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Geltungszeitraum von: 01.01.1996

Geltungszeitraum bis: 31.07.2008

Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des künftigen Verfahrens bei Tarifverhandlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und ihrer Körperschaften, Werke und Einrichtungen

(KABl.-EKiBB 1996 S. 17)

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Anlässlich der Unterzeichnung der folgenden, unter dem Datum des 19. Dezember 1995 abgeschlossenen Vereinbarungen:
  1. der Schlichtungsvereinbarung1#,
  2. der Notlagenvereinbarung2#,
  3. der Vereinbarung zu den in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg geltenden Tarifverträgen für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3#
stellen die Vertreter(innen) der beteiligten Tarifvertragsparteien, nämlich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg – Kirchenleitung –
einerseits
und
des Verbandes kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Berlin-Brandenburg e. V. (VKM) – Gewerkschaft Kirche und Diakonie –,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG),
Landesverband Berlin und Brandenburg,
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), Bezirksverwaltung Berlin und Bezirksverwaltung Brandenburg,
der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
Landesverband Berlin und Landesverband Brandenburg,
andererseits
einvernehmlich fest:
  1. Die Tarifverhandlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und ihrer Körperschaften, Werke und Einrichtungen werden von den Gewerkschaften gemeinsam zur gleichen Zeit an demselben Ort mit den Verhandlungsbeauftragten der Kirchenleitung geführt. ÖTV und GEW verständigen sich untereinander über ihre Verhandlungsführerschaft; dasselbe gilt jeweils im Verhältnis der Bezirksverwaltungen Berlin und Brandenburg der ÖTV sowie der Landesverbände Berlin und Brandenburg der GEW zueinander.
    Die GEW nimmt an den Tarifverhandlungen insoweit teil, als die Verhandlungsgegenstände (auch) die von ihr vertretenen Mitarbeiter(innen) betreffen. Es steht ihr jedoch frei, auf die Teilnahme an den Verhandlungen zu verzichten, insbesondere dann, wenn die Interessen der von ihr vertretenen Mitarbeiter(innen) aufgrund einer Absprache zwischen ihr und der ÖTV von dieser vertreten werden. In derartigen Fällen, in denen die GEW nicht an den Verhandlungen beteiligt war, werden die tarifvertraglichen Vereinbarungen nur zwischen den anderen Gewerkschaften und der EKiBB abgeschlossen.
  2. Nach der Unterzeichnung der oben genannten Vereinbarungen und dieser Gemeinsamen Erklärung durch sämtliche beteiligten Gewerkschaften nehmen die Gewerkschaft ÖTV und nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1 die GEW gemeinsam mit den bisher beteiligten Gewerkschaften an den künftigen Tarifverhandlungen mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg teil.

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1 ↑ Abgedruckt LZ 389.
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2 ↑ Abgedruckt LZ 390.
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3 ↑ Abgedruckt LZ 391.