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Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften in Groß-Berlin
Vom 14. April 1947
(KABl. 1948 S. 33)
Die unterzeichneten Kirchen und Religionsgesellschaften, getragen von dem Willen, in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit für die Werte und die Freiheit religiösen Wirkens gemeinsam einzutreten, schließen sich nach Maßgabe dieser Satzung zu einer
Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften in Groß-Berlin
zusammen.
####§ 1
1Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die unterzeichneten Kirchen und Religionsgesellschaften. 2Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet der Rat.
#§ 2
1Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitglieder nach außen zu vertreten. 2Den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft steht es frei, sich auch für die Wahrnehmung ihrer besonderen Anliegen, die den gemeinsamen Interessen nicht zuwiderlaufen, der Vermittlung der Arbeitsgemeinschaft zu bedienen.
3Die Selbstständigkeit der einzelnen Mitglieder bleibt unberührt.
#§ 3
1Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Rat und die Delegiertenversammlung.
2Der Rat hat alle der Arbeitsgemeinschaft obliegenden Aufgaben zu erfüllen und die Arbeitsgemeinschaft zu vertreten.
3Die Delegiertenversammlung nimmt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Arbeitsgemeinschaft wahr.
#§ 4
1Der Rat besteht aus 7 Mitgliedern. 2Je ein Mitglied wird von den folgenden Gruppen bestellt, soweit sie der Arbeitsgemeinschaft angehören:
- von der Evangelischen Kirche,
- von der römisch-katholischen Kirche (Bistum Berlin),
- von der Gruppe der jüdischen und sonstigen nichtchristlichen monotheistischen Religionsgesellschaften,
- von der Vereinigung evangelischer Freikirchen,
- von der Gruppe der lutherischen Freikirchen,
- von der Gruppe der romfreien katholischen Kirchen,
- von der Gruppe der übrigen Religionsgesellschaften und religiösen Organisationen.
3Zu welcher Gruppe ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu rechnen ist, bestimmt im Zweifelsfalle der Rat.
4In welcher Weise die einzelnen Gruppen ihre Vertreter bestellen, bleibt ihnen überlassen. 5Die Bestellung soll mindestens für die Dauer eines Jahres erfolgen.
#§ 5
1Der Rat wählt aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. 2Beschlüsse des Rates sind zustande gekommen, wenn kein Mitglied widerspricht.
3Die laufenden Geschäfte führt der Vorsitzende im Rahmen der Entschließungen des Rates. 4Ihm untersteht die vom Rat einzurichtende Geschäftsstelle.
5Verhandlungen in wichtigen Angelegenheiten mit außerkirchlichen Stellen sollen von dem Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter unter Zuziehung eines weiteren Mitgliedes des Rates geführt werden.
6Der Rat kann die leitenden Amtsträger der Kirchen und Religionsgesellschaften bitten, die Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ihrerseits zu vertreten.
#§ 6
1Die Delegiertenversammlung besteht aus je einem Delegierten der der Arbeitsgemeinschaft angeschlossenen Kirchen und Religionsgesellschaften. 2Für je 250.000 Mitglieder kann ein weiterer Delegierter bis zur Höchstzahl von insgesamt fünf Delegierten für eine Gemeinschaft entsandt werden.
3Die Delegiertenversammlung tritt auf Einladung des Rates in der Regel einmal im Vierteljahr zusammen. 4Sie nimmt einen Bericht des Rates über seine Tätigkeit entgegen sowie über wichtige Fragen und Ereignisse, die den Aufgabenkreis der Arbeitsgemeinschaft berühren. 5Der Bericht wird zum Gegenstand der Beratung gemacht.
#§ 7
1Die durch die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft entstehenden Kosten werden auf die Mitglieder nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verteilt. 2Das Nähere regelt der Rat.
Für die Evangelische Kirche:
D. Dibelius
D. Dibelius
Für die römisch-katholische Kirche (Bistum Berlin):
Tomberge, Pfarrer
Tomberge, Pfarrer
Für die jüdische Religionsgemeinschaft:
Siegmund Weltlinger
Siegmund Weltlinger
Für die Vereinigung Evangelischer Freikirchen:
Pieper, Superintendent
Pieper, Superintendent
Für die Evangelisch-lutherischen Freikirchen:
Gruber, Superintendent
Gruber, Superintendent
Für die altkatholische Kirche:
Dr. Buchta, Pfarrer
Dr. Buchta, Pfarrer
Für die Christengemeinschaft in Berlin:
Dr. Vermehren, Pfarrer
Dr. Vermehren, Pfarrer