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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 129Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung
für die Ephorale Leitung im Kirchenkreis Reinickendorf
(StrErpVO EphL Reinickendorf)

Vom 26. August 2022

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Aufgrund von § 1 des Strukturanpassungs- und Erprobungsgesetzes (StrErpG) vom 16. November 1996 (KABl.-EKiBB S. 172), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. April 2005 (KABl. S. 75) hat die Kirchenleitung auf Vorschlag der Kreissynode unter Beachtung von § 2 Absatz 1 StrErpG mit Zustimmung des Ständigen Ordnungsausschusses der Landessynode für den Evangelischen Kirchenkreis Reinickendorf die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1
Grundsatz

( 1 ) Im Kirchenkreis Reinickendorf kann das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten (ephorale Leitung) abweichend von den Artikeln 51 bis 57 der Grundordnung von zwei Personen wahrgenommen werden, die sich die Stelle hälftig teilen. Die Ephoralzulage wird jeweils in Höhe von 50 % gezahlt und ist auch zu diesem Prozentsatz ruhegehaltfähig. Jede Person muss die Voraussetzungen für das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten erfüllen.
( 2 ) Diese Verordnung regelt die Wahl und Rechtsstellung der Mitglieder der ephoralen Leitung. Wählt die Kreissynode eine Einzelperson, bleibt es bei den allgemeinen Regelungen.
( 3 ) Artikel 57 der Grundordnung bleibt unberührt.
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§ 2
Wahl und Amtszeit

( 1 ) Der Wahlvorschlag kann sowohl Einzelpersonen als auch zwei Personen enthalten. Letztere können nur gemeinsam gewählt werden nach Maßgabe des Artikels 55 Absatz 5 der Grundordnung.
( 2 ) Die Amtszeit der ephoralen Leitung endet mit dem Außerkrafttreten dieser Verordnung.
( 3 ) Endet die Amtszeit eines Mitglieds der ephoralen Leitung vorzeitig, wählt die Kreissynode auf Vorschlag des Kreiskirchenrates, der die Zustimmung der Generalsuperintendentin oder des Generalsuperintendenten bedarf, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit. Die Kreissynode kann auch beschließen, stattdessen eine Einzelperson gemäß Artikel 55 Absatz 2 Grundordnung zu wählen; in diesem Fall endet die Amtszeit des anderen Mitglieds der ephoralen Leitung mit dem Beginn der Amtszeit der oder des Neugewählten.
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§ 3
Rechtsstellung im Kirchenkreis

( 1 ) Beide Mitglieder der ephoralen Leitung sind Mitglieder des Kreiskirchenrats und der Kreissynode. Der Vorsitz im Kreiskirchenrat wird in der Geschäftsordnung nach Absatz 2 bestimmt. Ein turnusmäßiger Wechsel ist möglich.
( 2 ) Die Aufteilung der Zuständigkeitsbereiche wird in einer Geschäftsordnung geregelt, die der Kreiskirchenrat auf Vorschlag der Mitglieder der ephoralen Leitung beschließt. Die Geschäftsordnung soll auch die Einbindung der Stellvertretung regeln.
( 3 ) Die Stellvertretung nimmt abweichend von Artikel 52 Absatz 1 Nummer 3 an den Sitzungen des Kreiskirchenrats mit beratender Stimme teil, im Abwesenheitsfall eines Mitglieds der ephoralen Leitung (Vertretungsfall) mit Stimmrecht.
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§ 4
Vertretung im Rechtsverkehr

Abweichend von Artikel 51 der Grundordnung vertreten anstelle der oder des Vorsitzenden des Kreiskirchenrats beide Mitglieder der ephoralen Leitung den Kirchenkreis jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich. In der Geschäftsordnung wird geregelt, in welchen Fragen im Innenverhältnis das Einvernehmen beider Mitglieder erforderlich ist. Im Übrigen bleibt Artikel 51 unberührt.
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§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung mit Gesetzeskraft tritt am 1. März 2023 in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von fünf Jahren außer Kraft.
Berlin, den 26. August 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

II. Bekanntmachungen

Nr. 130U r k u n d e
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Potsdam und der Kirchengemeinde Geltow,
beide Kirchenkreis Potsdam,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Die bisherige Verbindung der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Potsdam und der Kirchengemeinde Geltow, beide Kirchenkreis Potsdam, zum Pfarrsprengel Potsdam-Erlöser wird aufgehoben.
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§ 2

Die bisherige (1.) und (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Potsdam-Erlöser wird auf die Evangelische Erlöserkirchengemeinde Potsdam übertragen. Die bisherige (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Potsdam-Erlöser wird auf die Kirchengemeinde Geltow übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Berlin, den 5. Oktober 2022
Az.: 1002-01: 0626
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 131U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Kirchengemeinde Geltow und der Kirchengemeinde Caputh,
beide Kirchenkreis Potsdam,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Die Kirchengemeinde Geltow und die Kirchengemeinde Caputh, beide Kirchenkreis Potsdam, werden dauernd zum Pfarrsprengel Caputh-Geltow verbunden.
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§ 2

Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Caputh und die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Geltow werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Caputh-Geltow übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. November 2022 in Kraft.
Berlin, den 5. Oktober 2022
Az.: 1002-01: 0626
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 132U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, Abl. EKsOL 2003/3) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz am 7. Juni 2022 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz wird eine Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Januar 2023 in Kraft.
Niesky, den 23. August 2022
Kreiskirchenrat des
Evangelischen Kirchenkreises
Schlesische Oberlausitz
– Der Vorsitzende –
(L. S.)
Dr. Thomas Koppehl
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 7. September 2022
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Jörg Antoine

Nr. 133Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:74/028
    Berlin, den 7. September 2022
    Die Evangelische Kirchengemeinde Falkensee-Neufinkenkrug, Evangelischer Kirchenkreis Falkensee, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FALKENSEE-NEUFINKENKRUG“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:06/013
    Berlin, den 22. September 2022
    Die Evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“, „3“ und „4“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN-FRIEDRICHSWERDER“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/095
    Berlin, den 27. September 2022
    Für die ab 1. Januar 2023 bestehende Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Paulus Bestensee, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, wurde mit Genehmigung des Konsistoriums, mit Wirkung vom 1. Januar 2023, das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“ und „Fisch“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PETRUS UND PAULUS BESTENSEE“.
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  4. Konsistorium Az.: 1312-03:49/099
    Berlin, den 27. September 2022
    Die Evangelische Kirchengemeinde Am Reitweiner Sporn, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE AM REITWEINER SPORN“.
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  5. Konsistorium Az.: 1312-03:39/016
    Berlin, den 28. September 2022
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Karow, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1 Stern“, „2 Sterne“ und „3 Sterne“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BERLIN-KAROW“.
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  6. Konsistorium Az.: 1312-03:07/024
    Berlin, den 10. Oktober 2022
    Die Evangelische Kirchengemeinde Grunewald, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1 Stern“, „2 Sterne“, „3 Sterne“ und „4 Sterne“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRUNEWALD“.
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Nr. 134Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:74/028
    Berlin, den 7. September 2022
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Neufinkenkrug, Evangelischer Kirchenkreis Falkensee, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEUFINKENKRUG“ wurde außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:06/013
    Berlin, den 22. September 2022
    Die Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde in der Friedrichstadt mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE IN DER FRIEDRICHSTADT“ und die Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri-St. Marien mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETRI-ST. MARIEN“, beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, wurden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:86/095
    Berlin, den 27. September 2022
    Die Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Bestensee-Pätz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BESTENSEE-PÄTZ“ und die Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Gräbendorf-Drei Kirchen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÄBENDORF-DREI KIRCHEN“, beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden zum 1. Januar 2023 außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:49/099
    Berlin, den 27. September 2022
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Reitwein mit der Umschrift „SIEGEL DES EVANGELISCHEN PFARRAMTS REITWEIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Podelzig mit der Umschrift „SIEGEL DES EVANGELISCHEN PFARRAMTS PODELZIG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Rathstock mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE RATHSTOCK“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, wurden außer Geltung gesetzt.
  5. Konsistorium Az.: 1312-03:39/016
    Berlin, den 28. September 2022
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Berlin-Karow, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit der Umschrift „EVANGELISCHES PFARRAMT BERLIN-KAROW“ wurde außer Geltung gesetzt.
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:07/024
    Berlin, den 10. Oktober 2022
    Die Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Grunewald, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BERLIN-GRUNEWALD“ wurden außer Geltung gesetzt.

Nr. 135Schließung von Friedhofsflächen

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2022 beschlossen, eine Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III mit einer Größe von ca. 6.250 m2gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.)vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183) zu schließen. Der Beschluss ist am 30. September 2022 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung Region Ost, Landsberger Allee 48-50, 10249 Berlin, im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 136Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildeten Pfarrsprengels Caputh-Geltow, Kirchenkreis Potsdam, ist ab sofort mit 67 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel besteht aus den Kirchengemeinden Caputh mit 750 und Geltow mit 500 Gemeindegliedern. Caputh und Geltow sind Ortsteile der Kommune Schwielowsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, gelegen in der schönen Havelseenlandschaft, angrenzend an die Landeshauptstadt Potsdam. Beide Ortsteile sind staatlich anerkannte Erholungsorte, ziehen vor allem in den Sommermonaten viele Besucher an und bieten ganzjährig eine hohe Lebensqualität.
    Sie zeichnen sich auch durch den Zuzug vor allem junger Familien aus und wachsen stetig. In beiden Orten gibt es jeweils eine Grundschule und Kindertagesstätten und ein durch Vereine und die Kirchengemeinden geprägtes vielfältiges soziales Leben.
    Im Sprengel gibt es zwei gut erhaltene und restaurierte Kirchengebäude (letzte Restauration 2005), in denen wöchentlich Gottesdienste gehalten werden. Caputh verfügt darüber hinaus über das 2010 errichtete Gemeindehaus mit Büro, Gemeindesaal und weiteren flexibel nutzbaren Räumen.
    In Caputh gibt es ein reichhaltiges Gemeindeleben, das vor allem von Ehrenamtlichen getragen wird. Hier wünschen sich die Gemeinden eine Begleitung und gelegentliche Impulse für das eigene Wirken. In Geltow bietet sich die Möglichkeit, Neues zu entwickeln und auf Bestehendem aufzubauen.
    Beide Gemeinden verwalten eigene Friedhöfe.
    Für die musikalische Begleitung der Gottesdienste sorgen die ehrenamtlichen Organisten und die zahlreichen musikalischen Kreise, darunter zwei Posaunenchöre, ein Handglockenchor, ein Kirchenchor und eine Band. Der Orgelsommer in Caputh und das Tauffest in Geltow bereichern das vielfältige Gemeindeleben.
    Unterstützung wird dem Pfarrteam durch die Mitarbeiterinnen gewährt. Dazu zählen zwei Gemeindepädagoginnen und eine Verwaltungskraft. Eine Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen gestalten die Gottesdienste mit und freuen sich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.
    Beide Gemeinden wünschen sich, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber den Wohnsitz im Pfarrsprengel nehmen. Die Gemeinden unterstützen bei der Wohnungssuche und haben bereits Angebote für unterschiedliche Wohnsituationen erhalten.
    Parallel ist eine weitere Pfarrstelle mit 50 % Dienstumfang ausgeschrieben. Die konkrete Zuordnung zu den Aufgaben und Diensten im Pfarrsprengel erfolgt nach Stellenbesetzung.
    Bei der Leitung und Geschäftsführung der Gemeinden werden die Stelleninhaberinnen oder Stelleninhaber von kompetenten und erfahrenen Ehrenamtlichen unterstützt.
    Der Pfarrsprengel sucht eine Pfarrperson, die die Gemeinden in theologischen, seelsorgerlichen sowie praktischen Fragen führt und leitet. Die Gemeinden wissen um die Vorzüge, aber auch Herausforderungen, die der Beruf mit sich bringt, der auch Berufung ist. Die Stelle erfordert von der Pfarrperson, dass er oder sie
    • mit Freude Gottesdienste feiert und gern predigt,
    • offen auf Menschen zugeht und sie zur Teilnahme am Gemeindeleben ermuntert,
    • bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Familien und die ältere Generation fortführt und gegebenenfalls neue entwickelt,
    • Offenheit und Engagement für die Arbeit mit geflüchteten Menschen mitbringt,
    • das kirchenmusikalische Engagement der Gemeindeglieder unterstützt und fördert,
    • die Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden sucht und fördert.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte:
    KG Geltow: Annette Fannrich, Telefon: 03327/55102, E-Mail: gkr-geltow@evkirchepotsdam.de
    KG Caputh: Cornelius Rüss, Telefon: 0331/8871604, E-Mail: cornelius@ruess-potsdam.de
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des neugebildeten Pfarrsprengels Caputh-Geltow, Kirchenkreis Potsdam, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel besteht aus den Kirchengemeinden Caputh mit 750 und Geltow mit 500 Gemeindegliedern. Caputh und Geltow sind Ortsteile der Kommune Schwielowsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, gelegen in der schönen Havelseenlandschaft, angrenzend an die Landeshauptstadt Potsdam. Beide Ortsteile sind staatlich anerkannte Erholungsorte, ziehen vor allem in den Sommermonaten viele Besucher an und bieten ganzjährige eine hohe Lebensqualität.
    Sie zeichnen sich auch durch den Zuzug vor allem junger Familien aus und wachsen stetig. In beiden Orten gibt es jeweils eine Grundschule und Kindertagesstätten und ein durch Vereine und die Kirchengemeinden geprägtes vielfältiges soziales Leben.
    Im Sprengel gibt es zwei gut erhaltene und restaurierte Kirchengebäude (letzte Restauration 2005), in denen wöchentlich Gottesdienste gehalten werden. Caputh verfügt darüber hinaus über das 2010 errichtete Gemeindehaus mit Büro, Gemeindesaal und weiteren flexibel nutzbaren Räumen.
    In Caputh gibt es ein reichhaltiges Gemeindeleben, das vor allem von Ehrenamtlichen getragen wird. Hier wünschen sich die Gemeinden eine Begleitung und gelegentliche Impulse für das eigene Wirken. In Geltow bietet sich die Möglichkeit, Neues zu entwickeln und auf Bestehendem aufzubauen.
    Beide Gemeinden verwalten eigene Friedhöfe.
    Für die musikalische Begleitung der Gottesdienste sorgen die ehrenamtlichen Organisten und die zahlreichen musikalischen Kreise, darunter zwei Posaunenchöre, ein Handglockenchor, ein Kirchenchor und eine Band. Der Orgelsommer in Caputh und das Tauffest in Geltow bereichern das vielfältige Gemeindeleben.
    Unterstützung wird dem Pfarrteam durch die Mitarbeiterinnen gewährt. Dazu zählen zwei Gemeindepädagoginnen und eine Verwaltungskraft. Eine Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen gestalten die Gottesdienste mit und freuen sich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.
    Beide Gemeinden wünschen sich, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber den Wohnsitz im Pfarrsprengel nehmen. Die Gemeinden unterstützen bei der Wohnungssuche und haben bereits Angebote für unterschiedliche Wohnsituationen erhalten.
    Parallel ist eine weitere Pfarrstelle mit 67 % Dienstumfang ausgeschrieben. Die konkrete Zuordnung zu den Aufgaben und Diensten im Pfarrsprengel erfolgt nach Stellenbesetzung.
    Bei der Leitung und Geschäftsführung der Gemeinden werden die Stelleninhaberinnen oder Stelleninhaber von kompetenten und erfahrenen Ehrenamtlichen unterstützt.
    Der Pfarrsprengel sucht eine Pfarrperson, die die Gemeinden in theologischen, seelsorgerlichen sowie praktischen Fragen führt und leitet. Die Gemeinden wissen um die Vorzüge, aber auch Herausforderungen, die der Beruf mit sich bringt, der auch Berufung ist. Die Stelle erfordert von der Pfarrperson, dass er oder sie
    • mit Freude Gottesdienste feiert und gern predigt,
    • offen auf Menschen zugeht und sie zur Teilnahme am Gemeindeleben ermuntert,
    • bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Familien und die ältere Generation fortführt und gegebenenfalls neue entwickelt,
    • Offenheit und Engagement für die Arbeit mit geflüchteten Menschen mitbringt,
    • das kirchenmusikalische Engagement der Gemeindeglieder unterstützt und fördert,
    • die Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden sucht und fördert.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte:
    KG Geltow: Annette Fannrich, Telefon: 03327/55102, E-Mail: gkr-geltow@evkirchepotsdam.de
    KG Caputh: Cornelius Rüss, Telefon: 0331/8871604, E-Mail: cornelius@ruess-potsdam.de
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  3. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, mit dem Dienstsitz an der Erlöserkirche, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang mit einer Pfarrperson bzw. einer ordinierten Gemeindepädagogin oder einem ordinierten Gemeindepädagogen durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Erlöserkirchengemeinde hat derzeit ca. 2.350 Gemeindeglieder und nach der Vereinigung mit der vormals eigenständigen Heilig Kreuz Gemeinde zwei Predigtstätten.
    Die Gemeinde umfasst den Gemeindebereich Erlöser in der Brandenburger Vorstadt direkt am Weltkulturerbe Schloss und Park Sanssouci und den Gemeindebereich Heilig Kreuz im Stadtzentrum von Potsdam.
    Das Wohnviertel rund um die Erlöserkirche gilt als eines der kinderreichsten Stadtviertel Deutschlands. Die Gemeinde ist Trägerin von zwei Kindergärten mit insgesamt ca. 125 Plätzen. Die Übertragung der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben auf einen in Gründung befindlichen Trägerverband ist geplant und in Vorbereitung. Im unmittelbaren Gemeindegebiet liegen das Evangelische Senior:innenzentrum Hasenheyer-Stift und das Johanniterquartier mit engen Kontakten zur Gemeinde.
    Kirchenmusik auf hohem Niveau hat in der Erlösergemeinde eine lange Tradition, mehr als 250 Sängerinnen und Sänger aller Altersgruppen treffen sich hier regelmäßig in verschiedenen Chören. Die Musik an der Erlöserkirche wird von einem Verein getragen.
    Das Heilig Kreuz Haus im Zentrum von Potsdam eröffnet Möglichkeiten für neue Ideen und Konzepte auch im interreligiösen Dialog.
    Eine Pfarrerin (100 % DU) und weitere vier hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlich großen Anstellungsverhältnissen und eine Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen freuen sich auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit neuen Ideen und einer guten Balance zwischen Beständigkeit und Erneuerung.
    Die Gemeinde sucht eine Persönlichkeit, die die Gemeinde seelsorgerlich begleitet, in ihr theologische Impulse setzt, sie in praktischen und finanziellen Fragen zu leiten bereit ist sowie
    • mit Freude Gottesdienste feiert und gern predigt,
    • offen auf Menschen zugeht, seien es Gemeindeglieder oder Kirchenfremde, Alteingesessene oder neu Zugezogene und sie zur Teilnahme am Gemeindeleben ermuntert,
    • Angebote für junge Familien weiterentwickelt,
    • Gemeindegruppen generationsübergreifend stärkt und begleitet,
    • Erfahrung hat mit kreativer und zeitgemäßer Öffentlichkeitsarbeit,
    • über Erfahrung in der Leitung und Geschäftsführung einer Gemeinde verfügt und alle nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt,
    • Freude hat an der Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • offen ist für die Arbeit mit Geflüchteten,
    • und die Zusammenarbeit mit den anderen Innenstadtgemeinden vorantreibt und das Gemeindeleben in den Stadtteil hinein lebendig werden lässt.
    Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sind der Gemeindekirchenrat und der Kirchenkreis gerne behilflich.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrates der Erlöserkirchengemeinde Hans-Martin Meckel, Telefon: 0331/9791114, Pfarrerin Mechthild Metzner, Telefon: 0331/9512717 oder die Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Berlin-Marzahn, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab dem 1. November 2022 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Gemeinden suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen für den Seelsorgebezirk Marzahn/Nord, die oder der dann im Kanzeltausch mit dem Amtsinhaber der (2.) Pfarrstelle in Marzahn agiert. Ihr oder ihm obliegt die Geschäftsführung der Kirchengemeinde Marzahn/Nord. Unterstützt wird die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber durch eine Verwaltungsmitarbeiterin mit 70 % Stellenumfang und einen Gemeindepädagogen mit 100 % Stellenumfang.
    Zum Pfarrsprengel Marzahn gehören die Gemeinden Berlin-Marzahn und Berlin-Marzahn/Nord, die jeweils über ein Team von motivierten und engagierten haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden verfügen. Beide Gemeinden haben zusammen ca. 5.600 Gemeindeglieder.
    Die Schwerpunkte der Arbeit sind in den beiden Gemeinden unterschiedlich.
    Die Gemeinde Marzahn mit der Dorfkirche und einem evangelischen Kindergarten ist durch ein traditionelles Gemeindeleben geprägt. Dazu bereichern besondere Veranstaltungen wie das Alt-Marzahner Erntefest, das Martinsfest, der Adventsmarkt und Weihnachtsveranstaltungen sowie Kulturereignisse das Gemeindeleben.
    Die Gemeinde Marzahn/Nord ist durch soziale Aktivitäten seit vielen Jahren in den Stadtbezirk eingebunden. Mehr als 1.000 Aussiedler gehören hier zur Gemeinde. Im Gottesdienst sind die Erfolge ihrer Integration an jedem Sonntag zu sehen. Die sich im erneuten aktiven Aufbau befindliche Gemeinde zeichnet sich durch diverse aktive Gruppen und Projekte aus. Es finden viele Veranstaltungen statt.
    Obwohl die Kirchengemeinden über keine Kirchenmusikerstelle verfügen, ist aufgrund von ehrenamtlichem Engagement viel entstanden: ein Chor, eine Flötengruppe, Konzertreihen sowie musikalisch besonders gestaltete Gottesdienste, nicht zuletzt auch dank der Ökumenischen Kantorei Marzahn und des Marzahner Posaunenchores.
    Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird seit einigen Jahren gemeinsam im Rahmen des Pfarrsprengels Marzahn durchgeführt. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Kollegen im Pfarramt und dem hauptamtlichen Mitarbeiter für Jugendarbeit geschehen. Im Pfarrsprengel ist die Jugendkirche „wanted“ angesiedelt, die wöchentlich viele Kinder und Jugendliche in die Gemeinden zieht.
    Die Gemeinden suchen eine Bewerberin oder einen Bewerber, die bzw. der die Eigenständigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen fördert und den Jugendlichen eine Auseinandersetzung mit christlichen Werten und Lebensvorstellungen ermöglicht.
    Auch die Erteilung von Religionsunterricht wird zu den Aufgaben gehören. Die bisherigen Kontakte zu den Schulen der Umgebung wollen die Gemeinden in Zukunft noch intensivieren.
    Wichtig sind den Gemeinden, neben den Kernaufgaben, Besuche bei Menschen aller Altersgruppen.
    Die beiden Gemeindehäuser im Pfarrsprengel Marzahn werden auch durch weitere Gemeinden genutzt. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Marzahns hat einen hohen Stellenwert für die Gemeinden. Die Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit wird bei der Bewerberin oder dem Bewerber vorausgesetzt.
    Die Stelle erfordert eine engagierte Person, die Freude und Kreativität zeigt, sich mit Ideen einbringt, organisiert, geradlinig und humorvoll ist, die mit den Gemeindegliedern nachdenkt über neue Entwicklungen in unserer Gesellschaft und Kirche und offen ist für die verschiedenen Situationen der Gemeindeglieder.
    Eine Dienstwohnung in Form einer Doppelhaushälfte ist auf dem Gelände des 1989 eingeweihten Gemeindezentrums Marzahn/Nord vorhanden. Diese wird aber derzeit noch von einer geflüchteten Familie aus der Ukraine genutzt, steht aber zeitnah zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020, E-Mail: suptur@kklios.de; Pfarrer Dr. Joram Luttenberger, Telefon: 030/8574866424; Gemeindekirchenratsvorsitzende Marzahn/Nord: Anita Peukert, E-Mail: apeukert@kirchengemeinde-marzahn-nord.de.
    Informationen über die Gemeinden finden Sie auch unter:
    www.kirchengemeinde-marzahn-nord.de, www.dorfkirche-marzahn.de oder Telefon Gemeindebüro Marzahn/Nord: 030/9325035.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin.
  5. Im Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin ist die (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus mit 75 % Dienstumfang ab 16. Dezember 2022 zu besetzen. Die Übertragung der Stelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Der Dienst umfasst die Seelsorge im Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg, das über ca. 870 Betten verfügt, 2.400 Mitarbeitende beschäftigt und 24 Fachabteilungen hat.
    Schwerpunkte der Arbeit liegen im onkologischen Bereich – es gibt verschiedene onkologischen Zentren –, der Intensivstation, dem Kinder- und Jugendbereich (auch Psychiatrie) und der Gynäkologie.
    Bewerbungsvoraussetzung ist eine klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von 2015.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • die seelsorgliche Begleitung von Patientinnen und Patienten, An- und Zugehörigen sowie Klinik-Mitarbeiter:innen,
    • Begleitung von Familien mit Fehl- und Totgeburten,
    • regelmäßige Aussegnungen, Bestattungen von Stillgeborenen (Sternenkinderbestattung),
    • Gottesdienste, Andachten und andere spirituelle Angebote (nach gegebenen Möglichkeiten),
    • Einbindung und Vernetzung in Krankenhausstrukturen (Psychoonkologie, Ethikkommission, Beteiligung an Fachgesprächen und Gruppen im Krankenhaus),
    • Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen; Kommunikation der Seelsorgearbeit im Sinne von Spiritual Care durch das Unterrichten von Medizinstudierenden am Klinikum,
    • regelmäßiger Kontakt zu der Geschäftsleitung des Klinikums,
    • Vernetzung innerhalb des Kirchenkreises, Teilnahme an monatlichen Mitarbeitendenkonventen, dem regionalem Seelsorgekonvent und den jährlichen Fachtagungen des Gesamtkonventes von Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge,
    • Öffentlichkeitsarbeit.
    Gesucht wird eine teamorientierte und ausstrahlungsstarke Pfarrperson, die Kenntnisse in medizinethischen Fragestellungen mitbringt und mit großer Freude am interprofessionellen Dialog selbstbewusst evangelisch ist. Der Dienstort ist Neuruppin. Eine familienfreundliche Wohnung kann zur Miete gestellt werden.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344232, und die amtierende Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Wittstock-Ruppin Carola Ritter, Telefon: 0160/6314973.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 137Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Friedrichshain-Nord, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die beiden Gemeinden Auferstehung und Galiläa-Samariter bilden den Pfarrsprengel Friedrichshain-Nord und befinden sich in Fusion. Die Gemeinden leben und arbeiten im Bewusstsein des Wandels und der Pluralität und sind offen für vielfältige Formen geistlichen Lebens, die Herausforderungen, Fragen und Situationen auf- und ernstnehmen.
    Hier ist eine Pfarrstelle mit 50 % Dienstumfang zu besetzen, die auf Wunsch bis maximal fünf Jahre um 25 % erhöht werden kann. Die Gemeinden suchen eine Pfarrperson mit starker Persönlichkeit, Engagement und Eigeninitiative.
    Gut zu den Gemeinden passt jemand, der oder die:
    • Freude an einer theologisch fundierten und lebensnahen Verkündigung hat,
    • Gottesdienste lebendig gestaltet,
    • die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen (z. B. Konfirmand:innenarbeit und Junge im Pfarrteam fördert,
    • neue Angebote der Gemeinde für die Zielgruppen Familien, Kinder und Jugendliche entwickelt,
    • teamorientiert und integrierend mit Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet,
    • ein motivierendes Wesen mitbringt,
    • die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in der Region Friedrichshain weiterführt und entwickelt.
    Die Gemeinden befinden sich in der Nähe des Alexanderplatzes und liegen in einem Gebiet, dessen Attraktivität nach wie vor durch Erschließung von Brachflächen für den Wohnungsbau, die Nähe zum Stadtzentrum und die Etablierung einer aktiven Kunst- und Kulturszene steigt. In den letzten Jahren sind immer mehr Neuberliner, junge Familien und Studierende zugezogen. Einige alternative Wohnprojekte haben sich ebenfalls etabliert.
    Die Zentren des Gemeindelebens bilden die Auferstehungskirche und die Samariterkirche, die beide in der Gründerzeit entstanden sind. Der Pfarrsprengel hat ca. 4.000 Gemeindemitglieder. Der Gemeindekirchenrat steht der Pfarrperson (m/w/d) engagiert mit eigenen Ideen und großem Gestaltungswillen zur Seite.
    Zum Team gehören eine Pfarrkollegin mit halber Stelle, Kirchenmusiker:innen, eine Gemeindeschwester, eine Küsterin, ein Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ein Hausmeister. Im Pfarrbereich befinden sich drei Kindergärten sowie ein Friedhof. Hinzu kommt, dass sich viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Gemeindekreisen engagieren wie bspw. Lektor:innendienst, mehrere Chöre, Kindergottesdienst und Senior:innenkreis.
    Mit den Angeboten „Suppentopf“ und „Nacht-Café“ wenden sich die Gemeinden besonders Menschen ohne festen Wohnsitz zu. Sie sind stark eingebunden und aktives Mitglied im Verein „Asyl in der Kirche“.
    Eine Dienstwohnung ist vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Marlén Reinke, Telefon: 0170/7557366, E-Mail: reinke@ekfhn.de; für den Gemeindekirchenrat Sophie Kratzsch, Telefon: 0176/55611039, E-Mail: kratzsch@ekfhn.de oder der Superintendent des Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.

Nr. 138Erneute Ausschreibung von Stellen im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Wittstock-Ruppin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepädagogin oder einen Gemeindepädagogen für die gemeindepädagogische Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen und Familien (100 % RAZ, unbefristet).
Der Kirchenkreis Wittstock-Ruppin beschreitet seit Jahren erfolgreich strukturell neue Wege. Vier Gesamtkirchengemeinden wurden bereits gebildet. Weitere Kirchengemeinden sind in anderen Modellprojekten für neue Gemeindestrukturen auf dem Weg.
Zum Kirchenkreis gehört Neuruppin, lebendige Kultur- und Universitätsstadt, verkehrsgünstig sehr gut angebunden und Sitz der Landkreisverwaltung. Hier befinden sich u. a. eine evangelische Grund- und Oberschule sowie das evangelische Gymnasium.
Die beruflich Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst arbeiten im Mitarbeitendenkonvent zusammen.
Insbesondere die Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen, Jugendlichen und Erwachsenen wird von Teams oder Einzelnen im aufgabenorientierten Dienst verantwortet. Supervision und Team-Beratungen sind selbstverständliche Unterstützungsangebote des Kirchenkreises.
Aufgabenschwerpunkte werden sein:
50 % Arbeit mit Konfirmand:innen
  • Weiterführung und Entwicklung der Arbeit mit Konfirmand:innen und Teamer:innen als Teil des Konfi-Teams,
  • Durchführung zeitlich befristeter Projekte und Freizeiten,
  • regelmäßige Begleitung von Konfi-Gruppen,
  • Gestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen mit Konfirmand:innen und Teamer:innen,
  • Öffentlichkeitsarbeit, bezogen auf den eigenen Aufgabenbereich.
50 % Schulseelsorge an der Evangelischen Schule Neuruppin
  • seelsorgerliche Begleitung von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen,
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten zusammen mit Schüler:innen und Lehrer:innen; u. a. Segensfeier „Auf dem Weg“,
  • Weiterführen der Reihe „Mit Eltern Religion entdecken“ in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Religionsunterricht (Religionsunterricht ist nicht Teil der Schulseelsorger:innen-Stelle),
  • Zusammenarbeit mit dem Konfi-Team.
Es gibt reichlich Gelegenheit, besondere Begabungen und Qualifikationen in die Arbeit einzubringen. Eine Dienstbeschreibung wird die Aufgabenfelder und den Rahmen des Dienstes konkretisieren.
Die Stelle erfordert:
  • entweder eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS/HS) oder ein vergleichbarer Abschluss,
  • ein KSA-Kurs (sechs Wochen) oder die Bereitschaft, diesen zu besuchen,
  • ein Führerschein Klasse B oder die Bereitschaft, diesen zu erwerben (der Kirchenkreis ist zur Unterstützung der Mobilität bereit).
Der Kirchenkreis wünscht sich eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die oder der eigenständig arbeitet, konzeptionell mitdenkt und den christlichen Glauben mit den Menschen vor Ort leben will. Kommunikations- und Teamfähigkeit werden erwartet sowie die Bereitschaft, sich zu den Menschen auf den Weg zu machen.
Geboten wird:
  • ein Team aus aufgeschlossenen Pfarrer:innen, Kantor:innen und Gemeindepädagog:innen, engagierte Ehrenamtliche, denen die Bildungsarbeit am Herzen liegt,
  • erwartungsvolle Kinder, Konfirmand:innen, und Familien,
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch die Regionalakademie und den Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Konfirmand:innen und Jugendlichen,
  • Möglichkeiten der Fortbildung und Supervision,
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche,
  • ein Büro in Neuruppin mit allen notwendigen technischen Arbeitsmitteln,
  • eine Konfi-Arbeit, die von einem Team an unterschiedlichen Standorten im Kirchenkreis verantwortet und organisiert wird,
  • das Café Hinterhof in Neuruppin mit seinen Räumen als ein traditionsreicher Ort für die Konfi-Arbeit,
  • Anknüpfungspunkte zum diakonischen Verein ESTAruppin e. V.,
  • ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO.
Bewerbungen werden bis zum 25. November 2022 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, Superintendentur, Kirchplatz 2, 16909 Wittstock, E-Mail: suptur@kirche-wittstock-ruppin.de.
Weitere Auskünfte erteilen die amtierende Superintendentin Carola Ritter, Telefon: 0160/6314973, E-Mail: carola.ritter@gemeinsam.ekbo.de sowie der Kreisbeauftragte für Jugendarbeit Steve Neumann, Telefon: 0160/1824171.

Nr. 139Ausschreibung der Geschäftsführung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg (EAE e. V.)

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg (EAE e.V.) beabsichtigt zum 1. Januar 2023 die Stelle der Geschäftsführung im Umfang von 50% neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt unbefristet. Darüber hinaus ist eine Aufstockung der Stelle für die Ev. Familienbildung geplant.
Die EAE ist ein Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) sowie anerkannte Landesorganisation nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz und dem Erwachsenenbildungsgesetz in Berlin. Die EAE versteht ihre Bildungsarbeit als Teil der Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung der Kirche. Ihre Angebote entsprechen den Kriterien öffentlich verantworteter Erwachsenenbildung und beziehen Erkenntnisse der Erwachsenenpädagogik, der Theologie und anderer Bezugswissenschaften ein.
Pädagog:innen sowie Theolog:innen sind zur Bewerbung eingeladen.
Zu den Aufgaben gehören:
  • Geschäftsführung für den Vorstand der EAE,
  • Interessenvertretung in Kirche und Gesellschaft und in den Gremien der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE),
  • die Beratung in pädagogischen, konzeptionellen und finanziellen Fragen und Koordination der regionalen Arbeitsstellen für Evangelische Erwachsenenbildung in Brandenburg gemäß Brandenburger Weiterbildungsgesetz und Satzung der EAE,
  • Vertretung gegenüber dem Brandenburgischen Bildungsministerium (MBJS), der Kirchenleitung und den Kirchenkreisen und Werken der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Führen der Kasse,
  • Qualitätsentwicklung im Rahmen des Qualitätsverbunds (QVB),
  • Projekte zur Anregung und Unterstützung der Mitgliedseinrichtungen und deren Mitarbeiter:innen.
Erwartet wird:
  • die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche,
  • ein abgeschlossenes pädagogisches oder theologisches oder vergleichbares Hochschulstudium,
  • Erfahrungen in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen,
  • die Bereitschaft, evangelische Erwachsenenbildung als lebensbegleitendes Handeln im Kontext des öffentlichen Weiterbildungssystems und in ökumenischer Weite zu verstehen und zu entwickeln,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Souveränität im Umgang mit Haushalts- und öffentlichen Fördermitteln.
Geboten wird:
  • Mitarbeiter:innen mit Erfahrungen in den regionalen Arbeitsstellen,
  • die Möglichkeit, über kirchliche und Landesgrenzen hinaus zu kooperieren, am Diskurs über die Erwachsenenbildung teilzuhaben und diesen als evangelisch zu profilieren,
  • Spielräume für eigene Akzente.
Die Vergütung erfolgt gemäß TV-EKBO.
Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes elektronisch erbeten an den Vorstand der EAE e.V., z. Hd. Bernd Neukirch (Vorstandsvorsitzender), E-Mail: b.neukirch@akd-ekbo.de.
Weitere Auskünfte erteilt Bernd Neukirch, Telefon: 0178/2354470; E-Mail: b.neukirch@akd-ekbo.de.
Hinweis: Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die EAE Ihre Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt. Anschließend werden sie gelöscht

Nr. 140Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Kirchenkreis Falkensee ist zum 1. Januar 2023 eine KM-1-Kirchenmusik-Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang für die Heilig-Geist-Kirchengemeinde in Falkensee neu zu besetzen.
    Gesucht wird:
    eine engagierte und motivierte Person, die gern im Team arbeitet und Lust hat, am Gemeindeaufbau mitzuwirken sowie neben der musikalischen Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen ihre musikalischen Fähigkeiten und Ideen auch in eigenen Konzerten einzubringen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • das sonntägliche Orgelspiel zu den Gottesdiensten in zwei Predigtstätten (Heilig Kreuz Kapelle und Gemeindezentrum) mit Unterstützung bzw. Vertretung durch zahlreiche ehrenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker (also ca. an zwei Sonntagen im Monat und an den kirchlichen Feiertagen),
    • die Leitung des Kirchenchores in Heilig Geist,
    • die Leitung des Spatzenchores (3-7 Jahre) mit Eltern/Großeltern,
    • die kirchenmusikalische Begleitung von Gemeindeveranstaltungen,
    • die monatliche Begleitung einer Trommelgruppe,
    • die Mitorganisation von Konzerten in der Reihe „Kultur und Heilig Geist“.
    Geboten werden:
    • eine zwei-manualige Computerorgel und eine Eule-Orgel, 6 Reg. I Man, angehängtes Ped.,
    • ein Orgelpositiv in der Kapelle,
    • ein elektronisches Klavier,
    • ein Flügel.
    Erwartet wird:
    • B-Examen/Bachelor Kirchenmusik oder ein vergleichbarer kirchenmusikalischer Abschluss,
    • Orgelspiel auf gutem Niveau im Gottesdienst,
    • gute Chorleitereigenschaft und Begeisterungsfähigkeit von Menschen für die Musik,
    • der Aufbau eines Kinder- und Jugendchores.
    Ein Führerschein der Klasse B wäre wünschenswert.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Anstellungsträger ist der Kirchenkreis Falkensee. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche.
    Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen bis zum 30. November 2022 schriftlich an den Kirchenkreis Falkensee, Bahnhofstraße 61, 14612 Falkensee oder als zusammenhängende PDF-Datei per E-Mail an kk-buero@kirchenkreis-falkensee.de erbeten.
    Weitere Auskünfte erteilen Gemeindepfarrer Steffen Schumann, Telefon: 03322/235443, E-Mail: heilig-geist-falkensee@t-online.de; der Vorsitzende der Kollegialen Leitung des Kirchenkreises Falkensee, Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt, Telefon: 03322/127341, E-Mail: kk-buero@kirchenkreis-falkensee.de sowie Kreiskantorin Therese Härtel, Telefon; 03322/842332, E-Mail: therese.haertel@posteo.de.
  2. Der Evangelische Kirchenkreis Neukölln sucht zum 1. April 2023 für die Kirchengemeinde Rudow eine/n Kirchenmusiker:in für eine KM1-Stelle (100 %, unbefristet).
    Rudow ist ein Ortsteil des Berliner Bezirks Neukölln am südlichen Stadtrand, der sich durch ruhige Bebauung auszeichnet. Alle Schularten sowie zwei evangelische Kitas sind vor Ort, die Dorfkirche aus dem 13. Jahrhundert liegt verkehrsgünstig nahe der Berliner U-Bahn, das Gemeindezentrum am Geflügelsteig inmitten einer Wohnsiedlung in Rudow-West. Die Kirchengemeinde hat ca. 7.000 Mitglieder.
    Der Kirchenkreis sucht eine Person, die Freude hat an der Verkündigung durch Musik und gerne Menschen auf diesem Weg mitnimmt. Sie darf und soll ihre Schwerpunkte und Vorlieben in das Gemeindeleben einbringen und offen sein für traditionelle und moderne Kirchenmusik.
    Gesucht wird eine Person, welche
    • die musikalische Begleitung der sonntäglichen Gottesdienste in der Dorfkirche (K. Schuke-Orgel 1958, II/P/19) und im Gemeindezentrum Geflügelsteig (neues E-Piano) übernimmt,
    • die Musik in Kinderkirche, Kita- und Taufgottesdiensten und Gottesdiensten im Senior:innenheim (jeweils 1x monatlich) sowie Amtshandlungen gestaltet (keine Trauerfeiern notwendig),
    • den Gospelchor „The Joyful Voices“ (ca. 10 Mitglieder) sowie den Posaunenchor (ca. 12 Mitglieder) leitet,
    • den bläserischen Nachwuchs fördert,
    • mit Gemeindegruppen und Kita-Kindern singt und musiziert,
    • in eigener Verantwortung vor Ort und enger Zusammenarbeit mit den anderen Kirchenmusiker:innen im Kirchenkreis Neukölln arbeitet und
    • mindestens ein B-Examen oder einen Bachelor in evangelischer Kirchenmusik vorweisen kann.
    Geboten werden:
    • ein begeisterungsfähiges Team aus drei Pfarrpersonen und vielen weiteren haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
    • eine denkmalgeschützte Kirche im Grünen mit ca. 300 Plätzen und neuem, großem Gemeindehaus mit Klavier und E-Piano sowie ein zweites modernes Gemeindezentrum,
    • gute Möglichkeiten für Nachwuchsgewinnung (Kitas, Schulen, Familienzentrum),
    • die Absicht, die Orgel der Dorfkirche in enger Abstimmung mit dem/-r neuen Kirchenmusiker:in erweitern zu lassen,
    • ein weiterer Gospelchor „Amazing graces“ unter eigener Leitung,
    • eine Dienstwohnung mit ca. 80 m² in fußläufiger Entfernung zur Kirche.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfanges für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist Voraussetzung für die Anstellung.
    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 20. Januar 2023 per E-Mail erbeten an Superintendent Dr. Christian Nottmeier, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de. Die praktische Vorstellung ist für den 10. Februar 2023 geplant. Für Rückfragen stehen zur Verfügung Pfarrer Michael Wicke, E-Mail: wicke@kirche-rudow.de und Kreiskantor Christian Finke-Tange, E-Mail: cantusfinkus@t-online.de.
  3. Die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist Arbeitgeberin für mehr als 8.500 Menschen in der Region. Ob im Pfarrdienst, in der Kindertagesstätte, in der Verwaltung oder im Entwicklungsdienst – gemeinsam gestalten wir die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und leben christliche Werte in unserer Arbeit.
    Für die Arbeitsstelle für Kirchenmusik suchen wir im Posaunendienst in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ab 1. Mai 2023:
    eine/n Landesposaunenwart/in (w/m/d), Entgeltgruppe 13 TV-EKBO, mit 50 % Beschäftigungsumfang, befristet bis zum 30. April 2025.
    Ihre Aufgaben bei uns:
    • Unterstützung und Fortbildung der Chorleiter:innen und Posaunenchöre überwiegend im Sprengel Görlitz (einen Überblick über die Ausdehnung des Sprengels können Sie sich anhand der Übersichtskarte über Sprengel der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verschaffen, zu finden hier: www.ekbo.de/wir/generalsuperintendentinnen),
    • die Koordination und Weiterentwicklung der Strukturen und Angebote der Posaunenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
    • die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gremien des Posaunendienstes und den ehrenamtlichen und beruflichen Beauftragten für Bläserarbeit in den Kirchenkreisen,
    • die Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Arbeitsstelle für Kirchenmusik,
    • die Beratung von Kreiskantor:innen und Kirchenmusiker:innen in Fragen der Bläserarbeit,
    • die Entwicklung und Durchführung eigener Aus- und Fortbildungsangebote für Multiplikator:innen im kirchenmusikalischen Umfeld,
    • die Leitung eines Bläserensembles,
    • Mitarbeit bei Vorbereitung und Durchführung der Musiken im Advent und bei Landesposaunenfesten.
    Die Stelle erfordert:
    • ein abgeschlossenes Musikhochschulstudium mit dem Hauptfach eines Blechblasinstrumentes,
    • pädagogische Kompetenzen und (kirchen-)musikalische Berufs- und Unterrichtserfahrung im Anleiten von Gruppen verschiedenen Alters,
    • dirigentische Fähigkeiten,
    • Bereitschaft zur Leitungs- und Koordinationstätigkeit,
    • die Vertrautheit mit der Arbeit der Posaunenchöre, ihrer Literatur und ihrer spezifischen Musik- und Frömmigkeitskultur,
    • Bereitschaft, sich auf das geistliche Profil von Posaunenchören einzulassen und deren geistliches Leben zu unterstützen und praktisch-theologisch zu begleiten,
    • organisatorische Fähigkeiten einschließlich Computer- und Medienkenntnissen,
    • Fähigkeit zur konzeptionellen Gestaltung und Beratung in Verbindung mit einer hohen Reflexionsfähigkeit und Bereitschaft zu fachübergreifendem Denken,
    • Motivationsfähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit mit verschiedenen Teams,
    • Bereitschaft zu Dienstreisen, insbesondere im ländlichen Raum, auch an Abenden, Wochenenden und Feiertagen,
    • der Besitz einer PKW-Fahrerlaubnis.
    Geboten wird:
    • eine sich verjüngende Ehrenamtsstruktur im Posaunendienst,
    • vielfältige Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung durch Akzentsetzung und Ausbau der pädagogischen und künstlerischen Arbeit,
    • gelebtes und wertschätzendes Miteinander im Haus und in den einzelnen Teams,
    • leistungsgerechte und attraktive Vergütung nach dem TV-EKBO,
    • betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangebote sowie eine moderne Kantine,
    • Urlaubsanspruch von 30 Tagen (bei Vollzeitbeschäftigung) und eine betriebliche Altersvorsorge.
    Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist Anstellungsvoraussetzung. Dienstsitz ist Berlin.
    Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist ggf. beizufügen.
    Es findet ein einstufiges Auswahlverfahren statt. Als Vorstellungstermin ist Sonnabend, der 7. Januar 2023 in Cottbus vorgesehen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Leiter der Arbeitsstelle für Kirchenmusik LKMD Prof. Dr. Gunter Kennel, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, Telefon: 030/24344474, E-Mail: lkmd@ekbo.de; der geschäftsführende Landesposaunenwart Christian Syperek, Telefon: 0171/6815838, E-Mail: lpw-nordwest@ekbo.de und der Landesposaunenpfarrer Dr. Ulrich Schöntube, Telefon: 030/40102958, E-Mail: u.schoentube@ekg-frohnau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 6. Dezember 2022 ausschließlich per E-Mail in einer Datei an Marion Eckerland unter folgender Adresse: bewerbung@ekbo.de erbeten.

IV. Personalnachrichten

Nr. 141Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Frau Dr. Sahra-Magdalena Kingreen als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Oktober 2022.
Berufen wurde:
Superintendent Siegfried-Thomas Wisch erneut zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Ulrike Telschow mit Wirkung vom 1. Oktober 2022.
Übertragen wurde:
Pfarrer Jens Jacobi die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gransee, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Christian Jänicke die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Blankenfelde-Jühnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Wirkung vom 1. Oktober 2022,
Pfarrerin Susanne Seehaus die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Emmaus-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. Oktober 2022,
Pfarrerin Ulrike Telschow die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Borgsdorf-Pinnow, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Arne Warthöfer die (2.) landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Berlin mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 für die Dauer von sechs Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (3.) Pfarrstelle der Auen-Kirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Pfarrerin Solveig Enk über den 30. September 2022 hinaus bis zum 30. September 2032,
der Zeitraum der Berufung in ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit und der Übertragung der (2.) landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste auf den Pfarrer Bernd Neukirch über den 30. September 2022 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Daniel Rudolphi, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Bernau, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, für einen Dienst als Theologischer Referent der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2030.
Ordiniert wurde:
am 9. Oktober 2022 in der St. Matthäus-Kirche in Berlin
Pfarrerin Juliane Bach,
Pfarrerin Lena Moers,
Pfarrerin Verena Tigges,
Pfarrerin Senta Reisenbüchler.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Arndt Farack, zuletzt Pfarrer des Pfarrsprengels Oranienburg, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Ablauf des Monats September 2022,
Pfarrer Hanns-Peter Giering, zuletzt Pfarrer des Pfarrsprengels Stadtkirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Ablauf des Monats September 2022,
Pfarrer Matthias Hirsch, zuletzt Pfarrer des Pfarrsprengels Müllrose, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Ablauf des Monats September 2022,
Pfarrerin Dorothea Quien, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Adlershof, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, mit Ablauf des Monats September 2022,
Pfarrerin Martina Sieder, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des Monats September 2022.
Beendet wurde:
Das privatrechtliche Dienstverhältnis mit Pfarrerin Stefanie Tuschling mit einen Auflösungsvertrag zum 30. September 2022.

Nr. 142Todesfälle

„Wer an den Sohn glaubt, der hat das ewige Leben“
(Johannes 3,36)
Heimgegangen ist:
Pfarrer i. R. Göran Frese, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Groß Jehser, ehem. Kirchenkreis Lübben, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, am 18. August 2022,
Pfarrer i. R. Heinz Klautke, zuletzt beurlaubt für einen Dienst im Kirchenamt der EKD, am 21. Juli 2022,
Pfarrerin i. R. Sieghild Lieback, zuletzt Kreispfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus im ehem. Kirchenkreis Wedding, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 18. Juli 2022,
Pfarrer i. R. Konrad Mundt, zuletzt Pfarrer für Gefängnisseelsorge in der Untersuchungshaftanstalt Moabit in Berlin, am 1. August 2022,
Pfarrer i. R. Werner Neumann, zuletzt Kreispfarrer für Seelsorge im Krankenhaus im ehem. Kirchenkreis Pankow, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 12. August 2022,
Pfarrer i. R. Gerhard Violet zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Teltow, ehem. Kirchenkreis Teltow, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf und Pfarrer für soziologische Fragen am 20. September 2022.

V. Mitteilungen

Nr. 143Kur- und Urlauberkantoren und
Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze in Bayern

Die Aufgeschlossenheit vieler Urlauber und Kurgäste für den Dienst der Kirche ist Herausforderung und Chance zugleich. Eine angemessene Reaktion der Kirche ist aber nur bei verstärktem Einsatz von Mitarbeitenden möglich. Für die Saison 2023 (vor allem Ende Mai bis Anfang Oktober) sind deshalb im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze und 80 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze
ausgeschrieben. Die Einsatzorte liegen überwiegend im Allgäu, in Oberbayern und im Bayerischen Wald.
Gefordert ist die Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seelsorge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzeptes. Die Bejahung der volkskirchlichen Situation einer Kurgäste- und Urlaubergemeinde wird vorausgesetzt.
Ausführliche Bewerbungsunterlagen für die Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze 2023 können beim Evang.-Luth. Landeskirchenamt, Referat „Kirche und Referat“, Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Postfach 200751, 80007 München, E-Mail: angelika.bruechert@elkb.de angefordert werden.
Bewerbungen müssen bis spätestens 26. November 2022 im Landeskirchenamt vorliegen.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 11) erscheint am 23. November 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 7. November 2022.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin