.Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse von Pfarrern und anderen kirchlichen Mitarbeitern
Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse von Pfarrern und anderen kirchlichen Mitarbeitern
bei der Wahl in ein Gesetzgebungsorgan
(Abgeordnetengesetz – AbgG)1#
Vom 2. April 1984 (ABl. EKD S. 251, KABl.-EKiBB 1985 S. 31); zuletzt geändert durch Artikel 4 des Kirchengesetzes vom 6. Juni 1998
#Das derzeit geltende Abgeordnetengesetz der UEK befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der UEK unter der Ordnungsnummer 600.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.