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Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche

Vom 23. Juli 20191#

Der gemeinsame Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow und der gemeinsame Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinden Eiche und Blumberg haben gemäß § 1 Absatz 2 des Gesamtkirchengemeindegesetzes vom 17. November 2012 (KABl. S. 240) folgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Bildung der Ortskirchen

( 1 ) Die gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung durch Vereinigung der Kirchengemeinde Ahrensfelde, der Kirchengemeinde Mehrow und der Evangelischen Kirchengemeinde Eiche entstehende Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche wird gemäß Absatz 2 in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.
( 2 ) Es werden folgende Ortskirchen gebildet:
  1. die Ortskirche Ahrensfelde-Mehrow, bestehend aus dem vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand der Kirchengemeinden Ahrensfelde und Mehrow und
  2. die Ortskirche Eiche, bestehend aus dem vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand der Evangelischen Kirchengemeinde Eiche.
( 3 ) Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung geändert werden. Widerspricht ein betroffener Ortskirchenrat der Änderung der Bereiche, ist die Zustimmung des Kreiskirchenrates erforderlich.
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§ 2
Ortskirchenräte

( 1 ) Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über
  1. das kirchliche Leben vor Ort, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung über kirchliche Amtshandlungen,
  2. die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude.
( 2 ) Der Ortskirchenrat wählt Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeindekirchenrat.
( 3 ) Zusätzlich beschließen die Ortskirchenräte weiterhin über die Verwendung
  1. der für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
  2. des Gemeindekirchgelds aus dem Gebiet der Ortskirche und
  3. der gemeindeeigenen Kollekten und sonstigen Zuwendungen, sofern der Gemeindekirchenrat dies beschließt.
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§ 3
Gemeindekirchenrat

( 1 ) Dem Gemeindekirchenrat gehören zehn Mitglieder der Ortskirchenräte an.
( 2 ) Die Mitglieder aus den Ortskirchen werden von den Ortskirchenräten gewählt.
( 3 ) Der Ortskirchenrat der Ortskirche Ahrensfelde-Mehrow wählt acht Mitglieder in den Gemeindekirchenrat. Der Ortskirchenrat der Ortskirche Eiche wählt zwei Mitglieder in den Gemeindekirchenrat.
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§ 4
Veränderung und Aufhebung der Satzung

Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln des Gemeindekirchenrates sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
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§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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1 ↑ Die Satzung wurde am 1. Oktober 2019 durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.