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Geltungszeitraum von: 11.12.1992
Geltungszeitraum bis: 30.06.2010
Eignungsnachweis1# für Organistinnen und Organisten in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
(KABl.-EKiBB 1993 S. 6)
Die Kirchenleitung hat am 11. Dezember 1992 den Eignungsnachweis für Organistinnen und Organisten in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg beschlossen:
Der Eignungsnachweis ist für den einfachen Orgeldienst gedacht und berechtigt zur entsprechenden Bezahlung.
#Anforderungen
- Organistendienst
- 1 Es ist eine Liste von 50 Liedsätzen vorzulegen, wovon mindestens 15 Sätze vierstimmig mit Pedal sein sollen. 2 Die anderen Sätze sollen drei- oder vierstimmige Manualitersätze sein. 3 Von diesen wird bei der Prüfung eine Auswahl getroffen. 4 Diese Sätze sind vorzuspielen.
- 1 Zu mindestens 30 Liedern soll eine Intonation vorbereitet sein. 2 Zu den anderen Liedern werden unvorbereitet einfache Intonationen gespielt.
- Zwei leichte freie Stücke aus der Orgelliteratur sind vorzuspielen.
- Die liturgischen Stücke des Gottesdienstes sind vorzuspielen.
- OrgelkundeKenntnis der Orgelregister, der Spielhilfen und Registerprinzipien.
- Musiktheorie und Gehörbildung
- Spiel von gebräuchlichen Akkorden (mit ihren Umkehrungen) und von Intervallen
- Spiel einfacher Kadenzen in den gebräuchlichen Tonarten
- Kenntnis der Tonleitern in Dur und Moll sowie der Kirchentonarten
- Analyse eines vierstimmigen Choralsatzes
- Hören und Singen von Intervallen.
- Gottesdienst- und Gesangbuchkunde1 Es wird ein Gespräch über den Gottesdienst geführt. 2 Dabei können folgende Themen besprochen werden:
- Grundkenntnisse über Gottesdienste und Gesangbuch
- Funktion liturgischer Stücke
- Wege zum Einüben unbekannter Lieder oder Kanons.
Anmeldung
1 Für die Anmeldung ist die Zulassung durch den Orgeldozenten/die Orgeldozentin bzw. die Empfehlung eines/einer hauptamtlichen Kirchenmusikers/Kirchenmusikerin erforderlich.
2 Die Anmeldung ist mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin an das Konsistorium der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zu schicken.
#Zulassung
An Unterlagen werden benötigt:
#- die üblichen Personalangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort),
- eine Liste der wichtigsten bisher gespielten Orgelliteratur,
- eine Liste von 50 gespielten Choralsätzen,
- die Bestätigung des Ortspfarrers/der Ortspfarrerin oder eines/einer hauptamtlichen Kirchenmusikers/Kirchenmusikerin über die Vertrautheit mit dem Gottesdienst und dem Gemeindeleben.
Bescheinigung
1 Über die Bescheinigung entscheidet eine Kommission, die von der Landeskirchenmusikwartin/vom Landeskirchenmusikwart eingesetzt wird. 2 Ihr gehören jeweils drei Mitglieder an, und zwar der/die Landeskirchenmusikwart/in als Vorsitzende/r sowie zwei hauptamtliche Kirchenmusiker/innen.
3 Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll erstellt.
4 Der/Die Geprüfte erhält eine Bescheinigung nach folgendem Muster:
#Eignungsnachweis für Organistinnen und Organisten
N.N. hat den Nachweis erbracht, dass sie/er den nachstehenden Anforderungen gerecht wird.
Organistendienst
Beherrschung von mindestens 50 Liedbegleitsätzen, auch mit Pedal vorbereitete und unvorbereitete Intonation
liturgische Stücke des Hauptgottesdienstes
Beherrschung von mindestens 50 Liedbegleitsätzen, auch mit Pedal vorbereitete und unvorbereitete Intonation
liturgische Stücke des Hauptgottesdienstes
Orgelkunde
Elementarkenntnisse der Funktionen der Orgel
Elementarkenntnisse der Funktionen der Orgel
Musiktheorie und Gehörbildung
einfache Kadenzen
Kenntnis der Tonarten
Hören und Singen von Intervallen
einfache Kadenzen
Kenntnis der Tonarten
Hören und Singen von Intervallen
Gottesdienst- und Gesangbuchkunde
Grundkenntnisse über Gottesdienst und Gesangbuch
Funktion liturgischer Stücke
Wege zum Einüben unbekannter Lieder und Kanons
Grundkenntnisse über Gottesdienst und Gesangbuch
Funktion liturgischer Stücke
Wege zum Einüben unbekannter Lieder und Kanons
Datum, Unterschrift und Siegel