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Kirchengesetz über die zeitweilige Nichtanwendung von Bestimmungen der Evangelischen Kirche der Union in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Vom 12. Juni 1990
(KABl.-EKiBB 1991 S. 14, ABl. EKD S. 98)
#Das derzeit geltende Kirchengesetz über die zeitweilige Nichtanwendung von Bestimmungen der EKU in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der UEK unter der Ordnungsnummer 146.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.