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Nr. 3Berlin, den 25. März 2026
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
II. Bekanntmachungen
Nr. 33U r k u n d e
über die Errichtung einer (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 34U r k u n d e
über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 35U r k u n d e
über die Errichtung einer (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 36U r k u n d e
über die Errichtung einer (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 37U r k u n d e
über die Errichtung einer (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 38U r k u n d e
über die Errichtung einer (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (6.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 39U r k u n d e
über die Errichtung einer (7.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Errichtung einer (7.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung
im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Aufgrund von Artikel 61 in Verbindung mit Artikel 49 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155S. 293), hat der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost am 26. Januar 2026 beschlossen:
###§ 1
Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost wird eine (7.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung errichtet.
#§ 2
Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2026 in Kraft.
Berlin, den 26. Januar 2026 | ||
Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost Die Vorsitzende | ||
(L. S.) | Almut Bellmann | |
Kirchenaufsichtlich genehmigt. | ||
Berlin, den 24. Februar 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 40Satzung zur Änderung der Satzung des Domstifts Brandenburg
Vom 6. März 2026
#Die Kirchenleitung hat im Benehmen mit dem Domkapitel die folgende Satzung beschlossen:
###§ 1
Die Satzung des Domstifts Brandenburg in der Fassung vom 25. November 2022 (KABl. Nr. 155S. 232, ber. 2023 Nr. 18S. 32) wird wie folgt geändert:
- In § 2 wird nach Buchstabe d) der Buchstabe e) eingefügt:„e) die nachhaltige Sicherung seiner wirtschaftlichen Grundlagen,“; der bisherige Buchstabe e) wird zum Buchstaben f).
- § 4 wird wie folgt geändert:
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Das Domkapitel besteht aus der Domdechantin oder dem Domdechanten und mindestens sechs und höchstens 14 Domherrinnen und Domherren. Mitglied des Domkapitels kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört.“
- In Absatz 2 Satz 4 wird nach dem Wort „Domkapitel“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Domherrinnen oder Domherren sind:
- die Pfarrerin oder der Pfarrer der Domgemeinde als residierende Domherrin oder residierender Domherr für die Dauer ihrer Amtszeit als Pfarrerin oder Pfarrer der Domgemeinde,
- mindestens eine Pfarrerin oder ein Pfarrer,
- mindestens zwei um die evangelische Kirche besonders verdiente und zum Ältestenamt in der evangelischen Kirche befähigte Persönlichkeiten.
Die Domherrinnen und Domherren, mit Ausnahme der Pfarrerin oder des Pfarrers gemäß Satz 1 Buchstabe a), werden von der Kirchenleitung im Benehmen mit dem Domkapitel ernannt und abberufen. Der Bischöfin oder dem Bischof steht das Vorschlagsrecht für die Pfarrerin oder den Pfarrer gemäß Satz 1 Buchstabe b) zu. Bei der Auswahl der Domherrinnen und Domherren sollen Qualifikationen, die zur Erfüllung der Zwecke des Domstifts (§ 2) geeignet sind, besonders berücksichtigt werden.“ - Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- In Satz 1 werden das Wort „Absätze“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt und nach der Zahl „3“ die Wörter „Satz 1 Buchstaben“ angefügt. Das Komma sowie die Wörter „eine mehrmalige Ernennung ist zulässig“ werden gestrichen.
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Sie kann einmalig um bis zu fünf Jahre verlängert werden.“ Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3. - Satz 3 (alt) wird durch folgende Sätze 4 und 5 ersetzt:
„Nach dem Ende ihrer Amtszeit bleiben die Domherrinnen und Domherrn gemäß Absatz 3 Satz 1 Buchstaben b) und c) bis zur Berufung der Nachfolgerin oder des Nachfolgers im Amt, sofern ansonsten die Mindestzahlen gemäß den Absätzen 1 und 3 Satz 1 Buchstaben b) und c) unterschritten werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Kirchenleitung die Mitglieder des Domkapitels vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen.“
- In Absatz 5 Satz 1 werden nach „Absatz 3“ die Wörter „Satz 1 Buchstabe“ eingefügt.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- Absatz 6 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Domvorstandsmitgliedern gegenüber vertritt das Domkapitel das Domstift gerichtlich und außergerichtlich.“ - Absatz 10 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Mitglieder des Domvorstands erhalten eine gemäß § 55 Abgabenordnung angemessene Vergütung.“
- § 7 Absatz 1 Sätze 1 und 2 werden als Satz 1 wie folgt gefasst:„Im Einvernehmen mit dem Domkapitel kann der Domvorstand zu seiner Beratung Beiräte einsetzen sowie ihre Tätigkeit beenden und die Mitglieder der Beiräte berufen und abberufen.“ Die Sätze 3 und 4 werden zu den Sätzen 2 und 3.
- In § 11 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:„(3) Für die Personen, die am 25. Oktober 2025 Mitglieder des Domkapitels waren, einschließlich der Ehrendomherrinnen und Ehrendomherren, gelten die Regelung der Satzung des Domstifts fort, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft waren, soweit sie nicht alle Regelungen der Satzung in der Fassung vom 6. März 2026 als für sich verbindlich anerkennen.“ Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Nr. 41Satzung zur Änderung der Satzung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Wittstock
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Wittstock
Vom 9. September 2025
#Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Wittstock vom 20. Februar 2013 wird wie folgt geändert:
###§ 1
§ 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Beschlussfassung des Gemeindekirchenrats sowie der Zustimmung des Kreiskirchenrats und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Konsistoriums“.
#§ 2
Diese Satzung tritt am 1. April 2026 in Kraft
Vorstehende Satzung wurde am 9. März 2026 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
1.
Nr. 42Genehmigung von neuen Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:14/055Berlin, den 13. Februar 2026
Die Evangelische Kirchengemeinde Nord-Neukölln, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen röm. „I“, „II“, „III“ und „IV“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NORD-NEUKÖLLN“. - Konsistorium Az.: 1312-03:10/035Berlin, den 23. Februar 2026
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Zehlendorf-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1“, „2“ und „3“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Zehlendorf-Süd“. - Konsistorium Az.: 1312-03:65/086Berlin, den 27. Februar 2026
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Bad Muskau-Gablenz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“ und „Fisch“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE BAD MUSKAU-GABLENZ“. - Konsistorium Az.: 1312-03:57/078Berlin, den 6. März 2026
Die Evangelische Kirchengemeinde Schorfheide, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHORFHEIDE“. - Konsistorium Az.: 1313-01:16/010Berlin, den 13. Februar 2026
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen an Spree und Neiße hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen röm. „I“ und „II“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „Ev. Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen an Spree und Neiße“.
Nr. 43Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:14/055Berlin, den 13. Februar 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Nikodemus-Kirchengemeinde mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE NIKODEMUS“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Martin-Luther-Genezareth mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MARTIN-LUTHER-GENEZARETH“, beide Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, werden außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:10/035Berlin, den 23. Februar 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Schönow-Buschgraben mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHÖNOW-BUSCHGRABEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Zur Heimat mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE ZUR HEIMAT BERLIN-ZEHLENDORF“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Stephanus-Kirchengemeinde Berlin-Zehlendorf mit der Umschrift „Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Berlin-Zehlendorf“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, werden außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:65/086Berlin, den 27. Februar 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Bad Muskau mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE BAD MUSKAU“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Gablenz mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE GABLENZ O/L“, beide Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, werden außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:57/078Berlin, den 6. März 2026
Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Lichterfelde mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LICHTERFELDE“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Altenhof mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ALTENHOF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Werbellin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WERBELLIN“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Finowfurt mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE FINOWFURT“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Barnim, werden außer Geltung gesetzt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 44Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lichtenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist zum 1. Dezember 2026 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die Gemeinde umfasst fast 8.000 Mitglieder im familienfreundlichen Lichtenberg und besitzt drei Pfarrstellen zu je 100 % sowie drei Predigtstätten. Der Gemeindebereich spiegelt die spannende Vielfalt Berlins wider: vom urbanen, wassernahen Rummelsburg mit seinem lebendigen, alternativen Kiez-Charakter über das geschichtsträchtige, bodenständige Friedrichsfelde bis hin zum grünen Karlshorst. Insbesondere Karlshorst besticht durch seine entspannte Atmosphäre, trotz Nähe zur Innenstadt, und zählt zu den gefragtesten Wohnlagen in Berlin. Entsprechend vielseitig ist das Gemeindeleben. Gesucht wird eine Pfarrperson, die ihren Schwerpunkt mit Freude im Seelsorgebereich Karlshorst setzen möchte.Die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lichtenberg ist
- eine lebendige Gemeinde mit vielfältigen Gruppen und Angeboten, die von allen Generationen wahrgenommen werden, mit einem Zuzug junger Familien und mit dem Schwerpunkt Familienarbeit, Erwachsenenbildung und Kirchenmusik,
- eine theologisch interessierte Gemeinde mit gutem Gottesdienstbesuch,
- Trägerin zweier sanierter und gut aufgestellter Kindertagesstätten und ist zudem dankbar für die gute Zusammenarbeit mit einer evangelischen Grundschule im Gemeindegebiet,
- ein starkes hauptamtliches Team mit zwei weiteren Pfarrern, davon einer geschäftsführend, der andere schwerpunktmäßig in der Konfirmand:innenarbeit tätig, zwei A-Kantorinnen, einer Sozialpädagogin im jugenddiakonischen Dienst, einer Katechetin, einer Küsterin und einem Hausmeister,
- dankbar für eine Vielzahl qualifizierter und engagierter Ehrenamtlicher,
- eine Gemeinde, in der Mitarbeitende gern über lange Zeiträume Dienst tun.
Geboten wird:- eine frisch sanierte großzügige Dienstwohnung mit Garten im ruhigen Karlshorst, mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr,
- eine Pfarrstelle, in der auch Raum für eigene Schwerpunkte ist.
Gesucht wird eine Pfarrperson bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge, die oder der:- sich gern auf eine große Gemeinde einlässt, Teamarbeit schätzt und eigenverantwortlich und gabenorientiert arbeiten möchte,
- sich gern in die Arbeit mit jungen Familien einbringt; hier freut sich insbesondere die Katechetin auf eine kreative Zusammenarbeit,
- Verbindung zu dem kleinen, lebendigen, familiären Kindergarten „Morgensonne“ hält,
- offen und zugewandt Menschen mit ganz unterschiedlichen Biografien im Seelsorgebezirk Karlshorst betreut,
- Freude an der Vermittlung theologischer Inhalte hat, ob in Bibelarbeit oder Erwachsenenbildung.
Zur Pfarrstelle gehört entsprechend der kirchenrechtlichen Vorgaben die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.Die Aufteilung der anderen Tätigkeiten, aber auch der Freiräume, erfolgt in Absprache mit den Pfarrkollegen.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Bernhard Gutsche, Telefon: 01577/4099766, Pfarrer Dr. Lennart Schirr, Telefon: 0162/7011677, und Superintendent Hans-Georg Furian, Telefon: 030/5779530-20. Weitere Informationen zur Gemeinde finden sich unter: www.paul-gerhardt.com.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Altlandsberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab dem 1. Oktober 2026 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen. Ergänzend kann eine Beauftragung für den Religionsunterricht erteilt werden (50 %).Stadt und Land, das ist Altlandsberg am nordöstlichen Berliner Stadtrand. Willkommen heißen die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer hier langjährige Gemeindekreise, die Kinder der Evangelischen Kita „Am Röthsee“, die Sängerinnen und Sänger der Chöre und viele engagierte Ehrenamtliche. Willkommen heißen sie oder ihn ebenfalls die Mitglieder des Gemeindekirchenrats und die Mitglieder der Fördervereine.Willkommen ist die neue Pfarrerin bzw. der neue Pfarrer in Gottesdiensten, die in verschiedenen Formen gefeiert werden sollen. Willkommen ist sie oder er in Sommerkonzerten und in Ausstellungen und bei Kinder- und Familienfesten, bei Gemeindefesten und dem Adventsmarkt.Willkommen sind aber auch neuen Ideen der neuen Pfarrerin bzw. des neuen Pfarrers für die Jüngsten, Ältesten und für alle dazwischen, für die gelebte Ökumene mit den katholischen Geschwistern und für die kürzlich abschließend sanierte Stadtkirche. Sie bietet mit ihrer Ausstattung Raum für neue Projekte, auch im Winter, da sie eine der wenigen beheizten Kirchen im Kirchenkreis ist.Mittelpunkt der Kirchengemeinde ist das Ackerbürgerstädtchen Altlandsberg. Zu ihr gehören weiter Fontanes Dörfer mit ihren wunderschönen, sanierten Feldsteinkirchen. Aber modern geht es auch, z. B. mit dem neu gebauten Schulcampus, der modernen Winterkirche in Gielsdorf und der Evangelischen Kita in Altlandsberg.Willkommen heißen die neue Pfarrerin bzw. den neuen Pfarrer schließlich der stundenweise angestellte Hausmeister und zwei stundenweise tätige Mitarbeiterinnen im Büro der Kirchengemeinde, eine Gemeindepädagogin für die Kinder- und Familienarbeit und weitere Pfarrkolleg:innen und Mitarbeitende in den Nachbargemeinden in der RegionEine Pfarrwohnung, die gerade saniert wird, und ein durch Werbung finanzierter Dienstwagen stehen zur Verfügung.Willkommen auf den Webseiten der Kirchengemeinde: www.ev-kirche-altlandsberg.de, www.kirche-gielsdorf.de, www.kirche-wegendorf.de.Neugierig Gewordene sind herzlich zum Besuch für ein persönliches Kennenlernen eingeladen. Eine Terminvereinbarung ist mit den Gemeindekirchenratsmitgliedern Constanze Hemig, E-Mail: constanze.hemig@gmail.com, und René Koht, Telefon: 0172/3902623, E-Mail: rkoht-abp@t-online.de, möglich.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Johannes Menard, Telefon: 033438/60210, E-Mail: j.menard@evkirche-altlandsberg.de, und Superintendent Frank Schürer-Behrmann, Telefon: 01522/1537011, E-Mail: superintendentur@ekkos.de.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 45Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde Marienfelde, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Die Kirchengemeinde Marienfelde ist eine vielseitige, lebendige, in ihrem sozialen Umfeld engagierte Kirchengemeinde. Sie begreift das Miteinander ihrer beiden Standorte – der ältesten Dorfkirche Berlins und eines modernen Gemeindezentrums, dem Dorothee-Sölle-Haus, als Bereicherung und Herausforderung. An beiden Standorten befinden sich Predigtstätten. In den letzten Jahren wurde der Gebäudebestand saniert und angepasst.Zur Gemeinde gehören ca. 5.400 Gemeindeglieder, zwei Kindertagesstätten mit insgesamt 165 Plätzen in Trägerschaft des Evangelischen Kitaverbands Mitte-West und ein gemeindeeigener Kirchhof. Das Dorothee-Sölle-Haus ist eine Ausgabestelle von LAIB und SEELE. Die Gemeinde hat das Siegel „Faire Gemeinde“. Sie legt Wert darauf, mit kommunalen Institutionen zu kooperieren und sich mit ihren Aktivitäten in den Kiez zu öffnen. Neben einem starken sozialen Engagement besteht eine reiche kirchenmusikalische Tradition.Die Gemeinde verfügt über 2,5 Pfarrstellen. Zum hauptamtlichen Kollegium gehören zwei Pfarrpersonen (200 % DU), ein A-Kirchenmusiker, eine Küsterin und ein Haus- und Kirchwart. Eine DSP-Stelle (Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) mit 50 % wird derzeit besetzt. Es engagieren sich in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Gemeinde regelmäßig ca. 150 Ehrenamtliche. Haupt- und Ehrenamtliche schätzen die gute kollegiale Zusammenarbeit und die Unterstützung durch Teams in allen Arbeitsbereichen.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude am Zugehen auf Menschen, an unterschiedlichen Gottesdienstformen, an Seelsorge und Amtshandlungen hat und die Arbeit mit Senior:innen als Schwerpunkt übernimmt. Dieser Arbeitsbereich ist vielfältig organisiert und wird durch zahlreiche Ehrenamtliche unterstützt.Die Gemeinde wünscht sich Offenheit und Initiative,
- für Gottesdienstgestaltung und Kasualien,
- bestehende Aktivitäten fortzuführen (Senior:innenarbeit, monatliche Gottesdienste in einem Pflegeheim, Gesprächsgruppen),
- Ehrenamtliche in diesem Bereich zu fördern und zu begleiten,
- die AG Faire Gemeinde verantwortlich zu begleiten.
Gewünscht wird eine Pfarrperson, die- die Gespräche und Kontakte mit Gemeindegliedern zu schätzen weiß,
- kollegialen Umgang mit Haupt- und Ehrenamtlichen pflegt und
- über den eigenen Arbeitsbereich hinaus die Gesamtsituation der Gemeinde im Blick hat.
Eine Dienstwohnung ist derzeit nicht vorhanden.Weitere Informationen über die Gemeinde finden sich auf www.marienfelde-evangelisch.de.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Ulrike Friedrich, E-Mail: ulrike.friedrich@marienfelde-evangelisch.de, sowie die geschäftsführende Pfarrerin Ulrike Senst-Rütenik, Telefon: 030/755122022, und Superintendent Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde im Schlaubetal, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen. Dienstsitz ist Müllrose. Ergänzend kann eine Beauftragung zur Wahrnehmung von Krankenhausseelsorge im Klinikum Frankfurt (Oder) oder für den Religionsunterricht erteilt werden (25 %).Die Evangelische Kirchengemeinde im Schlaubetal hat ca. 750 Gemeindeglieder in den Kirchorten Müllrose, Mixdorf, Rießen und Fünfeichen sowie in weiteren Dörfern. Ein mittleres und ein kleineres Gemeindehaus in Müllrose und in Fünfeichen sind Zentren des Gemeindelebens. Die 2022 eröffnete Evangelische Kita Samenkorn (60 Plätze) wird von der Kirchengemeinde religionspädagogisch begleitet und vom kreiskirchlichen Kitaverband verwaltet. Darüber hinaus betreibt die Kirchengemeinde das kleine Rüstzeitheim Christophorusheim an der Ragower Mühle.Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrperson, die
- sich engagiert und kreativ in die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde und die Organisation des Gemeindelebens einbringt,
- lebendige Gottesdienste entsprechend dem gemeindlichen Jahresprogramm gestaltet,
- die Evangelische Kita Samenkorn in der Entwicklung ihres evangelischen Profils mit religionspädagogischen und seelsorglichen Angeboten begleitet,
- weitere gemeindepädagogische Angebote für verschiedene Altersgruppen entwickelt,
- für die Menschen in der Gemeinde und der Region in deren Leben und Glauben in Gesprächen und Gottesdiensten seelsorglich da ist.
Dabei ist die Pfarrperson nicht allein: Die Kirchengemeinde gehört im Kirchenkreis zur Region Frankfurt (Oder). Zum regionalen Team gehören drei weitere Pfarrerinnen, eine Diakonin und ein Jugendmitarbeiter und eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern und Familien, die beide mit Stellenanteilen in der Kirchengemeinde tätig sind. Weiter freuen sich eine Gemeindesekretärin in Teilanstellung und zahlreiche Ehrenamtliche in der Gestaltung der Gottesdienste, der Kirchenmusik, der Arbeit mit Gruppen, der Seelsorge, der Öffentlichkeitsarbeit und in Leitung und Verwaltung.Der staatlich anerkannte Erholungsort Müllrose liegt mit dem Großen und Kleinen Müllroser See im Naturpark Schlaubetal mit vielfältigen Naherholungsmöglichkeiten. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten sowie alle Schulformen sind in der Stadt und im benachbarten Frankfurt (Oder) vorhanden. Die Verkehrsanbindung von Müllrose ist gut.Eine geräumige Dienstwohnung in Müllrose mit ca. 119 m² mit eigener Garage und Garten sowie ein separates und voll ausgestattetes Amtszimmer sind im Pfarrhaus vorhanden. Die Wohnung kann sofort bezogen werden.Die Erteilung von Religionsunterricht im Rahmen der Pfarrer:innenverpflichtung wird erwartet. Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.Weitere Auskünfte erteilen Brigitte Kubica, Telefon: 033655/739, und Superintendent Schürer-Behrmann, Telefon: 0335/5563131.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab dem 1. August 2026 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Der Dienst ist in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz angesiedelt, die sich aus den Ortskirchen Bernsdorf, Hohenbocka, Hosena, Laubusch, Lauta-Dorf und Lauta Stadt zusammensetzt.Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz hat 1.450 Gemeindeglieder. Das Wohnumfeld der Gemeinde ist geprägt durch Kleinstadtflair in Bernsdorf, Laubusch und Lauta, umgeben von Wohngebieten mit Einfamilien- und Doppelhaussiedlungen und durch dörflichen Charakter in den Dörfern Hohenbocka, Hosena, Lauta-Dorf, Torno, Leippe, Grünewald und Peickwitz.Das Gemeindegebiet ist durch eine hohe Wohn- und Lebensqualität geprägt, von Wäldern und Natur umgeben, die am Lausitzer Seenland angrenzen, und hat eine gute Infrastruktur. Die Dörfer haben sich teilweise ihren dörflichen Charakter erhalten. Die Städte haben einen Regionalbahnanschluss sowie ausgezeichnete Verkehrsanbindungen nach Berlin, Dresden und Leipzig. Fast alle Schulformen außer Gymnasien sowie ein breites Freizeit- und Sportangebot befinden sich vor Ort.Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz hat sieben Kirchengebäude, drei Gemeindehäuser mit Pfarrwohnungen in gutem Zustand und gut sanierte Gemeinderäume und Nebengelasse, die sehr flexibel genutzt werden können, sowie ein großzügiges und vielfältig nutzbares Gelände. In Bernsdorf befindet sich ein größerer Friedhof, der der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittelausitz gehört und vom Verwaltungsamt Lausitz verwaltet wird.Die Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind die klassische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, die Partnergemeinde (Tschechin) und die Kirchenmusik.Die Kirchenmusik wurde in den Gottesdiensten von Honorarkräften und dem Pfarrer sowie im Chor ehrenamtlich getragen. In allen Ortskirchen gibt es Konzertangebote an den restaurierten Orgeln und in der Kulturkirche Lauta Stadt gibt es viele Kulturangebote, die von einem Verein geplant und bewirtschaftet werden.Die Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, um gemeinsam in den kommenden Jahren ein lebendiges Gemeindeleben zu gestalten.Der Pfarrer oder die Pfarrerin soll
- offen auf Menschen zugehen und Wert auf eine theologisch fundierte Verkündigung legen,
- liturgische und seelsorgliche Kompetenzen einbringen,
- die ehrenamtliche Arbeit in der Gemeinde wertschätzen und sie zusammen mit dem Gemeindekirchenrat aktiv fördern sowie im Bereich der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickeln und
- die allgemeinen Aufgaben einer Pfarrstelle sowie Geschäftsführung einer Gemeinde übernehmen.
Besonders wichtig ist der Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz die Fortführung der regelmäßigen Gottesdienste, der Christenlehre, der Chorarbeit, und der traditionellen Gemeindearbeit vor Ort.In der Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz wirken hauptamtlich in Bernsdorf ein Friedhofsmitarbeiter mit 100 % Beschäftigungsumfang und in Hohenbocka (Sitz der Gesamtkirchengemeinde) eine technische Mitarbeiterin mit 20 %iger Anstellung. Ein stabiler Kreis von Ehrenamtlichen und über 30 Ortskirchenräten leisten die praktische Arbeit in der Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz mit ihren Ortskirchen. Zur Hilfe bei den Gottesdiensten stehen fünf Lektor:innen und zwei Emeriti zur Verfügung.Die Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz verfügt über eine sanierte und schöne Pfarrdienstwohnung in Hohenbocka.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Gerd Simmank, Telefon: 035756/60895, sowie Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 0174/9438806.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schönfeld/Uckermark, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern (m/w/d), die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befinden.Schönfeld liegt im Nordosten Brandenburgs im Landkreis Uckermark, mittig zwischen Prenzlau und Pasewalk (MV); Berlin und die Ostsee sind in ca. 1,5 Stunden zu erreichen. Die Menschen, die hier wohnen, schätzen die Ruhe, die weite hügelige Landschaft mit vielen Seen und die Natur.Zur Pfarrstelle gehören vier Ortskirchen und ca. 450 Gemeindeglieder. Alle Ortskirchen mit insgesamt elf gut sanierten Kirchen und Orgeln arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich und vertrauensvoll zusammen. So freut sich die Gemeinde vor allem auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der Freude daran hat, auf Menschen zuzugehen und den Dienst im ländlichen Raum initiativ mit Ideen aufzunehmen. Mit Christus im Herzen sollte die Pfarrperson Liebe zu den Menschen und zum Leben auf dem Land mitbringen.Als Dienstwohnung steht ein schönes, geräumiges Pfarrhaus im Ort Schönfeld auf einem parkähnlichen Grundstück zur Verfügung.Die Pfarrstelle der Gesamtkirchengemeinde Schönfeld verspricht Arbeitsbedingungen, die alles andere als selbstverständlich sind:Entlastung und Unterstützung in Verwaltungsaufgaben, bei handwerklich-praktischen Tätigkeiten und im Senior:innenbesuchsdienst. Beruflich Mitarbeitende stehen jeweils für diese Bereiche zur Verfügung und bilden zusammen mit zahlreichen Ehrenamtlichen einen gemeindlichen Schatz für den gemeinsamen Gemeindedienst.Auch die katechetische Stelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen konnte kürzlich mit einer neuen Mitarbeiterin (DU 100 %) besetzt werden, so dass die neue Pfarrperson ein gut aufgestelltes berufliches wie ehrenamtliches Team erwartet, das offen für gemeinsame neue Akzente in der Gemeindearbeit ist.Die Gesamtkirchengemeinde zeichnet bislang folgende besondere Schwerpunkte aus: der „Malchower Labyrinthpark“, diakonisches Engagement am Gutshaus Ludwigsburg, ein Selbstversorgungshaus als Jugendherberge in Carmzow sowie der „Internationale Malchower Kirchenpreis“, ein Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche aus dem Umkreis von 100 Kilometer einschließlich Polen und der lettische Partnergemeinde Livani-Preili.Dank der gemeindeeigenen Carl Büchsel-Stiftung sind diese besonderen Arbeitsbedingungen und Initiativen möglich.Weitere Informationen zur Gemeinde sind auf der Internetseite www.kirche-schoenfeld.org zu finden. Weitere Auskünfte erteilen Ute Eisinger als Kirchmeisterin, Telefon: 039854/546, Ada Hammerschmidt als Vorsitzende des Gemeindekirchenrats, Telefon: 0175/1835775, sowie Superintendentin Michaela Fröhling, Telefon: 0171/6475255.Bewerbungen werden bis zum 22. April 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.Bewerberinnen und Bewerber, die nicht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz angehören, werden gebeten den Bewerbungsunterlagen das schriftliche Einverständnis zur Personalakteneinsicht beizufügen.
Nr. 46Ausschreibung von Kirchenmusikstellen
- In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist zum 1. August 2026 in der Arbeitsstelle für Kirchenmusik die Stelle einer bzw. eines Beauftragten für Popularmusik (50 % RAZ, EG 13 TV-EKBO) zu besetzen.Angebot:
- ein moderner Arbeitsplatz im Herzen Berlins und in grüner Nachbarschaft,
- ein bevorzugter Zugang zu freien Wohnungen der Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS),
- eine Dienstgemeinschaft, die gemeinsam Andachten feiert und für die der Mensch im Mittelpunkt steht,
- gelebtes und wertschätzendes Miteinander im Haus und in den einzelnen Teams,
- ein Arbeitsplatz mit großer Gestaltungsfreiheit,
- eine leistungsgerechte und attraktive Vergütung nach dem TV-EKBO sowie regelmäßige Entgeltanpassungen und eine Jahressonderzahlung,
- eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen,
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen (bei Vollzeitbeschäftigung) und Arbeitsbefreiung am 24. und 31. Dezember,
- ein zusätzlicher Kinderurlaubstag pro Jahr und Kind (<U18),
- eine familienfreundliche Arbeitsumgebung,
- regelmäßige betriebliche Vorsorgeuntersuchungen,
- vielfältige Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung,
- flexible Arbeitsplatzgestaltung: Gleitzeit sowie die Möglichkeit der Teilzeit und des Jobsharings für eine Balance zwischen Beruf und Privatem, mobiles Arbeiten und
- betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangebote sowie
- eine moderne Kantine.
Aufgaben:- Organisation und Vermittlung der popularmusikalischen Arbeit in der Landeskirche und Mitarbeit im Team der Arbeitsstelle für Kirchenmusik,
- Bildungs-, Vermittlungs- und Multiplikator:innentätigkeit
- Kontaktpflege zu den für die Kirchenmusik Verantwortlichen in der Landeskirche und in den Kirchenkreisen,
- Konzeption und Durchführung von Bildungsangeboten für berufliche und ehrenamtliche Multiplikator:innen der Popularmusik,
- Entwicklung von Fortbildungsformaten sowie Bewerben und Durchführen dieser Fortbildungen speziell für Kirchenmusiker:innen, in Abstimmung mit den Kirchenkreisen,
- Mitwirkung in der kirchenmusikalischen D- und C-Ausbildung,
- Kooperation bei popularmusikalischen Projekten mit anderen Träger:innen der Kirchenmusik,
- Begleitung der popularmusikalischen Aktivitäten und Initiativen auf dem Gebiet der Landeskirche,
- Wahrnehmung (kirchlicher) gegenwärtiger popularmusikalischer Trends und Vernetzung mit Musiker:innen sowie Initiativen im Bereich des kirchlichen und säkularen Rock/Pop/Jazz/Gospel,
- Mitwirkung und Koordination bei Projekten und (landeskirchlichen) Großveranstaltungen, nicht nur im Bereich Rock/Pop/Jazz/Gospel.
Voraussetzungen:- ein kirchenmusikalischer Abschluss (M.A.) mit Schwerpunktbildung im Bereich Rock/Pop/Jazz/Gospel (in Studium und/oder Berufspraxis) oder ein einschlägiger musikalischer Hochschulabschluss im Bereich Rock/Pop/Jazz/Gospel mit ergänzenden kirchenmusikalischen Qualifikationen,
- praktische Erfahrungen in der Band- und Chorarbeit im Bereich Rock/Pop/Jazz/Gospel,
- fundierte Lehr- und Vermittlungserfahrung mit entsprechender didaktischer Kompetenz,
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Leitungserfahrung sowie Beratungsgeschick.
Für die Arbeit sind Fahrerlaubnis und eigener Pkw erforderlich.Vielfalt wird wertgeschätzt. Begrüßt werden daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Menschen, die von Rassismus betroffen waren oder sind, werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder in einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen zugehörigen Kirche ist Voraussetzung. Gebeten wird um einen entsprechenden Hinweis in den Bewerbungsunterlagen.Bewerber:innen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, der Bewerbung ggf. einen Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.Erwartet wird die Bereitschaft, sich hinter den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stellen, die Präventionsarbeit zu fördern und sich fortzubilden.Weitere Auskünfte erteilen Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Gunter Kennel, Telefon: 030/24344-474, E-Mail: lkmd@ekbo.de, und der Leiter des Referats Kirchliches Leben Oberkonsistorialrat Dr. Clemens W. Bethge, Telefon 030/24344-273, E-Mail: c.bethge@ekbo.de.Die Auswahlgespräche sind für den 18. Mai 2026 geplant. Bewerbungen werden bis zum 30. April 2026 ausschließlich per E-Mail und in einer Datei erbeten an bewerbung@ekbo.de. - Im Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz ist die Stelle einer Regionalkirchenmusikerin bzw. eines Regionalkirchenmusikers (m/w/d) für die Region Görlitz (KM 1-Stelle, bis zu 100 %) ab sofort neu zu besetzen.Zur Region Görlitz gehören 17 Stadt- und Landgemeinden mit 17 Chören, 13 Posaunen- und Instrumentalgruppen, ein übergemeindlicher Flötenkreis, ein Kammerorchester und 26 Orgeln.Besonders erwähnenswert sind die Orgeln in der Wehrkirche zu Reichenbach/OL (Ladegast 1865/66, 17 Stimmen II/P), die Orgel der Frauenkirche Görlitz (Schuster 1977, 34 Stimmen III/P) und die „Sonnenorgel“ in der Görlitzer Peterskirche (Mathis 1997/2021, 95 Stimmen IV/P).Um die Region und die Kirchen zu entdecken, bietet der Kirchenkreis Interessenten eine Tour mit dem E-Bike durch die Orte, mit anschließender Stärkung. Nötig ist nur die Lust auf viele spannende Entdeckungen.Die zukünftige Regionalkirchenmusikerin oder der zukünftige Regionalkirchenmusiker (m/w/d) ist in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße beheimatet. Ein junges Regionalkantor:innenteam freut sich auf Bewerbungen mit Visionen und Lust auf Teamarbeit.Im Kirchenkreis:
- Leitung des Görlitzer Kirchenorchesters (Orchester-Sololiteratur, Kantaten und Oratorien),
- Leitung einer weiteren Gruppe (Kammerchor oder Kinderchor oder Gospelchor),
- Betreuung und Vernetzung vorhandener kirchenmusikalischer Chor- und Instrumentalgruppen in den Kirchengemeinden der Region,
- kollegiale Zusammenarbeit mit den vier weiteren Regionalkirchenmusiker:innen des Kirchenkreises und mit dem Kreiskirchenmusiker,
- fachliche Begleitung vor allem der nebenberuflichen und ehrenamtlich tätigen Organist:innen und Chorleiter:innen in Form von Chorbesuchen und Fortbildungsangeboten,
- Gewinnung kirchenmusikalischer Nachwuchskräfte und Erteilung von Orgel- und Chorleitungsunterricht,
- Ansprechpartner:in für die Gemeinden der Region in kirchenmusikalischen Belangen sein,
- Planung, Organisation und Durchführung kirchenmusikalischer Projekte (bisher: Musical-Woche, Gospelprojekt, Oratorium-Mitsingprojekt).
In der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße:- Leitung der Kantorei (20 Sängerinnen und Sänger),
- Leitung des Posaunenchors (15 Bläserinnen und Bläser).
Für den Dienst sind ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (mindestens B. A.) sowie ein Führerschein und ein eigener Pkw Voraussetzung. Fahrtkosten werden vom Kirchenkreis erstattet. Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141, E-Mail: daniel.schmidt@gemeinsam.ekbo.de, und Kreiskirchenmusiker Fabian Kiupel, Telefon: 0173/7784912, E-Mail: fabian.kiupel@gemeinsam.ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 25. April 2026 erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz, Bautzener Straße 21, 02906 Niesky. Die praktische Vorstellung ist für den 4. Mai 2026 geplant. - In der Evangelischen Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum 1. August 2026 eine C-Kantor:innenstelle (m/w/d) mit 50 % RAZ zu besetzen.Gesuchte Qualifikationen und AufgabenbereicheGesucht wird eine Person, die das gottesdienstliche Orgelspiel beherrscht und Freude an einer schwungvollen, lebendigen musikalischen Gestaltung der Gottesdienste hat.
- Leitung des Senior:innenchors „Dünnes Stimmchen“, der wöchentlich probt,
- Teilnahme an den 14-täglichen Mitarbeitendenbesprechungen.
Das wird geboten- ein vielfältiges Gemeindeleben,
- ein angenehmes, kollegiales Arbeitsklima,
- ein Büroarbeitsplatz sowie eine gute Ausstattung mit Instrumenten:
- Schuke-Orgel von 1957 (mechanisch III/P/32; 2016 überarbeitet und 2019 um zwei Pedalregister ergänzt) in der Kirche auf dem Tempelhofer Feld (400 Sitzplätze),
- kleinere Orgel an der anderen Predigtstätte (insgesamt zwei Predigtstätten),
- diverse, teils restaurierte Flügel und Klaviere im Gemeindehaus bzw. in der Kirche.
Musikalisches und gottesdienstliches LebenDie Evangelische Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof bietet ein vielfältiges Konzertangebot, das vom Orgel-Förderverein der Gemeinde organisiert und betreut wird. Darüber hinaus gibt es eine regionale Kantorei unter Leitung eines A-Kantors, an der die Paulus-Kirchengemeinde personell und finanziell zur Hälfte beteiligt ist. Der Kinderchor „Los Paulinos“ wird von einer Honorarkraft geleitet.GottesdienstformateIn der Kirche auf dem Tempelhofer Feld finden in der Regel sonntags und an kirchlichen Feiertagen um 11 Uhr Gottesdienste in unterschiedlichen Formaten statt. Zusätzlich werden an drei Sonntagen im Monat um 9:30 Uhr in der Kapelle des Sankt-Joseph-Krankenhauses Abendmahlsgottesdienste gefeiert.Weitere InformationenDie genaue Festlegung der Aufgaben, insbesondere mit Blick auf die Oster- und Weihnachtszeit, erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern auf C-Stellen.Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).Bewerbungen werden bis zum 26.April 2026 per E-Mail erbeten an paulus-kuesterei@paulus-tempelhof.de. Ein Vorstellungstermin ist für den 21. Mai 2026 geplant.Weitere Informationen zur Kirchengemeinde sind über die Internetseite www.rundkirche.de zu finden. Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Stephan Schaar, Telefon: 030/32531171, E-Mail: pfarrer.schaar@rundkirche.de, sowie Kreiskantor Sebastian Brendel, Telefon: 0160/94714690, E-Mail: Brendel@ts-evangelisch.de.
Nr. 47Stellenangebot
Die Hoffbauer-Stiftung hat um die Veröffentlichung des folgenden Stellenangebots gebeten:
Die Hoffbauer-Stiftung wurde 1901 gegründet und setzt heute mit rund 1.300 Mitarbeitenden ihren Auftrag als Trägerin von Bildungs- und Sozialeinrichtungen in Brandenburg und Berlin um. Wir stärken Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ihre Potenziale zu entdecken und zu entfalten, befähigen sie zur Verantwortungsübernahme in Familie, Beruf und Gesellschaft, vermitteln Werte und geben Orientierung.
Für unseren zentralen Sitz in Potsdam suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil- oder Vollzeit
als leitende Theologin, leitender Theologe (m/w/d).
Ihre Aufgaben
- In Zusammenarbeit mit unseren Teams sind Sie für das evangelische Profil der Stiftung und das geistliche Leben in den Einrichtungen zuständig.
- Sie verantworten insbesondere Angebote für unsere Bildungseinrichtungen und deren Mitarbeitenden, u. a. durch Übernahme von Gottesdiensten, Entwicklung von Konzepten für Schulen/Kitas oder Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Mitarbeiterkursen zum evangelischen Profil.
- Ein Anteil des Stellenumfanges entfällt auf Religionsunterricht.
Ihr Profil
- Sie sind Pfarrerin oder Pfarrer mit Berufserfahrung.
- Sie begeistern sich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und verfügen idealerweise über Erfahrung im Bildungskontext.
- Sie zeichnen sich durch verantwortliches Leitungshandeln und eine hohe soziale Kompetenz aus.
- Sie haben Freude an der aktiven Mitgestaltung eines christlichen Bildungs- und Sozialunternehmens.
Unser Angebot
- Wir bieten Ihnen eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit bei einem der größten Bildungs- und Sozialträger Brandenburgs mit rund 1.300 Mitarbeitenden in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen u. a.
- Sie erhalten ein angemessenes Gehalt nach AVR DWBO mit betrieblicher Altersvorsorge, Jahressonderzahlung sowie langfristige Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.
- Wir bieten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand.
- Sie arbeiten an einem modernen Arbeitsplatz auf der idyllischen Insel Hermannswerder unweit vom Hauptbahnhof Potsdam.
- Sie erhalten gute Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Kirchenkreis Potsdam und Möglichkeiten zur Teilnahme an den dortigen Konventen für Mitarbeitende.
Lernen Sie uns näher kennen: www.hoffbauer-stiftung.de
Hoffbauer-Stiftung
Hermannswerder 2b
14473 Potsdam
Hermannswerder 2b
14473 Potsdam
Sie sind neugierig geworden und möchten mehr erfahren? Für einen Erstkontakt wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Sandra Wasse (Bewerbermanagement der Hoffbauer-Stiftung) unter 0331-2313-479 oder sandra.wasse@hoffbauer-stiftung.de.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.04.2026 über diesen Link:
https://stellen.hoffbauer-stiftung.de/mpq2x
https://stellen.hoffbauer-stiftung.de/mpq2x
oder:
IV. Personalnachrichten
Nr. 48Nachrichten und Personalien
Berufen wurde:
Pfarrer Nico Steffen zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming mit Wirkung vom 1. März 2026 für die Dauer von zehn Jahren.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Ordinierte Gemeindepädagogin Carolin Erdmann mit Wirkung vom 1. März 2026.
Übertragen wurde:
der ordinierten Gemeindepädagogin Carolin Erdmann die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Im Norden Spandaus, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. März 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Nico Steffen die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming mit Wirkung vom 1. März 2026 für die Dauer der Berufung zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming gemäß § 14 Absatz 2 Pfarrstellenbesetzungsgesetz,
Pfarrer Florian Wilcke die (1.) Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, mit Wirkung vom 16. Februar 2026 für die Dauer von zehn Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schlachtensee, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, auf die Pfarrerin Sonja Albrecht über den 28. Februar 2026 hinaus für die Dauer von zehn Jahren,
die Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Ilsabe Alpermann für den Dienst als Äbtissen des Kloster Stift Heiligengrabe über den 28. Februar 2026 hinaus bis zum Ablauf des Monats Februar 2029,
die Beauftragung von Pfarrer i. R. Martin Germer mit der ehrenamtlichen Wahrnehmung der Circus- und Schaustellerseelsorge in der Region Berlin über den 28. Februar 2026 hinaus für die Dauer von drei Jahren,
Der Zeitraum der Übertragung der (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lietzow, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, auf die Pfarrerin Anja Hensel über den 28. Februar 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrerin Hanna Schneider-Heuckeroth in den Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit Wirkung vom 1. März 2026.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Olaf Hansen, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Königin-Luise-und-Silas-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Ablauf des Monats Februar 2026,
Pfarrer Frank Hirschmann, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Hoffnungskirchengemeinde Görlitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Ablauf des Monats Februar 2026,
Pfarrerin Johanna Melchior, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Cottbus, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, mit Ablauf des Monats Februar 2026,
Pfarrer Christian Thomas, zuletzt Inhaber der (34.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Neuruppin, mit Ablauf des Monats Februar 2026.
Nr. 49Berichtigung von Personalnachrichten
Im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 2/2026 ist auf Seite 55
- unter „Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:“ der Eintrag zu Pfarrerin Sophie Tätweiler wie folgt zu korrigieren:„Pfarrerin Dr. Sophie Tätweiler mit Wirkung vom 1. Februar 2026.“ sowie
- unter „Übertragen wurde:“ der Eintrag zu Pfarrerin Sophie Tätweiler wie folgt zu korrigieren:„Pfarrerin Dr. Sophie Tätweiler die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Gropiusstadt-Dreieinigkeit, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Wirkung vom 1. Februar 2026 für die Dauer von zehn Jahren,“.
Nr. 50Todesfälle
„Jesus Christus spricht: In der Welt habt ihr Angst; aber seid getrost, ich habe die Welt überwunden“ |
(Johannes 16,33) |
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Siegfried Fischer, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Klitten, ehemals Kirchenkreis Weißwasser, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Am Bärwalder See, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 23. Februar 2026,
Pfarrerin i. R. Lona Kutzer-Laurien, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, am 30. Januar 2026,
Pfarrer i. R. Herbert Schulze, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des ehemaligen Pfarrsprengels Seebeck im ehemaligen Kirchenkreis Gransee, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, am 31. Januar 2026,
Pfarrer i. R. Jürgen Wehrmann, zuletzt Pfarrer der Gustav-Adolf-Kirchengemeinde im ehemaligen Kirchenkreis Berlin-Charlottenburg, jetzt Pfarrsprengel Lietzow, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, am 3. Februar 2026.
V. Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 4) erscheint am 22. April 2026. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 2. April 2026; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |