Anliegen sein. Persönliche Präferenzen können im Bewerbungsgespräch deutlich gemacht werden – Ideen sind willkommen.
    Geboten wird:
    • eine unbefristete Stelle mit 75 % Beschäftigungsumfang sowie die Möglichkeit, bei Eignung den Stellenumfang mit Erteilung von Religionsunterricht entsprechend zu erhöhen,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
    • Fachberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten und kollegialer Austausch in den Konventen,
    • leben und arbeiten in einer landschaftlich reizvoll gelegenen Region mit drei Grundschulen und mehreren Kitas (weiterführende Schulen in nahegelegenen Städten).
    Gewünscht wird:
    • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagog:in oder Diakon:in (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss bzw. die Bereitschaft, die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben. Der Kirchenkreis bietet dabei fachliche und finanzielle Unterstützung an,
    • selbstorganisiertes Arbeiten und gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • Mobilität mit eigenem Pkw (Fahrtkostenerstattung),
    • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer Kirche der ACK,
    • bei Einstellung die Vorlage eines höchstens drei Monate alten erweiterten Führungszeugnisses.
    Weitere Auskünfte erteilt die Kreisbeauftragte Katharina Logge-Böhm, Telefon: 03876/3068136.
    Bewerbungen werden schriftlich oder per E-Mail bis zum 31. Januar 2024 erbeten an Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de.
  3. Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogikstelle (m/w/d) für Perleberg und die Region an.
    Der Kirchenkreis Prignitz will evangelisches Zuhause für alle Menschen sein und sie mit ihren Ideen, Lebens- und Glaubensfragen oder -zweifeln ernst nehmen und wertschätzen.
    Der Schwerpunkt der Stelle liegt in der Arbeit mit Kindern und Familien. Gesucht wird ein kommunikativer Mensch, der soziale und pädagogische Kompetenzen mit dem evangelischen Verkündigungsauftrag vereinen kann. Zum Aufgabenfeld gehört die Fortführung vorhandener Christenlehregruppen, die Stärkung des Arbeitsfeldes durch Projekte oder Fahrten, das Gestalten von Familiengottesdiensten, die Beteiligung an Festen im Kirchenjahr sowie die Gewinnung und fachliche Begleitung von Ehrenamtlichen. Persönliche Präferenzen können im Bewerbungsgespräch deutlich gemacht werden – kreative Ideen, z. B. musikalisch oder generationsübergreifend, sind willkommen.
    Geboten wird:
    • eine unbefristete Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang sowie die Möglichkeit, bei Eignung den Stellenumfang mit Erteilung von Religionsunterricht zu erhöhen,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
    • Fachberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten und kollegialer Austausch in den Konventen,
    • leben und arbeiten im Herzen der Prignitz. Es gibt in Perleberg und Umgebung mehrere Grundschulen, auch reformpädagogische, weiterführende Schulen, eine Musikschule, mehrere Kitas, darunter eine evangelische, ein Krankenhaus.
    Gewünscht wird:
    • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagog:in oder Diakon:in (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss bzw. die Bereitschaft, die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben. Der Kirchenkreis bietet dabei fachliche und finanzielle Unterstützung an,
    • selbstorganisiertes Arbeiten und gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • Mobilität mit eigenem Pkw (Fahrtkostenerstattung),
    • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer Kirche der ACK,
    • bei Einstellung die Vorlage eines höchstens drei Monate alten erweiterten Führungszeugnisses.
    Weitere Auskünfte erteilen die Kreisbeauftragte Katharina Logge-Böhm, Telefon: 03876/3068136, oder Pfarrerin Verena Mittermaier aus Perleberg, Telefon: 03876/3068121.
    Bewerbungen werden schriftlich oder per E-Mail bis zum 31. Januar 2024 erbeten an Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de.
  4. Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogikstelle (m/w/d) in Bad Wilsnack und Havelberg an.
    Der Kirchenkreis Prignitz will evangelisches Zuhause für alle Menschen sein und sie mit ihren Ideen, Lebens- und Glaubensfragen oder -zweifeln ernst nehmen und wertschätzen.
    Der Arbeitsschwerpunkt der Stelle liegt in der Arbeit mit Jugendlichen in Bad Wilsnack und Havelberg und beinhaltet großen Gestaltungsspielraum. Die neue Stelleninhaberin oder der neue Stelleninhaber kann ihre bzw. seine eigenen Fähigkeiten und Begabungen einsetzen und gleichzeitig die Bedürfnisse der jungen Menschen gut in den Blick nehmen. In konzeptioneller Zusammenarbeit mit zwei motivierten Pfarrer:innen, engagierten Ehrenamtlichen und vielseitigen Kirchenmusikern können Projekte, Fahrten und Freizeitangebote entwickelt, eine Junge Gemeinde gegründet, Gottesdienste für junge Erwachsene angeboten oder ganz andere neue Formate entworfen werden. Persönliche Präferenzen können im Bewerbungsgespräch deutlich gemacht werden – Ideen sind willkommen.
    Geboten wird:
    • eine unbefristete 50 %-Stelle mit der Erweiterung auf 100 % BU durch zusätzliche Bewerbung auf eine weitere Stelle, z. B. Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Jugendlichen,
    • die Möglichkeit, bei Eignung den Stellenumfang mit Erteilung von Religionsunterricht entsprechend zu erhöhen,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
    • Fachberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten und kollegialer Austausch in den Konventen,
    • leben und arbeiten in reizvoller Landschaft. In beiden Städten gibt es Kitas – darunter eine evangelische Kita in Bad Wilsnack – und Grundschulen, weiterführende Schulen in Havelberg und Wittenberge. Zwischen Bad Wilsnack und Berlin fährt stündlich der RE.
    Gewünscht wird:
    • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagog:in oder Diakon:in (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss bzw. die Bereitschaft, die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben. Der Kirchenkreis bietet dabei fachliche und finanzielle Unterstützung an,
    • selbstorganisiertes Arbeiten und gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • Mobilität mit eigenem Pkw (Fahrtkostenerstattung),
    • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer Kirche der ACK,
    • bei Einstellung die Vorlage eines höchstens drei Monate alten erweiterten Führungszeugnisses.
    Weitere Auskünfte erteilen die Kreisbeauftragte Katharina Logge-Böhm, Telefon: 03876/3068136, oder Pfarrer Teja Begrich aus Havelberg, Telefon: 039387/79104.
    Bewerbungen werden schriftlich oder per E-Mail bis zum 31. Januar 2024 erbeten an Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de.
  5. Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogikstelle (m/w/d) als Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Jugendlichen an.
    Der Kirchenkreis Prignitz liegt in reizvoller Landschaft auf halber Strecke zwischen Berlin und Hamburg. Der Kirchenkreis will evangelisches Zuhause für alle Menschen sein und sie mit ihren Ideen, Lebens- und Glaubensfragen oder -zweifeln ernst nehmen und wertschätzen.
    Für die Kreisbeauftragung sind Erfahrungen in der kirchlich-gemeindlichen Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit von Vorteil. Neben der Gremienarbeit zur Vernetzung mit weiteren Trägern sollen Angebote und Projekte für Jugendliche auf kreiskirchlicher Ebene initiiert werden. Außerdem gehört der Aufbau von Beteiligungsstrukturen für Jugendliche und die Fortsetzung der Arbeit mit Teamer:innen und anderen Ehrenamtlichen zum Aufgabenfeld. Gleichzeitig ist die neue Stelleninhaberin oder der neue Stelleninhaber Impulsgeber:in für Kirchengemeinden. Dafür bringt er oder sie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Leitungskompetenz und konzeptionelle Fähigkeiten mit bzw. ist bereit, sich in diesem Handlungsfeld zu qualifizieren. Der Dienstort ist die Kreisstadt Perleberg. Hier soll mit der Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern und Familien eine gemeinsame Arbeitsstelle aufgebaut werden.
    Geboten wird:
    • eine unbefristete Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang sowie die Möglichkeit auf 100 % zu erhöhen durch gleichzeitige Bewerbung auf die Gemeindepädagogikstelle (Schwerpunkt Jugendarbeit),
    • als weitere Möglichkeit, bei Eignung den Stellenumfang durch Erteilung von Religionsunterricht entsprechend zu erhöhen,
    • ein eigener finanzieller Etat und ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
    • Fachberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten und kollegialer Austausch in den Konventen,
    • eine kleine Kreisstadt mit vielen Vorteilen: In Perleberg gibt es zwei Grundschulen, weiterführende Schulen, eine Musikschule, mehrere Kitas, darunter eine evangelische, ein Krankenhaus u. v. m.
    Gewünscht wird:
    • eine abgeschlossene Ausbildung der Gemeinde- oder Religionspädagogik, Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Qualifikation als Diakon:in oder einen vergleichbaren pädagogischen Abschluss (FS/FH) bzw. die Bereitschaft, sich berufsbegleitend zu qualifizieren. Der Kirchenkreis bietet dabei fachliche und finanzielle Unterstützung an,
    • selbstorganisiertes Arbeiten und gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • Mobilität mit eigenem Pkw (Fahrtkostenerstattung),
    • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer Kirche der ACK,
    • bei Einstellung die Vorlage eines höchstens drei Monate alten erweiterten Führungszeugnisses.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Eva-Maria Menard oder die Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern Katharina Logge-Böhm, Telefon: 03876/3068130.
    Bewerbungen werden schriftlich oder per E-Mail bis zum 31. Januar 2024 erbeten an Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de.
  6. Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree sucht eine Kreisbeauftragte oder einen Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern und Familien (m/w/d) mit 75 % Kreisbeauftragung und 25 % Gemeindepädagogik in einer Region zum 1. August 2024.
    Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree reicht von Erkner bis Frankfurt/Oder und von Bad Freienwalde bis Eisenhüttenstadt. Zu ihm gehören zahlreiche Kirchengemeinden in Klein- und Mittelstädten sowie in ländlichen Bereichen, in einer reizvollen Landschaft. Es gibt eine gute kulturelle Infrastruktur sowie evangelische Kitas und Schulen und eine schnelle Anbindung mit dem RE1 nach Berlin und Cottbus.
    Im Bereich der Arbeit mit Kindern und Familien sind 16 Gemeindepädagog:innen auf 13 Planstellen tätig. Sie leiten regelmäßige Kindergruppen (Christenlehre u. a.), führen Projekte und Rüstzeiten/Freizeiten durch, wirken an der Gestaltung des geistlichen Lebens im Kirchenkreis und in den Kirchengemeinden mit (Familiengottesdienste, Kindergottesdienste usw.) und bilden jugendliche und erwachsene ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus und begleiten sie.
    Zur Leitung des Arbeitsbereiches als Kreisbeauftragte:r für die Arbeit mit Kindern und Familien gehören:
    • die konzeptionelle Weiterentwicklung der Arbeit,
    • die Personalverantwortung, insbesondere die Fachaufsicht sowie die Mitwirkung an der Dienstaufsicht für die Gemeindepädagog:innen sowie die Personalentwicklung,
    • Planung und Leitung des Konventes der Gemeindepädagog:innen,
    • Planung und Begleitung der Arbeit in Kooperation mit den kreiskirchlichen, regionalen und örtlichen Gremien,
    • Initiierung und Erprobung neuer Formen in der Arbeit in Kooperation mit den Mitarbeitenden,
    • gemeindepädagogische Arbeit in einer Region des Kirchenkreises mit 25 %,
    • Kooperation und Vernetzung innerhalb des Kirchenkreises und der Landkreise sowie innerhalb der Landeskirche
    Dienstsitz der oder des Kreisbeauftragten ist Fürstenwalde (Spree).
    Erwartet wird:
    • ein gemeindepädagogischer, sozialpädagogischer, diakonischer oder theologischer Abschluss (FS/ FH),
    • Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Familien,
    • Erfahrung in der Leitung von Teams oder die Bereitschaft zur entsprechenden Fortbildung,
    • zeitliche Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit und Engagement,
    • die enge Kooperation mit dem Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Jugendlichen,
    • die Mitgliedschaft zur evangelischen Kirche,
    • Führerschein und eigener Pkw.
    Geboten wird:
    • ein Kirchenkreis mit Gestaltungsmöglichkeiten, flexible Arbeitsgestaltung,
    • motivierte Gemeindepädagog:innen, die sich auf neue Impulse freuen,
    • ein ausgestattetes Büro mit guten sächlichen und strukturellen Rahmenbedingungen,
    • Unterstützung bei Fortbildungen, Beratung und Supervision,
    • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
    • Vergütung entsprechend Tarifvertrag EKBO (EG 11).

    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.
    Bewerbungsunterlagen werden per E-Mail in einer Datei bis zum 22. Januar 2024 erbeten an E-Mail: superintendentur.ekkos@gemeinsam.ekbo.de oder an den Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder).
    Die Vorstellungsgespräche sind für den 1. Februar 2024 vorgesehen.

Nr. 210Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Der Evangelische Kirchenkreis Barnim möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine B- Kirchenmusikstelle (KM 1-Stelle) mit einem Stellenanteil von bis zu 75 % RAZ für den Dienst in den Evangelischen Kirchengemeinden Schorfheide und Finow besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Schorfheide liegt im reizvollen ländlichen Raum zwischen Berlin und Eberswalde. Die Evangelische Kirchengemeinde Finow ist Teil der Stadt Eberswalde. Bundesstraßen und Eisenbahn bieten einen guten Anschluss nach Berlin. Beide Kirchengemeinden arbeiten partnerschaftlich zusammen, sind jedoch rechtlich eigenständig (je eine Pfarrstelle) und unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Sozialstruktur. Die Kirchengemeinde Schorfheide ist eher ländlich geprägt, die Kirchengemeinde Finow hat eher städtischen Charakter (auch mit einem sozialen Brennpunkt). Beide Kirchengemeinden wollen den Menschen Halt und Orientierung geben, unter Berücksichtigung der je eigenen gemeindlichen Möglichkeiten.
    Die Kirchenmusik hat in beiden Kirchengemeinden einen hohen Stellenwert. Konzerte finden regelmäßig in der Lichterfelder Kirche und in der Friedenskirche Finow im Rahmen von Konzertreihen statt. In den Kirchengemeinden existieren drei Chöre, wovon zwei von der zukünftigen Kirchenmusikerin bzw. dem zukünftigen Kirchenmusiker betreut werden sollen. Zudem gibt es kindgerechte Angebote (Zwergenchor) in der größten evangelischen Kita des Landes Brandenburg im Brandenburgischen Viertel in Finow. Ehrenamtliche Organistinnen und Organisten aus der Region übernehmen regelmäßig Dienste. Unter eigener Regie besteht in der Kirchengemeinde Schorfheide ein Posaunenchor. Weitere Informationen über die Kirchengemeinden finden sich unter: www.kirche-barnim.de
    Der Kirchenkreis sucht eine Persönlichkeit, die die kirchenmusikalische Arbeit in den Kirchengemeinden mit- und weiterentwickelt. Dabei geht es insbesondere um die kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher musikalischer Begabung.
    Die Stelle umfasst folgende Aufgaben:
    • Orgelspiel und die kirchenmusikalische Gestaltung von drei sonntäglichen Gottesdiensten im Monat an jeweils zwei Orten,
    • Weiteraufbau und Leitung der Jugend- und Erwachsenenkantorei in Schorfheide,
    • Organisation der Konzertreihen in beiden Kirchengemeinden,
    • eine wöchentliche Orgelmeditation in Finowfurt während der Sommerferien,
    • Projektarbeit mit Kindern (ein Musical und eine weihnachtliche Aufführung),
    • Zusammenarbeit mit der Kreiskantorin und dem Konvent der kirchenmusikalisch Mitarbeitenden des Evangelischen Kirchenkreises Barnim.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen.
    Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO), die Anstellung erfolgt beim Evangelischen Kirchenkreis Barnim.
    Vorausgesetzt werden mindestens ein B- oder Bachelorabschluss in Kirchenmusik, die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD sowie ein Führerschein und ein eigener Pkw.
    Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die derzeitige Inhaberin der bisherigen Stelle (für kirchenmusikalische Aufgaben) wird sich – mit inzwischen vorhandenem, erfolgreichem Abschluss ihres Kirchenmusikstudiums – auf diese Stelle bewerben.
    Weitere Auskünfte erteilen Kreiskantorin KMD Britta Euler, Telefon: 03338/702213, E-Mail: b.euler@kirche-barnim.de, Pfarrer Ulf Haberkorn, Telefon: 03335/684, E-Mail: u.haberkorn@kirche-barnim.de, und der Vorsitzende der kollegialen Leitung des Kirchenkreises Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878020, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 20. Januar 2024 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Barnim, Eisenbahnstraße 84, 16225 Eberswalde; gern als komplette PDF-Datei per E-Mail an: leitung@kirche-barnim.de.
    Als Vorstellungstermin ist der 9. Februar 2024 vorgesehen.
  2. Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte sucht einen Kantor KM 2 (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in der Immanuel-Kirchengemeinde (Region am Prenzlauer Berg-Ost).
    Die Geschichte der Immanuelgemeinde ist auch eine Geschichte der Musik. Hier steht Berlins letzte original erhaltene Orgel des späten 19. Jahrhunderts, hier entstand die deutsche Fassung von „Hört, der Engel helle Lieder“, hier vertonte Otto Abel das Bonhoeffer-Gedicht „Von guten Mächten wunderbar geborgen“. Orgel- und Kammermusikreihen ziehen das Publikum ebenso an wie die anspruchsvollen Kantorei-Konzerte. Der Kirchenkreis sucht eine:n Kantor:in (m/w/d), die/der dieser Geschichte ein neues Kapitel hinzufügen möchte.
    Immanuel ist eine kleine Gemeinde in einer spannenden Umgebung: Mit ihren rund 2.700 Mitgliedern ist sie so etwas wie ein Fixpunkt im sich rapide verändernden Prenzlauer Berg. Ganze Nachbarschaftsgenerationen sind in der Gemeindekita groß geworden; Kinderchöre, Jugendkantorei und Junge Gemeinde sind wichtige Angebote im Kiez.
    Nicht nur dieser Kiez, auch die Immanuelgemeinde ist im Umbruch: innerhalb eines Jahres werden alle Stellen der Gemeinde neu besetzt, sodass ganz neue Angebote für ein zeitgemäßes Gemeindeleben entstehen können – unterstützt vom achtköpfigen Gemeindekirchenrat, der engagiert und konstruktiv das Kirchenleben begleitet.
    Der Kirchenkreis freut sich auf eine:n Kantor:in (m/w/d) mit Motivation, diesen Gestaltungsspielraum kreativ zu nutzen.
    Aufgaben sind:
    • alle kirchenmusikalischen Belange in der Gemeinde und perspektivisch in der Region wahrzunehmen,
    • ehrenamtlich Tätige und Honorarkräfte anzuleiten,
    • regelmäßig Orgeldienste der Gemeinde zu übernehmen,
    • die Kantorei in Gottesdienst und Konzert zu leiten,
    • den Kinderchor und die Jugendkantorei zu betreuen.
    Gesuchtes Profil:
    • Kirchenmusikstudium mit Abschluss B-Examen bzw. Bachelor,
    • Erfahrung in Chorleitung und Koordination von Ehrenamtlichen und Honorarkräften,
    • hohe Kommunikationsbereitschaft und Teamfähigkeit,
    • Freude an der musikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Mitgliedschaft in der der evangelischen Kirche.
    Geboten wird:
    • Vergütung gemäß Tarifvertrag TV-EKBO,
    • eine etablierte Musikarbeit in allen Altersgruppen (Eltern-Kind-Singen, Vor- und Grundschulchöre, Jugendkantorei, Kantorei, Posaunenchor),
    • eine historische Sauer-Orgel (30/II, 1893; 2018 restauriert), Probenorte mit Klavier/Flügel und ein umfangreiches Notenarchiv,
    • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen.
    Weitere Auskünfte erteilen Kreiskantor Christoph Ostendorf, Telefon: 0151/16528173, E-Mail: c.ostendorf@kkbs.de, Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Uta Motschmann, E-Mail: uta.motschmann@immanuelgemeinde.de, Pfarrer Hartmut Scheel, Telefon: 0162/9617695, E-Mail: pfarrer@immanuelgemeinde.de, und der Evangelische Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, Klosterstraße 66, 10179 Berlin, www.kkbs.de.
    Bewerbungsunterlagen werden bis zum 15. März 2024 per E-Mail in einer Datei erbeten an E-Mail: leitung@kkbs.de.
    Die praktische Vorstellung ist für Montag, den 15. April 2024, geplant.

Nr. 211Ausschreibung einer Stelle als Studienleitung für Religionspädagogik (m/w/d) mit Schwerpunkt auf inklusiver Religionspädagogik im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD)

Im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist zum 1. August 2024 die Stelle einer Studienleitung für Religionspädagogik (m/w/d) mit 100 % Regelarbeitszeit zu besetzen.
Aufgaben:
  • Mitwirkung und Leitung in den Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen des AKD für Religionslehrkräfte (PTG, WST, RPV),
  • bearbeiten theologischer und religionspädagogischer Grundfragen mit einem Schwerpunkt auf inklusiver Religionspädagogik,
  • rahmenlehrplangestütztes Konzipieren von Unterrichtsgestaltung und -organisation,
  • Erstellen und Erproben von Praxismaterialien,
  • Vernetzen und Kooperieren mit anderen Bildungsakteuren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlaudsitz (EKBO) und EKD.
Gesucht wird:
  • eine Pädagogin oder ein Pädagoge für das Fach Evangelische Religionslehre mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und zweiter Prüfung für das Lehramt oder mit vergleichbarer Qualifikation,
  • oder eine Religionspädagogin bzw. ein Religionspädagoge,
  • oder eine Theologin bzw. ein Theologe mit abgeschlossenem Theologiestudium, religionspädagogischer Ausbildung und zweiter theologischer bzw. gemeindepädagogischer Prüfung.
Geboten wird:
  • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
  • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
  • ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Bildungsarbeit,
  • Vergütung gemäß TV-EKBO bzw. Pfarrbesoldung.
Erwartet werden:
  • Kompetenzen und Erfahrungen im evangelischen Religionsunterricht der Grundschule sowie in anderen Feldern evangelischer Bildungsarbeit,
  • Kompetenzen in der Bearbeitung theologischer und pädagogischer Grundfragen in Theorie und Praxis sowie zur religionspädagogischen Profilentwicklung,
  • Beratungskompetenz für Unterrichtsbesuche in Ausbildung und Alltagspraxis,
  • Erfahrungen und Kompetenzen in digitaler Didaktik,
  • Weiterentwicklung der dialogischen Religionspädagogik im interreligiösen Kontext,
  • Bereitschaft, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen religionspädagogisch zu reflektieren und für den Religionsunterricht fruchtbar zu machen,
  • Bereitschaft zur Teamarbeit im Arbeitsbereich Religionspädagogik und zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD,
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
Die Stelle wird in landeskirchlicher Anstellung als Religionslehrkraft für evangelische Religionslehre, mit Abordnung an das AKD für sechs Jahre besetzt. Sie kann auch mit einer landeskirchlichen Pfarrstelle für die Dauer von sechs Jahren besetzt werden.
Vielfalt wird wertgeschätzt und Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität begrüßt.
Weitere Auskünfte erteilen der Direktor des Amtes für kirchliche Dienste Pfarrer Matthias Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de, und die Kolleginnen und Kollegen im Team der Religionspädagogik des AKD.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 30. April 2024 an Direktor Matthias Spenn ausschließlich per E-Mail in einer Datei erbeten an E-Mail: bewerbung@akd-ekbo.de.
Hinweis: Mit Einreichen der Bewerbung erfolgt das Einverständnis, dass die eingereichten Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Anschließend werden sie gelöscht.

Nr. 212Ausschreibung einer Stelle als Studienleitung für Religionspädagogik (m/w/d) mit Schwerpunkt auf religionspädagogischen Grundfragen insbesondere der Primarstufe im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD)

Im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist zum 1. August 2024 die Stelle einer Studienleitung für Religionspädagogik (m/w/d) mit 100 % Regelarbeitszeit zu besetzen.
Aufgaben:
  • Mitwirkung und Leitung in den Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen des AKD für Religionslehrkräfte (PTG, WST, RPV),
  • bearbeiten theologischer und religionspädagogischer Grundfragen insbesondere der Primarstufe,
  • rahmenlehrplangestütztes Konzipieren von Unterrichtsgestaltung und -organisation,
  • Erstellen von Praxismaterialien für den Religionsunterricht der Grundschule,
  • Vernetzen und Kooperieren mit anderen Bildungsakteuren der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und EKD.
Gesucht wird:
  • eine Pädagogin oder ein Pädagoge für das Fach Evangelische Religionslehre mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und zweiter Prüfung für das Lehramt oder mit vergleichbarer Qualifikation,
  • oder eine Religionspädagogin bzw. ein Religionspädagoge,
  • oder eine Theologin bzw. ein Theologe mit abgeschlossenem Theologiestudium, religionspädagogischer Ausbildung und zweiter theologischer bzw. gemeindepädagogischer Prüfung.
Geboten wird:
  • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
  • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
  • ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Bildungsarbeit,
  • Vergütung gemäß TV-EKBO bzw. Pfarrbesoldung.
Erwartet werden:
  • Kompetenzen und Erfahrungen im evangelischen Religionsunterricht der Grundschule sowie in anderen Feldern evangelischer Bildungsarbeit,
  • Kompetenzen in der Bearbeitung theologischer und pädagogischer Grundfragen in Theorie und Praxis sowie zur religionspädagogischen Profilentwicklung,
  • Erfahrungen und Kompetenzen in digitaler Didaktik,
  • Weiterentwicklung der dialogischen Religionspädagogik im interreligiösen Kontext,
  • Bereitschaft, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen religionspädagogisch zu reflektieren und für den Religionsunterricht fruchtbar zu machen,
  • Beratungskompetenz für Unterrichtsbesuche in Ausbildung und Alltagspraxis,
  • Bereitschaft zur Teamarbeit im Arbeitsbereich Religionspädagogik und zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitungen im AKD,
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
Die Stelle wird in landeskirchlicher Anstellung als Religionslehrkraft für evangelische Religionslehre, mit Abordnung an das AKD für sechs Jahre besetzt. Sie kann auch mit einer landeskirchlichen Pfarrstelle für die Dauer von sechs Jahren besetzt werden.
Vielfalt wird wertgeschätzt und Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität begrüßt.
Weitere Auskünfte erteilen der Direktor des Amtes für kirchliche Dienste Pfarrer Matthias Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de, und die Kolleginnen und Kollegen im Team der Religionspädagogik des AKD.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 30. April 2024 an Direktor Matthias Spenn ausschließlich per E-Mail in einer Datei erbeten an E-Mail: bewerbung@akd-ekbo.de.
Hinweis: Mit Einreichen der Bewerbung erfolgt das Einverständnis, dass die eingereichten Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Anschließend werden sie gelöscht.

Nr. 213Ausschreibung einer Stelle als Leitung im Kirchlichen Verwaltungsamt des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree

Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree sucht für die Leitung seines Kirchlichen Verwaltungsamts zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Amtsleitung (m/w/d) mit 100 % RAZ.
Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), v. a. in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree und in Frankfurt (Oder) mit Sitz in Frankfurt (Oder). Das Verwaltungsamt des Kirchenkreises erbringt entsprechend den kirchengesetzlichen Vorgaben Verwaltungs- und Beratungsleistungen in den Bereichen Haushalt/Buchführung, Liegenschaften, Personal- und Kitaverwaltung, Meldewesen und Vermögensverwaltung. Mit gut 20 Mitarbeitenden betreut es etwa 40 Rechtsträger mit insgesamt mehr als 300 Beschäftigten und zahlreichen Kirchen, Pfarr- und Gemeindehäusern, Kindertagestätten, Friedhöfen u. a. m.
Auch in vielfältigen Veränderungsprozessen bleibt unsere Kirche eine wichtige geistliche und gesellschaftliche Kraft, deren Einsatz sogar vermehrt nachgefragt wird. Die kirchliche Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag, unsere institutionelle Struktur so weiterzuentwickeln, dass wir unsere Ressourcen effektiv und nachhaltig einsetzen.
Aufgaben:
  • fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Leitung des Verwaltungsamts,
  • Verantwortung für das operative Geschäft,
  • Führung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden,
  • Zusammenarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den zu betreuenden Gemeinden und Einrichtungen,
  • fachliche Zusammenarbeit mit anderen Kirchlichen Verwaltungsämtern und dem Konsistorium,
  • strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Verwaltungsamts in Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchlichen Verwaltungsamtsausschuss,
  • Unterstützung der und Mitwirkung in den Leitungsgremien bei der konzeptionellen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Kirchenkreises und seiner Gemeinden.
Geboten wird:
  • eine eigenverantwortliche Tätigkeit,
  • Zusammenarbeit mit einem freundlichen und kompetenten Team und engagierten ehrenamtlichen Leitungsgremien,
  • gute persönliche Entwicklungs- und ausgeprägte Gestaltungsmöglichkeiten,
  • Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen,
  • Vergütung nach Qualifikation und Erfahrung gemäß TV-EKBO mit kirchlicher Zusatzversorgung.
Erwartet wird:
  • ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen BWL, Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifikation,
  • eine überzeugende Führungspersönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung und mit ausgeprägter Sozialkompetenz,
  • sicheres Auftreten und gute Kommunikationsfähigkeit,
  • Leitungserfahrung, gern in einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung,
  • Interesse an der Weiterentwicklung der kirchlichen Verwaltung entsprechend den künftigen Herausforderungen des kirchlichen Lebens,
  • Erfahrung in der Gestaltung digitaler Prozesse,
  • Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung,
  • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche oder einer Mitgliedskirche der ACK.
Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, ggf. einen Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kreiskirchenrates Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, sowie der kommissarische Amtsleiter Gerhard Grusenick, Telefon: 0335/5563115.
Bewerbungen werden bis zum 22. Januar 2024 erbeten an E-Mail: superintendentur@ekkos.de, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, Herrn Superintendent Schürer-Behrmann, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder).
Mit der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber damit einverstanden, dass ihre Daten elektronisch erfasst und gespeichert und ausschließlich für Zwecke des Bewerbungsverfahrens gennutzt werden dürfen. Das Kirchliche Verwaltungsamt wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben.
Auslagen für die Bewerbung sowie Reisekosten für die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

Nr. 214Stellenangebot

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat um Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
Auslandsdienst in Brüssel, Belgien
Für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Belgien sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 15. August 2024 für die Dauer von zunächst sechs Jahren zur Wahrnehmung eines 150 %-igen Dienstumfangs Pfarrer*innen/ein Pfarrpaar.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://degb.be./.
Die Emmausgemeinde in Brüssel gibt es seit ihrer Wiedergründung im Jahr 1954. Sie ist mit ca. 900 Mitgliedern eine der größten deutschsprachigen evangelischen Auslandsgemeinden. Sie ist nach belgischem Recht als selbständige Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert, gleichzeitig jedoch eng mit der EKD verbunden und unterhält auch Beziehungen zur protestantischen Kirche in Belgien. Die Emmausgemeinde ist der geistliche Mittelpunkt der deutschsprachigen Protestanten im Großraum Brüssel, denen sie gleichzeitig Gemeinschaft und Raum für soziale Kontakte bietet. Neben einer umfassenden religiösen und seelsorgerischen Betreuung zeichnet sie sich durch ein reiches Gemeindeleben aus, zu dem zahlreiche kulturelle, musikalische und soziale Angebote gehören. Anders als in Deutschland finanziert sich die Gemeinde selbst durch verlässliche Unterstützung der aktiven Mitglieder.
Im Sinne der Kirchengemeinden erwarten wir:
  • Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten für unterschiedliche Zielgruppen,
  • die engagierte Wahrnehmung der seelsorgerischen Aufgaben,
  • Interesse an und Einsatz in der gemeindlichen Jugendarbeit,
  • die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht an der Internationalen Deutschen Schule Brüssel,
  • digitale/mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum,
  • eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Presbyterium, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • aktive Mitgliedergewinnung,
  • engagierte Öffentlichkeitsarbeit im europäischen Umfeld,
  • englische, französische oder niederländische Sprachkenntnisse oder die Bereitschaft zum Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse,
  • Kontaktpflege zu den ökumenischen Partnerorganisationen vor Ort und in ganz Belgien.
Wir bieten ein attraktives Arbeitsumfeld und das Angebot einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit in allen für die Pfarrtätigkeit relevanten Belangen. Dazu gehören zum einen eine günstig gelegene geräumige Pfarrwohnung mit Garten, ein frisch renoviertes und modernisiertes Gemeindezentrum mit moderner technischer Ausstattung, Unterstützung durch ein professionell besetztes Gemeindebüro und einen ebenfalls beim Gemeindezentrum wohnenden Hausmeister. Mit der Anstellung verknüpft ist die Mitgliedschaft kraft Amtes im Presbyterium der Gemeinde.
Gesucht wird ein:e Pfarrer*in/ein Pfarrpaar mit 1. und 2. theologischem Examen und in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD sowie mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen OKR Frank-Dieter Fischbach (Tel. 0511/2796-8347, frank-dieter.fischbach@ekd.de) sowie Maher Habesch (Tel. 0511/2796-8413, maher.habesch@ekd.de) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 5. Januar 2024 an:
Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD / Personalreferat
Postfach 21 02 20,
30402 Hannover
E-Mail: bewerbungen@ekd.de

IV. Personalnachrichten

Nr. 215Nachrichten und Personalien

Übertragen wurde:
Pfarrer Lukas Pellio die landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Cottbus mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 für die Dauer von sechs Jahren.
Verlängert wurde:
die Beurlaubung von Pfarrer Dr. Martin Frank für den Dienst als Theologischer Referent im Berliner Missionswerk über den 30. November 2023 hinaus bis zum 30. November 2029,
die Beauftragung von Pfarrer Matthias Pommeranz zur Wahrnehmung der Gefängnisseelsorge an der JVA Görlitz über den 30. November 2023 hinaus bis zum 30. November 2027,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Heilig-Geist-Kirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf die Pfarrerin Katrin Rebiger über den 30. November 2023 hinaus bis zum 30. November 2024,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree auf den Pfarrer Thomas Schüßler über den 15. Dezember 2023 hinaus bis zum 15. Dezember 2029.
In den Ruhestand ist getreten:
die ordinierte Gemeindepädagogin Britta Albrecht-Schatta, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Lichtenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Ablauf des Monats November 2023,
Pfarrerin Irene Brockes, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Ablauf des Monats November 2023,
Pfarrerin Angelika Hanack, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berge-Neuhausen, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Ablauf des Monats November 2023,
Pfarrer Klaus-Dieter Hanack, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gulow, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Ablauf des Monats November 2023.

Nr. 216Theologische Prüfungen

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Erstes Theologisches Examen
Am 2. Mai 2023 haben insgesamt acht Kandidat:innen die Erste Theologische Prüfung abgelegt und bestanden:
Ronja Angermann
Jan Niklas Bertram
Roland Hummel
Tabea Keslau
Oliver Matri
Alexander Reinfeld
Franziska Schulze
Lisa Wodinski
Am 15. November 2023 haben insgesamt zehn Kandidat:innen die Erste Theologische Prüfung abgelegt und bestanden:
Magdalene Bredendiek
Alexander Dett
Sophia Dollan
Lennin Gonzalez
Theresa Hagemann
Benedikt Heymann
Esta Jordan
Julia Koßert
Julie-Lucy Mauermann
Veronika Rieger
Zweites Theologisches und Gemeindepädagogisches Examen
Am 7./8. September 2023 haben folgende Vikarinnen und Vikare die Zweite Theologische bzw. Gemeindepädagogische Prüfung abgelegt und bestanden:
Theolog:innen
Anna Barth
Dr. Alexander Benatar
Almut Bockisch
David Frank
Marie-Luise Gürtler
Dr. Christine Jacobi
Ingvar Kaminsky
Johanna Köster
Hi-Cheong Lee
Myriam Lütkepohl
Spiridon E. Mavrias
Deborah Meinig
Merle Remler
Martin Rothe
Eleonore Schulz
Stephanie Spranger
Manuel Stübecke
Gemeindepädagoginnen
Carolin Erdmann
Katrin Noglik
Anna-Franziska Pich
Denise Völlmer
Maraike Winkler

Nr. 217Todesfälle

„Die auf den Herrn harren, kriegen neue Kraft“
(Jesaja 40,31)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Hans-Wolfgang Hennig, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Ruhland, ehemals Kirchenkreis Hoyerswerda, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 6. November 2023,
Pfarrer i. R. Herbert Krause, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Alt-Schöneberg, ehemals Kirchenkreis Berlin-Schöneberg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, am 10. Oktober 2023,
Pfarrer i. R. Wolfgang Matzke, zuletzt freigestellt für einen Dienst in den Samariteranstalten Fürstenwalde, am 1. November 2023,
Pfarrer i. R. Herbert Naumann, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Saarow-Pieskow, ehemals Evangelischer Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 5. November 2023,
Pfarrer i. R. Wolfgang Schmidt, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Stepenitz, ehemals Kirchenkreis Pritzwalk, jetzt Pfarrsprengel Putlitz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, am 5. November 2023.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 1) erscheint am 24. Januar 2024. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 8. Januar 2024.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin