.Vervielfältigen und Kopieren
Vervielfältigen und Kopieren
von Liedern für den Gemeindegesang
– Gesamtvertrag der EKD mit der VG Musikedition –
Vom 11. September/6. Oktober 2014; zuletzt geändert durch 7. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 20. Dezember 2023/16. Januar 2024
#Der derzeit geltende Gesamtvertrag zwischen der VG Musikedition und der EKD über das Vervielfältigen und Fotokopieren von Liedern für den Gemeindegesang befindet sich im Fachinformationssystem Kirchenrecht der EKD unter der Ordnungsnummer 9.10.
Etwaige Vorgängerversionen befinden sich im dortigen Archiv unter derselben Ordnungsnummer.