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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 56Berichtigung der Ordnung der Zweiten Theologischen Prüfung
vom 17. Mai 2019

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Die Ordnung der Zweiten Theologischen Prüfung vom 17. Mai 2019 (KABl. S. 114) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 2 ist die Eintragung „3,0“ im Feld des Schnittpunkts der letzten Zeile mit der der mit „2,3“ überschriebenen Spalte durch „3,3“ zu ersetzen.
Berlin, den 3. Mai 2023
Dr. Christian Stäblein
(L. S.)
Bischof

Nr. 57Berichtigung der Ordnung der Zweiten Gemeindepädagogischen Prüfung
vom 17. Mai 2019

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Die Ordnung der Zweiten Gemeindepädagogischen Prüfung vom 17. Mai 2019 (KABl. S. 121) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Anlage 2 ist die Eintragung „3,0“ im Feld des Schnittpunkts der letzten Zeile mit der der mit „2,3“ überschriebenen Spalte durch „3,3“ zu ersetzen.
Berlin, den 3. Mai 2023
Dr. Christian Stäblein
(L. S.)
Bischof

Nr. 58Genehmigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft

Vom 22. April 2023

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat beschlossen:
Die von der Kirchenleitung am 16. Dezember 2022 beschlossene Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Kirchengesetzes über die Zuständigkeit des Konsistoriums für die Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (Umsatzsteueroptionsgesetz ─ UStOpG) vom 27. Oktober 2016 (KABl. S. 182) wird genehmigt.
Berlin, den 22. April 2023
Harald Geywitz
Präses
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Nr. 59Rechtsverordnung über das landeskirchenweite Intranet (RVO-LKI)

Vom 28. April 2023

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Die Kirchenleitung hat auf der Grundlage von § 2 des Kirchengesetzes über das landeskirchenweite Intranet (LKI-Gesetz) vom 24. Oktober 2019 (KABl. S. 219) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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Präambel

Das landeskirchenweite Intranet (LKI) ist eine wesentliche Grundlage der kircheninternen Kommunikation und zentraler Bestandteil der Abbildung kirchlicher digitaler Verwaltungsverfahren. Es ist auf die Bedürfnisse der den Kirchen obliegenden hoheitlichen Aufgaben angepasst und auf die kirchenrechtlichen Vorgaben in besonderer Weise abgestimmt.
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§ 1
Funktionen des LKI, Seelsorge und Beichte

( 1 ) Für die Nutzung des landeskirchenweiten Intranets stehen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rechtsverordnung insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:
  1. E-Mail, Kalender, Kontakte,
  2. Dokumentenablage und -verwaltung (Cloudspeicher).
Das Konsistorium legt den zur Verfügung stehenden Speicherplatz für die genannten Funktionen und gegebenenfalls weitere Fachanwendungen fest.
( 2 ) Die in Absatz 1 genannten Funktionen sind grundsätzlich ausschließlich dienstlich zu verwenden.
( 3 ) Wird das LKI für Seelsorge und Beichte verwendet, muss der Nutzer die hierbei entstehenden Dateien in verschlüsselten Bibliotheken ablegen. Diese Ordner dürfen durch Dritte, insbesondere die in § 2 genannten Personen, nicht eingesehen werden.
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§ 2
Zuständigkeiten und Rollen

( 1 ) Das Konsistorium ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung des LKI zuständig. Es benennt Master-Vertrauensinstanzen. Die Master-Vertrauensinstanzen sind für die organisatorischen Fragen des Betriebs des LKI auf Ebene der Landeskirche zuständig. Die Master-Vertrauensinstanzen haben hinsichtlich der Nutzungskonten die gleichen Möglichkeiten wie die Vertrauensinstanzen (Absatz 2), sollen hiervon aber nur Gebrauch machen, wenn diese ungeplant nicht zur Verfügung stehen und eine Situation besteht, die nicht bis zur Wiederaufnahme des Dienstes einer zuständigen Vertrauensinstanz warten kann.
( 2 ) Für die Nutzerverwaltung der Kirchengemeinden ist der jeweilige Kirchenkreis zuständig; im Übrigen ist für die Nutzerverwaltung jede Körperschaft selbst zuständig. Hierfür werden regional Zuständige für die Nutzerverwaltung (Vertrauensinstanzen) benannt und dem Konsistorium zur technischen Umsetzung angezeigt. Diese können Nutzungskonten freischalten, sperren oder die Einrichtung ablehnen und entscheiden.
( 3 ) Das Konsistorium legt die Aufgaben der einzelnen Rollen in einem Rollenkonzept fest, sofern sich diese nicht aus den folgenden Vorschriften ergeben.
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§ 3
Mitarbeitervertretungs- und Datenschutzrecht

Die Vorschriften des Mitarbeitervertretungs- und Datenschutzrechts sowie die Bestimmungen über die Informationssicherheit bleiben unberührt.
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§ 4
Nutzungsberechtigung und Nutzungsverpflichtung

( 1 ) Kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts in der EKBO sowie ihre beruflich Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, das LKI mit seinen in § 1 Absatz 1 genannten Funktionen zu nutzen. Die Nutzungspflicht gilt nicht für ausschließlich manuell tätige Mitarbeitende und für Mitarbeitende, die in Dienststellen anderer Träger tätig sind und denen von diesen ein Nutzungskonto zur Verfügung gestellt wird (insbesondere Religionslehrkräfte).
( 2 ) Weitere Personen und Einrichtungen können das System nutzen, sofern Nutzungskonten zur Verfügung stehen. Die Kirchenleitung kann eine Höchstzahl der zur Verfügung stehenden Nutzungskonten festlegen.
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§ 5
Freischaltung

( 1 ) Der Zugang zum LKI wird nach Anmeldung und Prüfung der Nutzungsberechtigung (§ 4) freigeschaltet (Einrichtung eines Nutzungskontos). Die Richtigkeit der Angaben sowie die Kenntnisnahme und Beachtung der für das landeskirchenweite Intranet geltenden Vorschriften einschließlich der Netiquette sind von der Nutzerin oder dem Nutzer zu bestätigen. Die Prüfung ist Aufgabe der zuständigen Vertrauensinstanz (§ 2 Absatz 2).
( 2 ) Nach Freischaltung erfolgt die dienstliche schriftliche E-Mail-Kommunikation der Nutzerin oder des Nutzers und an sie oder ihn über das LKI.
( 3 ) Das Konsistorium führt anhand der Benutzerverwaltung eine Aufstellung der Nutzerinnen und Nutzer.
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§ 6
Änderung der Nutzungsberechtigung; Sperrung des Zugangs

( 1 ) Nutzende sowie gegebenenfalls ihre Vorgesetzten und Personalstellen, Vertrauensinstanzen sowie Master-Vertrauensinstanzen stellen sicher, dass jede Änderung der Nutzungsberechtigung, insbesondere der Wegfall der Nutzungsberechtigung, bei den Rechten berücksichtigt wird.
( 2 ) Die Sperrung von Nutzungskonten setzt voraus, dass die Nutzerin oder der Nutzer oder seine Organisation gegen die Nutzungsbedingungen oder die vom Konsistorium festzulegende Netiquette verstoßen hat. Der Nutzerin oder dem Nutzer und der Organisation ist unverzüglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
( 3 ) Der Zugang zum LKI wird gesperrt, wenn der Zugang sechs Monate nicht genutzt worden ist. Nach weiteren drei Monaten ist er zu löschen, es sei denn, es ist einer Master-Vertrauensinstanz rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden, dass die Nutzerin oder der Nutzer nicht im Dienst ist und die Wiederaufnahme des Dienstes geplant ist. Nach der Löschung des Nutzungskontos kann der Zugang jederzeit erneut beantragt und unter Verlust der Altdaten neu angelegt werden.
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§ 7
Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen für Körperschaften und sonstige Einrichtungen

( 1 ) Die kirchlichen Körperschaften sollen eine auf ihren Namen bezogene E-Mail-Adresse erstellen. Dabei soll es sich um eine E-Mail-Adresse im System des LKI handeln, wenn möglich eine Verweis-/Alias-Adresse der Posteingangsfachadresse.
( 2 ) Näheres regelt das Konsistorium.
( 3 ) Nachrichten, die in die E-Mail-Postfächer nach Absatz 1 eingehen, sind der Körperschaft oder Organisationseinheit zugegangen.
( 4 ) Zugangsberechtigt sind die oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende des Leitungsgremiums der Körperschaft, in anderen Fällen die Leiterin oder der Leiter sowie die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Diese können die Postfächer anderen geeigneten Mitarbeitenden zur Bearbeitung zugänglich machen.
( 5 ) Die kirchliche Körperschaft oder Einrichtung ist für die ordnungsgemäße Veraktung von aktenwürdigem Schriftgut zuständig. Aktenwürdig sind Unterlagen, die erzeugt, empfangen und verwaltet werden als Beweismittel und als Vermögen einer Organisation oder Person, rechtliche Verpflichtungen nachzuweisen oder Geschäftsvorgänge abzuwickeln.
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§ 8
Veröffentlichung dienstlicher E-Mail-Adressen

( 1 ) Dienstliche E-Mail-Adressen der Organisationen nach § 7 Absatz 2 sowie der Mitarbeitenden im Pfarrdienst sind durch die jeweilige Körperschaft im Pfarralmanach sowie im Kirchlichen Adresswerk zu hinterlegen.
( 2 ) Die Kirchenleitung kann für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Küsterinnen und Küster, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker) bestimmen, dass deren dienstliche Adressen der zu bestimmenden landeskirchlichen Stelle mitzuteilen und dort für den dienstlichen Gebrauch zu hinterlegen sind.
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§ 9
Dienstweg zwischen Kirchengemeinde und Landeskirche; Kirchliche Verwaltungsämter

( 1 ) Dienstlicher Schriftverkehr zwischen Kirchengemeinden und Landeskirche erfolgt in beiden Richtungen über die Sendung an die jeweils zuständige Superintendentur, sofern eine Information des Kirchenkreises nicht offensichtlich überflüssig ist. Dies gilt nicht für Anfragen, die auf eine kurze Auskunft gerichtet sind, ohne dass Rechte des Kirchenkreises betroffen sind. Dies gilt weiterhin nicht,
  1. sofern über ein Vorhaben, z. B. ein Bauvorhaben, im Grundsatz entschieden ist, aber über Einzelheiten beraten werden muss und Rechte des Kirchenkreises dadurch nicht betroffen sind, oder
  2. Anfragen im Zusammenhang mit der Ältestenwahl, soweit Rechte des Kirchenkreises nicht berührt sind.
Die Superintendentur leitet die E-Mail innerhalb von drei Werktagen weiter und teilt dies dem Absender mit. Die Kirchlichen Verwaltungsämter erhalten eine E-Mail-Kopie durch den jeweiligen Absender, sofern ihr Zuständigkeitsbereich berührt ist.
( 2 ) Sollten Kirchengemeinden nicht über das Internet erreichbar sein, verteilt die Superintendentur.
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§ 10
Dienstliche E-Mail-Kommunikation

( 1 ) Dienstpost ist an die nach §§ 4 und 5 eingerichteten E-Mail-Adressen zu senden und mit dieser zu empfangen. Die automatische Weiterleitung an eine andere E-Mail-Adresse ist nicht zulässig. E-Mails müssen (z. B. in der E-Mail-Signatur) den Absender und die absendende Dienststelle eindeutig erkennen lassen.
( 2 ) Absatz 1 gilt auch für rechtserhebliche Erklärungen, die der Textform bedürfen (§ 126a BGB).
( 3 ) Rechtserhebliche Erklärungen, die der Schriftform (§ 126 BGB – z. B. die Kündigung eines Mietverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses) oder der elektronischen Form (§ 126a BGB – z. B. Mieterhöhungsverlangen des Vermieters bei Wohnraum) bedürfen, können abweichend von Absatz 1 nicht durch die elektronische Form (E-Mail) ersetzt werden. Gehen rechtserhebliche Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen, per E-Mail ein, ist der Adressat verpflichtet, den Absender unverzüglich auf den Formmangel und die Folgen hinzuweisen.
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§ 11
Kostentragung der kirchlichen Körperschaften und weiterer Einrichtungen

Die Kostentragung der kirchlichen Körperschaften der EKBO und ihrer Einrichtungen richtet sich nach dem kirchlichen Finanzrecht. Wenden weitere Einrichtungen das LKI an, so ist eine Beteiligung an den Kosten vertraglich zu regeln.
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§ 12
Protokolldaten

( 1 ) Die bei der Nutzung des LKI für Zwecke der Systemsicherheit und des ordnungsgemäßen Betriebs erfassten Benutzerdaten dürfen ausschließlich von den zugriffsberechtigten Personen für diese Zwecke verwendet werden. Zu anderen Zwecken dürfen die Daten nicht verwendet oder weitergegeben werden.
( 2 ) Auswertungen von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Leistungs- oder der Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind unzulässig. Widerrechtlich gewonnene Informationen unterliegen einem Beweisverwertungsverbot. Alle darauf gestützten arbeitsrechtlichen Maßnahmen sind unwirksam.
( 3 ) Der Zugriff auf personenbezogene Nutzungskonten darf nur in begründeten Fällen des Verdachts der missbräuchlichen Benutzung erfolgen. Näheres regelt das Konsistorium. Die Vorschriften des Mitarbeitervertretungs- und des Datenschutzrechts bleiben unberührt.
( 4 ) Personenbezogene Protokollierungen von Tätigkeiten sowie sonstige Kennzeichnungen von Daten und Dokumenten mit Informationen zur Identifikation der bearbeitenden Person (i. e. Protokollierung der letzten Bearbeitung oder Änderungshistorien) finden grundsätzlich nur statt, um rechtlichen Anforderungen zu genügen.
( 5 ) Die Gewährleistung der Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Korrektur, Sperrung, Löschung) ist vollumfänglich sicherzustellen. Den Personen, die das LKI nutzen, wird auf Anfrage eine vollständige Auskunft bezüglich der zu ihrer Person gespeicherten Daten und Dokumente unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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§ 13
Einführung

Die kirchlichen Körperschaften richten bis zum 31. Dezember 2023 im Rahmen der Nutzungspflicht Nutzungskonten ein. Das Konsistorium unterstützt die kirchlichen Körperschaften insbesondere durch Schulung und strategische Beratung.
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§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung über das landeskirchenweite Intranet (RVO-LKI) vom 24. Januar 2020 (KABl. S. 26); geändert durch Rechtsverordnung vom 18. Juni 2021 (KABl. Nr. 77 S. 126) außer Kraft.
Berlin, den 28. April 2023
Dr. Christian Stäblein
(L. S.)
Bischof

II. Bekanntmachungen

Nr. 60U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Uckermark

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Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Uckermark am 18. März 2023 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Uckermark wird eine Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Mai 2023 in Kraft.
Prenzlau, den 18. März 2023
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Uckermark
Die Präses
(L. S.)
Sophie Ludwig
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 18. April 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
(mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt)
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Nr. 61Genehmigung eines neuen Kirchensiegels

Konsistorium Az.: 1312-03:64/117
Berlin, den 12. April 2023
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ eingeführt.
Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE HERZBERG-LINDOW“.
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Nr. 62Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

Konsistorium Az.: 1312-03:64/117
Berlin, den 12. April 2023
Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Vielitzsee-Glambeck mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE VIELITZSEE-GLAMBECK“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Dierberg mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE DIERBERG“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Lindow mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde Lindow“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Keller mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KELLER“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Herzberg mit der Umschrift „SIEGEL DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE HERZBERG“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Rüthnick mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDE RÜTHNICK“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Grieben mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDE GRIEBEN“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Schönberg mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHENGEMEINDE SCHÖNBERG“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, werden außer Geltung gesetzt.

Nr. 63Berufung der Vorsitzenden der Kammer 1
des Schlichtungsausschusses der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und ihres Stellvertreters

Die Kirchenleitung hat am 31. März 2023 im Einvernehmen mit den vertragsschließenden Gewerkschaften gemäß § 36 Absatz 4 des Tarifvertrags der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) vom 9. Juli 2008 mit Wirkung vom 1. Mai 2023
zur Vorsitzenden der Kammer 1 des Schlichtungsausschusses Frau Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Julia Wollgast und erneut zum Stellvertreter der Vorsitzenden der Kammer 1 des Schlichtungsausschusses Herrn Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Martin Dreßler berufen.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Berlin, den 31. März 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

III. Stellenausschreibungen

Nr. 64Ausschreibung eines Superintendentenamts

Der Evangelische Kirchenkreis Uckermark sucht zum 1. Oktober 2023 eine Superintendentin oder einen Superintendenten (w/m/d) für die Dauer von sechs Jahren.
Der Kirchenkreis Uckermark besteht aus zehn Pfarrämtern mit 14 Gemeinden bzw. Gesamtkirchengemeinden und ca. 10.450 Gemeindemitgliedern. Dieser ländlich geprägte Kirchenkreis mit vielen kleinen Dörfern und drei größeren Städten (Angermünde, Prenzlau, Schwedt) ist eingebettet in eine herrliche abwechslungsreiche Landschaft mit vielen Seen.
Insgesamt gibt es eine große Vielfalt an gemeindlichem Leben im Kirchenkreis. Das Amt bietet zudem die Chance, im Zusammenspiel mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in einer ländlichen Region neue Wege zu suchen und kreative Modelle zu entwickeln, um Kirche lebendig zu gestalten. Dabei wird die neue Superintendentin oder der neue Superintendent von verschiedenen kreiskirchlichen Mitarbeiter:innen mit unterschiedlich großen Stellenanteilen aus den Bereichen Glaubensarbeit für Erwachsene, Kirchenmusik, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Bauen unterstützt. Einen Einblick gewährt die Internetseite www.kirche-uckermark.de.
Prenzlau, die Stadt, die auch als Wohn- und Dienstsitz der Superintendentin oder des Superintendenten fungieren soll, liegt verkehrsgünstig an den Autobahnen A 11 und A 20. Weiterhin ist sie durch Regionalexpress- und ICE-Verbindungen gut an Berlin und die Ostseeküste angebunden. Alle Schulformen und ein entsprechendes Kindergarten- und Hortangebot sind vorhanden. Die Stadt und die Umgebung zeichnen sich durch ein vielfältiges kulturelles Angebot und einen hohen Freizeitwert aus. Prenzlau ist zudem Sitz der Landkreisverwaltung.
Der Person im Superintendentenamt wird als Dienstwohnung ein Einfamilienhaus unweit des Uckersees in Prenzlau zur Verfügung gestellt. In der ebenfalls in Prenzlau gelegenen Superintendentur ist eine Mitarbeiterin mit einem Stellenumfang von 50 % tätig.
Verbunden mit der Tätigkeit als Superintendentin oder Superintendent ist ein Predigtauftrag im gesamten Kirchenkreis mit erstem Schwerpunkt in Prenzlau. Es wird eine Kreispfarrstelle mit 100 % übertragen.
Die Wahl erfolgt durch die Kreissynode.
Der Kirchenkreis sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit gut ausgeprägten Führungsqualitäten, die oder der diese Leitungsfunktion ausfüllen kann. Im Besonderen wird es Aufgabe der Superintendentin bzw. des Superintendenten sein, die anstehenden notwendigen Strukturveränderungen im Kirchenkreis in den nächsten Jahren zu moderieren und aktiv zu gestalten. Dies geschieht gemeinsam mit allen Kirchenkreisen des Sprengels Potsdam im Ganzen und mit den benachbarten Kirchenkreisen Barnim und Oberes Havelland im Besonderen.
Sie oder er sollte dabei die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • ein erkennbares theologisches Profil und die Bereitschaft, die Vielfalt vorhandener theologischer Ansätze bei den Mitarbeitenden wahrzunehmen, anzuerkennen und zu stützen,
  • hohe seelsorgliche Kompetenz, verbunden mit der Fähigkeit, sich selbst und andere in der jeweiligen aktuellen Lebens- und Arbeitssituation sowie in den emotionalen, sozialen, kulturellen, aber auch spirituellen Bezügen wahrzunehmen und sich der Wechselwirkung in persönlichen Gesprächen stets bewusst zu sein,
  • die Fähigkeit, auf gesellschaftliche und soziale Fragestellungen aus der Perspektive des Evangeliums und der evangelischen Kirche einzugehen,
  • Leitungs- und Managementkompetenz im Haushalts- und Personalwesen sowie die Bereitschaft, sich in neue Bereiche (z. B. Fundraising, Windpark, Solarflächen) einzuarbeiten,
  • die Bereitschaft, den Kirchenkreis und seine Anliegen in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten, insbesondere die Medienpräsenz zu verstärken,
  • die Gabe, berufliche und ehrenamtlich Mitarbeitende bei ihrer Arbeit im Kirchenkreis und in den Gemeinden mit Empathie und Wertschätzung zu begleiten, zu führen, zu fördern und Nachwuchs zu gewinnen,
  • den Willen und die Bereitschaft, die vorhandenen gemeindlichen Strukturen im Kirchenkreis zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln, gemeindeübergreifende Zusammenarbeit im Kirchenkreis zu fördern und weiterführende Prozesse und Entwicklungen transparent und im Dialog mit den entsprechenden Gremien zu gestalten.
Weitere Auskünfte erteilen die Präses der Kreissynode Sophie Ludwig, Telefon: 0176/41250851, E-Mail: pfarrerin-ludwig@kirche-uckermark.de, der stellvertretende Superintendent Martin Zobel, Telefon: 039889/234, E-Mail: pfarramt-boitzenburg@kirche-uckermark.de, und der Generalsuperintendent Kristóf Bálint: 0331/9512342, E-Mail: GenSupPotsdam@ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 65Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wichern-Radeland, Kirchenkreis Spandau, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt im grünen Spandauer Norden zwischen Stadtforst und Havel. Zu ihr gehören ca. 4.900 Gemeindeglieder, zwei Gottesdienstorte (Wichernkirche und Gemeindezentrum Radeland) sowie zwei Kindertagesstätten. Im Gemeindegebiet liegen fünf Senior:innenwohnstätten.
    Hauptamtlich sind in der Gemeinde eine Pfarrkollegin (100 %), ein Kirchenmusiker (50 %), eine Diakonin für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (100 % in der Region Nord), zwei Küsterinnen (zusammen 75 %) und ein Haus- und Kirchwart (100 %) tätig.
    Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Lutherkirchengemeinde und der Kirchengemeinde des Evangelischen Johannesstifts, welche zukunftsorientiert ausgeweitet und intensiviert werden soll. Gemeinsam bilden diese Gemeinden die Region Nord. Unter anderem wird der Konfirmand:innenunterricht bereits im Miteinander konzeptioniert und gestaltet.
    Die Kirchengemeinde Wichern-Radeland ist eine lebendige Gemeinde, die von vielen Menschen ehrenamtlich mitgestaltet wird. Sie ist durch die Vielfalt der Gottesdienste, Gruppen- und Projektangebote ein Ort der Begegnung.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrperson (m/w/d), die
    • Freude an der Verkündigung und der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat und theologische Themen lebensnah vermittelt,
    • sich als Seelsorger:in versteht und Kasualien liebevoll gestaltet,
    • im Gemeindeleben schwerpunktmäßig die Bereiche Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, Glaubenskurse, theologische Gruppenangebote und ein religionspädagogisches Angebot für die beiden Kindertagesstätten verantwortet,
    • gern mit ihren Begabungen Kirche im Team von Haupt- und Ehrenamtlichen gestaltet und die regionale Kooperation der drei Gemeinden fördert und weiter ausbaut,
    • Menschen in ihren Stärken und Begabungen wahrnimmt und sie ermutigt, sich in der Gemeinde zu engagieren und eigenverantwortlich zu handeln,
    • Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben, insbesondere die anstehende Immobilienentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat, verantwortungsvoll wahrnimmt.
    Die Kirchengemeinde Wichern-Radeland bietet der neuen Pfarrperson die Arbeit im Pfarrteam und mit engagierten Haupt- und Ehrenamtlichen, auch in der Region, sowie kreativen Gestaltungsspielraum und steht neuen Ideen aufgeschlossen gegenüber.
    Ein geräumiges Pfarrhaus mit Amtszimmer und Garten ist im Gemeindeteil Wichern vorhanden und soll bezogen werden.
    In der Nachbarschaft befinden sich mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen, beispielsweise die Schulen im Evangelischen Johannesstift.
    Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung des Religionsunterrichts im Umfang von wöchentlich zwei Schulstunden.
    Eine Dienstvereinbarung zur besseren Strukturierung und Schwerpunktsetzung kann mit dem Superintendenten erarbeitet werden.
    Weitere Informationen über die Gemeinde und das Gemeindeleben finden sich im Internet unter www.wichern-radelandgemeinde.de.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Sonja Martin, Telefon: 0176/95681565, die geschäftsführende Pfarrerin Thea Voß, Telefon: 0151/59178700, und Superintendent Florian Kunz, Telefon: 0176/50182012.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nikolassee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch das Konsistorium mit 50 % Dienstumfang zu besetzen.
    Die Gemeinde Nikolassee hat rund 3.000 Gemeindeglieder und liegt am südwestlichen Stadtrand von Berlin, umgeben von Seen und Wäldern zur Erholung. Durch öffentliche Verkehrsmittel (die nahe S-Bahn) gibt es eine schnelle Verbindung in die Berliner Innenstadt.
    Zum denkmalgeschützten Ensemble gehören neben der Kirche und dem ehemaligen Pfarrhaus von 1911 außerdem der gemeindeeigene Kirchhof und ein großzügiges Gemeindehaus mit integriertem Kindergarten.
    Die aktive Bürgergemeinde mit über 100-jähriger Geschichte war die Heimat des Theologen und Dichters Jochen Klepper, die Kirche war mehrmals Treffpunkt der Bekennenden Kirche. Weitere Informationen sind unter www.gemeinde-nikolassee.de einsehbar.
    Zu der Gemeinde:
    Eine Kirchengemeinde, in der es einen engagierten und lebendigen Gottesdienst und ein reges Gemeindeleben gibt, mit
    • einer hervorragenden Kantorin, die für Kirchenmusik auf hohem Niveau sorgt,
    • einem engagierten Gemeindekirchenrat, der die Gemeinde leitet,
    • einem aktiven Gemeindebeirat, der dem Gemeindekirchenrat mit Rat und Tat zur Seite steht,
    • einem Kindergarten mit 90 Plätzen als fester Bestandteil des Gemeindelebens,
    • einem großzügigen Gemeindehaus, in dem regelmäßig vielfältige Veranstaltungen für Jung und Alt, Musik, Kunst & Kultur und Sport angeboten werden.
    Zu ihrem Angebot:
    • eine paritätische Aufgabenwahrnehmung mit dem Inhaber der weiteren Pfarrstelle, der sich auf die Zusammenarbeit freut,
    • eine gute Einarbeitung und jegliche notwendige Unterstützung beim „Ankommen in der Gemeinde“ durch den Pfarrer, die Gremien und die ehrenamtlich Tätigen,
    • eine gleichberechtigte Teilhabe mit voller Unterstützung durch die Küsterei,
    • eine Dienstwohnung im Gemeindehaus,
    • eine gleichberechtige Verantwortung/Teilhabe an der Arbeit der Gremien der Gemeinde,
    • eine eigenständige und selbstverantwortliche Durchführung der Dienstgeschäfte innerhalb der festzulegenden Zuständigkeitsbereiche,
    • eine Vielzahl ehrenamtlich engagierter Mitarbeitender.
    Was sich die Gemeinde wünscht:
    • Als Teil der Drei-Seen-Gemeinden (Wannsee, Schlachtensee und Nikolassee) soll ein enger Austausch mit den Nachbargemeinden, gerade im Bereich der Jugendarbeit, bestehen.
    • Ein Schwerpunkt der neu zu besetzenden 50 %-Pfarrstelle soll auf der Jugend- und Familienarbeit liegen, bei gleichberechtigter Wahrnehmung der Gottesdienste und der zu führenden Amtshandlungen. Idealerweise sollte bereits eine Berufserfahrung vorhanden sein.
    • die Fähigkeit zu vertiefter theologischer Predigt wie auch zur persönlichen, seelsorgerischen Ansprache der oder des Einzelnen, verbunden mit einer Sensibilität im Umgang mit einer traditionell aufgestellten Gemeinde mit vielen älteren Gemeindemitgliedern,
    • Kenntnis und Experimentierfreudigkeit in Bezug auf moderne Gottesdienstformen (in inhaltlicher, musikalischer und technischer Hinsicht) bei der Bereitschaft zur Übernahme des Konfirmand:innenunterrichts,
    • Bereitschaft zur Wohnsitznahme in der Dienstwohnung.
    Was die Gemeinde erwartet:
    Eine Persönlichkeit, die
    • Leidenschaft, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit mitbringt und für die Jugend Brücken zum kirchlichen, christlichen Leben bauen kann,
    • Freude an der Verkündigung und der Gestaltung von Gottesdiensten hat,
    • gemeinsam und kollegial mit Haupt- und Ehrenamtlichen aktiv das christliche Miteinander gestaltet,
    • Bestehendes wertschätzt und neue Impulse bei der Arbeit mit der mittleren und jungen Generation setzt,
    • sich Digitalem, insbesondere den neuen Medien und deren Einsatz in der Gemeindearbeit gegenüber aufgeschlossen zeigt,
    • mit Ideen, Empathie, Freude an die Arbeit geht, besonders mit den Jugendlichen, und dabei eine große Begeisterungsfähigkeit mitbringt,
    • Lust und Bereitschaft hat, das Gemeindeleben zu stärken und die Gemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und dem Gemeindebeirat in die Zukunft zu führen.
    Welche Grundsätze gelten in der Gemeinde?
    Der Gemeindekirchenrat wertschätzt Vielfalt und begrüßt daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Selbstverständlich sind auch Bewerber:innen mit Familie willkommen.
    Worauf warten?
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Christine Mehlhorn, Telefon: 0172/9231165, und Superintendent Dr. Johannes Krug, Telefon: 030/200094011. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Gemeinde: www.gemeinde-nikolassee.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die Kreispfarrstelle für Ausländerseelsorge im Kirchenkreis Potsdam ist zum 1. Juli 2023 mit 75 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Der Kirchenkreis Potsdam versteht sich als „Kirche in der Migrationsgesellschaft“. Einheimische und Zugewanderte sind gemeinsam auf dem Weg. Als seinen biblisch begründeten Auftrag sieht der Kirchenkreis die Zuwendung zu Menschen auf der Flucht, den Flüchtlingsschutz und die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Verschiedenheit. Die hauptamtliche Arbeit im Kirchenkreis wurde in den vergangenen 30 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Sie verfügt über ein verlässliches Netzwerk in den Kirchengemeinden, in kirchlichen Einrichtungen und im kommunalen Bereich sowie auf Landesebene.
    Die neue Pfarrperson sollte mitbringen:
    • seelsorgerliche Kompetenz und gemeindliche Erfahrung,
    • einen professionellen Umgang mit vulnerablen Personen,
    • Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht,
    • Kultur- und religionssensibler Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Prägung,
    • sicherer Umgang in der Geschäftsführung des Arbeitsbereichs.
    Der Kirchenkreis erwartet:
    • Begleitung und Fortbildung von derzeit ca. 50 Ehrenamtler:innen im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten,
    • Mitarbeit in kommunalen Arbeitskreisen und Netzwerkarbeit,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden bei Kirchenasyl,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden in der interkulturellen Öffnung,
    • Entwicklung und Durchführung von Projekten zur gesellschaftlichen Teilhabe,
    • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (Abendveranstaltungen, Wochenende).
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine engagierte AG Flucht, Migration und Integration, in der auch Geflüchtete mitarbeiten,
    • eine fachlich fundierte Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit dem Beratungsfachdienst der Diakonie,
    • eine engagierte Gruppe Ehrenamtlicher mit eigenen Projekten,
    • 14 Gemeinden mit vielfältigen Angeboten sowie mit einer guten Vernetzung mit der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, der Ökumene und im interreligiösen Dialog.
    Der Kirchenkreis freut sich auf Ideen und Gaben.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, sowie der derzeitige Stelleninhaber Pfarrer Bernhard Fricke, Telefon: 0160/93438223.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge ist zum 1. Dezember 2023 für den Dienst in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Plötzensee (75 % DU) und Moabit (25 % DU) zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die JVA Plötzensee verfügt insgesamt über ca. 530 Haftplätze für den geschlossenen und offenen Männervollzug. Eine Besonderheit der JVA Plötzensee ist die Aufnahme von sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafern“. Diese Gefangenen bedürfen besonderer Zuwendung, da oft Drogen und Obdachlosigkeit das Leben außerhalb der Haftanstalt prägten.
    In der JVA Plötzensee befindet sich auch das Justizvollzugskrankenhaus (JVK). Dort finden auch Untersuchungsgefangene, Jugendliche, Sicherungsverwahrte und weibliche Inhaftierte Aufnahme. Das JVK ist ein Sonderkrankenhaus der stationären Grundversorgung mit insgesamt 116 Betten. Eine enge Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge auf allen vier Stationen und bei der Feier der stationsweisen monatlichen Gottesdienste wird erwartet.
    Die Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit mit ca. 910 Haftplätzen ist eine der größten Untersuchungshaftanstalten Deutschlands, ausgelegt für männliche Inhaftierte ab 21 Jahren.
    Zu den besonderen Herausforderungen der Untersuchungshaft gehört der sogenannte „Haftschock“ durch Herauslösung aus dem bisherigen Leben und Konfrontation mit der völlig neuen Lebenssituation im Gefängnis. In Moabit gibt es eine:n weitere:n evangelischen Kolleg:in in der Gefängnisseelsorge.
    Die evangelische Gefängnisseelsorge ist gemeinsam mit der katholischen für alle Teilanstalten zuständig. Aufgabe des:der Stelleninhaber:in ist v. a. die evangelische Seelsorge in der Teilanstalt II (knapp 300 Haftplätze) und die Beteiligung an monatlich vier stattfindenden sonntäglichen Gottesdiensten.
    Zu den Aufgaben in beiden Justizvollzugsanstalten gehören u. a.:
    • Gestaltung von Gottesdiensten,
    • Einzelgespräche sowie bedarfsorientierte Gruppenangebote,
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Seite,
    • Vernetzung mit den Vertreter:innen anderer Religionen (vorrangig des Islam),
    • Vernetzung in die Strukturen der jeweiligen Anstalt hinein (z. B. Projektgruppe Suizidprävention, Ethikkomitee),
    • seelsorgliche Angebote auch für Gefangene, die anderen Religionsgemeinschaften angehören.
    Erwartet werden:
    • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
    • seelsorgliche Kompetenz im Umgang mit Menschen im Strafvollzug und ihren Angehörigen,
    • Bereitschaft zu verlässlicher seelsorglicher Begleitung,
    • Fähigkeit zur alltagsnahen Verkündigung,
    • Selbstwahrnehmung in Nähe und Distanz, Rollenklarheit,
    • seelsorgliche Offenheit für Mitarbeitende in der Justizvollzugsanstalt,
    • Freude an der Arbeit im Konvent.
    Vorausgesetzt werden:
    • eine Zusatzqualifikation in Seelsorge,
    • die Bereitschaft, die spezifische Weiterbildung für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten in der Verantwortung der Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge zu absolvieren,
    • regelmäßige Supervision,
    • Teilnahme an den evangelischen und ökumenischen Dienstbesprechungen,
    • verpflichtende Teilnahme am Konvent der Gefängnisseelsorger:innen einschließlich einer jährlichen Rüstzeit,
    • Einführungs- und Hospitationsphase am Beginn des Dienstes.
    Die Fachberatung geschieht durch den:die Landespfarrer:in für Gefängnisseelsorge, die Dienstaufsicht liegt beim Konsistorium (Referat 3.2 – Spezialseelsorge).
    Weitere Auskünfte erteilen der Landespfarrer für Gefängnisseelsorge Pfarrer Uwe Breithor, Telefon: 0172/8424365, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 66Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist ab sofort die landeskirchliche Pfarrstelle für interreligiöse Arbeit mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • die Bearbeitung theologischer Grundsatzfragen im Kontext des interreligiösen Dialogs,
    • die Pflege der Beziehungen zu jüdischen, muslimischen, buddhistischen und anderen (Dach)verbänden, Gemeinden und Gruppen im Auftrag der EKBO,
    • die Initiierung und Begleitung von christlich-jüdischen, christlich-muslimischen und anderen interreligiösen Begegnungen und gemeinsamen Arbeitsprojekten, zum Beispiel im Bildungsbereich,
    • eine enge Kooperation und Vernetzung mit Institutionen und Einrichtungen interreligiöser Arbeit, z. B. mit dem House of One, sowie komplementäres Arbeiten mit Einrichtungen der EKBO wie dem Institut Kirche und Judentum und der Evangelischen Akademie zu Berlin,
    • die Entwicklung von unterstützenden Gesprächs- und Austauschformaten im gesellschaftlichen Diskurs zu Fragen aller Religionen und zu Weltanschauungsfragen.
    Erwartet wird:
    • Fachkenntnisse und Erfahrungen mit der interreligiösen Arbeit, die in die Beratung der Kirchenkreise und Gemeinden einfließen,
    • Souveränität im Bereich Theologie der Religionen, interreligiöse Theologie, verbunden mit vertieften Kenntnissen der jüdischen und islamischen Theologie,
    • Freude an Vernetzung und vermittelndes Geschick,
    • Empathie und Sachkompetenz sowie eine verbindende Grundhaltung insbesondere bei zu klärenden, mitunter gesellschaftlich konfliktreichen Situationen,
    • eine gute Kontaktkultur mit Gemeinden und Gruppen, auch in digitaler Hinsicht,
    • teamorientierte und kommunikative Arbeitsweise,
    • gute Englischkenntnisse; weitere einschlägige Sprachkenntnisse sind unbedingt von Vorteil,
    • Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Arbeit an Wochenenden sowie außerhalb der üblichen Dienstzeiten.
    Geboten wird:
    • die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen, hoch motivierten Team, in dem verschiedene Disziplinen und Perspektiven zusammen wirken,
    • eine in hohem Maße eigenständige, organisatorische und konzeptionelle Tätigkeit im Rahmen der Organisationsstruktur,
    • die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten,
    • ein Arbeitsplatz in grünem Ambiente mitten in Berlin,
    • großzügige Förderung von Fortbildungen,
    • Gesundheitsmanagement,
    • Familienorientierung,
    • Unterstützung bei der Wohnungssuche.
    Dienst- und Fachaufsicht liegen beim Direktor des Berliner Missionswerks. Dienstort ist Berlin.
    Das Berliner Missionswerk ist das Ökumenische Zentrum der Evangelischen Kirche-Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Es begleitet Begegnungen und Partnerschaften in Deutschland, Europa und weltweit.
    Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung der EKBO im Einvernehmen mit dem Missionsrat des Berliner Missionswerks.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 ausschließlich per E-Mail erbeten an Abteilung 3 des Konsistoriums, z. Hd. Frau Oberkonsistorialrätin Furian, E-Mail: pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. Bewerbungen aus den Landeskirchen der EKD sind zugelassen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Direktor des Berliner Missionswerks Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de, und Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel, Telefon: 030/24344-270, E-Mail: c.bammel@ekbo.de.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab sofort die Kreispfarrstelle für die Verstärkung des pfarramtlichen Dienstes in den Regionen des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln für die Dauer von sechs Jahren wieder zu besetzen.
    Diese Stelle umfasst 50 % Dienstumfang für Religionsunterricht (überwiegend in der Grundschule Eichwalde) und 50 % Dienstumfang für pfarramtliche Dienste in der Region 8 im Süden des Kirchenkreises Neukölln.
    Dazu gehören die Pfarrsprengel Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz und der Pfarrsprengel Wildau-Zeuthen sowie die Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf. Ein Schwerpunkt der pfarramtlichen Tätigkeit liegt in den Gemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz. In der Region geht es zudem um die Unterstützung der Arbeit mit Konfirmand:innen und die Jugendarbeit.
    In der Region sind zwei Pfarrerinnen und ein Pfarrer (je 100 % DU), zwei Gemeindepädagoginnen, zwei Kirchenmusiker, zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen und viele Ehrenamtliche tätig.
    Die Arbeit in der Schule und in den Gemeinden bietet die Chance, kirchliche Präsenz an den Schulen zu leben und Gemeindeaufbau mit Familien aus dem Schulbereich zu gestalten. Die Pfarrerinnen und der Pfarrer in der Region freuen sich auf einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die sich mit seinen oder ihren Gaben einbringt.
    Der Kreiskirchenrat und die Gemeindekirchenräte des Sprengels wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der bereit ist und Lust hat, übergemeindliche Strukturen des pfarramtlichen Dienstes zu stärken, Impulse in den Gemeinden zu setzen und mit Gemeindekirchenräten, beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Der Kreiskirchenrat hilft auf Wunsch bei der Wohnungssuche im Kirchenkreis bzw. in der Region.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Regionalkirchengemeinde Langengrassau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Mit der Pfarrstelle verbunden ist die dauerhafte Vakanzverwaltung der Evangelischen Regionalkirchengemeinde Terpt sowie der Kirchengemeinden Goßmar, Görlsdorf-Frankendorf, Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf. Zur Pfarrstelle gehören 22 Predigtstätten und ca. 1.550 Gemeindeglieder. Schwerpunkt der Arbeit war bisher die Evangelische Regionalkirchengemeinde Langengrassau mit zwölf Predigtstätten.
    Die Kirchengemeinden freuen sich über eine Pfarrerin, einen Pfarrer bzw. eine Gemeindepädagogin, einen Gemeindepädagogen, die oder der bereit ist, auf die Menschen in den Kirchengemeinden zuzugehen, mit ihnen als Christin bzw. Christ zu leben, und die oder der gern und fröhlich den Dienst im ländlichen Raum tun möchte. Wichtig ist der Kirchengemeinde die weitere Gestaltung der Partnerschaft mit der Partnergemeinde im Kirchenkreis Koblenz. Der Gemeindekirchenrat, eine Gemeindepädagogin in Teilzeit für die Arbeit mit Kindern, eine Mitarbeiterin in Teilzeit in der Verwaltung, eine wöchentlich tätige Prädikantin sowie mehrere Lektorinnen und Lektoren unterstützen bei der Ausübung des Dienstes. Die Konfirmand:innenarbeit wird regional in Luckau verantwortet.
    Fast alle Kirchengebäude sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Das Zentrum der Gemeindearbeit ist die Pfarrscheune in Langengrassau. Notwendig für die Arbeit ist ein eigener Pkw.
    Langengrassau liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Dahme-Spreewald in einer ländlichen Umgebung unweit der Kleinstadt Luckau. Eine Dienstwohnung steht derzeit nicht zur Verfügung. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung in der Kirchengemeinde oder ihrem Umfeld gern behilflich. Die Aufhebung der Dienstwohnungspflicht gilt bis Ende des Jahres 2026. Das große Pfarrgrundstück mit wunderbarem Pfarrgarten lädt zum Entspannen und Erholen ein.
    Im Bereich der Kirchengemeinde Langengrassau befinden sich mehrere kommunale Kindertagesstätten und eine Grundschule. In Luckau haben eine evangelische Kindertagesstätte, eine Grundschule, eine Oberschule und ein Gymnasium ihren Sitz.
    Weitere Auskünfte erteilt die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Langengrassau Nadin Lott, Telefon: 0173/6226624, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Brieskow-Finkenheerd und Ziltendorf, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Kirchengemeinde Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow am historischen Friedrich-Wilhelm-Kanal sowie die Evangelische Kirchengemeinde Ziltendorf-Wiesenau in der Ziltendorfer Niederung an der Oder. Hier gibt es drei historische Kirchen in gutem Zustand sowie das geräumige moderne Gemeindezentrum Ziltendorf. Die Kirchengemeinde Wiesenau betreibt einen größeren dörflichen Friedhof. Eine Vereinigung der beiden Kirchengemeinden ist in Aussicht genommen.
    Die Kirchengemeinden sind durch ihr ländliches Umfeld geprägt, aber auch durch ihre Lage zwischen den Städten Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt. Nach der Oderflut 1997 wurden die Orte und ihre Infrastruktur runderneuert. Es gibt eine rege Senior:innenarbeit, eine Reihe jüngerer Familien sowie verschiedene Kontakte zu den Kommunen, in die Schulen und in die örtlichen Vereine.
    Trotzdem ist die Zahl der Gemeindeglieder in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden daher eine Weiterführung der begonnenen Öffnung und Ideen zur Entwicklung des kirchlichen Lebens, um es gleichzeitig attraktiv und leistbar zu gestalten.
    Dabei sollte auch die Zusammenarbeit mit der entstehenden Stadtkirchengemeinde in Eisenhüttenstadt im Blick sein, deren Pfarrstelle zeitgleich ausgeschrieben wird. Abgestimmte Bewerbungen von befreundeten Pfarrpersonen, auch auf jeweils eine 75 % Stelle, sowie von Paaren sind willkommen. Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich von Eisenhüttenstadt gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle am historischen Zisterzienserkloster in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich zwei engagierte Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern in halber Anstellung sowie in der Region die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro und der regionale Kantor. Ein geräumiges Pfarrhaus mit schönem Grundstück steht in Ziltendorf zur Verfügung.
    Bei Interesse ist die Aufstockung des Stellenumfangs durch kreiskirchliche Beauftragungen in der Schule, in der Klinikseelsorge oder für Vertretungsdienste denkbar.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow Carola Zimmer, Telefon: 033609/35477, E-Mail: carola-zimmer@gmx.de, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ziltendorf-Wiesenau Margitta Kanzler, Telefon: 033609/35232, E-Mail: margitta.kanzler@t-online.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Eisenhüttenstadt-Fürstenberg/Oder, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Evangelische Friedenskirchengemeinde Eisenhüttenstadt in der Neubaustadt aus den 1950er Jahren sowie die Evangelische Nikolai-Kirchengemeinde Eisenhüttenstadt (Fürstenberg/Oder und Vogelsang) im benachbarten eingemeindeten historischen Städtchen Fürstenberg an der Oder. Den Kirchengemeinden gehören etwa 1.100 Gemeindeglieder an. Sie wollen sich zeitnah zu einer Stadtkirchengemeinde vereinigen.
    Eisenhüttenstadt ist geprägt durch die Nähe zur Oder und durch das Hüttenwerk ArcelorMittal Eisenhüttenstadt, früher Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Das 1981 eingeweihte Gemeindezentrum in der Neustadt bietet gute Möglichkeiten für das Gemeindeleben. Die gotische Kirche von Fürstenberg wurde in den 1990er Jahren wieder aufgebaut. Die Nikolaikirchengemeinde betreibt einen der beiden Friedhöfe in der Stadt.
    Die Zahl der Gemeindeglieder in Eisenhüttenstadt ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Daher haben sich die Kirchengemeinden zur Vereinigung entschlossen. Von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer wünschen sich die Gemeinden Impulse für den Neustart mit der Öffnung für neue Gemeindeglieder und Kooperationspartner:innen.
    Dabei kann auch die Zusammenarbeit mit den beiden ländlichen Nachbarkirchengemeinden Ziltendorf-Wiesenau sowie Brieskow-Finkenheerd-Groß Lindow im Blick sein, deren halbe Pfarrstelle zeitgleich ausgeschrieben wird. Abgestimmte Bewerbungen von befreundeten Pfarrpersonen, auch auf jeweils eine 75 %-Stelle, sowie von Paaren sind willkommen. Weitere Kooperationen sind mit der zehn Kilometer südlich gelegenen Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle am historischen Zisterzienserkloster in reizvoller Landschaft am Oder-Neiße-Radweg möglich.
    Auf die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer freuen sich die beiden Gemeindekirchenräte, eine Gemeindepädagogin für die regionale Arbeit mit Kindern, ein Hausmeister, ein Kantor sowie die Büromitarbeiterin im regionalen Kirchenbüro. Eine geräumige Dienstwohnung mit 130 m² steht zur Verfügung. Eine flexible Gestaltung der Dienstzeit mit regelmäßigen freien Wochenenden ist in Absprache möglich.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Friedenskirchengemeinde Marion Lehmann, Telefon: 03364/731046, E-Mail: Marion_Lehmann@gesamtschule3.de, sowie Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren durch den Kreiskirchenrat zu besetzen.
    Für die Wachstumsregion in den Gemeinden in Blankenfelde, Mahlow, Rangsdorf, Dahlewitz und Diedersdorf vor den südlichen Berliner Stadttoren wird nach Verstärkung für die generationenübergreifende Arbeit mit jungen Menschen gesucht. Dabei gibt es viel Raum für neue und kreative Formen der Gemeindearbeit.
    Die Region I des Kirchenkreises wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen mit Lust an neuen Formen von Gottesdienstgestaltung, guter Vernetzungskompetenz und Teamfähigkeit. In der Region mit knapp 6.500 Gemeindegliedern arbeitet ein motiviertes Team aus dreieinhalb Pfarrerinnen bzw. Pfarrern, zwei Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusikern sowie zweieinhalb Diakonen bzw. Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen und freut sich auf die neue Pfarrperson.
    Die Region ist durch die Nähe zur Großstadt und dörfliches Leben gleichermaßen attraktiv.
    Schwerpunktmäßig geht es bei der Stelle um gottesdienstliche Aufgaben, die Arbeit mit Familien und Konfirmandinnen und Konfirmanden, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit sowie um die Planung und Begleitung regionaler Freizeiten. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Region freuen sich über eine enge Zusammenarbeit. Die Aufgaben werden in einer Dienstvereinbarung festgehalten.
    Der Dienstsitz ist die Evangelische Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow. Eine Residenzpflicht in der Gemeinde besteht nicht. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Die Gemeinden unterstützen gern bei der Wohnungssuche. Der Führerschein Klasse B ist Voraussetzung.
    Die Aufstockung des Dienstumfangs um 50 % durch Erteilung von Religionsunterricht ist möglich.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de, sowie Pfarrerin Ulrike Voigt, Telefon: 0170/7634272, E-Mail: ulrike.voigt@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (2.) Pfarrstelle der neugebildeten Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Das Gemeindegebiet liegt zum großen Teil im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und im kleineren Teil im Landkreis Oberhavel. Mit den Orten um Lindow und Herzberg verbinden sich schöne Landschaften und Ausflugsregionen, umgeben von Wasser und Natur, mit den Vorteilen der gut erreichbaren Städte Neuruppin, Rheinsberg, Kremmen und das Löwenberger Land. Berlin ist in einer Stunde erreicht.
    Im Bereich der Gesamtkirchengemeinde sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber ein weiterer Pfarrer (100 % DU), eine B-Kantorin, ein Gemeindepädagoge und eine Gemeindesekretärin im Rahmen des Stellenplans beschäftigt. Daneben gibt es eine reiche Zahl an ehrenamtlich Mitarbeitenden, darunter auch angehende Lektorinnen.
    Der Dienstauftrag der (2.) Pfarrstelle erstreckt sich auf den Bereich Herzberg (625 Gemeindeglieder). Der Dienstsitz befindet sich in Herzberg. Das geräumige Pfarr- und Gemeindehaus bietet hervorragende Wohn- und Arbeitsbedingungen mit Blick auf die Kirche und in den großzügigen, parkähnlichen Garten. Die Gemeinde wünscht sich, dass die Pfarrperson die Pfarrwohnung bezieht.
    Herzberg bietet neben einer wachsenden Kita, einer Ärztin und einem Bahnanschluss ebenso ein kleines gastronomisches Angebot. Eine sehr aktive Dorfgemeinschaft sorgt für ein lebendiges Leben im Ort, in dem Kirche und Pfarrhaus zentral gelegen sind.
    In der Gemeinde gibt es neben den von dem Gemeindepädagogen geleiteten Christenlehregruppen und der Jungen Gemeinde zudem verschiedene Gesprächskreise für Erwachsene fortgeschrittener Altersgruppen. Der Konfirmand:innenunterricht der Gesamtkirchengemeinde fällt in das Aufgabenbiet der (2.) Pfarrstelle. Für projektweise Familiengottesdienste ist ein Team von Ehrenamtlichen gern bereit, mitzuwirken.
    Die Gesamtkirchengemeinde steht an dem Punkt, sich neu zu orientieren und miteinander einen Weg in eine gemeinsame Zukunft zu finden. Während sich der Gesamtgemeindekirchenrat um die Gemeindeleitung kümmert, organisieren die engagierten, in der Altersstruktur abwechslungsreich aufgestellten Ortskirchenräte in großer Selbstständigkeit das gemeindliche Leben vor Ort in und um die jeweilige Dorfkirche herum. Die Region schaut auf eine vertrauensvolle, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete Zusammenarbeit zurück, die mit der neuen Pfarrperson ihre Fortsetzung finden soll. Die Gemeinde ist neugierig und auch gern bereit, sich auf neue Ideen und Impulse der zukünftigen Pfarrerin oder des zukünftigen Pfarrers einzulassen und diese gemeinsam mit ihr oder ihm zu gestalten.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson oder ein Pfarrehepaar, die bzw. das
    • überzeugt ihren bzw. seinen christlichen Glauben lebt,
    • Lust auf Gottesdienste im kleinen wie im großen Rahmen hat,
    • gern auf Menschen zugeht und sie seelsorgerlich begleitet.
    Weitere Auskünfte erteilen als Mitglied des Gemeindekirchenrats Sabine Zellmer, Telefon: 033926/70996, als Pfarrer des Pfarrsprengels Holger Baum, Telefon: 03306/27079, und Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Gleichzeitig ist auch die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land mit 100 % Dienstumfang zur Besetzung durch das Konsistorium zum 1. September 2023 ausgeschrieben. Das bietet die seltene Gelegenheit, dass sich ein Pfarrehepaar oder ein Zweierteam von Pfarrer:innen bewerben kann.
    Der Dienst der (1.) Pfarrstelle ist für überwiegend für die nördlichen Gemeinden des Pfarrsprengels bestimmt. Dazu gehören die fünf Kirchengemeinden Gutengermendorf mit Häsen und Hoppenrade, Großmutz, Buberow, Kraatz und Falkenthal mit Liebenberg.
    Vier aktive Gemeindekirchenräte tragen Verantwortung für insgesamt 480 Gemeindeglieder. Wegen der geringen Gemeindegliederzahlen ist die Pfarrstelle mit verstärktem Einsatz im Religionsunterricht verbunden.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder in neun Kirchengemeinden mit einer weiteren Pfarrperson mit 100 % DU, einer Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und einer Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.
    So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert. Da die Gemeinden im Norden in der Regel einmal im Monat Gottesdienste haben und manche Gottesdienste auch für mehrere Orte oder den gesamten Pfarrsprengel gemeinsam gefeiert werden, sind bei kluger Planung auch predigtfreie Sonntage möglich.
    Zurzeit sind die Gemeinden in einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform. Die Gemeinden im Löwenberger Land, zu dem bis auf Buberow und Kraatz alle anderen Gemeinden gehören, haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht werden.
    Der Dienstsitz für den Norden ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohnern. Hier wurde 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten. Der Dienstsitz für den Süden ist Grüneberg mit einem sanierten, bezugsfertigen Pfarrhaus aus den 1980er Jahren. Im Falle der Bewerbung eines Ehepaars steht es den Pfarrpersonen frei, eines der beiden Pfarrhäuser als gemeinsamen Wohnsitz zu wählen.
    Die Gemeinden des Löwenberger Lands bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und mit Veranstaltungsräumen. Die fünf Gemeindehäuser des Pfarrsprengels sind in baulich gutem Zustand. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Ernte-Dank- und Dorf-Feste.
    In Gutengermendorf befinden sich eine Kindertagesstätte und eine stark frequentierte Ponyfarm. Sämtliche Schultypen, Ärzt:innen, Verwaltungen und Einkaufsmöglichkeiten sind in Löwenberg bzw. in Gransee schnell erreichbar. Das Zentrum Berlins erreicht man in einer Stunde. Nächste Bahnstation ist Neulöwenberg in ca. 7 km.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, oder – zusammen mit den Gemeinden des Südens – ein Pfarrteam oder ein Pfarrehepaar, die, der oder das
    • mit Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
    • gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
    • Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
    • Freude am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich unserer Landeskirche hat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, und Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der mit der Verwaltung der (2.) Pfarrstelle beauftragte Pfarrer Dr. Reinhard Kees, Telefon: 0157/58498621.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Im Amt für kirchliche Dienste (AKD) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die (8.) landeskirchliche Pfarrstelle im AKD für die Studienleitung Geschlechtergerechtigkeit (w/d) mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Aufgaben:
    • Beratung und Begleitung sowie Fortbildung der Mitarbeitenden in der Arbeit mit Frauen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
    • Geschäftsführung der „Frauen in der EKBO”,
    • Beratung, Bildung und Interessensvertretung bei der Umsetzung der Ziele Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit in der Landeskirche und in den kirchlichen Praxisfeldern in Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur:innen in Gesellschaft und Kirche, den „Frauen in der EKBO“, dem Gleichstellungsteam der EKBO und dem Team des AKD,
    • Akzentuierung von theologischen und anderen fachlichen Grundsatzfragen zu den Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit,
    • Beratung von Kirchenkreisen zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit im Kontext mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern,
    • Vernetzung in Gremien und mit anderen Aktivitäten der Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Gesellschaft.
    Geboten wird:
    • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
    • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
    • ein kollegiales Umfeld im Arbeitsfeld, im Amt für kirchliche Dienste und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagogen (w/d) mit
    • Leitungserfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen und Gremien sowie in der Bildungsarbeit und Interessensvertretung mit Erwachsenen,
    • Leidenschaft und Kompetenzen in der Beschäftigung mit theoretischen Grundfragen und Praxisperspektiven von Geschlechtergerechtigkeit in theologischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer Perspektive,
    • Fähigkeiten in Konzeptentwicklung, Kommunikation und zu strukturiertem Arbeiten,
    • Akzeptanz, Beachtung und Förderung des Verhaltenskodex' der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
    • Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD,
    • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
    Vielfalt wird wertgeschätzt und Bewerbungen werden unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität begrüßt.
    Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorstandsvorsitzende der „Frauen in der EKBO“ Pfarrerin Dagmar Althausen, E-Mail: pfarrerin.althausen@gmx.de, Oberkonsistorialrat Dr. C. W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, und der Direktor des AKD Pfarrer M. Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  10. Die Kreispfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg ist zum nächstmöglichen Termin mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, vorrangig im Grundschulbereich. Bei Interesse und Eignung ist ein Einsatz im Oberschulbereich ebenfalls möglich.
    Da der Evangelische Religionsunterricht in Verantwortung der Landeskirche an vielen öffentlichen Schulen im Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg fester Bestandteil des Schullebens ist, freut sich der Kirchenkreis über Bewerbungen von Pfarrerinnen oder Pfarrern mit Freude am Unterrichten, Sensibilität für schulische Zusammenhänge und Interesse an der Gestaltung schulischen Lebens.
    Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Religionsunterricht und der Arbeit in den Gemeinden wird die Einbindung in den Pfarrkonvent gewünscht. Die Erteilung eines Predigtauftrags durch den Kirchenkreis ist möglich.
    Weitere Auskünfte erteilen die kommissarische Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Tempelhof-Schöneberg Maren van Kann, Telefon: 030/7051011, sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  11. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengel Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab 1. September 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Gleichzeitig ist auch die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Löwenberger Land zur Besetzung durch Gemeindewahl mit 100 % Dienstumfang ausgeschrieben. Das bietet die seltene Gelegenheit, dass sich auch ein Pfarrehepaar oder ein Zweierteam von Pfarrer:innen bewerben kann.
    Der Dienst der (2.) Pfarrstelle ist überwiegend für die südlichen Kirchengemeinden des Pfarrsprengels bestimmt. Dazu gehören die vier Kirchengemeinden Teschendorf mit Neuendorf, Grüneberg, Löwenberg mit Neulöwenberg und Linde mit insgesamt knapp 1.000 Gemeindegliedern, die von drei aktiven Gemeindekirchenräten geleitet werden. Alle vier Gemeinden gehören derselben kommunalen Gemeinde „Löwenberger Land" mit dem Verwaltungszentrum in Löwenberg an.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder in neun Kirchengemeinden mit einer weiteren Pfarrperson (100 % DU), einer Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und einer Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Mehrere Musiker bzw. Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre und Singkreise.
    Der Pfarrsprengel bietet mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert.
    Die drei größeren Gemeinden des Südens – jeweils ca. 300 Gemeindeglieder – feiern in der Regel alle 14 Tage Gottesdienst. In Linde mit ca. 50 Gemeindegliedern wird der monatliche Gottesdienst in der Regel von mehr als 20 % der Gemeindeglieder besucht. Manche Gottesdienste werden auch für mehrere Orte gemeinsam oder für den gesamten Pfarrsprengel angeboten. So sind bei kluger Planung auch predigtfreie Sonntage möglich.
    Zurzeit sind die Gemeinden in einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform. Die Gemeinden im Löwenberger Land haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht werden.
    Der Dienstsitz für den Süden ist Grüneberg, ein wachsender Ort mit stündlichem Bahnanschluss nach Berlin/Ostkreuz (45 min). Der Dienstsitz für den Norden ist Gutengermendorf mit einem 2008 neu errichteten Pfarrhaus. Im Falle der Bewerbung eines Ehepaars steht es den Pfarrpersonen frei, eines der beiden Pfarrhäuser als gemeinsamen Wohnsitz zu wählen.
    Das 1979 errichtete, modernisierte Pfarrhaus in Grüneberg mit Pfarrwohnung und Amtszimmer im Ober- und Gemeinderaum und Gemeindebüro im Kellergeschoss steht direkt gegenüber der Kirche auf einem großen Grundstück mit Nebengelass, auf dem auch Tierhaltung möglich ist. In Löwenberg und Teschendorf gibt es je ein Gemeindehaus. Alle Gebäude sind in einem guten baulichen Zustand. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Ernte-Dank- und Dorf-Feste.
    Eine Grundschule ist am Ort, weitere Schularten mit breiten Ausbildungsmöglichkeiten sind in den Nachbarstädten Löwenberg, Gransee und Oranienburg vorhanden.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, oder – zusammen mit den Gemeinden des Nordens – ein Pfarrteam oder ein Pfarrehepaar, die, der oder das
    • die Gemeinden weiterentwickelt und gern in einem Team zusammenzuarbeitet,
    • mit Offenheit und Freude gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugeht, um das christliche Leben in den Gemeinden zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt,
    • Freude am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich unserer Landeskirche hat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Grüneberg: Marianne Reitzenstein, Telefon: 033094/708981 oder 80290, Löwenberg/Linde: Rosemarie Golz, Telefon: 033094/50430 oder 50879, Teschendorf: Joachim Lemke, Telefon: 033094/50560, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der mit der Verwaltung der Pfarrstelle beauftragte Pfarrer Dr. Reinhard Kees, Telefon: 0157/58498621.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  12. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab 1. Oktober 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf befindet sich im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und liegt im schönen Südosten Berlins direkt am Müggelsee. Ihr gehören rund 1.300 Gemeindeglieder an. Mit der über 100 Jahre alten Taborkirche auf dem zentral gelegenen Taborkirchplatz, der Dorfkirche im alten Fischerdorf und der Waldkapelle Hessenwinkel sowie dem gut ausgestatteten Gemeindehaus, der Pfarr-Villa und der gemeindeeigenen Kita „Arche Noah“ verfügt sie über ein attraktives Ensemble für die Gemeindearbeit. Im Untergeschoss der Pfarr-Villa befinden sich Jugendräume und das Gemeindebüro, die Wohnungen der oberen Etagen sind zurzeit noch vermietet.
    Im Einzugsgebiet der Kirchengemeinde gibt es eine Wohnstätte der Stephanus Stiftung für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, eine Grundschule, weitere Kitas, eine Senior:innenwohnanlage mit Diakoniestation und trotz der ruhigen Stadtrand-Wohnlage alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens. Eine Evangelische Grundschule befindet sich im benachbarten Berlin-Friedrichshagen, ein Evangelisches Gymnasium in Berlin-Köpenick. Durch den S-Bahnanschluss ist auch die Nähe zur Berliner City gegeben.
    Mit der Nachbarschaftsgemeinde Schöneiche ist seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft verbunden, die sich in gemeinsamen Rüstzeiten, regelmäßigem Kanzeltausch und in der Zusammenarbeit verschiedener Gruppen ausdrückt. Diese Partnerschaft soll nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden, dazu wird aktuell eine Sprengelbildung beraten. Da auch in Schöneiche die Pfarrstelle neu besetzt wird, bietet sich vielleicht eine attraktive Chance für ein Pfarr(ehe)paar.
    Die Gemeinde wünscht sich eine offene, freundliche Persönlichkeit,
    • die mit Freude Gottesdienste vorbereitet und feiert und dabei auch gern im Team arbeitet,
    • die lebensnah und lebendig predigt,
    • die Menschen liebevoll seelsorglich begleitet und eine authentische Spiritualität ausstrahlt,
    • die willens und in der Lage ist, in herausfordernden Zeiten und Situationen Leitungsverantwortung mit zu übernehmen,
    • die offen für die Zusammenarbeit und Vernetzung mit der Nachbargemeinde ist und bereit ist, sich auf Strukturveränderungen einzulassen, sie mitzugestalten,
    • der eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Pfarr-Team wichtig ist,
    • die neue Ehrenamtliche gewinnt und wertschätzend begleitet,
    • die Lust und Begeisterung hat, den Facettenreichtum der Gemeinde zu entdecken, und die mit ihr einen gemeinsamen Neuanfang startet.
    Die neue Pfarrperson darf sich freuen auf
    • eine lebendige Gemeinde, die an Outdoor- und Streaming-Gottesdiensten in Corona-Zeiten gewachsen ist,
    • ein hauptamtliches Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchenmusik, der Kita und dem Büro,
    • die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie in einer aktiven Jungen Gemeinde,
    • Sängerinnen und Sänger in verschiedenen Chören sowie auf den Klang der Bläserinnen und Bläser,
    • zahlreiche gemeindliche Gruppen, die Unterstützung bieten und sich auf die Zusammenarbeit und die Impulse der neuen Pfarrperson freuen,
    • vielfältige Menschen in Freundeskreisen und Initiativen und
    • auf einen erwartungsfrohen Gemeindekirchenrat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ortrun Bertelsmann, E-Mail: ortrun.bertelsmann@gemeinsam.ekbo.de. Weitere Informationen zur Gemeinde finden sich auf der Website www.kirchen-rahnsdorf-schoeneiche.de.
    Eine Pfarrdienstwohnung im Pfarrhaus steht zur Verfügung. Zum Dienst gehören zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Bewerbungen werden bis zum 19. Juni 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 67Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg sucht zum 1. Oktober 2023 eine:n Gemeindepädagog:in für die Arbeit mit Kindern und Familien im idyllischen Naturpark Hoher Fläming im Bereich Bad Belzig und Wiesenburg mit einem Beschäftigungsumfang von 55 %.
Die Aufgabenfelder in der Region:
  • Arbeit mit Kinder für die Kinder der 1.-6. Klasse,
  • Mitgestaltung von gottesdienstlichen Angeboten für Familien,
  • Gestaltung von Rüstzeiten im Team,
  • Aufbau und Weiterentwicklung der Arbeit mit Kindern und Familien,
  • Verknüpfung der Arbeit mit Kindern und dem Gemeindeleben,
  • eine Mitarbeit im Konfirmand:innenunterricht ist möglich,
  • Vernetzung und Begleitung von Ehrenamtlichen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die:
  • einen Abschluss als Diakon:in, Gemeindepädagog:in oder Erzieher:in mit gemeindepädagogischer Weiterbildung hat oder bereits in einer der Ausbildungen ist oder
  • die für ein berufsbegleitendes Studium der Gemeindepädagogik in Brandenburg im Amt für kirchliche Dienste bereit ist,
  • theologisch, methodisch und didaktisch kompetent ist oder geschult wird,
  • ihre Arbeit selbstständig organisieren kann,
  • Freude daran hat, mit Familien und jungen Menschen in Kontakt zu kommen, Beziehungsarbeit zu leisten und sich am Gemeindeaufbau zu beteiligen,
  • bereit ist, überwiegend an Nachmittagen und auch an Wochenenden zu arbeiten,
  • mit den gängigen sozialen Medien vertraut ist,
  • die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung mitbringt,
  • Mitglied der Evangelischen Kirche ist,
  • eine hohe Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag hat,
  • den Führerschein Klasse B besitzt.
Geboten wird:
  • eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 55 %,
  • Aufstockung auf 100 % in den kommenden Jahren möglich,
  • Vergütung nach Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO),
  • eine betriebliche Altersvorsorge,
  • ggf. weitere Zuschläge für Kinder gemäß TV-EKBO,
  • ggf. zusätzliche Ansprüche auf Arbeitsbefreiung (z. B. während eines fachspezifischen Studiums),
  • einen tariflichen Anspruch auf Erholungsurlaub über dem Niveau des Bundesurlaubsgesetzes,
  • technische Ausstattung nach Bedarf und Absprache,
  • eine kompetente Begleitung durch die Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern und Familien,
  • Unterstützung und Austausch durch die Kolleginnen und Kollegen des gemeindepädagogischen Konvents und der Pfarrkolleg:innen der Region,
  • haupt- und ehrenamtliche Teams in den Gemeinden, die an einer gemeinsamen Entwicklung der Arbeit mit Kindern und Familien interessiert sind.
Bewerbungen werden ab sofort erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg, Klosterkirchplatz 20, 14797 Kloster Lehnin. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2023.
Weitere Auskünfte erteilt Anja Puppe, Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern und Familien, Telefon: 0152/09968281, E-Mail: puppe.anja@ekmb.de. Zu beachten ist, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis:
Mit Einreichen der Bewerbung erklärt sich die Bewerberin oder der Bewerber damit einverstanden, dass der Kirchenkreis die Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren darf. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde, anderenfalls werden sie vernichtet.

Nr. 68Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg in Berlin ist in der Philippus-Nathanael-Gemeinde zum 1. Oktober 2023 eine KM1-Stelle im Umfang von 70 % während einer Elternzeit befristet für 18 Monate zu besetzen. Ggf. wird das Anstellungsverhältnis nach dieser Zeit auch unbefristet fortgesetzt.
    Gesucht wird eine Person, die Lust hat, sich musikalisch zu entfalten und auszuprobieren.
    Zu ihren Aufgaben gehören in jedem Fall sonntägliches Orgelspiel im Gottesdienst sowie die Leitung der Kinderchorarbeit (derzeit ca. zwölf Mitglieder) mit regelmäßigen Kindermusical-Aufführungen und eines kleinen Gemeindechors (derzeit zehn bis 15 Mitglieder).
    Darüber hinaus ist gewünscht, dass die Stelleininhaberin oder der Stelleninhaber Lust hat, zu entdecken, was in einem großstädtisch geprägten Umfeld möglich ist. Vielleicht mag sie oder er ein Chorprojekt starten, eine Konzertreihe initiieren, fantasievolle Musikreihen für den Gottesdienst entwickeln? Oder, oder, oder….
    Die Kirchengemeinde ist gespannt darauf, welche Pläne die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber hat, um die musikalischen Potenziale der Gemeinde zu voller Blüte wachsen zu lassen.
    Geboten werden:
    • zwei verschiedene und interessante Gottesdiensträume mit der Philippus- und der Nathanael-Kirche,
    • eine Schuke-Orgel (34 Reg./III/Ped.),
    • eine Schuke-Orgel (18 Reg/II/Ped.),
    • Proberäume mit diversen Klavieren und Flügeln,
    • ein unterstützendes Umfeld durch den Gemeindekirchenrat und die anderen Kirchenmusiker:innen im Kirchenkreis,
    • Zusammenarbeit mit dem Friedenauer Posaunenchor,
    • ggf. Zusammenarbeit mit der Kirchenmusik unserer Partnergemeinde „Zum Guten Hirten“ in der Region Friedenau.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Neugierig geworden? Bewerbungen werden – mit bereits einigen Projektideen – bis zum 15. Juni 2023 erbeten an Bewerbung@kirche-in-friedenau.de.
    Als Termin für die Vorstellungen ist der 21. Juli 2023 geplant.
    Weitere Auskünfte erteilt Kreiskantor Sebastian Brendel, Telefon: 0160/94714690, E-Mail: Brendel@ts-evangelisch.de.
  2. Der Evangelische Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf sucht zum 1. Oktober 2023 eine C-Organistin bzw. einen C-Organisten (m/w/d) mit 50 % RAZ.
    Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Teltow-Zehlendorf liegt im Südwesten Berlins und verknüpft Ost- und West-Gemeinden, ländliche und städtische Gebiete.
    Für die Ausflugskirche St. Peter und Paul auf Nikolskoe, oberhalb der Havel, mitten im Wald, sucht der Kirchenkreis für den sonntäglichen Gottesdienst um jeweils 15 Uhr und für die in den Sommermonaten zahlreich stattfindenden Trauungen und Taufen, die zum Teil auch popularmusikalisch begleitet werden, eine Organistin oder einen Organisten. Mit einem Stellenanteil von 25 % RAZ soll dort den wechselnden Besucher:innen das Evangelium durch die Musik nahegebracht werden. Auch Konzerte werden dort gut angenommen.
    Die zweite Arbeitsstätte mit ebenfalls 25 % RAZ ist die nahe gelegene Gemeinde Berlin-Wannsee. Dort gibt es zwei Kirchen, die Kirche am Stölpchensee und die Andreaskirche, in denen im Wechsel sonntagmorgens die Gottesdienste stattfinden. Die musikalische Gestaltung und Begleitung der musikinteressierten Gemeinde ist hier wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit der Organistin bzw. des Organisten. Auch hier gehören gelegentliche Kasualien zum Dienstauftrag. Es gibt in der Gemeinde vier Chöre/Ensembles unter externer Leitung: die „Camerata Wannsee“, den „Kantaten-Chor Wannsee“, einen Kinderchor, einen Senior:innen-Singkreis und einen Posaunen-Chor.
    Gewünscht ist:
    • Freude an schwungvoller und lebendiger musikalischer Gestaltung der Gottesdienste,
    • zuverlässige Koordination der Einsätze der Organistinnen und Organisten,
    • Organisation oder Durchführung von kirchenmusikalischen Veranstaltungen/Konzerten nach Absprache,
    • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter:innenbesprechungen und Konventen.
    Geboten wird:
    • ein Arbeitgeber mit drei Wirkungsstätten,
    • ein herzliches, lebendiges Gemeindeleben und zugleich ein ruhiges, selbstorganisiertes Arbeiten im Wald,
    • Instrumente:
      St. Peter und Paul auf Nikolskoe: Turley-Orgel 1837 (Umbau A. Schuke): II+P 19, SA, Cembalo,
      Andreas-Kirche Wannsee: Christensen-Orgel 1980: II+P 23, Flügel,
      Kirche am Stölpchensee: Mühleisen-Orgel 2010: II+P 17,
      Gemeindehaus Schuchardtweg: Steinway-Flügel.
    Die genaue Festlegung der Aufgabenbereiche erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf C- Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
    Bewerbungen werden per E-Mail bis zum 30. Juni 2023 erbeten an die Kreiskantorin Karola Hausburg, Telefon: 0173/6037820, E-Mail: karola.hausburg@teltow-zehlendorf.de.
    Ein Vorstellungstermin ist für den 15. August 2023 geplant.

Nr. 69Erneute Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle

Die Evangelische Kirchengemeinde Nikodemus in Berlin-Neukölln sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kirchenmusikerin bzw. einen Kirchenmusiker für eine KM2-Stelle (60 %, unbefristet).
Die KulturKirche Nikodemus liegt im quirligen Nord-Neuköllner Kiez nahe Hermannplatz und Sonnenallee an der Grenze zu Kreuzberg. Die Kirchengemeinde mit ihren ca. 2.100 Mitgliedern versteht sich als bunte und vielfältige Gemeinde, in der hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende ein motiviertes Team bilden. Zur Kirchengemeinde gehört eine Kita. Die Evangelische Schule und die Neuköllner Musikschule sind in kurzer Zeit zu erreichen.
Als KulturKirche bietet die Kirchengemeinde ein umfangreiches Angebot in Form eines hochwertigen Konzert- und Kulturprogramms und beteiligt sich regelmäßig am Festival „48 Stunden Neukölln“.
Gesucht wird eine Person, die dem kulturellen Schwerpunkt der Kirchengemeinde ein Gesicht gibt, mit unterschiedlich sozialisierten Menschen liebevolle und individuelle Gottesdienste feiert, auch digital und zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten, die Menschen aller Altersgruppen zum Mitmachen inspiriert, ihre Ideen von einer lebendigen Kirchenmusik verwirklicht und mindestens eine B-Prüfung oder einen Bachelor in Kirchenmusik vorweisen kann.
Geboten wird:
  • ein unbefristetes Anstellungsverhältnis beim Evangelischen Kirchenkreis Neukölln,
  • die Möglichkeit zum Nebenerwerb nach eigenen Bedürfnissen,
  • ein variabler Kirchraum mit herausragender Akustik, der auch für Tonaufnahmen genutzt wird,
  • eine klangschöne Orgel (K. Schuke, 1957, II/P/20, 2013 umfangreich gewartet),
  • ein herausragender generalsanierter Steinway-D-Konzertflügel,
  • ein gut aufgestellter Chor mit ca. 20 Sängerinnen und Sängern mit vielfältigem Repertoire,
  • ein motiviertes Team von Mitarbeitenden in Gemeinde und Kirchenkreis.
Gewünscht wird:
  • eigenverantwortliches Arbeiten innerhalb der Kultur-Kirchen-Gemeinde und im Team der anderen Kirchenmusiker:innen des Kirchenkreises,
  • die Übernahme der Leitung des Chors,
  • die Fortführung des anspruchsvollen Konzertprogramms (mehrere Konzerte im Monat) mit selbst gespielten Konzerten und Gastensembles,
  • die Gestaltung des gottesdienstlichen Lebens nach Fähigkeiten und Schwerpunkten,
  • die musikalische Arbeit mit Kindern und Heranwachsenden (Aufbau).
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Anstellungsträger ist der Evangelische Kirchenkreis Neukölln. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist Voraussetzung für die Anstellung.
Digitale Bewerbungen werden bis zum 27. August 2023 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, Herrn Superintendent Dr. Christian Nottmeier, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de.
Die persönliche Vorstellung ist für den 16. September 2023 geplant.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Martina Weber, Telefon: 030/6135776, E-Mail: Pfn.Weber@kulturkirche-nikodemus.berlin, und Kreiskantor Christian Finke-Tange, Telefon: 03375/217638, E-Mail: cantusfinkus@t-online.de.

Nr. 70Stellenangebot

Der Amtsbereich der UEK im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat darum gebeten, das folgende Stellenangebot zu veröffentlichen:
Domprediger:innenstelle am Berliner Dom
Der Berliner Dom ist die zentrale evangelische Kirche in der Bundeshauptstadt. Er ist ein Ort mit überregionaler, geistlicher, kultureller und gesellschaftlicher Strahlkraft und zugleich ein touristisches Wahrzeichen.
Gemäß seiner Funktion in der Bundeshauptstadt werden im Berliner Dom Gedenktage von nationaler und internationaler Bedeutung begangen und zu besonderen Anlässen Gottesdienste mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft gefeiert. Gemeinsam mit den anderen Citykirchen Berlins ist der Berliner Dom ein Ort, der mit seinen geistlichen und kulturellen Angeboten in die Stadtgesellschaft hineinwirkt.
In Gottesdiensten, Vespern und Andachten schlägt das Herz des Berliner Doms. An ihm sammelt sich eine wachsende Personalgemeinde. Darüber hinaus hat sich während der Pandemie eine große digitale Gemeinde gebildet, die die Gottesdienste an vielen Orten der Welt mitfeiert. Auch für kirchenferne Menschen und religiös Suchende ist der Berliner Dom ein wichtiger Ort. Durch die Internationalität Berlins versammeln sich am Berliner Dom Menschen aus der ganzen Welt, die das kirchliche Leben und den zivilgesellschaftlichen Diskurs mitprägen. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft zum Humboldtforum und den umliegenden Museen nimmt der Berliner Dom Impulse auf und tritt in einen Dialog ein. Musik, Kunst und Kultur tragen dazu bei, Theologie und Glauben zeitgemäß zu vermitteln.
Wir suchen zum 1. Oktober 2023 für eine Domprediger:innenstelle eine Pfarrperson, die
  • Gottesdienste, Vespern und Andachten mit hohem Anspruch leitet und für die die Verkündigung des Evangeliums ein Herzensanliegen ist,
  • aktuelle kirchliche und gesellschaftliche Debatten in ihre inhaltliche Arbeit einfließen lässt,
  • den ökumenischen und interreligiösen Dialog fortführt,
  • Menschen seelsorglich zugewandt begegnet,
  • in einer differenzierten Organisationsstruktur konstruktiv im Team, insbesondere mit dem Domprediger, den Kirchenmusikern und den anderen Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet,
  • den Berliner Dom als traditionellen kirchlichen Ort modern und offen präsentiert und das geistliche Leben kreativ weiterentwickelt,
  • sich in einem laufenden Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer der Gliedkirchen der EKD befindet, aus dem heraus eine Beurlaubung für die Tätigkeit als Domprediger:in erfolgen kann. Das Grunddienstverhältnis bleibt während der Tätigkeit als Domprediger:in bestehen.
Sie ergänzen Ihr theologisches Profil durch
  • Erfahrungen in der Citykirchenarbeit oder auf vergleichbaren Feldern,
  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz,
  • ein sicheres Auftreten gegenüber Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gesellschaft und der Medienlandschaft,
  • gute Fremdsprachenkenntnisse mindestens in Englisch.
Auf Sie wartet
  • eine i. d. R. auf 10 Jahre befristete Vollzeitstelle nach den Regelungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) – Besoldungsgruppe A 13,
  • eine junge, selbstbewusste und dynamische Gemeinde,
  • ein vielfältiges Team aus erfahrenen und jungen Mitarbeitenden, die identifiziert und engagiert für den Berliner Dom einstehen,
  • eine große Zahl Ehrenamtlicher, die sich hoch motiviert einbringen,
  • ein Domkirchenkollegium aus gewählten Gemeindegliedern und entsandten Mitgliedern aus UEK, EKBO, Bundesregierung und Berliner Senat, das Ihre Arbeit begleitet.
Eine Pfarrdienstwohnung kann zur Verfügung gestellt werden.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Rückfragen beantworten für die UEK Dr. Martin Evang (martin.evang@ekd.de, 0171 1188786) und für den Dom der geschäftsführende Domprediger Stefan Scholpp (stefan.scholpp@berlinerdom.de, 030 202 69 134).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung – bitte ausschließlich per E-Mail – bis zum 31. August 2023 an den Amtsbereich der UEK im Kirchenamt der EKD (bewerbungen-uek@ekd.de).

IV. Personalnachrichten

Nr. 71Nachrichten und Personalien

Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Sarah Schattkowsky mit Wirkung vom 1. Mai 2023,
Pfarrer Karl Jonathan Schmidt mit Wirkung vom 1. Mai 2023,
Pfarrerin Sarah Steuer mit Wirkung vom 1. Mai 2023.
Übertragen wurde:
dem ordinierten Gemeindepädagogen Thomas Hikel die Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, mit Wirkung vom 1. Mai 2023 befristet bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Sarah Schattkowsky die (1.) Pfarrstelle der Kornelius-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Mai 2023,
Pfarrer Karl Jonathan Schmidt die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Angermünder Land, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, mit Wirkung vom 1. Mai 2023,
Pfarrerin Sarah Steuer die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Wirkung vom 1. Mai 2023,
Pfarrer Steffen Tuschling die (1.) Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Mai 2023 befristet bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Birgit Wolter die neu errichtete Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow mit Wirkung vom 1. Mai 2023.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niemegk im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg auf den Pfarrer Daniel Geißler über den 15. Mai 2023 hinaus bis zum 30. April 2026,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz auf den Pfarrer Hans-Christoph Gille über den 30. April 2023 hinaus bis zum 30. April 2029,
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrer Steffen Tuschling über den 31. August 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Dr. Patrick Schnabel, zuletzt Inhaber der landeskirchlichen Pfarrstelle für den Kirchlichen Entwicklungsdienst, für ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit zur EKD als Theologischer Referent in der Dienststelle der Bevollmächtigten des Rats der EKD bei der Bundesregierung und der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Mai 2023 für die Dauer von sechs Jahren.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Immanuel Albroscheit, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Bötzow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Ablauf des Monats April 2023,
Pfarrer Christian Raschke, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Klettwitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Ablauf des Monats April 2023.

Nr. 72Todesfälle

„Wohl dem, der seine Hoffnung setzt auf den Herrn“
(Psalm 40,5)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Horst Glaß, zuletzt Pfarrer im Evangelischen Diakonissenhaus Berlin-Teltow-Lehnin, am 23. April 2023,
Pfarrer i. R. Claus Marcus, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Wannsee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, am 22. März 2023.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 6) erscheint am 21. Juni 2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 5. Juni 2023.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin