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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 38Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode

Beschluss der Landessynode
vom 18. Februar 2021

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Die Geschäftsordnung vom 23. April 2004, zuletzt geändert am 14. April 2018, wird wie folgt geändert:
  1. § 1 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
      „Das Präsidium kann beschließen, dass eine einzelne Tagung der Landessynode abweichend von den Absätzen 1 und 2 über ein Videokonferenzsystem stattfindet. Das Präsidium kann in den Fällen des Satzes 1 auch analog in einem Raum zusammenkommen.“
    2. Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden neu zu Absätzen 4 und 5.
  2. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
      „ in den Fällen des § 1 Absatz 3 kann das Präsidium eine abweichende Regelung treffen.“
    2. In Absatz 3 Satz 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
      „ in den Fällen des § 1 Absatz 3 erfolgt die Anwesenheitsfeststellung über die Teilnehmendenliste des Videokonferenzprogramms.“
  3. § 5 wird wie folgt geändert:
    In Absatz 8 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:
    „In den Fällen des § 1 Absatz 3 kann das Präsidium eine technische Assistenz zur Unterstützung einsetzen.“
  4. § 8 wird wie folgt geändert:
    1. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
      „In den Fällen des § 1 Absatz 3 wird die Öffentlichkeit über eine Direktübertragung (z. B. Livestream) hergestellt. Für eine Unterbrechung der Direktübertragung findet Absatz 1 Sätze 2 bis 4 entsprechende Anwendung.“
    2. Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden neu zu Absätzen 3 und 4.
  5. § 13 wird wie folgt geändert:
    In Absatz 5 Satz 2 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
    „ in den Fällen des § 1 Absatz 3 erfolgt die geheime Abstimmung durch ein Wahltool, bei dem die Vertraulichkeit gewährleistet ist.“
  6. § 15 wird wie folgt geändert:
    In Absatz 2 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
    „ in den Fällen des § 1 Absatz 3 erfolgt die geheime Abstimmung durch ein Wahltool, bei dem die Vertraulichkeit gewährleistet ist.“
  7. Hinter § 18 wird ein § 18a eingefügt mit folgendem Wortlaut:
    㤠18a
    Technische Regeln für Tagungen per Videokonferenzsystem
    In den Fällen des § 1 Absatz 3 trifft das Präsidium rechtzeitig vor Durchführung der Tagung die erforderlichen technischen Festlegungen und teilt diese den Synodalen mit. Der Beschluss über die technischen Festlegungen soll insbesondere enthalten:
    1. die Auswahl des einzusetzenden Videokonferenzsystems und eines sicheren Wahltools,
    2. die Modalitäten der Anmeldung für die Synodalen und die ggf. mit beratender Stimme Teilnehmenden gemäß Artikel 72 Absatz 8 der Grundordnung,
    3. Regeln für die Benutzung des Videokonferenzsystems, insbesondere betreffend die Handhabung von Wortmeldungen zur Sache, Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, Antragstellungen sowie Abgabe des Handzeichens bei offener Abstimmung je nach technischer Ausstattung des Videokonferenzsystems, die Stummschaltung von Teilnehmenden und die Zulässigkeit der Benutzung weiterer Funktionen des Videokonferenzsystems,
    4. die Verwendung des Landeskirchlichen Intranets zur Zurverfügungstellung von weiteren Beschlussvorlagen,
    5. die Art und Weise der Direktübertragung gemäß § 8 Absatz 2.“
  8. § 19 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 3 wird folgender neuer Satz 1 eingefügt:
      „Sitzungen der ständigen Ausschüsse können auch über ein Videokonferenzsystem stattfinden; § 1 Absatz 3 und § 18a gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die oder der Vorsitzende und das Synodenbüro an die Stelle des Präsidiums treten.“
    2. Die bisherigen Sätze 1 bis 3 werden Sätze 2 bis 4, Satz 1 wird Satz 2.
    3. In Absatz 3 Satz 1 (bisherige Fassung) wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
      „ in den Fällen des § 1 Absatz 3 erfolgt die Einladung zu den Tagungsausschüssen, die ebenfalls über ein Videokonferenzsystem zusammentreten, durch einen Link zum Videokonferenzsystems, der vom Präsidium zur Verfügung gestellt wird.“
Berlin, den 18. Februar 2021
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 39Ordnung zur Änderung der Ordnung der Männerarbeit in der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 26. Februar 2021

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Männerarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 5. November 2004 (KABl. S. 213) folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1

Die Ordnung der Männerarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 14. Januar 2005 (KABl. S. 20) wird wie folgt geändert:
  1. § 1 wird wie folgt gefasst:
    㤠1
    Auftrag der Männerarbeit
    (1) Männerarbeit ist eine Lebens- und Wesensäußerung der Kirche Jesu Christi. Sie hat den besonderen Auftrag der Sammlung der Männer unter dem Wort Gottes, der Zurüstung der Männer mit dem Wort und der Sendung der Männer durch das Wort (Echzell 1946). Sie ermuntert Männer, Verantwortung in Gemeinde, Kirche und Gesellschaft zu übernehmen.
    (2) Die Männerarbeit ist Arbeit evangelischer Männer in den Gemeinden und für die Gemeinden in enger Zusammenarbeit mit allen anderen gemeindlichen Kräften und Gruppen. Sie will die Vernetzung aller Aktivitäten in der Landeskirche an und mit den Männern fördern.
    (3) Die Männerarbeit hilft mit beim Aufbau der Gemeinde in enger Verbundenheit mit den anderen Arbeits- und Aufgabenbereichen in der Kirche.
    (4) Die Männerarbeit unterstützt Männer, als Christen in der Gesellschaft zu leben und in ihr Verantwortung zu übernehmen.
    (5) Evangelische Arbeit mit Männern ist praktische Lebensbewältigung unter Gottes Wort. Die Männerarbeit setzt sich mit Männerbildern und -rollen auseinander, mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, an der biblischen Botschaft orientiertes Bild von Männlichkeit zu finden.
    (6) Die Männerarbeit weiß sich verpflichtet, an der Verwirklichung gleichberechtigter und gleichverpflichteter Lebensweisen von Frauen, Männern und Menschen mit nicht binären Geschlechtsidentitäten mitzuarbeiten.
    (7) Die Männerarbeit ist die männerpolitische Vertretung für Kirche und Gesellschaft.“
  2. In § 2 Absatz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; sie hat ihren Sitz im Amt für kirchliche Dienste (AKD).“ ersetzt.
  3. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Aufgaben der Männerarbeit“ die Wörter „(Fortbildung, Vernetzung und Vertretung)“ eingefügt.
    2. Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
      „Im Sprengel wird in Absprache zwischen der Männerarbeit und der Generalsuperintendentin oder dem Generalsuperintendenten ein Beauftragter für Männerarbeit berufen; er soll nach Möglichkeit ein ordinierter Mitarbeiter sein. Im Sprengel kann ein Beirat für Männerarbeit gebildet werden. Der Beirat kann sich eine eigene Ordnung geben, die der Zustimmung des Männerrates bedarf. Zu den Sitzungen des Beirats ist der Landesbeauftragte einzuladen.“
  4. § 5 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
      „(1) Die Landesvertretertagung dient dem Austausch und der Bilanz der Arbeit mit Männern im Bereich der EKBO und entwickelt Perspektiven einer Arbeit mit Männern. Sie vertritt gemäß § 1 Absatz 7 die Belange von Männern in Kirche und Gesellschaft. Insbesondere kommen der Landesvertretertagung folgende Aufgaben zu:
      1. Entgegennahme des Jahresarbeitsberichts des Männerrates,
      2. Beschlussfassung über die zur Verfügung stehenden Sachmittel der Männerarbeit,
      3. Beschlussfassung über eine Jahresarbeitsplanung,
      4. Wahl der Mitglieder des Männerrates nach § 6 Absatz 4 Buchstabe a), b) und d),
      5. Bildung von Ausschüssen und Beiräten sowie Wahl von deren Vorsitzenden.“
    2. In Absatz 3 wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
      „d) die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.“
  5. § 6 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
      „(2) Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
      1. Vorbereitung der Sitzung der Landesvertretertagung,
      2. Verantwortung für die Vertretung in Kirche und Gesellschaft und die Öffentlichkeitsarbeit der Männerarbeit,
      3. Nominierung oder Berufung von Vertretern der Männerarbeit zur Mitarbeit in anderen Gremien, insbesondere Entsendung der Delegierten zur Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Männerarbeit der EKD.“
    2. Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
      „(6) Der Männerrat kann zu seinen Sitzungen oder einzelnen Tagungsordnungspunkten sachkundige Gäste mit beratender Stimme einladen. Die Vertretung der Studienleitung in Verantwortung für Männerarbeit des AKD und die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden als ständige Gäste zu den Sitzungen des Männerrates eingeladen.“
  6. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:
    㤠8
    Männerarbeit im AKD
    Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) unterstützt die Männerarbeit organisatorisch und inhaltlich. Durch die Studienleitung des AKD sollen:
    1. die Arbeit des Landesbeauftragten, des Landesobmanns und des Männerrates unterstützt und begleitet werden,
    2. im Rahmen des Auftrages des AKD Fortbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Männerarbeit angeboten werden,
    3. der fachliche Austausch mit der Männerarbeit anderer Landeskirchen unterstützt werden.“
  7. § 9 Absatz 3 wird gestrichen.
  8. Die bisherigen §§ 8 bis 11 werden die §§ 9 bis 12.
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§ 2

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Berlin, den 26. Februar 2021
Az.: 3525-01.00
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

II. Bekanntmachungen

Nr. 40Staatsaufsichtliche Anerkennung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG)

Vom 23. Oktober 2020

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  1. Das vorstehende, aufgrund von Artikel 70 Absatz 1 Nr. 8 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz durch die Landessynode beschlossene Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG) vom 23. Oktober 2020 wird nach § 12 Absatz 1 des Kirchensteuergesetzes vom 4. Februar 2009 (GVBl. S. 23), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes und des Kirchenaustrittsgesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. Berlin S. 519) staatsaufsichtlich anerkannt.
    Berlin, den 9. Dezember 2020
    Senatsverwaltung für Finanzen
    (L. S.)
    Im Auftrag Ute Götzsch
  2. Staatlich anerkannt
    Potsdam, den 17. Dezember 2020
    Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
    Katrin Lange
  3. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
    Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 23. Oktober 2020
    Staatliche Anerkennung gemäß § 5 Absatz 1 SächsKiStG
    Herr Staatsminister Vorjohann (hat) am 8. Dezember 2020 für diese Vorschrift die staatliche Anerkennung nach § 5 Absatz 1 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) verfügt.
    Dresden, den 10. Dezember 2020
    Dr. Beate Gropp
    Referatsleiterin
  4. Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG) vom 23. Oktober 2020 der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
    Nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Oktober 2014 bedürfen die kirchlichen Steuerordnungen und die Kirchensteuerbeschlüsse sowie ihre Änderungen der staatlichen Anerkennung.
    Das Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG) vom 23. Oktober 2020 der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird hiermit anerkannt.
    Die Anerkennung gilt nur für die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Kirchengemeinden dieser Kirche.
    Schwerin, den 23. November 2020
    (L. S.)
    Ulrich Pohl
  5. Sachsen-Anhalt
    Ministerium der Finanzen
    Der Minister
    Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (4. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz ─ 4. KiStRÄG) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz;
    Staatliche Anerkennung
    Hiermit genehmige ich gemäß § 5 Satz 1 des Kirchensteuergesetzes (GVBl. LSA Nr. 55/2001 S. 557) das mir übersandte Kirchengesetz vom 23. Oktober 2020.
    Magdeburg, den 19. März 2021
    Michael Richter

Nr. 41U r k u n d e
über die Änderung des Namens der Kirchengemeinde Zossen,
Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. Oktober 2020 (KABl. S. 219), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Kirchengemeinde Zossen, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde Zossen“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
Berlin, den 24. März 2021
Az.: 1000-01:86/035
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 42Satzung des Kirchenkreises Falkensee über die Kollegiale Leitung

Vom 20. August 2020

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Der Kreiskirchenrat beschließt gemäß Artikel 49 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 1 Nr. 6 der Grundordnung und aufgrund von § 2 des Kirchengesetzes über die kollegiale Leitungsstruktur in Kirchenkreisen (Leitungsstrukturgesetz) vom 18. November 2000 (KABl. S. 146) folgende Satzung:
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§ 1

Im Kirchenkreis Falkensee werden die Aufgaben der Superintendentin oder des Superintendenten von einer Kollegialen Leitung gemäß Artikel 58 der Grundordnung wahrgenommen.
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§ 2

( 1 ) Die Kollegiale Leitung des Kirchenkreises Falkensee besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und ein bis drei weiteren Mitgliedern.
( 2 ) Der Kollegialen Leitung gehören an:
  1. die oder der Vorsitzende des Kreiskirchenrats,
  2. mindestens ein weiteres ordentliches Mitglied des Kreiskirchenrats und
  3. mindestens ein ordentliches Mitglied der Kreissynode, das nicht Mitglied des Kreiskirchenrats sein soll.
( 3 ) Die Mitglieder der Kollegialen Leitung werden von der Kreissynode gewählt. Den Wahlvorschlag stellt der Kreiskirchenrat unter Vorsitz der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten auf. Der Wahlvorschlag bedarf ihrer oder seiner Zustimmung.
( 4 ) Vorsitz und stellvertretender Vorsitz werden in der Regel von den Mitgliedern der Kollegialen Leitung wahrgenommen, die zugleich Mitglieder im Kreiskirchenrat sind. Die oder der Vorsitzende der Kollegialen Leitung ist Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Pfarrdienst. Die Bestellung der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden bedarf der Bestätigung der Kirchenleitung.
( 5 ) Die Amtszeit der Kollegialen Leitung ist an die Amtszeit des Kreiskirchenrates gebunden. Die Mitglieder bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolgerinnen oder Nachfolger oder bis zur Wahl einer Superintendentin oder eines Superintendenten im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
( 6 ) Die Mitglieder der Kollegialen Leitung können durch Erklärung gegenüber dem Kreiskirchenrat und der Generalsuperintendentin oder dem Generalsuperintendenten ihre Mitgliedschaft in der Kollegialen Leitung niederlegen. Die oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende können durch Erklärung gegenüber dem Kreiskirchenrat von ihren Ämtern zurücktreten, ohne die Mitgliedschaft in der Kollegialen Leitung niederzulegen.
( 7 ) Die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende der Kollegialen Leitung kann auf Antrag der Kreissynode, der Bischöfin oder des Bischofs oder der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten nach Anhörung der oder des Betroffenen, der Kollegialen Leitung und des Kreiskirchenrats von der Kirchenleitung abberufen werden. Ist die oder der Betroffene Vorsitzende oder Vorsitzender des Kreiskirchenrats, endet mit der Abberufung zugleich der Vorsitz im Kreiskirchenrat. Der Antrag der Kreissynode nach Satz 1 bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. In dringenden Fällen kann die Kreissynode, wenn sie bei der Kirchenleitung die Abberufung beantragt, das den Vorsitz oder das den stellvertretenden Vorsitz in der Kollegialen Leitung führende Mitglied bis zur Entscheidung der Kirchenleitung vorläufig, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, von seinen Aufgaben entbinden und sie einem anderen Mitglied der Kollegialen Leitung übertragen. Satz 4 gilt entsprechend für die Kirchenleitung, wenn ein Antrag auf Abberufung nach Satz 1 gestellt wird.
( 8 ) Andere Mitglieder der Kollegialen Leitung können von der Kreissynode aus der Kollegialen Leitung abberufen werden; die Entscheidung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Kreissynode. Die oder der Betroffene, die Kollegiale Leitung und der Kreiskirchenrat sowie die Generalsuperintendentin oder der Generalsuperintendent sind vorher zu hören. In dringenden Fällen kann die Kollegiale Leitung im Einvernehmen mit dem Kreiskirchenrat ein Mitglied der Kollegialen Leitung vorläufig für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur nächsten Tagung der Kreissynode, von seinen Aufgaben entbinden und sie einem anderen seiner Mitglieder übertragen.
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§ 3

Die Kollegiale Leitung leitet in Zusammenarbeit mit dem Kreiskirchenrat den Kirchenkreis Falkensee. Dabei werden die Sitzungen des Kreiskirchenrates von den Mitgliedern der Kollegialen Leitung vorbereitet und dessen Beschlüsse ausgeführt. Dazu gehört auch die Vor- und Nachbereitung der Kreissynodaltagungen, die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften der Kreissynode, die Zusammenarbeit mit den Fach-Konventen wie dem Pfarrkonvent, dem gemeindepädagogischen Konvent, dem Kirchenmusikkonvent, dem Lektorenkonvent und dem Kreisjugendkonvent.
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§ 4

Die oder der Vorsitzende der Kollegialen Leitung ist zugleich Dienstvorgesetzter für die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beim Kirchenkreis angestellt sind. Sie oder er wird in dieser Funktion vertreten von demjenigen Mitglied der Kollegialen Leitung, das im Pfarrdienst tätig ist. Sie oder er pflegt den regelmäßigen Kontakt zu den Organen der Landeskirche, dem Konsistorium und zur Generalsuperintendentin oder zum Generalsuperintendenten des Sprengels Potsdam und vertritt die Kollegiale Leitung im Ephorenkonvent.
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§ 5

Die Aufgaben der Kollegialen Leitung werden zu folgenden Zuständigkeitsbereichen zusammengefasst, die in einer Geschäftsordnung, die das Leitungskollegium im Einvernehmen mit dem Kreiskirchenrat beschließt, den Mitgliedern der Kollegialen Leitung zugeordnet werden: Finanzen, Bauangelegenheiten, Strukturfragen, Diakonie, Kirchenmusik, Katechetik, Jugendarbeit, Religionsunterricht/Schule, Umweltarbeit, Flüchtlingsarbeit, Ältestenarbeit, Glaubenskurse, Ökumene, Öffentlichkeitsarbeit und Digitalisierung. Die Aufgabenverteilung sowie etwaige Änderungen werden dem Konsistorium unverzüglich angezeigt.
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§ 6

Die Kollegiale Leitung des Kirchenkreises Falkensee nimmt insbesondere die Aufgaben nach Artikel 54 der Grundordnung wahr und achtet auf die geschwisterliche Zusammenarbeit der Kirchengemeinden, Gremien, Ämter und Dienste im Kirchenkreis und führt zusammen mit dem Kreiskirchenrat Visitationen und Stellenbesetzungen im Kirchenkreis durch.
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§ 7

Die Kollegiale Leitung des Kirchenkreises Falkensee trifft sich mindestens einmal im Monat und beginnt ihre Beratung mit einer Andacht. Absprachen sind nach Möglichkeit einmütig zu erzielen. Für die Geschäftsführung der Kollegialen Leitung gilt darüber hinaus Artikel 23 der Grundordnung.
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§ 8

Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Kirchenleitung
Die Zustimmung der Kirchenleitung wurde am 13. November 2020 erteilt.
am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Zur gleichen Zeit tritt die Satzung des Kirchenkreises Falkensee über die Gemeinsame Leitung vom 2. November 2002 (KABl. 2003 S. 46) außer Kraft.

Nr. 43Mitteilung über Wahlergebnisse der neu gebildeten Landessynode

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Die Landessynode hat in ihrer vom 17. bis 19. Februar 2021 abgehaltenen ersten Tagung die ihr aufgetragenen und fälligen Wahlen durchgeführt und Ständige Ausschüsse und Gremien gebildet:
Zum Präses ist gewählt:
Harald Geywitz
Zu Stellvertreterinnen des Präses (Vizepräsides) sind gewählt:
Renate Nowotnick
Martina Heyde
Zum Schriftführer/zur Schriftführerin sind gewählt:
Jürgen Israel
Marita Lersner
Der Präses, die Vizepräsides und die mit der Schriftführung Beauftragten bilden zusammen das Präsidium.
Dem neu gewählten Ältestenrat gehören an:
Claudia Bühler
Rudi Ninnemann
Karsten Weyer
Dr. Anne-Kathrin Finke
Peter Sachse
Dem Ältestenrat gehören ferner die Mitglieder des Präsidiums an:
Harald Geywitz, Renate Nowotnick, Martina Heyde, Jürgen Israel, Marita Lersner.
Der neu gewählten Kirchenleitung gehören an:
1.
von Alvensleben, Albrecht
Landwirt
Briesen
11.
Locke, Reinhard
Dipl.-Ingenieur
Berlin
2.
Dr. Antoine, Jörg
Präsident des Konsistoriums
Berlin
12.
Dr. Müller-Follert, Martin
Richter am Landgericht
Berlin
3.
Bärmann, Matthias
Bauingenieur
Guben
13.
Neuwerth, Sigrun
Referatsleiterin im BMEL
Berlin
4.
Bálint, Kristóf
Generalsuperintendent
Sprengel Potsdam
14.
Rinecker, Theresa
Generalsuperintendentin
Sprengel Görlitz
5.
Dr. Bammel, Christina-Maria
Pröpstin
Berlin
15.
Siebert-Bright, Anja
Pfarrerin
Berlin
6.
Bolz, Carsten
Superintendent
Berlin
16.
Dr. Stäblein, Christian
Bischof
Berlin
7.
Bordihn, André
Dipl.-Bauingenieur
Schöpstal
17.
Trapp, Anna
Pfarrerin
Bad Wilsnack
8.
Dr. Ernst, Rüdiger
Vorsitzender Richter
am Kammergericht
Berlin
18.
Trautwein, Ulrike
Generalsuperintendentin
Sprengel Berlin
9.
Geywitz, Harald
Präses, Dipl.-Politikwissenschaftler
Potsdam
19.
Wilcke, Felicitas
IT-Projektleiterin
Nuthetal
10.
Höfner-Leipner, Ingrid
Lehrerin
Cottbus
Folgende Vorsitzende der Ständigen Ausschüsse sind gewählt:
Ausschuss
Vorsitz
Gemeinde und Diakonie
Dr. Claudia Wein
Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung
Dr. Claudia Ludwig
Haushalt
Jan Dreher
Kinder, Jugend, Bildung
Julia Daser
Kollekten
Uwe Simon
Öffentlichkeit und Kommunikation, Digitalisierung und Vernetzung
Eva-Maria Menard
Ökumene, Mission und Dialog
Dr. Friederike Krippner
Ordnung
Fabian Eidtner
Rechnungsprüfung
Peter Struppek
Theologie, Liturgie, Kirchenmusik
Thomas Seibt

Nr. 44Genehmigung eines neuen Kirchensiegels

Konsistorium Az.: 1312-03:87/078-064.04
Berlin, den 25. März 2021
Die Evangelische Kirchengemeinde Schönermark, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHÖNERMARK“.
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Nr. 45Außergeltungsetzung eines Kirchensiegels

Konsistorium Az.: 1312-03:37/034
Berlin, den 31. März 2021
Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Berlin-Friedrichshagen, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANG. KIRCHE ZU FRIEDRICHSHAGEN“ wird außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 46Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (5.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung mit der Aufgabe der Begleitung und Vertiefung des geistlichen Lebens von Pfarrerinnen und Pfarrern in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit dem Schwerpunkt der lebenslaufbezogenen Bilanzierung und Orientierung ist zum nächstmöglichen Termin mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber ist Studienleiterin oder Studienleiter des Amts für kirchliche Dienste. Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste in 10625 Berlin-Charlottenburg, Goethestraße 26-30.
    Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll in Kooperation mit der AKD-Studienleiterin für Spiritualität und dem AKD-Studienleiter für Pfarrerfortbildung/Pastoralkolleg ein Kursangebot zur geistlichen Begleitung und lebenslaufbezogenen Bilanzierung und Orientierung von Pfarrerinnen und Pfarrern in der EKBO entwickeln und durchführen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Bilanz- und Orientierungstage, Exerzitien und andere Formen spiritueller biografischer Reflexion mit dem Schwerpunkt im Zentrum Kloster Lehnin,
    • Supervision und Beratung,
    • Arbeit an der Berufsrolle,
    • berufsbezogene Seelsorge und geistliche Begleitung.
    Geboten wird:
    • ein inspirierendes Umfeld im Amt für kirchliche Dienste und in den Netzwerken von Spiritualitätsarbeit, Pfarrerfortbildung und anderen professionsbegleitenden Unterstützungsstrukturen,
    • kooperative und eigenverantwortliche Arbeit im Team,
    • Pfarrbesoldung gemäß § 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD – AG-BVG.
    Erwartet wird:
    • Zweite theologische bzw. gemeindepädagogische Prüfung und Ordination,
    • mehrjährige Berufserfahrung im Gemeindepfarrdienst sowie in der Spiritualitäts- und Bildungsarbeit,
    • eine Ausbildung in Geistlicher Begleitung oder vergleichbare Qualifikation,
    • eine Ausbildung in Supervision oder vergleichbare Qualifikation,
    • Erfahrungen in der Anleitung unterschiedlicher Praxisformen christlicher Spiritualität, in Exerzitien und Meditation,
    • Erfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen,
    • selbstständiges und strukturiertes konzeptionelles Arbeiten und Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit,
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
    Weitere Auskünfte erteilen Andrea Richter, Studienleiterin für Spiritualität, E-Mail: a.richter@akd-ekbo.de, Holger Bentele, Studienleiter für Pfarrerfortbildung/Pastoralkolleg, E-Mail: h.bentele@akd-ekbo.de, Katharina Furian, Oberkonsistorialrätin, E-Mail: k.furian@ekbo.de, Matthias Spenn, Direktor des Amts für kirchliche Dienste, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 ausschließlich per E-Mail in einer Datei erbeten an Oberkonsistorialrätin Katharina Furian, E-Mail: k.furian@ekbo.de.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus mit 100 % Dienstumfang ab 1. Juli 2021 zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Universitätsklinikum Charité, Campus Virchowklinikum.
    Der Kreiskirchenrat wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
    • den Schwerpunkt ihrer oder seiner Tätigkeit darauf legt, die Kranken und ihre Angehörigen zu besuchen und zu begleiten,
    • sich aufgeschlossen und einsatzbereit gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses zeigt,
    • Kenntnisse in medizinethischen Fragestelllungen mitbringt,
    • sich für die offene ökumenische Kapelle und die Gestaltung der Gottesdienste engagiert,
    • gern im Team arbeitet.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von 2015.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Martin Kirchner, Telefon: 030/9237852-0.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Dallgow, Kirchenkreis Falkensee, ist ab dem 1. Juli 2021 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Am westlichen Stadtrand von Berlin gelegen, bietet die stark wachsende Kommune Dallgow-Döberitz für seine 10.000 Einwohner eine sehr gute Infrastruktur mit Kindergärten, Grundschulen und Gymnasium. Es gibt sehr gute Bahn- und Busanbindungen nach Berlin.
    Der Pfarrsprengel Dallgow besteht aus drei eigenständigen, aber eng zusammenarbeitenden Gemeinden: Dallgow, Rohrbeck und Seeburg, mit in Summe ca. 1.850 Gemeindegliedern. In jeder der drei Kirchen finden umschichtig regelmäßige Gottesdienste statt.
    Die gemeindliche Arbeit wird derzeit unterstützt durch eine pastorale Mitarbeiterin (bis Ende 2021), eine Gemeindepädagogin, einen Friedhofsverwalter und stundenweise durch eine Sekretärin.
    Dem Sprengel steht anteilig eine B-Kantorin zur Verfügung, die unter anderem den Kirchenchor und den Kinderchor leitet. Auch ein Posaunenchor gehört zum musikalischen Gemeindeleben.
    In den drei Gemeinden engagieren sich aktive Gemeindekirchenräte, die selbstständig arbeiten, sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Unterstützung die Bewerberin bzw. der Bewerber vertrauen kann.
    Im sanierten Pfarrhaus, neben der Dallgower Kirche gelegen, befindet sich eine große und helle Dienstwohnung im 1. OG mit einem großen Balkon. Weiterhin gibt es einen großen Garten, Gemeinderäume im Erdgeschoss und Räume für Jugendarbeit im Keller.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • das Evangelium von Jesus Christus in lebendigen Gottesdiensten zeitgemäß für alle Generationen aus vollem Herzen weitergeben möchte,
    • die Jugend sowie andere Gruppen und einzelne Gemeindeglieder theologisch und seelsorgerisch begleitet,
    • mit Teamgeist ehrenamtliche Aktivitäten begleitet und fördert,
    • gemeinsam mit den Gemeindekirchenräten die weitere Entwicklung der Gemeinden gestalten möchte,
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsvoll führt und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende der Kollegialen Leitung Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: bernhard.schmidt@kirchenkreis-falkensee.de, sowie der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dallgow Andreas Fröhlich, Telefon: 0177/8072434, E-Mail: andreas_froehlich@directbox.com.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin-Oberspree-West, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, ist mit 100 % Dienstumfang zum 1. September 2021 durch das Konsistorium neu zu besetzen.
    Der Dienst ist überwiegend für die Kirchengemeinden Berlin-Oberschöneweide (1.939 Gemeindeglieder) und Berlin-Niederschöneweide (1.066 Gemeindeglieder) mit je einer Predigtstätte bestimmt.
    Der Stadtteil Schöneweide im grünen Bezirk Treptow-Köpenick bildet die vielfältige Stadtgesellschaft Berlins ab. Er wächst, ändert und verjüngt sich. In den ehemaligen Industrieanlagen der Gründerzeit entlang der Spree hat sich eine Technische Hochschule mit inzwischen 13.000 Studierenden angesiedelt. Ateliers und Kunstprojekte beleben den Stadtteil, junge und kreative Menschen schätzen das Wohnen im städtischen Umfeld, zugleich lockt die Nähe von Wasser und Wald. Die Gemeindebezirke sind durch eine Fußgängerbrücke über die Spree miteinander verbunden.
    Die Christuskirche in Oberschöneweide wurde ab 1999 – auch mit öffentlichen Geldern – aufwändig saniert und zum Stadtteilzentrum umgebaut. Die Gemeinde versteht ihre Kirche als Begegnungsort für alle Interessierten. Die Friedenskirche in Niederschöneweide, ein 1930 in der Formensprache der neuen Sachlichkeit errichteter Sakralbau, wurde 2014 grundlegend saniert. Dabei entstand ein kleines Gemeindezentrum mit Büro und Treffpunkt für alle Gruppen.
    Beide Gemeinden verbindet sowohl ein gemeinsam herausgegebener Gemeindebrief als auch Mitarbeitende, die an beiden Standorten tätig sind. Ein Zusammenwachsen der Gemeinden zu einer Kirchengemeinde in Schöneweide ist von beiden Seiten gewünscht und geplant.
    Ein Team von Ehrenamtlichen organisiert in Oberschöneweide zuverlässig mehrmals wöchentlich die offene Kirche. Die Christuskirche bietet eine hervorragende Akustik und wird daher gern als Tonstudio und Konzertort genutzt. Ein Kulturverein organisiert Konzerte und Ausstellungen. In Oberschöneweide existieren lange gewachsene ökumenische Kontakte sowie eine Ausgabestelle von Laib & Seele in ökumenischer Verantwortung. Zur Gemeinde Oberschöneweide gehört ein Gemeindehaus, das derzeit vollständig vermietet ist.
    Seit gut 20 Jahren gibt es eine gelungene Kooperation zwischen den fünf Gemeinden des Pfarrsprengels Berlin-Oberspree-West. Dazu zählen neben den bereits benannten auch Baumschulenweg, Johannisthal und Treptow. Die Arbeit mit Jugendlichen und die Konfirmationsvorbereitung werden regional organisiert.
    In beiden Gemeinden sind anteilig eine Küsterin und ein Hausmeister beschäftigt, durch die ein enger Kontakt zwischen den Gemeinden gegeben ist. Die anteiligen Stellen des Kantors und der beiden Gemeindepädagoginnen sind darüber hinaus regional organisiert, wobei die benachbarte Johannisthaler Kantorei in Oberschöneweide einen festen Ort für die Aufführung größerer Chorwerke hat. Eine Lektorin und zwei Lektoren leiten regelmäßig sonntägliche Gottesdienste.
    Zu jeder Gemeinde gehört eine lebendige Kindertagesstätte mit je 50 Plätzen und engagierten Eltern, die sehr daran interessiert sind, sich in das Gemeindeleben einzubringen.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der offen auf die vielfältige Bewohnerschaft von Schöneweide zugeht, seelsorgerliche Qualitäten mitbringt und bereit ist, gemeinsam mit den engagierten Ehrenamtlichen die Gemeinden zu leiten.
    Dazu gehört nach dem Verständnis der Gemeinden im Besonderen:
    • das Evangelium mit Engagement und Freude zeitgemäß, authentisch und lebensnah zu verkündigen,
    • klassische agendarische Gottesdienste zu pflegen und alternative Formen zu entfalten sowie für alle Altersgruppen lebendige Gottesdienste zu gestalten,
    • Ideen für die Arbeit mit der jüngeren und mittleren Generation zu entwickeln und umzusetzen und auch die Arbeit mit Senioren als sehr wichtiges Element der Gemeindearbeit zu verstehen,
    • im Rahmen der seelsorgerlichen Tätigkeit ein hohes Maß an Ansprechbarkeit, Akzeptanz und Offenheit für alle Menschen mit deren unterschiedlichen Lebensentwürfen zu haben,
    • die Bereitschaft, die Gemeinden mit ihren Facetten und Angeboten – auch in den sozialen Medien – weiter bekannt zu machen,
    • sorgsam die für die Zukunft anstehende Fusion der beiden Gemeinden voranzubringen und zu begleiten,
    • die bewährten Verbindungen in den Stadtteil, in die Ökumene und zu den Nachbargemeinden im Pfarrsprengel zu pflegen und gern auch zu erweitern.
    Eine Dienstwohnung steht derzeit nicht zur Verfügung. Die Gemeinden werden nach Kräften behilflich sein, angemessenen Wohnraum im Gemeindebezirk zu finden, da sich die Gemeinden wünschen, dass die zukünftige Pfarrerin oder der zukünftige Pfarrer in der Nähe der beiden Gemeinden wohnt.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats in Oberschöneweide Evelyn Stern, Telefon: 0176/24647993, und in Niederschöneweide der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Lutz Scheibner, Telefon 030/6715396.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 47Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Welzow, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen. Zum Pfarrsprengel Welzow gehören die selbstständigen Kirchengemeinden Welzow, Proschim, Lieske, Neupetershain, Greifenhain und Ressen mit ca. 950 Gemeindegliedern. Im Zuständigkeitsbereich gibt es sechs Kirchen als Predigtstätten.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • gern Gottesdienste gestaltet, die den Geist und die Seele berühren,
    • als Seelsorgerin oder Seelsorger Menschen offen und zugewandt begegnet,
    • dem Leben und Handel in einer Kleinstadt und fünf Dörfern im Zeichen des demographischen und strukturellen Wandels offen gegenübersteht,
    • dieses Leben engagiert begleitet, mitgestaltet und auf die Menschen zugeht,
    • die evangelische Kita als Bereicherung und Chance für eine tolle Familienarbeit sieht,
    • erwartungsfrohen Menschen im Seniorenheim der LAFIM-Diakonie einen Gottesdienst im Monat hält,
    • Ehrenamtliche unterstützt,
    • regional denkt, teamfähig arbeitet und sich als Brückenbauerin oder Brückenbauer versteht,
    • gemeinsam mit den engagierten Kirchenältesten in der Gemeindearbeit eigene Akzente setzt und das Zusammenwachsen im Pfarrsprengel fördert.
    Die Gemeinden bieten:
    • großzügiges Wohnen und Arbeiten in einem 2014 von Grund auf sanierten Pfarr- und Gemeindehaus, die Pfarrwohnung im ersten Stock und im ausgebauten Dachboden hat 207 m²; im Erdgeschoss befinden sich Gemeinderäume, das Pfarrbüro, ein Arbeits- und ein Gästezimmer; dazu kommt ein Pfarrgarten mit rund 2.000 m² und eine Doppelgarage,
    • ein Team von engagierten Mitarbeiterinnen in der evangelische Kita,
    • eine selbstständig arbeitende, engagierte Pfarrsekretärin mit einem Beschäftigungsumfang von elf Stunden/Woche,
    • eine großartige Diakoniesozialstation,
    • ein Konzept für einen Gottesdienst-Rhythmus in allen sechs Predigtstätten, das einen predigtfreien Sonntag im Monat möglich macht,
    • einen A-Kantor im Ruhestand, der jeden Sonntag zwei Gottesdienste begleitet, dazu gibt es zwei weitere ehrenamtliche Kirchenmusiker, die bei Bedarf aushelfen, und zwei Jugendliche, die das Orgelspiel seit zwei Jahren erlernen und schon Christvespern allein musikalisch gestaltet haben,
    • einen kleinen, aber feinen Posaunenchor,
    • einen engagierten Kirchenchor in Proschim,
    • Menschen, die die Arbeit der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers wertschätzend begleiten und eigenständig unterstützen,
    • ein kollegiales Miteinander innerhalb der Region.
    Die Gemeinden freuen sich auf die neue Pfarrperson.
    Welzow ist eine landschaftlich schön gelegene Kleinstadt von ca. 3.500 Einwohnern mit einer sehr guten Infrastruktur (evangelischer Kindergarten, kommunale Kita, Grundschule, Allgemeinmediziner, Zahnärzte, Sparkasse, Apotheke, Friseure, zwei Supermärkte, Bäcker, Fleischer, Blumenladen – sogar ein kleines Freibad, weiterführende Schulen befinden sich im Umkreis von 20 Kilometern) und Anbindung nach Cottbus, Dresden und Berlin (ca. 20 Autominuten bis zur A 13 und A 15).
    Proschim hat einen Reiterhof, Lieske die Anbindung ans Lausitzer Seenland, Neupetershain eine Regionalbahnhaltestelle, Greifenhain das besondere Projekt „Kunstkirche“ und Ressen einen Gemeindekirchenrat, der auch vormittags tagen kann.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de, Christian Seidlitz für den Gemeindekirchenrat Welzow, Telefon: 0170/3808818, E-Mail: kfz-seidlitz@t-online.de, sowie Roland Skadock für den Gemeindekirchenrat Ressen, Telefon: 0152/06492544, E-Mail: rolandskadock@gmx.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Region Guben, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Eine weitere Pfarrstelle der Gemeinde mit 100 % Stellenumfang war kürzlich ausgeschrieben und befindet sich im Besetzungsverfahren.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Region Guben mit ihren ca. 2.400 Gemeindegliedern ist eine Gemeinde im Grünen. Die Stadt Guben und der umgebende ländliche Raum prägen das äußere Bild. In der Gemeinde gibt es eine gute Unterstützung durch ehrenamtliches Engagement. Ein Kirchmeister verwaltet die Finanzen und Gebäude der Gemeinde. Es gibt einen Beauftragten für die ökumenische Öffentlichkeitsarbeit und eine enge Vernetzung mit städtischen Einrichtungen (z. B. Musikschule, Netzwerk Migration und Schulen).
    Zum Team der hauptamtlich Mitarbeitenden zählen ein Kirchenmusiker (100 %) und eine Gemeindesekretärin (50 %) sowie wechselnde Arbeitskräfte aus Maßnahmen des Arbeitsamts, die Gartenarbeiten usw. verrichten.
    Die Gemeinde ist durch eine vielseitige kirchenmusikalische Arbeit mit Kirchenchor, Bläserkreis, ehrenamtlichen Organisten, Chorfahrten und ganzjährigen kirchenmusikalischen Veranstaltungen geprägt. Es gibt Konfirmandenunterricht, Kinder- und Jugendrüstzeiten, eine ehrenamtlich geleitete ökumenische Pfadfindergruppe und Seniorenarbeit. Die Gemeinde pflegt enge ökumenische Verbindungen zwischen den Geschwistern der SELK, der Baptisten, der Heilsarmee und der Katholischen Kirche.
    Die Gemeinde ist offen für neue Richtungen. Sie wünscht sich eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen, die oder der im Team gabenorientiert arbeitet und Neues ausprobiert. Die Gemeinde sucht derzeit selbst nach neuen Wegen. Dazu wurde eine Perspektivgruppe 2025 gebildet, in die sich die Bewerberin oder der Bewerber selbstverständlich aktiv einbringen kann.
    Durch die Mitarbeit von Lektoren sind predigtfreie Sonntage möglich und eingeübte Praxis.
    Die Stadt Guben bietet zwei Grundschulen, eine Gesamtschule und ein Gymnasium, unterschiedliche Kindereinrichtungen sowie eine Musikschule. Im ländlichen Teil der Kirchengemeinde befinden sich außerdem eine Grüne Grundschule und mehrere Kindereinrichtungen. Die deutsch-polnische Doppelstadt verfügt über eine gute Bahnanbindung; alle 30 Minuten fährt ein Zug nach Berlin (über Frankfurt/Oder oder über Cottbus) und stündlich nach Leipzig oder Dresden. Das örtliche Krankenhaus befindet sich in Trägerschaft der SELK.
    Drei Dienstwohnungen stehen zur Auswahl, eine im Evangelischen Gemeindezentrum, zu dem die Klosterkirche, das Kantorat und das Pfarrhaus gehören, eine in der Gubener Altstadt unmittelbar neben dem Gymnasium, die dritte in ländlicher Umgebung mit großem Garten im Gubener Ortsteil Groß Breesen in der Nähe eines Kindergartens. Die Wohnung im evangelischen Gemeindezentrum befindet sich im ersten Stock des im Jahr 2015 von Grund auf sanierten Pfarrhauses mit Blick auf die Neißeterrassen und die Theaterinsel. Die Wohnungen in der Altstadt und Groß Breesen werden vor Bezug nach den Wünschen der Bewerberin oder des Bewerbers renoviert. Bei Bedarf stellt die Gemeinde einen Dienstwagen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martin Pehle, Telefon: 03561/548980, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@web.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildeten Pfarrsprengels Region Ortrand, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Region Ortrand besteht aus den Kirchengemeinden Großkmehlen, Kroppen, Lindenau und Ortrand mit insgesamt 1.950 Gemeindegliedern.
    Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Pfarrstelle ist überwiegend für die Arbeit in den Evangelischen Kirchengemeinden Ortrand, Großkmehlen und Lindenau zuständig. Die Inhaberin der zweiten zum Pfarrsprengel gehörenden Pfarrstelle betreut mit 50 % Dienstumfang die Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppen und ist mit 50 % Dienstumfang für den Religionsunterricht an den Schulen der Region Ortrand, der Grundschule am Schloss Großkmehlen und der Karl-Eduard von Lingenthal-Oberschule mit integrierter Grundschule in Ortrand zuständig.
    Das durch die Inhaberin bzw. den Inhaber der Pfarrstelle pfarramtlich zu betreuende Gebiet umfasst sieben Orte mit fünf Predigtstellen. Die Orte gehören mehrheitlich zum Amt Ortrand.
    Die St. Barbara-Kirche in Ortrand wurde 2019 saniert. Unter dem Thema „Durch das Leiden zur Auferstehung“ gestaltete 1988 der Dresdener Bildhauer Friedrich Press den Innenraum der Kirche neu.
    Die St. Georgskirche in Großkmehlen wurde ebenfalls umfassend renoviert. Sie verfügt über eine barocke Innengestaltung und eine Silbermannorgel.
    Die Heilandskirche in Lindenau aus dem Jahr 1668 verfügt über einen barocken Altar und eine 1841/1842 von der Meißner Firma Friedrich Pfützner eingebaute Orgel. In ihr befinden sich 15 Grabsteine bzw. Epitaphe. Besonders bemerkenswert ist im Chor das Eckgrabmahl des Caspar Ehrenreich von Minckwitz. Die Renovierungsarbeiten an und in der Kirche wurden 2001 abgeschlossen.
    Das Martin-Luther-Haus in Tettau, umgangssprachlich Lutherkapelle genannt, hat einen großen Gemeinderaum, der durch seine Bestuhlung vielfältig genutzt werden kann. Im Zeitraum von 2012 bis 2019 wurde es innen und außen renoviert.
    Die Luisenkapelle in Schraden ist ein Teil des im Jahre 1955 wieder errichteten Schul- und Gebetshauses, welches in den Jahren 2012 bis 2015 umfassend innen und außen renoviert und modernisiert wurde. Von außen sieht man jetzt ein farblich einheitliches Schul- und Gebetshaus.
    Die Gemeinden erwarten von einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer Aufgeschlossenheit für die Auseinandersetzung mit „alter“ und „zeitgenössischer“ Kunst. In Großkmehlen finden mehrfach im Jahr gut besuchte Orgelkonzerte mit Gastorganistinnen und Gastorganisten aus dem In- und Ausland statt. Gemeinderäume befinden sich im Pfarrhaus Ortrand, im Gemeindezentrum Lindenau sowie im Wohn- und Gemeindehaus Großkmehlen.
    Die Gemeindekirchenräte in den Gemeinden sind engagiert und werden von Ehrenamtlichen unterstützt. Im Pfarrsprengel freuen sich drei Prädikantinnen und Prädikanten und zehn Lektorinnen und Lektoren, die Gestaltung der Gottesdienste zu unterstützen. Es gibt zwei Posaunenchöre, einen Flötenkreis, zwei Vokalchöre und einen Gitarrenkreis.
    Die Verwaltungsarbeiten werden in Ortrand von Ehrenamtlichen übernommen, in Lindenau von einer fest angestellten Sekretärin.
    Die Gemeinden verwalten zwei kircheneigene Friedhöfe. Die vor Ort nötige Verwaltungsarbeit wird von Ehrenamtlichen geleistet, die Friedhofspflege übernehmen Pauschalkräfte.
    In Ortrand und Großkmehlen befinden sich ein Altenheim und eine Behinderteneinrichtung der Diakonie. Zu beiden Einrichtungen bestehen enge Kontakte. Gottesdienste und Feste feiern die Einrichtungen gemeinsam mit den Kirchengemeinden. Die regelmäßig stattfindenden Gottesdienste werden im Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Ortspfarrerin bzw. dem Ortspfarrer gehalten.
    Der Pfarrsprengel wünscht sich eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen mit Teamfähigkeit, die bzw. der Bewährtes fortsetzt und neue Impulse für die Gemeindearbeit gibt, Freude an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat und seelsorgerlich kompetent die Aufgaben in den Gemeinden wahrnimmt.
    Die Gemeinden möchten Bewährtes fortsetzen und durch neue Ideen ergänzen und verbessern wie
    • die Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit. Hier wollen die Gemeinden zukunftsorientierte Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den einzelnen Gemeinden. Es sind in den Gemeinden Mitarbeiterinnen mit geringem Stellenumfang beschäftigt.
    • Familiengottesdienste und Gemeindefeste,
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde,
    • Senioren- und Frauenarbeit,
    • die gute Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden wollen die Gemeinden weiter pflegen und stärken, unter anderem weiterhin gemeinsame Veranstaltungen planen und Gottesdienste feiern.
    Das Amt Ortrand liegt 40 km nördlich von Dresden. Ortrand ist eine Kleinstadt. Im Sprengel befinden sich Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine Oberschule mit integrierter Grundschule. Ein Gymnasium ist in erreichbarer Nähe. Die Infrastruktur ist gut ausgebaut. Durch günstige Verkehrsanbindungen (Autobahn A 13, Bahnhof) sind Dresden und Berlin von Ortrand aus schnell erreichbar. Die Region ist durch gute Lebensqualität geprägt, von Wäldern und Natur umgeben und liegt am Rande des Lausitzer Seenlandes.
    Im Pfarrhaus in Ortrand steht eine geräumige sanierte Dienstwohnung als Dienstsitz der Pfarrerin bzw. des Pfarrers zur Verfügung. Dazu gehört ein kleiner Garten.
    Die Gemeinden freuen sich auf Bewerbungen.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Thomas Koppehl, Telefon: 03588/259139, Pfarrerin Angelika Scholte-Reh (Inhaberin der (1.) Pfarrstelle), Telefon: 0179/3217775, Elisabeth Slusarek (Gemeindekirchenrat Ortrand), Telefon: 035755/363, Katharina Schielinski (Gemeindekirchenrat Großkmehlen), Edgar Lindemann (Gemeindekirchenrat Lindenau), Telefon: 03574/4665241, E-Mail: Kirche_Ortrand-Großkmehlen@t-online.de.
    Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 48Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Prignitz sucht zum 1. August 2021 für Perleberg und die Region eine*n gemeindepädagogische*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern und Familien.
Aufgaben und Einsatzfelder:
Für die Arbeit mit Kindern und Familien in der Region Perleberg wird eine offene und kommunikative Person gesucht, die sich in die Lebens- und Glaubensfragen von Kindern hineindenken kann und sie für den Glauben begeistern will. Der Kirchenkreis wünscht sich die Fortführung und Weiterentwicklung von Christenlehre, Projekten oder Rüsten/Freizeiten, die Leitung des ehrenamtlichen KiGo-Teams, das Mitwirken an Familiengottesdiensten und Festen im Kirchenjahr. Auch Ideen für neue Angebote sind willkommen.
Geboten wird:
  • Leben und Arbeiten im Herzen der Prignitz, mit allen Vorteilen einer Kreisstadt (zwei Grundschulen, weiterführende Schulen, Musikschule, mehrere Kitas, ein evangelischer Kindergarten, Krankenhaus),
  • ein attraktiver Gemeinderaum für die Arbeit mit Kindern mit Zugang zum Pfarrgarten,
  • Fachberatung, Weiterbildungsmöglichkeiten, regelmäßige Dienstbesprechungen und Konvente,
  • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO.
Erwartet wird:
  • entweder eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge bzw. Diakonin oder Diakon (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss,
  • oder die Bereitschaft, bei Vorliegen eines theologischen bzw. pädagogischen Abschlusses die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben,
  • selbstorganisiertes Arbeiten, gute Team- und Kommunikationsfähigkeit,
  • Mobilität mit eigenem Pkw,
  • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche.
Zur Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.
Der Stellenumfang beträgt derzeit 50 % mit der Möglichkeit, bei Eignung und Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht den Stellenumfang entsprechend zu erweitern. Die Stelle ist unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach TV-EKBO.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Valentin Kwaschik, Telefon: 0151/64594451, oder die Kreisbeauftragte Katharina Logge-Böhm, Telefon: 03876/3068130.
Bewerbungen werden bis zum 30. April 2021 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Prignitz, Kirchplatz 6, 19348 Perleberg, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-prignitz.de.

Nr. 49Erneute Ausschreibung einer Stelle als Studienleitung (m/w/d)
für Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit,
Schwerpunkt Arbeit mit Kindern

Im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit 100 % Beschäftigungsumfang zu besetzen.
Gesucht wird eine erfahrene Fachkraft für die Arbeit mit Kindern als Teil der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Bewerberinnen und Bewerber, die in diakonisch/gemeindepädagogischer Arbeit mit jungen Menschen kompetent und erfahren sind und Interesse daran haben, die Arbeit mit Kindern in der EKBO im Team der Kinder- und Jugendarbeit im AKD mit hoch motivierten ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter*innen in den Kirchenkreisen und Praxisfeldern weiter zu profilieren, Bewährtes zu stärken und Neues auszuprobieren, sind eingeladen, sich zu bewerben.
Geboten wird:
  • Mitwirkung bei der Entwicklung innovativer, bedarfsgerechter Praxis,
  • kooperative und eigenverantwortliche Arbeit im Team des Arbeitsbereichs Kinder- und Jugendarbeit im Amt für kirchliche Dienste,
  • ein inspirierendes kollegiales Umfeld im Amt für kirchliche Dienste und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis,
  • engagierte ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende,
  • berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in evangelischer Kirche und Bildungsarbeit,
  • Vergütung gemäß TV-EKBO, Entgeltgruppe 11.
Aufgaben:
  • Beratung und Begleitung der Kreisbeauftragten/konzeptionell Verantwortlichen für die Arbeit mit Kindern in den Kirchenkreisen bzw. Einrichtungen,
  • Begleitung und Unterstützung der Konzeptionsentwicklung der Arbeit mit Kindern und der Jugendarbeit in Kirchenkreisen,
  • Fort- und Weiterbildung der beruflich Mitarbeitenden, insbesondere der Kreisbeauftragten,
  • Beratung und Begleitung des Vorstands der Evangelischen Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im Bereich der Vertretung der Interessen von Kindern,
  • Organisation und Durchführung von Fachtagen und Konferenzen,
  • Initiierung und Durchführung innovativer Projekte auf landeskirchlicher Ebene.
Gewünscht wird eine Person mit
  • mehrjähriger Praxiserfahrung und mit Handlungskompetenzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • beruflichem Standing für die Arbeit mit Kolleg*innen und in institutionellen Kontexten evangelischer Kirche sowie verbandlicher Arbeit,
  • Erfahrungen und Kompetenzen in Konzeptionsarbeit und Vernetzung,
  • Leitungskompetenz,
  • Interesse am fachlichen Diskurs und Offenheit für Neues,
  • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
Erwartet wird
  • eine pädagogisch-theologische Qualifikation mit (Fach-)Hochschulabschluss (Gemeindepädagogik, Religionspädagogik mit Schwerpunkt Gemeindepädagogik/Gemeindediakonie, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikationen),
  • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Es wird um einen entsprechenden Hinweis in den Bewerbungsunterlagen gebeten.
Arbeitsort ist das Amt für kirchliche Dienste in 10625 Berlin-Charlottenburg, Goethestraße 26-30.
Weitere Auskünfte erteilen Julia Daser, Landeskirchliche Pfarrerin und Studienleiterin für die Arbeit mit Kindern und Jugendarbeit, E-Mail: j.daser@akd-ekbo.de, sowie Matthias Spenn, Direktor des Amts für kirchliche Dienste, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
Bewerbungen werden ausschließlich online in einer Datei bis zum 28. Februar 2021 erbeten an E-Mail: bewerbung@akd-ekbo.de, z. Hd. Herrn Direktor Matthias Spenn.
Hinweis: Mit Einreichen der Bewerbung erfolgt das Einverständnis, dass die eingereichten Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Anschließend werden die Unterlagen gelöscht.

IV. Personalnachrichten

Nr. 50Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Elisabeth Koppehl als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2021,
Daniela Marquardt mit Wirkung vom 1. April 2021 befristet bis zum 31. März 2023.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
der ordinierte Gemeindepädagoge Gérome Kostropetsch mit Wirkung vom 1. April 2021.
Ein privatrechtliches Dienstverhältnis hat begonnen:
Pfarrerin Friederike Pfaff-Gronau mit Wirkung vom 1. April 2021.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Kathrin Herrmann die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. April 2021 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Karen Hollweg die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf mit Wirkung vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2027,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Gérome Kostropetsch die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Wirkung vom 1. April 2021 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Friederike Pfaff-Gronau die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lübbenau und Umland, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Wirkung vom 1. April 2021,
Pfarrerin Katharina Reinhardt die (23.) landeskirchliche Schulpfarrstelle für die Erteilung von Religionsunterricht im Bereich der ARU Charlottenburg-Wilmersdorf mit Wirkung vom 1. April 2021 bis zum 31. Juli 2023.
Verlängert wurde:
die Beurlaubung von Pfarrer Frank-Michael Theuer für einen Dienst in der Rundfunkarbeit im Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) über den 31. März 2021 hinaus bis zum 31. März 2024.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrer Mathias Kürschner, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Dallgow, Kirchenkreis Falkensee mit Wirkung vom 1. April 2021.
Ordiniert wurde:
am 13. März 2021 in der Evangelischen Matthäus-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Steglitz,
Pfarrerin Kathrin Deisting,
Pfarrerin Daniela Marquardt,
Gemeindepädagoge Günter Hänsel,
am 14. März 2021 in der Evangelischen Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf,
Pfarrerin Franziska Matzdorf,
Pfarrer Oliver Wegscheider,
Gemeindepädagoge Martin Johannes Wolf,
am 20. März 2021 in der Evangelischen St. Marien-Klosterkirchengemeinde Lehnin, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg,
Pfarrer Sebastian Gebauer,
Gemeindepädagogin Simone Lippmann-Marsch,
am 21. März 2021 in der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien zu Bernau, Evangelischer Kirchenkreis Barnim,
Pfarrerin Birgitte Koppehl,
Pfarrer Daniel Koppehl,
Pfarrer Jonathan Schmidt,
am 27. März 2021 in der Evangelischen St. Marien Domgemeinde Fürstenwalde/Spree, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree,
Pfarrer Dr. Lennart Schirr,
Pfarrerin Elisabeth Koppehl.
Beendet wurde:
das privatrechtliche Dienstverhältnis mit Pfarrer Clemens Bloedhorn mit einen Auflösungsvertrag zum 31. März 2021.

Nr. 51Todesfälle

„Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir“
(Hebräer 13,14)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Bernhard Haesloop, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Am Lietzensee, ehemals Kirchenkreis Berlin-Charlottenburg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, am 27. März 2021,
Pfarrerin i. R. Christine Kindel, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinde Bad Saarow-Pieskow, ehemals Kirchenkreis Fürstenwalde, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Bad Saarow-Pieskow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 19. März 2021,
Pfarrerin i. R. Birgit Gerritzmann, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, am 18. März 2021,
Pfarrer i. R. Dr. Christian Löhr, zuletzt Pfarrer der Evangelischen St.-Gotthardt- und Christuskirchengemeinde Brandenburg, ehemals Kirchenkreis Brandenburg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, am 15. Februar 2021,
Pfarrer i. R. Helmut Orphal, zuletzt Pfarrer der ehemaligen St. Marien-St. Nikolai-Kirchengemeinde, ehemals Kirchenkreis Berlin Stadt I, jetzt Evangelische Kirchengemeinde St. Petri-St. Marien, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 22. März 2021,
Pfarrer i. R. Hans-Joachim Plikat, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Sperenberg, ehemals Kirchenkreis Zossen, jetzt Pfarrsprengel Sperenberg-Wünsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, am 18. März 2021,
Pfarrer i. R. Matthias Weber, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des ehemaligen Pfarrsprengels Buckow, ehemals Evangelischer Kirchenkreis An Oder und Spree, jetzt Pfarrsprengel Buckow-Glienicke, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 30. März 2021.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 5) erscheint am 26. Mai 2021. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 5. Mai 2021.
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