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Kirchengesetz über die Einführung der Agende:
„Berufung – Einführung – Verabschiedung“
in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 16. November 2012

(KABl. S. 242)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen am 8. November 2011 beschlossene Agende: „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum 1. Advent 2012 (2. Dezember 2012) eingeführt. Sie tritt an die Stelle der am 27. Juni 1963 beschlossenen Agende für die Evangelische Kirche der Union (revidierte Auflage Bielefeld 1989), Band II/2: Gottesdienstordnung für Ordination, Einführung, Bevollmächtigung und Vorstellung.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.