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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
#§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
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Nr. 6Berlin, den 22. Juni 2022
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 84Ordnung des Amtes für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Vom 20. Mai 2022
#Aufgrund von § 4 des Kirchengesetzes über das Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 30. Oktober 2010 (KABl. S. 222), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 27. Oktober 2017 (KABl. S. 230), hat die Kirchenleitung folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Rechtsform
Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) ist ein rechtlich unselbstständiges Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), das seine Aufgaben im Rahmen der kirchlichen Ordnung eigenständig wahrnimmt.
#§ 2
Ziele und Aufgaben
(
1
)
Das Amt für kirchliche Dienste berät und unterstützt berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst, in der pädagogischen Arbeit in Gemeinde und Schule, in der Seelsorge und in anderen kirchlichen Handlungsfeldern und bildet diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, fort und weiter. Das AKD berät und unterstützt Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke in der Landeskirche bei der Konzeptentwicklung und Profilierung ihrer Arbeit mit Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Es vernetzt Akteure in Praxisfeldern und wirkt mit bei politischer Interessensvertretung. Es entwickelt Lehr- und Lernmittel sowie sonstige Arbeitshilfen für die unterschiedlichen Handlungsfelder. Zur Erfüllung der Zwecke nimmt das AKD die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie Bildungspolitik und Schulentwicklung in den Blick.
(
2
)
Die Arbeit des AKD geschieht mit einem besonderen Schwerpunkt in der örtlichen Nähe zu den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden.
(
3
)
Die zentrale Wahrnehmung verbandlicher Aufgaben, bestimmter inhaltlicher Vorhaben und entsprechender Verwaltungsaufgaben für die Evangelische Jugend, die Frauen-, Familien- und die Männerarbeit sowie anderer Praxisfelder gemäß jeweils geltender Ordnungen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bleiben unberührt.
(
4
)
Für Leistungen, die das AKD im Rahmen der ihm obliegenden öffentlichen Gewalt wahrnimmt, erhebt es Gebühren nach einer von der Direktorin oder von dem Direktor erlassenen Gebührenordnung. Für anderweitige Leistungen kann die Direktorin oder der Direktor Entgelte festlegen.
#§ 3
Aufgaben des Kuratoriums
(
1
)
Das Kuratorium legt die grundsätzlichen Ziele und Entwicklungslinien für die Arbeit des AKD fest. Es führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Direktorin oder den Direktor. Es nimmt den Rechenschaftsbericht der Direktorin oder des Direktors entgegen. Die Arbeit des Kuratoriums geschieht im Rahmen der Vorgaben der Kirchenleitung.
(
2
)
Das Kuratorium beschließt über:
- die Grundsätze der Arbeit,
- die Festlegung der Arbeitsbereiche im AKD,
- die Berufung der Studienleiterinnen und Studienleiter im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor; im Fall der Besetzung landeskirchlicher Pfarrstellen unterbreitet das Kuratorium der Kirchenleitung einen Besetzungsvorschlag,
- die Berufung der Mitglieder des Kollegiums des AKD aus dem Kreis der Studienleitenden im Einvernehmen mit der Direktorin oder dem Direktor,
- die Berufung der Stellvertretung der Direktorin oder des Direktors aus dem Kreis der Mitglieder des Kollegiums,
- die Einrichtung oder Aufhebung von Beiräten zur Beratung einzelner Arbeitsbereiche sowie die Berufung der Mitglieder der Beiräte in Absprache mit den Arbeitsbereichen.
(
3
)
Das Kuratorium kann für die Dauer seiner Amtszeit für die in Absatz 2 Nummer 2 genannte Aufgabe einen Ausschuss Arbeitsschwerpunkte bilden, für die in Absatz 2 Nummern 3 bis 5 genannten Aufgaben einen Ausschuss Personal.
(
4
)
Das Kuratorium kann für die Arbeit der Organe des AKD gemäß § 3 Absatz 1 des Kirchengesetzes über das Amt für kirchliche Dienste sowie für die Arbeit der Arbeitsbereiche sowie für deren Zusammenarbeit Geschäftsordnungen erlassen.
#§ 4
Arbeit des Kuratoriums
(
1
)
Das Kuratorium tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr zusammen. Sitzungen des Kuratoriums sind ferner einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder dieses verlangen.
(
2
)
Zu den Sitzungen ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin unter Angabe der Tagesordnung von der oder dem Vorsitzenden einzuladen. Die Vorbereitung der Sitzungen erfolgt gemeinsam durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Direktorin oder den Direktor und die für das AKD zuständige Fachabteilung des Konsistoriums.
(
3
)
Für Angelegenheiten der Geschäftsführung gelten die Bestimmungen des Artikels 23 der Grundordnung, sofern in dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
(
4
)
Die Mitglieder des Kollegiums gemäß § 7 Absatz 1 nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil, sofern das Kuratorium im Einzelfall nichts Abweichendes beschließt. Studienleiterinnen und Studienleiter können als Gäste zu einzelnen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten eingeladen werden. Das Protokoll der Sitzungen ist von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollantin oder dem Protokollanten zu unterzeichnen.
#§ 5
Ausschüsse des Kuratoriums
(
1
)
Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 3 setzen sich zusammen aus jeweils mindestens zwei Mitgliedern des Kuratoriums nach § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, der Direktorin oder dem Direktor und der Leiterin oder dem Leiter des für das AKD zuständigen Referats des Konsistoriums oder einer von ihr oder ihm bestimmten Person. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses. Sofern Themenbereiche weiterer Fachabteilungen des Konsistoriums betroffen sind, sind deren Leiterinnen oder Leiter oder von ihnen bestimmte Personen hinzuzuziehen. In dem Fall teilen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilungen des Konsistoriums das Stimmrecht.
(
2
)
Mitglieder des Kollegiums des AKD können beratend zu den Ausschusssitzungen hinzugezogen werden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Kuratoriums kann jederzeit stimmberechtigt an den Ausschusssitzungen teilnehmen.
(
3
)
Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder, darunter mindestens ein Mitglied des Kuratoriums und die Direktorin/der Direktor oder die Leiterin/der Leiter des für das AKD zuständigen Referats des Konsistoriums bzw. die von ihr oder ihm bestimmte Person, anwesend sind. Beschlüsse der Ausschüsse in ihrem Aufgabenfeld gelten als Beschlüsse des gesamten Kuratoriums, sofern sie einstimmig gefasst werden. Im Fall der nicht gegebenen Einstimmigkeit wird die Beratung und Beschlussfassung des Gegenstands an das Kuratorium überwiesen.
(
4
)
Die Ausschüsse treten nach Bedarf zusammen. Ausschusssitzungen werden durch die Direktorin oder den Direktor in Absprache mit der Leiterin oder dem Leiter des für das AKD zuständigen Referats des Konsistoriums bzw. der von ihr oder ihm bestimmten Person einberufen. Für Angelegenheiten der Geschäftsführung gelten die Bestimmungen wie für das Kuratorium in § 4 Absatz 3.
#§ 6
Zusammensetzung des Kuratoriums, Amtszeit
(
1
)
Das Kuratorium besteht aus fünf bis acht Mitgliedern. Es wird von der Kirchenleitung für eine Amtszeit von sechs Jahren nach folgenden Maßgaben bestimmt:
- Mindestens zwei Mitglieder müssen der Kirchenleitung angehören.
- Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden sind angemessen zu berücksichtigen.
- Mindestens ein Mitglied soll aus einem anderen gesellschaftlichen Bereich, der die Arbeit des AKD unmittelbar berührt, berufen werden.
Mitglieder aus den zuständigen Fachabteilungen des Konsistoriums, sofern sie nicht zu Mitgliedern des Kuratoriums berufen sind, können beratend an den Sitzungen teilnehmen.
(
2
)
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Kuratorium aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied berufen. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das Kuratorium im Amt, bis das neu berufene Kuratorium erstmals zusammentritt.
(
3
)
Berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AKD können nicht Mitglieder des Kuratoriums sein. Die Mitgliedschaft im Kuratorium setzt in der Regel die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in jedem Fall die Mitgliedschaft in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen oder zum Ökumenischen Rat der Kirchen gehörenden Kirche voraus.
(
4
)
Die Kirchenleitung bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden.
#§ 7
Direktorin oder Direktor
(
1
)
Die Direktorin oder der Direktor wird auf Vorschlag des Kuratoriums von der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren berufen.
(
2
)
Die Direktorin oder der Direktor ist die oder der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(
3
)
Die Direktorin oder der Direktor hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Leitung des AKD im Rahmen der Vorgaben des Kuratoriums,
- Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit,
- Einstellung und Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit diese Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt,
- Vertretung der Belange des AKD gegenüber Kirche und Öffentlichkeit,
- Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Qualitätssicherung, Zentrale und arbeitsbereichsübergreifende Dienste,
- den Erlass einer Gebührenordnung und die Festlegung von Entgelten für Leistungen des AKD.
§ 8
Kollegium
(
1
)
Die durch das Kuratorium in das Kollegium berufenen Studienleiterinnen und Studienleiter bilden gemeinsam mit der Direktorin oder dem Direktor das Kollegium. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verwaltung sowie andere Studienleitende können beratend zu den Sitzungen hinzugezogen werden. Näheres zur Berufung der Mitglieder des Kollegiums kann durch das Kuratorium in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
(
2
)
Das Kollegium berät die Arbeitsbereiche bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Dazu
- unterstützen die dem Kollegium angehörenden Studienleiterinnen oder Studienleiter die Arbeit in den einzelnen Arbeitsbereichen sowie in arbeitsbereichsübergreifenden Vorhaben in Absprache mit der Direktorin oder dem Direktor und den weiteren Mitgliedern des Kollegiums,
- fördern sie den fachlichen Austausch, insbesondere die Arbeitsplanung in den Arbeitsbereichen,
- verabreden sie gemeinsam mit der Direktorin oder dem Direktor die Zuständigkeit für die Jahresgespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung, Zentralen Diensten und Studienleitung und führen sie im Auftrag der Direktorin oder des Direktors.
(
3
)
Das Kollegium tagt in der Regel zweimal im Monat.
#§ 9
Arbeitsbereiche
(
1
)
Das AKD ist in Arbeitsbereiche gegliedert. Die Definition von Arbeitsbereichen und die Zuordnung von Studienleitenden zu den Arbeitsbereichen erfolgt nach inhaltlichen, strukturellen und personellen Kriterien durch das Kuratorium auf Vorschlag des Kollegiums des AKD. Für arbeitsbereichsübergreifende Aufgaben und Querschnittsthemen werden entsprechende ziel- und zeitbezogene Arbeitsformen (Projekte) gebildet.
(
2
)
Die Arbeitsbereiche und Projektgruppen organisieren ihre Arbeit eigenständig im Team und werden jeweils von einem Mitglied des Kollegiums unterstützt.
(
3
)
Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend im Sinne der entsprechenden Ordnung ist der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zuständige Arbeitsbereich im AKD. Rechte und Pflichten der Inhaberin oder des Inhabers der landeskirchlichen Pfarrstelle für Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern bleiben unberührt. Entsprechendes gilt für andere landeskirchliche Pfarrstellen in analogen Strukturen anderer Praxisfelder.
#§ 10
Konferenzen der Studienleiterinnen und Studienleiter
(
1
)
Die Studienleiterinnen und Studienleiter treten in der Regel monatlich zu Studienleitendenkonferenzen zusammen.
(
2
)
Die Studienleitendenkonferenzen dienen dem kollegialen Austausch und der wechselseitigen Beratung der Studienleitenden, der Bearbeitung von Themen, die die inhaltliche Arbeit des gesamten AKD betreffen, der AKD-internen Fortbildung sowie der Beratung von Entwicklungsfragen für das AKD insgesamt.
#§ 11
Verwaltung und Zentrale Dienste
(
1
)
Die Arbeit des AKD wird durch zentrale Dienste der inneren Verwaltung, des Haus- und Veranstaltungsmanagements sowie der Beratung des Einsatzes und Bereitstellung von Medien und Literatur, Technik und andere Materialien ergänzt und unterstützt.
(
2
)
Die Gesamtsteuerung der inneren Verwaltung und zentralen Dienste liegt bei der Direktorin oder beim Direktor mit dem Kollegium.
#§ 12
Gliederung der Haushalts- und Stellenpläne
(
1
)
Die Haushalts- und Stellenpläne gliedern sich gemäß der Haushaltsordnung der EKBO. Dabei sind die durch Rechtsvorschrift für einzelne Arbeitsbereiche, insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geregelten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, zu beachten.
(
2
)
Sondervermögen und zweckgebundene Rücklagen, die aus den gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Errichtung des Amtes für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21. Januar 2006 genannten Einrichtungen eingebracht worden sind, sind für die Arbeitsbereiche, die die entsprechende Arbeit weiterführen, zu verwenden.
#§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(
1
)
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(
2
)
Gleichzeitig tritt die Ordnung des Amtes für kirchliche Dienste vom 12. Januar 2018 (KABl. S. 43) außer Kraft.
Berlin, den 20. Mai 2022 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein |
Nr. 85Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Ausführung der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer (Pfarrdienstwohnungsverordnung – PfDWVO) (Pfarrdienstwohnungsausführungsverordnung – PfDWAO)
Vom 20. Mai 2022
#Die Kirchenleitung hat auf Grund des § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Kirche der Union vom 9. September 1998 (Pfarrdienstwohnungsverordnung – KABl.-EKiBB 1999 S. 122) die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Der bisher in § 1 Absatz 1 der Rechtsverordnung zur Änderung der Pfarrdienstwohnungsausführungsverordnung vom 23. Dezember 2012 (KABl. S. 243) von der Erstreckung ausgenommene § 14 wird auf das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz erstreckt.
(
2
)
Zugleich wird § 14 der Pfarrdienstwohnungsausführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Januar 2013 (KABl. S. 2), geändert durch Rechtsverordnung vom 23. November 2021 (KABl. S. 259), wie folgt geändert:
- In der Überschrift werden die Wörter „als Übergangsregelung“ gestrichen.
- In Absatz 1 werden das Wort „vorerst“ und der Klammerzusatz „(§ 11 Pfarrbesoldungsordnung)“ gestrichen.
- Es wird folgender Absatz 3 angefügt:„Bei Pfarrerinnen und Pfarrern im Gebiet der ehemaligen Kirche der schlesischen Oberlausitz, denen dort am 31. Dezember 2022 bereits eine Dienstwohnung zugewiesen war, bleibt es bei der Dienstwohnungsvergütung gemäß § 6 PfDWVO.“
§ 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Berlin, den 20. Mai 2022 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein |
II. Bekanntmachungen
Nr. 86U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinde Biesenbrow und der
Evangelischen Kirchengemeinde Schönermark,
beide Evangelischer Kirchenkreis Uckermark
#über die Vereinigung
der Kirchengemeinde Biesenbrow und der
Evangelischen Kirchengemeinde Schönermark,
beide Evangelischer Kirchenkreis Uckermark
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Kirchengemeinde Biesenbrow und die Evangelische Kirchengemeinde Schönermark, beide Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
(
2
)
Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Schönermark“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Berlin, den 24. Mai 2022 | ||
Az.: 1002-01:0604 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 87U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bestensee-Pätz
und Gräbendorf-Dreikirchen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bestensee-Pätz
und Gräbendorf-Dreikirchen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming,
zu einem Pfarrsprengel
#über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bestensee-Pätz
und Gräbendorf-Dreikirchen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bestensee-Pätz
und Gräbendorf-Dreikirchen,
beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming,
zu einem Pfarrsprengel
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Evangelische Kirchengemeinde Bestensee-Pätz und die Evangelische Kirchengemeinde Gräbendorf-Dreikirchen, beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
(
2
)
Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Paulus Bestensee“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#§ 2
(
1
)
Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bestensee-Pätz und der Evangelischen Kirchengemeinde Gräbendorf-Dreikirchen, beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, zum Pfarrsprengel Bestensee-Gräbendorf wird aufgehoben.
(
2
)
Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Bestensee-Gräbendorf werden auf die Evangelische Kirchengemeinde Petrus und Paulus Bestensee übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Berlin, den 17. Mai 2022 | ||
Az.: 1002-01:0610 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 88U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Güterfelde, Schenkenhorst
und Sputendorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf,
zu einem Pfarrsprengel
#über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Güterfelde, Schenkenhorst
und Sputendorf,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf,
zu einem Pfarrsprengel
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Kirchengemeinde Güterfelde, die Kirchengemeinde Schenkenhorst und die Kirchengemeinde Sputendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
(
2
)
Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Segenskirchengemeinde Güterfelde“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#§ 2
(
1
)
Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Güterfelde, der Kirchengemeinde Schenkenhorst und der Kirchengemeinde Sputendorf, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, zum Pfarrsprengel Güterfelde wird aufgehoben.
(
2
)
Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Güterfelde werden auf die Evangelische Segenskirchengemeinde Güterfelde übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Berlin, den 17. Mai 2022 | ||
Az.: 1002-01:0599 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 89U r k u n d e
über die Bildung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz,
Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bernsdorf, Hohenbocka,
Hosena und Laubusch,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz,
zu einem Pfarrsprengel
####über die Bildung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz,
Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz,
sowie
über die Aufhebung
der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Bernsdorf, Hohenbocka,
Hosena und Laubusch,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz,
zu einem Pfarrsprengel
§ 1
Nach Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Bernsdorf vom 28. Januar 2022 und 3. März 2022, dem Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenbocka vom 3. Februar 2022 und 3. März 2022, dem Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Hosena vom 1. Februar 2022 und 3. März 2022 und dem Beschluss des Gemeindekirchenrats der Evangelischen Kirchengemeinde Laubusch vom 26. Januar 2022 und 3. März 2022 sowie der Zustimmung des Kreiskirchenrats des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz vom 22. März 2022 wird die Kirchengemeinde wie folgt als Gesamtkirchengemeinde gemäß § 4 Absatz 2 und 4, § 18 Absatz 1 des Artikels 1 des Kirchengesetzes über die kirchengemeindlichen Strukturen (Kirchengemeindestrukturgesetz – KGSG) vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 52S. 76), geändert durch gesetzesvertretende Verordnung vom 17. September 2021 (KABl. Nr. 108S. 197), errichtet:
Die Evangelische Kirchengemeinde Bernsdorf, die Evangelische Kirchengemeinde Hohenbocka, die Evangelische Kirchengemeinde Hosena und die Evangelische Kirchengemeinde Laubusch, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
Sie trägt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Satz 2 genannten Kirchengemeinden.
#§ 2
(
1
)
Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bernsdorf, der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenbocka, der Evangelischen Kirchengemeinde Hosena und der Evangelischen Kirchengemeinde Laubusch, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, zum Pfarrsprengel Bernsdorf wird aufgehoben.
(
2
)
Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Bernsdorf werden auf die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Berlin, den 17. Mai 2022 | ||
Az.: 1002-01:0609 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
Nr. 90U r k u n d e
über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für Jugendarbeit
im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz
#über die Errichtung einer Kreispfarrstelle für Jugendarbeit
im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz am 7. Mai 2022 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz wird eine Kreispfarrstelle für Jugendarbeit errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. Juli 2022 in Kraft.
Niesky, den 7. Mai 2022 | ||
Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Der Präses | ||
(L. S.) | Torsten Vogel | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 1. Juni 2022 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Jörg Antoine |
III. Stellenausschreibungen
Nr. 91Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Friedrichshain-Nord, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Die beiden Gemeinden Auferstehung und Galiläa-Samariter bilden den Pfarrsprengel Friedrichshain-Nord und befinden sich in Fusion. Die Gemeinden leben und arbeiten im Bewusstsein des Wandels und der Pluralität und sind offen für vielfältige Formen geistlichen Lebens, die Herausforderungen, Fragen und Situationen aufnehmen und ernst nehmen.Hier ist eine Pfarrstelle mit 50 % Dienstumfang zu besetzen, die auf Wunsch bis maximal fünf Jahre um 25 % erhöht werden kann. Alternativ kann die Stelle mit der parallel ausgeschriebenen Stelle für Krankenhausseelsorge (50 % Dienstumfang) kombiniert werden.Die Gemeinden suchen eine Pfarrperson mit starker Persönlichkeit, Engagement und Eigeninitiative.Gut zu den Gemeinden passt jemand, die oder der:
- Freude an einer theologisch fundierten und lebensnahen Verkündigung hat,
- Gottesdienste lebendig gestaltet,
- die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen (z. B. Konfirmand:innenarbeit und Junge Gemeinde) im Pfarrteam fördert,
- neue Angebote der Gemeinde für die Zielgruppen Familien, Kinder und Jugendliche entwickelt,
- teamorientiert und integrierend mit Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet,
- ein motivierendes Wesen mitbringt,
- die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in der Region Friedrichshain weiterführt und entwickelt.
Die Gemeinden befinden sich in der Nähe des Alexanderplatzes und liegen in einem Gebiet, dessen Attraktivität nach wie vor durch Erschließung von Brachflächen für den Wohnungsbau, die Nähe zum Stadtzentrum und die Etablierung einer aktiven Kunst- und Kulturszene steigt. In den letzten Jahren sind immer mehr Neuberliner:innen, junge Familien und Studierende zugezogen. Einige alternative Wohnprojekte haben sich ebenfalls etabliert.Die Zentren des Gemeindelebens bilden die Auferstehungskirche und die Samariterkirche, die beide in der Gründerzeit entstanden sind. Der Pfarrsprengel hat ca. 4.000 Gemeindemitglieder. Der Gemeindekirchenrat steht der Pfarrperson (m/w/d) engagiert mit eigenen Ideen und großem Gestaltungswillen zur Seite.Zum Team gehören eine Pfarrkollegin mit halber Stelle, Kirchenmusiker, eine Gemeindeschwester, eine Küsterin, ein Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ein Hausmeister. Im Pfarrbereich befinden sich drei Kindergärten sowie ein Friedhof. Hinzu kommt, dass sich viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Gemeindekreisen engagieren wie beispielsweise Lektor:innendienst, mehrere Chöre, Kindergottesdienst und Senior:innenkreis.Mit den Angeboten „Suppentopf“ und „Nacht-Café“ wenden sich die Gemeinden besonders Menschen ohne festen Wohnsitz zu. Sie sind stark eingebunden und aktives Mitglied im Verein „Asyl in der Kirche“.Eine Dienstwohnung ist vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Marlén Reinke, Telefon: 0170/7557366, E-Mail: reinke@ekfhn.de, sowie für den Gemeindekirchenrat Sophie Kratzsch, Telefon: 0176/55611039, E-Mail: kratzsch@ekfhn.de, oder der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185100, E-Mail: b.hoecker@kkbs.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von drei Jahren.Einsatzort ist das Vivantes Klinikum im Friedrichshain, ein Klinikum der Maximalversorgung mit rund 1.000 Betten, 24 Fachabteilungen (z. B. Pneumologie, Onkologie, Urologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Kardiologie und Unfallchirurgie) und diversen Zentren.Eine weitere evangelische und eine katholische Seelsorgepfarrstelle sind jeweils im Umfang von 50 % am Klinikum Friedrichshain besetzt.Der Kirchenkreis freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der offen ist für sowohl Patientinnen und Patienten wie auch deren An- und Zugehörige sowie Mitarbeitende, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung. Teamfähigkeit, pastoralpsychologische und medizinethische Kenntnisse werden vorausgesetzt.Es besteht die Notwendigkeit, Schwerpunkte innerhalb der Klinik zu setzen, und diese im Team der Seelsorge abzustimmen. Die etablierte seelsorgliche Tätigkeit auf drei Intensivstationen für Erwachsene soll fortgeführt werden.Darüber hinaus gehört zum Dienst:
- eine regelmäßige Präsenz auf den Stationen im Kontakt mit den Mitarbeitenden,
- Seelsorge mit den Patientinnen und Patienten sowie deren An- und Zugehörigen,
- die Organisation und Begleitung der ehrenamtlichen Besuchsdienstarbeit,
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Klinikalltag,
- Zusammenarbeit im ökumenischen Seelsorgeteam im Klinikum Friedrichshain,
- Entwicklung von Angeboten im neu entstehenden Raum der Stille,
- Zusammenarbeit im kreiskirchlichen Team,
- klinikübergreifende Bereitschaftsdienste, auch an Wochenenden und Feiertagen,
- Teilnahme an den Pfarrkonventen im Kirchenkreis Berlin Stadtmitte,
- Teilnahme an den Fachtagungen der Krankenhausseelsorge.
Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 20. Februar 2015 (KABl. S. 46) eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.Es besteht die Möglichkeit, diese Stelle mit einer weiteren halben Gemeindepfarrstelle im Kirchenkreis zu kombinieren.Weitere Auskünfte erteilen Gemeindepädagogin Monique Tinney, Koordinatorin der Krankenhausseelsorge im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, Telefon: 030/450-577055, E-Mail: m.tinney@kkbs.de, Superintendent Dr. Bertold Höcker, Telefon: 030/258185-100, E-Mail: leitung@kkbs.de, und die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: a.heimendahl@ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist ab 1. Juli 2022 durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Die Gemeinde mit rund 2.400 Gemeindegliedern, einer Kirche, einem Gemeindehaus und einer großen Gemeindewiese
- ist stolz auf die Kindertagesstätte mit 106 Plätzen in eigener Trägerschaft,
- schätzt den Förderverein, der die Musik unterstützt,
- hat engagierte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Arbeit mit Kindern, Konfirmanden:innen und Jugendlichen, Kirchenmusik, Küsterei und Kita),
- bietet eine von Ehrenamtlichen getragene Senior:innenarbeit,
- ist getragen von einer Vielzahl motivierter Ehrenamtlicher aller Altersgruppen und einem erfahrenen, kreativen Gemeindekirchenrat,
- ist vielfältig, offen, spontan und neugierig,
- kann baulich gut erhaltene Gebäude vorweisen und plant deren energetische Umgestaltung,
- hat auf dem Gemeindegebiet einen Friedhof und ein großes Senior:innenheim,
- blickt in die Region und über deren Grenzen hinaus.
Die neue Pfarrperson- ist engagiert, teamfähig und kommunikativ,
- hat einen guten Draht zu jungen Menschen und Familien,
- freut sich darauf, christlichen Glauben authentisch zu leben und zu verkündigen,
- ist bereit, die Geschäftsführung zu übernehmen und freut sich auf diese Leitungsaufgabe,
- möchte Menschen für die Gemeinde gewinnen,
- hat Lust, generationsübergreifend zu arbeiten,
- behält das Ganze der Gemeinde im Blick,
- ist offen und interessiert für den Einsatz neuer Medien und die Mitarbeit beim Gemeindebrief,
- hat Ideen, die Gemeindearbeit zukunftsorientiert mitzugestalten,
- hat Mut, Neues auszuprobieren,
- freut sich, in einem Pfarrhaus mit eigenem Garten zu wohnen (Dienstwohnungspflicht).
Die Gemeinde hofft, Interesse geweckt zu haben.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Britta Schröter, Telefon: 030/902276995, E-Mail: britta-schroeter@web.de, und Superintendent Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610, E-Mail: suptur@ts-evangelisch.de.Weitere Informationen zur Gemeinde sowie ein Anforderungsprofil sind auf der Internetseite www.mariendorf-sued.de einzusehen.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Stadtkirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab 1. Oktober 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Eberswalde ist eine Waldstadt inmitten des Schorfheide-Naturschutzgebiets, umgeben von Wäldern und Seen. Innovative Kulturangebote, u. a. Film- und Musikfeste, haben die Stadt über die Landesgrenze hinaus bekannt gemacht. Die Nähe zu Berlin mit sehr guter Verkehrsanbindung und die HNEE (Hochschule für nachhaltige Entwicklung) machen die Stadt für viele Menschen attraktiv. Die Stadt wächst beständig. Es gibt zahlreiche Kindertagesstätten und Schulen unterschiedlichster pädagogischer Prägung und Trägerschaft (Evangelisch, Waldorf, Montessori).Inmitten des Zentrums von Eberswalde liegt die Maria Magdalenen Kirche der Stadtkirchengemeinde.Zum Pfarrsprengel gehören die Dörfer Sommerfelde, Tornow und Britz mit insgesamt ca. 2.500 Gemeindegliedern, drei Predigtstätten und drei noch eigenständigen Gemeindekirchenräten.Das christliche Leben in Eberswalde teilen sich neben der evangelischen Stadtkirchengemeinde mehrere freikirchliche Gemeinden sowie die römisch-katholische Gemeinde. Verschiedene gemeinsame Projekte werden im ökumenischen Arbeitskreis koordiniert und gestaltet.Alle Gebäude und Kirchen sind saniert. Zur Gemeinde gehört eine evangelische Kindertagesstätte. Der Pfarrperson stehen zwei weitere Pfarrkolleg:innen zur Seite. Sie oder er wird zudem unterstützt durch eine Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Familien, einen Kreisjugendwart, einen Kantor, eine Küsterin im Büro sowie Mitarbeiter:innen der Kita, einen engagierten Gemeindekirchenrat und weitere Ehrenamtliche.Das aktive Gemeindeleben stellt sich u. a. in verschiedenen kirchenmusikalischen Angeboten, in vielseitigen Gemeindekreisen für alle Altersgruppen und Veranstaltungen, die gemeinsam mit der Stadt gestaltet werden, dar.Die Gemeinde engagiert sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in der Flüchtlingsarbeit.Die Pfarrperson erwartet eine schöne, an der Kirche gelegene Pfarrwohnung mit einem angrenzenden Gemeindegarten.Sie oder er sollte Freude an der Teamarbeit mit den verschiedenen Mitarbeiter:innen und Ehrenamtlichen der Gemeinde haben und darüber hinaus das Zusammenwirken mit der Ökumene, den diakonischen Einrichtungen und der Kommune weiter befördern. Dafür ist eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen Voraussetzung sowie die Bereitschaft zur mit den Kolleg:innen geteilten Geschäftsführung.Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die Freude hat, Gottesdienste in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Altersgruppen zu gestalten, die kommunikative Kompetenz mitbringt und verbindend, einladend und spirituell das Miteinander in der Gemeinde stärkt.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Petra Schenk, Telefon: 03334/2596938, E-Mail: petra.schenk@kirche-eberswalde.de, sowie Pfarrer Martin Lorenz, Telefon: 03334/212882, E-Mail: martin.lorenz@kirche-eberswalde.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
- Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab 1. November 2022 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die Gemeinde mit rund 1.000 Mitgliedern umfasst die Paul-Gerhardt-Stadt Mittenwalde und deren Ortsteile Ragow, Gallun und Telz. Die Ackerbürgerstadt mit ihrem weithin sichtbaren Turm der St.-Moritz-Kirche liegt nahe den Autobahnen A 10 und A 13 – etwa gleich entfernt vom Berliner Stadtzentrum und dem Spreewald. Die große Pfarrdienstwohnung befindet sich im Stadtzentrum in der Propstei.Mittenwalde sowie die Paul-Gerhardt-Kirche Ragow und die Wohnstätte für Behinderte in Telz (Berliner Stadtmission) sind regelmäßige Gottesdienstorte.Die Kirchenmusikerin (75 %), die Gemeindepädagogin (75 %) und die Verwaltungsmitarbeiterin (25 %) sind regional angestellt und sorgen im Team mit der Pfarrperson für ein lebendiges, abwechslungsreiches, freundliches und gut organisiertes Gemeindeleben – unterstützt durch einen engagierten Gemeindekirchenrat und viele Ehrenamtliche. Vertretungen für Lektor:innengottesdienste sind ansprechbar. Die Mitarbeitenden der Kirchenregion Mittenwalde-Teupitz arbeiten in vielen Belangen gut zusammen und unterstützen sich gegenseitig.Beide Kirchen wurden aufwändig saniert und laden über die Gemeindegrenzen hinaus ein zu abwechslungsreichen Gottesdiensten und bemerkenswerten Kirchenmusiken. Das Erbe Paul Gerhardts soll auch in Zukunft intensiv gepflegt werden.Wer sich angesprochen fühlt und glaubt, dass das die Gemeinde ist, in der sie oder er Gottes Wort verkünden will, in Wort und Liturgie, mit Gesang und Musik, habe Mut und besuche die Gemeinde.Die Gemeinde freut sich auf Bewerbungen und beantwortet gern etwaige Fragen.Kontakt ist über die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchrenrats Marion Meitzner, Telefon: 0175/1754025, E-Mail: marion.meitzner@gmx.net, oder das Pfarramt Mittenwalde, Telefon: 033764 20331, E-Mail: kirchengemeinde-mittenwalde@kkzf.de möglich.Weitere Auskünfte erteilt Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
Nr. 92Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Trebbin, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Allen, die eine neue Herausforderung suchen oder gern bei engagierten Kirchengemeinden arbeiten möchten, sich für Bläsermusik interessieren, gern im Chor singen und sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen freuen, bietet der Pfarrsprengel Trebbin all dies und noch vieles mehr mit den Kirchengemeinden Trebbin mit etwa 800 Gemeindegliedern, Thyrow mit etwa 180 Gemeindegliedern und Großbeuthen mit elf Gemeindegliedern.Der Pfarrsprengel bietet drei Kirchen und eine Kapelle, in denen regelmäßig in unterschiedlichem Rhythmus Gottesdienst stattfindet. Die drei Kirchen befinden sich in Trebbin, Thyrow und Großbeuthen, die Kapelle in Trebbin wird in den kalten Monaten genutzt. Drei Friedhöfe werden durch die Kirchengemeinden bewirtschaftet. Ein Friedhofsgärtner (100 %), eine Kantorin (70 %), ein regional zuständiger Gemeindepädagoge (50 %), eine Verwaltungsangestellte (80 % mit regionalem Anteil), mehrere geringfügig Beschäftigte und engagierte Mitglieder im Gemeindekirchenrat runden die Gruppe der Unterstützer:innen und der Kümmerer für die Gemeinden ab. Aber auch mehrere Gemeindegruppen wie z. B. „Helferkreis“, „Helferleinkreis“, „Mütterkreis“, „Handarbeitskreis“, Kinderbetreuungsgruppen, Chorgruppen für verschiedene Altersstufen gestalten das Gemeindeleben aktiv.Für die neue Pfarrperson wird das Pfarrhaus nebst Garten gerade saniert. In der nur 30 km südlich von Berlin-Mitte gelegenen Stadt Trebbin mit ihren Ortsteilen und den fast 10.000 Einwohnern hat man einen mindestens stündlichen Bahnanschluss, eine autobahnähnliche Schnellstraße (B 101), mehrere Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, zwei Grundschulen und eine Oberschule. Gymnasien sind in den nächstgrößeren Nachbarstädten Ludwigsfelde und Luckenwalde vorhanden. Mit dem Rufbus Kranichexpress können alle Ortsteile der Stadt erreicht werden, aber auch die Städte Beelitz und Zossen. Trebbin liegt am Eingang zum Naturpark Nuthe-Nieplitz und ist mit dem Ortsteil Blankensee als Naherholungsort vielen Berliner:innen und Potsdamer:innen bekannt.Die Gemeinden freuen sich, wenn die neue Pfarrperson
- Freude an der Verkündigung und Gestaltung von lebendigen Gottesdiensten hat,
- gegenüber neuen Ideen und Denkansätzen aufgeschlossen ist,
- offen für Menschen aller Generationen ist, und wenn ihr die gemeinsame Arbeit mit der Gemeinde am Herzen liegt,
- gern im Team in der eigenen Kirchengemeinde, aber auch in der Region und im Kirchenkreis mitwirken will,
- die aktiv gelebte Ökumene fortsetzen möchte,
- gern auch Führung und Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt.
Wer sich für die Kirchengemeinden und ihre Stelle interessiert, schaue einfach auf der Homepage unter www.kirche-trebbin.de nach. Ein kleines Bewerbungsvideo wartet dort. Aber auch bei den Mitgliedern im Gemeindekirchenrat, mit Fragen im Gepäck, sind Bewerber:innen herzlich willkommen.Weitere Auskünfte erteilen der Vakanzverwalter Pfarrer Christian Jänicke, Telefon: 03377/3303384, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Herr Jaentsch, Telefon: 033731/17083, E-Mail: bernd.jaentsch@gemeinsam.ekbo.de, die Gemeindesekretärin Frau Roglin, Telefon: 033731/80806, E-Mail: trebbin@kkzf.de, sowie die Superintendentin Frau Dr. Rudolph, Telefon: 03377/330690.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin. - Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Adlershof, Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, ist zum 1. Oktober 2022 mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wegen Eintritts der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand neu zu besetzen.Adlershof ist ein Ortsteil des Bezirks Treptow-Köpenick im Südosten der Stadt Berlin. Hier trifft eine über hundertjährige gewachsene Gemeindestruktur auf ein modernes, innovatives Wissenschafts-, Medien- und Universitätszentrum.Das zwischen Johannisthal und Adlershof gelegene WISTA-Gebiet ist Wachstums- und Zuzugsgebiet, welches viele Neu-Adlershofer:innen anzieht und viel Raum für Neues lässt. Die denkmalgeschützte Verklärungskirche, die Gemeinderäume und der evangelische Kindergarten mit 75 Plätzen in Trägerschaft der Gemeinde liegen im alten Ortskern, verkehrsgünstig sehr gut angeschlossen durch S-Bahn, Straßenbahn und Bus.Die Gemeinde besteht aus ca. 1.650 Gemeindegliedern. Hauptamtlich sind hier neben der Pfarrperson ein Kantor mit 50 % Dienstumfang und eine Gemeindepädagogin (angestellt über den Kirchenkreis) tätig. Die Arbeit im Gemeindebüro wird zurzeit von einem engagierten Ehrenamtlichen erledigt.Das schöne denkmalgeschützte, in einem Garten gelegene Pfarrhaus wird in den nächsten Monaten saniert. Es wird zwei Wohneinheiten mit jeweils einem Dienstzimmer enthalten. Die Wohneinheiten können bei Bedarf zusammengelegt werden.Dies zeichnet die Gemeinde aus:
- zahlreiche ehrenamtlich Mitarbeitende, die vielfältige Aufgaben, z. B. bei der Erstellung des Gemeindebriefs, Lektor:innendienste, Kirchdienste oder im Gemeindebeirat wahrnehmen,
- gute Vernetzung mit anderen Akteur:innen der Kommune und Engagement im sozialen Leben des Orts,
- ökumenische Kontakte zur benachbarten katholischen Kirchengemeinde Christus König und zur Freien Evangelischen Gemeinde,
- regelmäßige Konzerte, sowohl instrumental als auch mit dem Kinderchor und der Kantorei.
Erwartungen:Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der- Freude an lebensnaher Verkündigung und der Gestaltung lebendiger Gottesdienste hat,
- ehrenamtliche Aktivitäten begleitet, koordiniert und dadurch die Gemeindeentwicklung fördert,
- Gemeindeglieder und Gruppen theologisch und seelsorgerlich begleitet,
- gemeinsam mit Gemeindekirchenrat und Gemeindebeirat die äußere und innere Entwicklung der Gemeinde weiter entfaltet.
Die Erteilung von Religionsunterricht gehört mit zu den Aufgaben der Pfarrstelle.Weitere Auskünfte erteilen die bisherige Pfarrerin Dorothea Quien, Telefon: 030/67825741, E-Mail: quien@evkia.de, Oliver Ziechmann für den Gemeindekirchenrat, E-Mail: oziechmann@evkia.de, sowie Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/577953020, E-Mail: suptur@kklios.de.Bewerbungen werden bis zum 18. Juli 2022 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin.
Nr. 93Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle
Der Kirchenkreis Zossen-Fläming sucht für die Region um Dahme/Mark ab sofort eine:n Kirchenmusiker:in – KM 2-Stelle (55 %, unbefristet, Aufstockung geplant).
Die Stadt Dahme und die sie umgebende Region liegen 80 km südlich von Berlin.
Gesucht wird eine Person, die
- Musik und Menschen liebt und zum Mitmachen inspiriert,
- bunte Gottesdienste und Veranstaltungen im Team gestaltet.
Da den Verantwortlichen im Kirchenkreis Kinder besonders wichtig sind, erhoffen sich diese einen Schwerpunkt in diesem Bereich.
Geboten werden:
- ein unbefristetes Anstellungsverhältnis beim Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming,
- diverse Kirchenräume in Dahme und den umliegenden Dörfern,
- ein aufgeschlossenes Team Mitarbeitender in der Region,
- Raum für eigene Akzente und Kreativität.
Aktuelle Informationen sind unter: https://www.kkzf.de/bewerbung zu finden.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber (m/w/d) bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen.
Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO). B-Examen, Diplom oder Bachelor und Kirchenmitgliedschaft sind Voraussetzung.
Digitale Bewerbungen werden bis zum 30. Juni 2022 erbeten an den Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming, Kreiskantor Manuel Gera, E-Mail: manuel.gera@kkzf.de. Persönliche Vorstellungen sind für den 2. August 2022 geplant.
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Carsten Rostalsky, Telefon: 035451/476, E-Mail: carsten.rostalsky@kkzf.de, und Kreiskantor Manuel Gera, Telefon: 0151/56394316, E-Mail: manuel.gera@kkzf.de.
Nr. 94Stellenangebot
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat darum gebeten, das folgende Stellenangebot zu veröffentlichen.
Domprediger*in (m/w/d) am Berliner Dom
Am Berliner Dom ist zum 1. Januar 2023 die Stelle eines/r Domprediger*in befristet zu besetzen. Dienstsitz ist Berlin.
Der Berliner Dom ist die zentrale evangelische Kirche in der Bundeshauptstadt. Er ist ein Ort mit überregionaler geistlicher, kultureller und gesellschaftlicher Strahlkraft und zugleich ein touristisches Wahrzeichen.
Gemäß seiner Funktion in der Bundeshauptstadt werden im Berliner Dom Gedenktage von nationaler und internationaler Bedeutung begangen und zu besonderen Anlässen Gottesdienste mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft gefeiert. Gemeinsam mit den anderen Citykirchen Berlins ist der Berliner Dom ein Ort, der mit seinen geistlichen und kulturellen Angeboten in die Stadtgesellschaft hineinwirkt.
In Gottesdiensten, Vespern und Andachten schlägt das Herz des Berliner Doms. An ihm sammelt sich eine wachsende Personalgemeinde. Darüber hinaus hat sich während der Pandemie eine große digitale Gemeinde gebildet, die die Gottesdienste an vielen Orten der Welt mitfeiert. Auch für kirchenferne Menschen und religiös Suchende ist der Berliner Dom ein wichtiger Ort. Durch die Internationalität Berlins versammeln sich am Berliner Dom Menschen aus der ganzen Welt, die das kirchliche Leben und den zivilgesellschaftlichen Diskurs mitprägen. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft zum Humboldtforum und den umliegenden Museen nimmt der Berliner Dom Impulse auf und tritt in einen Dialog ein. Musik, Kunst und Kultur tragen dazu bei, Theologie und Glauben zeitgemäß zu vermitteln.
Wir suchen eine Pfarrperson, die
- Gottesdienste, Vespern und Andachten mit hohem Anspruch leitet und für die die Verkündigung des Evangeliums ein Herzensanliegen ist,
- aktuelle kirchliche und gesellschaftliche Debatten in ihre inhaltliche Arbeit einfließen lässt,
- den ökumenischen und interreligiösen Dialog fortführt,
- Menschen seelsorglich zugewandt begegnet,
- in einer differenzierten Organisationsstruktur konstruktiv im Team, insbesondere mit dem Domprediger, den Kirchenmusiker*innen und den anderen Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet,
- den Berliner Dom als traditionellen kirchlichen Ort modern und offen präsentiert und das geistliche Leben kreativ weiterentwickelt,
- sich in einem laufenden Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer der Gliedkirchen der EKD befindet, aus dem heraus eine Beurlaubung für die Tätigkeit als Domprediger*in erfolgen kann. Das Grunddienstverhältnis bleibt während der Tätigkeit als Domprediger*in bestehen.
Sie ergänzen Ihr theologisches Profil durch
- Erfahrungen in der Citykirchenarbeit oder auf vergleichbaren Feldern,
- ausgeprägte kommunikative Kompetenz,
- ein sicheres Auftreten gegenüber Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gesellschaft und der Medienlandschaft,
- gute Fremdsprachenkenntnisse – mindestens in Englisch.
Auf Sie wartet
- eine i. d. R. auf 10 Jahre befristete Vollzeitstelle nach den Regelungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) – Besoldungsgruppe A 13 – ,
- auf Wunsch eine Pfarrdienstwohnung,
- eine junge, selbstbewusste und dynamische Gemeinde,
- ein vielfältiges Team aus erfahrenen und jungen Mitarbeitenden, die identifiziert und engagiert für den Berliner Dom einstehen,
- eine große Zahl Ehrenamtlicher, die sich hoch motiviert einbringen,
- ein Domkirchenkollegium aus gewählten Gemeindegliedern und entsandten Mitgliedern aus UEK, EKBO, Bundesregierung und dem Berliner Senat, welches Ihre Arbeit begleitet.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen stehen Ihnen OKR Dr. Martin Evang (martin.evang@ekd.de, Tel. 0511 2796-530) oder der Geschäftsführende Domprediger Michael Kösling (domprediger.koesling@berlinerdom.de, Tel. 030 20269134) gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung – bitte ausschließlich per E-Mail – bis zum 31. Juli 2022 an den Amtsbereich der UEK im Kirchenamt der EKD (bewerbungen-uek@ekd.de).
IV. Personalnachrichten
Nr. 95Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Lena Moers als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Juni 2022,
Verena Tigges als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Juni 2022.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Ellen Ueberschär mit Wirkung vom 1. Juni 2022.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Lydia Grund-Kolbinger die (5.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Steglitz-Nord, Kirchenkreis Steglitz, mit Wirkung vom 16. Juni 2022 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Michael Hufen die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Pankow, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. Juni 2022.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (9.) landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste als Studienleiterin für gottesdienstliche und liturgische Fragen auf die Pfarrerin Dr. Ilsabe Alpermann über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum 31. Juli 2022,
der Zeitraum der Beurlaubung von Militärdekan Otto Adomat für einen Dienst im Evangelischen Militärpfarramt Strausberg über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum 31. Mai 2024,
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit von Pfarrerin Felicitas Haupt über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum 31. Mai 2024,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg auf die Pfarrerin Felicitas Haupt über den 31. Mai 2022 hinaus bis zum 31. Mai 2024,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Blankenburg im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost auf den Pfarrer Hagen Kühne über den 31. Mai 2022 hinaus unbefristet.
Beurlaubt wurde:
Pfarrerin Ellen Ueberschär für den Dienst als Vorstand der Stephanus-Stiftung mit Wirkung vom 1. Juni 2022 für die Dauer von fünf Jahren.
Ordiniert wurde:
am 7. Mai 2022 in der St. Marien-Kirche Berlin-Mitte
Pfarrerin Dr. Angelica Dinger,
Pfarrerin Theresa Dittmann,
Pfarrerin Dr. Milena Hasselmann,
Pfarrerin Johanna Hestermann,
Pfarrer Dr. Jan Kingreen,
Dr. Sarah-Magdalena Kingreen,
Pfarrerin Laura Wizisla,
am 8. Mai 2022 in der Peterskirche Görlitz
Pfarrer Johannes Eichhorn,
ordinierter Gemeindepädagoge Meik Schmidt,
Hanna Schneider-Heuckeroth,
Pfarrerin Katharina Simunovic,
Pfarrer Lars Städter,
Pfarrerin Saskia Triesscheijn,
am 14. Mai 2022 in der St. Nikolai-Kirche Potsdam
Pfarrerin Elisabeth Collatz,
Pfarrer Lars Friedrich,
Pfarrerin Ines Jäger,
Pfarrerin Dr. Beate Klostermann-Reimers,
Pfarrer Martin Rohde,
Pfarrer Felix Sens,
am 15. Mai 2022 in der Genezareth-Kirche Neukölln
Pfarrerin Britta Heesing-Rempel,
Pfarrerin Amelie-Janian Renz,
Pfarrer Christopher Schuller,
Pfarrerin Patricia Sorgenfrei,
am 22. Mai 2022 in der St. Nikolai-Kirche Spandau
Pfarrer im Ehrenamt Frank Bürger,
Pfarrerin Helena Lerch,
ordinierte Gemeindepädagogin Lena Müller.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Christine Leu, zuletzt Pfarrerin der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats Mai 2022.
Beendet wurde das Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze von
Pfarrer Dr. Joachim Boekels, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Am Golmberg, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Ablauf des Monats Mai 2022.
Nr. 96Todesfälle
„Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat“ |
(1. Johannes 5,4b) |
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Erhard Heichen, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Storkow, ehemals Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 26. März 2022,
Bischof i. R. Dr. Martin Kruse, zuletzt Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, am 29. April 2022,
Pfarrer i. R. Eberhard Pohl, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Pichelsdorf, jetzt Evangelische Weinberg-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Spandau, am 7. April 2022,
Pfarrer i. R. Peter Sedler, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Friedrichshain-Nord, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 29. April 2022,
Pfarrer i. R. Eberhard Springer, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Berlin-Weißensee, ehemals Kirchenkreis Berlin-Weißensee, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 12. Mai 2022.
V. Mitteilungen
Nr. 97Mitteilung des Pfarrvereins EKBO e. V.
Nach erfolgter Wahl am 6. September 2021 gehören dem Vorstand des Pfarrvereins EKBO e. V. folgende Personen in alphabetischer Reihenfolge derzeit an:
Ralph Döring-Schleusener,
Christian Johnsen,
Benjamin Liedtke,
Dr. Reinhart Müller-Zetzsche,
Christopher Piotrowski,
Olaf Prelwitz,
Susanne Seehaus,
Martina Weber.
Stellvertretend gehört durch erfolgte Wahl Philipp Kiril Prinz von Preußen dem Vorstand an.
Vorstandsvorsitz: Susanne Seehaus,
Stellvertretung: Martina Weber und Ralph Döring-Schleusener,
Kasse: Christopher Piotrowski,
Schriftleitung: Olaf Prelwitz.
Durch erfolgte Wahl am 19. Mai 2022 werden für den Pfarrverein EKBO in die Pfarrvertretung der EKBO entsandt:
- Susanne Seehaus, stellvertretend Ralph Döring-Schleusener,
- Christian Johnsen, stellvertretend Dr. Reinhart Müller-Zetzsche.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 7) erscheint am 20. Juli 2022. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 4. Juli 2022. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |