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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 1Rechtsverordnung
zur Änderung der Besoldungsrechtsverordnung

Vom 13. Dezember 2024

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Die Kirchenleitung hat aufgrund der §§ 3, 4 Absatz 2, 10 Absatz 2 und 11 Absätze 2 und 3 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG-BVG) vom 27. Oktober 2016 (KABl. 2017 S. 56), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 199 S. 375), die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1

Die Besoldungsrechtsverordnung vom 6. September 2024 (KABl. Nr. 159 S. 316) wird wie folgt geändert:
  1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
    „§ 2a
    Vakanzzulage
    (1) Wird einer Pfarrerin oder einem Pfarrer mit gemeindlichem oder kreiskirchlichem Anstellungsträger vorübergehend die Vertretung einer vakanten und im Stellenplan besetzbaren Pfarrstelle mit mindestens 70 % Dienstumfang übertragen, wird auf Antrag der Superintendentin oder des Superintendenten nach Ablauf von drei Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage (Vakanzzulage) in Höhe von 30 % der Ephoralzulage gezahlt. Falls diese Übertragung nicht am ersten Tag eines Monats erfolgt, beginnt die Frist am ersten Tag des Folgemonats.
    (2) Die Vakanzzulage kann auf zwei Personen aufgeteilt werden – entweder je zur Hälfte oder im Verhältnis zwei Drittel und ein Drittel.
    (3) Betrifft die Vakanz eine Pfarrstelle mit einem Dienstumfang von nur 50 bis unter 70 %, wird eine Vakanzzulage in Höhe von 15 % der Ephoralzulage gezahlt, die nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden kann.
    (4) Bei Übernahme einer Vakanz durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer im Teildienst wird der Dienstumfang erweitert und keine Vakanzzulage gezahlt.
    (5) Die Regelungen in den Absätzen 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn eine Pfarrerin oder ein Pfarrer aus anderen Gründen an der Wahrnehmung ihres bzw. seines Dienstes gehindert ist (insbesondere Krankheit oder Elternzeit). In diesen Fällen muss die Superintendentin oder der Superintendent im Antrag versichern, dass die Finanzierung gemäß § 11 Absatz 2 Finanzgesetz gesichert ist.
    (6) Die Superintendentin oder der Superintendent meldet die Vertretungsfälle, auf die die beschriebenen Voraussetzungen zutreffen, zeitnah dem Konsistorium. Dies gilt auch für die Beendigung der Vertretung.
    (7) Bei landeskirchlichen Pfarrstellen kann eine Vakanzzulage nach Entscheidung des Konsistoriums gewährt werden.“
  2. § 4 Absatz 4 wird gestrichen.
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§ 2

( 1 ) § 1 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
( 2 ) § 1 Nummer 2 tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. Dezember 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof

Nr. 2Änderung der Steuervorteilsausgleichsverordnung
der Union Evangelischer Kirchen (UEK)

Vom 13. Dezember 2024

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 40 Absatz 2 des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (BVG-EKD) in der Fassung vom 15. April 2021 (ABl. EKD S. 101), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 9. November 2022 (ABl. EKD S. 157), in Verbindung mit § 3 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG-BVG) vom 27. Oktober 2016 (KABl. 2017 S. 56), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 199 S. 375), die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Steuervorteilsausgleichsverordnung der UEK vom 25. Mai 1994 (KABl.-EKiBB S. 225), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2005 (KABl. 2006 S. 20), findet keine Anwendung auf nach dem 31. Dezember 1958 geborene Ruhegehaltempfängerinnen und -empfänger und deren Hinterbliebene, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rechtsverordnung nicht bereits ein Rentenanspruch bestand.
( 2 ) Ebenfalls keine Anwendung findet § 4 der Steuervorteilsausgleichsverordnung der UEK.
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. Dezember 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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II. Bekanntmachungen

Nr. 3U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde und
der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten,
beide Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
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§ 1

Die Evangelische Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde und die Kirchengemeinde Zum Guten Hirten, beide Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, werden dauernd zum Pfarrsprengel Kirche in Friedenau verbunden.
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§ 2

Die Pfarrstellen der Evangelischen Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde und die Pfarrstellen der Kirchengemeinde Zum Guten Hirten werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kirche in Friedenau übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Berlin, den 14. Januar 2025
Az.: 1002-01:0775
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 4U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde Zwischen Dosse und Heide und
der Evangelischen Kirchengemeinde im Dranser Land,
beide Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Zwischen Dosse und Heide und die Evangelische Kirchengemeinde im Dranser Land, beide Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Zwischen Dosse und Heide“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Berlin, den 7. Januar 2025
Az.: 1002-01:0771
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 5Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Eberswalde

Vom 12. November 2024

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Der Verwaltungsrat des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Eberswalde beschließt, mit der Genehmigung der Kreiskirchenräte der Kirchenkreise Barnim, Oberes Havelland und Uckermark gemäß § 6 Satz 2 Halbsatz 1 der Satzung des Kirchenkreisverbandes Eberswalde vom 30. Juni 2016 (KABI. S. 157), folgende Satzung:
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§ 1
Grundsatz

( 1 ) Die Evangelischen Kirchenkreise Barnim, Oberes Havelland und Uckermark bilden gemäß Artikel 63 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABI-EKsOL 2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABI. Nr. 59 S. 118), einen Kirchenkreisverband. Dieser trägt den Namen „Evangelischer Kirchenkreisverband Eberswalde“.
( 2 ) Der Kirchenkreisverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in Eberswalde.
( 3 ) Die Zuständigkeit des Kirchenkreisverbandes erstreckt sich auf die in Absatz 1 genannten Kirchenkreise und die kirchlichen Körperschaften im Zuständigkeitsbereich dieser Kirchenkreise.
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§ 2
Zweck

( 1 ) Zweck des Kirchenkreisverbandes ist die Rechtsträgerschaft für das Kirchliche Verwaltungsamt Eberswalde. Das Kirchliche Verwaltungsamt Eberswalde nimmt die Aufgaben nach dem Kirchengesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) in der jeweils geltenden Fassung wahr. Es hat seinen Sitz in Eberswalde.
( 2 ) Der Kirchenkreisverband kann Verwaltungsaufgaben für andere Einrichtungen als die im VÄG genannten Körperschaften übernehmen. Dafür werden mit der jeweils verwalteten Einrichtung Entgelte vereinbart.
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§ 3
Organe des Kirchenkreisverbandes

Die Organe des Kirchenkreisverbandes sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
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§ 4
Vorstand

( 1 ) Der Vorstand leitet das Kirchliche Verwaltungsamt und führt die sonstigen Geschäfte des Kirchenkreisverbandes, die nicht dem Verwaltungsrat zugeordnet sind. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Kirchenkreisverbandes. Der Vorstand besteht aus einer Person, die zugleich beruflicher Mitarbeiter bzw. berufliche Mitarbeiterin des Kirchenkreisverbandes ist. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Es gilt § 5 des Verwaltungsämtergesetzes.
( 2 ) Für die Vertretung des Vorstands einschließlich der rechtsgeschäftlichen Vertretung bestellt auf dessen Vorschlag der Verwaltungsrat eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Verwaltungsamtes.
( 3 ) Der Vorstand führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des Kirchlichen Verwaltungsamtes. Die Begründung und Beendigung von unbefristeten Dienst- und Arbeitsverhältnissen durch den Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates.
( 4 ) Der Vorstand vertritt den Kirchenkreisverband Eberswalde und das Kirchliche Verwaltungsamt Eberswalde im Rechtsverkehr gegenüber Dritten. Artikel 24 Absatz 2 der Grundordnung gilt entsprechend.
( 5 ) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates und des Anlageausschusses teil, wenn der Verwaltungsrat im Einzelfall nichts anderes beschließt.
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§ 5
Verwaltungsrat

( 1 ) Jeder Kirchenkreis entsendet je drei Vertretende, darunter entweder den Superintendenten bzw. die Superintendentin oder dessen bzw. deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterin oder den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende der kollegialen Leitung des Kirchenkreises oder dessen bzw. deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterin. Die Amtszeit des Verwaltungsrates endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Kreissynoden neu gebildet werden.
( 2 ) Der Verwaltungsrat wählt eines seiner Mitglieder für den Vorsitz sowie je ein Mitglied zur ersten Stellvertretung und eines für die zweite Stellvertretung. Diese vertreten den Verwaltungsrat jeweils einzeln gegenüber dem Vorstand in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.
( 3 ) Der Verwaltungsrat kann einen Anlageausschuss wählen, wobei der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Verwaltungsrates stets Mitglied ist. Dem Anlageausschuss sollen außerdem zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrates angehören. Der Anlageausschuss berät den Vorstand in allen Fragen der Vermögensanlage gemäß Absatz 4 Ziffer 3 und bereitet diesbezügliche Entscheidungen des Verwaltungsrates vor.
( 4 ) Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Arbeit des Vorstandes. Er berät und beschließt über:
  1. die Berufung und Abberufung des Vorstandes einschließlich der damit verbundenen dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen,
  2. den Haushalts- und den Stellenplan des Kirchenkreisverbandes, die Abnahme der Jahresrechnung des Verbandes und die Entlastung des Vorstandes,
  3. die Grundsätze der Vermögensanlage und Einzelanlagen über einem Betrag von 300.000 €,
  4. die Verbandssatzung und deren Änderungen, den Sitz des Kirchlichen Verwaltungsamtes und eventuelle weitere Standorte,
  5. die Übernahme weiterer Aufgaben gemäß §§ 1 Absatz 3 (freiwillige Auftragsaufgaben) und 6 Absatz 2 Satz 1 (Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Mitglieder als eigene) VÄG,
  6. Bauvorhaben des Kirchenkreisverbandes mit einem Volumen von mehr als 50.000 €,
  7. die Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben nach § 9 Absatz 4 VÄG,
  8. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie ihre Belastung,
  9. die Aufnahme von Krediten und Darlehen für den Kirchenkreisverband von über 100.000 € sowie
  10. Gebührensatzungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 VÄG.
( 5 ) Der Verwaltungsrat tagt mindestens einmal im Halbjahr. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Artikel 5 Absatz 3 der Grundordnung gilt entsprechend.
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§ 6
Satzung und Satzungsänderungen

Diese Satzung und alle Änderungen werden durch den Verwaltungsrat beschlossen. Sie bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium.
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§ 7
Finanzierung

( 1 ) Der Kirchenkreisverband erhält als Grundfinanzierung Finanzanteile nach Maßgabe des kirchlichen Finanzrechts.
( 2 ) Die Erledigung der Verwaltungsaufgaben und der verpflichtenden Auftragsaufgaben wird durch haushaltsdeckende Zuschüsse der Kirchenkreise finanziert.
( 3 ) Die Verwaltung der Friedhöfe und Kindertagesstätten wird durch Gebühren der diese regelnde Gebührensatzung finanziert.
( 4 ) Die gemäß § 1 Absatz 3 VÄG übernommenen Aufgaben werden durch zu vereinbarende Entgelte finanziert.
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§ 8
Verhältnis zwischen Kirchlichem Verwaltungsamt und kirchlicher Körperschaft

Das Kirchliche Verwaltungsamt führt im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben die laufenden Geschäfte der beteiligten Körperschaften in deren Auftrag. Im Übrigen gilt § 12 VÄG.
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§ 9
Inkrafttreten

( 1 ) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Vorstehende Neufassung der Satzung wurde am 27. Dezember 2024 vom Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
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( 2 ) Die Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Eberswalde vom 30. Juni 2016, kirchenaufsichtlich genehmigt am 13. September 2016, veröffentlicht im KABI. Nr. 10/2016, tritt mit Inkrafttreten dieser Satzung außer Kraft.

Nr. 6Satzung der Stiftung St. Spiritus-Hospital zu Kyritz

Vom 17. Oktober 2024

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Präambel

Die Evangelische Stiftung St. Spiritus geht historisch betrachtet auf das Mittelalter zurück. Seit ihren Anfängen war die Stiftung für die Versorgung von notleidenden Kyritzer Bürgern zuständig. Diese wurden im Laufe der Jahrhunderte in unterschiedlichen Gebäuden versorgt und durch die Einnahmen aus den Ländereien beköstigt. Der Begriff Hospital leitet sich von dem lateinischen Wort hospitalis ab und bedeutet gastfreundlich. Seit dem 4. Jahrhundert bezeichneten christliche Hospitäler Pilgerherbergen und später auch Krankenhäuser. In diesem Sinne verpflichtet sich unsere Stiftung fürsorgende Hilfe für bedürftige Menschen zu leisten. Diese Hilfe vollzieht sich in Wort und Tat. Sie gründet sich im Dienst Jesu Christi und ist auf das Zeugnis der Heiligen Schrift gewiesen.
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§ 1
Name, Sitz, Rechtsform

( 1 ) Die Stiftung führt den Namen St. Spiritus-Hospital zu Kyritz.
( 2 ) Der Sitz der Stiftung ist Kyritz.
( 3 ) Die Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts.
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§ 2
Stiftungszweck

( 1 ) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Kinder- und Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Stiftung fördert auch kirchliche Zwecke.
( 2 ) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung der Altenhilfe, zur Förderung kirchlicher Zwecke und des Wohlfahrtswesens, zur Förderung der Erziehung und der Jugendhilfe sowie zur Förderung der Volks- und Berufsbildung. Projekte der Altenarbeit, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und andere diakonische Projekte der Evangelischen Mariengemeinde Ostprignitz oder deren Rechtsnachfolgerin stehen dabei im Vordergrund.
( 3 ) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistung nicht zu. Auch eine bereits erfolgte Gewährung von Stiftungsmitteln oder das bloße „In-Aussicht-Stellen“ führt nicht zu einem Leistungsanspruch.
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§ 3
Gemeinnützigkeit

( 1 ) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
( 2 ) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 4
Vermögen

( 1 ) Das Grundstockvermögen (anfängliches Stiftungsvermögen und die Zuwendungen in den Vermögensstock der Stiftung) ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen. Es ist von anderem Vermögen der Stiftung getrennt zu halten. Es kann zum Zwecke der Werterhaltung oder zur Stärkung seiner Ertragskraft unter Beachtung von Satz 1 umgeschichtet werden.
( 2 ) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Grundstockvermögens und aus den Zuwendungen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich dazu bestimmt wurden, das Grundstockvermögen zu stärken.
( 3 ) Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen der Regelungen der Abgabenordnung Rücklagen zu bilden.
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§ 5
Stiftungsorgan

( 1 ) Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
( 2 ) Die Mitglieder des Vorstandes sind unentgeltlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen im Zusammenhang der Stiftungstätigkeit entstandenen notwendigen angemessenen Aufwendungen.
( 3 ) Die Mitglieder des Vorstandes haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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§ 6
Stiftungsvorstand

( 1 ) Der Vorstand besteht aus vier, höchstens sechs Mitgliedern, die einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören sollen, wobei die Mehrheit einer Mitgliedskirche der EKD angehören muss:
  1. vier Mitglieder werden vom Gemeindekirchenrat der Evangelischen Mariengemeinde Ostprignitz oder ihrer Rechtsnachfolgerin gewählt, davon muss mindestens ein Mitglied dem Gemeindekirchenrat angehören,
  2. aus den Inhaberinnen und Inhabern einer Pfarrstelle der Evangelischen Mariengemeinde Ostprignitz oder deren Rechtsnachfolgerin bestimmt der Gemeindekirchenrat ein Mitglied qua Amt, sofern eine Pfarrstelle entsprechend besetzt ist.
Die Stadt Kyritz oder ihre Rechtsnachfolgerin kann außerdem ein Mitglied ihrer Stadtverordnetenversammlung als Mitglied des Vorstands bestimmen.
( 2 ) Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt sechs Jahre. Wiederwahl und Wiederbestimmung sind zulässig. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
( 3 ) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder endet mit dem Ablauf der Amtszeit, durch Tod oder durch jederzeit mögliche Niederlegung. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, bestellen die übrigen Mitglieder dessen Nachfolger. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt.
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§ 7
Aufgaben des Stiftungsvorstands

( 1 ) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und handelt durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
( 2 ) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes haben im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu verwirklichen. Sie sind zur gewissenhaften, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel verpflichtet.
( 3 ) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer oder sonstiges Hilfspersonal anstellen und die dazu erforderlichen Verträge abschließen oder Sachverständige hinzuziehen, soweit die Erträge des Stiftungsvermögens dies erlauben und der Umfang der Stiftungstätigkeit dies erfordert.
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§ 8
Sitzungen und Beschlussfassung des Stiftungsvorstands

( 1 ) Der Vorstand tagt mindestens viermal jährlich; im Übrigen nach Bedarf oder wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes unter Angabe eines wichtigen Grundes dies verlangen.
( 2 ) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Regel auf Sitzungen. Die Sitzungen können in Präsenz, als Video- oder Telefonkonferenzen oder auch hybrid durch die Zuschaltung einzelner Mitglieder abgehalten werden. Die Entscheidung darüber trifft die- oder derjenige, die oder der über Ort und Zeit der Sitzung bestimmt. Ausnahmsweise und außer in den Fällen des § 9 dieser Satzung, ist die Beschlussfassung durch Abstimmung in Textform mit Zustimmung aller Mitglieder zulässig.
( 3 ) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende oder im Falle der Verhinderung die Stellvertreterin oder der Stellvertreter zu der Sitzung mit einer Frist von sieben Tagen in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung geladen hat und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ein Verstoß ist unbeachtlich, wenn alle Mitglieder des Vorstandes anwesend sind und kein Mitglied des Vorstandes den Verstoß rügt.
( 4 ) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
( 5 ) Über die Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen und von der oder dem Vorsitzenden, bei deren oder dessen Abwesenheit von der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen. Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren sind in einem Protokoll schriftlich festzuhalten. Die Abstimmungen sind diesem beizufügen.
( 6 ) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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§ 9
Satzungsändernde Beschlüsse, Auflösung der Stiftung

( 1 ) Änderungen der Satzung kann der Vorstand einstimmig beschließen, wenn diese nicht den Stiftungszweck berühren und die ursprüngliche Gestaltung der Stiftung nicht wesentlich verändern oder die Erfüllung des Stiftungszwecks erleichtern.
( 2 ) Änderungen des Zwecks, die Zulegung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung können nur in einer Sitzung bei Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder einstimmig beschlossen werden. Solche Beschlüsse sind nur zulässig, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.
( 3 ) Beschlüsse nach Absatz 1 und 2 bedürfen der Genehmigung der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde. Sie sind der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen; die Beschlüsse nach Absatz 2 bedürfen darüber hinaus der Genehmigung der staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörde.
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§ 10
Geschäftsjahr, Kassen- und Buchprüfung, Prüfung der Jahresrechnung

( 1 ) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
( 2 ) Zum Ende jeden Geschäftsjahres sind vom Vorstand eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und ein Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu fertigen. Der Vorstand kann dazu eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen. Der Auftrag muss sich in diesem Fall auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die satzungsgemäße Verwendung der Erträge und Zuwendungen erstrecken. Dies ist der kirchlichen Stiftungsbehörde innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres vorzulegen.
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§ 11
Vermögensanfall

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Kinder- und Jugendhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie kirchlicher Zwecke.
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§ 12
Rechtsaufsicht

( 1 ) Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, vertreten durch das Konsistorium, als kirchlicher Stiftungsaufsichtsbehörde.
( 2 ) Der Vorstand ist verpflichtet, der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde unverzüglich die jeweilige Zusammensetzung der Stiftungsorgane und jede Änderung innerhalb der Stiftungsorgane einschließlich der Verteilung der Ämter anzuzeigen und die Anschrift der Stiftung und der Mitglieder der Stiftungsorgane mitzuteilen.
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§ 13
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen, frühestens aber am 1. November 2024, in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 17. Oktober 2024 beschlossen und am 17. Dezember 2024 durch das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
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Nr. 7Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:81/261
    Berlin, den 4. Dezember 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Karstädt-Land, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KARSTÄDT-LAND“.
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  2. Konsistorium Az.: 1312-03:91/032
    Berlin, den 5. Dezember 2024
    Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENGEMEINDE BERLIN“.
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  3. Konsistorium Az.: 1312-03:49/156
    Berlin, den 9. Dezember 2024
    Die Evangelische Jakobus Kirchengemeinde im Odervorland, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums mit Wirkung vom 1. Januar 2025 das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE JAKOBUS KIRCHENGEMEINDE IM ODERVORLAND“.
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  4. Konsistorium Az.: 1312-04:15/073
    Berlin, den 17. Dezember 2024
    Der Evangelische Kirchenkreisverband Berlin Mitte-West hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit dem Beizeichen „VI“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANG. KIRCHENKREISVERBAND BERLIN MITTE-WEST“.
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  5. Konsistorium Az.: 1312-03:64/127
    Berlin, den 18. Dezember 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Uckermark-Lychen, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums mit Wirkung vom 1. Januar 2025 das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE UCKERMARK-LYCHEN“.
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  6. Konsistorium Az.: 1312-03:86/107
    Berlin, den 20. Dezember 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Bardenitz-Dobbrikow, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums mit Wirkung vom 1. Januar 2025 das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE BARDENITZ-DOBBRIKOW“.
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  7. Konsistorium Az.: 1312-03:86/001-74.06
    Berlin, den 2. Januar 2025
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Jüterbog-Kloster Zinna, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“, „II“ und „III“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE JÜTERBOG-KLOSTER ZINNA“.
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Nr. 8Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:81/261
    Berlin, den 4. Dezember 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Karstädt mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE KARSTÄDT“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Nebelin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEBELIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Laaslich mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LAASLICH“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Mesekow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MESEKOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Blüthen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BLÜTHEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Glövzin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GLÖVZIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Premslin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PREMSLIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Strehlen mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE STREHLEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Dallmin mit der Umschrift „SIEGEL DER PAROCHIE DALLMIN“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Kribbe mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU KRIBBE“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:91/032
    Berlin, den 5. Dezember 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelisch-reformierten Bethlehems-Kirchengemeinde mit der Umschrift „EVANG-REFORMIRTE BETHLEHEMSKIRCHE BERLIN“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelisch-reformierten Schlosskirchengemeinde Berlin-Köpenick mit der Umschrift „SIGIL:EGCL:REF:CÖPNIC:“, beide Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:49/156
    Berlin, den 9. Dezember 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Biegen-Jacobsdorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BIEGEN-JACOBSDORF“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Jakobus Kirchengemeinde Arensdorf-Sieversdorf mit der Umschrift „EV. JAKOBUS KIRCHENGEMEINDE ARENSDORF-SIEVERSDORF“, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:64/127
    Berlin, den 18. Dezember 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Lychen mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde zu Lychen“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Annenwalde mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ANNENWALDE“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Rutenberg mit der Umschrift „SIEGEL D. EVANG. LUTHER. KIRCHE RUTENBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Bredereiche mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BREDEREICHE“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Himmelpfort mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE HIMMELPFORT“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 außer Geltung gesetzt.
  5. Konsistorium Az.: 1312-03:86/107
    Berlin, den 20. Dezember 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Bardenitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BARDENITZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Dobbrikow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DOBBRIKOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Felgentreu-Zülichendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FELGENTREU-ZÜLICHENDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Frankenförde mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE FRANKENFÖRDE“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Hennickendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HENNICKENDORF“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 außer Geltung gesetzt.
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:86/001-74.06
    Berlin, den 2. Januar 2025
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Jüterbog mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai Jüterbog“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Kloster Zinna mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde Kloster Zinna“, beide Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, werden außer Geltung gesetzt.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 9Erneute Ausschreibung der Projektstelle „Aufbau Struktur diakonisch-gemeindepädagogisches Berufsfeld auf landeskirchlicher Ebene“ (w/m/d)
im Konsistorium

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist Arbeitgeberin für mehr als 8.500 Menschen in der Region. Ob im Pfarrdienst, in der Kindertagesstätte, in der Verwaltung oder im Entwicklungsdienst - gemeinsam gestalten wir EKBO und leben christliche Werte in unserer Arbeit.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für das Referat Kirchliches Leben eine:n Mitarbeiter:in (w/m/d) für die Projektstelle „Aufbau Struktur diakonisch-gemeindepädagogisches Berufsfeld auf landeskirchlicher Ebene“ (2. Projektphase), gemäß EG 11 TV-EKBO, mit 50 % Beschäftigungsumfang, befristet für drei Jahre.
Der oder die Mitarbeiter:in arbeitet in der Abteilung Theologie und Kirchliches Leben mit und gestaltet die Aufgaben eng vernetzt mit anderen Arbeitsbereichen, die für den diakonisch-gemeindepädagogischen Dienst (DGD) oder andere Berufsfelder Verantwortung tragen (z. B. Abteilung 4 des Konsistoriums, Amt für kirchliche Dienste - AKD). Es gehört zu seinen bzw. ihren Aufgaben, eine nachhaltige Struktur zur landeskirchlichen Steuerung und Stärkung der Sichtbarmachung des diakonisch-gemeindepädagogischen Berufsfeldes aufzubauen und in der künftigen Organisationsstruktur des Konsistoriums entsprechend zu etablieren. Der oder die Mitarbeiter:in kann und soll hierbei auf die Ergebnisse der 1. Projektphase (2022-2024) aufbauen und an den berufsbiographisch profilierten Schwerpunktthemen anknüpfen, die zeitlich aufeinander folgend im Projektplan verankert sind:
  1. vom Engagement ins Studium (#wasmitkirche),
  2. als Fachkraft in den kirchlichen Dienst (#allerAnfang),
  3. Personalmanagement und -bindung (#beruflichentwickeln).
Im Einzelnen umfasst dies (teilweise auf die Projektphasen verteilt) folgende Aufgaben:
  • Vorbereitung des landeskirchlichen DGD-(Fach-)Tags für die Mitarbeitenden in allen diakonisch-gemeindepädagogischen Handlungsfeldern (zuletzt 2022, geplant für 2025 oder 2026),
  • Planung und Vorbereitung des zentralen DGD-Segnungsgottesdienstes (voraussichtlich 2026),
  • Entwicklung von Werbe- und Informationsmaßnahmen (z. B. Werbeflyer, Homepage kirchlicher Berufe, Orientierungswochenende),
  • Koordination der Träger der Ausbildungen zur Qualitätsentwicklung und Steuerung,
  • Mitarbeit an der Entwicklung von Maßnahmen der Personalentwicklung und -bindung sowie am langfristigen Ziel einer personalwirtschaftlichen Bedarfsplanung für den DGD,
  • Wahrnehmung der Interessensvertretung des diakonisch-gemeindepädagogischen Berufsfelds auf landeskirchlicher Ebene und Mitarbeit für die EKBO in der EKD-Konferenz der Referent:innen und Beauftragten für diakonisch-gemeindepädagogische Berufsprofile,
  • Mitarbeit an einer Gesamtkonzeption der Dienstgemeinschaft der Verkündigungsdienste in der EKBO,
  • Mitarbeit an der Entwicklung eines gemeinsamen Gesetzes für das diakonisch-gemeindepädagogische Berufsfeld,
Bewerber:innen zeichnet aus:
  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Religions- und Gemeindepädagogik oder eine diakonische Ausbildung,
  • ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
  • umfassende Erfahrungen im diakonisch-gemeindepädagogischen Handlungsfeld,
  • Teamfähigkeit und Gestaltungswillen,
  • Organisationsgeschick,
  • Freude an der Arbeit im Team und Aufgeschlossenheit gegenüber Gremienarbeit,
  • die Bereitschaft, ein zukunftsträchtiges Arbeitsfeld mit begrenzten Ressourcen neu zu entwickeln,
  • die Bereitschaft zu Reisetätigkeit.
Das Angebot:
  • ein moderner Arbeitsplatz im Herzen Berlins und in grüner Nachbarschaft,
  • ein bevorzugter Zugang zu freien Wohnungen der Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS),
  • bezuschusstes Deutschlandticket Job,
  • eine Dienstgemeinschaft, die gemeinsam Andachten feiert und für die der Mensch im Mittelpunkt steht,
  • gelebtes und wertschätzendes Miteinander im Haus und in den einzelnen Teams,
  • ein Arbeitsplatz mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • Interesse der Leitung an innovativen Lösungen,
  • eine leistungsgerechte und attraktive Vergütung nach dem TV-EKBO sowie regelmäßige Entgeltanpassungen und eine Jahressonderzahlung,
  • eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen,
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen (bei Vollzeitbeschäftigung) und Arbeitsbefreiung am 24. und 31. Dezember,
  • ein zusätzlicher Kinderurlaubstag pro Jahr und Kind (<U18),
  • eine familienfreundliche Arbeitsumgebung,
  • regelmäßige betriebliche Vorsorgeuntersuchungen,
  • vielfältige Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung,
  • flexible Arbeitsplatzgestaltung: Gleitzeit sowie die Möglichkeit der Teilzeit und des Jobsharings für eine Balance zwischen Beruf und Privatem, mobiles Arbeiten und
  • betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangebote sowie eine moderne Kantine.
Dienstsitz ist das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin-Friedrichshain. Möglichkeiten für mobiles Arbeiten sind gegeben.
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Um einen entsprechenden Hinweis in den Bewerbungsunterlagen wird gebeten.
Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, ggf. einen Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Weitere Auskünfte erteilt der Leiter des Referats Kirchliches Leben Oberkonsistorialrat Dr. Clemens W. Bethge, Telefon: 030/24344-275, E-Mail: c.bethge@ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 18. Februar 2025 ausschließlich per E-Mail in einer Datei erbeten an Personalreferentin Manja Matthäi, E-Mail: bewerbung@ekbo.de.

Nr. 10Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Nikolassee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 85 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Gemeinde beabsichtigt, eine spendenbasierte Aufstockung des Dienstumfangs auf 100 % zu ermöglichen.
    Die Gemeinde Nikolassee hat rund 2.500 Gemeindeglieder und liegt am südwestlichen Stadtrand von Berlin. Seen und Wälder zeichnen diesen Stadtteil ebenso aus wie eine ausgezeichnete städtische Infrastruktur, die Berlin und Potsdam verbindet.
    Zum denkmalgeschützten Ensemble gehören neben der Kirche und dem ehemaligen Pfarrhaus von 1911 außerdem der gemeindeeigene Kirchhof und ein großzügiges Gemeindehaus mit integriertem Kindergarten.
    Die aktive Bürgergemeinde mit über 100-jähriger Geschichte war die Heimat des Theologen und Dichters Jochen Klepper, in der Kirche traf sich mehrmals die „Bekennende Kirche“. Weitere detaillierte Informationen über die Gemeinde bietet die Webseite www.gemeinde-nikolassee.de.
    Die Gemeinde ist:
    • engagiert,
    • anspruchsvoll und
    • liebenswert.
    Hervorzuheben sind insbesondere:
    • eine Kantorin, die für Kirchenmusik auf hohem Niveau sorgt,
    • ein erfahrener und engagierter Gemeindekirchenrat, der die Gemeinde leitet,
    • ein aktiver Gemeindebeirat,
    • ein Kindergarten mit 90 Plätzen als fester Bestandteil des Gemeindelebens,
    • ein großzügiges Gemeindehaus, in dem regelmäßig vielfältige Veranstaltungen für Jung und Alt, Musik, Kunst & Kultur und Sport angeboten werden.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine gute Einarbeitung und Unterstützung beim „Ankommen“,
    • das Arbeiten im Team: dazu zählen neben vielen ehrenamtlich Engagierten ganz besonders das Kernteam aus Kantorin (halbe B-Stelle), Küsterin und Friedhofsverwalterin, das mit dem Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats in sehr enger, froher, vertrauensvoller Abstimmung arbeitet,
    • eine Dienstwohnung im Gemeindehaus,
    • die Aussicht auf ein dienstfreies Wochenende im Monat,
    • ein vom Kirchenkreis gefördertes Deutschlandticket-Job bzw. VBB-Firmenticket.
    Die Gemeinde wünscht eine Pfarrperson, die :
    • integrativ tätig und
    • theologisch fundiert und gesellschaftlich auf der Höhe der Zeit ist,
    • Gemeinde integriert denkt: mit den Nachbargemeinden und dem Kirchenkreis, verbunden mit der Diakonie und weiteren evangelischen Partner:innen,
    • einen Schwerpunkt auf die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit legt,
    • auch digital verkündigen will und kann.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Wolfgang Schmiedel, Telefon: 0173/1643935, E-Mail: dr.schmiedel@t-online.de, oder Superintendent Johannes Krug, Telefon: 030/200094011.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. In den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Teltow, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, sind zwei Pfarrstellen mit insgesamt bis zu 150 % Dienstumfang wieder zu besetzen.
    Die Besetzung der (1.) Pfarrstelle erfolgt durch Gemeindewahl mit 100 % Dienstumfang, die Besetzung der (3.) Pfarrstelle durch konsistoriale Besetzung mit 50 % Dienstumfang.
    Zwei gemeinsame Bewerbungen im Team mit jeweils 75 % Dienstumfang sind ebenfalls möglich.
    Der Pfarrsprengel besteht aus zwei selbstständigen Gemeinden, der Evangelischen Kirchengemeinde St. Andreas Teltow und der Kirchengemeinde Ruhlsdorf. Er verbindet rund 4.200 Seelen (davon rd. 3.900 in Teltow und rd. 300 in Ruhlsdorf).
    Der Pfarrsprengel ist über die S-Bahn sowie Regionalbahn und ein gut ausgebautes Straßennetz sehr gut an Berlin und Potsdam angeschlossen. Er ist eingebunden in ein funktionierendes kommunales Netzwerk. Kindertagesstätten, Grund- und Gesamtschulen, Gymnasien und Senior:inneneinrichtungen sind vorhanden. Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin-Teltow-Lehnin ist Partner im kreiskirchlichen Steuerungskreis „Evangelisch in Teltow-Zehlendorf“ – mit ihm und weiteren diakonischen Trägern am Ort bieten sich zahlreiche, z. T. noch ausbaufähige Kooperationsmöglichkeiten.
    Die ausgeschriebenen Pfarrstellen sollen schwerpunktmäßig im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde St. Andreas Teltow Einsatz finden.
    Der Pfarrsprengel bietet:
    • eine weitere Pfarrerin mit Schwerpunkt in Ruhlsdorf (50 % DU),
    • einen Pfarrer im Ehrenamt,
    • eine neu erbaute Kindertagesstätte,
    • einen gemeindlichen Friedhof mit Kapelle, die auch für besondere Gottesdienste genutzt wird,
    • einen Diakon für die Arbeit mit Familien und Kindern,
    • eine Leiterin der Kantorei sowie mehrere Organisten als Honorarkräfte; 50 % Kirchenmusik stehen aktuell zur Besetzung an,
    • eine Küsterin,
    • einen Haus- und Kirchwart,
    • einen Gemeindekirchenrat, der sich leidenschaftlich für die Belange der Gemeinde einsetzt,
    • eine aktive Junge Gemeinde; eine personelle Verstärkung im Bereich der Jugendarbeit ist in Vorbereitung,
    • tatkräftige Ehrenamtliche, engagiert in ca. 20 Gruppen und Kreisen,
    • einen ehrenamtlichen Besuchsdienst,
    • das verlässliche Arbeiten im Rahmen des Konzepts für Prävention und Krisenintervention im Kirchenkreis,
    • die Aussicht auf ein dienstfreies Wochenende im Monat,
    • ein BVG-Firmenticket, das vom Kirchenkreis bezuschusst wird,
    • eine geräumige Pfarrwohnung (Ritterstraße 11, 3,5 Zimmer, ca. 140 m²). Eine zweite Pfarrdienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Die Gemeinden sind bei der Wohnungssuche behilflich.
    Der Pfarrsprengel sucht zwei Pfarrpersonen bzw. ein Pfarrteam, die bzw. das:
    • Verkündigung in der Schinkelschen Altstadtkirche St. Andreas, der mittelalterlichen Dorfkirche von Ruhlsdorf und einer Siedlungskirche liturgisch und homiletisch auf der Höhe der Zeit feiert,
    • Freude und Talent an der Verkündigung auch im digitalen Raum mitbringt,
    • Konfirmand:innenarbeit mit regelmäßig über 40 Konfirmandinnen und Konfirmanden schätzt,
    • mit den beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Team zusammenarbeiten will und kann – das schließt die Bereitschaft zur Übernahme von Personalverantwortung ein,
    • Kirche als evangelisches Netzwerk denkt, d. h. als Zusammenwirken von Gemeinden, diakonischen Partner:innen und weiteren evangelischen Trägern.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats St. Andreas Teltow Enrico Roesler, Telefon: 03328/474884, und Superintendent Johannes Krug, Telefon: 030/200094011.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 11Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Potsdam ist ab sofort für die Dauer von sechs Jahren mit 50 % Dienstumfang zu besetzen.
    Die Evangelische Studierendengemeinde Potsdam (ESG) ist ein gemeindlicher Ort für die 25.000 Studierenden der Universitäten an den Standorten Potsdam, Golm und Griebnitzsee.
    Die Studienzeit ist ein Schlüsselmoment im Glaubensleben. Studierende leben meist das erste Mal allein und sind nicht mehr in zuvor wirksame kirchliche Strukturen eingebunden. Sie organisieren zum ersten Mal selbstständig, weit weg von der Familie, das eigene Leben und den eigenen Glauben und müssen entscheiden, ob und wie viel Raum die evangelische Kirche im Leben noch einnehmen wird. Diese Zeit ist prägend.
    Im Kontext von Hochschule und Wissenschaft stehen gesellschaftspolitische, theologische und ethische Fragestellungen bei Gemeindeabenden, Online-Veranstaltungen, in Arbeitskreisen und auf Reisen im Vordergrund. Lebendige, von Studierenden gestaltete ökumenische Gottesdienste werden regelmäßig im Semester in Potsdam-Golm gefeiert. Semesterrhythmus, Fluktuation und Regelstudienzeit formen das von Mitbestimmung und Mitverantwortung geprägte Gemeindeleben, das häufig am Abend und an den Wochenenden stattfindet, bisweilen auch in digitalen Formaten.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Organisation des Gemeindeprogramms (Gottesdienste, Veranstaltungen, Gemeindeabende, Exkursionen, spirituelle Angebote, …),
    • Seelsorge und Beratung von Studierenden,
    • Förderung von ehrenamtlichem Engagement und studentischer Verantwortung (Gemeinderat, Gemeindeversammlung, Programmplanung),
    • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Social-Media-Bereich (X, Instagram, YouTube),
    • Kontakte und Vernetzung mit universitären, kirchlichen und kommunalen Strukturen,
    • Seelsorge für Mitarbeitende der Universität,
    • soziale Beratung, besonders ESG-Notfonds,
    • Verwaltung der Finanzen und Räume,
    • regelmäßiger Austausch mit den anderen ESG-Pfarrer:innen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO),
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Studierendenseelsorge.
    Erwartet wird:
    • Reflexionsfähigkeit, Auseinandersetzung mit theologischen und ethischen Grundfragen der Gegenwart,
    • Fähigkeit, auf kirchenferne Studierende an ihren Lebens- und Wirkungsorten zuzugehen und sie einzuladen,
    • Fähigkeit, theologische Zusammenhänge lebensnah zu verkündigen und die eigene Glaubenshaltung zu kommunizieren,
    • praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen,
    • nachgewiesene seelsorgliche Kompetenz,
    • solide Kenntnisse im Umgang mit sozialen Medien und Kommunikationsformen im Internet (Portale, Blogs, e-learning etc.),
    • Kommunikationsfähigkeit in den unterschiedlichen Kontexten,
    • Organisationsfähigkeit,
    • Flexibilität im Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsformen,
    • ökumenisches Engagement und Interesse an interreligiösen Begegnungen,
    • sichere Fremdsprachenkenntnisse (v. a. Englisch, Französisch),
    • Authentizität, Vertrauenswürdigkeit und Feingefühl in der Gestaltung von internationalen und interreligiösen Begegnungen.
    Geboten wird:
    • ein engagierter ESG Vorstand,
    • schöne Räumlichkeiten in der Potsdamer Innenstadt,
    • herrlich gelegener, sehr gut geeigneter Kirchenraum,
    • Gemeinschaft mit Leidenschaft fürs Musizieren; Studierende, die mit Klavier und Gitarre begleiten,
    • viel Gestaltungsfreiraum,
    • aufgeschlossene und herzliche Gemeinschaft,
    • Humor,
    • Studierende aus unterschiedlichen Fachbereichen,
    • kollegialer Austausch und Kooperation mit ESG-Pfarrer:innen der EKBO,
    • intensive ökumenische, jedoch frei gestaltbare Zusammenarbeit mit der KSG-Potsdam,
    • spezielle Qualifizierung für die Arbeit in der ESG auf EKD-Ebene.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Arne Warthöfer, ESG Berlin, Telefon 0176/43530344, E-Mail: arne.warthoefer@esgberlin.de, sowie die zuständige Referentin für Spezialseelsorge Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286, E-Mail: sabine.habighorst@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neuzelle, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD befinden.
    Die Kirchengemeinde hat 900 Gemeindeglieder, die in den verschiedenen Orten des Amts Neuzelle leben. Zu ihr gehören sechs sanierte Kirchen und zwei Gemeindehäuser.
    Neuzelle ist ein staatlich anerkannter Erholungsort in reizvoller und touristisch erschlossener Landschaft zwischen der Oderniederung und dem Schlaubetal. Bekannt ist Neuzelle durch das ehemalige Zisterzienserkloster – das „Barockwunder Brandenburgs“ – mit seinen beiden barock ausgestatteten Kirchen, der katholischen Stiftskirche und der 2010 bis 2015 umfassend sanierten evangelischen Kreuzkirche.
    Der Ort hat eine gut ausgestattete Infrastruktur mit Amtsverwaltung, Kindertagesstätten, Grundschule, Gymnasium und Musikschule in freier Trägerschaft, Freibad, Bahnhof, Arztpraxis und Einkaufsmöglichkeiten.
    Die Kirchengemeinde wünscht eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die oder der in der Kommunikation des Evangeliums den Mittelpunkt ihres bzw. seines Dienstes sieht und sich allen Altersgruppen der Gemeinde verpflichtet fühlt. Sie bzw. er sollte das lebendig halten, was das Gemeindeleben bisher ausgemacht hat, und gemeinsam mit den Gemeindegliedern Angebote entwickeln, die auch weitere Menschen ansprechen.
    Wichtig ist für die Kirchengemeinde ebenfalls die Zusammenarbeit mit der katholischen Pfarrgemeinde. Seit 2018 haben Mönche des Zisterzienserordens in Neuzelle ein Subpriorat gegründet. Gegenwärtig leben in Neuzelle sieben Mönche und drei Ordensschwestern. Die ökumenische Gemeinschaft mit diesen Schwestern und Brüdern bereichert das Gemeindeleben der katholischen und evangelischen Gemeinde Neuzelles außerordentlich. Beständig wächst die Bedeutung Neuzelles in der brandenburgischen Kulturlandschaft.
    Darum wird die Bereitschaft erwartet, Tourismus und Kultur als eine geistliche Herausforderung zu entdecken und sie mit evangelischem Profil zu begleiten. Die Mitarbeit im Kuratorium der Stiftung Stift Neuzelle gehört in diesem Zusammenhang zu den besonderen Herausforderungen.
    Die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht im Umfang der Pfarrverpflichtung wird erwartet.
    Es gibt eine gute Zusammenarbeit in der Region Eisenhüttenstadt, die in Zukunft vertieft werden soll. Die gottesdienstliche Arbeit wird durch Lektor:innen und einen Kindergottesdienstkreis unterstützt. Eine kreiskirchliche gemeindepädagogische Mitarbeiterin ist mit etwa 35 % in der Arbeit mit Kindern und Familien tätig. Mit der Jugendarbeit in der Region ist ein Diakon beauftragt. Die musikalische Begleitung der Gottesdienste und die Leitung des Kirchenchors erfolgt durch eine Kirchenmusikerin mit einem Stellenumfang von 25 %. Der ökumenische Bläser:innenkreis probt in den Räumen des evangelischen Pfarramts. Es gibt eine Mitarbeiterin, die die wirtschaftliche Verwaltung der Region Eisenhüttenstadt durchführt und an einem Tag in der Woche Verwaltungsarbeiten in Neuzelle erledigt.
    Zahlreiche Ehrenamtliche und einige geringfügig Beschäftigte unterstützen die vielfältige gemeindliche Arbeit. Eine geräumige Dienstwohnung mitten im Kloster bietet einen reizvollen Lebensraum. Das Amtszimmer und die Gemeinderäume befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
    Weitere Auskünfte erteilen in der Kirchengemeinde Manuela Moeck, Telefon: 0333652/822872, Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, Steingasse 1A, 15230 Frankfurt (Oder), Telefon: 0335/5563131, sowie die Webseite der Kirchengemeinde: www.ev-kirchengemeinde-neuzelle.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen. Mit der Besetzung verbunden ist die Verwaltung der (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming für den Dienst in der Region I des Kirchenkreises mit weiteren 50 % Dienstumfang.
    Die Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf liegt im südlichen Umland Berlins und ist über Regionalbahn und S-Bahn an Berlin angeschlossen. In der Region befinden sich mehrere Kindertagesstätten, Grundschulen, Gesamtschulen und ein Gymnasium. Die Orte zeichnen sich durch ein besonders gutes Zusammenleben zwischen Alteingesessenen und Zugezogenen aller Generationen aus. Alle Formen der Gemeindearbeit sind vorhanden durch die Zusammenarbeit eines motivierten regionalen Teams aus weiteren drei Pfarrpersonen, zwei Kirchenmusiker:innen sowie drei Diakon:innen (Stellenumfang 250 % RAZ). Am gottesdienstlichen Leben in Dahlewitz-Diedersdorf beteiligen sich darüber hinaus zahlreiche Prädikant:innen und nebenamtliche Musiker:innen. In Dahlewitz und Diedersdorf gibt es jeweils eine Dorfkirche als Gottesdienstort. Die Kirchengemeinde Dahlewitz-Diedersdorf hat rund 580 Gemeindeglieder, die gesamte Region rund 5.800.
    Die regionalen Anteile der Stelle sollen in der Wachstumsregion der Gemeinden in Blankenfelde, Mahlow, Rangsdorf, Dahlewitz und Diedersdorf die generationenübergreifende Arbeit mit jungen Menschen verstärken. Dabei gibt es viel Raum für neue und kreative Formen der Gemeindearbeit.
    Die Kirchengemeinde wünscht neben der Freude an einem lebendigen gottesdienstlichen Leben vor allem Kompetenzen in der Seelsorge.
    Die Region I des Kirchenkreises wünscht eine Pfarrerin, einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen mit Lust an neuen Formen von Gottesdienstgestaltung, guter Vernetzungskompetenz und Teamfähigkeit.
    Schwerpunktmäßig geht es bei der Stelle in beiden Bereichen um gottesdienstliche Aufgaben, die Arbeit mit Familien und Konfirmand:innen, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit sowie um die Planung und Begleitung regionaler Freizeiten. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Region freuen sich über eine enge Zusammenarbeit. Die Aufgaben werden in einer Dienstvereinbarung festgehalten.
    Ein energetisch saniertes Pfarrhaus am malerischen Diedersdorfer Dorfanger soll bezogen werden. Der Führerschein Klasse B ist Voraussetzung.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/335610, E-Mail: superintendentur@kkzf.de, sowie Pfarrerin Ulrike Voigt, Telefon: 0170/7634272, E-Mail: ulrike.voigt@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Nuthe-Fläming, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Nuthe-Fläming befindet sich im Niederen Fläming, einer attraktiven, touristischen Region südlich von Berlin (ungefähr einen Stunde Fahrtzeit mit der Bahn/dem Auto in die Hauptstadt) und umfasst die Kirchengemeinden Borgisdorf, Jüterbog, Kloster Zinna, Niedergörsdorf und Oehna. Insgesamt gehören ca. 3.000 Gemeindeglieder dazu.
    Im Pfarrsprengel sind derzeit zwei weitere Pfarrkollegen, eine Referentin der Geschäftsführung, zwei Gemeindesekretärinnen und eine Kirchenmusikerin und ein Kirchenmusiker tätig. Weitere Stellenanteile gibt es für die Arbeit mit Kindern, mit Jugendlichen und mit älteren Menschen.
    Man trifft sich regelmäßig zu Dienstberatungen in den Gemeinden und im Pfarrsprengel.
    Die Gemeinde bietet:
    • ein aktives und kompetentes Team an Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • eine Dienstwohnung im Pfarr- und Gemeindehaus in 14913 Niedergörsdorf; weiterhin umfasst das Gebäude ein Pfarrdienstzimmer, ein Gemeindebüro und einen Gemeinderaum,
    • einen großen Garten mit Gebäuden (Nebengelass), geeignet für Tierhaltung und Anbau von Obst, Gemüse und Blumen,
    • eine Regionalzug-Anbindung im Dorf,
    • günstige Lage an der „Flaeming-Skate“ für Aktivitäten auf Rädern,
    • Kindertagesstätte im Dorf, Grundschule im Nachbarort, weiterführende Schulen in Jüterbog, das „Fläming-Haus“ für ältere Menschen im Dorf,
    • überregionale kulturelle Angebote in „Das Haus“ in 14913 Altes Lager.
    Zu den Aufgaben wird gehören:
    • Gottesdienste in Stadt- und Dorfkirchen,
    • Amtshandlungen,
    • Teilnahme an der monatlichen Gemeindekirchenratssitzung,
    • Teilnahme an regionalen Dienstberatungen,
    • thematische Gestaltung von Gemeindegruppen,
    • seelsorgliche Gespräche und Besuche zu besonderen Anlässen,
    • Teilnahme und Mitwirkung am Dorfleben.
    Die Gemeindeglieder und Kolleginnen und Kollegen wünschen eine aufgeschlossene, zugewandte Person, die gemeinsam mit allen Akteur:innen das Gemeindeleben gestaltet und die gute Botschaft von der Liebe Gottes weitergibt.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Marlies Schmidt, E-Mail: marlies-schmidt@web.de, Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, E-Mail: superindendentur@kkzf.de, sowie Pfarrer Tileman Wiarda, E-Mail: tileman.wiarda@kkzf.de, und Pfarrer Tobias Kampf, E-Mail:tobias.kampf@kkzf.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark Brandenburg ist die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus ab sofort mit 100 % Dienstumfang für den Dienst am Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Voraussetzung ist neben der theologischen Qualifikation eine abgeschlossene klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023. Weitere Fortbildungen, z. B. im medizinethischen Bereich und im Bereich der Psychiatrieseelsorge, werden begrüßt.
    Das Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen ist ein Fachkrankenhaus mit 391 stationären und teilstationären Betten in den drei Kliniken und einem Gesundheitszentrum.
    Interessante Arbeitsfelder warten in der:
    • Fachklinik für Internistische Rheumatologie, Orthopädie und Rheumachirurgie,
    • Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,
    • Fachklinik für Pneumologie, Allergologie und Thoraxchirurgie und im
    • Johanniter-Gesundheitszentrum für Sozialpsychiatrie mit zwei Wohn- und einer Tagesstätte.
    Die evangelische Seelsorge erfährt im Johanniter-Krankenhaus eine große Akzeptanz, die nicht zuletzt im Leitbild der Johanniter-Krankenhäuser wurzelt (www.johanniter.de).
    Zu den Aufgaben gehören:
    • seelsorgliche Begleitung von Patientinnen und Patienten, An- und Zugehörigen sowie Klinik-Mitarbeiter:innen,
    • Einbindung und Vernetzung in Krankenhausstrukturen (z. B. Psychoonkologie, interdisziplinäres Palliativteam, Ethikkommission); Weiterbildungen, geistliche Begleitung von Mitarbeitenden,
    • Unterrichtseinheiten in der Krankenpflegeschule; ggf. innerbetriebliche Fortbildungen,
    • Gottesdienste, Andachten und andere spirituelle Angebote (nach gegebenen Möglichkeiten),
    • regelmäßige Sprechstunde in der Krankenhauskapelle,
    • Gestaltung der Feiern zu den kirchlichen Festzeiten,
    • Begleitung der „Grünen Damen und Herren“ (Einzelgespräche und monatliche Teambesprechungen),
    • kurze Andacht zu Beginn der Kuratoriumssitzungen,
    • Vernetzung mit umliegenden Gemeinden, Kirchenkreis, Landeskirche,
    • Öffentlichkeitsarbeit und Beiträge zur Unternehmenskultur.
    Die Zusammenarbeit mit den anderen psychosozialen Diensten ist selbstverständlich.
    Der Kirchenkreis freut sich sehr auf die Bewerbungen. Es wäre schön, wenn der Wohnort in gut erreichbarer Nähe zum Dienstort liegen würde. Eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Diakonie und alle Schultypen sind vor Ort vorhanden. Die „Sabinchenstadt“ Treuenbrietzen liegt verkehrsgünstig ca. 50 km südlich von Berlin.
    Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretende Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Susanne Graap, Telefon: 03381/225718 oder 0173/6274504, E-Mail: graap.susanne@ekmb.de, und die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Reformationsgemeinde Westhavelland, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit dem Dienstsitz in Nennhausen, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Reformationsgemeinde Westhavelland ist Anfang 2001 durch die Fusion mehrerer Pfarrsprengel entstanden. Zur Gemeinde gehören ca. 909 Gemeindeglieder.
    Eine Katechetin und eine Kirchenmusikerin sind anteilig in der Gemeinde hauptberuflich tätig. Für die Verwaltung der Gemeinde und der Friedhöfe ist eine Küsterin mit einem Dienstumfang von 60 % angestellt. Bei der Geschäftsführung steht ein engagierter Gemeindekirchenratsvorsitzender zur Seite.
    Zum Dienst der Pfarrerin bzw. des Pfarrers oder der ordinierten Gemeindepädagogin bzw. des ordinierten Gemeindepädagogen gehört die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senior:innen sowie die Erteilung von zwei Pflichtstunden Religionsunterricht.
    Die Gemeinde wünscht eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • gern Gottesdienste feiert,
    • die Lebendigkeit sowohl der traditionellen als auch modernen Form der Gemeindearbeit am Herzen liegt,
    • offen auf Menschen zugeht und sie seelsorglich begleitet,
    • die Zusammenarbeit mit den kirchlichen Fördervereinen, Kommunen und deren Einrichtungen sowie Vereinen pflegt.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine regionale Zusammenarbeit gepflegt. Das setzt die Bereitschaft zur Teamarbeit voraus.
    Der Dienstsitz der Pfarrstelle ist Nennhausen, ein Dorf mit ca. 900 Einwohner:innen und einer gut entwickelten Infrastruktur. In Nennhausen gibt es eine Kindertagesstätte, eine Grundschule, eine Zahnarztpraxis, mehrere Einkaufsmöglichkeiten sowie die kommunale Amtsverwaltung. Ein Gymnasium und weiterführende Schulen befinden sich in der 15 Kilometer entfernten Kreisstadt Rathenow. In der Stadt Brandenburg an der Havel gibt es eine evangelische Schule.
    Mit der Regionalbahn ist man von Nennhausen in 45 Minuten in Berlin-Spandau.
    Ein grundsaniertes Pfarrhaus mit einer geräumigen Pfarrwohnung sowie einem separaten Amtszimmer und einem Gemeindebüro stehen zur Verfügung. Zum Grundstück gehört ein gepflegter Pfarrgarten mit Nebengelass.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Andreas Tutzschke, Telefon: 033876/ 40464 oder 0171/3270119, und Superintendent Thomas Tutzschke, Hamburger Straße 14, 14641 Nauen, Telefon: 03321/49118.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der neugebildeten Evangelischen Kirchengemeinde im Ländchen Bellin, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrbereich gehören die Kirchengemeinden Fehrbellin, Lentzke, Karwesee, Dechtow, Betzin und Brunne, die sich zum 1. Januar 2025 zu einer Kirchengemeinde vereinigt haben.
    Die insgesamt 1.179 Gemeindeglieder suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
    • die Menschen im ländlichen Umfeld seelsorgerisch begleitet, einladend und den Menschen zugewandt den christlichen Glauben vermittelt und Freude an der Arbeit mit allen Altersgruppen hat,
    • neue Ideen und Impulse in die Arbeit der evangelischen Kindertagesstätte einbringt (ein Trägerwechsel der Kita mit 50 Plätzen an Lafim Diakonie steht unmittelbar bevor),
    • neue Formate und Formen kirchlicher Arbeit in missionarischer Situation geben kann,
    • zu Teamarbeit bereit ist und mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeinde (ein Kirchenmusiker und eine Gemeindepädagogin, jeweils mit Stellenanteilen) und der Region sowie mit zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenarbeitet und das Leben der Gemeinde gestaltet,
    • musikalische Angebote in der Kirchengemeinde fördert,
    • Verbindung auf kommunaler Ebene und mit den Vereinen sucht.
    Zwei Stunden Religionsunterricht sind wöchentlich in Fehrbellin zu erteilen.
    Die Kirchengemeinde bietet:
    • eine Vielzahl von ehrenamtlich Mitarbeitenden,
    • einen ehrenamtlich geleiteten Chor,
    • einen Posaunenchor,
    • einen Frauenkreis,
    • drei ehrenamtliche Organist:innen,
    • eine hauptamtliche Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern,
    • ein regionales Gemeindebüro, das befristet besetzt ist,
    • eine große Offenheit für kreative Ideen, persönliche Akzente und individuelle Impulse, mit denen die neue Pfarrperson die Gemeinden bereichern kann.
    Eine Dienstwohnung im geräumigen Pfarrhaus in Fehrbellin steht zur Verfügung.
    Fehrbellin ist eine kleine Gemeinde mit ca. 9.000 Einwohner:innen im nördlichen Brandenburg, umgeben von abwechslungsreicher Natur mit einer sehr guten Infrastruktur. Neben einer evangelischen und städtischen Kindertagesstätte finden sich eine Grund- und Oberschule und in der nur 15 Minuten entfernten Fontane-Stadt Neuruppin gibt es außerdem eine evangelische Schule mit Grundschule, Oberschule und Gymnasium.
    Durch die gute Autobahnanbindung (A 24) erreicht man in einer halben Stunde die Grenzen der Hauptstadt Berlin.
    Weitere Auskünfte erteilen Kevin Kama, Nauener Straße 49, 16833 Linum, Telefon: 0152/05689121, Superintendent Thomas Tutzschke, Hamburger Straße 14, 14641 Nauen, Telefon: 03321/49118, Kerstin Tietz, Dorfstraße 48, 16833 Lentzke, Telefon: 033032/72035 oder 0170/2214544, sowie Nicole Dennstedt, Karl-Marx-Straße 7c, 16833 Fehrbellin, Telefon: 033932/616666.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der neugebildeten Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri Ketzin, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die neugebildete Gemeinde ist zum 1. Januar 2025 durch Fusion der ehemaligen Pfarrsprengel Ketzin (bestehend aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri Ketzin und der Kirchengemeinde Paretz) und Etzin (bestehend aus der Evangelischen Kirchengemeinde Etzin, der Kirchengemeinde Tremmen und der Evangelischen Kirchengemeinde Zachow) entstanden und hat insgesamt 976 Gemeindeglieder.
    Die schöne Fischerstadt Ketzin/Havel liegt inmitten einer herrlichen Fluss- und Seenlandschaft. Aktuell leben hier ca. 7.000 Menschen. Ketzin/Havel zeichnet sich durch eine sehr schöne Lage im Herzen des Bundeslands Brandenburg, direkt an der Havel zwischen Potsdam und Brandenburg an der Havel und natürlich vor den Toren der pulsierenden Metropole Berlin, aus. Vor Ort finden sich die gängigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, Schulen.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge.
    Auf folgende Aufgaben und vorhandene Strukturen können sich Bewerber:innen freuen:
    Perspektiven sind:
    • eine sanierte Pfarrwohnung mit Amtszimmer und Büro für die Gemeindesekretärin in unmittelbarer Nähe zur Havel,
    • eine evangelische Kindertagesstätte mit einem engagierten Team,
    • ein gemeinsamer Kirchenchor mit Freude an der Gestaltung von Konzerten und Gottesdiensten,
    • ein Team aus ehrenamtlichen und fest angestellten Mitarbeiter:innen, z. B. eine Gemeindesekretärin mit Stellenanteilen,
    • eine Kirchengemeinde, die sich auf neue Impulse freut,
    • ein Kleinbus, der für gemeinsame Gemeindeausflüge und Fahrten in der Kirchengemeinde zur Verfügung steht.
    Aufgaben sind:
    • abwechselnde Gottesdienste in den Kirchen der Gemeinde,
    • das Leben der Gemeinde engagiert zu begleiten, mitzugestalten und auf die Menschen offen zuzugehen,
    • Freude an der Kinder- und Jugendarbeit zu haben und dabei aktiv mit der Gemeindepädagogin zusammenzuarbeiten,
    • die Bewohner:innen im evangelischen Senior:innenzentrum in Ketzin beispielsweise im Rahmen von regelmäßigen Gottesdiensten zu begleiten und die gute Zusammenarbeit zwischen der evangelischen Kindertagesstätte und dem evangelischen Senior:innenzentrum zu fördern,
    • als Seelsorger:in den Menschen offen und zugewandt zu begegnen,
    • gemeinsam mit den Kirchenältesten und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kirchengemeinde eigene Akzente zu setzen und das Zusammenwachsen in der Region zu fördern.
    Die Gemeinde freut sich, mit der neuen Pfarrperson zusammen das Gemeindeleben zu gestalten.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine Zusammenarbeit in der Region gepflegt. Neben einer Gemeindepädagogin und einer Kantorin, die jeweils mit Stellenanteilen auch für die Gemeinde zuständig sind, gehören zwei Pfarrpersonen aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jacobi Nauen zum regionalen Team der hauptamtlich Mitarbeitenden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de, und Gemeindekirchenratsmitglied Torsten Raab, Telefon: 0172/1973141, E-Mail: info@raab-ketzin.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Februar 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 12Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Jennifer Felser als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Vera Hahn als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Dr. Ezequiel Hanke als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Johannes Herzer als ordinierter Gemeindepädagoge mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Kevin Houghton als ordinierter Gemeindepädagoge mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Anna Jakob als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Annegret Kaufmann als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025 befristet auf zwei Jahre,
Theodor Langkabel als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Oliver Matri als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2025 befristet auf zwei Jahre,
Johanna Moser als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Adrian Reinfeld als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Franz Sczotok als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Luisa-Theres Sinate als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Dr. Sarah-Magdalena Kingreen mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Pfarrerin Dorothee Land mit Wirkung vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Januar 2030.
Berufen in das Dienstverhältnis im Ehrenamt wurde:
Frau Eleonore Schulz mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
Übertragen wurde:
der Pfarrerin Dr. Sarah-Magdalena Kingreen die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste in der Evangelischen Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde mit Wirkung vom 1. Januar 2025 für die Dauer von sechs Jahren,
der ordinierten Gemeindepädagogin Andrea Kuhla die (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte mit Wirkung vom 16. Januar 2025 für die Dauer von sechs Jahren,
der Pfarrerin Dorothee Land die (10.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die Leitung des Zentrums Dialog und Wandel mit Wirkung vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Januar 2030,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Matthias Puppe die landeskirchliche Pfarrstelle für Migration und Integration mit Wirkung vom 1. Januar 2025 für die Dauer von sechs Jahren,
der Pfarrerin Uta Stiller die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Beauftragt wurde:
Pfarrerin Uta Stiller mit der Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste in der Evangelischen Domgemeinde Brandenburg, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 solange Pfarrerin Graap das Amt der stellvertretenden Superintendentin wahrnimmt.
Verlängert wurde:
der Zeitraum des Auftrags zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in der Evangelischen Emmaus-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, auf die Pfarrerin im Ehrenamt Dr. Gundula Grießmann über den 31. Dezember 2024 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Köpenick, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, auf die Pfarrerin Marit von Homeyer über den 28. Februar 2025 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (9.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf den Pfarrer Dr. Volker Jastrzembski über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2028 sowie der Zeitraum der Beauftragung mit der Wahrnehmung der Studierendenseelsorge in Berlin über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2027,
der Zeitraum des Auftrags zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Teltow, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, auf den Pfarrer im Ehrenamt Christoph Noack über den 31. Dezember 2024 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum des Auftrags zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf den Pfarrer im Ehrenamt Dr. Andreas Rauhut über den 31. Dezember 2024 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für die Studierendenseelsorge Berlin auf die Pfarrerin Ulrike Wohlrab über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2027 sowie der Zeitraum der Beauftragung zur Verwaltung der (4.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2027.
Einen ehrenamtlichen Auftrag hat erhalten:
Pfarrerin im Ehrenamt Eleonore Schulz zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in der Heilige-Geist-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 für die Dauer von sechs Jahren.
In den Wartestand ist getreten:
die ordinierte Gemeindepädagogin Swetlana Aktöre, zuletzt Inhaberin der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des 31. Januar 2025.
Entlassen wurde:
Pfarrer Justus Münster, zuletzt Inhaber der landeskirchlichen Pfarrstelle für die Notfallseelsorge in Berlin, auf eigenen Antrag mit Ablauf des 1. Januar 2025 unter Belassung der Rechte aus der Ordination.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Dagmar Apel, zuletzt Inhaberin der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für Migration und Integration, mit Ablauf des Monats Dezember 2024,
Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, zuletzt Generalsuperintendentin des Sprengels Berlin, mit Ablauf des Monats Dezember 2024,
Pfarrer Wolfgang Weiß, zuletzt Inhaber einer Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Ablauf des Monats Dezember 2024.

Nr. 13Theologische Prüfungen

Am 30. April 2024 haben insgesamt sieben Kandidat:innen die Erste Theologische Prüfung abgelegt und bestanden:
Miriam Hammami
Ole Rüter
Felix Zander
Christiane Zscherpel
und drei weitere Personen.
Am 27. Juni 2024 hat ein Kandidat die Erste Theologische Prüfung abgelegt und bestanden:
Joscha Mayer.
Am 12. November 2024 haben insgesamt zwei Kandidat:innen die Erste Theologische Prüfung abgelegt und bestanden.

Nr. 14Todesfälle

„Wir warten aber auf einen neuen Himmel und eine neue Erde nach seiner Verheißung, in denen Gerechtigkeit wohnt“
(2. Petrus 3,13)
Heimgegangen ist
Superintendent i. R. Joachim Christoph, zuletzt Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Wittstock-Ruppin, am 4. Januar 2025,
Superintendent i. R. Hans-Georg Rannenberg, zuletzt Superintendent des ehemaligen Kirchenkreises Senftenberg, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, am 1. Dezember 2024,
Pfarrer i. R. Reinhard Sadecki, zuletzt Pfarrer der Matthäus-Kirchengemeinde, jetzt Pfarrsprengel Steglitz-Nord, Kirchenkreis Steglitz, am 27. Oktober 2024.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 2) erscheint am 19. Februar 2025. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 3. Februar 2025; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin