.§ 1
§ 2
#§ 3
§ 4
§ 5
Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche
Vom 23. Juli 20191#
Der gemeinsame Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow und der gemeinsame Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinden Eiche und Blumberg haben gemäß § 1 Absatz 2 des Gesamtkirchengemeindegesetzes vom 17. November 2012 (KABl. S. 240) folgende Satzung beschlossen:
####§ 1
Bildung der Ortskirchen
(
1
)
Die gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung durch Vereinigung der Kirchengemeinde Ahrensfelde, der Kirchengemeinde Mehrow und der Evangelischen Kirchengemeinde Eiche entstehende Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche wird gemäß Absatz 2 in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.
(
2
)
Es werden folgende Ortskirchen gebildet:
- die Ortskirche Ahrensfelde-Mehrow, bestehend aus dem vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow und
- die Ortskirche Eiche, bestehend aus dem vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand der Evangelischen Kirchengemeinde Eiche.
(
3
)
1 Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung geändert werden. 2 Widerspricht ein betroffener Ortskirchenrat der Änderung der Bereiche, ist die Zustimmung des Kreiskirchenrates erforderlich.
#§ 2
Ortskirchenräte
(
1
)
Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über
- das kirchliche Leben vor Ort, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung über kirchliche Amtshandlungen,
- die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude.
(
2
)
Der Ortskirchenrat wählt Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeindekirchenrat.
(
3
)
Zusätzlich beschließen die Ortskirchenräte weiterhin über die Verwendung
- der für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
- des Gemeindekirchgelds aus dem Gebiet der Ortskirche und
- der gemeindeeigenen Kollekten und sonstigen Zuwendungen, sofern der Gemeindekirchenrat dies beschließt.
§ 3
Gemeindekirchenrat
(
1
)
Dem Gemeindekirchenrat gehören zehn Mitglieder der Ortskirchenräte an.
(
2
)
Die Mitglieder aus den Ortskirchen werden von den Ortskirchenräten gewählt.
(
3
)
1 Der Ortskirchenrat der Ortskirche Ahrensfelde-Mehrow wählt acht Mitglieder in den Gemeindekirchenrat. 2 Der Ortskirchenrat der Ortskirche Eiche wählt zwei Mitglieder in den Gemeindekirchenrat.
#§ 4
Veränderung und Aufhebung der Satzung
Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln des Gemeindekirchenrates sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
#§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.