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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 123U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder
den Superintendenten im Evangelischen Kirchenkreis Havelland

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), haben die Kreiskirchenräte des Kirchenkreises Falkensee am 23. Mai 2025 und des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow am 24. April 2025 beschlossen:
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§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Havelland wird eine Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium, am 1. Januar 2026 in Kraft.
Nauen, den 18. August 2025
Kreiskirchenrat des Evangelischen
Kirchenkreises Nauen-Rathenow
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Tutzschke
Falkensee, den 24. Juli 2025
Kreiskirchenrat des
Kirchenkreises Falkensee
Der Vorsitzende
(L. S.)
Dr. Bernhard Schmidt
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 2. September 2025
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin
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Nr. 124U r k u n d e
über die Errichtung einer (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Kirchenkreis Reinickendorf

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Reinickendorf am 1. Juli 2025 beschlossen:
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§ 1

Im Kirchenkreis Reinickendorf wird eine (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium, am 1. September 2025 in Kraft.
Berlin, den 18. Juli 2025
Kreiskirchenrat des
Kirchenkreises Reinickendorf
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Harms
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 6. August 2025
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 125U r k u n d e
über die Errichtung einer (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Kirchenkreis Reinickendorf

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Reinickendorf am 1. Juli 2025 beschlossen:
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§ 1

Im Kirchenkreis Reinickendorf wird eine (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium, am 1. September 2025 in Kraft.
Berlin, den 18. Juli 2025
Kreiskirchenrat des
Kirchenkreises Reinickendorf
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Harms
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 6. August 2025
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 126U r k u n d e
über die Errichtung einer (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Kirchenkreis Reinickendorf

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Reinickendorf am 1. Juli 2025 beschlossen:
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§ 1

Im Kirchenkreis Reinickendorf wird eine (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium, am 1. September 2025 in Kraft.
Berlin, den 18. Juli 2025
Kreiskirchenrat des
Kirchenkreises Reinickendorf
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Harms
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 6. August 2025
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin
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Nr. 127U r k u n d e
über die Errichtung einer (7.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Kirchenkreis Reinickendorf

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Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194S. 368), hat der Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Reinickendorf am 1. Juli 2025 beschlossen:
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§ 1

Im Kirchenkreis Reinickendorf wird eine (7.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
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§ 2

Die Urkunde tritt, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium, am 1. September 2025 in Kraft.
Berlin, den 18. Juli 2025
Kreiskirchenrat des
Kirchenkreises Reinickendorf
Der Vorsitzende
(L. S.)
Thomas Harms
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 6. August 2025
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin
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Nr. 128Satzung zur Änderung der Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berge-Gulow-Seddin

Vom 2. Juli 2025

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Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berge-Gulow-Seddin vom 5. November 2024 wird wie folgt geändert:
  1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
    „Die bestehenden Ortskirchen „Berge-Neuhausen-Hülsebeck-Reetz“, „Pirow-Bresch“, „Baek-Tangendorf“ und „Tacken-Gülitz-Helle“ bleiben erhalten. Die Ortskirchen „Seddin“ und „Kreuzburg-Rohlsdorf“ werden zur Ortskirche „Seddin-Kreuzburg-Rohlsdorf“ zusammengelegt. Die Kirchengemeinden Groß Linde und Lübzow bilden in dem jeweiligen vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand gemeinsam mit der bisherigen Ortskirche „Gulow-Groß Buchholz“ eine Ortskirche mit dem Namen „Groß Buchholz-Gulow-Groß Linde-Lübzow.““
  2. § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
    „Die Ortskirchenräte der Ortskirchen „Pirow-Bresch“, „Baek-Tangendorf“ und „Tacken-Gülitz-Helle“ wählen je zwei Mitglieder und die Ortskirchenräte der Ortskirchen „Berge-Neuhausen-Hülsebeck-Reetz“, „Seddin-Kreuzburg-Rohlsdorf“ und „Groß Buchholz-Gulow-Groß Linde-Lübzow“ wählen je drei Mitglieder in den Gemeindekirchenrat.“
  3. Die Änderung der Satzung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft
    Vorstehende Satzung wurde am 6. Oktober 2025 mit folgender Maßgabe durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt:Unter 3. wird das Wort „Juli“ durch das Wort „November“ ersetzt.
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Nr. 129Satzung zur Änderung der Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark

Vom 22. Mai 2025

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Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark vom 1./15. Februar 2024 wird wie folgt geändert:
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§ 1

  1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
    „Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Region Boitzenburg/Uckermark ist in sieben Ortskirchen mit den entsprechenden Ortsteilen gegliedert:
    1. Berkholz-Gollmitz,
    2. Boitzenburg-Klaushagen,
    3. Hardenbeck-Rosenow,
    4. Naugarten,
    5. Schönermark,
    6. Thomsdorf,
    7. Wichmannsdorf.“
  2. § 3 Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen. Satz 4 wird zu Satz 3.
  3. § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
    „Die Ortskirchenräte Naugarten, Schönermark, Thomsdorf und Wichmannsdorf schlagen aus ihrer Mitte jeweils ein Mitglied in den Gemeindekirchenrat vor. Die Ortskirchenräte Berkholz-Gollmitz, Boitzenburg-Klaushagen und Hardenbeck-Rosenow schlagen aus ihrer Mitte jeweils zwei Mitglieder vor. Jeder Ortskirchenrat schlägt für jedes von ihm vorgeschlagene Mitglied des Gemeindekirchenrats eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter vor, die oder der bei Verhinderung mit gleichen Rechten an den Sitzungen des Gemeindekirchenrates teilnimmt.“
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§ 2

Diese Satzung tritt am 1. November 2025 in Kraft
Vorstehende Satzung wurde am 6. Oktober 2025 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
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Nr. 130Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:39/058
    Berlin, den 24. September 2025
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“, „3“, „4“ und „5“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Ev. Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:43/081
    Berlin, den 23. September 2025
    Die Evangelische Kirchengemeinde Briesen-Fehrow, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANG. KIRCHENGEMEINDE BRIESEN-FEHROW“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:91/033
    Berlin, den 23. September 2025
    Die Französisch-reformierte Kirchengemeinde Uckermark, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen röm. „I“, „II“ und „III“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „FRANZ.-REF. KIRCHENGEMEINDE UCKERMARK“.
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Nr. 131Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:39/058
    Berlin, den 24. September 2025
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen mit der Umschrift „Ev. Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen“, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, wurde außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:43/081
    Berlin, den 23. September 2025
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Briesen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BRIESEN (SPREEWALD)“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Fehrow mit der Umschrift „Siegel der Kirchengemeinde FEHROW“, beide Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:91/033
    Berlin, den 23. September 2025
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Französisch-reformierten Kirchengemeinde Schwedt/Oder mit der Umschrift „NACH GOTTES WORT REFORMIERTE GEMEINDE ZU SCHWEDT 1640“, die Kirchensiegel der ehemaligen Französisch-reformierten Kirchengemeinde Ziethen mit den Umschriften „SCEAU DE L’EG FR. A GROS ZIT“ und „SEAU DE LEGL FR. A. GROSZIT“, das Kirchensiegel der ehemaligen Französisch-reformierten Kirchengemeinde Bergholz mit der Umschrift „Franz. reform. Kirche Bergholz“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Bernau (französisch-reformiert) mit der Umschrift „FRANZÖSISCH-REFORMIERTE KIRCHENGEMEINDE“ und der Aufschrift „Bernau b. Berlin“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Strasburg (französisch-reformiert) mit der Umschrift „SEAU DE L’EGLISE FR. DE STRASBOURG“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Battin mit der Umschrift „ECCL. GALL. BATTIAENSIS“, sämtlich Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden außer Geltung gesetzt.

Nr. 132Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (2.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Berlin-West ist zum 1. Februar 2026 mit 50 % Dienstumfang befristet bis zum Schuljahresende am 31. Juli 2031 zu besetzen.
    Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Religionsunterricht sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit der religionspädagogischen Arbeit in den Gemeinden und in den Kirchenkreisen. Der Schwerpunkt des Religionsunterrichts liegt voraussichtlich in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern in Grundschulen.
    Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten und an der aktiven Mitgestaltung des schulischen Lebens haben. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts im interreligiös-interkulturellen Profil wird vorausgesetzt.
    Weitere Auskünfte erteilt der Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Berlin-West Marcus Götz-Guerlin, Telefon: 030/3362142, oder der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang mit einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer oder einer ordinierten Gemeindepädagogin bzw. einem ordinierten Gemeindepädagogen zu besetzen.
    Die Gemeinde liegt am nordöstlichen Stadtrand Berlins. Sie besteht aus den früheren Gemeinden Alt-Hohenschönhausen, Hohenschönhausen-Nord, Malchow und Wartenberg. Seit dem 1. Juni 2025 ist sie zu einer Gemeinde fusioniert. Die schwierigsten Schritte des Zusammenschlusses sind getan, und es ist eine gute Basis geschaffen für die nächste Phase des gemeinsamen Weges.
    Zur Gemeinde gehören rund 5.500 Gemeindeglieder. Sie lebt aus einer großen Vielfalt:
    • gewachsene Wohnquartiere und Neubaugebiete,
    • sozialer Wohnungsbau und Zuzug neuer Familien,
    • Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
    • verschiedene Milieus und Lebenswelten, die miteinander ins Gespräch gebracht werden.
    Dienstsitz und Gebäude
    Der Dienstsitz befindet sich in der Kirche Wartenberg, einer modernen Neubaukirche mit sehr guten Arbeitsbedingungen. Zum Gemeindegebiet gehören außerdem die Kirchen in Malchow, Alt-Hohenschönhausen und Hohenschönhausen-Nord mit jeweils eigenen Gemeinderäumen.
    Eine Pfarrwohnung ist vorhanden und ist zu beziehen. Nachfragen zur Pfarrwohnung werden an die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Petra Wüst, Telefon: 0173/4413030, E-Mail: p.wuest@kirche-hsh.de, erbeten.
    Team und Mitarbeitende
    Die Gemeinde verfügt über ein breit aufgestelltes, gut eingespieltes Team von Haupt- und Ehrenamtlichen. Dazu gehören derzeit:
    • insgesamt zwei Pfarrstellen (100 % und 100 %) sowie eine Pfarrerin in Entsendung (50 %),
    • eine Geschäftsführungsstelle (75 % Dienstumfang), derzeit als Projektstelle bis März 2026 bewilligt; geplant ist die Fortführung aus Eigenmitteln, der Prozess der dauerhaften Einrichtung läuft,
    • drei Küster:innen,
    • zwei Stellen für Kinder- und Familienarbeit,
    • eine Stelle für Jugendarbeit,
    • drei Kirchenmusikstellen (Chor, Instrumentalkreis, Jugendband),
    • zwei Hausmeisterstellen,
    • eine Friedhofsverwaltung.
    Die Gemeinde bietet
    • ein kompetentes und wertschätzendes Team,
    • Entlastung von Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsführung,
    • ein Arbeitsklima, in dem es Freude macht, zu arbeiten,
    • flexible Gestaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte einzubringen,
    • eine lebendige kirchenmusikalische Arbeit mit vielfältigen Angeboten,
    • gute Infrastruktur im Umfeld (Kitas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Anbindung).
    Aufgabenfelder der Pfarrstelle
    Das Pfarrteam arbeitet gaben- und interessenorientiert, mit klarer Abstimmung in regelmäßigen Teamtreffen.
    Gemeinsame Aufgaben im Pfarrteam:
    • Gottesdienste (in der Regel zwei, maximal drei pro Monat),
    • Kasualien (Beerdigungen, Taufen, Trauungen, im Durchschnitt ein bis zwei Amtshandlungen pro Monat),
    • Seelsorge (auf Anfrage, nach Terminabsprache oder in der Sprechstunde),
    • geistliche Impulse in Kreisen, Andachten und Veranstaltungen,
    • Begleitung und Stärkung von Ehrenamtlichen,
    • Teilnahme an den Sitzungen des Gemeindekirchenrats,
    • punktuelle thematische Gestaltung von Gemeindegruppen (z. B. Senior:innenkreis, Bibelgruppe),
    • Mitwirkung bei Festen, besonderen Gottesdiensten, Rüstzeiten und Ausflügen.
    Schwerpunkte der zu besetzenden Pfarrstelle:
    • Vorsitz im Ausschuss Gemeindeentwicklung,
    • Mitglied im liturgischen Ausschuss,
    • Verantwortung für Gottesdienste und Seelsorge in Senior:innenheimen,
    • Koordination von Andachten bei Dienstbesprechungen und Sitzungen,
    • Begleitung und Fortbildung der Lektor:innen,
    • Kontakt zu Neuzugezogenen,
    • Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte und neuer Wege der Mitgliederkommunikation,
    • Vernetzung mit diakonischen Einrichtungen, sozialen Träger:innen und Akteur:innen in Stadtteil und Bezirk.
    Gewünscht wird
    • Teamfähigkeit,
    • Empathie und seelsorgliche Kompetenz,
    • Gestaltungs- und Strukturierungskompetenz in Veränderungsprozessen,
    • Offenheit für vielfältige Milieus und Sozialräume,
    • Vernetzungsfähigkeit mit diakonischen und sozialen Akteur:innen im Stadtteil,
    • theologisch fundierte, lebensnahe Verkündigung.
    Weitere Auskünfte erteilt die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Almut Bellmann, Telefon: 030/9237852-0.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost ist ab 1. Januar 2026 die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Stelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Alternativ ist die Besetzung einer Mitarbeitendenstelle für die Seelsorge im Krankenhaus im Angestelltenverhältnis mit 50 % Regelarbeitszeit ab 1. Januar 2026 unbefristet möglich.
    Gesucht wird eine teamorientierte und ausstrahlungsstarke Pfarrperson oder Person mit vergleichbarer seelsorglicher Qualifikation, die Kenntnisse in medizinethischen Fragestellungen mitbringt und mit großer Freude selbstbewusst evangelisch ist.
    Der Auftrag umfasst die Seelsorge in der Evangelischen Lungenklinik in Berlin-Buch, einem Unternehmen der Johannesstift Diakonie.
    Die Klinik beschäftigt rund 350 Mitarbeitende und verfügt über 152 Betten.
    Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird erwartet:
    • eine Ausbildung nach den Richtlinien für Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) von 2023 oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge,
    • Interesse an und eigene Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen (Therapiebegrenzung),
    • Freude und Interesse an einer interdisziplinären Zusammenarbeit.
    Der Auftrag umfasst:
    • Seelsorge bei Patient:innen und deren An- und Zugehörigen, ebenso wie
    • den Mitarbeitenden, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung,
    • regelmäßige gottesdienstliche Angebote,
    • jährliche Gedenkfeier,
    • Mitarbeit in einem Palliativteam,
    • Mitarbeit im Ethikkomitee des Krankenhauses,
    • das Angebot von ritueller Begleitung (Gebet, Abendmahl, Segnung, Aussegnung etc.),
    • Beteiligung an der Entwicklung des diakonischen Profils des Krankenhauses und der Johannesstift Diakonie,
    • ökumenische Zusammenarbeit,
    • Teilnahme an kreiskirchlichen und landeskirchlichen Vernetzungsangeboten: dem Pfarrkonvent im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, dem seelsorglichen Regionalkonvent und den landeskirchlichen Fachtagungen des Gesamtkonvents,
    • Teilnahme an Konventen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen der Johannesstift Diakonie.
    Weitere Auskünfte erteilen Krankenhausseelsorger Pfarrer Mario Lucchesi, Telefon: 0157/86522623, die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, Superintendentin Almut Bellmann, Telefon: 030/9237852-0, sowie Dr. Werner Weinholt, Johannesstift Diakonie, Telefon: 030/76289130709.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist zum 1. Januar 2026 für die Dauer von zwei Jahren ein Auftrag für pfarramtliche Vertretungsdienste mit 50 % DU zu besetzen.
    Der Evangelische Kirchenkreis Neukölln hat 24 Gemeinden in neun Regionen. Aufgabe der Stelle sind sowohl Vertretungsdienste für Gottesdienst und Amtshandlungen als auch die Bereitschaft zur Übernahme von Vakanzverwaltungen.
    Der Kirchenkreis umfasst den Stadtbezirk Neukölln und den nördlichen Teil des Landeskreises Dahme-Spreewald. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
    Der Kirchenkreis unterstützt die Arbeit u. a. durch Organisationsberatung, Supervision und Gemeindeberatung.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de.
    Bewerbungen werden bis zum 5. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die Pfarrstelle der Friedrichstadtparoisse der Französischen Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche), Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang wieder zu besetzen.
    Die Besetzung erfolgt gemäß den Ordnungen der Französischen Kirche zu Berlin – Discipline ecclésiastique des églises reformées de France und deren Règlements durch Wahl in der Gemeindeversammlung.
    Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern (m/w/d), die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befinden.
    Die Französische Kirche zu Berlin und die Französisch-reformierte Gemeinde Potsdam, lebendige reformierte Gemeinden hugenottischer Tradition, sind als zwei Personalgemeinden auf dem Weg zum Zusammenschluss.
    Zur Gemeinde gehören
    • historische Kirche und Gemeindezentrum am Gendarmenmarkt Berlin,
    • historische Kirche am Bassinplatz Potsdam,
    • Gemeindehaus und Hugenottengarten im Holländischen Viertel Potsdam,
    • Weltladen im Holländischen Viertel Potsdam,
    • Hugenottenmuseum Berlin.
    Die Gemeinde bekennt sich zum Grundsatz „semper reformanda“ und möchten mit Ihnen Evangelische Kirche der Zukunft gestalten.
    Sie haben:
    • Freude an ansprechenden Gottesdiensten (mit Unterstützung durch qualifizierte ehrenamtliche Predigerinnen und Prediger sowie Lektorinnen und Lektoren),
    • Lust auf theologische Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit den kulturellen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen (Evangelische Akademie zu Berlin, Hochschulen, Jüdische Studien u. a. m.),
    • Interesse an offenen kirchenmusikalischen und liturgischen Formaten für die Cities,
    • Fantasie für die Weiterentwicklung der Gemeindearbeit,
    • Erfahrung und Kompetenz in Leitung und Organisationsentwicklung,
    • Sinn für Kommunikation und die Förderung des Ehrenamts.
    Sie arbeiten zusammen mit:
    • einem interprofessionellen Team von Hauptamtlichen (Kirchenmusik, Gemeindepädagogik/Diakonie, ehrenamtlicher Pasteur des frankophonen Gemeindeteils, Öffentlichkeitsarbeit, Museumsleitung, Verwaltung und Buchhaltung),
    • einer engagierten Gemeindeleitung,
    • Teams von verlässlichen und kreativen Ehrenamtlichen.
    Die Gemeinde ist offen, mit Ihnen eine Dienstvereinbarung zu treffen, die das gemeinsame Kirchenbild spiegelt und zugleich Ihrer persönlichen Situation entspricht. Französische Sprachkenntnisse sind erwünscht, aber nicht Bedingung.
    Die Gemeinde unterstützt Sie gern bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
    Die Gemeinde freut sich auf Ihre Bewerbung zu einem baldigen Dienstantritt.
    Weitere Auskünfte erteilen für die anstellende Französische Kirche zu Berlin Secrétaire des Consistoire Christoph Landré, Telefon: 030/2061649-16, sowie Pfarrerin i. R. und Älteste Gudrun Laqueur, Telefon: 0160/93820317.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerberinnen und Bewerber, die nicht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Lausitz angehören, senden bitte mit den Bewerbungsunterlagen auch das schriftliche Einverständnis zur Personalakteneinsicht.

Nr. 133Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang durch den Gemeindekirchenrat wieder zu besetzen.
    Die Gemeinde:
    Die Evangelische Kirchengemeinde Birkenwerder liegt in einem landschaftlich reizvollen Ort, der vom Briesewald umgeben ist und gleichzeitig durch die S-Bahn optimal an das Berliner Verkehrsnetz angeschlossen ist. Hier trifft idyllische Ruhe auf buntes Treiben – und genau diese Vielfalt spiegelt sich auch in der rund 1.000 Mitglieder starken Gemeinde wider.
    Neben den wöchentlichen Gottesdiensten gestaltet die Gemeinde mit viel Engagement Gruppen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen – getragen von einem motivierten Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen. Diese Angebote sollen Menschen auf unterschiedliche Weise berühren – im Herzen, im Glauben, in der Gemeinschaft. Denn die Gemeinde glaubt: Eine Beziehung zu Gott wächst auf vielfältige Weise. Dafür braucht es Offenheit, Anpassungsfähigkeit, Struktur und Traditionsbewusstsein – Werte, die sich die Gemeinde auch von der zukünftigen Pfarrperson wünscht.
    Was der Gemeinde wichtig ist:
    Die Gemeinde sucht eine Person, die:
    • zugewandt und beständig ist – auch in herausfordernden Zeiten,
    • kleine wie große Gottesdienste mit Freude gestaltet – von modernen Familiengottesdiensten bis hin zu traditionellen Formen,
    • mit kühlem Kopf der eigenen Intuition und Gottes Wort folgt, auch wenn schnelle Entscheidungen nötig sind,
    • Krisen managen kann und Konflikte nicht scheut, sondern konstruktiv begleitet,
    • Kritikfähigkeit besitzt – und sie als Teil eines lebendigen Miteinanders versteht,
    • Lust hat, ein vielfältiges Gemeindeleben aktiv zu begleiten und weiterzuentwickeln,
    • wertschätzt, dass die Gemeinde gern feiert – auch gemeinsam mit der politischen Gemeinde.
    Das erwartet sie:
    Ein buntes, motiviertes Team von Haupt- und Ehrenamtlichen:
    • Zwei Gemeindepädagog:innen gestalten engagiert die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Prädikant:innen und pensionierte Pfarrer:innen unterstützen regelmäßig im gottesdienstlichen Dienst,
    • eine Bürofachkraft sorgt in vertrauensvoller Kooperation mit Ehrenamtlichen für die Verwaltung und die Koordination des Gemeindebüros, um das tägliche Leben in der Gemeinde reibungslos zu gestalten,
    • Haus und Hof werden vom Hausmeisterteam und einer Reinigungskraft liebevoll gepflegt,
    • ab Sommer 2025 wird die Stelle der Kirchenmusik (50 % Stelle) neu besetzt und es gibt
    • eine überregionale Zusammenarbeit, beispielsweise bei Gottesdiensten, der Konfirmand:innenarbeit und bei Festen.
    Was die Gemeinde bietet:
    • eine offene Gemeinde mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten,
    • Zusammenarbeit auf Augenhöhe in einem engagierten Team,
    • eine Dienstwohnung im Gemeindehaus (optional),
    • vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung und Supervision,
    • eine Gemeinde zwischen Großstadtnähe und Naturidylle.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder Nicole Herbert, E-Mail: gkr@kirche-birkenwerder.de, sowie die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Almut Bellmann, Telefon: 030/9237852-0, E-Mail: a.bellmann@kirche-berlin-nordost.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Einsatzort ist das Vivantes Klinikum im Friedrichshain, ein Klinikum der Maximalversorgung mit gut 1.000 Betten, 27 Fachabteilungen, vier Intensivstationen und diversen Zentren zur spezialisierten medizinischen Versorgung.
    Eine weitere evangelische Seelsorgepfarrstelle ist im Umfang von 50 % am Klinikum im Friedrichshain besetzt. Eine katholische Seelsorgepfarrstelle im Umfang von 50 % wird gerade neu ausgeschrieben.
    Die Arbeit umfasst:
    • Seelsorge für Patient:innen, An- und Zugehörende und Mitarbeiter:innen,
    • mit einem Schwerpunkt auf der Station für Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin.
    Das Team würde sich über eine Kollegin oder einen Kollegen freuen, die oder der Lust darauf hat, neue seelsorgliche Formate und Angebote – auch im digitalen Raum – zu entwickeln und zu erproben.
    Gewünscht wird:
    • ausgewiesene Kompetenzen in Seelsorge oder die Bereitschaft, diese zu erwerben,
    • insbesondere die Fähigkeit, Menschen in Krankheit, Krise, Einsamkeit und beim Sterben bzw. Abschiednehmen beizustehen,
    • Lust auf Teamarbeit und gleichzeitig
    • die Bereitschaft, eigene Schwerpunkte selbstständig zu gestalten,
    • die Fähigkeit – zusammen mit den Kolleg:innen – die Seelsorge in einem großen und sich stetig verändernden Klinikum zu profilieren,
    • Interesse an interdisziplinärer Zusammenarbeit und Einbindung in die Strukturen der Klinik,
    • die Bereitschaft, Seelsorge in ökumenischer Verantwortung zu gestalten.
    Geboten wird:
    • kollegiale Zusammenarbeit im Seelsorge-Team vor Ort und
    • im kreiskirchlichen Team der Krankenhausseelsorger:innen,
    • regelmäßige Supervision,
    • fachliche Fortbildung, u. a. im Fachkonvent der Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
    • ein Diensthandy und -laptop.
    Weitere Auskünfte erteilen der Koordinator der Krankenhausseelsorge im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte Pfarrer Oliver Dekara, Telefon: 030/130229517, E-Mail: o.dekara@kkbs.de, Superintendent Matthias Lohenner, Telefon: 030/258185-100, E-Mail: leitung@kkbs.de, und die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: a.heimendahl@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming ist die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung ab sofort mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
    Die Stelle hat drei Schwerpunkte:
    • Vertretungsdienste, die in Vakanzsituationen unterstützen (Gottesdienste und Kasualien): unterwegs zu den Menschen und schönen Kirchen des Kirchenkreises,
    • Arbeit mit Senior:innen: Anknüpfen an bestehende Netzwerke und Gestalten eigener Ideen,
    • Begleitung von Lektor:innen und Prädikant:innen: ausbilden, weiterbilden, das gottesdienstliche Leben bereichern. Auch hier kann die neue Pfarrperson auf vorhandene Strukturen aufbauen, um eigene Impulse zu entwickeln.
    Von den Aufgaben der Geschäftsführung ist die künftige Stelleninhaberin oder der künftige Stelleninhaber entbunden. Einsatzorte und Aufgaben werden jeweils in Absprache mit der Superintendentin oder dem Superintendenten bestimmt. Ein Wohnungswechsel in den Bereich des Kirchenkreises ist nicht unbedingt erforderlich
    Der Kirchenkreis Zossen-Fläming grenzt an den südlichen Berliner Stadtrand an und bietet mit der Unterschiedlichkeit seiner Gemeinden – im Norden im Speckgürtel Berlins bis hin zum ländlichen Süden – ein breites Spektrum an Einblicken in die kirchliche Realität. Der Pfarrkonvent ist geprägt von einer kollegialen Atmosphäre, die Handlungsfelder der Arbeit mit Kindern und Familien, Jugendlichen und der Musik gewährleisten eine sinnvolle Unterstützung der gemeindlichen Arbeit sowie innovative kreiskirchliche Projekte.
    Bewerber:innen sind Pfarrerin oder Pfarrer bzw. ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierter Gemeindepädagoge.
    Sie bringen mit:
    • Freude an der Begleitung von Menschen und
    • sind dabei praxisorientiert und neugierig auf Einblicke in unterschiedliche gemeindliche Wirklichkeiten,
    • Führerschein Klasse B mit Pkw.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen,
    • Begleitung in der Organisation der Dienste,
    • fachliche und kollegiale Unterstützung,
    • ein Büro, das zur Verfügung gestellt wird.
    Weitere Auskünfte erteilt der stellvertretende Superintendent des Kirchenkreises Nico Steffen, Telefon: 033766/62262 oder 0160/98426731.
    Bewerbungen werden bis zum 21. November 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 134Erneute Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Mitarbeiter:in (m/w/d) im gemeindepädagogischen Dienst für die Arbeit mit Kindern und Familien in Kirchengemeinden der Region Lübben.
Lübben ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald und liegt etwa 70 km südlich von Berlin. Die Stadt hat eine sehr gute Verkehrsanbindung an die Hauptstadt Berlin. Regionalbahnen verkehren zweimal stündlich. Das Leben in der Stadt mit 14.000 Einwohnern wird besonders im Sommer durch den Tourismus im Herzen des Spreewalds geprägt.
Erwartet werden:
  • Offenheit und Kommunikationsfreude,
  • Freude daran, Kinder für den Glauben zu begeistern,
  • selbstverantwortliches und selbstorganisiertes Arbeiten,
  • ausgeprägte Teamfähigkeit,
  • eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge bzw. Diakonin oder Diakon (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss,
  • bei einem fehlenden theologischen bzw. pädagogischen Abschluss, die Bereitschaft, die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben,
  • Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw,
  • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche (ACK).
Die Aufgaben sind:
  • eigenverantwortliche Gestaltung und Leitung von Angeboten für Vor- und Grundschulkinder,
  • Organisation von Freizeiten und Projekten,
  • Gestaltung von Familien- und Kindergottesdiensten gemeinsam mit einem Team Ehren- und Hauptamtlicher,
  • Begleitung und Schulung von ehrenamtlich Mitarbeitenden im Arbeitsbereich Kinder und Familien.
Geboten werden:
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (100 %) mit einer Vergütung nach TV-EKBO,
  • die Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
  • Kinder- und Jugendräume in Lübben sowie Gemeinderäume in der Region,
  • aufgeschlossene Kirchengemeinden und ein junges Team Hauptamtlicher,
  • Fachberatung, Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur Supervision, regelmäßige Dienstbesprechungen und Konvente,
  • Leben und Arbeiten im Herzen des Spreewalds, mit allen Vorteilen einer Kreisstadt, (Grundschulen, weiterführende Schulen, Musikschule, mehrere Kitas, eine evangelische Grundschule und Kita, zwei Krankenhäuser),
  • Hilfe bei der Wohnungssuche,
  • eine kulinarische Kahnfahrt zusammen mit den neuen Kolleginnen und Kollegen.
Bewerbungen werden bis zum 23. November 2025, vorzugsweise digital, erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Niederlausitz, z. Hd. Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, sowie die Kreisbeauftragte für die gemeindliche Arbeit mit Kindern und Familien, Angela Wiesner, Telefon: 0162/4383651, E-Mail: amk@kirchenkreis-niederlausitz.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 135Nachrichten und Personalien

Übertragen wurde:
Pfarrer Wolf Fröhling die (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kirche in Friedenau, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrer Martin Meyer die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Regionalkirchengemeinde Langengrassau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Stefanie Schulten die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Caputh-Geltow, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) kreiskirchlichen Schulpfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht im Kirchenkreis Falkensee auf die ordinierte Gemeindepädagogin Ute Hering über den 30. September 2025 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Kirchenkreis Potsdam auf die Pfarrerin Franziska Riebesel über den 30. September 2025 hinaus für die Dauer von drei Jahren,
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrerin Stefanie Schulten über den 30. September 2025 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Beurlaubung gemäß § 70 Absatz 1 PfDG.EKD der Pfarrerin Meike Waechter für den Dienst der theologischen Referentin für Gemeindedienst im Berliner Missionswerk über den 30. September 2025 hinaus bis zum 30. September 2026.
Entlassen wurde:
Pfarrerin Dr. Kerstin Menzel, zuletzt beurlaubt für den Dienst an der Universität Leipzig, aus dem Pfarrdienstverhältnis auf Probe zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Ablauf des Monats September 2025.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Björn Ferch, zuletzt im Wartestand, mit Ablauf des Monats September 2025,
die ordinierte Gemeindepädagogin Anne Lauschus, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Zehdenick Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, mit Ablauf des Monats September 2025,
Pfarrer Martin Lorenz, zuletzt Inhaber der (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Ablauf des Monats September 2025,
Pfarrerin Reinhild Magirius, zuletzt Inhaberin der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kahren-Komptendorf, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, mit Ablauf des Monats September 2025,
Pfarrerin Christine Radziwill, zuletzt Inhaberin der (5.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Martin-Luther-Genezareth, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats September 2025,
die ordinierte Gemeindepädagogin Evelyn Tomaske-Fellenberg, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ruppin, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, mit Ablauf des Monats September 2025.

Nr. 136Todesfälle

„Gott wird mich erlösen aus des Todes Gewalt; denn er nimmt mich auf“
(Psalm 49,16)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Geert Dobbermann, zuletzt Pfarrer des ehemaligen Pfarrsprengels Werneuchen, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Werneuchen-Seefeld-Löhme, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, am 10. September 2025,
Pfarrerin i. R. Carola Homeyer, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Nazareth-Kirchengemeinde im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost und abgeordnet für den Dienst in der Evangelischen Lazarus Anstaltskirchengemeinde, am 10. August 2025.

V. Mitteilungen

Nr. 137Ausschreibung der Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2026

Mitarbeiten, wo andere Urlaub machen? Und die schönsten Orte Bayerns genießen? Bewerben Sie sich jetzt für unsere Kur- und Urlauberseelsorge- und Kantoreneinsätze 2026.
Viele Urlauber:innen und Kurgäste haben ein großes Bedürfnis nach spirituellen Erfahrungen. Kirchengemeinden in bayerischen Kur- und Urlaubsorten reagieren darauf mit besonderen Angeboten. Um sie in der Hochsaison 2026 (Mai bis September und Weihnachten) darin zu unterstützen, werden in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ca. 70 Kur- und Urlauberseelsorgeeinsätze und 40 Kur- und Urlauberkantoreneinsätze ausgeschrieben.
Wir freuen uns auf Kolleg:innen aus ganz Deutschland, die lebensnah verkündigen, im Rahmen der örtlichen Kur- und Urlauberseelsorgekonzepte mitarbeiten und sich mit spirituellen Angeboten einbringen, oder die als Kirchenmusiker:innen auf ihre Weise zur Verkündigung beitragen und Gästen und Einheimischen besondere Musik-Momente schenken. Wichtig ist uns dabei ein Gespür für die volkskirchliche Situation von Kur- und Urlaubergemeinden.
Informationen zu den Einsätzen und Bewerbungsunterlagen können ab Oktober im Referat Kirche in Tourismus und Sport per E-Mail (dalena.straninger@elkb.de) angefordert werden. Die Bewerbungen müssen per E-Mail auf dem Dienstweg und zusätzlich an oben genannter Adresse bis spätestens 24. November 2025 vorliegen.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 11) erscheint am 19. November 2025. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 3. November 2025; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin