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Geltungszeitraum von: 25.05.1982

Geltungszeitraum bis: 31.07.2008

Vorläufige Ordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
– Fachrichtung Kirchenverwaltung –
für das dritte Ausbildungsjahr

Vom 25. Mai 1982

(KABl. S. 65, ABl. EKD S. 324 Nr. 134)

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 7. Mai 1982 erlässt die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (Berlin West) nach § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 886), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vom 2. April 1981 (BGBl. I S. 349) folgende Vorläufige Ordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Kirchenverwaltung – für das dritte Ausbildungsjahr:
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§ 1
Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Kenntnisse und Fertigkeiten in den folgenden Gebieten:
  1. Leben und Lehre der Kirche,
  2. Kirchliches Verfassungs- und Organisationsrecht,
  3. Kirchliches Verwaltungsrecht,
  4. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht,
  5. Kirchliches Finanzwesen,
  6. Kirchliches Personenstands- und Meldewesen,
  7. Kirchliches Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen,
  8. Fallbezogene, praktische Rechtsanwendung in Aufgabengebieten der ausbildenden Stelle.
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§ 2
Ausbildungsrahmenplan

( 1 ) Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 1 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan), die Bestandteil dieser Ordnung ist, vermittelt werden.
( 2 ) Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhalts ist zulässig, soweit verwaltungspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Vorläufige Ordnung tritt am Tage ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
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