.
Grafik

I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 75Rechtsverordnung über die Arbeit der „Frauen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ („Frauen in der EKBO“)

Vom 21. Mai 2021

#
Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 2 des Kirchengesetzes über die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 16. April 2021 (KABl. Nr. 54 S. 87) folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###

Präambel

Die „Frauen in der EKBO“ stehen in der Tradition der Brandenburgischen Frauenhilfe und der Frauenhilfe Berlin und ihrer Nachfolgeorganisationen und in der Rechtsnachfolge der Ev. Frauen- und Familienarbeit Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
#

§ 1
Rechtsnatur

„Frauen in der EKBO“ ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die ihre Arbeit im Rahmen der kirchlichen Ordnung eigenständig durchführt. Sie hat ihren Sitz in Berlin.
#

§ 2
Aufgaben und Ziele

( 1 ) Die Aufgabe der „Frauen in der EKBO“ ist es, Frauen im Horizont der Kommunikation des Evangeliums von Jesus Christus zu ermutigen und zu befähigen, Verantwortung für die Belange von Frauen in der Gemeinde, auf kreiskirchlicher und landeskirchlicher Ebene, in anderen kirchlichen Zusammenhängen, zivilgesellschaftlichen Netzwerken, auf lokaler, Landes- und Bundesebene zu übernehmen.
( 2 ) Ziele und Aufgaben der Arbeit von „Frauen in der EKBO“ in den unterschiedlichen Bereichen und Ebenen in Kirche und Gesellschaft sind insbesondere:
  • die „Frauen in der EKBO“ in Kirche und Gesellschaft zu vertreten und ihnen eine Stimme zu geben,
  • Frauen zur Mitarbeit in der Kirche, insbesondere zur Leitungstätigkeit, zu ermutigen,
  • die Situation von Frauen in Kirche und Gesellschaft zu reflektieren,
  • für eine gerechte Gemeinschaft von Frauen und Männern in Kirche und Gesellschaft einzutreten,
  • an der Entwicklung geschlechtergerechter Strukturen mitzuwirken,
  • Position zu beziehen zu aktuellen Fragen, Problemen in Kirche und Gesellschaft,
  • Maßnahmen zur Frauenförderung zu empfehlen,
  • sich mit feministisch- und gender-theologischen Erkenntnissen auseinanderzusetzen,
  • ökumenische und interreligiöse Kontakte und Beziehungen aufzubauen und zu pflegen.
#

§ 3
Arbeit der „Frauen in der EKBO“

Die Arbeit von „Frauen in der EKBO“ findet in Kirchengemeinden, in den Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene statt. Sie wird in unterschiedlicher Art und Weise je nach Situation, Bedürfnissen und Interessen wahrgenommen.
#

§ 4
Mitgliedschaften

„Frauen in der EKBO“ soll Mitglied sein
  • im Gleichstellungsteam der EKBO,
  • bei den Ev. Frauen in Deutschland e. V. (EFiD),
  • im Landesfrauenrat Berlin,
  • im Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e. V.
Der Vorstand der „Frauen in der EKBO“ kann der Frauenversammlung vorschlagen, weiteren frauenpolitischen Zusammenschlüssen beizutreten.
#

§ 5
Gremien

( 1 ) „Frauen in der EKBO“ vertreten auf der Ebene der Landeskirche die vielfältigen Interessen und Initiativen von Frauen in den Gemeinden und Kirchenkreisen.
( 2 ) Zur Erfüllung ihrer Ziele und Aufgaben werden folgende Gremien gebildet:
  1. die Frauenversammlung,
  2. der Vorstand.
( 3 ) In einem Kirchenkreis oder in mehreren Kirchenkreisen gemeinsam kann ein Konvent oder ein Beirat für die Arbeit von Frauen gebildet werden. Dieser kann sich eine eigene Ordnung geben, die der Zustimmung des Vorstandes bedarf. Zu den Sitzungen dieses Konvents oder Beirates ist die Inhaberin der landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste mit dem Auftrag der Studienleitung für die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz oder ein Mitglied des Vorstandes einzuladen.
( 4 ) Jeder Kirchenkreis ist verpflichtet, eine beauftragte Person für die Frauenversammlung zu bestellen. Die Aufgabe kann auch von mehreren Kirchenkreisen gemeinsam wahrgenommen werden.
#

§ 6
Frauenversammlung

( 1 ) Die Frauenversammlung dient dem Austausch und der Bilanz der Arbeit mit und von Frauen im Bereich der EKBO und in den frauenpolitischen Netzwerken. Sie entwickelt Perspektiven einer fortschreitenden Arbeit auf der Grundlage von § 1. Darüber hinaus hat sie folgende Aufgaben:
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
  • Vorschläge einzubringen für die Arbeit des Vorstandes,
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
  • gegebenenfalls die Bildung von Ausschüssen.
( 2 ) Der Frauenversammlung gehören an:
  • die Beauftragten aus den Kirchenkreisen,
  • je eine Vertreterin der folgenden mit der Arbeit von Frauen verbundenen Projekte oder Zusammenschlüsse: Ökumenisches Frauengottesdienstteam, Ökumenisches Frauenzentrum Evas Arche e. V., der Zusammenschluss Lesben und Kirche, EJBO-Vertretung, Weltgebetstagsteam, Theologinnenkonvent, HMAV,
  • je eine Vertreterin von bis zu vier mit der Arbeit von Frauen verbundenen Projekten oder Zusammenschlüssen, die vom Vorstand bestimmt werden,
  • die Mitglieder des Vorstandes,
  • die Inhaberin der landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste mit dem Auftrag der Studienleitung für die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
  • eine Vertreterin der Kirchenleitung, die von der Kirchenleitung bestimmt wird.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
( 3 ) Mit beratender Stimme nimmt die oder der Gleichstellungsbeauftragte der EKBO an der Frauenversammlung teil.
( 4 ) Die Frauenversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.
#

§ 7
Vorstand

( 1 ) Der Vorstand vertritt die „Frauen in der EKBO“ und arbeitet entsprechend den Beschlüssen der Frauenversammlung und der in § 2 beschriebenen Aufgaben und Ziele. Er hat des Weiteren folgende Aufgaben:
  • Vertretung der Belange der „Frauen in der EKBO“ in Kirche und Öffentlichkeit,
  • Vorbereitung der Frauenversammlung,
  • Wahrnehmung der Mitgliedschaften (siehe § 2),
  • Nominierung oder Berufung von Vertreterinnen der „Frauen in der EKBO“ in andere Gremien,
  • regelmäßiger Bericht an die Kirchenleitung über die Arbeit der „Frauen in der EKBO“,
  • Beschlussfassung über die Verwendung von Finanzmitteln sowie Entsendung eines Mitglieds in den AKD-internen Vergabekreis, der über Kollektenmittelverwendung bezüglich der Arbeit mit Frauen berät.
( 2 ) Der Vorstand kann für besondere Aufgaben und Projekte Ausschüsse bilden. Näheres kann eine Geschäftsordnung regeln.
( 3 ) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die für jeweils drei Jahre durch die Frauenversammlung gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Er kann für die jeweilige Amtszeit bis zu zwei weitere Mitglieder berufen, um eine angemessene Vertretung aller Sprengel der Landeskirche sowie beruflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen im Vorstand zu gewährleisten.
( 4 ) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen eine Vorsitzende und eine Stellvertreterin. Die Inhaberin der landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste mit dem Auftrag der Studienleitung für die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nimmt beratend an den Sitzungen teil.
( 5 ) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet durch Beschluss. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen als nicht abgegebene Stimmen; bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Schriftliche Abstimmung ist mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder zulässig.
( 6 ) Zu den Sitzungen bzw. zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Gäste mit beratender Stimme eingeladen werden.
( 7 ) Der Vorstand tritt in der Regel viermal jährlich zusammen. Er wird unter der Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vorher von der Vorsitzenden eingeladen. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder ist der Vorstand einzuberufen.
#

§ 8
Landeskirchliche Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste mit dem Auftrag der Studienleitung für die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

( 1 ) Die Inhaberin der landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste mit dem Auftrag der Studienleitung für die Frauenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz führt die Geschäfte der „Frauen in der EKBO“.
( 2 ) Sie ist verantwortlich für die Beratung und seelsorgliche Begleitung sowie Fortbildung der Mitarbeitenden in der Arbeit mit Frauen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln.
( 3 ) Bei Stellenbesetzung und Arbeitsplatzbeschreibung betreffend die Arbeit mit Frauen im AKD wird der Vorstand der „Frauen in der EKBO“ gehört.
#

§ 9
Änderung der Ordnung

Vor einer Änderung der Rechtsverordnung ist der Vorstand der „Frauen in der EKBO“ zu hören.
#

§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die von der Kirchenleitung beschlossene Ordnung der Frauen- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 30. Juni 2006 (KABl. S. 100) außer Kraft.
Berlin, den 21. Mai 2021
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
#

Nr. 76Kollektenplan 2022
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 16. April 2021

#
Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat gemäß Artikel 69 Absatz 2 Nr. 6 der Grundordnung den Kollektenplan 2022 beschlossen:
Lfd. Nr.
Tag der Einsammlung
Kollektenzweck/Empfänger
Sammlungsbereich
1
1. Januar 2022
Neujahr
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
2
2. Januar 2022
2. So. n. d. Christfest
für die Kindertagesstättenarbeit
LK
3
6. Januar 2022
Epiphanias
für das ökumenische Freiwilligenprogramm
LK
4
9. Januar 2022
1. So. n. Epiphanias
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
5
16. Januar 2022
2. So. n. Epiphanias
für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche
LK
6
23. Januar 2022
3. So. n. Epiphanias
für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V.
LK
7
30. Januar 2022
Letzter So. n. Epiphanias
für offene Kinder- und Jugendarbeit
(Jugendsozialarbeit und Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit, je ½)
LK
8
6. Februar 2022
4. So. v. d. Passionszeit
für die Erinnerungs- und Begegnungsstätte
Bonhoeffer-Haus e. V.
LK
9
13. Februar 2022
Septuagesimae
für die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum und
für die offene Altenarbeit (je ½)
LK
10
20. Februar 2022
Sexagesimae
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
11
27. Februar 2022
Estomihi
für den Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e. V. und
für das Bibelmobil e. V. (je ½)
LK
12
2. März 2022
Aschermittwoch
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
13
6. März 2022
Invokavit
für Aufgaben im Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Bildung in Vielfalt
LK
14
13. März 2022
Reminiszere
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
15
20. März 2022
Okuli
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
16
27. März 2022
Lätare
für die Wohnungslosenhilfe und
für das Geistliche Zentrum für Menschen mit Demenz und deren Angehörige (je ½)
LK
17
3. April 2022
Judika
für die Gefängnisseelsorge
LK
18
10. April 2022
Palmsonntag
für die Arbeit mit Kindern
LK
19
14. April 2022
Gründonnerstag
für die Arbeit des Interreligiösen Dialogs
LK
20
15. April 2022
Karfreitag
für die Hospiz- und Trauerarbeit
LK
21
17. April 2022
Ostersonntag
für die landeskirchliche Arbeit mit Migrantinnen
und Migranten
oder
für die Arbeit des Flüchtlingsrats e. V.
oder
für Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V.
LK
22
18. April 2022
Ostermontag
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Afrika)
LK
23
24. April 2022
Quasimodogeniti
für den Kirchlichen Fernunterricht
LK
24
1. Mai 2022
Miserikordias Domini
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
25
8. Mai 2022
Jubilate
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
26
15. Mai 2022
Kantate
für die Kirchenmusik
LK
27
22. Mai 2022
Rogate
ür die Arbeit mit Sorben und Wenden und
für die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche
(Kunstbeauftragter und Stiftung St. Matthäus) (je ½)
LK
28
26. Mai 2022
Christi Himmelfahrt
für die Arbeit des CVJM Ostwerk e. V. und des CVJM Schlesische Oberlausitz e. V. (je ½)
LK
29
29. Mai 2022
Exaudi
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
30
5. Juni 2022
Pfingstsonntag
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Talitha Kumi) und
für die Jugendbildungsstätte und Rüstzeitenheim Helmut-Gollwitzer-Haus (je ½)
LK
31
6. Juni 2022
Pfingstmontag
ür die Arbeit des Wichernkollegs
oder
für die Arbeit des Ökumenischen Frauenzentrums Evas Arche e. V.
LK
32
12. Juni 2022
Trinitatis
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
33
19. Juni 2022
1. So. n. Trin.
für die Suchthilfe und
für Hilfe für Menschen in Notlagen (je ½)
LK
34
26. Juni 2022
2. So. n. Trin.
für die Arbeit der Bahnhofsmissionen e. V.
LK
35
3. Juli 2022
3. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
36
10. Juli 2022
4. So. n. Trin.
für die Görlitzer Stadtmission e. V. und
für die Görlitzer Suppenküche e. V. (je ½)
LK
37
17. Juli 2022
5. So. n. Trin.
für die Umweltarbeit der Landeskirche
LK
38
24. Juli 2022
6. So. n. Trin.
für die Missionarischen Dienste
LK
39
31. Juli 2022
7. So. n. Trin.
für die bibelmissionarische Arbeit der Landeskirche (von Cansteinsche Bibelanstalt in Berlin e. V.)
LK
40
7. August 2022
8. So. n. Trin.
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
41
14. August 2022
9. So. n. Trin.
für besondere Projekte der Jugendarbeit
LK
42
21. August 2022
10. So. n. Trin.
für die Arbeit des Instituts Kirche und Judentum
LK
43
28. August 2022
11. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
44
4. September 2022
12. So. n. Trin.
für innovative, gemeindenahe diakonische Aufgaben und
Projekte der Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen (Diakonie-Sonntag)
LK
45
11. September 2022
13. So. n. Trin.
für die Arbeit des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e. V.
LK
46
18. September 2022
14. So. n. Trin.
für den Schutz und die Begleitung von Kindern und
für die Bekämpfung von Kinderarmut (je ½)
LK
47
25. September 2022
15. So. n. Trin.
für die Ev. Beratungsstellen und
für die Lebensberatung im Berliner Dom (je ½)
LK
48
2. Oktober 2022
Erntedankfest
16. So. n. Trin.
für Kirchen helfen Kirchen
LK
49
9. Oktober 2022
17. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
50
16. Oktober 2022
18. So. n. Trin.
für die Schülerarbeit und
für die schulkooperative Arbeit (je ½)
LK
51
23. Oktober 2022
19. So. n. Trin.
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Ostasien und Kuba) (je ½)
LK
52
30. Oktober 2022
20. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
53
31. Oktober 2022
Reformationstag
für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werks e. V.
LK
54
6. November 2022
Drittletzter So. des Kirchenjahres
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
55
9. November 2022
für das ökumenische Freiwilligenprogramm
LK
56
13. November 2022
Vorletzter So. des Kirchenjahres
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats
KG
57
16. November 2022
Buß- und Bettag
für verschiedene Arbeitslosenprojekte
LK
58
20. November 2022
Ewigkeitssonntag
für den Posaunendienst
LK
59
27. November 2022
1. Advent
für die Rüstzeitenheime
LK
60
4. Dezember 2022
2. Advent
für die Arbeit der Gossner Mission
LK
61
11. Dezember 2022
3. Advent
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
62
18. Dezember 2022
4. Advent
für die Telefonseelsorge
LK
63
24. Dezember 2022
Heiligabend
für Brot für die Welt
LK
64
25. Dezember 2022
1. Christtag
für das Stadtkloster Segen e. V. und
für die Arbeit der Berliner Stadtmission e. V. (je ½)
LK
65
26. Dezember 2022
2. Christtag
für die Arbeit des Gemeinschaftswerks Berlin-Brandenburg e. V.
LK
66
31. Dezember 2022
Altjahresabend
(Silvester)
für die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge
LK
Den Gemeinden bzw. den Kirchenkreisen wird empfohlen, an Sonntagen, an denen die Gemeindekirchenräte bzw. die Kirchenkreise über den Kollektenzweck entscheiden, für folgende Zwecke zu kollektieren:
für den Schutz und die Begleitung von Kindern
LK
für die Bekämpfung von Kinderarmut
LK
für die Görlitzer Stadtmission e. V. und für die Görlitzer Suppenküche e. V.
LK
für die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum
LK
Erläuterungen zu den Sammlungsbereichen:
EKD
=
Evangelische Kirche in Deutschland (Sammlungszweck wird durch EKD festgelegt)
KG
=
Kirchengemeinde (Sammlungszweck wird durch Beschluss des Gemeindekirchenrats festgelegt)
KiBa
=
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland
KK
=
Kirchenkreis (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Kreissynode festgelegt)
LK
=
Landeskirche (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Landessynode festgelegt)
Berlin, den 16. April 2021
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

Nr. 77Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung
über das landeskirchenweite Intranet (RVO-LKI)

Vom 18. Juni 2021

#
Die Kirchenleitung hat auf der Grundlage von § 2 des Kirchengesetzes über das landeskirchenweite Intranet (LKI-Gesetz) vom 24. Oktober 2019 (KABl. S. 219) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###

§ 1

Die Rechtsverordnung über das landeskirchenweite Intranet (RVO-LKI) vom 24. Januar 2020 (KABl. S. 26) wird wie folgt geändert:
  1. § 2 wird wie folgt geändert:
    1. In § 2 Absatz 1 Satz 2 wird vor dem Wort „Administratorinnen“ das Wort „globale“ ergänzt.
    2. Satz 4 wird wie folgt gefasst:
      „Die zentralen Administratorinnen und Administratoren leisten den First Level Support; sie haben hinsichtlich der Benutzerkonten die gleichen Möglichkeiten wie die lokalen Administratorinnen und Administratoren (Absatz 2), sollen hiervon aber nur Gebrauch machen, wenn diese nicht zur Verfügung stehen.
    3. In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Supervisorinnen und Supervisoren“ durch „lokale Administratorinnen und Administratoren“ ersetzt.
  2. In § 14 Absatz 2 Satz 1 ist die Jahresangabe „2021“ durch „2023“ zu ersetzen.
#

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Berlin, den 18. Juni 2021
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
#

II. Bekanntmachungen

Nr. 78Benutzungsordnung (BO) für die Landeskirchliche Bibliothek
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 21. Juni 2021

####

§ 1
Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung von Service- und Dienstleistungen der Landeskirchlichen Bibliothek
In der folgenden Benutzungsordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts (m/w/d).
*
.
#

§ 2
Aufgaben der Bibliothek

Die Landeskirchliche Bibliothek der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat Anteil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags. Mit ihrem Bestand und den angebotenen Dienstleistungen unterstützt sie alle haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Landeskirche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Überdies ist sie, über Konfessions- und Landesgrenzen hinweg, offen für alle an kirchlichen Fragen Interessierten. Hierzu sammelt, erschließt und vermittelt die Landeskirchliche Bibliothek Medien in erster Linie zum Thema Praktische Theologie, Kirchengeschichte (insbesondere der EKBO), Kirchenrecht, Mission, Ökumene und Interreligiösem Dialog sowie Theologische Grundlagenliteratur.
#

§ 3
Anmeldung, Bibliotheksausweis und Benutzung

( 1 ) Die Benutzung der Bibliothek Bedarf der Zulassung.
( 2 ) Zur Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
  1. Bei Studierenden ist neben dem derzeitigen Wohnsitz die Heimatadresse anzugeben.
  2. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
  3. Nicht deutsche Staatsangehörige haben sich mit einem Pass auszuweisen. Sie müssen neben dem derzeitigen Wohnsitz ihre Heimatadresse und den Aufenthaltszeitraum angeben.
( 3 ) Jeder Nutzer erhält im Rahmen der Erstanmeldung kostenlos einen Bibliotheksausweis. Dieser ist bei jeder Art der Bibliotheksnutzung auf Verlangen vorzuzeigen. Insbesondere ist er für die Ausleihe unerlässlich.
  1. Der Bibliotheksausweis ist Eigentum der Bibliothek und nicht übertragbar. In begründeten Ausnahmen kann die Bibliothek Bevollmächtigungen akzeptieren.
  2. Ein Verlust des Bibliotheksausweises ist der Bibliothek umgehend zu melden, um Missbrauch ausschließen zu können.
  3. Die Ausstellung eines Ersatzausweises ist gebührenpflichtig. Näheres ist in der Gebühren- und Entgeltfestlegung geregelt und wird durch Aushang bekannt gegeben.
( 4 ) Nach Anerkennung der nachstehenden Benutzungsbedingungen durch Unterschrift auf der Benutzerkartei stehen den Nutzern die Bestände zur Verfügung.
( 5 ) Das Betreten des Lesesaals und des Freihandbereichs ist nur ohne Taschen, Rucksäcke, Jacken und Mäntel gestattet und bedarf der vorherigen Anmeldung (§ 3 Absatz 2 bis 4). Über Ausnahmen entscheidet die Bibliotheksleitung.
( 6 ) Die Bibliothek kann die Zulassung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
#

§ 4
Gebühren und Auslagen

Gebühren und Auslagen können erhoben werden. Näheres regelt die Gebührenordnung.
#

§ 5
Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bzw. durch andere geeignete Mittel bekannt gegeben.
#

§ 6
Allgemeine Pflichten und Haftung der Nutzer

( 1 ) Die Nutzer sind verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals zu folgen. Sie haften für alle Schäden und Nachteile, die der Bibliothek durch unsachgemäße Behandlung des Bibliotheksguts entstehen.
( 2 ) Die Nutzer haben das Bibliotheksgut und insbesondere alle technischen Einrichtungen und Ausstattungen sorgfältig zu behandeln. Vor allem sind Eintragungen, Unterstreichungen, Durchpausen und sonstige Veränderungen am Bibliotheksgut untersagt. Sind Schäden an historischen Beständen durch Kopieren zu befürchten, ist die Anfertigung von Fotokopien nicht gestattet.
( 3 ) Die Nutzer haben den Zustand des ihnen ausgehändigten Bibliotheksgutes beim Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls wird angenommen, dass das Bibliotheksgut in einwandfreiem Zustand ausgehändigt wurde.
( 4 ) Entliehenes Bibliotheksgut darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
( 5 ) Änderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Das nicht Einhalten dieser Pflicht, kann eine kostenpflichtige Adressermittlung zur Folge haben und geht zu Lasten der Nutzer.
( 6 ) Die Nutzer haben dafür zu sorgen, dass auch im Falle ihrer persönlichen Verhinderung entliehenes Bibliotheksgut fristgerecht zurückgegeben wird.
( 7 ) ln den Räumen der Bibliothek ist Ruhe zu wahren. Rauchen und Essen sind nicht gestattet. Wasser darf in verschlossenen Flaschen mitgeführt werden. Tiere dürfen nur in Absprache mit der Bibliotheksleitung in den Lesesaal bzw. Freihandbereich mitgebracht werden.
( 8 ) Personen, in deren Wohnungen ansteckende Krankheiten auftreten, dürfen die Bibliothek in der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen.
( 9 ) Mäntel und ähnliche Bekleidungsstücke, Taschen, Mappen etc. sowie Schirme und andere größere Gegenstände sind in die dafür vorgesehenen Schränke einzuschließen. Bei Verlust des Garderobenschrankschlüssels sind die Nutzer zum Ersatz verpflichtet.
( 10 ) Die Bibliothek behält sich vor, nach Ende der Öffnungszeit, Schließfächer auf Kosten des Nutzers zu öffnen.
( 11 ) Nutzer können Druckschriften und andere Medien in den Lesesaal mitnehmen. Sie sind beim Betreten und Verlassen des Lesesaals dem Bibliothekspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
( 12 ) Die Nutzer sind verpflichtet, auf Aufforderung des Bibliothekspersonals die Inhalte von Mappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen beim Verlassen der Bibliothek vorzuzeigen.
#

§ 7
Haftung der Bibliothek

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die Nutzer in den Bibliotheksräumen entstehen. Sie haftet insbesondere nicht für abhanden gekommenes Geld und Wertsachen.
#

§ 8
Benutzung außerhalb der Bibliotheksräume

( 1 ) In der Bibliothek vorhandene Bestände können in der Regel zur Benutzung außerhalb der Bibliothek entliehen werden. Generell ausgenommen hiervon sind insbesondere:
  1. Medien vor 1945,
  2. Medien von besonderem Wert oder Alter sowie Drucke in schlechtem Erhaltungszustand,
  3. Tafelwerke, Karten, Großformate,
  4. Zeitschriften und Zeitungen,
  5. Loseblattausgaben, Loseblattsammlungen und Lieferungswerke,
  6. sonstige Handbibliotheken in den Arbeitsbereichen im Evangelischen Zentrum,
  7. als Präsenzbestand gekennzeichnete Medien.
Diese Bestände dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen bzw. in der Bibliothek benutzt werden.
( 2 ) Kurzfristige hausinterne Ausleihen können davon ausgenommen werden.
( 3 ) Eine gleichzeitige Ausleihe von mehr als 20 Werken oder Bänden ist nicht möglich.
( 4 ) Häufig verlangte Werke und von der Bibliothek zusammengestellte Handapparate können vorübergehend, ganz oder teilweise von der Ausleihe ausgenommen werden. Sie stehen so lange im Lesesaal oder Freihandbereich zur allgemeinen Benutzung bereit.
( 5 ) Die Bibliothek kann die Benutzung aus wichtigem Grund beschränken oder untersagen.
#

§ 9
Bestellung

( 1 ) Bestellungen von Bibliotheksbeständen aus den Magazinen zur Entleihung oder Benutzung im Lesesaal sind in der Regel durch die Nutzer selbst aufzugeben.
( 2 ) Medien in der Freihandaufstellung werden in der Regel von den Nutzern selbst herausgesucht. Für die Ausleihe gilt § 8 entsprechend.
( 3 ) Das Zurückstellen der oben genannten und aller weiteren Medien erfolgt ausschließlich durch das Bibliothekspersonal.
( 4 ) Angemeldete, auswärtige Nutzer können schriftliche, elektronische oder fernmündliche Bestellungen aufgeben, wenn präzise bibliographische Angaben vorliegen. Aus Personalkapazitätsgründen kann die Bibliothek diese Bestellungen begrenzen. In jedem Fall muss eine korrekte und gültige Anmeldung vorliegen.
( 5 ) Über vorbestellte Werke, die nicht nach fünf Werktagen abgeholt wurden, kann die Bibliothek anderweitig verfügen.
#

§ 10
Ausleihe

( 1 ) Vor der Ausleihe haben Nutzer die zu entleihenden Medien auf Schäden, Eintragungen und Ähnliches zu kontrollieren. Diese sind dem Bibliothekspersonal vor der Ausleihe bekannt zu geben.
( 2 ) Die Ausleihe erfolgt durch Vorlage der Medien beim Bibliothekspersonal im Auskunftsbereich der Bibliothek.
( 3 ) Das Bibliothekspersonal verbucht die Ausleihe elektronisch im Bibliothekssystem und stellt für Nutzer eine Quittung aus. Die Angaben auf der Quittung sind sofort durch die Nutzer zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
#

§ 11
Rückgabe

( 1 ) Während der Öffnungszeiten erfolgt die Rückgabe der Medien beim Bibliothekspersonal im Auskunftsbereich der Bibliothek. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es möglich, Medien über einen der Rückgabekästen zurückzugeben.
( 2 ) Das Bibliothekspersonal entlastet das Benutzerkonto im Bibliothekssystem und stellt für Nutzer eine Quittung aus. Die Angaben auf der Quittung sind sofort durch die Nutzer zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die Quittung dient als Nachweis für die Rückgabe. Rückgaben über die Rückgabekästen erfolgen auf eigenes Risiko und werden per E-Mail am nächsten Werktag bestätigt.
#

§ 12
Versand von Medien

( 1 ) Die Bibliothek verschickt Medien auf dem Postweg nur in Ausnahmefällen und auf Kosten der Nutzer. Die Bibliothek ist nicht zum Versand verpflichtet. Der Versand kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. Ein Versand innerhalb Berlins wird generell ausgeschlossen.
( 2 ) Die Kosten der Rücksendung tragen die Nutzer. Die Nutzer haben die Medien sorgfältig verpackt und auf eigene Gefahr der Bibliothek wieder zuzuleiten. Rückgaben per Post werden via E-Mail am nächsten Werktag bestätigt.
#

§ 13
Leihfrist

( 1 ) Die Leihfrist beträgt in der Regel sechs Wochen. Unter bestimmten Bedingungen und für bestimmte Werke kann die Bibliothek eine andere Leihfrist festsetzen.
( 2 ) Die Leihfrist wird in der Regel für die Dauer von jeweils sechs Wochen verlängert.
( 3 ) Die Leihfrist kann bis zu dreimal verlängert werden. Ausgenommen hiervon sind vorbestellte Medien. Darüber hinaus ist eine weitere Verlängerung erst nach der Vorlage der Medien in der Bibliothek möglich.
( 4 ) Die Bibliothek kann die entliehenen Medien auch vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn dienstliche Gründe dies erfordern.
( 5 ) Die Bibliothek ist nicht dazu verpflichtet, an Rückgaben zu erinnern.
( 6 ) Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr pro Medium und Kalendertag erhoben.
( 7 ) Ausschließlich für Mitarbeitende im Evangelischen Zentrum und nur wenn ein begründeter dienstlicher Anlass vorliegt, kann die Bibliothek eine längerfristige Ausleihe entgegen den regulären Leihbedingungen ermöglichen.
#

§ 14
Leihfristüberschreitungen und Mahnungen

( 1 ) Ist die Leihfrist überschritten, so wird die Rückgabe max. dreimal angemahnt. Mahnungen gelten auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Nutzer angegeben Anschrift abgesandt wurden und als unzustellbar zurückgekommen sind.
( 2 ) Die bei Leifristüberschreitung zu berechnende Säumnisgebühr wird mit Überschreitung der Leihfrist sofort fällig, auch wenn noch keine Mahnung erlassen wurde. Das Nähere und die Höhe des jeweils geltenden Gebührensatzes werden durch Aushang bekannt gegeben.
( 3 ) Solange Nutzer der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommen oder geschuldete Säumnisgebühren nicht entrichten, werden an sie keine weiteren Medien ausgeliehen.
( 4 ) Sollte die Rückgabe nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der 3. Mahnung erfolgen, kann die Bibliothek davon ausgehen, dass die Medien nicht mehr zurückgegeben werden. Die Bibliothek kann daraufhin Ersatzbeschaffungen zu Lasten des Nutzers einleiten.
#

§ 15
Verlust, Beschädigung und Nichtrückgabe

( 1 ) Für entstandene Schäden und bei Verlust von oder an Bibliotheksgut haben Nutzer in angemessener Frist Ersatz zu leisten.
( 2 ) Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe von Medien oder Teilen werden die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird zuzüglich zur Säumnisgebühr nach § 14 Absatz 1 und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz erhoben. Das Nähere und die Höhe des jeweils geltenden Gebührensatzes werden durch Aushang bekannt gegeben.
#

§ 16
Ermäßigung und Erlass von Gebühren

Entstandene Gebühren können auf Antrag in begründeten Einzelfällen teilweise oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Sachlage des Einzelfalls eine besondere Härte für Nutzer bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Bibliotheksleitung.
#

§ 17
Vormerkungen

( 1 ) Ausgeliehene Medien können von anderen Nutzern vorgemerkt werden. Die Bibliothek kann die Anzahl von Vormerkungen beschränken und vorübergehend ihre Annahme ganz einstellen.
( 2 ) Sofern die technischen Möglichkeiten dies zulassen, werden Medien über den Online-Katalog durch die Nutzer selbstständig vorgemerkt.
( 3 ) Die Bibliothek erteilt keine Auskunft darüber, wer die Werke entliehen oder Vormerkungen beantragt hat.
#

§ 18
Vermittlung im innerkirchlichen, deutschen und internationalen Leihverkehr

( 1 ) Die Bibliothek kann Medien im innerkirchlichen Leihverkehr auf Antrag und Kosten des Nutzers vermitteln. Es gelten die Bestimmungen für den innerkirchlichen Leihverkehr.
( 2 ) Am deutschen Fernleihverkehr nimmt die Bibliothek nach ihren Möglichkeiten teil.
#

§ 19
PC und Internetnutzung, Elektronische Medien

( 1 ) lm Lesesaal stehen den Nutzern PCs mit Internetzugang zur Verfügung.
( 2 ) Die Nutzung der PCs kann im Interesse aller Nutzer zeitlich beschränkt werden.
( 3 ) Auf den Rechnern der Bibliothek darf mitgebrachte Software weder installiert noch ausgeführt werden. Manipulationen an den Rechnern, insbesondere Veränderungen der Konfiguration, des Betriebssystems oder der Anwendungssoftware sind untersagt.
( 4 ) Medien mit rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder nationalsozialistischen Inhalten dürfen nicht über elektronische Medien aufgerufen oder abgespielt werden.
( 5 ) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern etc. ist das Urheberrecht durch die Nutzer zu beachten.
( 6 ) Die Bibliothek übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Verfügbarkeit von Angeboten Dritter im Internet.
( 7 ) Nutzer haften für jeglichen durch Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen entstandenen Schaden; bei juristischen Personen und Personenvereinigungen haften diese selbst. Nutzer können von der weiteren Nutzung der PCs ausgeschlossen werden.
( 8 ) Die vorangegangenen Regelungen gelten entsprechend für den Internetzugang via WLAN (über GodSpot).
( 9 ) Die Nutzung elektronischer Medien erfolgt zu den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
#

§ 20
Datenverarbeitung

( 1 ) Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Bibliothek erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
( 2 ) Die Bibliothek ist berechtigt, für interne Zwecke personenbezogene Daten in konventioneller und automatisierter Form zu speichern. Das Einverständnis der betroffenen Person hierzu ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bibliotheksnutzung.
( 3 ) Folgende persönliche Daten werden erfasst: Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum. Die Angabe von Rufnummern bzw. E-Mail-Adressen erfolgt freiwillig und ist keine Pflicht.
( 4 ) Folgende Daten zu Leihvorgängen werden erfasst: Ausleihdatum, Leihende, Rückgabedatum, Fristverlängerung, Vormerkungen, Gebühren und Mahnvorgänge.
( 5 ) Nach Abschluss von Leihvorgängen bzw. dem Begleichen von Gebühren werden die dazu gespeicherten Daten (§ 20 Absatz 4) gelöscht.
( 6 ) Grundlage zur Speicherung und Verwendung der erhobenen Daten ist das Datenschutzgesetz der EKD.
#

§ 21
Auskunft

( 1 ) Die Bibliothek erteilt zu ihren Katalogen und Beständen elektronisch, schriftlich und mündlich Auskunft, soweit es ihre dienstrechtlichen und personellen Möglichkeiten gestatten.
( 2 ) Die Anfertigung von Literaturverzeichnissen und Beantwortung inhaltlicher Fragestellungen liegt im Ermessensbereich der Bibliotheksleitung.
#

§ 22
Anfertigung von Reproduktionen und Vervielfältigungen

( 1 ) Nutzer können Kopien und Scans mit den in der Bibliothek vorhandenen Geräten selbst anfertigen. Die Benutzung sonstiger technischer Geräte bedarf der Genehmigung durch die Bibliotheksleitung.
( 2 ) Kopien und Scans können nur nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal gemacht werden. Grundsätzlich vom Kopieren ausgenommen ist die unter § 8 Absatz 1 b) genannte Literatur.
( 3 ) Nutzer haben die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Vollständige literarische Werke dürfen nicht kopiert werden.
( 4 ) Wird das Urheberrecht eines Dritten durch die Fertigung von Reproduktionen verletzt, so haftet die Bibliothek auch dann nicht, wenn sie für die Nutzer tätig geworden ist.
#

§ 23
Besondere Benutzungsarten

( 1 ) Diese Benutzungsordnung findet keine Anwendung auf:
  1. Ausstellung von Bibliotheksgut sowie die Entleihung dazu und
  2. Editionen und Faksimilierungen sowie die Herstellung von Reproduktionen zu gewerblichen Zwecken und die Herstellung von Reprintvorlagen.
( 2 ) In diesen und sonstigen Fällen, die nicht der Benutzungsordnung unterliegen, ist jeweils eine besondere Vereinbarung mit der Bibliothekleitung erforderlich.
#

§ 24
Ausschluss von der Benutzung

( 1 ) Verstoßen Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so können Nutzer vorübergehend oder dauerhaft, teilweise oder ganz durch die Bibliotheksleitung von der Benutzung ausgeschlossen werden. Alle offenen Verpflichtungen aus dem Benutzungsverhältnis bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.
( 2 ) Die Bibliothek kann die Höhe der offenen Rückstände begrenzen und Nutzer bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Gebühren- und Entgeltrückstände von weiteren Ausleihen ausschließen.
#

§ 25
Inkrafttreten

( 1 ) Diese Benutzungsordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Bibliothek des Berliner Missionswerkes und die Zentralbibliothek der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 22. Juni 2001 außer Kraft.
Berlin, den 21. Juni 2021
Dr. C.-M. Bammel
Pröpstin
Vorsitzende der Bibliothekskommission
Gebühren- und Entgeltfestlegung
Gemäß der Benutzungsordnung für die Landeskirchliche Bibliothek
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
(1)
Säumnisgebühr pro Medium und Kalendertag bei Überschreiten der Leihfrist gem. § 14 Absatz 1 BO
0,50 €
(2)
Versand von Mahnungen gem. § 14 Absatz 1 BO
Porto in
tatsächlicher Höhe
(3)
Ausstellen eines Ersatzausweises gem § 3 Absatz 3 c)
5,00 €
(4)
Verwaltungsgebühr gem. § 15 Absatz 2 BO
15,00 €
(5)
Literaturauskünfte je Thema pro angefangene halbe Stunde gem. § 21 Absatz 1 BO
5,00 €
(6)
Entgelte für Kopien gem. § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 1 und 2
a.
s/w Druck/Kopie A 4 pro Seite durch Nutzer
0,10 €
b.
s/w Druck/Kopie A 3 pro Seite durch Nutzer
0,20 €
c.
farbige Druck/Kopie A 4 pro Seite durch Nutzer
0,20 €
d.
farbige Druck/Kopie A 3 pro Seite durch Nutzer
0,40 €
e.
Scannen durch Nutzer
kostenfrei
f.
s/w Kopie A 4 pro Seite durch Bibliothekspersonal
0,60 €
g.
s/w Kopie A 3 pro Seite durch Bibliothekspersonal
0,70 €
h.
farbige Kopie A 4 pro Seite durch Bibliothekspersonal
0,70 €
i.
farbige Kopie A 3 pro Seite durch Bibliothekspersonal
0,90 €
j.
Scannen je Seite durch Bibliothekspersonal
0,50 €
k.
Kopie/Scan für und von Mitarbeitende im Evangelischen Zentrum
kostenfrei
(7)
Fernleihe je Bestellung nach § 18 Absatz 2 BO
1,50 €
(8)
Postversand von Medien nach § 12 BO
Porto in
tatsächlicher Höhe

Nr. 79Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:86/094
    Berlin, den 8. Juni 2021
    Die Evangelische Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE DAHLEWITZ-DIEDERSDORF“.
    Grafik
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:86/081
    Berlin, den 16. Juni 2021
    Die Evangelische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Rosenthal, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Evangelische Kirchengemeinde St. Peter u. Paul Rosenthal“.
    Grafik
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/086-86.01
    Berlin, den 16. Juni 2021
    Die Evangelische Kirchengemeinde Woltersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Stern“ und „Kreuz“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WOLTERSDORF“.
    Grafik

Nr. 80Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:86/094
    Berlin, den 8. Juni 2021
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Dahlewitz, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE DAHLEWITZ“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Diedersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „Ev. Kirchengemeinde Diedersdorf“ werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:86/081
    Berlin, den 16. Juni 2021
    Das Kirchensiegel der Evangelische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Rosenthal, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde St. Peter u. Paul Rosenthal“ mit dem Beizeichen „Taube“ wird außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/086-86.01
    Berlin, den 16. Juni 2021
    Das Kirchensiegel der Evangelische Kirchengemeinde Woltersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WOLTERSDORF“ wird außer Geltung gesetzt.

Nr. 81Berufung des Vorsitzenden der Kammer 2 des Schlichtungsausschusses
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
und seiner Stellvertretung

Die Kirchenleitung hat am 18. Juni 2021 im Einvernehmen mit den vertragsschließenden Gewerkschaften gemäß § 36 Absatz 4 des Tarifvertrags der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) vom 9. Juli 2008 mit Wirkung vom 1. Juli 2021
erneut
zum Vorsitzenden der Kammer 2 des Schlichtungsausschusses
Herrn Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht (Berlin) Martin Dreßler
und
erneut
zur Stellvertreterin
Frau Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Dr. Andrea Baer
berufen.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Berlin, den 18. Juni 2021
Az.: 2300-20:00
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

III. Stellenausschreibungen

Nr. 82Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Birkenwerder befindet sich im nördlichen Speckgürtel Berlins. Derzeit zählt unsere Kirchengemeinde etwa 1.000 Mitglieder. Durch geplante Projekte wird die Einwohnerzahl der Gemeinde Birkenwerder in Zukunft weiter steigen. Die S-Bahn ermöglicht eine schnelle Anbindung in die Berliner Innenstadt und gleichzeitig laden das Briesetal und die umliegenden Wälder zu erholsamen Spaziergängen ein. Auch die Gemeinde hofft auf das Wachstum ihrer Kirchgemeinde und ist auf der Suche nach einem beständigen Hirten, der sie dabei unterstützt und begleitet.
    Die neue Pfarrperson erwartet ein buntes Team von engagierten haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Zwei Gemeindepädagoginnen kümmern sich intensiv um die Arbeit mit den Kindern und Familien sowie um die Jugendarbeit. Prädikantinnen und Prädikanten sowie pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer unterstützen die gottesdienstliche Tätigkeit. Viele Verwaltungsarbeiten werden gewissenhaft durch Angestellte und Ehrenamtliche in Kooperation getätigt. Auch um Haus und Hof wird sich durch den Hausmeister sowie eine Reinigungskraft liebevoll gekümmert. Außerdem bereichert die aufgeschlossene und talentierte Kirchenmusikerin auf vielen verschiedenen musikalischen Ebenen.
    Die Gemeinde ist auf der Suche nach einer verständnisvollen Pfarrerin oder einem verständnisvollen Pfarrer, die oder der das große Team mit Herzenswärme und Bestimmtheit kompetent leitet.
    Die Kirchengemeinde soll von innen heraus gestärkt und (wieder) vereinigt werden. Nach außen hin möchte sie sich mehr öffnen. Die Zusammenarbeit mit den umliegenden Kirchgemeinden, die ökumenische Arbeit, der Kontakt zu den Partnergemeinden und die Vernetzung mit der örtlichen Gemeinde soll verstärkt und zum Teil wieder neu aufgebaut werden. Der Blick nach vorn für einen aktiven Gemeindeaufbau ist der Gemeinde dabei sehr wichtig.
    Um den unterschiedlichen geistlichen Strömungen und Bedürfnissen der Gemeinde gerecht zu werden, wünscht sie sich neben klassischen Gottesdiensten auch alternative Formen. Für alle Altersgruppen sollen lebendige und verbindende Gottesdienste gestaltet werden. Wichtig ist dabei eine zeitgemäße und authentische Auslegung von Gottes Wort, das mit Freude verkündigt wird.
    Neben der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren wünscht sich die Gemeinde auch insbesondere für die mittlere Generation neue Ideen.
    Der neugewählte und engagierte Gemeindekirchenrat steht dabei zur Seite und ist offen für Neues. Er freut sich, die Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Martin Kirchner, Telefon: 030/92378520, E-Mail: m.kirchner@kirche-berlin-nordost.de, und die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Nicole Herbert, E-Mail: GKR@kirche-birkenwerder.de.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist die neu errichtete (10.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus mit 50 % Dienstumfang ab sofort zu besetzen. Die Übertragung der Stelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist das Universitätsklinikum Charité, Campus Virchowklinikum.
    Der Kreiskirchenrat wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
    • Patientinnen und Patienten, An- und Zugehörige sowie Klinik-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter besucht und begleitet,
    • Gottesdienste, Andachten und andere spirituelle Angebote gestaltet,
    • sich in Krankenhausstrukturen (z. B. Kriseninterventionsteam, Ethikkommission, ehrenamtlicher Besuchsdienst) einbindet und vernetzt,
    • zu gemeinsamer Verantwortung für die Seelsorgearbeit bereit ist,
    • transparent und zuverlässig die Arbeitszeiten in der Klinik wahrnimmt,
    • innerhalb des Kirchenkreises vernetzt ist und regelmäßig am Pfarrkonvent und am regionalen Seelsorgekonvent teilnimmt.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von 2015 (KABl. S. 46).
    Die Zusammenarbeit mit weiteren Kolleginnen und Kollegen im Campus Virchow der Charité in einem ökumenischen Seelsorgeteam ist selbstverständlich.
    Die Pfarrerin in der Entsendung, die derzeit die Vakanzvertretung wahrnimmt, wird sich bewerben.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Martin Kirchner, Telefon: 030/92378520.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Dienstumfang von 100 % durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde hat ca. 3.000 Gemeindeglieder. Sie zeichnet sich durch hohes ehrenamtliches Engagement, vielfältige Gruppen-, Ausschuss- und Netzwerkarbeit, gelebte Traditionen sowie Offenheit für dynamische Projektarbeit mit jungen Familien aus. Jedes Jahr werden ca. 25 Jugendliche konfirmiert. Die Gemeinde ist auch in Seniorenheimen aktiv. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden pflegen und suchen eine enge Zusammenarbeit und sollen bei ihrer Arbeit begleitet und unterstützt werden.
    Die Kirchengemeinde verfügt über zwei volle Pfarrstellen. Die erste ist besetzt mit einem Pfarrehepaar (jeweils 50 % Dienstumfang). Die weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden sind eine Gemeindepädagogin (80 % Dienstumfang, 20 % Dienstumfang in Kooperation mit der Hoffbauer-Stiftung), ein Kantor (50 % Dienstumfang), eine Gemeindebüroleiterin (50 % Dienstumfang), ein Hausmeister (80 % Dienstumfang) und ein Friedhofsverwalter (75 % Dienstumfang).
    Die Kirchengemeinde erstreckt sich über die Kernstadt Werder (Havel) und den Ortsteil Glindow und hat zwei Kirchen und zwei Gemeindehäuser. Eine geräumige, frisch renovierte Dienstwohnung mit Garten im Gemeindepfarrhaus im Ortsteil Glindow soll von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber bezogen werden.
    Die Blütenstadt Werder (Havel) ist reizvoll gelegen, umgeben von Havelseen und Wäldern. Die Stadt bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein vielfältiges Angebot an Kultur, Sport und Erholung. Die neu errichtete Haveltherme wartet auf ihre Eröffnung nach Ende der pandemiebedingten Einschränkungen. Darüber hinaus bestehen sehr gute Verkehrsanbindungen nach Potsdam und Berlin.
    Alle Schulformen sind vor Ort vorhanden, ebenso zahlreiche Kindergärten, darunter zwei in Trägerschaft der Hoffbauer-Stiftung. In Glindow entsteht ein evangelischer Schulcampus.
    Die Kirchengemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • Freude an der Gestaltung lebendiger Gottesdienste und lebensnaher, authentischer Verkündigung hat,
    • auf Gemeindeglieder zugeht, sich in ihre Milieus einfühlt und sie seelsorgerlich begleitet,
    • die unterschiedlichen Gaben der Gemeindeglieder wahrnimmt und sie für die ehrenamtliche Arbeit befähigt,
    • gern im Team arbeitet, gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen Projekte initiiert und dabei eigene Ideen und Interessen einbringt,
    • im Wechsel geschäftsführende Aufgaben übernimmt,
    • mit dem Gemeindekirchenrat und den Mitarbeitenden die Gemeindearbeit reflektiert und die Strukturen beständig weiterentwickelt,
    • auf Kirchenkreisebene die Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden und den kreiskirchlichen Gremien fördert.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Astrid Görn-Eggert, Telefon: 0162/7828944, E-Mail: goern-eggert.astrid@ekmb.de, Pfarrer Nikolai Jünger, Telefon: 03327/42360, sowie die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg, Telefon: 03382/291, E-Mail: Wisch.S-Thomas@ekmb.de, sowie die Internetseite www.kirche-werder.de/kontakt.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (20.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) in Fürstenwalde ist zum 1. September 2021 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit der religionspädagogischen Arbeit in den Gemeinden und im Kirchenkreis. Der Schwerpunkt des Religionsunterrichts liegt in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen.
    Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch in dieser Weise qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Gestaltung des schulischen Lebens haben. Offenheit im Umgang mit aktuellen methodischen und didaktischen Entwürfen, die Bereitschaft zur (Mit-)Gestaltung von Höhepunkten im Schuljahr sowie Schulprojekten sind besonders hilfreich.
    Weitere Auskünfte erteilt der Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Fürstenwalde Kevin Fischer, Telefon: 03361/3768074, oder der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Zehlendorf-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, ist mit 100 % Dienstumfang zum 1. Oktober 2021 durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Der Stadtteil Zehlendorf ist eine beliebte Wohngegend im Südwesten von Berlin. Er verbindet die Vorteile eines familienfreundlichen Wohnens am grünen Stadtrand mit einer sehr schnellen Verkehrsanbindung an das Berliner Zentrum und nach Potsdam.
    Im Pfarrsprengel sind rund 7.400 Seelen in drei Gemeinden verbunden. Für den Pfarrsprengel stehen derzeit 350 % Pfarrdienst sowie weitere Mitarbeitende zur Verfügung.
    Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist der Evangelischen Stephanus-Kirchengemeinde Berlin-Zehlendorf zugeordnet. An diesem Standort befindet sich u. a. eine gemeindeeigene Kita (derzeit 48 Plätze) und eine wöchentliche Ausgabestelle für Lebensmittel (Laib & Seele). In Kooperation mit einem diakonischen Träger wird derzeit eine Einrichtung für Seniorinnen und Senioren in den Räumlichkeiten der Gemeinde realisiert. Weitere Informationen sind unter www.stephanus-gemeinde.de abrufbar.
    Die Gemeinden bieten:
    • ein vertrauensvolles, von Teamgeist geprägtes Miteinander im Pfarrdienst,
    • hoch engagierte Ehrenamtliche, die leiten wollen und können,
    • Gemeindekirchenräte, welche die Arbeit ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer schätzen,
    • ein dienstfreies Wochenende im Monat,
    • ein BVG-Firmenticket, das vom Kirchenkreis bezuschusst wird,
    • eine moderne Dienstwohnung direkt im Kiez,
    • das Arbeiten im verlässlichen Rahmen des Konzepts zur Prävention und Krisenintervention im Kirchenkreis.
    Erwartet wird eine Pfarrperson, die
    • Gemeinde als Netzwerk denkt – im Kiez/Sozialraum, im Pfarrsprengel sowie im Verbund mit weiteren evangelischen Partnerinnen und Partnern (z. B. diakonischen Trägern, der im Bau befindlichen Evangelischen Grundschule im Pfarrsprengel, den Religionslehrkräften),
    • sich bewusst ist, dass die Evangelische Kirche vor einer tiefgreifenden Transformation steht – und dazu Lust hat,
    • einen Sinn für moderne Verkündigungsformate und eine Sprache auf der Höhe der Zeit hat.
    Alle Aufgaben und Schwerpunkte der ausgeschriebenen Pfarrstelle werden zwischen den im Pfarrsprengel verbundenen Gemeinden gabenorientiert verteilt.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Stephanus-Gemeinde Ortrud Wiest-Sète, Telefon: 030/8116390 oder 0170/7408478, und Superintendent Johannes Krug, Telefon: 030/200094011.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  6. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rixdorf, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist ab dem 1. März 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde Rixdorf befindet sich in Nordneukölln und hat 5.600 Gemeindeglieder. Sie liegt in einem kulturell und religiös bunten Gebiet, welches im Wandel begriffen ist. In den drei Kirchen wird zu Gottesdiensten und unterschiedlich geprägten Angeboten eingeladen. Die Magdalenenkirche an der Karl-Marx-Straße mit der Küsterei und einem großen Gemeindehaus bildet das Zentrum, die Tabeakirche in der Köllnischen Heide liegt auf einem Gelände, welches vom Kirchenkreis verwaltet wird und in dem vor allem das Diakoniewerk Simeon tätig ist, und die Bethlehemskirche am Richardplatz ist eine alte Dorfkirche, in der zu Themengottesdiensten eingeladen wird, und die gern für Hochzeiten genutzt wird.
    Ein Schwerpunkt der Gemeindearbeit ist die Kirchenmusik. Chorarbeit und Konzerte, besonders musikalisch gestaltete Gottesdienste strahlen über das Gemeindeleben hinaus. Die Arbeit mit Kindern, Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Jugendlichen ist in den letzten Jahren immer wieder neu gedacht worden und weiterhin im Prozess. Für den kleinen gemeindeeigenen Friedhof wird zurzeit ein neues Konzept entwickelt. Es gibt einen engagierten Gemeindekirchenrat sowie motivierte ehrenamtlich Mitarbeitende in allen Arbeitsbereichen und Standorten.
    Zur Gemeinde gehören drei Kindertagesstätten, die sich in der Trägerschaft des Verbands Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd (VEKS) befinden.
    In Rixdorf gibt es eine lebendige und vielfältige ökumenische Zusammenarbeit mit den Geschwistern der Herrnhuter Brüdergemeine, der Evangelisch-reformierten Bethlehemsgemeinde, der katholischen Pfarrei Heilige Drei Könige, der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde und der Iranischen-Presbyterianischen Gemeinde. Zwei Gastgemeinden feiern Gottesdienste in den Kirchen der Gemeinde.
    Zum Team der hauptamtlich Mitarbeitenden zählen eine ordinierte Gemeindepädagogin (100 %), eine A-Kirchenmusikerin (100 %), zwei Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen (jeweils 50 %), zwei Küsterinnen bzw. Küster (jeweils 50 %), eine Hausmeisterin (60 %), eine Mitarbeiterin in der Friedhofsverwaltung (50 %) und ein Friedhofsmitarbeiter (100 %).
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • gern Gottesdienste in verschiedenen Formen gestaltet,
    • Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden gibt und diesen Arbeitsbereich gemeinsam mit dem oder der gemeindepädagogisch Mitarbeitenden verantworten will und weiterentwickelt,
    • im Team gabenorientiert arbeitet und eigene Akzente setzt,
    • wertschätzend und konstruktiv mit Ehren- und Hauptamtlichen zusammenarbeitet,
    • Gespräche über Fragen des Glaubens mit Interessierten anregt und theologisch begleitet,
    • die Gemeindeglieder im Glauben und Leben ermutigt,
    • Aufgaben im Bereich der Geschäftsführung übernimmt (zusammen mit der ordinierten Gemeindepädagogin),
    • sich in die Ökumene einbringt,
    • bereit ist, Akzente in der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde zu setzen.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Ein Arbeitszimmer wird im Gemeindehaus Magdalenen gestellt.
    Weitere Ausküfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Frank Simon, Telefon: 030/56825730 (über Küsterei), die ordinierte Gemeindepädagogin Christiane Richter, Telefon: 030/74785477, E-Mail: christiane.richter1@gmx.net, sowie Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Weitere Informationen über die Gemeinde befinden sich auf der Homepage: www.evkg-rixdorf.de
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 83Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte zur ausschließlichen Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste in der Evangelischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz-Passion ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von fünf Jahren durch den Kreiskirchenrat zu besetzen.
    Die Gemeinde im lebendigen Stadtteil Kreuzberg hat ca. 3.800 Gemeindeglieder. Sie ist an verschiedenen Orten im Kiez präsent: neben den stadtbekannten historischen Kirchen (Zum Heiligen Kreuz und Passionskirche) im Familienzentrum mit Gemeindesaal und in der „Gitschiner 15“ (Zentrum für Gesundheit und Kultur gegen Ausgrenzung und Arbeit). Sie betreut zwei Kindertagesstätten und ein Wohnprojekt für ehemals obdachlose abhängigkeitskranke Männer. Mehrere weitere sozialdiakonische Angebote wie „Laib und Seele“, eine wöchentliche Wärmestube in den Wintermonaten, Asyl- und Flüchtlingsarbeit sowie das Kulturmanagement Akanthus prägen die Arbeit der Gemeinde.
    Die Konfirmand*innenzeit mit wachsenden Teilnahmezahlen, Kinder- und Jugendarbeit und die Kirchenmusik mit mehreren Chören werden gemeinsam mit den Nachbargemeinden gestaltet. Weitere Informationen sind unter: www.heiligkreuzpassion.de abrufbar.
    Zum Pfarrteam gehört ein Kollege mit 100 % und eine Kollegin mit 50 % Dienstumfang (zzgl. der hier ausgeschriebenen Stelle) sowie ehrenamtlich engagierte Pfarrpersonen.
    Das geistliche Leben ist vielfältig: Sonntagsgottesdienste und Andachten in beiden Kirchen (seit einiger Zeit geht die Gemeinde mit dem Format „Abendkirche“ neue Wege) sowie Kita-Gottesdienste und Gottesdienstangebote im Seniorenheim und im Wohnprojekt für ehemals Obdachlose. Das Konzept der Offenen Kirche mit vielfältiger Nutzung ist Bestandteil des Gemeindeprofils sowie Offenheit für alle im Kiez und neue Formen kirchlicher Arbeit.
    Die Gemeinde wünscht sich eine engagierte Pfarrerin oder einen engagierten Pfarrer mit hoher kommunikativer und seelsorgerlicher Kompetenz und Freude an der Gestaltung verschiedener Gottesdienstformen. Sie oder er sollte gern im Team arbeiten und bereit sein, in der Geschäftsführung mitzuwirken. Besonders wünschenswert sind Erfahrung und Profil im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten und des Kirchenasyls (z. B. Fortsetzung AG Asyl). Darüber hinaus freut sich die Gemeinde über Interesse und Ideen, wie Gemeinde und Kirche internationaler und multiethnischer gelebt werden kann. Weiterhin wird die verstärkte regionale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden ein wichtiges Thema sein.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Marita Leßny, Telefon: 01627/9498223, E-Mail: Marita-lessny@gmx.net, der Superintendent des Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de, Pfarrerin Dörthe Gülzow, Telefon: 0151/67808430, E-Mail: d.guelzow@heiligkreuzpassion.de, und Pfarrer Peter Storck, Telefon: 030/53641240, E-Mail: p.storck@heiligkreuzpassion.de.
    Bewerbungen werden bis zum 16. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wiederzubesetzen.
    Die Gemeinde und der Gemeindekirchenrat freuen sich auf eine Pfarrperson oder ein Theolog(inn)enpaar (m/w/d)
    • mit Herz für die Menschen in der Gemeinde,
    • mit Freude an schönen Gottesdiensten,
    • mit Kommunikations- und Organisationsgeschick,
    • die das Evangelium in einem sozial herausfordernden Umfeld verkünden.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine geräumige Pfarrdienstwohnung im Gemeindehaus (180 m² plus 24 m² Amtszimmer),
    • Möglichkeiten der kreativen Gestaltung,
    • spannende Prozesse bei der Findung eines Konzepts für die Stephanuskirche,
    • viele engagierte Menschen in einem bunten Kiez und der kirchlichen Region Gesundbrunnen.
    Zu den Aufgaben der Pfarrstelle gehören:
    • Stellvertretung des geschäftsführenden Pfarrers mit der Perspektive, die Geschäftsführung ab 2022 zu übernehmen,
    • Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeit am regionalen Gemeindebrief,
    • pastorale Zuständigkeit für die Kindertagesstätte,
    • Gewinnung und Begleitung von freiwillig Mitarbeitenden,
    • aktive Mitarbeit im regionalen Konfirmandenunterricht.
    Die 2007 aus einer Fusion hervorgegangene Gemeinde hat ca. 5.000 Mitglieder. Sie ist Teil des Regionalverbunds „Evangelisch am Gesundbrunnen“ mit den Kirchengemeinden „Am Humboldthain“ und „Versöhnung“. Es liegen Ideen vor, diese Zusammenarbeit in eine neue, nachhaltige Struktur zu überführen.
    Das Gemeindegebiet (Badstraße, Soldiner Kiez und Nordbahnviertel) ist durch ein kulturell vielfältiges Umfeld gekennzeichnet. In der Minderheitensituation der christlichen Kirchen stehen alle gemeindlichen Arbeitsbereiche in Beziehung zur sozialen Stadtteilsituation. Die Gemeinde engagiert sich im Projekt „Laib und Seele“ der Berliner Tafel und pflegt eine gute Zusammenarbeit mit zwei benachbarten Quartiersmanagements.
    Der Hauptstandort ist die Kirche St. Paul mit dem Gemeindehaus in der Badstraße. Die Gemeinde verfügt in der Soldiner Straße über eine große Kindertagesstätte mit 80 Plätzen, die dem Kitaverband angehört.
    Die neue/n Pfarrperson/en erwartet ein Team mit dem Inhaber der 2022 wiederzubesetzenden Pfarrstelle (100 %), einer Küsterin (100 % für die Region), einer A-Kirchenmusikerin (100 % KM 3 für die Region) und einer Sozialarbeiterin für Arbeit mit Seniorinnen und Senioren (75 %). Die Besetzung einer 50-%-Stelle für Arbeit mit Kindern in der Region ist geplant.
    Bewerberinnen und Bewerber, die an dieser Stelle lächeln und denken, „da werde ich gesucht“, sind eingeladen, sich zu bewerben.
    Weitere Informationen über die Gemeinde sind auf der Website www.kirche-an-der-panke.de zu finden.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Herr Dr. Heidemann, Telefon: 030/48478455, Pfarrer Hoffmann, Telefon: 030/4652780, und Superintendent Martin Kirchner, Telefon: 030/9237852-0.
    Bewerbungen werden bis zum 30. August 2021 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 84Stellenangebot

Das Berliner Missionswerk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat um die Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
Das Berliner Missionswerk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sucht zum 1. Dezember 2021 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer als
theologische Referentin bzw. theologischer Referent
mit dem Schwerpunkt ökumenisch-missionarische Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen im Nahen Osten, insbesondere der Ev.-luth. Kirche in Jordanien und dem Heiligen Land. Eingeschlossen sind die Geschäftsführung des Jerusalemsvereins und die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Trägerschaft des Schulzentrums Talitha Kumi für das Berliner Missionswerk. Dazu gehört u. a. die Leitung des Schulverwaltungsrates für Talitha. Zugleich steht die Zusammenarbeit im interreligiös geprägten Kontext der Region und in der Kontinuität des christlich-jüdischen wie des deutsch-israelischen Verhältnisses. Das Team der Hauptamtlichen im Missionswerk, der Vorstand des Jerusalemsvereins und zahlreiche, engagierte Ehrenamtliche sind bereit, die Referentin oder den Referenten zu unterstützen.
Die Berufung erfolgt auf sechs Jahre.
Gesucht wird eine Theologin bzw. ein Theologe mit Erfahrungen in Gemeindearbeit, Geschäftsführung, Fundraising und in der weltweiten Ökumene, vorzugsweise im Nahen Osten.
Ausgabenschwerpunkte sind:
  • theologische Reflexion und Partnerdialog über ökumenische, weltmissionarische, interreligiöse sowie gesellschaftliche Themen und Herausforderungen aus der Zusammenarbeit mit Partnerkirchen im Nahen Osten, Vermittlung der Anliegen in unsere Kirche hinein,
  • praktische Gestaltung der Trägerschaft des Schulzentrums Talitha Kumi mit 800 Kindern und Jugendlichen sowie ca. 100 pädagogischen und administrativen Mitarbeitern, Einwerbung von Mitteln,
  • Organisation und Begleitung von Personaleinsätzen (Schulleiter und weitere Pädagogen in Talitha Kumi, ökumenische Freiwillige),
  • Beratung und Begleitung von Gemeinden, Kirchenkreisen, Bildungseinrichtungen und Gruppen in der Nahost-Partnerschaft,
  • Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Veröffentlichungen und religions-pädagogischen Projekten, regionalspezifische Öffentlichkeitsarbeit,
  • intensive Zusammenarbeit mit den übrigen Referaten des Missionswerkes, insbesondere denen der Finanz- und Personalverwaltung sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Die Geschäftsführung des Jerusalemsvereins beinhaltet die Vorbereitung und Nacharbeit von zwei jährlichen Vorstandssitzungen, Koordination des dreimal jährlich erscheinenden Magazins „Im Land der Bibel“, Vorbereitung und Beteiligung an der Durchführung des jährlichen Jerusalemsfestes sowie Zusammenarbeit mit einem Kreis von Vertrauenspfarrerinnen und -pfarrern im deutschsprachigen Raum.
Erwartet werden ausgeprägte Teamfähigkeit, ein sehr gutes Zeit- und Organisationsmanagement, interkulturelle Kompetenz, sehr gute Englischkenntnisse, die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit und zur Durchführung von Auslandsdienstreisen, solide PC-Kenntnisse sowie ein Pkw-Führerschein.
Die Vergütung erfolgt gem. Pfarrbesoldung der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Besetzung erfolgt mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKBO oder der Ev. Landeskirche Anhalts als den Trägerkirchen des Berliner Missionswerkes.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Direktor Dr. Christof Theilemann, Tel. 030 - 24 344 148, E-Post: c.theilemann@bmw.ekbo.de.
Ihre vollständige und aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes an den Direktor des Berliner Missionswerkes, Georgenkirchstraße 70, 10249 Berlin.

IV. Personalnachrichten

Nr. 85Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Juliane Lorasch mit Wirkung vom 1. Juli 2021,
Pfarrerin Dr. Christiane Moldenhauer mit Wirkung vom 16. Juni 2021,
Pfarrer Karl Naumann mit Wirkung vom 1. Juli 2021,
Pfarrer Christopher Piotrowski mit Wirkung vom 1. Juli 2021.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Carolin Göpfert die (8.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Steglitz-Nord zur alleinigen Versorgung, Kirchenkreis Steglitz, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 bis zur 28. Februar 2029,
Pfarrer Sven Grebenstein die (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Steglitz-Nord, Kirchenkreis Steglitz, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 bis zum 28. Februar 2029,
Pfarrerin Petra Leukert die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Breddin-Barenthin, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Wirkung vom 1. August 2021 unbefristet,
Pfarrerin Juliane Lorasch die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Dr. Christiane Moldenhauer die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Rädigke-Belzig, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Wirkung vom 16. Juni 2021 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Karl Naumann die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ruhland, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Christopher Piotrowski die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Weinbergkirchengemeinde, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2031,
Pfarrerin Anne Voß die (18.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der ARU Potsdam mit Wirkung vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2027,
Pfarrer Sebastian Wilhelm die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gransee, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. August 2021.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (7.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Pfarrerin Heike Brandt, über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2027,
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit von Pfarrer Alexander Brodt-Zabka über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Oktober 2021,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neutrebbin-Oderbruch, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, auf den Pfarrer Arno Leye, über den 31. Juli 2021 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus auf die Pfarrerin Doris Marnitz über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2027,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Auferstehungsgemeinde, Kirchenkreis Potsdam, auf die Pfarrerin Madeleine Mieke, über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2031,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Dorfkirchengemeinde Berlin-Britz, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, auf die Pfarrerin Anna Nguyen-Huu, über den 14. August 2021 hinaus bis zum 14. August 2023,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf auf den Pfarrer Ralph Döring-Schleusener über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2024,
der Zeitraum der Übertragung der (11.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Potsdam auf den Pfarrer Matthias Vogt über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2027,
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit von Pfarrerin Anne Voß über den 31. Juli 2021 hinaus bis zum 31 Juli 2027,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf auf die ordinierte Gemeindepädagogin Nicole Waberski über den 15. August 2021 hinaus bis zum 15. August 2027.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrer Stefan Kuhnert, zuletzt beauftragt mit der Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste in der Luther-Kirchengemeinde und in der Alten- und Pflegeheimseelsorge im Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. August 2021.
Beurlaubt wurde:
Pfarrerin Michaela Jecht für einen Dienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit Wirkung vom 1. Juni 2021 zunächst bis zum 31. Dezember 2021,
Pfarrer Matthias Kürschner, zuletzt im Wartestand, für ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, mit Wirkung vom 1. Juli 2021 für die Dauer von fünf Jahren,
Pfarrerin Heike Steller-Gül, zuletzt (2.) Landeskirchliche Pfarrstelle für die Evangelische Studierendengemeinde Berlin, mit Wirkung vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2027 für einen Auslandsdienst der EKD in Istanbul/Türkei.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrer Gernot Fleischer, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lychen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, in den Dienst der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck mit Wirkung vom 1. Juli 2021.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Wolfram Bürger, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Steglitz-Nord, Kirchenkreis Steglitz, mit Ablauf des Monats Juni 2021,
Pfarrer Matthias Giering, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Nauen, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Ablauf des Monats Juni 2021,
Pfarrerin Ute Gniewoß, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz-Passion, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Ablauf des Monats Juni 2021,
Pfarrer Peter Radziwill, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Karstädt-Land, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Ablauf des Monats Juli 2021,
Pfarrerin Annette Schwer, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin-Oberspree-West, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, mit Ablauf des Monats Juli 2021.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 8-9) erscheint am 22. September 2021. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 6. September 2021.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin