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§ 1
#§ 2
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Nr. 1Berlin, den 26. Januar 2022
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 1Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Vom 13. November 2021
#Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat aufgrund von Artikel 70 Absatz 1 Nummer 12 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. S. 159), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 5) folgendes Kirchengesetz beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Das diesem Kirchengesetz beigefügte Haushaltsbuch der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz schließt in Einnahmen und Ausgaben
- für das Haushaltsjahr 2022 im Rechtsträger 1 mit 425.875.020 Euro sowie
- für das Haushaltsjahr 2022 im Rechtsträger 10 mit 2.464.900 Euro,
- für das Haushaltsjahr 2023 im Rechtsträger 1 mit 427.228.695 Euro sowie
- für das Haushaltsjahr 2023 im Rechtsträger 10 mit 2.464.900 Euro
ab.
(
2
)
Von der Französischen Kirche zu Berlin wird eine Umlage in Höhe von 15 vom Hundert ihres Kirchensteueraufkommens erhoben.
#§ 2
(
1
)
Zur Sicherstellung der zentral geleisteten Ausgaben für Versorgung, Beihilfe und Sammelversicherungen einschließlich der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften und der vom Konsistorium festgestellten Mehrkosten für die von der Landeskirche oder im Einvernehmen mit dem Konsistorium ausnahmsweise im privatrechtlichen Dienstverhältnis angestellten ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst sowie die Kosten für das „Kirchliche Finanzmanagement“ (KFM) und „Der kirchliche Arbeitsplatz“ (KirA) sowie für das Landeskirchenweite Intranet wird im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 61.918.600 Euro gemäß § 2 Absatz 3 des Kirchengesetzes über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzgesetz) vom 21. April 2007 (KABl. S. 70), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. Oktober 2020 (KABI. S. 229), festgesetzt.
(
2
)
Für die Finanzierung
- eines Bausonderfonds für Großprojekte wird in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 ein Betrag in Höhe von jeweils 1.500.000 Euro,
- der Gemeindekirchenratswahlen im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 300.000 Euro
nach § 2 Absatz 5 Finanzgesetz erhoben.
(
3
)
Zur weiteren Schließung der Deckungslücke in der Versorgungsrückstellung werden jeweils 10 vom Hundert des Kirchensteuernettoaufkommens der beiden Haushaltsjahre der Versorgungsrückstellung nach § 2 Absatz 6 Nummer 2 Finanzgesetz zugeführt.
(
4
)
Verbleibende Mittel nach Absatz 2 werden nach Abrechnung nach dem Schlüssel des § 2 Absatz 4 Finanzgesetz verteilt.
#§ 3
(
1
)
Im Haushaltsbuch sind Budgets festgelegt. Die Budgets stellen einen Handlungs- und Ermächtigungsrahmen dar, innerhalb dessen die Bewirtschaftung anhand von Zielen und festgelegten Haushaltsmitteln erfolgt.
(
2
)
Die Verantwortung für die Budgets liegt bei den jeweiligen Abteilungsleitenden des Konsistoriums. Die oder der Budgetverantwortliche hat die Einhaltung des Budgets sicherzustellen. Für die Funktion 7710 (Kirchlicher Rechnungshof) liegt die Budgetverantwortung bei der zuständigen Wirtschafterin bzw. dem zuständigen Wirtschafter kraft Amtes.
(
3
)
Die Budgets umfassen die Einnahmen der Hauptgruppen 0 bis 3 sowie die Ausgaben der Hauptgruppen 5 bis 9. Personalaufwendungen (Hauptgruppe 4) sowie die Einnahmen als Ersatz für Personalkosten sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Budgets, es sei denn Ausnahmen wurden gesondert festgesetzt.
(
4
)
Ausgaben dürfen nur geleistet werden, soweit der aus den budgetierten Einnahmen und Ausgaben resultierende Deckungsbedarf nicht überschritten bzw. der Deckungsüberschuss nicht unterschritten wird.
(
5
)
Mehreinnahmen können zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen werden.
#§ 4
(
1
)
Die Budgetabrechnung zum Jahresabschluss erfolgt auf der Grundlage des Budgets.
(
2
)
Bei Vorliegen eines Budgetüberschusses kann dieser in voller Höhe der Budgetrücklage zugeführt werden, es sei denn, die Budgetrücklage hat eine Höhe von 200 vom Hundert des Budgets erreicht. In diesem Fall können höchstens 70 vom Hundert des Überschusses der Budgetrücklage zugeführt werden, die nicht verzinst wird.
(
3
)
Bei Vorliegen eines Budgetfehlbetrages erfolgt ein Ausgleich aus der entsprechenden Budgetrücklage. Ist dies nicht oder nicht in voller Höhe möglich, wird der Budgetfehlbetrag in das Folgejahr vorgetragen. Dies hat zur Folge, dass Mittel des Budgets des Folgejahres in dieser Höhe gesperrt sind. Sie müssen im Folgejahr durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben gedeckt werden.
(
4
)
In begründeten Ausnahmefällen können mit Zustimmung der Wirtschafterin bzw. des Wirtschafter kraft Amtes oder den von ihr bzw. von ihm bevollmächtigten Personen von Absatz 2 und 3 abweichende Regelungen getroffen werden.
#§ 5
(
1
)
Sind im Stellenplan als besetzbar ausgewiesene Stellen zeitweise oder auf Dauer nicht besetzt, können nach Ablauf von drei Monaten die im Haushalt hierfür festgesetzten Personalkosten mit Zustimmung der Wirtschafterin bzw. des Wirtschafters kraft Amtes oder den ihm bevollmächtigten Personen für Vertretungs- und Honorarkräfte eingesetzt werden. Aus Personalmitteln der nicht besetzten Stellen sowie der Personalkostenrücklage können mit Zustimmung der Wirtschafterin oder des Wirtschafters kraft Amtes auch Rentenausgleichszahlungen an Rentenversicherer erfolgen, insbesondere, wenn dadurch Einspareffekte erzielt werden können.
(
2
)
Werden zusätzlich befristete Einstellungen vorgenommen, müssen diese Ausgaben innerhalb des Budgets gedeckt werden.
(
3
)
Die auf Grundlage des Stellenplans im Haushalt festgesetzten Mittel bilden die Obergrenze bei der Bewirtschaftung der Personalkosten.
(
4
)
Nicht verbrauchte Personalmittel werden vor dem Jahresabschluss mit Ausnahme der Gliederungen 0410 (Religionsunterricht) und 0415 (Berufsschularbeit) der Personalkostenrücklage zugeführt.
#§ 6
(
1
)
Innerhalb ihrer Funktionszugehörigkeit sind mit Ausnahme des Einzelplanes 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) alle Einnahmen und Ausgaben unbegrenzt gegenseitig deckungsfähig, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(
2
)
Die Mittel der Haushaltsstelle 7210.00.6341 (außergewöhnlicher Aufwand) sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Mitteln der Funktion. Die Mittel sind nicht übertragbar.
(
3
)
Zweckgebundene Einnahmen aus Zuwendungen von Dritten, Spenden und Haushaltsmittel für Investitionsausgaben sind übertragbar.
(
4
)
Unbeschadet ihrer Funktionszugehörigkeit sind unbegrenzt alle Versorgungsleistungen und Versorgungsbezüge der Ausgabegruppen 43 und 44 gegenseitig deckungsfähig.
#§ 7
(
1
)
Haushaltsreste der Funktionen 9510 (Zusatzversorgung Angestellte), 9530 (Versorgung der Pfarrer und Beamten), 9540 (Versorgung der Lehrer), 9541 (Versorgung Hochschullehrer), 9560 (Versorgungssicherstellung ERK), 9570 (Versorgungssicherstellung VERKA) sowie 9571 (Einmalbeträge Versorgungssicherstellung) werden der Versorgungsrückstellung zur Sicherstellung künftiger Versorgungsansprüche zugeführt.
(
2
)
Mehreinnahmen, die der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 4 Finanzgesetz zustehen, werden den gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen bis zur Erreichung der Mindesthöhe zugeführt.
#§ 8
(
1
)
Wirtschafterin oder Wirtschafter kraft Amtes (mit Ausnahme der Funktion 7710 – Kirchlicher Rechnungshof) ist die zuständige Leiterin oder der Leiter der Abteilung 6 des Konsistoriums. Stellvertreter sind in der nachstehenden Reihenfolge:
- die Leiterin oder der Leiter des Referates 6.1,
- die Vertreterin oder der Vertreter der Leiterin oder des Leiters der Abteilung 6 des Konsistoriums.
(
2
)
Wirtschafterin oder Wirtschafter kraft Amtes für die Funktion 7710 (Kirchlicher Rechnungshof) ist die Direktorin oder der Direktor des Kirchlichen Rechnungshofes. Stellvertreter ist die oder der mit der Leitung der Geschäftsstelle des Kirchlichen Rechnungshofes betraute Mitarbeitende.
#§ 9
(
1
)
Allgemeine Zuwendungen dürfen – vorbehaltlich der Anerkenntnis der allgemeinen Bewilligungsbedingungen – angewiesen werden:
- bei einer Höhe des Ansatzes – jeweils zur Mitte des Fälligkeitszeitraums –:
- bis zu 25.000 Euro als Einmalbetrag
- bis zu 100.000 Euro in vierteljährlichen Teilbeträgen,
- darüber hinausgehende Beträge in monatlichen Teilbeträgen.
(
2
)
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Wirtschafterin oder des Wirtschafters kraft Amtes.
#§ 10
Unabweisbaren und unvorhersehbaren überplanmäßigen und außerplanmäßigen Mehrbedarf kann die Wirtschafterin oder Wirtschafter kraft Amtes unter Inanspruchnahme der Verstärkungsmittel je Haushaltsstelle beziehungsweise Budget und Haushaltsjahr bis zu 20.000 Euro pro Fall decken. Über die darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Verstärkungsmitteln entscheidet der Ständige Haushaltsausschuss der Landessynode.
#§ 11
(
1
)
Über den Erlass, die Niederschlagung oder Stundung von Forderungen bis zur Höhe von 10.000 Euro entscheidet die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes, bis zur Höhe von 25.000 Euro beschließt das Kollegium des Konsistoriums mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses der Landessynode. Bei darüber hinausgehenden Beträgen beschließt die Kirchenleitung mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses der Landessynode.
(
2
)
Für die Funktion 7710 entscheidet die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes des Kirchlichen Rechnungshofes über den Erlass, die Niederschlagung oder Stundung von Forderungen bis zur Höhe von 5.000 Euro, bis zur Höhe von 10.000 Euro beschließt die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes des Kirchlichen Rechnungshofes mit Zustimmung des Ständigen Rechnungsprüfungsausschusses der Landessynode. Bei darüber hinausgehenden Beträgen beschließt die Kirchenleitung mit Zustimmung des Ständigen Rechnungsprüfungsausschusses der Landessynode.
(
3
)
Absatz 1 gilt nicht für Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Erstattung von Kirchensteuern gem. § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 12 Kirchengesetz über die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung – KiStO ev.) in der Fassung vom 1. Januar 2009, zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. Oktober 2020 (KABl. S. 229). Die Entscheidung obliegt insoweit im Rahmen der Wirtschafterbefugnis dem Leiter oder der Leiterin des Steuerreferates beziehungsweise den von ihm oder ihr damit Beauftragten, bei darüber hinausgehenden Beträgen bei der Wirtschafterin oder dem Wirtschafter kraft Amtes.
#§ 12
(
1
)
Die Wirtschafterin oder der Wirtschafter kraft Amtes wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2022 und 2023
- Bürgschaften bis zur Gesamthöhe von 500.000 Euro, im Einzelfall aber nicht höher als 25.000 Euro zu übernehmen,
- Darlehen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zu gewähren, sofern in anderen Gesetzen oder Verordnungen keine anderslautenden Regelungen vorgesehen sind, und
- Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassenkredite) bis zu einer Höhe von 10.000.000 € aufzunehmen.
(
2
)
Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses der Landessynode Bürgschaften über die in Absatz 1 a) genannten Beträge hinaus zu übernehmen, Darlehen über den in Absatz 1 b) genannten Betrag hinaus zu gewähren und andere als die in Absatz 1 c) genannten Kredite aufzunehmen.
#§ 13
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Berlin, den 13. November 2021 | ||
Harald Geywitz | ||
(L. S.) | Präses |
Nr. 2Entgeltordnung für den Ostkirchhof Ahrensfelde
und den Südwestkirchhof Stahnsdorf
und den Südwestkirchhof Stahnsdorf
Vom 7. Dezember 2021
#Das Konsistorium hat aufgrund von § 49 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183, KABl. 2017 S. 234) die folgende Entgeltordnung beschlossen:
###§ 1
Tarif der Leistungsentgelte
Für die landeskircheneigenen Friedhöfe Ostkirchhof Ahrensfelde und Südwestkirchhof Stahnsdorf gelten folgende Leistungsentgelte:
Netto Euro | +19 % MwSt. Euro | = Brutto Euro | ||
1. | Wässern der Grabstätten und der Anpflanzungen nach Bedarf montags bis freitags (außer Feiertage) vom 1. April bis 30. September | |||
1.1 | Wahlgrabstätten | |||
1.1.1 | Wahlgrabstätten in der Größe 2,00 m x 4,00 m | |||
1.1.1.1 | Wahlgrabstätten mit einer Grabstelle | 155,02 € | 29,45 € | 184,47 € |
1.1.1.2 | Wahlgrabstätten mit zwei Grabstellen | 264,77 € | 50,31 € | 315,08 € |
1.1.1.3 | Wahlgrabstätten mit drei Grabstellen | 371,20 € | 70,53 € | 441,73 € |
1.1.1.4 | Wahlgrabstätten mit mehr als drei Grabstellen, je weiterer Grabstelle | 108,03 € | 20,53 € | 128,56 € |
1.1.2 | übrige Wahlgrabstätten | |||
1.1.2.1 | Wahlgrabstätten mit einer Grabstelle | 135,34 € | 25,71 € | 161,05 € |
1.1.2.2 | Wahlgrabstätten mit zwei Grabstellen | 232,05 € | 44,09 € | 276,14 € |
1.1.2.3 | Wahlgrabstätten mit drei Grabstellen | 324,06 € | 61,57 € | 385,63 € |
1.1.2.4 | Wahlgrabstätten mit mehr als drei Grabstellen, je weiterer Grabstelle | 107,13 € | 20,35 € | 127,48 € |
1.2 | Reihengrabstätten | 116,63 € | 22,16 € | 138,79 € |
1.3 | Kindergrabstätten | |||
1.3.1 | Kindergrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres | 67,79 € | 12,88 € | 80,67 € |
1.3.2 | Kindergrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres | 95,63 € | 18,17 € | 113,80 € |
1.4 | Urnengrabstätten | |||
1.4.1 | Urnengrabstätten mit einer Größe bis zu 1 m² | 63,42 € | 12,05 € | 75,47 € |
1.4.2 | Urnengrabstätten mit einer Größe über 1 m² | 86,45 € | 16,43 € | 102,88 € |
1.5 | Wässern der Heckenpflanzen, je lfd. Meter | 28,30 € | 5,38 € | 33,68 € |
1.6 | Für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten werden 75 %, für andere, jeweils ganze Monate umfassende Zeiträume werden je Monat 30 % der Sätze nach den Nummern 1.1 bis 1.5, höchstens jedoch die sich nach den Nummern 1.1 bis 1.5 ergebenden Sätze erhoben. | |||
2. | Sauberhalten der Grabstätten vom 1. April bis 30. September | |||
2.1 | Wahlgrabstätten | |||
2.1.1 | Wahlgrabstätten 2,00 m x 4,00 m, je Stelle | 86,31 € | 16,40 € | 102,71 € |
2.1.2 | übrige Wahlgrabstätten, je Stelle | 76,50 € | 14,54 € | 91,04 € |
2.2 | Reihengrabstätten | 69,87 € | 13,28 € | 83,15 € |
2.3 | Kindergrabstätten | |||
2.3.1 | Kindergrabstätten für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres | 52,31 € | 9,94 € | 62,25 € |
2.3.2 | Kindergrabstätten für Kinder ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis vor Vollendung des 12. Lebensjahres | 63,86 € | 12,13 € | 75,99 € |
2.4 | Urnengrabstätten | |||
2.4.1 | Urnengrabstätten mit einer Größe bis zu 1 m² | 48,63 € | 9,24 € | 57,87 € |
2.4.2 | Urnengrabstätten mit einer Größe über 1 m² | 54,83 € | 10,42 € | 65,25 € |
3. | Für sonstige bestellte Leistungen (z. B. zusätzlichen Blumenschmuck, einmalige Unkrautbeseitigung auf Grabstätten, einmalige Säuberung, Bepflanzung der Grabstätten, Eindecken und Ausschmücken der Gräber), die weder im Gebührentarif noch in vorstehendem Tarif aufgeführt sind, richten sich die Entgelte nach dem Angebot der Friedhofsverwaltung oder, wenn ein solches nicht vorliegt, nach den der Friedhofsverwaltung entstandenen persönlichen und sachlichen Aufwendungen. |
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für den Ostkirchhof Ahrensfelde und den Südwestkirchhof Stahnsdorf vom 15. Dezember 2020 außer Kraft.
Berlin, den 7. Dezember 2021 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 3Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung für die Führung
der Kirchenbücher in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz (Kirchenbuchordnung – KiBuO)
der Kirchenbücher in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz (Kirchenbuchordnung – KiBuO)
Vom 17. Dezember 2021
####§ 1
Die Rechtsverordnung für die Führung der Kirchenbücher in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchenbuchordnung – KiBuO) vom 14. Juli 2017 (KABl. S. 164) wird wie folgt geändert:
- § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Für jede Art von kirchlicher Amtshandlung (§ 1 Absatz 2) und kirchenmitgliedschaftsbezogener Entscheidung (§ 2 Absatz 1) ist grundsätzlich ein eigenes Kirchenbuch oder Verzeichnis gemäß §§ 12 bis 20 mit einem alphabetischen Namensregister zu führen. Ausnahmsweise (wenn die Anzahl der vorgenommenen kirchlichen Amtshandlungen und kirchenmitgliedschaftsbezogenen Entscheidungen ein eigenes gebundenes Kirchenbuch oder Verzeichnis nicht rechtfertigt) können die Kirchenbücher und Verzeichnisse nach Satz 1 zu einem Gesamtkirchenbuch oder Gesamtverzeichnis zusammengeführt werden, die über alphabetische Namensregister verfügen müssen.“
- § 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Die nach Absatz 1 erstellten Eintragungen der Kirchenbücher und Verzeichnisse oder Gesamtkirchenbücher und Gesamtverzeichnisse nach Absatz 2 sind nach amtlichem Muster grundsätzlich bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres mit Laser-Kartuschen gemäß ISO-Norm 11798 auf alterungsbeständigem Papier nach ISO-Norm 9706 auszudrucken und fest zu binden. Für Eintragungen nach § 7 Absatz 2 sind am Ende eines jeden Jahrgangs pro Amtshandlung und pro kirchenmitgliedschaftsbezogene Entscheidung nach amtlichem Muster gestaltete Leerblätter einzufügen. Ausnahmsweise (wenn die Anzahl der vorgenommenen kirchlichen Amtshandlungen und kirchenmitgliedschaftsbezogenen Entscheidungen eine eigene Bindung nicht rechtfertigt) kann der Ausdruck und die feste Bindung nach Satz 1 auch bis spätestens zum 30. Juni des fünften Folgejahres erfolgen; in diesem Fall hat jedoch ein Ausdruck nach Satz 1, auf herkömmlichem Papier und durch einen herkömmlichen Drucker, zum 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen, der mit der Bescheinigung nach § 9 Absatz 4 zu den Gemeindeakten genommen wird.“
- In § 7 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „nach § 6 Absatz 2 Satz 3“ gestrichen.
- In § 7 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 6 Absatz 2 Satz 4“ durch die Angabe „§ 6 Absatz 3 Satz 2“ ersetzt.
- In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „nach § 6 Absatz 2 Satz 3“ gestrichen.
- In § 28 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „und 2“ durch die Angabe „und 3“ ersetzt.
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2021 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein |
II. Bekanntmachungen
Nr. 4Staatliche Anerkennung des Kirchengesetzes
zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(5. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 5. KiStRÄG)
zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(5. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 5. KiStRÄG)
Das Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (5. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 5. KiStRÄG) vom 12. November 2021 (KABl. S. 259) wurde durch
- das Sächsische Staatsministerium der Finanzen am 2. Dezember 2021 staatlich anerkannt,
- die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin am 6. Dezember 2021 staatsaufsichtlich anerkannt,
- das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 7. Dezember 2021 staatlich anerkannt,
- das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg am 8. Dezember 2021 staatlich anerkannt und
- das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 22. Dezember 2021 staatlich anerkannt.
Nr. 5U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Hephatha-Kirchengemeinde,
Evangelischer Kirchenkreis Neukölln
#über die Änderung des Namens
der Hephatha-Kirchengemeinde,
Evangelischer Kirchenkreis Neukölln
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 52 S. 83), beschlossen:
###§ 1
Der Name der Hephatha-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, wird geändert in „Evangelische Hephatha-Kirchengemeinde Berlin-Britz“.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. Dezember 2021 | ||
Az.: 1000-01:14/018 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 6U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Kirchengemeinde Potsdam (französisch-reformiert),
Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg
#über die Änderung des Namens
der Kirchengemeinde Potsdam (französisch-reformiert),
Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 52 S. 83), beschlossen:
###§ 1
Der Name der Kirchengemeinde Potsdam (französisch-reformiert), Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, wird geändert in „Französisch-Reformierte Gemeinde Potsdam“.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Berlin, den 14. Dezember 2021 | ||
Az.: 1000-01:91/027 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 7Genehmigung eines neuen Kirchensiegels
Konsistorium Az.: 1312-03:39/013 | Berlin, den 6. Dezember 2021 |
Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Buch, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „röm. I“, „röm. II“ und „röm. III“ eingeführt. | |
Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BERLIN-BUCH“. | |
Nr. 8Außergeltungsetzung eines Kirchensiegels
Konsistorium Az.: 1312-03:39/013 | Berlin, den 6. Dezember 2021 |
Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Buch, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit der Umschrift „EVANGELISCHES PFARRAMT BERLIN-BUCH“ wird außer Geltung gesetzt. |
Nr. 9Anträge für den landeskirchlichen Kollektenplan 2024 und 2025
Der Ständige Kollektenausschuss der Landessynode bittet Anträge für den amtlichen Kollektenplan der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) für die Jahre 2024 und 2025 bis zum 30. Juni 2022 einzureichen.
Er bittet zu beachten: Anträge, die nach dem Stichtag und/oder ohne die unten (7.) genannten Unterlagen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Auf Vollständigkeit der Unterlagen ist daher zu achten.
Kriterien für die Vergabe von landeskirchlichen Kollekten in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz:
- Die landeskirchlichen Kollekten dienen kirchlichen, diakonischen und missionarischen Zwecken.
- Der Kollektenzweck soll von gesamtkirchlicher Bedeutung sein. Andere Vorhaben, z. B. einer Gemeinde oder eines Kirchenkreises, können nur in Ausnahmefällen und nur dann gefördert werden, wenn sie für ihre kirchliche oder säkulare Umgebung von herausragender Bedeutung sind.
- Die zukünftige Bedeutung des Arbeitsbereichs bzw. Projekts (Reichweite und Nachhaltigkeit) ist für die Bewilligung einer Kollekte entscheidend (Was sind die Ziele des Projekts/des Arbeitsbereichs? Wie viele Menschen werden erreicht?). Vor Bewilligung einer Kollekte ist die Frage zu beantworten, ob es für die Zukunft der EKBO von herausragender Bedeutung ist, diese Aufgabe fortzusetzen oder neu zu beginnen. Was gewinnt die EKBO durch die Förderung des Vorhabens? Was würde der EKBO fehlen, wenn es diese Aufgabe nicht mehr gäbe?
- Vor Aufnahme in den Kollektenplan sind in der Regel vorhandene Rücklagen in angemessenem Umfang für das Vorhaben einzusetzen und andere kirchliche und nicht-kirchliche Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
- Kollektenmittel dürfen prinzipiell nur für die Deckung von Sachkosten eingesetzt werden. Die Finanzierung von Personalkosten ist in nur wenigen und ausdrücklich begründeten bzw. überzeugend begründeten Ausnahmefällen übergangsweise möglich und dient allein einer Anschubfinanzierung. Die Anschlussfinanzierung ist Sache des Kollektenempfängers.
- Eine automatische Anschlussbewilligung durch den Kollektenausschuss erfolgt nicht, so dass auch von derzeitigen Kollektenempfängern ein neuer Antrag für die Jahre 2024/2025 gestellt werden muss.
- Dem Antrag sind beizufügen:
- Beschreibung des Vorhabens oder des Projekts,
- Finanzierungsplan bzw. Haushaltsplan (mit Angabe des Gesamtvolumens der beantragten Maßnahme sowie der eingesetzten Eigen- und Drittmittel),
- Übersicht der zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Rücklagen,
- Verwendungsnachweis für die eventuell im Jahr vor der Antragstellung erhaltenen Kollekten,
- Texte für die Abkündigung bzw. die Kollektenempfehlungen (bei Kollekten, mit denen mehrere Vorhaben gefördert werden, wird die Verwendung beispielhaft an nur einem Projekt erläutert). Die folgenden Texte und Website-Adresse(n) werden per E-Mail erbeten an: a.buklewski@ekbo.de:
- Text für die Abkündigung bzw. die Kollektenempfehlung (max. 700 Zeichen inkl. Leerzeichen),
- zusätzlich eine Kurzfassung (350 Zeichen inkl. Leerzeichen),
- eine kurze Fürbitte (250 Zeichen inkl. Leerzeichen) für das Anliegen der Arbeit sowie
- Website-Adresse(n) für weitergehende Informationen.
Die Anträge sind zu richten an: Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Geschäftsstelle der Landessynode, Kollektenausschuss, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
Nr. 10Gesamt- und Belegungsplan für den Südwestkirchhof Stahnsdorf
Das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2021 den Gesamt- und Belegungsplan für den Südwestkirchhof Stahnsdorf beschlossen. Der Gesamtplan wird dauerhaft im Schaukasten am Haupteingang des Südwestkirchhofs Stahnsdorf, Bahnhofstraße 2, 14532 Stahnsdorf, ausgehängt. Eine Einsichtnahme in den Belegungsplan kann während der Bürozeiten der Kirchhofsverwaltung des Südwestkirchhofs Stahnsdorf, Bahnhofstraße 2, 14532 Stahnsdorf, erfolgen. Die Bürozeiten sind unter https://www.suedwestkirchhof-ekbo.de abrufbar.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 11Ausschreibung der Projektstelle „Aufbau Struktur diakonisch-gemeindepädagogisches Berufsfeld auf landeskirchlicher Ebene“
(w/m/d) im Konsistorium
(w/m/d) im Konsistorium
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist Arbeitgeberin für mehr als 8.500 Menschen in der Region. Ob im Pfarrdienst, in der Kindertagesstätte, in der Verwaltung oder im Entwicklungsdienst – gemeinsam wird die EKBO gestaltet und werden christliche Werte in der Arbeit gelebt.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird für das Referat 2.2 – Kirchliches Leben – ein:e Mitarbeiter:in (m/w/d) für die Projektstelle „Aufbau Struktur diakonisch-gemeindepädagogisches Berufsfeld auf landeskirchlicher Ebene“ gemäß EG 11 TV-EKBO, mit 50 % Beschäftigungsumfang, zunächst befristet für zwei Jahre gesucht.
Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter arbeitet im Referat 2.2 Kirchliches Leben mit. Es gehört zu ihren/seinen Aufgaben, eine nachhaltige Struktur zur landeskirchlichen Steuerung des diakonisch-gemeindepädagogischen Berufsfelds aufzubauen und in der künftigen Organisationsstruktur des Konsistoriums entsprechend zu etablieren.
Folgende Aufgaben sind vorrangig zu erfüllen:
- Aufbau einer zentralen Struktur für das diakonisch-gemeindepädagogische Berufsfeld in der verfassten Kirche,
- Entwicklung einer personalwirtschaftlichen Bedarfsplanung für das gemeindepädagogisch-diakonische Berufsfeld,
- Entwicklung von Werbe- und Informationsmaßnahmen,
- Koordination der Träger der Ausbildungen zur Qualitätsentwicklung und Steuerung,
- Mitarbeit an der Entwicklung eines gemeinsamen Gesetzes für das diakonisch-gemeindepädagogische Berufsfeld,
- Mitarbeit an der Entwicklung von Maßnahmen der Personalentwicklung,
- Mitarbeit an einer Gesamtkonzeption der Dienstgemeinschaft der Verkündigungsdienste in der EKBO,
- Wahrnehmung der Interessensvertretung des diakonisch-gemeindepädagogischen Berufsfeldes auf landeskirchlicher und auf EKD-Ebene.
Anforderungen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Religions- und Gemeindepädagogik oder eine diakonische Ausbildung,
- ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
- umfassende Erfahrungen im diakonisch-gemeindepädagogischen Handlungsfeld,
- Teamfähigkeit und Gestaltungswille,
- Organisationsgeschick,
- Freude an der Arbeit im Team und Aufgeschlossenheit gegenüber Gremienarbeit,
- die Bereitschaft, ein zukunftsträchtiges Arbeitsfeld mit begrenzten Ressourcen neu zu entwickeln,
- die Bereitschaft zu Reisetätigkeit.
Angebot:
- ein moderner, kreativer Arbeitsplatz im Herzens Berlins und in grüner Nachbarschaft,
- eine Dienstgemeinschaft, die gemeinsam Andachten feiert und für die der Mensch im Mittelpunkt steht,
- gelebtes und wertschätzendes Miteinander im Haus und in den einzelnen Teams,
- vielfältige Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung,
- flexible Arbeitsplatzgestaltung: Gleitzeit sowie die Möglichkeit der Teilzeit und des Jobsharings für eine Balance zwischen Beruf und Privatem, mobiles Arbeiten,
- leistungsgerechte und attraktive Vergütung nach dem TV-EKBO sowie regelmäßige Entgeltanpassungen,
- Betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangebote sowie eine moderne Kantine,
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen (bei Vollzeitbeschäftigung) und eine betriebliche Altersvorsorge.
Dienstsitz ist das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin-Friedrichshain. Möglichkeiten für mobiles Arbeiten sind gegeben.
Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Um einen entsprechenden Hinweis in den Bewerbungsunterlagen wird gebeten.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist ggf. beizufügen.
Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche 2022 statt.
Weitere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats 2.2 Oberkonsistorialrat Dr. Clemens W. Bethge, Telefon: 030/24344-275, E-Mail: c.bethge@ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 28. Februar 2022 ausschließlich per E-Mail in einer Datei erbeten an die Personalreferentin Marion Eckerland, E-Mail: bewerbung@ekbo.de.
Nr. 12Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Die Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf ist eine von drei Mariendorfer Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg. Sie hat ca. 6.000 Gemeindeglieder und drei Pfarrstellen. Die Gemeinde verfügt über die zweitälteste Berliner Dorfkirche und die historisch bedeutsame Martin-Luther-Gedächtniskirche (Denkmal von nationaler Bedeutung und Nagelkreuzzentrum). Dorfkirche und Gemeindezentrum liegen zentral am U-Bahnhof Alt-Mariendorf. Eine bedeutsame Rolle nimmt die Kindertagesstätte ein. Außerdem ist ein gemeindeeigenes Freizeitgelände am Rande Berlins vorhanden. Im Gemeindegebiet befinden sich sieben Senior:innen- und Pflegeeinrichtungen.In der Gemeinde sind zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig: eine Küsterin, zwei Haus- und Kirchwarte, ein Kirchenmusiker, ein:e Mitarbeiter:in für Kinder, Jugend, Konfirmand:innen (derzeit unbesetzt) sowie eine Mitarbeiterin in der Senior:innenarbeit. Getragen wird die Arbeit ferner von vielen überaus engagierten Ehrenamtlichen. Transparente Zusammenarbeit und Kommunikation der Gremien sowie zwischen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Basis der gemeinsamen Arbeit.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der bzw. dem
- lebendige und frohe Gottesdienste und Andachten in unterschiedlichen Formen eine Herzenssache sind,
- Seelsorge als wesentliche Hilfe für den Nächsten versteht,
- Kasualien liebevoll gestaltet,
- ökumenisch, interreligiös und interkulturell orientiert ist,
- über Gemeindegrenzen hinaus denkt und an Vernetzung in der Region interessiert ist,
- vertraut ist mit modernen Medien und Kommunikationswegen,
- gelebte Teamfähigkeit und Entscheidungskompetenz gleichermaßen selbstverständlich sind,
- fröhliche Kreativität für ein unabdingbares Handwerkszeug hält.
Schwerpunkt des ausgeschriebenen Betätigungsfeldes ist „aufsuchende“ Kirche in Besuchsdienst, Begleitung zweier Altenpflegeeinrichtungen, Kirchenmusik und in der Erinnerungsarbeit der Martin-Luther-Gedächtniskirche.Weitere Verantwortungsbereiche der künftigen Stelleninhaberin bzw. des künftigen Stelleninhabers in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den jeweiligen Mitarbeiter:innen wären der Bereich der Senior:innenarbeit ebenso wie die Arbeit mit Kindern und die religionspädagogische Präsenz in der Kita.Die Lust, an Profil und Selbstverständnis der Gemeinde wie auch des Kirchenkreises mitzuwirken, wird vorausgesetzt.Die Gemeinde bietet:- einen sachkundigen und kooperativen Gemeindekirchenrat,
- ein engagiertes Pfarrteam und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- ein aktives Gemeindeleben mit Angeboten für alle Altersgruppen und Interessen,
- eine hervorragende infrastrukturelle Anbindung an ÖPNV, Kindergarten, alle Schulformen, Krankenhäuser etc.,
- einen reizvollen Kiez.
Eine Dienstwohnung steht ab Mitte 2023 zur Verfügung.Die Homepage bietet weitere Informationen: www.mariendorf-evangelisch.de.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Gabriela Graf, Telefon: 030/7065005, der geschäftsführende Pfarrer Detlef Lippold, Telefon: 030/7065005, und Superintendent Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610.Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die (3.) landeskirchliche Pfarrstelle der Evangelischen Berufsschularbeit ist zum 1. August 2022 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische-Oberlausitz nimmt durch die Evangelische Berufsschularbeit in der Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin ihren Bildungsauftrag des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen sowie der politischen Bildung als ein für Jugendliche aller Prägungen offenes Angebot wahr.Sie bietet für Auszubildende beruflicher Schulen in Berlin vielfältige außerschulische Bildungsangebote an. Gegründet durch das Mitglied des Kreisauer Kreises Harald Poelchau und geprägt durch seine Intentionen der politischen, sozialen und religiösen Bildungsarbeit, nimmt das Haus Kreisau heute seinen Bildungsauftrag durch fünf Fachbereiche wahr: 1. Politische Bildung, 2. Kulturen – Religionen – Vielfalt, 3. Erinnerungspädagogik, 4. Team – Kommunikation Performance, 5. Erlebnispädagogik. Mit ihrem Seminarangebot ist die Evangelische Berufsschularbeit eine anerkannte und erfolgreiche Bildungspartnerin beruflicher Schulen mit Veranstaltungen für bis zu 10.000 junge Erwachsene im Jahr.Zum Angebot der Evangelischen Berufsschularbeit/Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Berlin gehören auch Seminare der internationalen Jugendbegegnungen, Gedenkstättenfahrten ins In- und Ausland sowie Foren mit über 100 Teilnehmenden.Die ein- oder mehrtägigen Seminar-Veranstaltungen finden in der Regel im Haus Kreisau Berlin, am Ufer des Großen Wannsees in Kladow gelegen, statt. Die Wasserpädagogik ist ein Markenzeichen der Jugendbildungsstätte.Gewünscht werden Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. ordinierten Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, die folgendes Profil erfüllen:
- Neugier, Offenheit und Verständnisbereitschaft für Jugendliche aller Berufsgruppen, sozialer Milieus, weltanschaulicher Orientierung und Bildungsvoraussetzungen,
- freundliche und verlässliche Kommunikationsfähigkeit gegenüber Auszubildenden, Lehrer:innen und Schulleitungen und ausgesprochene Teamfähigkeit,
- Kreativität und Lust an der Erprobung vielfältiger Methoden der außerschulischen Erwachsenenbildung,
- didaktische Kompetenz im multiperspektivischen Transfer ethischer, religiöser und politischer Fragestellungen zwischen Berufsbild und Lebensorientierung.
Bewerber:innen sollten die Bereitschaft für folgende Aufgaben mitbringen:- Konzeption und Durchführung von Eintages- und Mehrtages-Seminaren in den genannten Fachbereichen und Themenfeldern mit Übernachtungsbereitschaft,
- Aufbau und Pflege von Kooperationsbeziehungen zu beruflichen Schulen,
- Akquise von Seminaranmeldungen durch Berufsschulklassen und Auszubildende,
- fachlich motivierte und engagierte Mitarbeit in zwei der genannten Fachbereiche zur Entwicklung von Bildungsprogrammen von Haus Kreisau Berlin,
- Pflege von Kooperationen zu außer- und innerkirchlichen Bildungsanbietern.
Weitere Auskünfte erteilen der Leiter von Haus Kreisau Berlin Pfarrer Wolfram von Heidenfeld, Telefon: 030/36500232 oder 030/78953103, E-Mail: w.vonheidenfeld@evba.de, sowie der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Michael Lunberg, Telefon: 030/24344-337, E-Mail: m.lunberg@ekbo.de.Informationen über Haus Kreisau Berlin finden sich außerdem auf der Webseite www.hauskreisau.de.Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
Nr. 13Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde in Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die Gemeinde mit rund 2.900 Gemeindegliedern liegt im Falkenhagener Feld. Neben Einfamilienhaussiedlungen ist das Gemeindegebiet vor allem durch Hochhausbebauung geprägt. Aber auch viele Grünflächen (Spektegrünzug) zeichnen das Gebiet aus.Das Falkenhagener Feld weist die Kennzeichen eines sozialen Brennpunkts auf und wird durch ein Quartiersmanagement gefördert. Die äußeren Bedingungen führten dazu, dass die Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde ein starkes sozialdiakonisches Gepräge entwickelt hat.In Zusammenarbeit mit dem Stadtumbau-West, dem Quartiersmanagement und dem Kirchenkreis Spandau wurde 2009 ein Mehrgenerationenhaus mit einem Café eröffnet; seit 2016 wird die sozialdiakonische Arbeit vor allem im Rahmen eines geförderten Stadtteilzentrums organisiert. Die Gemeinde trägt als starke Partnerin mehrere Projekte (u. a. Aktion LAIB und SEELE, POWER GIRLS, Senior:innenprojekt „Gemeinsam gegen Einsamkeit“, Bildungsforum, Schwedenhaus-Kreativzentrum). Eine Kita mit 30 Plätzen hat ihr Zuhause im Gemeindezentrum.Wegen ihres besonderen Profils wünscht sich die Gemeinde eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der
- die Gemeinde mit lebendigen Gottesdiensten stärkt und für vielfältige Gottesdienstformen, die an den unterschiedlichen Zielgruppen im Falkenhagener Feld orientiert sind, offen ist,
- die Fülle der beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden schätzt und aufsucht, teamorientiert arbeitet, kommunikationsfreudig ist, vermittelnd und integrativ wirkt,
- die lebendige religionspädagogische Zusammenarbeit mit der Kita fortsetzt und das Potential der Kita für die Gemeindeentwicklung nutzt,
- in Seelsorge und Verkündigung offen für die Nahen und die Fernen ist und Wege sucht, mit den Menschen im Gemeindegebiet in Kontakt zu kommen,
- die Prägung der Gemeinde wertschätzend kennenlernen und – auch in Bezug auf die regionale Zusammenarbeit im Falkenhagener Feld – weiterentwickeln möchte.
Zum großen Kreis der engagierten ehrenamtlich Mitarbeitenden zählt auch ein Prädikant, der die theologische und seelsorgerische Arbeit seit Jahren unterstützt.Eine 120 m² große Dienstwohnung mit Terrasse und Gartenanteil steht zur Verfügung.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Christine Hoppmann, Telefon: 030/3731675, E-Mail: christine.hoppmann@paulgerhardtgemeinde.de, und Superintendent Florian Kunz, Telefon: 030/322944300, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-spandau.de.Weitere detaillierte Informationen über die Gemeinde sind im Internet unter www.paulgerhardtgemeinde.de zu erhalten.Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Mahlsdorf-Hönow, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Der Dienst ist in der Kirchengemeinde Mahlsdorf angesiedelt. Die Kirchengemeinde Mahlsdorf mit 2.500 Gemeindegliedern liegt im größten zusammenhängenden Einfamilienhausgebiet Europas am östlichen Stadtrand von Berlin und ist daher durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Sie besteht aus drei Gemeindebezirken mit je eigener Predigtstätte.Zum Pfarrsprengel gehört die Kirchengemeinde Hönow mit 1.300 Gemeindegliedern und der Dorfkirche mit eigener Predigtstätte. Sie wird vom Pfarrkollegen mit 50 % seines Dienstumfanges betreut. Gegenseitige Urlaubsvertretung ist erwünscht.Das älteste Gebäude ist die Alte Pfarrkirche aus dem 13. Jahrhundert, neben der sich auch das Pfarrhaus befindet. In den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts kam das Theodor-Fliedner-Heim im Gemeindegebiet Süd und die Kreuzkirche im Gemeindegebiet Nord hinzu, welche in den 90er Jahren durch ein Gemeindehaus ergänzt wurde. Alle Gebäude befinden sich dank eines aktiven Bauausschusses in sehr gutem Zustand.Das Gemeindeleben ist geprägt von den wöchentlichen Gottesdiensten in allen drei Predigtstätten, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenen- und Senior:innenarbeitDie Gemeinde hat im Jahre 2014 einen eigenen Kindergarten erbaut, der in die Gemeindearbeit integriert ist.Im Gemeindegebiet entsteht gerade ein großes diakonisches Altenhilfezentrum.Weitere Informationen finden sich auf der Homepage www.kirche-mahlsdorf.de.Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit einem klaren theologischen und geistlichen Profil mit Teamfähigkeit und einem partnerschaftlichen Führungsverhalten, die oder der
- neben den grundsätzlichen Aufgaben im Pfarrdienst auf Menschen zugeht, ihnen zuhören, sie seelsorgerlich begleiten und für das Mitwirken in der Gemeinde gewinnen kann,
- Freude und Interesse an der Arbeit mit allen Generationen mitbringt,
- die Chancen regionaler und ökumenischer Zusammenarbeit schätzt und diese fördert,
- Interesse für vielfältige Gemeindearbeit besitzt.
Die Gemeinde bietet- ein kompetentes Team von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
- einen Pfarrkollegen mit 50 % Dienstumfang in der Kirchengemeinde Mahlsdorf,
- einen Gemeindepädagogen für die Arbeit mit Kindern, der darüber hinaus über eine Prädikantenausbildung verfügt (100 %),
- eine Küsterin (75 %) und eine Bürokraft (15 %),
- einen Kirchenmusiker (50 %),
- mehrere Mitarbeitende im Bereich technischer Dienste/Reinigung,
- ein großes Team an ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Bereichen Leitung der Posaunenarbeit und Chorarbeit, offene Kirche u. a. m.,
- einen Gemeindekirchenrat mit engagierten Ehrenamtlichen aller Gemeindebereiche mit vielseitigen Kompetenzen und der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit,
- eine Dienstwohnung im Pfarrhaus (1. Stock) für die künftige Pfarrfamilie (Größe variabel): geräumig, vor wenigen Jahren komplett modernisiert.
Im Rahmen der rechtlichen Reglungen gehört auch die Erteilung von Religionsunterricht zu den Aufgaben.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Pfarrer Frank Grützmann, Telefon: 030/77908145, und der (bisherige) Amtsinhaber Pfarrer Thomas Jabs, Telefon: 030/56587507, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020.Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
Nr. 14Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
Der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree sucht ab sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt gemeindepädagogische Mitarbeiter:innen in der Arbeit mit Kindern und der Jugendarbeit im Umfang von 325 % Stellenanteilen in den Nachbar-Regionen Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Beeskow.
Auf der Grundlage der kreiskirchlichen Konzepte für die Arbeitsbereiche entwickeln die zukünftigen Mitarbeiter:innen gemeinsam mit Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit und den Pfarrer:innen der Region außerschulische, gemeindliche und übergemeindliche Freizeit- und Bildungsangebote in Form von regelmäßigen Gruppenangeboten (u. a. Christenlehre) und in Projektform.
Der Kirchenkreis sucht für diese Aufgaben offene und kommunikative Personen, die Leben und Arbeiten in einer landschaftlich reizvollen Gegend vorziehen und eine schnelle Anbindung an die Großstadt Berlin und die Ostsee genießen. Die sich bezahlbaren Wohnraum für ihre Familie oder eine Wohngemeinschaft mit (Studien-)Kolleg:innen wünschen. Die sich überraschen lassen von der guten Infrastruktur, von den Evangelischen Kitas und Schulen.
Die Stellen eignen sich auch für kombinierte Bewerbungen von Paaren oder Freundesgruppen.
Geboten wird:
- Vollzeit- und Teilzeitstellen mit Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung,
- eigene Schwerpunktsetzung in den Gemeinden und Arbeitsbereichen,
- ein Arbeitsverhältnis mit allen sozialen Leistungen des TV-EKBO,
- interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten,
- Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung,
- eine betriebliche Altersvorsorge,
- gute Vernetzung und Unterstützung in der Region und im Kirchenkreis.
Der Kirchenkreis freut sich, wenn die Bewerber:innen mitbringen:
- Teamfähigkeit, Organisationstalent und Freude an der gemeindepädagogischen Arbeit mit jungen Menschen,
- gemeindepädagogische, diakonische, sozialpädagogische, theologische bzw. vergleichbare Ausbildung oder Studium oder die Bereitschaft zu einer berufsbegleitenden Ausbildung oder Studium (AKD Brandenburg und EHB Berlin),
- Grundkenntnisse in der Projektarbeit (Planung, Durchführung und Abrechnung),
- Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche oder ACK,
- ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
- Pkw-Fahrerlaubnis.
Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit oder Teilzeit, die Stellen sind zunächst befristet für zwei Jahre. Eine Folgeanstellung und Verstetigung ist angestrebt und geplant.
Weitere Auskünfte erteilen der Kreisbeauftragte für die Jugendarbeit Thomas Schüßler, Telefon: 0162/4255878, E-Mail: thomas.schuessler@ekkos.de, sowie die Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern und Familien Barbara van der List-Pestner, Telefon: 0176/63267650, E-Mail: barbara.vanderlist-pestner@ekkos.de.
Bewerbungen werden bis zum 13. Februar 2022 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1a, 15230 Frankfurt (Oder), E-Mail: superintendentur@ekkos.de.
Die Vorstellungsgespräche finden am 21. Februar oder 22. Februar 2022 statt.
Nr. 15Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle
Die Evangelische Kirchengemeinde Nikodemus in Berlin-Neukölln sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kirchenmusikerin bzw. einen Kirchenmusiker für eine KM2-Stelle (60 %, unbefristet).
Die KulturKirche Nikodemus liegt im quirligen Neuköllner Kiez nahe der Sonnenallee an der Grenze zu Kreuzberg. Die Kirchengemeinde mit ihren ca. 2.500 Mitgliedern versteht sich als bunte und vielfältige Gemeinde, in der hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende ein motiviertes Team bilden. Zur Kirchengemeinde gehört eine Kita. Die Neuköllner Musikschule ist in kurzer Zeit zu erreichen.
Als KulturKirche bietet die Kirchengemeinde ein umfangreiches Angebot an interessanten Events wie z. B. das Pianofestival und ein hochwertiges Konzert- und Veranstaltungsprogramm und beteiligt sich regelmäßig am Festival „48 Stunden Neukölln“.
Gesucht wird eine Person, die Musik und Menschen liebt, dem kulturellen Schwerpunkt der Kirchengemeinde ein Gesicht gibt, mit dieser bunte und individuelle Gottesdienste, auch digital und zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten, feiert, Menschen aller Altersgruppen zum Mitmachen inspiriert und ihre Ideen von einer lebendigen Kirchenmusik verwirklicht.
Geboten wird:
- ein unbefristetes Anstellungsverhältnis beim Evangelischen Kirchenkreis Neukölln,
- die Möglichkeit zum Nebenerwerb nach eigenen Bedürfnissen,
- ein variabler Kirchenraum mit sehr guter Akustik, der auch für Tonaufnahmen genutzt wird,
- eine klangschöne Orgel (K. Schuke, 1957, II/P/20, 2013 umfangreich gewartet),
- ein herausragender D-Flügel von Steinway,
- ein gut aufgestellter Chor mit ca. 30 Sängerinnen und Sängern mit vielfältigem Repertoire,
- ein motiviertes Team Mitarbeitender in Gemeinde und Kirchenkreis.
Gewünscht wird:
- eigenverantwortliches Arbeiten innerhalb der Kultur-Kirchen-Gemeinde und im Team der anderen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Kirchenkreis,
- die musikalische Begleitung des gottesdienstlichen Lebens,
- die Leitung des Chors,
- die Fortführung eines hochkarätigen Konzertprogramms mit selbst gespielten Konzerten und Gastensembles,
- der Aufbau einer musikalischen Arbeit mit Kindern und Heranwachsenden,
- B-Examen oder Bachelor.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). Anstellungsträger ist der Evangelische Kirchenkreis Neukölln. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ist Voraussetzung für die Anstellung.
Digitale Bewerbungen werden bis zum 1. März 2022 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Neukölln, Superintendent Dr. Christian Nottmeier, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de. Die persönliche Vorstellung ist für den 18. März 2022 geplant.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Martina Weber, Telefon: 030/6135776, E-Mail: Pfn.Weber@kulturkirche-nikodemus.berlin, und Kreiskantor Christian Finke-Tange, Telefon: 03375/217638, E-Mail: cantusfinkus@t-online.de.
Nr. 16Erneute Ausschreibung der Stelle der oder des Beauftragten der
Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Neuruppin
Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Neuruppin
In der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Neuruppin mit Sitz in Neuruppin ist die Stelle der oder des Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht ab 1. August 2022 für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen mit schulischer Erfahrung können sich bewerben.
Die Beauftragten leiten die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht. Zu ihren Aufgaben gehören
- die Dienstaufsicht über die Religionslehrkräfte,
- die strukturelle Planung des Diensteinsatzes,
- die regionale Fachaufsicht über den Religionsunterricht,
- die Durchführung von Konventen,
- die fachliche Beratung und Unterstützung der Religionslehrkräfte und
- die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen.
Sie vertreten die Belange des Religionsunterrichts gegenüber den regionalen kirchlichen und staatlichen Stellen. Die enge Kooperation mit den Kirchenkreisen sowie die Erteilung von Religionsunterricht sind Bestandteile des Dienstes der Beauftragten.
Gesucht wird eine Führungskraft, die die Entwicklung des evangelischen Religionsunterrichts im Gebiet der ARU Neuruppin kreativ und motivierend begleitet und Freude an der konzeptionellen Weiterentwicklung auch in Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen hat.
Geboten wird ein aufgeschlossenes, motiviertes Kollegium und ein ausgezeichneter Bürostandort. Die Arbeit wird von einer Verwaltungskraft begleitet.
Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 13 TV-EKBO oder gemäß Pfarrbesoldungsordnung.
Weitere Auskünfte erteilt Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344, E-Mail: d.altmannsperger@ekbo.de.
Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts erbeten an die Abteilung 5 des Konsistoriums, z. Hd. Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
IV. Personalnachrichten
Nr. 17Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Elisabeth Collatz als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Nora Dittmann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Johannes Eichhorn als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Lars Friedrich als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Britta Heesing-Rempel als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Johanna Hestermann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Ines Jäger als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Dr. Jan Kingreen als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Dr. Beate Klostermann-Reimers als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022, befristet bis zum 31. Dezember 2023,
Helena Lerch als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Lena Müller als ordinierte Gemeindepädagogin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Amelie-Janina Renz als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Martin Rohde als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Meik Schmidt als ordinierter Gemeindepädagoge mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Christopher Schuller als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Katharina Simunovic als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Patricia Sorgenfrei als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Saskia Triesscheijn als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Laura Wiszisla als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2022.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Sven Stoltmann mit Wirkung vom 1. Januar 2022.
Übertragen wurde:
Pfarrer Jonas Börsel die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel), Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Dr. Volker Jastrzembski die (9.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte für die ephorale Leitung des Theologischen Konvikts mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für die Dauer von drei Jahren,
Pfarrer Hannes Langbein die (8.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die theologische Leitung der Stiftung St. Matthäus mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Dr. Jens Mruczek die (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Oderland-Spree-West, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Wirkung vom 1. Januar 2022,
Pfarrerin Claudia Neuguth die (1.) Pfarrerstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Dallgow, Kirchenkreis Falkensee, mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Sven Stoltmann die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenwerder, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Januar 2022.
Verlängert wurde:
die Beurlaubung von Pfarrerin Michaela Jecht für einen Pfarrdienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Juli 2022,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg auf die Pfarrerin Cornelia Marquardt über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2027,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Frohnau im Kirchenkreis Reinickendorf auf die Pfarrerin Dr. Elisabeth Roth über den 31. Dezember 2021 hinaus unbefristet,
die Beurlaubung von Pfarrer Matthias Spikermann für einen Dienst als Militärpfarrer beim Evangelischen Militärpfarramt Potsdam über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2023.
Beurlaubt wurde:
Pfarrer Dr. Lars Charbonnier, zuletzt beurlaubt für den Dienst eines Studienleiters an der Führungsakademie für Kirche und Diakonie, nun für den Dienst als Geschäftsführer der Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH mit Wirkung vom 1. Januar 2022 für die Dauer von sechs Jahren.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Udo Gerbeth, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Friesacker Ländchen, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Ablauf des Monats Dezember 2021,
Pfarrerin Ute Hagmayer-Schultz-Heienbrok, zuletzt Pfarrerin der Ernst-Moritz-Arndt-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Ablauf des Monats Dezember 2021.
Nr. 18Todesfälle
„Siehe, jetzt ist die Zeit der Gnade, siehe, jetzt ist der Tag des Heils“ |
(2. Korinther 6,2) |
Heimgegangen ist
Pfarrerin i. R. Monika Feldmann, zuletzt Inhaberin einer Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im ehemaligen Kirchenkreis Tempelhof, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, am 1. Januar 2022,
Pfarrer i. R. Martin Lotz, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Am Buschgraben, Kirchenkreis Zehlendorf, jetzt Pfarrsprengel Zehlendorf-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, am 25. November 2021,
Pfarrer i. R. Hans-Dietrich Schneider, zuletzt Kirchenrat und Direktor des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am 1. Dezember 2021.
V. Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 2 erscheint am 23. Februar 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 7. Februar 2022. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |