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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 98Rechtsverordnung über das Rahmenschutzkonzept der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 18. Februar 2022

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Aufgrund von § 6 Absatz 3 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die Kirchenleitung folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1
Zweck und Geltungsbereich

( 1 ) Diese Rechtsverordnung regelt das Rahmenschutzkonzept der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
( 2 ) Die Leitungen der kirchlichen Stellen im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sollen sich bei der Implementierung und Weiterentwicklung ihrer Schutzkonzepte insbesondere an diesem Rahmenschutzkonzept und seinen fachlichen Standards orientieren.
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§ 2
Allgemeines

( 1 ) Auf der Grundlage dieser Rechtsverordnung soll jede kirchliche Stelle eine Potential- und Risikoanalyse durchführen und ein Schutzkonzept entwickeln.
( 2 ) Die Vorschriften des staatlichen Rechts bleiben unberührt.
( 3 ) Die jeweils aktuellen landeskirchlichen Empfehlungen und Richtlinien sowie die landeskirchlichen Arbeitshilfen des Amtes für kirchliche Dienste, welche auf den Internetseiten des Amtes für Kirchliche Dienste veröffentlicht werden, sind entsprechend zu berücksichtigen.
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§ 3
Potential- und Risikoanalyse

( 1 ) Grundlage für die Erarbeitung eines Schutzkonzepts ist eine Potential- und Risikoanalyse.
( 2 ) Vor der Durchführung einer Risikoanalyse wird geprüft, ob in der kirchlichen Stelle bereits Strukturen, Maßnahmen oder Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vorhanden sind (Potentialanalyse). Diese werden bei der Entwicklung des Schutzkonzepts einbezogen, ebenso auch Konzepte und Strukturen zur Prävention gegen andere Formen von Gewalt.
( 3 ) In der Risikoanalyse prüfen die kirchlichen Stellen ihre Strukturen, Arbeitsfelder und Arbeitsabläufe, ob und inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, möglichen Gefährdungen für sexualisierte Gewalt ausgesetzt sein können und ob im Fall der Vermutung des Vorliegens von sexualisierter Gewalt Beschwerdestrukturen vorhanden sind.
( 4 ) Zu prüfen sind insbesondere:
  1. die Einhaltung professioneller Arbeitsstandards,
  2. die Angebote und die verschiedenen Gruppen,
  3. das Bestehen von Gefährdungspotentialen und eines besonderen Schutzbedarfs für bestimmte Gruppen,
  4. die Räumlichkeiten des kirchlichen Trägers, deren Besonderheiten, Nutzung und Zutrittsmöglichkeiten,
  5. Leitungsstruktur und Partizipationsmöglichkeiten sowie die Kommunikation unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  6. das Vorhandensein von Beschwerdestrukturen und Handlungsplänen zur Intervention.
( 5 ) An der Risikoanalyse sind neben der Leitung der kirchlichen Stelle je nach Arbeitsschwerpunkt ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen, die kirchliche Angebote wahrnehmen, einzubeziehen. Kinder, Jugendliche sowie andere Schutzbefohlene sind in angemessener Weise zu beteiligen.
( 6 ) Nach der Analyse der möglichen Gefährdungen ist zu prüfen, ob strukturelle und konzeptionelle Verbesserungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erforderlich sind.
( 7 ) Die Risikoanalyse ist in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren und bei Veränderungen von Angeboten und Arbeitsfeldern der kirchlichen Stelle zu wiederholen.
( 8 ) Eine Risikoanalyse ist ebenfalls vor jeder Veranstaltung notwendig. Die Verantwortung hat in diesem Fall die Leitung des Arbeitsbereiches bzw. die Person, die die Verantwortung für die Veranstaltung innehat.
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§ 4
Schutzkonzept

( 1 ) Die Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Schutzkonzepts. Ein Schutzkonzept zur Prävention und Intervention ist ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie der Haltung und Kultur einer Organisation. Das Schutzkonzept legt Mindeststandards für die kirchlichen Stellen fest, mit dem Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit und Respekts in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz herzustellen.
( 2 ) Das Schutzkonzept besteht aus Maßnahmen der Prävention und Intervention. Dazu gehören insbesondere:
  1. Leitbild
    Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist im Leitbild bzw. im pädagogischen Konzept der kirchlichen Stelle verankert.
  2. Leitungs- und Personalverantwortung
    Die Leitung der kirchlichen Stelle ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung und die regelmäßige Evaluation des Schutzkonzeptes. Die Leitung der kirchlichen Stelle sorgt bei der Einstellung von beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Berücksichtigung der Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Thematisierung im Bewerbungsgespräch, Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis, Verhaltenskodex u. a.). Gleiches gilt für die Beauftragung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Verlauf der Beschäftigung sorgt die Leitung für die regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Interventionsfall (sexualisierte Gewalt gegenüber eines/einer Schutzbefohlenen oder Mitarbeiterin/ Mitarbeiters oder die Vermutung der sexualisierten Gewalt durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter) ist die Leitungsperson fallverantwortlich und sorgt für die fachgerechte Umsetzung des entsprechenden Handlungsplanes.
  3. Schulungen
    Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle Leitungspersonen werden, nach Tätigkeitsfeld abgestuft, verbindlich geregelt. Maßgelblich ist der Schulungsplan der Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexuelle Gewalt „hinschauen-helfen-handeln“.
  4. Verhaltenskodex
    Die Regeln des Verhaltenskodex sind für alle Arbeitsfelder verbindlich. Sie werden regelmäßig mit Blick auf die jeweiligen Vorhaben durchgesprochen und konkretisiert. Der Verhaltenskodex sowie Kontaktdaten von Ansprechpersonen werden allen sichtbar zugänglich gemacht. Regelmäßig werden Informationsveranstaltungen zur angestrebten Kultur der Achtsamkeit angeboten.
  5. Prävention
    Maßnahmen der Prävention werden für die Arbeitsbereiche verabredet. Sie dienen der Stärkung der Schutzbefohlenen (Empowerment) und der Verabredung von Standards für die pädagogische Arbeit. Landeskirchliche Empfehlungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
  6. Partizipation
    Kinder, Jugendliche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und andere Schutzbefohlene werden an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Dies setzt das Recht auf Beteiligung um.
  7. Ansprechpersonen und Beschwerdewege
    Es gibt Personen innerhalb und außerhalb der kirchlichen Stelle, an die sich Menschen, die sexualisierte Gewalt vermuten oder selbst davon betroffen sind, wenden können. Beschwerdewege werden festgelegt und transparent kommuniziert.
  8. Interventionspläne
    Schriftlich fixierte Verfahren zum Vorgehen bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung oder von sexualisierter Gewalt sind unerlässlich. Die Interventionspläne sind gemäß der drei Dimensionen der Definition von sexualisierter Gewalt zu differenzieren (Grenzverletzung, sexueller Übergriff, strafrechtlich relevante Form von sexualisierter Gewalt). Bezüglich einer vermuteten Kindeswohlgefährdung müssen zusätzlich die Erfordernisse der §§ 8a und 8b SGB VIII berücksichtigt werden. Die Kooperation mit einer externen Fachkraft oder Beratungsstelle muss von jeder kirchlichen Stelle sicher gestellt werden.
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§ 5
Interventionspläne
(Kommunikations-, Handlungs- und Notfallpläne)

( 1 ) Die Interventionspläne enthalten Vorgaben zur Durchführung der Verfahren bei Hinweisen, Wahrnehmungen oder Meldungen zum Vorliegen einer Vermutung von Fällen sexualisierter Gewalt (Grenzverletzung, sexueller Übergriff, strafrechtlich relevante Form von sexualisierter Gewalt). Dazu gehören insbesondere Angaben:
  1. über Ansprechpersonen der kirchlichen Stelle und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie spezialisierter Fachberatungsstellen, an die sich Personen im Fall einer Vermutung des Vorliegens von sexualisierter Gewalt wenden können,
  2. über die Beachtung von Schutzinteressen der betroffenen Personen,
  3. über die Meldepflicht und die Zusammenarbeit mit dem oder der landeskirchlichen Beauftragten für den Umgang mit sexualisierter Gewalt,
  4. über die Einberufung von Krisenteams, deren Zusammensetzung und deren Aufgaben,
  5. über standardisierte Verfahren für die Klärung und Durchführung, Kommunikation und Dokumentation der Intervention/en.
( 2 ) Die Entscheidung über die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden obliegt dem Krisenteam.
( 3 ) Die Leitung der kirchlichen Stelle trägt darüber hinaus die Verantwortung für
  1. Rehabilitation bei unbegründeten bzw. nicht belegtem Verdacht und
  2. die Nachsorge- und Aufarbeitung des Falles für die kirchliche Stelle.
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§ 6
Meldepflicht

Die Meldepflicht gegenüber dem oder der Landeskirchlichen Beauftragten für den Umgang mit sexualisierter Gewalt soll gemäß der drei Dimensionen der Definition von sexualisierter Gewalt erfolgen:
  1. Grenzverletzung: Wird eine Grenzverletzung vermutet, erfolgt die Meldung bei der kreiskirchlichen Ansprechperson.
  2. Sexuelle Übergriffe: Wird ein sexueller Übergriff vermutet, erfolgt die Meldung bei der kreiskirchlichen Ansprechperson.
  3. Strafrechtliche relevante Formen von sexualisierter Gewalt: Wird eine strafrechtliche relevante Form von sexualisierter Gewalt vermutet, erfolgt die Meldung in jedem Fall und sofort bei der Leitung der kirchlichen Stelle, sowie bei dem oder der Landeskirchlichen Beauftragten für den Umgang mit sexualisierter Gewalt.
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§ 7
Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Berlin, den 18. Februar 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 99Kollektenplan 2023
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Vom 16. April 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat gemäß Artikel 69 Absatz 2 Nr. 6 der Grundordnung den Kollektenplan 2023 am 16. April 2021 beschlossen:
Lfd. Nr.
Tag der Einsammlung
Kollektenzweck/Empfänger
Sammlungsbereich
1
1. Januar 2023
Neujahr
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
2
6. Januar 2023
Epiphanias
für die offene Altenarbeit
LK
3
8. Januar 2023
1. So. n. Epiphanias
für die Evangelischen Beratungsstellen und für die Lebensberatung im Berliner Dom (je ½)
LK
4
15. Januar 2023
2. So. n. Epiphanias
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
5
22. Januar 2023
3. So. n. Epiphanias
für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V.
LK
6
29. Januar 2023
Letzter So. n. Epiphanias
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Afrika)
LK
7
5. Februar 2023
Septuagesimae
für die Kirchentagsarbeit (Landesausschuss Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz des DEKT e. V.)
LK
8
12. Februar 2023
Sexagesimae
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
9
19. Februar 2023
Estomihi
für die Schülerarbeit und für die schulkooperative Arbeit (je ½)
LK
10
22. Februar 2023
Aschermittwoch
für die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche (Kunstbeauftragter u. Stiftung St. Matthäus)
LK
11
26. Februar 2023
Invokavit
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
12
5. März 2023
Reminiszere
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
13
12. März 2023
Okuli
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
14
19. März 2023
Lätare
für Aufgaben im Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Bildung in Vielfalt
LK
15
26. März 2023
Judika
für das Stadtkloster Segen e. V. und für das Geistliche Zentrum für Menschen mit Demenz und deren Angehörige (je ½)
LK
16
2. April 2023
Palmsonntag
für den Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e. V. und für das Bibelmobil e. V. (je ½)
LK
17
6. April 2023
Gründonnerstag
für die Arbeit des Interreligiösen Dialogs
LK
18
7. April 2023
Karfreitag
für die Hospiz- und Trauerarbeit
LK
19
9. April 2023
Ostersonntag
für besondere Projekte der Jugendarbeit und für die Kindertagesstättenarbeit (je ½)
LK
20
10. April 2023
Ostermontag
für die Jugendbildungsstätte und Rüstzeitenheim Helmut-Gollwitzer-Haus
LK
21
16. April 2023
Quasimodogeniti
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
22
23. April 2023
Miserikordias Domini
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
23
30. April 2023
Jubilate
für die Umweltarbeit der Landeskirche
LK
24
7. Mai 2023
Kantate
für die Kirchenmusik
LK
25
14. Mai 2023
Rogate
für die landeskirchliche Arbeit mit Migrantinnen
und Migranten
oder
für die Arbeit des Flüchtlingsrats e. V.
oder
für Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V.
LK
26
18. Mai 2023
Christi Himmelfahrt
für die Arbeit mit Sorben und Wenden und für die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche (Kunstbeauftragter u. Stiftung St. Matthäus) (je ½)
LK
27
21. Mai 2023
Exaudi
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
28
28. Mai 2023
Pfingstsonntag
für die Missionarischen Dienste und (für die Görlitzer Stadtmission e. V. und für die Görlitzer Suppenküche e. V. [je ½]) ( je ½)
LK
29
29. Mai 2023
Pfingstmontag
für die Arbeit der Bahnhofsmissionen e. V.
LK
30
4. Juni 2023
Trinitatis
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
31
11. Juni 2023
1. So. n. Trin.
für die Telefonseelsorge
LK
32
18. Juni 2023
2. So. n. Trin.
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Ostasien und Kuba) (je ½)
LK
33
25. Juni 2023
3. So. n. Trin.
für die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum und für die Arbeit der Berliner Stadtmission e. V. (je ½)
LK
34
2. Juli 2023
4. So. n. Trin.
für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche
LK
35
9. Juli 2023
5. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
36
16. Juli 2023
6. So. n. Trin.
für die Arbeit mit Kindern
LK
37
23. Juli 2023
7. So. n. Trin.
für die Gefängnisseelsorge
LK
38
30. Juli 2023
8. So. n. Trin.
für die Arbeit des Gemeinschaftswerkes Berlin-Brandenburg e. V.
LK
39
6. August 2023
9. So. n. Trin.
für den Schutz und die Begleitung von Kindern und für die Bekämpfung von Kinderarmut (je ½)
LK
40
13. August 2023
10. So. n. Trin.
für die Arbeit des Instituts Kirche und Judentum
LK
41
20. August 2023
11. So. n. Trin.
für die Suchthilfe und für Hilfe für Menschen in Notlagen (je ½)
LK
42
27. August 2023
12. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
43
3. September 2023
13. So. n. Trin.
für innovative, gemeindenahe diakonische Aufgaben und Projekte der Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen (Diakonie-Sonntag)
LK
44
10. September 2023
14. So. n. Trin.
für die Arbeit des Förderkreises Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e. V.
LK
45
17. September 2023
15. So. n. Trin.
für die Arbeit des CVJM Ostwerk e. V. und des CVJM Schlesische Oberlausitz e. V. (je ½)
LK
46
24. September 2023
16. So. n. Trin.
für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)
KiBa
47
1. Oktober 2023
Erntedankfest
17. So. n. Trin.
für Kirchen helfen Kirchen
LK
48
8. Oktober 2023
18. So. n. Trin.
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
49
15. Oktober 2023
19. So. n. Trin.
für verschiedene Arbeitslosenprojekte
oder
für die Wohnungslosenhilfe
LK
50
22. Oktober 2023
20. So. n. Trin.
für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland
EKD
51
29. Oktober 2023
21. So. n. Trin.
für den Kirchlichen Fernunterricht
LK
52
31. Oktober 2023
Reformationstag
für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werkes e. V.
LK
53
5. November 2023
22. So. n. Trin.
für die Partnerkirchen in der Ökumene (Talitha Kumi)
LK
54
9. November 2023
für die offene Altenarbeit
LK
55
12. November 2023
Drittletzter So. des
Kirchenjahres
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
56
19. November 2023
Vorletzter So. des
Kirchenjahres
für das ökumenische Freiwilligenprogramm
LK
57
22. November 2023
Buß- und Bettag
frei nach Entscheidung des Kirchenkreises
KK
58
26. November 2023
Ewigkeitssonntag
für den Posaunendienst
LK
59
3. Dezember 2023
1. Advent
für die bibelmissionarische Arbeit der Landeskirche (von Cansteinsche Bibelanstalt in Berlin e. V.)
LK
60
10. Dezember 2023
2. Advent
für die Arbeit des Wichernkollegs
oder
für die Arbeit des Ökumenischen Frauenzentrums Evas Arche e. V.
LK
61
17. Dezember 2023
3. Advent
frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrates
KG
62
24. Dezember 2023
4. Advent
Heiligabend
für Brot für die Welt
LK
63
25. Dezember 2023
1. Christtag
für die Behindertenhilfe
LK
64
26. Dezember 2023
2. Christtag
für offene Kinder- und Jugendarbeit (Jugendsozialarbeit und Sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit, je ½)
LK
65
31. Dezember 2023
Altjahresabend
(Silvester)
für die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge
LK
Den Gemeinden bzw. den Kirchenkreisen wird empfohlen, an Sonntagen, an denen die Gemeindekirchenräte bzw. die Kirchenkreise über den Kollektenzweck entscheiden, für folgende Zwecke zu kollektieren:
für den Schutz und die Begleitung von Kindern
LK
für die Bekämpfung von Kinderarmut
LK
für die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum
LK
Erläuterungen zu den Sammlungsbereichen:
EKD
=
Evangelische Kirche in Deutschland (Sammlungszweck wird durch EKD festgelegt)
KG
=
Kirchengemeinde (Sammlungszweck wird durch Beschluss des Gemeindekirchenrats festgelegt)
KK
=
Kirchenkreis (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Kreissynode festgelegt)
LK
=
Landeskirche (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Landessynode festgelegt)
KiBa
=
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland
Berlin, den 16. April 2021
Harald Geywitz
(L. S.)
Präses

II. Bekanntmachungen

Nr. 100Verhaltenskodex der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

[In der Fassung des Beschlusses der Kirchenleitung vom 17. Juni 2022]

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Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützen

Ich will die mir anvertrauten Menschen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
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Mit Nähe und Distanz umgehen

Ich weiß um die sexuelle Dimension von Beziehungen, nehme sie bewusst wahr und gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um. Ich achte individuelle Grenzempfindungen und verteidige sie.
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Die Rolle als Verantwortliche:r nicht ausnutzen

Ich gehe als Mitarbeiter:in keine sexuellen Kontakte zu mir anvertrauten Menschen ein.
#

Intimsphäre respektieren

Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern, Teilnehmenden und Mitarbeitenden.
#

Stellung beziehen

Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie gegen sexualisierte Sprache und verbale Gewalt aktiv Stellung.
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Grenzen wahrnehmen und akzeptieren

Ich nehme die Überschreitung von persönlichen Grenzen wahr, schreite ein und vertusche Grenzverletzungen nicht.
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Abwertendes Verhalten abwehren

Ich verzichte auf abwertendes Verhalten gegenüber teilnehmenden und mitarbeitenden Personen auf allen Veranstaltungen und achte auch darauf, dass andere respektvoll miteinander umgehen.
#

Transparenz herstellen

Situationen, in denen ich mit anderen Menschen alleine bin, mache ich transparent. Ich halte die arbeitsfeldspezifischen Standards ein und beachte die Bedürfnisse der/des anderen.
Berlin, den 17. Juni 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 101U r k u n d e
über die Entwidmung des Kirchsaals
im Gemeindezentrum Celsiusstraße 71-73 der
Evangelischen Kirchengemeinde Petrus-Giesensdorf

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§ 1

Aufgrund von § 24 Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbaugesetz – KBauG) vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 159, S. 261), hat das Konsistorium den Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Petrus-Giesensdorf über die Entwidmung des Kirchsaals im Gemeindezentrum Celsiusstraße 71-73 genehmigt.
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§ 2

Der Kirchsaal wird als Gottesdienststätte entwidmet.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 24. Juli 2022 in Kraft.
Berlin, den 2. Juni 2022
Az.: 5201-01:12/023 GIES/003
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 102U r k u n d e
über die Entwidmung der Zufluchtskirche

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§ 1

Aufgrund von § 24 Kirchengesetz über das Bauwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbaugesetz – KBauG) vom 15. November 2014 (KABl. S. 200), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 159, S. 261), hat die Kirchenleitung den Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Zuflucht-und-Jeremia-Kirchengemeinde über die Entwidmung der Zufluchtskirche genehmigt.
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§ 2

Die Zufluchtskirche wird als Gottesdienststätte entwidmet.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 26. Juni 2022 in Kraft.
Berlin, den 2. Juni 2022
Az.: 5101-02:08/012 ZUFL
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

III. Stellenausschreibungen

Nr. 103Ausschreibung eines Superintendentenamtes

Im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz ist das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten zum 1. Juni 2023 für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Die Superintendentin oder der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz besetzt die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten mit 100 % Dienstumfang. Der Dienstsitz befindet sich in Niesky. Dort wird auch ein Predigtauftrag wahrgenommen.
Der Kreiskirchenrat, die Kreissynode und verschiedene Teams von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden freuen sich auf eine Persönlichkeit mit
  • theologischer und seelsorglicher Kompetenz,
  • Klarheit und Transparenz im Leitungshandeln,
  • Wertschätzung für die Gemeinden in den unterschiedlichen Sozialräumen des Kirchenkreises,
  • integrativer Kraft,
  • Konfliktfähigkeit,
  • Kompetenz im Verwaltungsbereich,
  • Sicherheit im öffentlichen Auftreten.
Erwartet werden neben Erfahrungen im Gemeindepfarramt und in Leitungsverantwortung die Fähigkeit, vorhandene Konzepte aufzunehmen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden und Gemeinden Visionen zu entwickeln.
Zum Kirchenkreis gehören ca. 34.000 Gemeindeglieder in 64 Kirchengemeinden, die sich regional auf drei Landkreise erstrecken. Besondere Bedeutung haben im Kirchenkreis der Strukturwandel in der Lausitz, das sorbische Siedlungsgebiet, die Zusammenarbeit mit diakonischen Partnern, die evangelischen Kindertagesstätten, der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die deutsch-polnischen Beziehungen und das Erbe der Geschichte der evangelischen Kirche in Schlesien.
Der Kirchenkreis bietet einen Reichtum an geistlichen Traditionen und Ausprägungen, ein verlässliches Team hochengagierter Kolleginnen und Kollegen und gut etablierte Öffentlichkeitsarbeit.
Der Kirchenkreis bietet Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der Wohnort ist innerhalb des Kirchenkreises frei wählbar.
Weitere Auskünfte erteilen die Generalsuperintendentin Theresa Rinecker, Telefon: 03581/744158, E-Mail: t.rinecker@ekbo.de und Präses Torsten Vogel, Telefon: 0171/7243965, E-Mail: diakon.torsten.vogel@gmail.com.
Bewerbungen werden bis zum 22. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 104Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (37.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) im Bezirk Reinickendorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht in der Grundschule sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Religionsunterricht und der religionspädagogischen Arbeit in den Gemeinden und im Kirchenkreis. Aktuell besteht besondere Nachfrage nach Religionsunterricht im IKARUS-Profil. Dieses besondere Profil des evangelischen Religionsunterrichts legt den Schwerpunkt auf religiös-interkulturelle Bildung und soziales Lernen in multireligiös zusammengesetzten Lerngruppen.
    Wir freuen uns auf die Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Schulunterricht haben und sich aktiv in die Gestaltung des schulischen Lebens einbringen möchten. Erfahrungen im Feld des interreligiösen Lernens und des sozialen Lernens mit Kindern im Grundschulalter sind ausdrücklich erwünscht. Wir erwarten die Bereitschaft, Schulen, die durch ihr soziales Umfeld und Schüler:innen sehr verschiedener kultureller und religiöser Prägung aktiv zu unterstützen.
    Weitere Auskünfte erteilen die kommissarische Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Reinickendorf, Frau Barg, Telefon: 030/4111143, und der zuständige Referatsleiter im Konsistorium, Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Eisenhüttenstadt-Fürstenberg/Oder, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab 1. August 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die evangelische Friedenskirchengemeinde Eisenhüttenstadt in der in den 1950er Jahren entstandenen Neubaustadt sowie die Evangelischen Nikolai-Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt (Fürstenberg/Oder und Vogelsang) im benachbarten eingemeindeten historischen Städtchen Fürstenberg an der Oder. Eine dritte Predigtstätte liegt im Ort Vogelsang.
    Den Kirchengemeinden gehören etwa 1.100 Gemeindeglieder an. Eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden ist in Aussicht genommen.
    Eisenhüttenstadt ist geprägt durch die Nähe zur Oder und durch das Hüttenwerk ArcelorMittal Eisenhüttenstadt, früher Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). In der Stadt gibt es außerdem verschiedene Einrichtungen der sozialen und kulturellen Infrastruktur: Theater, alle Schultypen, Krankenhaus und Senior:innenheime. Die in den 1990er Jahren wieder aufgebaute gotische Kirche von Fürstenberg mit neugestalteten farbigen Glasfenstern steht für die alte Geschichte des Ortes, während das 1981 eingeweihte Gemeindezentrum in der Neustadt zahlreiche Räumlichkeiten für das Gemeindeleben bietet. Die Nikolaikirchengemeinde betreibt einen der beiden großen Friedhöfe in der Stadt.
    Aufgrund von Wegzug und demografischer Entwicklung ist die Zahl der Gemeindeglieder in Eisenhüttenstadt in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden daher neben den üblichen Aufgaben in Gottesdienst, Seelsorge, Bildung und Gemeindeleitung konzeptionelle Ideen zum Umgang mit dieser Entwicklung und zur weiteren Entwicklung der Gebäude der Gemeinde ebenso wie Initiativen zur Öffnung für neue Gemeindeglieder und Kooperationspartner in der Stadt und ihrer Umgebung.
    Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit den beiden ländlichen Kirchengemeinden Ziltendorf-Wiesenau sowie Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow im Umland in den Blick zu nehmen, deren halbe Pfarrstelle zeitgleich ausgeschrieben wird. Abgestimmte Bewerbungen von befreundeten Pfarrpersonen, auch auf jeweils eine 75 % Stelle, sowie von Paaren sind willkommen.
    Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle am historischen Zisterzienserkloster, dem „Barockjuwel Brandenburgs“ in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg, möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich die beiden Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die regionale Arbeit mit Kindern, ein Hausmeister, ein Kantor sowie die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro. Eine geräumige Dienstwohnung mit 130 m² steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Marion Lehmann (Gemeindekirchenrat-Vorsitzende Friedenskirchengemeinde),Telefon: 03364/731046, E-Mail: Marion_Lehmann@gesamtschule3.de, Gerald Staar (Gemeindekirchenrat-Vorsitzender Nikolaikirchengemeinde),Telefon: 03364/750558, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann,Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab 1. August 2022 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Kirchengemeinde Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow am historischen Friedrich-Wilhelm-Kanal sowie die Evangelische Kirchengemeinde Ziltendorf-Wiesenau in der Ziltendorfer Niederung an der Oder. Zum Pfarrsprengel gehören drei historische Kirchen in gutem Zustand sowie das geräumige moderne Gemeindezentrum Ziltendorf, das in den 1990er Jahren entstand. In der Kirchengemeinde Wiesenau gibt es einen größeren Friedhof. Eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden ist in Aussicht genommen.
    Die Kirchengemeinden sind einerseits durch ihr ländliches Umfeld geprägt, andererseits durch ihre Lage zwischen den Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt. Nach der Oderflut 1997 wurden die Orte und ihre Infrastruktur in gemeinsamer Anstrengung runderneuert. Es gibt eine rege Senior:innenarbeit sowie eine Reihe jüngerer Familien. Durch den bisherigen Stelleninhaber sind zahlreiche Kontakte zu den Kommunen, in die Schulen und in die örtlichen Vereine entstanden.
    Trotzdem ist aufgrund von Wegzug und demografischer Entwicklung die Zahl der Gemeindeglieder in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden daher neben den üblichen Aufgaben in Gottesdienst, Seelsorge, Bildung und Gemeindeleitung eine Weiterführung der begonnenen Öffnung und konzeptionelle Ideen zur weiteren Entwicklung des kirchlichen Lebens, um es gleichzeitig attraktiv und für die Verantwortlichen leistbar zu gestalten.
    Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit den beiden städtischen Kirchengemeinden in Eisenhüttenstadt in den Blick zu nehmen, deren Pfarrstelle zeitgleich ausgeschrieben wird. Abgestimmte Bewerbungen von befreundeten Pfarrpersonen, auch auf jeweils eine 75 % Stelle, sowie von Paaren sind willkommen. Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich von Eisenhüttenstadt gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle am historischen Zisterzienserkloster, dem „Barockjuwel Brandenburgs“ in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg, möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich zwei engagierte Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern in halber Anstellung sowie in der Region die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro und der regionale Kantor. Ein geräumiges Pfarrhaus mit schönem Grundstück steht in Ziltendorf zur Verfügung.
    Bei Interesse ist die Aufstockung des Stellenumfangs durch kreiskirchliche Beauftragungen in der Schule bzw. in der Klinikseelsorge denkbar.
    Weitere Auskünfte erteilen Carola Zimmer (Gemeindekirchenrat-Vorsitzende Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow),Telefon: 033609/35477, E-Mail: carola-zimmer@gmx.de, Margitta Kanzler (Gemeindekirchenrat-Vorsitzende Ziltendorf-Wiesenau),Telefon: 033609/35232, E-Mail: margitta.kanzler@t-online.de sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann,Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (9.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist ab 1. September 2022 mit 100% Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren neu zu besetzen.
    Der Dienst geschieht in den beiden Krankenhäusern in Weißensee: zum einen in der Park-Klinik Weißensee, einem Versorgungskrankenhaus (350 Betten), zum anderen im katholischen Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee, einer Fachklinik für Neurologie und Psychiatrie (360 Betten). Hinzu kommt die Seelsorge im Alexianer Bischof-Ketteler-Haus Senior:innenpflegeheim Weißensee (120 Bewohner:innen).
    Die Krankenhausseelsorge im Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee geschieht in wertschätzender ökumenischer Zusammenarbeit; die Vertretung erfolgt in Absprache und gegenseitig.
    Zu den Aufgaben gehört in den drei Häusern die Einzelseelsorge für Patient:innen, Bewohner:innen, Zugehörende und Mitarbeitende.
    Darüber hinaus arbeitet die Pfarrerin oder der Pfarrer im Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee mit Patientengruppen und verantwortet verschiedene ökumenische und evangelische Gottesdienste und Andachten.
    In dem auf dem Gelände des St. Joseph-Krankenhauses gelegenen Alexianer Bischof-Ketteler-Haus Senior:innenpflegeheim Weißensee finden 14-tägig Gottesdienste statt und ökumenische zu bestimmten Feiertagen.
    In der Park-Klinik arbeiten der katholische Krankenseelsorger und die evangelische Krankenhausseelsorge zusammen und vertreten sich gegenseitig.
    Eine Rufbereitschaft für diese drei Häuser gibt es nicht.
    Die Pfarrerin oder der Pfarrer für Krankenhausseelsorge ist Mitglied im Pfarrkonvent des Kirchenkreises sowie des Regionalkonventes für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Kirchenkreis, dem Gesamtkonvent der Landeskirche mit den Arbeitsgemeinschaften Psychiatrieseelsorge und Altenpflegeheimseelsorge. Sie oder er arbeitet mit im Ökumenischen Arbeitskreis Weißensee und in der Seelsorgekonferenz im Alexianer Verbund.
    Regelmäßige Einzel- oder Gruppensupervision gehören zur Qualitätssicherung verbindlich dazu.
    Weiteres wird durch die Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheim-Seelsorge der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geregelt.
    Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (KABl. 2015 S.46) eine klinische Seelsorgeausbildung einschließlich Psychiatrieausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.
    Weitere Auskünfte erteilt die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus, Anne Heimendahl, Telefon: 030/243 44-232.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, ist ab dem 1.Oktober 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde Berlin-Wannsee liegt auf einer Insel mit ausgezeichneter städtischer Infrastruktur, die Berlin und Potsdam verbindet. Beide Stadtzentren sind über die S- bzw. Regionalbahnen in wenigen Minuten zu erreichen.
    Die Gemeinde wird von einem gut organisierten und kompetenten Gemeindekirchenrat geleitet. Zusammen mit der Pfarrperson und mehr als 150 engagierten Ehrenamtlichen prägen eine Diakonin (50 %), eine Kirchenmusikerin (25 %), zwei Chorleiter, ein regional tätiger Jugendmitarbeiter (Gemeindeanteil 33 %), eine Küsterin (50 %), ein Hauswart (auf geringfügiger Basis), zwei Reinigungskräfte, eine 50 %-Mitarbeiterin für die Koordinierung der Flüchtlingsarbeit sowie ein gemeindeeigener Kindergarten für 45 Kinder das vielfältige Gemeindeleben. Künftig soll auf dem Ausbau der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen ein besonderes Augenmerk liegen.
    Gesucht wird eine Pfarrperson, die
    • einen Gemeindekirchenrat zu schätzen weiß, der leiten kann und will,
    • zum Teamspiel bereit ist,
    • sich Verkündigung und Gemeindeentwicklung auf der Höhe der Zeit zutraut,
    • über den Kirchturm hinausdenkt, d. h. gemeindliche Arbeit für den Sozialraum und im Verbund mit weiteren evangelischen Partnern (Nachbargemeinden, Kirchenkreis, diakonischen Trägern usw.) plant,
    • Menschenfischerqualitäten hat.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat,
    • ein 1993 erbautes Pfarrhaus mit Garten am Waldrand,
    • die Aussicht auf ein dienstfreies Wochenende im Monat.
    Der Evangelische Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf versteht sich als Ebene, die v. a. beraten, ermöglichen und Arbeit abnehmen möchte. Er bietet allen beruflich Mitarbeitenden eine geförderte Teilhabe am VBB-Firmenticket, die Klarheit einer Struktur für Prävention und Krisenintervention, vielfältige Beratungsangebote in Personal- und Organisationsfragen und vieles andere mehr. Mehr Informationen unter https://www.youtube.com/watch?v=g2s9rGwh9uw&t=521s
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, Alice v. Podbielski-Stellpflug, Telefon: 0173/8395252, E-Mail: gkr@kirchengemeinde-wannsee.de und Superintendent Johannes Krug, Telefon: 030/200094011, E-Mail: johannes.krug@teltow-zehlendorf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Rangsdorf-Groß Machnow, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab 1. Oktober 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel mit ca. 1.600 Gemeindegliedern liegt im Süden Berlins und am Rand eines Naturschutzgebiets. Die kommunale Gemeinde Rangsdorf mit 11.500 Einwohnern entwickelt sich zu einem regionalen Zentrum mit guter Infrastruktur (Einkaufszentren, Restaurants, Ärzte und alle Schularten im Ort), RE-Anschluss, geplantem S-Bahn Anschluss sowie Sport- und Kulturangeboten. Der Sprengel umfasst bislang die Kirchengemeinde Rangsdorf und die Evangelische Kirchengemeinde Groß Machnow-Klein-Kienitz und darin zwei regelmäßige Predigtstellen, die sich zum Dezember 2022 zu einer Kirchengemeinde zusammenschließen.
    Die Gemeinden freuen sich auf eine neue Pfarrerin oder einen neuen Pfarrer, die oder der eine bunte Vielfalt gemeindlichen Lebens schätzt und sich in die Weiterentwicklung der Kirchengemeinden einbringt. Ideen sind vorhanden und gewünscht. Hier kann ein neuer Lebensabschnitt am (unmittelbaren) Stadtrand von Berlin beginnen, verbunden mit einem Gespür für das Abenteuer christlichen Lebens und Zeugnisses in Brandenburg.
    Vor Ort finden Sie
    • eine vertrauensvolle und bewährte Zusammenarbeit in den Gemeindekirchenräten,
    • eine Vielzahl engagierter ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    • ein reichhaltiges kirchenmusikalisches Leben,
    • eine gute Vernetzung mit Kommune und Vereinen,
    • eine renovierte Kirche in Rangsdorf sowie ein vielfältig nutzbares Gemeindezentrum im Ortskern Rangsdorfs neben der Kirche,
    • ein Pfarrhaus mit Garten in guter Lage (fußnah zu Kirche und Ortskern),
    • selbstverständlich ein dienstfreies Wochenende im Monat.
    Weitere Auskünfte erteilen Dr. Jürgen van Oorschot (Rangsdorf), E-Mail: email@jvanoorschot.de, Ralf Söll,Telefon: 0160/96430991 (Groß Machnow-Klein Kienitz) und Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 105Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Kreispfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Tempelhof-Schöneberg in der Primarstufe und in den Sekundarstufen I und II sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Religionsunterricht und der Arbeit in Gemeinden und im Kirchenkreis. Ein Predigtauftrag soll durch den Kirchenkreis erteilt werden.
    Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Gestaltung schulischen Lebens haben.
    Weitere Auskünfte erteilen der Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Tempelhof-Schöneberg Herr Thomas, Telefon: 030/7051011 sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (1.) Pfarrstelle im Pfarrsprengel Gropiusstadt-Dreieinigkeit, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist zum nächstmöglichen Termin mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Die beiden Gemeinden Dreieinigkeit und Gropiusstadt bilden eine Region mit ca. 8.200 Gemeindemitgliedern und vier unterschiedlichen Standorten.
    Neben der zu besetzenden Pfarrstelle gehören eine Pfarrerin und ein Pfarrer mit jeweils 100 % Dienstumfang zum Pfarrsprengel. Außerdem ist die kreiskirchliche Pfarrstelle für familienbezogene Arbeit in der Region mit Predigtauftrag verortet. Zum Team gehören außerdem verschiedene Mitarbeitende im diakonisch-sozialpädagogischen Bereich, zwei Kirchenmusiker:innen und Mitarbeitende in der Verwaltung sowie im manuellen und haustechnischen Bereich.
    In der Region gibt es vielfältige gemeindlich-diakonische Kooperationen, unter anderem mit dem Diakoniewerk Simeon, der Ausgabestelle von „Laib und Seele“, dem Ricam Hospiz Zentrum, sowie den evangelischen Kindertagesstätten und der Familienarbeit/Familienbildung.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer (m/w/d), mit Freude an der regionalen Arbeit mit Kindern und Konfirmand:innen. Die bereits bestehende gute Zusammenarbeit in der Region soll gestärkt und ausgebaut werden.
    Zum Aufgabengebiet gehören darüber hinaus die Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Ökumene, die Gremienarbeit, pfarramtliche Aufgaben wie Gottesdienste und Kasualien in Abstimmung im Pfarrsprengel.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Der Kirchenkreis und die Kirchengemeinden sind bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung gern behilflich.
    Haben Sie Interesse die Gemeinden kennenzulernen? Gern stellen sich die Gemeinden der Region bei einem „Walk und Talk“ vor.
    Bitte melden Sie sich bei der Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats der Dreieinigkeitskirchengemeinde, Petra Haschke-Dreßke, Telefon: 0171/4782742 oder bei dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats Kirchengemeinde Gropiusstadt, Thomas Moldenhauer, Telefon: 0176/20939554.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140 und die beiden oben genannten Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Oranienburg, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist zum 1. Oktober 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Oranienburg liegt verkehrsgünstig im Landkreis Oberhavel, direkt an der B 96, nahe dem Autobahnkreuz Oranienburg und an der Bahnstrecke Rostock/Stralsund – Berlin und verbindet das Flair einer Kreisstadt mit den Vorteilen der gut erreichbaren Hauptstadt. Oranienburg verfügt über eine moderne Infrastruktur mit allen Schularten, einem guten Netz von Vorschuleinrichtungen, darunter zwei evangelischen Kindergärten, sowie vielen diakonischen, karitativen und sozialen Einrichtungen.
    Zum Pfarrsprengel Oranienburg gehören die Gemeinde Oranienburg mit 2.800 Gemeindegliedern, die Gemeinde Schmachtenhagen mit 177 Gemeindegliedern und die Gemeinde Germendorf mit 230 Gemeindegliedern.
    Im Bereich des Pfarrsprengels sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber ein weiterer Pfarrer (100 % Dienstumfang), ein Kantor, eine Diakonin, ein Jugendwart und eine Gemeindesekretärin im Rahmen des Stellenplans beschäftigt. Daneben gibt es viele engagierte, ehrenamtliche Mitarbeitende.
    Als markantes Bauwerk innerhalb der Stadt Oranienburg ist die Stadtkirche St. Nicolai neben den Gottesdiensten und Veranstaltungen der Gemeinde auch Ort für Konzerte und ökumenischen Gottesdienste. Die Kirchengemeinde Oranienburg ist Teil des ökumenischen Netzwerkes und pflegt Kontakte zu den christlichen Gemeinden der Stadt.
    Die Partnerschaft des Kirchenkreises zu drei Dörfern in Simbabwe ist in besonderer Weise in der Kirchengemeinde Oranienburg verankert. Zur evangelischen Gemeinde in der Stadt Insterburg in der russischen Oblast Kaliningrad besteht eine direkte, aktive Partnerschaft.
    Neben der Stadtkirche in Oranienburg und den beiden Dorfkirchen gibt es im Stadtzentrum das Gemeindehaus, welches im 1. Stock über eine geräumige Dienstwohnung mit einem Garten verfügt. Die Gemeinde erwartet, dass die zukünftige Pfarrstelleninhaberin bzw. der zukünftige Pfarrstelleninhaber diese Dienstwohnung bezieht.
    In der Kirchengemeinde gibt es eine vielfältige Kirchenmusik mit Posaunenchor, einem Ökumenischen Chor, einem Kinderchor, einem Kammerchor, einem Gospelchor und einer Band. Weitere ehrenamtliche Musikerinnen und Musiker bereichern die Gemeindearbeit. Zusätzlich sind seit einigen Jahren eine Orgelmusik am Dienstagmittag und eine Klaviermusik im Kerzenschein am Freitagabend fester Bestandteil der Kirchenmusik.
    In der Gemeinde gibt es mehrere von der Diakonin geleitete Kindergruppen.
    Der Konfirmand:innenunterricht wird von den beiden Pfarramtspersonen gemeinsam verantwortet.
    Die Gemeinden freuen sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil, mit Teamfähigkeit und einer partnerschaftlich-kommunikativen Zusammenarbeit. Darüber hinaus wünschen sich die Gemeinden:
    • Freude an lebensnaher Verkündigung und der Gestaltung lebendiger Gottesdienste,
    • die Begleitung und Koordinierung von ehrenamtlichen Aktivitäten und dadurch die Förderung der Gemeindeentwicklung,
    • die seelsorgliche und theologische Begleitung der Gemeindeglieder und Gruppen,
    • Freude und Kreativität in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und die aktive Unterstützung der Jugendarbeit,
    • Förderung der inneren und äußeren Entwicklung der Gemeinde gemeinsam mit der Gemeindeleitung,
    • eine aktive Mitarbeit und Stärkung der Vernetzung der regionalen und ökumenischen Zusammenarbeit in der Stadt und darüber hinaus,
    • die Übernahme der Geschäftsführung nach Absprache mit dem Pfarramtskollegen.
    Die Gemeinde freut sich auch auf neue Ideen und Impulse der zukünftigen Pfarrerin oder des zukünftigen Pfarrers und wird diese gemeinsam mit ihr oder ihm umsetzen.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Claudia Angladagis, Telefon: 03301/702913, Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081 und Pfarrer Friedemann Humburg, Oranienburg,Telefon: 0151/12439959.
    Informationen über die Gemeinde finden sich auch im Gemeindebrief, der auf der Homepage des Kirchenkreises (www.kk-ohl.de) abrufbar ist.
    Bewerbungen werden bis zum 29. August 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 106Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Barnim sucht für die Region Westbarnim einen
Gemeinde- oder Sozialpädagogen oder Diakon (m/w/d)
für den Bereich Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien mit 100 % Beschäftigungsumfang ab sofort und unbefristet. Die Bezahlung erfolgt nach TV-EKBO.
Die neu eingerichtete regionale Stelle umfasst das Arbeiten in drei ehemaligen Pfarrsprengeln Klosterfelde, Groß Schönebeck und Ruhlsdorf-Marienwerder.
Den zukünftigen Stelleninhaber (m/w/d) erwartet ein Team von Haupt- und Ehrenamtlichen, das auf regionaler Ebene gut zusammenarbeitet, mit diesem Bewährtes fort führen, aber vor allem auch Neues entwickeln möchte. Vieles ist denkbar: Kindernachmittage, Gemeindefeste, Theater, Familiengottesdienste u. v. a. m.
Die kommunale Infrastruktur ist gut entwickelt, Schulen und Kindergärten in unterschiedlicher Trägerschaft gibt es in den einzelnen Orten. Kirchen und Gemeindehäuser sind in gutem Zustand und bieten viel Raum für die Arbeit. Das Leben auf dem Land wird zunehmend attraktiver, die Kommunen in der Region erfahren mehr und mehr Zuzug. Hier will der Kirchenkreis als Kirche sichtbarer werden.
Ein Teil der Orte ist mit der sogenannten Heidekrautbahn von Berlin aus erreichbar. Ein Pkw wird allerdings in der ländlichen Region benötigt. Eine Wohnung mit großem Garten steht zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Martin Lorenz, stellvertretender Vorsitzender des Leitungskollegiums,Telefon: 03334/212 882, E-Mail: m.lorenz@kirche-barnim.de und Pfarrerin Sabine Müller, für den Pfarrsprengel Groß Schönebeck,Telefon: 033/393 341, E-Mail: s.mueller@kirche-barnim.de.
Bewerbungen werden bis zum 20. August 2022 vorzugsweise per E-Mail erbeten an: leitung@kirchebarnim.de, Postadresse: Evangelischer Kirchenkreis Barnim, Eisenbahnstraße 84, 16225 Eberswalde

Nr. 107Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg in Berlin ist in der Region Schöneberg-Nord zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine C-Kirchenmusiker:in-Stelle (m/w/d) 50 % neu zu besetzen.
    In Berlins innenstädtisch geprägter Region Schöneberg-Nord wollen die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde und die Luther-Kirchengemeinde in Zukunft kirchenmusikalisch zusammenarbeiten.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • das sonntägliche Orgelspiel in beiden Kirchengemeinden im Wechsel (ein Dienst je Sonntag),
    • der Wiederaufbau und die Leitung des Zwölf-Apostel-Chors,
    • die Aufsicht über die Pflege der Instrumente der Kirchengemeinden,
    • die Organisation von Gastkonzerten.
    Geboten werden:
    • der Zwölf-Apostel-Chor (momentan situationsbedingt ca. 20 Mitglieder),
    • eine Orgel der Fa. Karl Schuke aus dem Jahr 1958 (40 Register, III/Ped.) in der Zwölf-Apostel-Kirche,
    • weitere kleinere Pfeifenorgeln,
    • diverse Klaviere und Flügel und gute Probenräume.
    Erwartet wird:
    • Orgelspiel auf gutem Niveau im Gottesdienst,
    • gegenwärtiges Studium der Kirchenmusik, C-Prüfung oder ein höherwertiger kirchenmusikalischer Abschluss,
    • gute Chorleitereigenschaft und Begeisterungsfähigkeit von Menschen für Musik.
    Gesucht wird eine engagierte und motivierte Person, die gerne im Team arbeitet und Lust hat, neben der musikalischen Gestaltung der Gottesdienste ihre musikalischen Fähigkeiten auch experimentell einzusetzen.
    Die genaue Festlegung der Aufgabenbereiche erfolgt in Absprache mit der/dem gewählten Bewerber:in bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Anstellungsträger ist die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer der Gliedkirchen der EKD. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt angestellt.
    Aussagekräftige Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen bis zum 10. August 2022 ausschließlich als zusammenhängende PDF-Datei per E-Mail erbeten an die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde unter E-Mail: bewerbung@zwoelf-apostel-berlin.de.
    Die Vorstellung ist für den 1. September 2022 geplant.
    Weitere Auskünfte erteilt Kreiskantor Sebastian Brendel, E-Mail: brendel@ts-evangelisch.de oder Telefon: 0160-94714690.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Oberes Havelland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine KM 1-Kirchenmusikstelle mit 75 % Dienstumfang mit Dienstauftrag im Bereich des Pfarrsprengels Gransee zu besetzen.
    Die 4.000-Einwohner-Stadt Gransee liegt im Norden Brandenburgs in landschaftlich reizvoller Umgebung auf halben Weg zwischen Berlin und Mecklenburg. Das Zentrum der Altstadt bildet die Stadtpfarrkirche St. Marien aus dem 13. Jahrhundert. Schulen aller Richtungen sind in der Stadt ebenso vorhanden, wie Kindertagesstätten und Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Kulturelle Angebote, wie die Musikakademie in Rheinsberg oder der Theaterstandort Neustrelitz sind mit Auto und Bahn ebenso gut erreichbar, wie der Naturpark Stechlin mit dem tiefsten und saubersten See Brandenburgs und großem Laufpark. Auch die Berliner Innenstadt ist über die B 96, aber auch mit der RE-Linie 5 stündlich binnen 40 bis 45 Minuten erreichbar.
    Der Pfarrsprengel Gransee besteht aus der Stadtkirchengemeinde Gransee und den Kirchengemeinden der umliegenden Dörfer im Nordwesten des Kirchenkreises. In der Granseer Kirchengemeinde existieren derzeit eine Kantorei, ein Gospelchor, ein Bläserkreis und eine musikalische Arbeit mit Kindern
    Einen Schwerpunkt des kulturellen Lebens der Stadt bilden die Granseer Sommermusiken, eine Konzertreihe mit unterschiedlichen Künstler:innen in der Stadtpfarrkirche St.-Marien. In allen Dorfkirchen sind Orgeln (I/P) vorhanden, in der Marienkirche eine 1968 von Schuke erneuerte und gleichstufig temperierte Wagnerorgel (II/P/29). Im Gemeindesaal, der auch als Winterkirche dient, stehen ein Orgelpositiv (I/aP/4) und ein Klavier zur Verfügung.
    Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Kantorin oder einen Kantor, die oder der
    • teamfähig, humorvoll und bodenständig ist,
    • bereit ist, im Gebiet des Pfarrsprengels zu wohnen (die Gemeinden sind auf Wunsch bei der Wohnungssuche behilflich),
    • Menschen verschiedener Altersgruppen für Musik begeistert,
    • die Chor- und Posaunenchorarbeit weiterführt,
    • die Gemeinden ansprechend und anregend im Gottesdienst (ca. 120 p. a.) begleitet,
    • dabei das Liedgut des EG achtet und die Gemeinden weiter an moderneres Liedgut („Singt Jubilate“ und „Durch Hohes und Tiefes“) heranführt,
    • die Organisation der Granseer Sommermusiken übernimmt und
    • Ehren- und Nebenamtliche für das gottesdienstliche Orgelspiel auf den Dörfern gewinnt.
    Der Pfarrsprengel bietet:
    • lebendige Kirchengemeinden mit schönen Kirchen,
    • engagierte Sängerinnen bzw. Sänger und Bläserinnen bzw. Bläsern mit Liebe zur Musik,
    • Offenheit und Begeisterungsfähigkeit für eigene Impulse der Kantorin oder des Kantors,
    • ein aufgeschlossenes, freundliches und wertschätzendes Mitarbeitendenteam,
    • einen Pool neben- und ehrenamtlicher Musikerinnen und Musiker, die die Dienste an dienstfreien Wochenenden oder bei Fortbildungen abdecken, sowie
    • Ermöglichung der persönlichen Fort- und Weiterbildung – einschließlich überdurchschnittlicher finanzieller Bezuschussung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durch den Kirchenkreis.
    Orgelunterricht kann angeboten und Orgelspiel bei Kasualien sollte übernommen werden und wird separat vergütet.
    Die genaue Festlegung der Aufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin bzw. dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges von Kirchenmusiker:innen auf A- oder B-Stellen.
    Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Bewerbungen werden bis zum 31. August 2022 erbeten an den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Oberes Havelland, Schulstraße 4b, 16775 Gransee. Die Wahlprobe findet am 26. September 2022 statt.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Uwe Simon,Telefon: 03306/2047081 und Pfarrer Sebastian Wilhelm (Gransee),Telefon: 03306/2676 oder 03306/2048223.

IV. Personalnachrichten

Nr. 108Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Hanna Schneider-Heuckeroth als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Juli 2022.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Ann-Kathrin Hasselmann mit Wirkung vom 1. Juli 2022,
Pfarrer Florian Wilcke mit Wirkung vom 1. Juli 2022,
Pfarrerin Julika Wilcke mit Wirkung vom 1. Juli 2022.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Ann-Katrin Hamsch die (1.) Pfarrstelle der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde in Berlin Spandau, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Ann-Kathrin Hasselmann die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Hoffnungskirchengemeinde Berlin-Pankow, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Juliane Lorasch die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Teltow, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Matthias Puppe die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung im Bereich der Flüchtlingshilfe mit dem Auftrag zur Koordination und der Seelsorge an ukrainischen Geflüchteten mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von drei Jahren,
Pfarrerin Julika Wilcke und Pfarrer Florian Wilcke die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rixdorf, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, zur gemeinsamen Versorgung mit Wirkung vom 1. Juli 2022 für die Dauer von zehn Jahren.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrer Dr. Uwe Czubatynski, zuletzt beurlaubt für einen Dienst am Domstift Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Juli 2022.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Andreas Hoffmann, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des Monats Juni 2022,
Pfarrerin Brigitte Lampe, zuletzt Pfarrerin der Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit dem Ablauf des Monats Juni 2022.

Nr. 109Todesfälle

„Meinen Frieden gebe ich euch“
(Johannes 14,27)
Heimgegangen ist
Pfarrerin i. R. Christine Teichmann, zuletzt Pfarrerin des ehem. Pfarrsprengels Reichenwalde im Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Haselberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 20. Mai 2022.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 8-9) erscheint am 21. September 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 5. September 2022.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin