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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 47U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark,
der Evangelischen Kirchengemeinde Schönermark und
der Kirchengemeinde Naugarten,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark, die Evangelische Kirchengemeinde Schönermark und die Kirchengemeinde Naugarten, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Berlin, den 19. März 2024
Az.: 1002-01:0719
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 48U r k u n d e
über die Errichtung einer (12.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln am 2. März 2024 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln wird eine (12.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Mai 2024 in Kraft.
Berlin, den 2. März 2024
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Neukölln
Die Präses
(L. S.)
Bärbel Schoolmann
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 14. März 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 49Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Region Boitzenburg/Uckermark

Vom 1./15. Februar 2024

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Die Gemeindesynode der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark und die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Kirchengemeinde Schönermark und der Kirchengemeinde Naugarten haben gemäß § 4 Absatz 2 Kirchengemeindestrukturgesetz folgende Satzung beschlossen:
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Präambel

Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für das christliche Leben vor Ort und in der Region und in Übereinstimmung mit dem Mindestmitgliederzahlgesetz vom 13. November 2021 vereinigen sich die Evangelische Kirchengemeinde Schönermark und die Kirchengemeinde Naugarten mit der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark. Sie verpflichten sich, auf den verschiedenen Entscheidungsebenen geschwisterlich zusammenzuarbeiten. Unser gemeinsamer Auftrag ist es, als Kirche Jesu Christi vor Ort in gesamtkirchlicher und ökumenischer Verantwortung zum Segen für Gemeindeglieder und die Region zu wirken.
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§ 1
Die Gesamtkirchengemeinde

( 1 ) Der Name der Gesamtkirchengemeinde lautet: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark. Sie hat ihren Sitz in 17268 Boitzenburger Land, OT Boitzenburg.
( 2 ) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark ist in acht Ortskirchen mit den entsprechenden Ortsteilen gegliedert:
  1. Boitzenburg-Berkholz-Gollmitz,
  2. Hardenbeck,
  3. Klaushagen,
  4. Naugarten,
  5. Rosenow,
  6. Schönermark,
  7. Thomsdorf,
  8. Wichmannsdorf.
( 3 ) Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung modifiziert werden.
( 4 ) Die Gremien der Gesamtkirchengemeinde sind der Gemeindekirchenrat, die Ortskirchenräte und die Gemeindesynode. Sie arbeiten in enger Abstimmung miteinander.
( 5 ) Das beratende Gremium der Gesamtkirchengemeinde ist die Gemeindeversammlung. Sie wird nach Artikel 28 der Grundordnung mindestens einmal jährlich vom Gemeindekirchenrat einberufen. Sie kann getrennt für die einzelnen Ortskirchen oder als gemeinsame Versammlung der Gesamtkirchengemeinde einberufen werden.
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§ 2
Der Gemeindekirchenrat

( 1 ) Der Gemeindekirchenrat nimmt alle ihm durch die Grundordnung zugewiesenen Aufgaben wahr, sofern sie nicht den Ortskirchenräten oder der Gemeindesynode übertragen sind. Er kann zur Vorbereitung und Ausführung seiner Entscheidungen Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden.
( 2 ) Der Gemeindekirchenrat sorgt für die Erledigung der laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde und die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Ortskirchenräte sind nach § 3 entsprechend einzubeziehen.
( 3 ) Die Veräußerung und die Belastung von einzelnen oder allen Grundstücken im Bereich der Ortskirche bedarf des Einvernehmens mit dem Ortskirchenrat. Vor Beschlüssen über Gegenstände, die insbesondere Pflege, Instandhaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken betreffen, ist der betroffene Ortskirchenrat anzuhören, dabei ist eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
( 4 ) Der Gemeindekirchenrat regelt die Vertretung der Ortskirche in den Fällen, wenn ein Ortskirchenrat nicht mehr beschlussfähig ist.
( 5 ) Dem Gemeindekirchenrat gehören 14 gewählte Mitglieder und die zuständige Pfarrerin bzw. der zuständige Pfarrer an.
( 6 ) Die Anzahl der Mitglieder setzt sich zusammen aus den jeweiligen von den Ortskirchenräten nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 vorgeschlagenen und von der Gemeindesynode gewählten zehn Mitgliedern und aus von der Gemeindesynode nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 aufzufüllenden vier Mitgliedern.
( 7 ) Bis zur nächsten Ältestenwahl 2025 bleibt die Anzahl der gewählten Mitglieder im Gemeindekirchenrat der bisherigen Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark bestehen. Aus den Gemeindekirchenräten der ehemaligen Kirchengemeinden Schönermark und Naugarten kommen jeweils zwei Mitglieder hinzu.
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§ 3
Die Ortskirchenräte

I. Zusammensetzung der Ortskirchenräte
Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 3.
1
( 1 ) Die durch die Ältestenwahl 2019 gewählten Gemeindekirchenräte Schönermark und Naugarten werden ab 1. Mai 2024 zu Ortskirchenräten.
( 2 ) Die Mitglieder der Ortskirchenräte werden in Zukunft nach § 6 Absatz 1 Kirchengemeindestrukturgesetz durch die Gemeindeglieder, die im Bereich der Ortskirche wohnen oder bei Umgemeindung diesem zugeordnet sind, gewählt. Anwendung finden auch die entsprechenden Artikel der Grundordnung und des Ältestenwahlgesetzes. Jede Ortskirche – mit Ausnahme der Ortskirche Boitzenburg-Berkholz-Gollmitz, wo ein ortsbezogener Wahlbezirk eingerichtet wird – entspricht einem Wahlbezirk
Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 3.
2
. Die Mindestanzahl der Mitglieder eines Ortskirchenrates beträgt vier.
( 3 ) Jeder Ortskirchenrat schlägt aus seiner Mitte ein Mitglied in den Gemeindekirchenrat vor, mit Ausnahme des Ortskirchenrates Boitzenburg-Berkholz-Gollmitz. Dieser schlägt aus seiner Mitte drei Mitglieder vor. Jeder Ortskirchenrat schlägt jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter vor, die oder der bei Verhinderung mit gleichen Rechten an den Sitzungen des Gemeindekirchenrates teilnimmt.
( 4 ) Für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz wählt der Ortskirchenrat je eines seiner Mitglieder. Der oder die Vorsitzende ist für Einladung, Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen verantwortlich. Vorsitz und Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat müssen nicht deckungsgleich sein.
( 5 ) Die für die Gesamtkirchengemeinde zuständigen beruflichen Mitarbeitenden im ortsbezogenen sowie im aufgabenorientierten Verkündigungsdienst können an den Sitzungen mit Antrags- und Rederecht, ohne Stimmrecht teilnehmen. Fragen, die ihren Dienst betreffen, müssen mit ihnen beraten werden.
II. Aufgaben und Arbeitsweise der Ortskirchenräte
Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 3.
1
( 6 ) Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über:
  1. das kirchliche Leben vor Ort, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung, über kirchliche Amtshandlungen, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen,
  2. die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude, die der Verkündigung, Seelsorge und Gemeindearbeit gewidmet sind,
  3. die Verwendung von Mitteln aus dem Verfügungsfond für die jeweiligen Ortskirchen, der dem Ortskirchenrat im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde in Anlehnung der Anzahl der Gemeindeglieder zur Ausführung seiner Aufgaben jährlich neu bereitgestellt wird. Entstehen der Ortskirche besondere, unvorhersehbare Aufgaben, die über die bewilligten Mittel nicht abzudecken sind, kann der Ortskirchenrat Sondermittel beim Gemeindekirchenrat beantragen.
  4. die Verwendung folgender Finanzmittel, in Rücksprache mit dem Gemeindekirchenrat:
    1. die für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
    2. die Spenden für Gebäude und zweckgebundenen Projekte innerhalb der Ortskirche,
    3. die Entnahme aus zweckbestimmten ortsbezogenen Rücklagen.
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§ 4
Gemeindesynode

( 1 ) Es wird eine Gemeindesynode gemäß § 8 Absatz 1 des Kirchengemeindestrukturgesetzes gebildet. Zur Gemeindesynode gehören die Gesamtheit der Mitglieder der Ortskirchenräte sowie die für die Gesamtkirchengemeinde zuständigen beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst.
( 2 ) Die Gemeindesynode wählt aus ihrer Mitte die 14 Mitglieder des Gemeindekirchenrates:
  1. die von den jeweiligen Ortskirchenräten vorgeschlagenen zehn Mitglieder (s. § 3 Absatz 3),
  2. die von den jeweiligen Ortskirchenräten vorgeschlagenen zehn Stellvertreterinnen und Stellvertreter (s. § 3 Absatz 3),
  3. die von der Gemeindesynode aufzufüllenden vier Mitglieder, nach Möglichkeit sollten dabei je einer aus den Ortskirchenräten Schönermark und Naugarten kommen,
  4. die Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die in Nummer 3 aufzufüllenden vier Mitglieder.
( 3 ) Die Gemeindesynode tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird von der oder dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates einberufen und geleitet. Sie muss auch einberufen werden, wenn ein Ortskirchenrat dies beantragt.
( 4 ) Die Gemeindesynode berät über die Situation der Gesamtkirchengemeinde und beschließt Leitlinien und Regeln für deren Arbeit. Weiterhin entscheidet sie über:
  1. die Höhe des Verfügungsfonds für die Ortskirchenräte nach der Anzahl der Gemeindeglieder,
  2. die Zahl der Mitglieder der Ortskirchenräte für die jeweils nächste Wahlperiode,
  3. die Mitglieder der Kreissynode nach Maßgabe des kreiskirchlichen Rechts,
  4. die Änderung oder Aufhebung der Gemeindesatzung.
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§ 5
Veränderung und Inkrafttreten der Satzung

( 1 ) Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen der Beschlussfassung der Gemeindesynode sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Konsistoriums.
Vorstehende Satzung wurde am 19. März 2024 mit folgenden Maßgaben durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt:1. In § 3 werden die Gliederungsebenen I. und II. gestrichen.2. § 3 Absatz 2 Satz 3 lautet wie folgt: „Jede Ortskirche entspricht einem Wahlbezirk.“
3
( 2 ) Diese Satzung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark vom 20. Juni 2019 außer Kraft.

Nr. 50Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbands
Prignitz-Havelland-Ruppin

Vom 25. Januar 2024

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§ 1
Gründung

( 1 ) Der Kirchenkreis Falkensee sowie die Evangelischen Kirchenkreise Nauen-Rathenow, Prignitz und Wittstock-Ruppin bilden gemäß Artikel 63 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21/24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257) einen Kirchenkreisverband. Der Kirchenkreisverband trägt den Namen „Evangelischer Kirchenkreisverband Prignitz-Havelland-Ruppin“.
( 2 ) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in Kyritz.
( 3 ) Der Verband führt ein eigenes Dienstsiegel.
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§ 2
Zweck

Zweck des Kirchenkreisverbandes ist die Rechtsträgerschaft des Kirchlichen Verwaltungsamtes „Prignitz-Havelland-Ruppin“.
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§ 3
Sitz des Kirchlichen Verwaltungsamtes

Sitz des Kirchlichen Verwaltungsamtes „Prignitz-Havelland-Ruppin“ ist Kyritz.
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§ 4
Organe des Kirchenkreisverbandes

Die Organe des Kirchenkreisverbandes sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
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§ 5
Vorstand

( 1 ) Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Er besteht aus einer Person, die zugleich berufliche Mitarbeiterin oder beruflicher Mitarbeiter des Kirchenkreisverbandes ist. Die Berufung kann befristet werden. Eine Abberufung bedarf des Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats, im Fall der befristeten Berufung des Vorstandes der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrats. Erneute Berufung ist zulässig.
( 2 ) Der Vorstand leitet das Kirchliche Verwaltungsamt und führt die sonstigen Geschäfte des Verbandes. Er ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, sofern diese nicht dem Verwaltungsrat zugewiesen sind. Er ist gesetzlicher Vertreter des Verbandes. Artikel 24 Absatz 2 der Grundordnung gilt entsprechend. Im Innenverhältnis sind die Befugnisse der Vertreterinnen und Vertreter im Einzelnen zu regeln.
( 3 ) Zu den Aufgaben und Befugnissen des Vorstandes gehört auch die Begründung von Arbeitsverhältnissen der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchlichen Verwaltungsamts, wobei die Begründung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf.
( 4 ) Für die Vertretung des Vorstands einschließlich der rechtsgeschäftlichen Vertretung bestellt auf dessen Vorschlag der Verwaltungsrat eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Verwaltungsamtes.
( 5 ) Der Vorstand ist dem Verwaltungsrat für seine Arbeit verantwortlich. Er berichtet ihm regelmäßig über wichtige Angelegenheiten des Verbandes und des Kirchlichen Verwaltungsamtes.
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§ 6
Verwaltungsrat

( 1 ) Jeder beteiligte Kirchenkreis entsendet zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat, darunter die Superintendentin oder den Superintendenten bzw. oder den stellvertretenden Superintendenten oder die stellvertretende Superintendentin bzw. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kollegialen Leitung oder deren Stellvertretung. Das weitere Mitglied wird vom jeweiligen Kreiskirchenrat benannt. Die Amtszeit des Verwaltungsrates endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Kreissynoden neu gebildet werden.
( 2 ) Die stellvertretende Superintendentin oder der stellvertretende Superintendent bzw. der Stellvertretende oder die Stellvertretende der Kollegialen Leitung vertritt die Superintendentin oder den Superintendenten bzw. den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Kollegialen Leitung des jeweiligen Kirchenkreises bei deren oder dessen Verhinderung. Ist der jeweilige Stellvertretende oder die Stellvertretende dauerhaft Mitglied im Verwaltungsrat, wird dieser bei dessen Verhinderung vom Superintendenten oder der Superintendentin bzw. dem oder der Vorsitzenden der Kollegialen Leitung vertreten. Zusätzlich benennt jede Kreissynode für sein weiteres Mitglied im Verwaltungsrat eine Vertretung.
( 3 ) Der Verwaltungsrat wählt eines seiner Mitglieder für den Vorsitz sowie eines für den stellvertretenden Vorsitz. Diese vertreten jeweils einzeln den Kirchenkreisverband gegenüber dem Vorstand in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.
( 4 ) Der Verwaltungsrat tagt mindestens dreimal im Jahr. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen teil, sofern nicht der Verwaltungsrat im Einzelfall etwas anderes beschließt. Niederschriften über die Sitzungen werden den beteiligten Kreiskirchenräten zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Übrigen gilt Artikel 52 Absatz 5 der Grundordnung entsprechend.
( 5 ) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Verwaltungsrat entscheidet mit der Mehrheit seiner abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
( 6 ) Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Arbeit des Vorstands. Er berät und beschließt über:
  1. die Berufung und die Abberufung des Vorstandes einschließlich der damit verbundenen dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen,
  2. den Haushalts- und den Stellenplan des Verbandes sowie die Abnahme der Jahresrechnung des Verbandes und die Entlastung des Vorstandes,
  3. Grundsätze der Vermögensanlage,
  4. die Verbandssatzung und deren Änderungen sowie den Sitz des Kirchlichen Verwaltungsamtes und etwaige Standorte,
  5. die Übernahme weiterer Aufgaben gemäß § 1 Absatz 3 und § 6 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsämtergesetz,
  6. Baumaßnahmen des Verbandes von mehr als 50.000 €,
  7. die Zustimmung der Übertragung von Aufgaben gemäß § 9 Absatz 4 Verwaltungsämtergesetz,
  8. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken für den Verband sowie ihre Belastung mit Grundschulden,
  9. die Aufnahme von Krediten und Darlehen für den Verband von über 100.000 €,
  10. Satzungen des Kirchenkreisverbandes einschließlich Gebührenordnung,
  11. Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes,
  12. die Begründung von unbefristeten Dienst- und Arbeitsverhältnissen.
( 7 ) Der Verwaltungsrat unterstützt den Vorstand bei Konflikten mit Kirchengemeinden und Kirchenkreisen.
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§ 7
Finanzierung

Die Erledigung der Regelaufgaben wird wie folgt finanziert:
  • Finanzanteile nach Maßgabe des kirchlichen Finanzrechts,
  • Gebühren gemäß der diese regelnden Gebührensatzung,
  • haushaltsdeckende Zuschüsse der Kirchenkreise, deren Höhe sich jeweils nach den Gemeindegliederzahlen der beteiligten Kirchenkreise bemisst,
  • die am Verband beteiligten Kirchenkreise stellen die Bildung ausreichender Rücklagen zur Sicherung des Personalkostenrisikos des Verbandes, soweit diese durch den Verband aufzubringen und vorzuhalten sind, sicher.
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§ 8
Wirtschaftsführung

( 1 ) Die Wirtschaftsführung des Kirchlichen Verwaltungsamtes „Prignitz-Havelland-Ruppin“ muss so zweckmäßig und kostensparend wie möglich sein. Das Verwaltungsamt muss durch die zur Verfügung stehenden Finanzanteile, Gebühren und durch weitere Mittel in der Lage sein, dauerhaft wirtschaftlich und kostendeckend zu arbeiten.
( 2 ) Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind der Vergleich mit anderen Kirchlichen Verwaltungsämtern und die jeweiligen Besonderheiten der Region zu berücksichtigen.
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§ 9
Verhältnis zwischen Kirchlichem Verwaltungsamt und kirchlicher Körperschaft

( 1 ) Das Kirchliche Verwaltungsamt führt im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben die laufenden Geschäfte der beteiligten Körperschaften in deren Auftrag.
( 2 ) Das Kirchliche Verwaltungsamt führt die Weisungen der beteiligten Körperschaft in deren Angelegenheiten aus, soweit Rechts- und Verwaltungsbestimmungen nicht entgegenstehen. Jede Körperschaft ist berechtigt, in Angelegenheiten ihrer eigenen Wirtschaftsführung Auskünfte zu verlangen oder durch Beauftragte die sie betreffenden Akten oder sonstigen Unterlagen einsehen zu lassen.
( 3 ) Erfährt das Kirchliche Verwaltungsamt im Rahmen seiner Tätigkeit für kirchliche Körperschaften Umstände, die darauf schließen lassen, dass Beschlüsse, Handlungen oder Unterlassungen gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung oder kirchliches oder staatliches Recht verstoßen, so weist es die betreffende Körperschaft daraufhin mit dem Ziel, die Beanstandung zu beheben, teilt dies der aufsichtführenden Stelle mit und führt bis zu deren Klärung die Maßnahme nicht aus. Dabei ist die Klärung zunächst innerhalb des Kirchenkreises anzustreben.
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§ 10
Änderung der Satzung des Kirchenkreisverbands

Über Satzungsänderungen berät und beschließt der Verwaltungsrat. Diese bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium.
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§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit der Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft. Die Satzung vom 27. Mai 2015 (KABl. S. 200) tritt zeitgleich außer Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 7. März 2024 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.

Nr. 51Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:49/154
    Berlin, den 7. März 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelische Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:49/150-13.05
    Berlin, den 11. März 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde im Schlaubetal, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE IM SCHLAUBETAL“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:71/152
    Berlin, den 13. März 2024
    Die Evangelische Petruskirchengemeinde Planetal, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE PETRUSKIRCHENGEMEINDE PLANETAL“.
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  4. Konsistorium Az.: 1313-01:16/005
    Berlin, den 13. März 2024
    Der Evangelische Verband für Kita und Familie (EVKF) hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelischer Verband für Kita und Familie“.
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  5. Konsistorium Az.: 1312-03:86/106
    Berlin, den 2. April 2024
    Die Evangelische Dreieinigkeits-Kirchengemeinde Trebbin, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Raute“, „Dreieck“ und „Kreis“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE DREIEINIGKEITS-KIRCHENGEMEINDE TREBBIN“.
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  6. Konsistorium Az.: 1312-03:86/104
    Berlin, den 8. April 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Ludwigsfelde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LUDWIGSFELDE“.
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Nr. 52Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:49/154
    Berlin, den 7. März 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Friedenskirchengemeinde Eisenhüttenstadt mit der Umschrift „EVANGELISCHE FRIEDENSKIRCHENGEMEINDE EISENHÜTTENSTADT“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Nikolaikirchengemeinde Eisenhüttenstadt mit der Umschrift „Evangelische Nikolaikirchengemeinde Eisenhüttenstadt“, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:49/150-13.05
    Berlin, den 11. März 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Müllrose mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MÜLLROSE“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Fünfeichen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FÜNFEICHEN“, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:71/152
    Berlin, den 13. März 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Petruskirchengemeinde Lüsse mit der Umschrift „EVANGELISCHE PETRUSKIRCHENGEMEINDE LÜSSE“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Planetal mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde Planetal“, beide Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, werden außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1313-01:16/005
    Berlin, den 13. März 2024
    Das Kirchensiegel des ehemaligen Verbands Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd mit der Umschrift „VERBAND EVANGELISCHER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN SÜD“ wird außer Geltung gesetzt.
  5. Konsistorium Az.: 1312-03:86/106
    Berlin, den 2. April 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Trebbin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE TREBBIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Thyrow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE THYROW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Großbeuthen mit der Umschrift „Siegel der Kirche zu Gross-Beuthen“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Christinendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CHRISTINENDORF“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden außer Geltung gesetzt.
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:86/104
    Berlin, den 8. April 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Ludwigsfelde (St. Michael) mit der Umschrift „EV. KIRCHE ST. MICHAEL ZU LUDWIGSFELDE“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Kerzendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KERZENDORF“, beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden außer Geltung gesetzt.
  7. Konsistorium Az.: 1312-03:71/161
    Berlin, den 13. März 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Plessow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PLESSOW“, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, wird außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 53Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jacobi Nauen, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde St. Jacobi Nauen mit ihren ca. 1.550 Gemeindegliedern und zwei Pfarrstellen liegt westlich von Berlin in der Kleinstadt Nauen.
    Geprägt von der schön sanierten Altstadt ist Nauen eine charmante Stadt und ein guter Ort zum Leben und Arbeiten. Es gibt Kindertagesstätten, mehrere Grundschulen, ein städtisches Gymnasium, ein Oberstufenzentrum sowie die Privatschule Leonardo da Vinci Campus, eine Zweigstelle der Musikschule Havelland und u. a. eine Kindertagesstätte in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde Nauen.
    Nauen ist eine wachsende Stadt. Es gab und gibt viel Zuzug von jungen Familien aus Berlin und dem Umland. Berlin ist von Nauen aus sehr gut zu erreichen. Nauen liegt direkt am Berliner Ring. Mit der Bahn (stündlich mehrere Verbindungen) ist in 30 Minuten das Zentrum der Hauptstadt zu erreichen.
    Es gibt eine sehr gute und breit gefächerte Infrastruktur, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, ein Freibad, Sportvereine, Ämter, Ärzte, das Havelland Klinikum und eine schöne Umgebung, mit Radwegen, Wiesen und Wäldern, die viele Freizeitmöglichkeiten bieten.
    Das Leben der Kirchengemeinde hat ihren Mittelpunkt in der mittelalterlichen St. Jacobi Kirche im Zentrum der Stadt sowie in einem modernen Gemeindezentrum, ebenfalls im Stadtzentrum gelegen. Seit einigen Jahren gehören auch die Dörfer Markee und Schwanebeck zum Pfarrbereich. Das gottesdienstliche und gemeindliche Leben konzentriert sich jedoch in der Stadt Nauen.
    Neben den wöchentlichen Gottesdiensten in Nauen reicht das Angebot der Kirchengemeinde von Kinder- und Jugendarbeit über Erwachsenenarbeit, Chor, Flötenkreis und Posaunenchor bis hin zu Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren. Viele der Gruppen und Kreise treffen sich selbstständig.
    Zu den zwei Pfarrstellen mit je 100 % Dienstumfang kommen eine Kantorin sowie ein Küster, ein Kirchwart, eine gemeindepädagogische Mitarbeiterin, jeweils mit Stellenanteilen, ein engagierter Gemeindekirchenrat sowie zahlreiche engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    Der Evangelische Kirchenkreis Nauen-Rathenow setzt auf regionale Zusammenarbeit. Die Erteilung der zwei Stunden Religionsunterricht kann in Nauen erfolgen.
    Die Pfarrdienstwohnung für die (2.) Pfarrstelle in einem Wohnhaus der Gemeinde mit Garten und Garage ist zurzeit belegt, mittelfristig ist die Nutzung jedoch möglich.
    Der Gemeindekirchenrat unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung jedoch auch gern.
    Ein freies Wochenende im Monat ist durch eine entsprechende Gestaltung der Dienste möglich.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen und bietet eine vielgestaltige und abwechslungsreiche Tätigkeit in der Kirchengemeinde.
    Für die Gestaltung der Gemeindearbeit sind der Gemeinde folgende Punkte wichtig:
    • theologisch fundierte, lebensnahe und lebendige Gottesdienste für Jung und Alt,
    • die Bereitschaft und Freude, Neues zu erproben und Bewährtes weiterzuführen,
    • Engagement in Kinder-, Jugend-, Familien- und Erwachsenenarbeit,
    • Übernahme von Kasualien,
    • gute Kenntnisse mit digitalen Medien und Öffentlichkeitsarbeit,
    • Offenheit und Zugewandtheit,
    • Teamfähigkeit,
    • Entdecken und Nutzen der Chancen, die sich aus dem Zuzug zur Stadt Nauen ergeben,
    • Seelsorge.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de, und Pfarrer Dr. Johannes Neugebauer (Inhaber (1.) Pfarrstelle), Telefon: 03321/4071659, E-Mail: j.neugebauer@kirche-nauen-rathenow.de.
    Bewerbungen werden bis zum 8. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist ab 1. Juni 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine neue Pfarrperson, die:
    • eine:n Obdachlose:n ebenso herzlich begrüßt wie den Bundespräsidenten,
    • Bach mag, aber auch nichts gegen Depeche Mode hat,
    • findet, dass Kirche politisch sein muss,
    • die Bibel schätzt, sich aber auch in einen Roman vertiefen kann,
    • Berlin mag, weil hier die Welt zuhause ist und jede:r leben und lieben kann, wie er oder sie möchte,
    • Salzkartoffeln genauso mag wie Lahmacun,
    • Theologie treibt, aber gern auch über das letzte Sportereignis oder die Fashion Week fachsimpelt,
    • einen Sinn für Ästhetik und ein Herz für Chaos hat.
    Die Evangelische Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor, mitten in Kreuzberg, möchte Türen öffnen, Gegensätze zusammenbringen und sich im Sinne der Gerechtigkeit positionieren. Sie möchte ein Ort sein, an dem sich Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Lebensbedingungen wohlfühlen. Dafür braucht sie Menschen mit einem weiten Herzen und einem tiefen Verstand.
    Die Evangelische Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor hat ca. 5.800 Gemeindeglieder und ist an verschiedenen Standorten im Kiez präsent. Dazu gehören drei Kirchen: die Heilig-Kreuz-Kirche, die Passionskirche und die zurzeit im Umbau befindliche Christuskirche.
    Daneben unterhält die Gemeinde weitere Gebäude als Zentren des kirchlichen Lebens und für ihr weit verzweigtes soziales Engagement, besonders für geflüchtete und wohnungslose Menschen. Dabei kooperiert die Gemeinde auch mit anderen Trägern, z. B. mit den Kitas, einer aus der Gemeinde hervorgegangenen Veranstaltungsagentur und einem Café in der Kirche.
    Die Kirchenmusik wird von einem hauptamtlichen Kantor, einer Kantorin und weiteren, geringfügig Beschäftigten und ehrenamtlichen Musiker:innen gestaltet. Sie bereichern mit zahlreichen Chören und einer Singschule das Gemeindeleben. Die Sozialpädagogin und eine Diakonin verantworten die Angebote für Kinder und Familien, Konfis und Jugendliche und die älteren Menschen. Ein hauptamtlicher Geschäftsführer sorgt mit den Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik für die organisatorische Grundlage der Gemeinde.
    Profilierte und vielfältig gestaltete Gottesdienste prägen das geistliche Leben. „Offene Kirche“ meint nicht nur die Öffnungszeiten der Kirchen, sondern bedeutet für die Gemeinde, offen zu sein für alle Menschen im Kiez und gleichzeitig evangelisch erkennbar zu bleiben.
    Die Gemeinde freut sich über eine engagierte Pfarrperson, die gern im Team arbeitet. Zum Pfarrteam gehört Pfarrerin Gülzow. Der Gemeindekirchenrat erarbeitet derzeit ein Konzept zur Profilierung der Pfarrstellen, das ermöglichen soll, eigene Schwerpunkte zu setzen, sie weiterzuentwickeln und Freiräume zu gestalten. Die Gemeinde bietet gute Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Die Gemeinde ist bei der Suche einer geeigneten Wohnung behilflich.
    Nähere Informationen finden sich unter www.kght.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Marita Leßny, Telefon: 0162/9498223, E-Mail: marita.lessny@kght.de, Superintendent Matthias Lohenner, Telefon: 030/258185100, E-Mail: m.lohenner@kkbs.de, und Pfarrerin Dörthe Gülzow, Telefon: 01516/7808430, E-Mail: doerthe.guelzow@kght.de.
    Vielfalt wird wertgeschätzt, Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität werden begrüßt.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (17.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht in Potsdam ist zum 1. August 2024 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit der religionspädagogischen Arbeit in den Gemeinden und im Kirchenkreis. Der Schwerpunkt des Religionsunterrichts liegt in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Oberschulbereich.
    Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch in dieser Weise qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Gestaltung des schulischen Lebens haben; die Bereitschaft zur (Mit-)Gestaltung von Höhepunkten im Schuljahr und Schulprojekten sind besonders hilfreich.
    Weitere Auskünfte erteilen die Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Potsdam Dr. Dagmar Bökmann, Telefon: 0331/901196, oder der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Reformationsgemeinde Westhavelland, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit dem Dienstsitz in Nennhausen, ist ab dem 1. September 2024 mit einem Dienstumfang von 100 % durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Reformationsgemeinde Westhavelland ist Anfang 2001 durch die Fusion mehrerer Pfarrsprengel entstanden. Zur Gemeinde gehören ca. 909 Gemeindeglieder.
    Eine Katechetin und eine Kirchenmusikerin sind anteilig in der Gemeinde hauptberuflich tätig. Für die Verwaltung der Gemeinde und der Friedhöfe ist eine Küsterin mit einem Dienstumfang von 60 % angestellt. Bei der Geschäftsführung steht ein engagierter Gemeindekirchenratsvorsitzender zur Seite.
    Zum Dienst der Pfarrerin bzw. des Pfarrers oder der ordinierten Gemeindepädagogin bzw. des ordinierten Gemeindepädagogen gehört die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senior:innen sowie die Erteilung von zwei Pflichtstunden Religionsunterricht.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • gern Gottesdienste feiert,
    • die Lebendigkeit sowohl der traditionellen als auch modernen Form der Gemeindearbeit am Herzen liegt,
    • offen auf Menschen zugeht und seelsorglich begleitet,
    • die Zusammenarbeit mit den kirchlichen Fördervereinen, Kommunen und deren Einrichtungen sowie Vereinen pflegt.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine regionale Zusammenarbeit gepflegt. Das setzt die Bereitschaft zur Teamarbeit voraus.
    Der Dienstsitz der Pfarrstelle ist Nennhausen, ein Dorf mit ca. 900 Einwohnern und einer gut entwickelten Infrastruktur. In Nennhausen gibt es eine Kindertagesstätte, eine Grundschule, eine Zahnarztpraxis, mehrere Einkaufsmöglichkeiten sowie die kommunale Amtsverwaltung. Ein Gymnasium und weiterführende Schulen befinden sich in der 15 Kilometer entfernten Kreisstadt Rathenow. In der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es eine evangelische Schule.
    Mit der Regionalbahn ist man von Nennhausen in 45 Minuten in Berlin-Spandau.
    Ein grundsaniertes Pfarrhaus mit einer geräumigen Pfarrwohnung sowie einem separaten Amtszimmer und einem Gemeindebüro stehen zur Verfügung. Zum Grundstück gehört ein gepflegter Pfarrgarten mit Nebengelass.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Andreas Tutzschke, Telefon: 033876/40464 oder 0171/3270119, und der Superintendent Thomas Tutzschke, Hamburger Straße 14, 14641 Nauen, Telefon: 03321/49118.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf ist zum 1. Oktober 2024 mit 80 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Der Dienst der Pfarrstelle ist mit 50 % Dienstumfang für die Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste in der Lindenkirchengemeinde und mit 30 % Dienstumfang für Vertretungsdienste nach Auftrag durch den Superintendenten bestimmt.
    Die Lindenkirche, im Wilmersdorfer Süden zwischen Heidelberger und Rüdesheimer Platz gelegen, ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Sie ist in die kirchliche und gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein weit vernetzt und mit den Nachbargemeinden über erfolgreiche Kooperationen vielfältig aufgestellt. Zudem ist sie Teil eines Kirchenkreises, in dem viele Aufgaben bereits gemeinsam bedacht und entwickelt werden.
    Der Fokus der Gemeinde liegt auf der Arbeit mit Kindern. Sie wird von einem engagierten Team Ehrenamtlicher und in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis aktiv gestaltet und mit der Kita der Gemeinde sinnvoll ergänzt. Jeden Mittwoch findet das sehr gut besuchte „Brückencafé“ für Geflüchtete statt. In den Sommermonaten ist das montägliche Lindencafé im großen Gemeindegarten ein Anziehungspunkt für Menschen jeden Alters. Die Kleinkunstreihen „Tolle et Lege“ (Musik und Lesung) und „Lindenkino“ (Stummfilm mit Orgel) runden das vielfältige Kulturangebot ab.
    Pastorale und betriebswirtschaftliche Aufgaben werden nach Absprache, Neigung und Kompetenz auf die beiden Pfarrpersonen der Gemeinde verteilt. In Zusammenarbeit mit der Grunewaldgemeinde sind sonntags auch Doppeldienste für beide Gemeinden und damit terminfreie Wochenenden möglich.
    Der Stellenanteil von 30 % umfasst Vertretungsdienste im Kirchenkreis, die die Möglichkeit bieten, auch über die Gemeindegrenzen hinaus Kirche aktiv zu gestalten.
    Der Kirchenkreis sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • im Gottesdienst und in der Seelsorge nah am Menschen ist,
    • über ausgezeichnete kommunikative und organisatorische Fähigkeiten verfügt und offen für digitale Kirche ist,
    • mit Freude am Experimentieren gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat das Gemeindeleben weiterentwickelt,
    • Lust hat, Gemeinde und Kirchenkreis neu zu denken und voranzutreiben.
    Auf der Website www.lindenkirche.de ist mehr über die Gemeinde zu erfahren.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Carsten Bolz, E-Mail: suptur@cw-evangelisch.de, die geschäftsführende Pfarrerin Bettina Schwietering-Evers, E-Mail: schwietering-evers@lindenkirche.de, oder die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Silvia Funk, E-Mail: funk@lindenkirche.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Senftenberg, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab 1. Dezember 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die dauerhafte Vakanzverwaltung der Martin-Luther-Kirchengemeinde Brieske sowie der Kirchengemeinden Sedlitz und Großkoschen. Zur Pfarrstelle gehören derzeit vier Kirchengemeinden mit sechs Predigtstätten und ca. 1.700 Gemeindegliedern. Die Kirchengemeinden der Region Senftenberg sind derzeit in einem intensiven Gesprächsprozess mit dem Ziel der Bildung einer großen Regionalkirchengemeinde.
    Die Kirchengemeinden freuen sich über eine Pfarrerin, einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin, einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der bereit ist, auf die Menschen in den Kirchengemeinden zuzugehen, mit ihnen als Christin bzw. Christ zu leben und gern und fröhlich den Pfarrdienst zu tun. Wichtige zukünftige Aufgabe wird nach der Bildung der Regionalkirchengemeinde das Zusammenführen der bisherigen Kirchengemeinden und die Geschäftsführung der neuen Kirchengemeinde sein. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Pfarrpersonen und Mitarbeitenden der Region wird vorausgesetzt. Das gute ökumenische Miteinander in der Stadt Senftenberg soll fortgeführt werden.
    Der Gemeindekirchenrat, eine Gemeindepädagogin in Teilzeit für die Arbeit mit Kindern, ein regional arbeitender Jugendwart, eine regional arbeitende Kantorin, ein Mitarbeiter in der Verwaltung, ein Hausmeister in Teilzeit, eine regional angestellte Mitarbeiterin in Teilzeit in der Verwaltung, ein Prädikant sowie zwei Lektoren und Lektorinnen unterstützen bei der Ausübung des Dienstes. Die Konfirmand:innenarbeit wird regional verantwortet. Die meisten Kirchengebäude sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Notwendig für die Arbeit ist ein eigener Pkw.
    Die Kreisstadt Senftenberg (ca. 23.500 Einwohner) mit ihrer städtischen und touristischen Infrastruktur liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nahe der Autobahn A 13. In ihr befinden sich alle Schultypen sowie eine Musikschule. Sie ist ein Standort der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Die Stadt als Eingangstor des Lausitzer Seenlands, des größten künstlichen Seengebiets Europas, bietet ein Erlebnisbad, die Skihalle SnowTropolis, ein Theater und ein Museum im historischen Schloss. Der Stadthafen und der Strand am Senftenberger See sind fußläufig erreichbar. Eine geräumige Pfarrdienstwohnung mit Garten ist im Pfarr- und Gemeindehaus vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Arwed Reichel, Telefon: 03573/794873, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die landeskirchliche Pfarrstelle für Migration und Integration ist zum 1. Januar 2025 mit 100 % Dienstumfang und mit Dienstsitz im Berliner Missionswerk wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Gesucht wird eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. ein ordinierter Gemeindepädagoge mit Erfahrungen in Gemeinde- und/oder in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten und/oder der Ökumene.
    Aufgabenschwerpunkt ist die Unterstützung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in ihrer Arbeit mit Migrant:innen und Geflüchteten.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Beratung von Landeskirche, Kirchenkreisen und Gemeinden,
    • Erarbeitung von und Mitwirkung an kirchlichen Grundsatzpositionen und Stellungnahmen, u. a. zum Kirchenasyl,
    • Vertretung der EKBO in Gremien sowie bei staatlichen Stellen (z. B. Forum Abschiebebeobachtung, Integrationsbeirat Brandenburg, Band für Mut und Verständigung u. a.),
    • Initiierung und Koordinierung kirchlicher Projekte und Initiativen zur Stärkung der Arbeit mit Geflüchteten an geeigneten kirchlichen Orten,
    • Geschäftsführung der Kunstauktion in Zusammenarbeit mit dem Kunstbeauftragten der EKBO,
    • Leitung des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses „Interkulturelle Woche“,
    • Begleitung und Entwicklung von Freiwilligeneinsätzen in Italien (Projekt: Mediterranean Hope),
    • Akquise, Beratung, Begleitung und Weiterbildung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
    • Mitteleinwerbung und -verwaltung für die kirchliche Migrationsarbeit (Geschäftsführung des Finanzausschuss des Beirates MINT),
    • Initiierung von und Mitwirkung an Fachtagungen, Veranstaltungen und Gottesdiensten,
    • Öffentlichkeitsarbeit auch digital,
    • Fachaufsicht und Beratung für die mobile Beratung in den Sprengeln und Unterstützung der EKBO-Vertreterinnen und -Vertreter in den Härtefallkommissionen,
    • Kooperation und Vernetzung der Arbeit mit Partner:innen im Bereich anderer Landeskirchen, der EKD, der Diakonie, von NGOs sowie in Herkunfts- und Aufnahmeländern und der EU.
    Gewünscht wird:
    • Freude und Engagement für kirchenpolitische Themen mit besonderem Bezug auf die Arbeit mit Geflüchteten und Ankommenden,
    • interkulturelle Kompetenz und Verhandlungsgeschick,
    • ausgeprägte Teamfähigkeit,
    • Bereitschaft zu Konfliktmanagement auf allen Ebenen,
    • Bereitschaft zu Supervision oder Coaching,
    • die Koordinierung und Leitung der Aufgaben des Referats,
    • gute Englisch- und möglichst weitere Sprachkenntnisse,
    • die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit auch an Abenden und Wochenenden,
    • solide PC-Kenntnisse,
    • Pkw-Führerschein.
    Geboten wird:
    • ein regional aufgestelltes Team von hauptberuflich Mitarbeitenden in der mobilen Beratung der Sprengel der EKBO,
    • regelmäßige Teamberatung in der Ökumeneabteilung des Berliner Missionswerk (mit den Referaten Ökumene, interreligiöser Dialog und Osteuropa),
    • ein engagiertes ehrenamtliches Team, das in Kooperation mit dem Kunstbeauftragten der Landeskirche die Kunstauktion zugunsten der Arbeit mit Geflüchteten organisiert,
    • Mitarbeit im Kollegium und der Mitarbeiterschaft des Missionswerks, verbunden mit einem sehr guten Arbeitsklima und einer die inhaltliche Arbeit unterstützenden Verwaltung,
    • Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsbeauftragten der Kirchenkreise und der Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Missionswerks und der EKBO,
    • ein geräumiges Büro im Evangelischen Zentrum, verbunden mit der Unterstützung durch eine Assistentin (50 % RAZ),
    • die Möglichkeit mobilen Arbeitens an bis zu zwei Tagen pro Woche,
    • die Begleitung der Arbeit durch einen landeskirchlichen Beirat im Berliner Missionswerk,
    • Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kommunen, Schulen und diakonischen Trägern.
    Die Vergütung erfolgt nach der Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
    Weitere Auskünfte erteilen der Direktor des Berliner Missionswerks im Ökumenischen Zentrum der EKBO Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de, oder die Leiterin der Abteilung Ökumene im Ökumenischen Zentrum der EKBO Pfarrerin Barbara Hustedt, Telefon: 030/24344-5761, E-Mail: b.hustedt@bmw.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 54Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die landeskirchliche Pfarrstelle für die Studierendenseelsorge in Potsdam ist ab sofort für die Dauer von sechs Jahren mit 50 % Dienstumfang zuzüglich 25 % für die mobile Begleitung Studierender der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) zu besetzen.
    Die Evangelische Studierendengemeinde Potsdam (ESG) ist ein gemeindlicher Ort für Studierende der Universitäten an den Standorten Potsdam, Golm und Griebnitzsee. Im Kontext von Hochschule und Wissenschaft stehen gesellschaftspolitische, theologische und ethische Fragestellungen bei Gemeindeabenden, Online-Veranstaltungen, in Arbeitskreisen und auf Fahrten im Vordergrund. Lebendige, von Studierenden gestaltete ökumenische Gottesdienste werden regelmäßig im Semester in Potsdam-Golm gefeiert. Semesterrhythmus, Fluktuation und Regelstudienzeit formen das von Mitbestimmung und Mitverantwortung geprägte Gemeindeleben, das vorwiegend am Abend und an den Wochenenden stattfindet, auch in digitalen Formaten.
    Neu hinzu kommt die Begleitung der Studierenden der MHB an den Standorten Brandenburg/Havel, Rüdersdorf, Bernau und Neuruppin. Erwartet wird v. a. die Schaffung von Diskurs- und Austauschformaten zu zentralen Fragen der Ethik für Studierende der Humanmedizin. Eine Initiativgruppe an der MHB wünscht sich Seelsorge, Gemeinschaftsbildung (Safe Space), ökumenische Impulse, Vertiefung von Glaubenswissen, Spiritualität und vor allem das Medizinstudium begleitende, werteorientierte Angebote und Räume zur Selbstreflexion.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Organisation des Gemeindeprogramms (Gottesdienste, Veranstaltungen, Gemeindeabende, Exkursionen, spirituelle Angebote…),
    • Seelsorge und Begleitung ethisch herausfordernder Situationen und Fragestellungen,
    • ethische Orientierungshilfen,
    • Förderung von ehrenamtlichem Engagement und studentischer Verantwortung (Gemeinderat, Gemeindeversammlung, Programmplanung),
    • Kontakte und Vernetzung mit universitären, kirchlichen und kommunalen Strukturen,
    • Seelsorge für Mitarbeitende der Universität,
    • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Social-Media-Bereich (X, Instagram, YouTube),
    • soziale Beratung, besonders ESG-Notfonds,
    • Verwaltung der Finanzen und Räume,
    • regelmäßiger Austausch mit den anderen ESG-Pfarrer:innen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO),
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Studierendenseelsorge.
    Erwartet wird:
    • Reflexionsfähigkeit, Auseinandersetzung mit neuen theologischen Ansätzen sowie theologischen und ethischen Grundfragen der Gegenwart,
    • die Fähigkeit, auf kirchenferne Studierende an ihren Lebens- und Wirkungsorten zuzugehen und sie einzuladen,
    • die Fähigkeit, theologische Zusammenhänge lebensnah zu verkündigen und die eigene Glaubenshaltung zu kommunizieren,
    • praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen,
    • Motivation, die spirituelle Sprachfähigkeit Studierender zu fördern,
    • nachgewiesene seelsorgliche Kompetenz,
    • Kommunikationsfähigkeit in den unterschiedlichen Kontexten,
    • Authentizität, Vertrauenswürdigkeit und Feingefühl in der Gestaltung von internationalen und interreligiösen Begegnungen,
    • ökumenisches Engagement und Interesse an interreligiösen Begegnungen,
    • Organisationsfähigkeit,
    • Flexibilität im Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsformen.
    Erwünscht sind darüber hinaus:
    • solide Kenntnisse im Umgang mit sozialen Medien und Kommunikationsformen im Internet (Portale, Blogs, E-Learning etc.),
    • sichere Fremdsprachenkenntnisse (v. a. Englisch, Französisch),
    • musikalische Fähigkeiten.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen der frühere Stelleninhaber Pfarrer Steffen Tuschling, Telefon: 0178/8701618, E-Mail: stuschling@gmx.de, sowie die zuständige Referentin für Spezialseelsorge Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286, E-Mail: sabine.habighorst@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.
    Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.
    Unterstützt wird die neue Pfarrperson dabei in Hoyerswerda von einer Gemeindesekretärin im Kirchenbüro (10 h in der Woche Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung – 40 in Hoyerswerda und 10 in Spreewitz – dabei auch in der Grundschule im Rahmen des Ganztagsangebots für alle Kinder) und einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 %). Einmal im Monat wird der Gottesdienst von Lektor:innen gestaltet.
    Hoyerswerda-Neustadt wurde erst 1966 mit dem Aufbau der Neustadt für die Braunkohleindustrie gegründet. Die Wahl des Namens „Martin-Luther-King“ für das Gemeindezentrum prägt seit 1969 das Gemeindeleben, das immer die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick behielt. So hat sich in den letzten Jahrzehnten die Zusammenarbeit mit anderen Engagierten in Hoyerswerda bei den Schwerpunkten Zivilcourage (www.zivilcourage-hoy.de) und Integration von Flüchtenden (www.hoyerswerda-hilft-mit-herz.de) entwickelt.
    Über 70 Ehrenamtliche engagieren sich in Hoyerswerda, z. B. im Kirchenchor, im Besuchsdienstkreis, im Bauausschuss, beim sonntäglichen Blumendienst für den Altar, im Kreis der Interessierten Frauen und Männer, beim monatlichen Gemeindenachmittag, beim Kühnichttreff (ein Stadtteil mit sorbischer Dorfgeschichte), es gibt ein kleines Familiengottesdienstteam u. v. a. m.
    Spreewitz ist ländlich geprägt und hat eine jahrhundertealte sorbische Geschichte, die aber heute nur noch selten in den Blick kommt. Das Hauptdorf Spreewitz wird optisch dominiert von der schmucken Fachwerkkirche (erbaut 1688), eine Filialkirche (erbaut 1906) befindet sich in Burghammer.
    Über 40 Ehrenamtliche engagieren sich in den Chören, bei den Geburtstagsbesuchen in den Ortsteilen, bei Friedhofsdiensten, bei Angeboten für die Kinder, dem Frühjahrs- und Herbstputz u. v. a. m. Der Posaunenchor und der Kirchenchor werden jeweils ehrenamtlich geleitet. Ein funktional modern umgebautes Gemeindehaus beherbergt ein kleines Büro mit Archiv und mehrere vermietbare Gemeinderäume. Der Friedhof in Spreewitz befindet sich in Trägerschaft der Kirchengemeinde und wird ehrenamtlich verwaltet. In Spreewitz verantworten Mitglieder des Gemeindekirchenrats und weitere Ehrenamtliche zweimal im Monat eine Andacht zur Gottesdienstzeit.
    Die Gemeinde wünscht eine aktive Mitarbeit bei der Entwicklung und Gestaltung der neuen Gesamtkirchengemeinde.
    Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
    Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Bei dem sehr guten Wohnungsangebot in Hoyerswerda kann man die Wohnungsgröße, Lage usw. auswählen. In Spreewitz ist das Pfarrhaus an zwei Mietparteien vermietet. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gern behilflich.
    Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.
    Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Oberbarnim, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Lukaskirchengemeinde Oberbarnim liegt geographisch zwischen den Städten Eberswalde und Bad Freienwalde, im Nordosten des Evangelischen Kirchenkreises Barnim. Dienstsitz ist der idyllische Ort Falkenberg/Mark. Dort steht ein intaktes Pfarrhaus mit großem Garten, durch den ein Bächlein fließt, zur Verfügung. Bahnanschluss ist vorhanden. Kita und Grundschule befinden sich am Ort, weiterführende Schulen sind in Bad Freienwalde und Eberswalde gut zu erreichen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die waldreiche Umgebung (Reiten, Schwimmen, Laufen) zu genießen. Falkenberg/Mark gehört zum Oderbruch, das 2023 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurde.
    Die Bewerberin oder den Bewerber erwartet eine fusionierte Kirchengemeinde, zu der zehn Dörfer gehören. Die Gemeinde sucht eine kompetente Pfarrerin oder einen kompetenten Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindenpädagogen (m/w/d), die oder der sowohl mit den Ehrenamtlichen als auch mit den Kolleg:innen im Team in der Region gut zusammenarbeiten kann.
    Die Gemeinde wünscht sich von der Bewerberin oder dem Bewerber vor allem Freude an der christlichen Verkündigung, der Gestaltung gemeinsamer Gottesdienste (Taizé-Andachten) und der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senior:innen. Weitergeführt werden soll auch die Kooperation mit der in Falkenberg tätigen RU-Lehrkraft im Bereich Familienarbeit.
    Innerhalb der Gemeinde, im ehemaligen Pfarrhaus Heckelberg, ist ein Sozialarbeiter in einer Projektstelle dabei, die sozialdiakonische offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region aufzubauen. Zudem gibt es ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Kirchenmusik, Lektor:innendienst und der Arbeit mit Familien. Darüber hinaus gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den Kommunen und Vereinen (z. B. Erntedank, St. Martin). Alle Menschen unterschiedlichen Alters in den Dörfern freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Wenn gewünscht, besteht die Möglichkeit, über den Inhalt und den Umfang aller pfarramtlichen und gemeindlichen Tätigkeiten eine Dienstvereinbarung abzuschließen. Ebenso kann zukünftig darüber verhandelt werden, ob im Rahmen des kreiskirchlichen Stellenplans der Dienstumfang gegebenenfalls mit kreiskirchlichen Aufgaben erweitert werden kann.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Elvira Kübler in 16259 Falkenberg/Mark, Eichholzstraße 3, Telefon: 033458/295, E-Mail: e.kuebler@kirche-barnim.de, oder der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Gemeinden des Löwenberger Landes bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und Veranstaltungsräumen. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Erntedank- und Dorffeste.
    In der Gemeinde Löwenberger Land gibt es in der Ortschaft Löwenberg mit der Libertasschule eine Grund- und Oberschule und in Grüneberg eine Grundschulfiliale sowie insgesamt sieben Kindertagesstätten. In der Stadt Gransee befindet sich mit dem Strittmatter-Gymnasium eine weiterführende Schule in unmittelbarer Nachbarschaft.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder. Es gibt eine Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und eine Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.
    So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert.
    In den vergangenen Monaten wurde in den Gemeinden ein Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform durchgeführt. Die Gemeinden im Löwenberger Land haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in Teilen auch in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht wurde.
    Im Ergebnis entschieden sich alle beteiligten Gemeinden in großer Runde für eine Lösung mit zwei Kirchengemeinden im gemeinsamen Pfarrsprengel.
    Die Kirchengemeinden Löwenberg-Linde, Teschendorf und Grüneberg wurden am 1. Januar 2024 zur neuen „Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Löwenberger Land Süd“ zusammengeschlossen.
    Die Kirchengemeinden Buberow-Kraatz, Großmutz, Gutengermendorf und Falkenthal wurden ebenfalls zum 1. Januar 2024 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord“ fusioniert.
    Der Dienstsitz ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohnern. Hier wurde 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • mit Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
    • gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
    • Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
    • Freude am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich der Landeskirche hat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, Grüneberg: Marianne Reitzenstein, Telefon: 033094/708981 oder 80290, Löwenberg/Linde: Rosemarie Golz, Telefon: 033094/50430 oder 50879, Teschendorf: Joachim Lemke, Telefon: 033094/50560, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Weinbergkirchengemeinde im Kirchenkreis Spandau ist für eine Pfarrperson oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d) mit 75 % Dienstumfang ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Evangelische Weinbergkirchengemeinde ist eine fröhliche und engagierte Gemeinde im südlichen Teil Spandaus, in der Menschen aller Generationen zusammenkommen, um Gemeinschaft zu haben, Gottesdienste zu feiern und füreinander da zu sein. In der Gemeinde sind viele Familien mit Kindern aktiv, die sich bei den Familiengottesdiensten und in Kindergruppen treffen. Auch in und mit den beiden Kitas der Gemeinde finden über das ganze Jahr viele schöne Angebote statt. Zahlreiche Ehrenamtliche – Jugendliche und Erwachsene – arbeiten mit dem hauptamtlichen Team bei der Gestaltung des Gemeindelebens zusammen.
    Besonders für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde und für die Kinder und Mitarbeitenden in den Kitas sowie zur Unterstützung bei Gottesdiensten und Kasualien sucht die Gemeinde nun bevorzugt eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, um in der Gemeinde segensreich zu wirken.
    Die Gemeinde wünscht:
    • ein großes Herz und ein offenes Ohr, besonders für Kinder und Jugendliche sowie für die Mitarbeitenden der Kitas,
    • Bereitschaft, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Gemeindeleitung inhaltlich und konzeptionell weiterzuentwickeln,
    • Freude und Kreativität bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten, die alle Generationen ansprechen,
    • eine fundierte und reflektierte theologische Verortung und Begeisterung, das Evangelium in Wort und Tat weiterzugeben,
    • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Eigenständigkeit und eine gute Selbstorganisation,
    • Organisation und Begleitung von Fahrten, zum Beispiel mit den Konfirmand:innen,
    • Mitarbeit beim Aufbau eines geplanten sozialdiakonischen Projekts.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein herzliches Gemeindeleben,
    • ein hohes Engagement für Gruppen und Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Unterstützung der Arbeit durch Teamer:innen,
    • mehrere Räume für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • die Arbeit im Team (Pfarrer 75 %, Kirchenmusiker 50 %, Gemeindesekretärin 30 %, Mitarbeiter für die Arbeit mit Jugendlichen und Senior:innen 45 %, sowie die Mitarbeitenden der Evangelischen Kirchengemeinde Pichelsdorf und der Kita Laurentius),
    • ein eigenes Büro.
    Die Stelle ist von der Dienstwohnungspflicht befreit.
    Weitere Informationen zur Kirchengemeinde sind über die Internetseite www.weinberggemeinde.de zu erhalten.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Christopher Piotrowski, Telefon: 01514/0774714, E-Mail: pfarrer@weinberggemeinde.de, sowie der Superintendent des Kirchenkreises Spandau Florian Kunz, Telefon: 030/322944310, E-Mail: superintendet@kirchenkreis-spandau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für missionarische Arbeit im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Stellenumfang von 100 % neu zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von zehn Jahren.
    Der Kirchenkreis Cottbus ist ein Kirchenkreis im Wandel. Die Kirchengemeinden und die vier Regionen des Kirchenkreises machen sich auf, Kirche über die Ränder der Parochien gemeinsam zu gestalten. Wie Menschen im Kirchenkreis mit der frohmachenden Botschaft Jesu erreicht werden können, ist dabei eine der Herausforderungen, die den Kirchenkreis derzeit bewegen.
    Der Kirchenkreis verfügt über eine breit aufgestellte Mitarbeitendenschaft von Pfarrerinnen und Pfarrern, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen sowie speziell Beauftragte wie zum Beispiel für Baufragen oder Öffentlichkeitsarbeit. Alle Berufsgruppen stehen miteinander im engen Austausch über Konvente und die Arbeit in den Regionen und sind darüber hinaus eng mit einander vernetzt. Gemeinsam wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, eine gabenorientierte Arbeit zu verwirklichen. Viele Ehrenamtliche engagieren sich sowohl kreiskirchlich als auch gemeindlich.
    Für die Konzeptionierung und Gestaltung einer missionarischen Arbeit im Kirchenkreis sucht der Kirchenkreis eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • Freude daran hat, neue kreiskirchliche missionarische Formate zu entwickeln und zu erproben,
    • Freude und Fantasie für die Entwicklung von Großveranstaltungen im Kirchenkreis mitbringt,
    • Regionen bei der Evaluierung bestehender regionaler Formate berät und Angebote der Regionen koordiniert,
    • Ehrenamtliche begleitet und fördert,
    • gern im Team arbeitet.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine interessante Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • motivierte berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende,
    • gabenorientiertes Arbeiten,
    • Unterstützung und Begleitung durch den Kreiskirchenrat und einen für diese Arbeit einzusetzenden Beirat,
    • ein spannendes gesellschaftliches und politisches Umfeld,
    • ein gut ausgestattetes Büro im Evangelischen Zentrum Cottbus,
    • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
    Zur Pfarrstelle gehören mit variablem Stellenumfang von insgesamt bis zu 50 % Vertretungsdienste bei Vakanzen und die pfarramtliche Unterstützung der stellvertretenden Superintendentin oder des stellvertretenden Superintendenten.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Christoph Otto, Telefon: 0173/5821560, E-Mail: pfarrer.christoph.otto@gmail.com, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Markersdorf-Königshain, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören ca. 1.350 Gemeindeglieder in vier Gemeinden. Die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels gehen auf eine Gesamtkirchengemeinde zu, die mit Unterstützung des Kirchenkreises mit einer ausreichend ausgestatten Verwaltungsstelle besetzt werden soll. Der Kirchenkreis hat hierzu seine Unterstützung signalisiert.
    Durch den seit neun Jahren in dieser Form bestehenden Pfarrsprengel gibt es eine gute Zusammenarbeit aller vier Gemeinden. Die Christenlehre wird durch den esta e. V. (CVJM) abgedeckt, in Gersdorf und Friedersdorf gibt es eine Verwaltungsangestellte in Teilzeit (30 %), zudem eine für alle vier Gemeinden fest angestellte C-Kirchenmusikerin mit einer Anstellung in Höhe von 45 %. Sie betreut drei selbstständige Kirchenchöre, die sich auch vierzehntäglich zu den Chorproben treffen, sowie die regelmäßigen Gottesdienste.
    In Markersdorf und Friedersdorf finden sich sehr aktive Posaunenchöre, in Friedersdorf zudem eine professionell geleitete Nachwuchsbläser:innenarbeit in zwei Altersstufen sowie ein äußerst erfolgreich wirkender Kirchbauverein. In allen vier Gemeinden gibt es einen sich monatlich treffenden Senior:innenkreis und in Markersdorf und Friedersdorf zudem einen sich selbstständig leitenden (jüngeren) Frauenkreis. In Königshain existiert im Moment eine aufblühende Junge Gemeinde, für die anderen drei Gemeinden ein gemeinsamer Teenkreis. Es gibt vier Predigtstätten mit im Allgemeinen vierzehntägigem Gottesdienstrhythmus.
    Im Moment bestehen im Sprengel zwei (Vor-)konfirmand:innengruppen mit insgesamt 38 Vorkonfirmand:innen und Konfirmand:innen, die von der Pfarrperson geleitet werden.
    Die Gemeinden bieten:
    Durch die Nähe zu Görlitz (7 km) existiert eine reichhaltige Kulturlandschaft, die zudem die östlichen Kulturlandschaften der Nachbarländer Polen und Tschechien einschließt. Das Iser- und Riesengebirge sind nah. In Königshain existiert eine historische Schlösserlandschaft, der Jakobsweg führt am Ort entlang.
    In Markersdorf befinden sich im Ortskern Grundschule, Kita, Arztpraxen. Kitas und Arztpraxen befinden sich ebenso in Königshain, Friedersdorf und Gersdorf. Hier befindet sich mit der „Schkola e. V.“ auch eine angesehene Privatschule im ehemaligen Schloss, die ein großes Einzugsgebiet erreicht.
    Die Kirchen und Pfarrhäuser befinden sich in einem guten Zustand, alle vier Orgeln sind saniert. Jeder Ort besitzt einen kirchlichen Friedhof. Die Zusammenarbeit mit den zwei zuständigen Kommunen ist sehr gut. Nicht zuletzt dadurch konnte Friedersdorf beim Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 1. Platz beim Landesausscheid 2022 gewinnen und die Bronzemedaille 2023 beim Bundesausscheid.
    Es gibt große überregionale Gottesdienste und Veranstaltungen (Himmelfahrtsandacht auf dem Friedersdorfer Berg, Bläserserenaden, Orgelsommer, Tag des offenen Denkmals, Nacht der offenen Kirche, Jugendgottesdienste, Forstrüstzeit im Kirchwald etc.).
    Der Pfarrsprengel wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude an theologischer Arbeit, lebendigen Gottesdiensten und lebensnahen Predigten hat, die die Zuversicht des Glaubens mit allen Generationen und ihren Kreisen teilt und die zukünftige Gesamtgemeinde sozialraumorientiert und im Netzwerk mit anderen Partnern denkt.
    Geboten wird eine interessante Pfarrtätigkeit mit einem großen Gestaltungsspielraum, der von vielen aktiven Ehrenamtlichen unterstützt wird.
    Eine Pfarrdienstwohnung wird gestellt. Ort und konkrete Ausgestaltung der Wohnung können nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber individuell gestaltet werden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259139, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-sol.de, Heidrun Thiem-Seifert (Gemeindekirchenrat Königshain), Telefon: 035826/60513, E-Mail: seifertthiem@web.de, Manfred Fieber (Gemeindekirchenrat Markersdorf), Telefon: 0176/83363682, E-Mail: manni.birgit@web.de, Renata Schubert (Gemeindekirchenrat Friedersdorf), Telefon: 035829/60707, E-Mail: renate_schubert@arcor.de, und Kerstin Frenzel (Gemeindekirchenrat Gersdorf), Telefon: 035829/60101, E-Mail: kerstin_54@gmx.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist ab 1. Juni 2024 mit 80 % Dienstumfang als Pfarrstelle der Region Friedenau durch das Konsistorium zu besetzen.
    Entsprechend einer Dienstvereinbarung beziehen sich zunächst 50 % des Dienstumfangs auf die Kirchengemeinde Zum Guten Hirten und 30 % auf die Evangelische Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde. Die Kirchengemeinden werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Pfarrsprengel bilden.
    Die Kirchengemeinden liegen im Herzen des bürgerlich geprägten Stadtteils Friedenau. Die Gemeindegrenzen erstrecken sich östlich bis zum Priesterweg/Insulaner, südlich bis zum Planetarium, von dort bis zum Walther-Schreiber-Platz, westlich bis zur Laubacher Straße und nördlich reichen sie bis zum S-Bahn-Ring. Es gibt drei Kirchen: Zum Guten Hirten auf dem Friedrich-Wilhelm-Platz, die Philippus-Kirche in der Stierstraße/Ecke Hauptstraße und die Nathanael-Kirche auf dem Grazer Platz. Zu jeder Kirche gehören jeweils ein Gemeindehaus und eine Kita.
    Einen großen Stellenwert hat die Arbeit mit Jugendlichen. Die Konfirmand:innenarbeit für die Region Friedenau findet sehr hohe Akzeptanz und wird von den Pfarrern und Teamer:innen gestaltet. In der Senior:innenarbeit bietet unter anderem ein Team, bestehend aus dem derzeitigen Stelleninhaber, einer Sozialarbeiterin, Honorarkräften und Ehrenamtlichen, Beratung und regelmäßige Veranstaltungen an. Die Kirchenmusik unter Leitung einer Kantorin und eines Kantors ist weit über die Region Friedenau hinaus bekannt und verbindet seit fünfzig Jahren beide Gemeinden miteinander. Zu ihr gehören die Friedenauer Kantorei, der Friedenauer Posaunenchor sowie die Chorarbeit mit Kindern und Senior:innen.
    Im attraktiven Wohnumfeld Friedenau verstehen sich die Gemeinden als integraler Bestandteil und beteiligen sich an vielfältigen kommunalen Initiativen. Sie haben ihre Kirchen für vier ökumenische Gemeinden geöffnet, die das kulturelle und geistliche Leben in der Region bereichern. Seit vielen Jahren organisieren sie in der kalten Jahreszeit ein vor allem von Ehrenamtlichen getragenes Nachtcafé, in dem Obdachlose beherbergt werden.
    Die Gemeinden haben sich die Aufgabe gestellt, Kirche in der Region zu entwickeln. Die guten Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit in der Kirchenmusik und in der Konfirmand:innenarbeit bilden die Grundlage für die weitere regionale Ausrichtung des gottesdienstlichen Lebens und der Senior:innenarbeit. Die regionale Ausrichtung dieser Pfarrstelle wird durch ein gemeinsames Gremium der beiden Gemeinden begleitet.
    Mit ihren beiden Pfarrern suchen die Gemeinden eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • theologisch sprachfähig, in Gottesdienst und Predigt gemeindeorientiert, in der Öffentlichkeit präsent und in der Seelsorge kompetent ist,
    • der Arbeit mit Konfirmand:innen und Senior:innen besondere Aufmerksamkeit zuwendet,
    • über gute kommunikative, organisatorische und digitale Fähigkeiten verfügt,
    • im Team der Ehren- und Hauptamtlichen sowie der Gemeindekirchenräte kooperativ und leitungsfähig ist.
    Eine Dienstwohnung wird gestellt. In der familienfreundlichen Region sind alle Schultypen vorhanden.
    Weitere Informationen sind zu finden unter: www.zum-guten-hirten.de und www.philippus-nathanael.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Claudia Bühler, E-Mail: buehler@zgh-friedenau.de, und Klaus-Michael Puls, E-Mail: puls@kirche-in-friedenau.de, sowie Superintendent Michael Raddatz, E-Mail: suptur@ts-evangelisch.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab dem 1. Juli 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde hat 900 Gemeindeglieder, die in den verschiedenen Orten des Amts Neuzelle leben. Zu ihr gehören sechs sanierte Kirchen und zwei Gemeindehäuser.
    Neuzelle ist ein staatlich anerkannter Erholungsort in reizvoller und touristisch erschlossener Landschaft zwischen der Oderniederung und dem Schlaubetal. Bekannt ist Neuzelle durch das ehemalige Zisterzienserkloster – das „Barockwunder Brandenburgs“ – mit seinen beiden barockausgestatteten Kirchen, der katholischen Stiftskirche und der 2010 bis 2015 umfassend sanierten evangelischen Kreuzkirche.
    Der Ort hat eine gut ausgestattete Infrastruktur mit Amtsverwaltung, Kindertagesstätten, Grundschule, Gymnasium und Musikschule in freier Trägerschaft, Freibad, Bahnhof, Arztpraxis und Einkaufsmöglichkeiten.
    Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die oder der in der Kommunikation des Evangeliums den Mittelpunkt ihres bzw. seines Dienstes sieht und sich allen Altersgruppen der Gemeinde verpflichtet fühlt. Sie bzw. er sollte das lebendig halten, was das Gemeindeleben bisher ausgemacht hat, und gemeinsam mit den Gemeindegliedern Angebote entwickeln, die auch weitere Menschen ansprechen.
    Wichtig ist für die Kirchengemeinde ebenfalls die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde. Seit 2018 haben Mönche des Zisterzienserordens in Neuzelle ein Subpriorat gegründet. Gegenwärtig leben in Neuzelle sieben Mönche und drei Ordensschwestern. Die ökumenische Gemeinschaft mit diesen Schwestern und Brüdern bereichert das Gemeindeleben der katholischen und evangelischen Gemeinde Neuzelles außerordentlich. Beständig wächst die Bedeutung Neuzelles in der brandenburgischen Kulturlandschaft.
    Darum wird die Bereitschaft erwartet, Tourismus und Kultur als eine geistliche Herausforderung zu entdecken und sie mit evangelischem Profil zu begleiten. Die Mitarbeit im Kuratorium der Stiftung Stift Neuzelle gehört in diesem Zusammenhang zu den besonderen Herausforderungen.
    Die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht im Umfang der Pfarrverpflichtung wird erwartet.
    Es gibt eine gute Zusammenarbeit in der Region Eisenhüttenstadt, die in Zukunft vertieft werden soll. Die gottesdienstliche Arbeit wird durch Lektor:innen und einen Kindergottesdienstkreis unterstützt. Eine kreiskirchliche gemeindepädagogische Mitarbeiterin ist mit etwa 35 % in der Arbeit mit Kindern und Familien tätig. Mit der Jugendarbeit in der Region ist ein Diakon beauftragt. Die musikalische Begleitung der Gottesdienste und die Leitung des Kirchenchors erfolgt durch eine Kirchenmusikerin mit einem Stellenumfang von 25 %. Der Ökumenische Bläser:innenkreis probt in den Räumen des evangelischen Pfarramts. Es gibt eine Mitarbeiterin, die die wirtschaftliche Verwaltung der Region Eisenhüttenstadt durchführt und an einem Tag in der Woche Verwaltungsarbeiten in Neuzelle erledigt.
    Zahlreiche Ehrenamtliche und einige geringfügig Beschäftigte unterstützen die vielfältige gemeindliche Arbeit. Eine geräumige Dienstwohnung mitten im Kloster bietet einen reizvollen Lebensraum. Das Amtszimmer und Gemeinderäume befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
    Weitere Auskünfte erteilen in der Kirchengemeinde Manuela Moeck, Telefon: 0333652/822872, Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335/5563131, sowie die Webseite der Kirchengemeinde: www.ev-kirchengemeinde-neuzelle.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Mai 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 55Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Die Evangelische Kirchengemeinde Reichwalde im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz sucht zum 1. August 2024 eine pädagogische Mitarbeiterin/einen pädagogischen Mitarbeiter (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senior:innen in Teilzeit (50 %).
Die anstellende Evangelische Kirchengemeinde Reichwalde ist Teil des Evangelischen Pfarrsprengels Am Bärwalder See, zu dem insgesamt fünf selbstständige Kirchengemeinden gehören. Die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden wird durch einen Pfarrsprengelrat koordiniert, der auch die Arbeitgeberin vertritt. Drei Pfarrpersonen sind für die Kirchengemeinden zuständig. In der Trinitatisgemeinde am See ist bereits ein Gemeindepädagoge zu 50 % tätig. Die Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinden Reichwalde, Kreba und Klitten wurde bisher von einem Jugendreferenten des CVJM betreut. Die Arbeit in den Kinder- und Jugendgruppen soll weitergeführt werden. Die Kirchengemeinde freut sich auch über neue Impulse.
Wohnmöglichkeiten gibt es vor allem im nahegelegenen Boxberg.
Aufgaben und Einsatzfelder:
Die Stelleninhaberin oder den Stelleninhaber erwartet eine vielseitige und eigenverantwortlich gestaltbare Aufgabe. Zu den Aufgabenbereichen gehören die selbstständige Organisation und Durchführung von Jungschar- und Christenlehrestunden, Familiengottesdienste im Team, Aufbau und Leitung von Jugendgruppen und Betreuung von Senior:innenkreisen.
Dafür wird eine kommunikative und zuverlässige Person mit Organisationstalent gesucht, der kirchliche Arbeit und gemeindliches Leben wichtig sind.
Geboten wird:
  • ein technisch gut ausgestattetes Büro mit einem eigenen Arbeitsplatz im ehemaligen Pfarrhaus Reichwalde,
  • ein engagiertes Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • Weiterbildungsmöglichkeiten und regelmäßige Dienstbesprechungen und Konvente sowie die Möglichkeit zum kollegialen Austausch,
  • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO, inklusive betrieblicher Altersvorsorge, im Umfang von 19,5 Wochenstunden,
  • eine Aufstockungsmöglichkeit durch die Erteilung von Religionsunterricht an den umliegenden Schulen.
Erwartet wird:
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge, Katechetin oder Katechet, Erzieherin oder Erzieher oder eine vergleichbare Qualifikation,
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
  • gutes Selbstmanagement,
  • Teamfähigkeit und Flexibilität,
  • Erfahrung mit digitalen Medien und PC-Kenntnisse,
  • Bereitschaft zum Ausüben der Tätigkeit an drei unterschiedlichen Standorten pro Woche,
  • die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK ist verpflichtend,
  • möglichst den Besitz eines Fahrzeugführerscheins.
Eine Befähigung zur Wortverkündigung ist wünschenswert.
Stellenumfang und Vergütung:
Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 50 v. H., das sind zur Zeit 19,5 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TV-EKBO, EG 9.
Weitere Auskünfte erteilt Pfarrer Albrecht Bönisch, Telefon: 035893/6428.
Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2024 erbeten an die Evangelische Kirchengemeinde Reichwalde, Robert-Koch-Straße 18, 02943 Boxberg/ O.L., oder als pdf-Dokument per E-Mail an: gemeinde@kirche-reichwalde.de.

Nr. 56Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Die Evangelische Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Steglitz, besetzt zum 1. November 2024 eine Kirchenmusikstelle KM 2 (50 %, unbefristet, m/w/d).
Die Dreifaltigkeitskirche liegt im Zentrum von Lankwitz. Die Gemeinde gestaltet diesen Ort bewusst als Kirche im Kiez und wünscht sich, dass er auch durch die Kirchenmusik als Kulturort im Stadtteil wahrgenommen wird. Die Kirche verfügt über eine hervorragende 2017 sanierte Walcker-Orgel (III/34). Deren mechanische Traktur ist mit einer MIDI-Schnittstelle und Elektronik-Geräten (für Sounds, Effekte, Rhythmen) verbunden. Darüber hinaus stehen zwei Flügel und je ein Klavier, E-Piano, Cembalo und Harmonium zur Verfügung. Die besondere Orgel und die Lage der Kirche bieten die Möglichkeit, einen musikalischen Standort von übergemeindlicher Bedeutung zu entwickeln.
Die Evangelische Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde hat 3.100 Gemeindeglieder und ist mit drei weiteren Gemeinden im Pfarrsprengel Lankwitz verbunden. Die Gemeinden kooperieren auf vielfältige Weise miteinander.
Gewünscht wird:
  • musikalische Gestaltung der Gottesdienste an Orgel und Klavier (agendarische Liturgie und freiere Formate wie Familiengottesdienste, Jugendgottesdienste),
  • Weiterentwicklung und teilweise Erneuerung der musikalischen Aktivitäten durch das musikalische Profil der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers, insbesondere durch:
    • Konzerte an der Orgel (eigene und Fremdkonzerte),
    • eigene Projekte für unterschiedliche Zielgruppen, u. a. unter Einbeziehung vorhandener Chöre und Ensembles aus Gemeinde, Pfarrsprengel und darüber hinaus.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD.
Gesucht wird:
  • mindestens B-Examen/Bachelor-Abschluss in Evangelischer Kirchenmusik,
  • Offenheit sowohl für traditionelle Musik als auch für neues geistliches Liedgut und Popularmusik,
  • Freude an Teamarbeit und Netzwerkarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen.
Geboten wird:
  • Raum für eigene Ideen,
  • ein dienstfreies Wochenende im Monat,
  • Menschen im Verkündigungsdienst, die gern in interprofessionellen Teams zusammenarbeiten,
  • Zusammenarbeit mit Kolleg:innen im Fachkonvent des Kirchenkreises und im Pfarrsprengel Lankwitz,
  • sehr gute materielle und finanzielle Ausstattung des Arbeitsbereiches einschließlich eines Büros,
  • eine Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO), Jobticket und Betriebliche Altersvorsorge (EZVK).
Die Gemeinde ist bei Bedarf gern behilflich, die gewählte Bewerberin oder den gewählten Bewerber bei der Wohnungssuche zu unterstützen.
Weitere Infos sind zu finden unter: www.lankwitzer-kirchengemeinden.de.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Miehe-Heger, Telefon: 0152/23642989, E-Mail: miehe-heger@lankwitz-kirche.de, und die Kreiskantorin in Vertretung Karola Hausburg, E-Mail: karola.hausburg@teltow-zehlendorf.de.
Bewerbungen werden per E-Mail bis zum 30. Juli 2024 erbeten an Pfarrerin Miehe-Heger, E-Mail: miehe-heger@lankwitz-kirche.de.
Der Vorstellungstermin ist für den 10. September 2024 vorgesehen.

IV. Personalnachrichten

Nr. 57Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Hi-Cheong Lee als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. April 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Dr. Jan Kingreen mit Wirkung vom 1. April 2024,
Pfarrerin Patricia Sorgenfrei mit Wirkung vom 1. April 2024.
Berufen wurde:
Superintendentin Christa Olearius in ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und zur Superintendentin des Kirchenkreises Steglitz mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von zehn Jahren.
Übertragen wurde:
der Pfarrerin Barbara Hustedt die landeskirchliche Pfarrstelle für Ökumene und Weltmission mit Wirkung vom 1. April 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Pfarrerin Michaela Jecht die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
dem Pfarrer Dr. Jan Kingreen die (6.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für den Dienst an dem im Aufbau befindlichen Gedenk- und Bildungsort Garnisonkirche Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 1. April 2024 bis zum Ablauf des Monats Dezember 2028,
dem Pfarrer Thomas-Dietrich Lehmann die landeskirchliche Pfarrstelle für Seelsorge im Maßregelvollzug mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von zwei Jahren,
der Superintendentin Christa Olearius die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Kirchenkreises Steglitz mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer der Berufung zur Superintendentin des Kirchenkreises Steglitz,
der Pfarrerin Patricia Sorgenfrei die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
dem Pfarrer Steffen Wegener die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von zehn Jahren.
Beauftragt wurde:
Pfarrerin Barbara Eger mit der Verwaltung der (2.) landeskirchlichen Pfarrstelle für die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge mit Wirkung vom 1. April 2024 bis zum Ablauf des Monats November 2028,
Pfarrer Dr. Jan Kingreen mit der Verwaltung der (6.) landeskirchlichen Pfarrstelle der Evangelischen Berufsschularbeit/Jugendbildungsstätte im Haus Kreisau Berlin mit 50 % Dienstumfang mit Wirkung vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lindenberg-Buchholz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, auf den Pfarrer Christian Gogoll über den 31. März 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
die Beauftragung zum ehrenamtlichen Sportbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz auf Dr. Bernhard Felmberg über den 31. Januar 2024 hinaus um weitere fünf Jahre,
die Beurlaubung von Pfarrer Matthias Spikermann für einen Dienst in der Militärseelsorge beim Evangelischen Militärpfarramt Potsdam über den 31. März 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2025.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Markus Bräuer für einen Dienst als Militärgeistlicher beim Kirchenamt für die Bundeswehr als Persönlicher Referent des Evangelischen Militärbischofs mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren und drei Monaten,
Pfarrerin Julia Daser für einen Dienst als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Studiengang Evangelische Religionspädagogik/Diakonik an der Evangelischen Hochschule Berlin mit Wirkung vom 1. April 2024 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrerin Dr. Kerstin Menzel für eine Vertretungsprofessur für „Praktische Theologie“ an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Wirkung vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025.
Beendet wurde:
die Beurlaubung von Pfarrerin Michaela Jecht für ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit Ablauf des Monats März 2024.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Katharina Draeger, zuletzt Inhaberin der (5.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Ablauf des Monats März 2024,
Pfarrer Uwe Eisentraut, zuletzt Pfarrer der Gesamtkirchengemeinde Angermünder Land, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, mit Ablauf des Monats März 2024,
Pfarrerin Marianne Ludwig, zuletzt Inhaberin der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für die Polizeiseelsorge im Land Berlin und im Zolldienst in den Ländern Berlin und Brandenburg, mit Ablauf des Monats März 2024.

Nr. 58Todesfälle

„Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle“
(Offenbarung 1,18)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Ludwig Burmeister, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Berlin-Blankenfelde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 28. Februar 2024,
Pfarrerin i. R. Christa Drews, zuletzt Pfarrerin der Pfingst-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Pfingst-Kirchengemeinde zu Berlin, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 23. Februar 2024,
Pfarrerin i. R. Angelika Fischer, zuletzt Pfarrerin der Paulus-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Paulus-Kirchengemeinde Berlin-Lichterfelde, Kirchenkreis Steglitz, am 24. März 2024,
Superintendent i. R. Dietrich Hallmann, zuletzt Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Cottbus und Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Cottbus, am 27. Februar 2024,
Pfarrerin i. R. Ingrid Hassenstein, zuletzt Krankenhausseelsorgerin im Klinikum Görlitz, ehemals Kirchenkreis Görlitz, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 18. Januar 2024,
Pfarrer i. R. Arno Hinz, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Hoffnungs-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Tegel-Borsigwalde, Kirchenkreis Reinickendorf, am 25. Februar 2024,
Pfarrer i. R. Hartmut Menn, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Glöwen-Schönhagen, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, am 1. März 2024.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 5) erscheint am 22. Mai 2024. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 2. Mai 2024.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin