.
Grafik

I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 34Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Ordnung
des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz (Finanzverordnung)

Vom 24. Februar 2023

#
Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 14 des Kirchengesetzes über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzgesetz) vom 21. April 2007 (KABl. S. 70), zuletzt geändert durch Kirchengesetz 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207), im Einvernehmen mit dem Ständigen Haushaltsausschuss der Landessynode die folgende Rechtsverordnung erlassen:
###

§ 1

Die Rechtsverordnung über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzverordnung) vom 14. Dezember 2012 (KABl. 2013 S. 32) wird wie folgt geändert:
  1. § 2 Absatz 1 Satz 5 wird aufgehoben.
  2. § 4 wird wie folgt geändert:
    1. In Nummer 3 werden nach dem Wort „Einmalentschädigungen“ die Wörter „für Bauwerke und Anlagen“ eingefügt.
    2. In Nummer 5 werden nach dem Wort „insbesondere“ die Wörter „Einmalzahlungen aufgrund der Kapitalisierung von Erbbauzinszahlungen, jedoch nur in Höhe eines Betrages, der bei gleichmäßiger Verteilung der Einmalzahlung auf die gesamte Dauer des Erbbaurechtes dem jeweiligen Jahresbetrag entspricht, sowie“ eingefügt und wird das Wort „Solar-“ durch das Wort „Solarenergie-“ ersetzt und wird nach dem Wort „Solarenergie-“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und wird nach dem Wort „Windenergie-“ das Wort „sowie“ durch das Wort „und“ ersetzt.
  3. § 6 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 wird vor dem Wort „Einnahmen“ das Wort „eigenen“ gestrichen.
    2. In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „40.000 €“ durch die Angabe „44.200 €“ ersetzt.
    3. Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
      „(3) Folgende jährliche feste Finanzausgleichsbeträge zwischen den Kirchenkreisen werden bis zur Überprüfung nach § 3 Absatz 1 festgesetzt:
      a.
      Einzahlende Kirchenkreise:
      Barnim 143.700 €, Berlin Stadtmitte 62.126 €, Berlin Süd-Ost 64.805 €, Neukölln 549.777 €, Reformierter Kirchenkreis 5.926 €, Uckermark 48.222 €, Wittstock-Ruppin 21.664 € und Zossen-Fläming 126.802 €.
      b.
      Empfangende Kirchenkreise und Körperschaften:
      Berlin Nord-Ost 19.662 €, Charlottenburg-Wilmersdorf 129.248 €, Cottbus 91.340 €, Falkensee 2.656 €, Mittelmark-Brandenburg 25.329 €, Nauen-Rathenow 4.082 €, Niederlausitz 113.817 €, Oberes Havelland 61.307 €, Oderland-Spree 16.210 €, Potsdam 19.433 €, Prignitz 23.749 €, Reinickendorf 85.663 €, Spandau 31.569 €, Steglitz 47.006 €, Schlesische Oberlausitz 122.997 €, Teltow-Zehlendorf 46.381 €, Tempelhof-Schöneberg 138.373 € und die Anstalts- und Personalgemeinden Berliner Domgemeinde 4.100 €, Hoffbauer-Stiftung 400 €, Lazarus 1.000 €, Lobetal 2.800 € und Diakonissenhaus Teltow 700 € sowie die Kirchengemeinden mit besonderer Aufgabenstellung für folgende Kirchen: Dom Brandenburg 4.400 €, Dom Fürstenwalde 4.400 €, St.-Gertraud-Kirche Frankfurt/Oder 4.400 €, Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche 4.400 €, Oberkirche St. Nikolai/Cottbus 4.400 €, St. Marien-Kirche Berlin 4.400 €, Französische Friedrichstadtkirche 4.400 €, Peterskirche Görlitz 4.400 €.“
  4. In § 10 Absatz 1 werden die Wörter „Für den Fall, dass ein kreiskirchlicher Stellenplan aufgestellt wird“ und das Komma durch die Wörter „Bei kreiskirchlichen Stellenplänen“ ersetzt.
  5. Die Überschrift des § 13 wird wie folgt gefasst:
    „§ 13
    Amtszeit des Freigabeausschusses“.
  6. In § 15 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2014“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
  7. § 16 Absatz 3 wird aufgehoben.
  8. In Nummer 2 der Anlage zu § 1 Absatz 3 Finanzverordnung werden die Wörter „Lichtenberg-Oberspree“ durch die Wörter „Berlin Süd-Ost“ ersetzt.
#

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 24. Februar 2023
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 35Rechtsverordnung zur Durchführung des Umsatzsteueroptionsgesetzes (Durchführungsverordnung Umsatzsteueroptionsgesetz – DVO UStOpG)

Vom 24. Februar 2023

#
Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 2 Absatz 5 des Umsatzsteueroptionsgesetzes vom 27. Oktober 2016 (KABl. S. 182), der durch § 1 Nummer 1 der Verordnung mit Gesetzeskraft vom 16. Dezember 2022 (KABl. 2023 S. 4) angefügt worden ist, die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###

§ 1
Abweichende Antragsfristen

( 1 ) Abweichend von § 2 Absatz 3 Satz 2 Umsatzsteueroptionsgesetz gelten Anträge auf Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zum Widerruf der Optionserklärung nach § 2 Absatz 1 Umsatzsteueroptionsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum Ablauf des 30. April 2023 im Konsistorium eingehen.
( 2 ) Für Anträge auf Widerruf der Optionserklärung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 bleibt es bei der Regelung des § 2 Absatz 3 Satz 2 Umsatzsteueroptionsgesetz.
#

§ 2
Form und Inhalt des Antrages

( 1 ) Der Antrag auf kirchenaufsichtliche Genehmigung des Widerrufs der Optionserklärung ist mittels der dieser Rechtsverordnung als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Formulare schriftlich auf dem Dienstweg zu stellen.
( 2 ) Der Nachweis gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Umsatzsteueroptionsgesetz ist durch die antragstellende Körperschaft unter Beifügung eines beglaubigten Protokollbuchauszuges über die Beschlussfassung zur Antragstellung mittels des dieser Rechtsverordnung als Anlage 1 beigefügten Formulars zu führen. Die Angaben der antragstellenden Körperschaft sowie die Sicherstellung der dem Kirchlichen Verwaltungsamt gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 3 und 11 Verwaltungsämtergesetz obliegenden Aufgaben sind durch den Vorstand des zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamtes auf dem Formular zu bestätigen.
( 3 ) Abweichend von Absatz 2 ist der Nachweis gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Umsatzsteueroptionsgesetz durch antragstellende Körperschaften, die unter den Anwendungsbereich des § 19 Umsatzsteuergesetz fallen, unter Beifügung eines beglaubigten Protokollbuchauszuges über die Beschlussfassung zur Antragstellung mittels des dieser Rechtsverordnung als Anlage 2 beigefügten Formulars zu führen. Die Angaben der antragstellenden Körperschaft sind durch den Vorstand des zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamtes auf dem Formular zu bestätigen.
( 4 ) Der Antrag nach Absatz 1 kann für kirchliche Körperschaften, bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 3 vorliegen, als Einzelantrag oder einheitlicher Antrag für mehrere kirchliche Körperschaften mittels des dieser Rechtsverordnung als Anlage 3 beigefügten Formulars auch durch das zuständige Kirchliche Verwaltungsamt gestellt werden, wenn dessen Vorstand das Vorliegen ordnungsgemäßer Bevollmächtigung und das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 3 auf dem Formular bestätigt.
( 5 ) Das Konsistorium kann im Einzelfall die Vorlage von die formularmäßigen Angaben bestätigenden oder ergänzenden Unterlagen verlangen.
#

§ 3
Genehmigungsgrundsätze

Entsprechen Antrag und Nachweis den Vorgaben des § 2 und sind die Fristen gemäß § 1 eingehalten, ist die kirchenaufsichtliche Genehmigung zu erteilen. § 2 Absatz 4 Satz 2 Umsatzsteueroptionsgesetz bleibt unberührt.
#

§ 4
Inkrafttreten, Außerkraftreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
( 2 ) Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 außer Kraft.
Berlin, den 24. Februar 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
#

Anlage 1) zur Durchführungsverordnung Umsatzsteueroptionsgesetz

_________________________________________
Bezeichnung der kirchlichen Körperschaft
______________________________________________
Anschrift der Körperschaft
______________________________________________
Name des gesetzlichen Vertreters in Druckbuchstaben
_________________________________
Datum
Antrag gemäß § 2 Abs. 2 DVO UStOpG auf Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung für den Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben bezeichnete kirchliche Körperschaft beabsichtigt gegenüber dem zuständigen Finanzamt die vom Konsistorium nach § 1 UStOpG abgegebene Erklärung, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung bis einschließlich 31.12.2024 anzuwenden, zum 1.1. _____ (Jahr, ab dem der Widerruf gelten soll) zu widerrufen.
Hiermit beantragen wir die nach § 2 Abs. 2 des UStOpG für die Abgabe der Widerrufserklärung erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Konsistorium. Ein beglaubigter Protokollbuchauszug über die Beschlussfassung ist beigefügt.
Versagungsgründe nach § 2 Abs. 4 UStOpG liegen nicht vor. Hierzu geben wir entsprechend § 2 Abs. 2 DVO UStOpG die folgenden Erklärungen ab:
  • Es ist sichergestellt, dass aufgrund der im Haushaltsplan für das Jahr 2023 geplanten steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze keine Umsatzsteuerzahllast entsteht. Ist dies nicht sichergestellt, wird bestätigt, dass die angesetzten Einnahmen als Nettoeinnahmen berücksichtigt sind und die darauf entfallende Umsatzsteuer zusätzlich vom Leistungsempfänger an die Körperschaft gezahlt wird.
  • Es wird bestätigt, dass für die Jahre 2023 und 2024 im Zeitpunkt der Antragstellung keine Maßnahmen geplant sind, die zu einer höheren Umsatzsteuerzahllast führen, die nicht durch andere Maßnahmen (Preiserhöhung, Vorsteuerabzug) vollständig kompensiert werden kann.
  • Es ist sichergestellt, dass keine steuerpflichtigen Leistungen gegenüber anderen kirchlichen Körperschaften erbracht werden, wenn diese die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt in voller Höhe erstattet bekommen (Vorsteuerabzug). Hierbei sind Umsätze im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art, die bereits nach dem geltenden Recht umsatzsteuerpflichtig sind, nicht zu berücksichtigen.
  • Es ist sichergestellt, dass die Rechnungsstellung den steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 14 UStG, entspricht.
  • Es ist sichergestellt, dass alle buchungsrelevanten Unterlagen und Belege innerhalb der gesetzlichen Abgabefristen beim Kirchlichen Verwaltungsamt eintreffen.
  • Es wird bestätigt, dass die Versagung der Genehmigung zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen würde.
L. S.
_______________________
____________________________________________
Siegelabdruck
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Erklärungen des zuständigen Verwaltungsamtes
____________________________________________
Bezeichnung des Kirchlichen Verwaltungsamtes
Wir bestätigen die oben gemachten Angaben zur antragstellenden kirchlichen Körperschaft.
Seitens des Verwaltungsamtes erklären wir Folgendes:
  • Es ist sichergestellt, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen durch das Kirchliche Verwaltungsamt rechtzeitig an das für die kirchliche Körperschaft zuständige Finanzamt gemeldet werden. Insbesondere sind Personalausfälle abgesichert.
  • Es ist sichergestellt, dass die fälligen Umsatzsteuerzahlungen durch das Kirchliche Verwaltungsamt rechtzeitig an das für die kirchliche Körperschaft zuständige Finanzamt überwiesen werden.
L. S.
_______________________
__________________________________________________
Siegelabdruck
Unterschrift des Vorstands des Kirchlichen Verwaltungsamtes
#

Anlage 2) zur Durchführungsverordnung Umsatzsteueroptionsgesetz

_________________________________________
Bezeichnung der kirchlichen Körperschaft
______________________________________________
Anschrift der Körperschaft
______________________________________________
Name des gesetzlichen Vertreters in Druckbuchstaben
_________________________________
Datum
Antrag gemäß § 2 Abs. 3 DVO UStOpG auf Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung für den Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben bezeichnete kirchliche Körperschaft beabsichtigt gegenüber dem zuständigen Finanzamt die vom Konsistorium nach § 1 UStOpG abgegebene Erklärung, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung bis einschließlich 31.12.2024 anzuwenden, zum 1.1. _____ (Jahr, ab dem der Widerruf gelten soll) zu widerrufen.
Hiermit beantragen wir die nach § 2 Abs. 2 des UStOpG für die Abgabe der Widerrufserklärung erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Konsistorium. Ein beglaubigter Protokollbuchauszug über die Beschlussfassung ist beigefügt.
Versagungsgründe nach § 2 Abs. 4 UStOpG liegen nicht vor. Hierzu geben wir entsprechend § 2 Abs. 3 DVO UStOpG die folgenden Erklärungen ab:
Es wird zugesichert, dass die voraussichtlichen steuerpflichtigen Umsätze nach dem Haushaltsplan 2023 die Umsatzgrenze von EUR 22.000 nicht überschreiten werden und keine weiteren Maßnahmen geplant sind, die zu einem Überschreiten der Umsatzgrenze von EUR 22.000 im Jahr 2023 und von EUR 50.000 im Jahr 2024 führen können.
L. S.
_______________________
____________________________________________
Siegelabdruck
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Erklärungen des zuständigen Verwaltungsamtes
____________________________________________
Bezeichnung des Kirchlichen Verwaltungsamtes
Wir bestätigen die oben gemachten Angaben zur antragstellenden kirchlichen Körperschaft.
L. S.
_______________________
__________________________________________________
Siegelabdruck
Unterschrift des Vorstands des Kirchlichen Verwaltungsamtes
#

Anlage 3) zur Durchführungsverordnung Umsatzsteueroptionsgesetz

_________________________________________
Bezeichnung des Kirchlichen Verwaltungsamtes
______________________________________________
Anschrift des Verwaltungsamtes
_________________________________
Datum
Antrag gemäß § 2 Abs. 4 DVO UStOpG auf Erteilung einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung für den Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in der Anlage aufgeführten kirchlichen Körperschaften beabsichtigen gegenüber dem zuständigen Finanzamt die vom Konsistorium nach § 1 UStOpG abgegebene Erklärung, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung bis einschließlich 31.12.2024 anzuwenden, zum 1.1. _____ (Jahr, ab dem der Widerruf gelten soll) zu widerrufen.
Hiermit beantragen wir unter Versicherung ordnungsgemäßer Bevollmächtigung durch die in der Anlage aufgeführten kirchlichen Körperschaften die nach § 2 Abs. 2 des UStOpG für die Abgabe der Widerrufserklärung erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Konsistorium.
Versagungsgründe nach § 2 Abs. 4 UStOpG liegen nicht vor. Hierzu geben wir entsprechend § 2 Abs. 4 DVO UStOpG die folgenden Erklärungen ab:
Es wird zugesichert, dass die voraussichtlichen steuerpflichtigen Umsätze nach dem Haushaltsplan 2023 die Umsatzgrenze von EUR 22.000 nicht überschreiten werden und keine weiteren Maßnahmen geplant sind, die zu einem Überschreiten der Umsatzgrenze von EUR 22.000 im Jahr 2023 und von EUR 50.000 im Jahr 2024 führen können. Dies haben wir uns von den in der Anlage aufgeführten Körperschaften versichern lassen. Beglaubigte Protokollbuchauszüge über die Beschlussfassungen der Körperschaften liegen vor.
L. S.
_______________________
__________________________________________________
Siegelabdruck
Unterschrift des Vorstands des Kirchlichen Verwaltungsamtes

II. Bekanntmachungen

Nr. 36Beauftragung von Oberkonsistorialrätin Anke Poersch mit der Wahrnehmung
der Aufgaben der Präsidentin des Konsistoriums als Behördenleiterin

Die Kirchenleitung hat Oberkonsistorialrätin Anke Poersch für die Zeit vom 15. Januar 2023 bis auf weiteres, längstens aber bis zum Amtsantritt einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin des Konsistoriums als Behördenleiterin beauftragt. Frau Oberkonsistorialrätin Poersch ist bevollmächtigt, die Landeskirche in dieser Zeit entsprechend Artikel 86 der Grundordnung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Berlin, den 16. Dezember 2022
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 37U r k u n d e
über die Errichtung einer (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge
im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Barnim

#
Aufgrund von Artikel 61 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021, hat die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Barnim am 15. Oktober 2022 beschlossen:
###

§ 1

Im Evangelischen Kirchenkreis Barnim wird eine (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus errichtet.
#

§ 2

Die Urkunde tritt vorbehaltlich der Genehmigung durch das Konsistorium am 1. April 2023 in Kraft.
Bernau, den 15. Oktober 2022
Kreissynode des Evangelischen
Kirchenkreises Barnim
Der Präses
Wolfgang Bartsch
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Berlin, den 7. März 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
Anke Poersch
(mit der Wahrnehmung der Aufgaben der
Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt)
#

III. Stellenausschreibungen

Nr. 38Ausschreibung eines Amts der Superintendentin
oder des Superintendenten (m/w/d)

Im Kirchenkreis Steglitz ist zum 1. März 2024 das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten (m/w/d) mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen. Es ist eine kreiskirchliche Pfarrstelle, mit der ein Predigtauftrag in einer Gemeinde im Kirchenkreis verbunden ist.
Der Kirchenkreis Steglitz besteht aus 14 Gemeinden mit ca. 43.000 Gemeindegliedern.
Es gibt zwei Pfarrsprengel und eine Region: Steglitz-Nord mit sechs Gemeinden, Lankwitz mit vier Gemeinden und Lichterfelde mit vier Gemeinden. Die meisten Gemeinden sind Trägerinnen von Kitas. Im Kirchenkreis gibt es eine bis zum Abitur führende Evangelische Schule, das Oberlin-Seminar als evangelisch-sozialpädagogische Fachschule und mehrere diakonische Träger. Der Kirchenkreis im Berliner Süd-Westen zwischen der Schloßstraße und dem neuen Stadtteil in Lichterfelde-Süd, zwischen Botanischem Garten und Teltowkanal ist geprägt durch vielfältige Sozialräume.
Der Kirchenkreis freut sich auf eine Persönlichkeit mit
  • Erfahrung im Gemeindepfarramt und in Leitungsverantwortung,
  • geistlichem Format, theologischem Profil und seelsorglicher Kompetenz,
  • Innovationsfreude,
  • Personalentwicklungskompetenz,
  • Klarheit, Transparenz und Wertschätzung im Leitungshandeln,
  • Integrationsvermögen und Konfliktfähigkeit,
  • Kompetenz im Verwaltungshandeln,
  • Freude daran, die evangelische Kirche im öffentlichen Leben zu positionieren.
Die neue Superintendentin oder den neuen Superintendenten erwarten
  • engagierte haupt- und ehrenamtlich Arbeitende auf allen Ebenen,
  • ein kreiskirchliches Team, das die Gemeinden zu verschiedenen Fachthemen berät und unterstützt und gemeindeübergreifende Strukturen und Projekte entwickelt,
  • ein Pfarrkonvent von 24 Pfarrerinnen und Pfarrern, der sich durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auszeichnet,
  • ein Kirchkreis mit einem vielfältigen kirchenmusikalischen Leben,
  • ein erfolgreiches Solidarsystem, das die 16 Kitas in gemeindlicher und diakonischer Trägerschaft miteinander verbindet,
  • ein von den Kirchenkreisen Steglitz und Teltow-Zehlendorf mit ihren Gemeinden getragenes regionales Diakonisches Werk,
  • gut entwickelte und klare Strukturen der Zusammenarbeit,
  • ein attraktiver Arbeitsort im Paulus-Zentrum,
  • eine angemessene Dienstwohnung.
Der Kirchenkreis will gemeinsam mit der neuen Superintendentin oder dem neuen Superintendenten
  • die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden weiterentwickeln,
  • mutig Visionen einer zukunftsfähigen Kirche entwickeln und umsetzen,
  • die Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen, Jugendlichen und Familien fördern,
  • die Vernetzung der Gemeinden in den Sozialräumen unterstützen,
  • die Verbindung mit dem Diakonischen Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf vertiefen.
Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretende Superintendentin Heidrun Miehe-Heger, Telefon: 0152/23642989, der Präses der Kreissynode Niels Lau, Telefon: 0160/97804466, und Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Telefon: 030/2177422. Weitere Informationen finden sich unter www.kirchenkreis-steglitz.de.
Bewerbungen werden bis zum 2. Mai 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 39Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab sofort die Kreispfarrstelle für die Verstärkung des Pfarramtlichen Dienstes in den Regionen des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln für die Dauer von sechs Jahren wieder zu besetzen.
    Diese Stelle umfasst 50 % Dienstumfang für Religionsunterricht (überwiegend in der Grundschule Eichwalde) und 50 % Dienstumfang für pfarramtliche Dienste in der Region 8 im Süden des Kirchenkreises Neukölln.
    Dazu gehören die Pfarrsprengel Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz, Wildau und Zeuthen sowie die Evangelische Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf. Ein Schwerpunkt der pfarramtlichen Tätigkeit liegt in den Gemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz. In der Region geht es zudem um die Unterstützung der Arbeit mit Konfirmand:innen und die Jugendarbeit.
    In der Region sind zwei Pfarrerinnen und ein Pfarrer (je 100 % DU), zwei Gemeindepädagoginnen, zwei Kirchenmusiker, zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen und viele Ehrenamtliche tätig.
    Die Arbeit in der Schule und in den Gemeinden bietet die Chance, kirchliche Präsenz an den Schulen zu leben und Gemeindeaufbau mit Familien aus dem Schulbereich zu gestalten. Die Pfarrerinnen und der Pfarrer in der Region freuen sich auf einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die sich mit seinen oder ihren Gaben einbringt.
    Der Kreiskirchenrat und die Gemeindekirchenräte des Sprengels wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der bereit ist und Lust hat, übergemeindliche Strukturen des pfarramtlichen Dienstes zu stärken, Impulse in den Gemeinden zu setzen und mit Gemeindekirchenräten, beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Der Kreiskirchenrat hilft auf Wunsch bei der Wohnungssuche im Kirchenkreis bzw. in der Region.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Zossen-Fläming ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren durch den Kreiskirchenrat zu besetzen.
    Für die Wachstumsregion in den Gemeinden in Blankenfelde, Mahlow, Rangsdorf, Dahlewitz und Diedersdorf vor den südlichen Berliner Stadttoren wird nach Verstärkung für die generationenübergreifende Arbeit mit jungen Menschen gesucht. Dabei gibt es viel Raum für neue und kreative Formen der Gemeindearbeit.
    Die Region I des Kirchenkreises wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen mit Lust an neuen Formen von Gottesdienstgestaltung, guter Vernetzungskompetenz und Teamfähigkeit. In der Region mit knapp 6.500 Gemeindegliedern arbeitet ein motiviertes Team aus 3,5 Pfarrerinnen bzw. Pfarrern, zwei Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusikern sowie 2,5 Diakonen bzw. Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen und freut sich auf die neue Pfarrperson.
    Die Region ist durch die Nähe zur Großstadt und dörfliches Leben gleichermaßen attraktiv.
    Schwerpunktmäßig geht es bei der Stelle um gottesdienstliche Aufgaben, die Arbeit mit Familien und Konfirmandinnen und Konfirmanden, die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit sowie um die Planung und Begleitung regionaler Freizeiten. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der Region freuen sich über eine enge Zusammenarbeit. Die Aufgaben werden in einer Dienstvereinbarung festgehalten.
    Der Dienstsitz ist die Evangelische Invitaskirchengemeinde Glasow-Mahlow. Eine Residenzpflicht in der Gemeinde besteht nicht. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Die Gemeinden unterstützen gern bei der Wohnungssuche. Der Führerschein Klasse B ist Voraussetzung.
    Die Aufstockung des Dienstumfangs um 50 % durch Erteilung von Religionsunterricht ist möglich.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Dr. Katrin Rudolph, Telefon: 03377/330690, E-Mail: superintendentur@kkzf.de, sowie Pfarrerin Ulrike Voigt, Telefon 0170/7634272, E-Mail: ulrike.voigt@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Regionalkirchengemeinde Langengrassau, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Mit der Pfarrstelle verbunden ist die dauerhafte Vakanzverwaltung der Evangelischen Regionalkirchengemeinde Terpt sowie der Kirchengemeinden Goßmar, Görlsdorf-Frankendorf, Schlabendorf, Beesdau und Egsdorf. Zur Pfarrstelle gehören 22 Predigtstätten und ca. 1.550 Gemeindeglieder. Schwerpunkt der Arbeit war bisher die Evangelische Regionalkirchengemeinde Langengrassau mit zwölf Predigtstätten.
    Die Kirchengemeinden freuen sich über eine Pfarrerin, einen Pfarrer bzw. eine Gemeindepädagogin, einen Gemeindepädagogen, die oder der bereit ist, auf die Menschen in den Kirchengemeinden zuzugehen, mit ihnen als Christin bzw. Christ zu leben, und die oder der gern und fröhlich den Dienst im ländlichen Raum tun möchte. Wichtig ist der Kirchengemeinde die weitere Gestaltung der Partnerschaft mit der Partnergemeinde im Kirchenkreis Koblenz. Der Gemeindekirchenrat, eine Gemeindepädagogin in Teilzeit für die Arbeit mit Kindern, eine Mitarbeiterin in Teilzeit in der Verwaltung, eine wöchentlich tätige Prädikantin sowie mehrere Lektorinnen und Lektoren unterstützen bei der Ausübung des Dienstes. Die Konfirmand:innenarbeit wird regional in Luckau verantwortet. Fast alle Kirchengebäude sind in einem sehr guten baulichen Zustand. Das Zentrum der Gemeindearbeit ist die Pfarrscheune in Langengrassau. Notwendig für die Arbeit ist ein eigener Pkw.
    Langengrassau liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Dahme-Spreewald in einer ländlichen Umgebung unweit der Kleinstadt Luckau. Eine Dienstwohnung steht derzeit nicht zur Verfügung. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung in der Kirchengemeinde oder ihrem Umfeld gern behilflich. Die Aufhebung der Dienstwohnungspflicht gilt bis Ende des Jahres 2026. Das große Pfarrgrundstück mit wunderbarem Pfarrgarten lädt zum Entspannen und Erholen ein.
    Im Bereich der Kirchengemeinde Langengrassau befinden sich mehrere kommunale Kindertagesstätten und eine Grundschule. In Luckau haben eine evangelische Kindertagesstätte, eine Grundschule, eine Oberschule und ein Gymnasium ihren Sitz.
    Weitere Auskünfte erteilt die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Langengrassau Nadin Lott, Telefon: 0173/6226624, sowie Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/3122.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Im Evangelischen Kirchenkreis Barnim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die neuerrichtete (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus mit 75 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Stelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Dienstort ist die Brandenburgklinik Berlin-Brandenburg in 16321 Bernau bei Berlin, eine Klinik der Michels Unternehmensgruppe. Die Klinik verfügt über 850 Betten und umfasst vor allem die Bereiche Rehabilitation und Anschlussheilbehandlungen. Sie verfügt u. a. über eine große neurologische Abteilung mit über 130 Intensiv-Akutbetten, eine Kardiologie, Geriatrie, Orthopädie und Psychosomatik. Zu der Klinik gehört ein Wachkomazentrum, es ist das Regine-Hildebrandt-Haus mit 30 Betten, eine Einrichtung zur Langzeitpflege von Menschen im Wachkoma.
    Von dem Bewerber bzw. der Bewerberin wird erwartet:
    • eine Ausbildung nach den Richtlinien für Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) von 2015 oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge, v. a. die Bereitschaft, sich mit den spezifischen Krankheitsbildern dieser Klinik (Wachkoma) auseinanderzusetzen.
    Der Auftrag umfasst
    • Seelsorge bei Patientinnen und Patienten sowie deren An- und Zugehörigen, ebenso bei den Mitarbeitenden, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung,
    • die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit in ausgewählten Teams,
    • Angebot von Gottesdienst, Gedenkgottesdiensten, Andacht und ritueller Begleitung (Gebet, Abendmahl, Segnung, Krankensalbung, Aussegnung etc.),
    • eine regelhafte Präsenz, dem Stellenumfang entsprechend, verbunden mit einer zuverlässigen Erreichbarkeit,
    • gemeindliche Angebote (z. B. Gesprächskreis, Bibelkreis, Singkreis, Ausflüge) für die oben genannten Bereiche,
    • Teilnahme an kreiskirchlichen und landeskirchlichen Vernetzungsangeboten: Pfarrkonvent im Kirchenkreis Barnim, monatlich; Regionalkonvent Seelsorge; Landeskirchlicher Konvent Seelsorge,
    • Beitrag zur Stärkung der Mitarbeitenden in ihrer Zuwendung zu Patientinnen und Patienten,
    • Angebote im aufzubauenden Gemeindeleben.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende der kollegialen Leitung im Evangelischen Kirchenkreis Barnim Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de, und die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Im Amt für kirchliche Dienste (AKD) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die (8.) landeskirchliche Pfarrstelle im AKD für die Studienleitung Geschlechtergerechtigkeit (w/d) mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Aufgaben:
    • Beratung und Begleitung sowie Fortbildung der Mitarbeitenden in der Arbeit mit Frauen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
    • Geschäftsführung der „Frauen in der EKBO”,
    • Beratung, Bildung und Interessensvertretung bei der Umsetzung der Ziele Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit in der Landeskirche und in den kirchlichen Praxisfeldern in Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur:innen in Gesellschaft und Kirche, den „Frauen in der EKBO“, dem Gleichstellungsteam der EKBO und dem Team des AKD,
    • Akzentuierung von theologischen und anderen fachlichen Grundsatzfragen zu den Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit,
    • Beratung von Kirchenkreisen zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit im Kontext mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern,
    • Vernetzung in Gremien und mit anderen Aktivitäten der Landeskirche, der EKD und der Gesellschaft.
    Geboten wird:
    • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
    • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
    • ein kollegiales Umfeld im Arbeitsfeld, im Amt für kirchliche Dienste und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge (w/d) mit
    • Leitungserfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen und Gremien sowie in der Bildungsarbeit und Interessensvertretung mit Erwachsenen,
    • Leidenschaft und Kompetenzen in der Beschäftigung mit theoretischen Grundfragen und Praxisperspektiven von Geschlechtergerechtigkeit in theologischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer Perspektive,
    • Fähigkeiten in Konzeptentwicklung, Kommunikation und zu strukturiertem Arbeiten,
    • Akzeptanz, Beachtung und Förderung des Verhaltenskodex' der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
    • Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD,
    • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
    Vielfalt wird wertgeschätzt und Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität werden begrüßt.
    Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorstandsvorsitzende der „Frauen in der EKBO“ Pfarrerin Dagmar Althausen, E-Mail: pfarrerin.althausen@gmx.de, Oberkonsistorialrat Dr. C. W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, und Direktor des AKD Pfarrer M. Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die landeskirchliche Pfarrstelle für den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Gesucht wird eine Theologin bzw. ein Theologe mit Erfahrungen in Gemeinde, Erwachsenenbildung und Ökumene.
    Aufgabenschwerpunkt ist die entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Zu den Themen gehören Armutsbekämpfung, Gerechtigkeit, Konfliktüberwindung, Bewahrung der Schöpfung sowie die diesbezügliche weltweite kirchliche Zusammenarbeit. In der Zusammenarbeit mit den kubanischen Partner:innen des Berliner Missionswerks wird die weltweite entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung beispielhaft wahrgenommen.
    Zu diesem Auftrag gehören die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Veranstaltungen in und für Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die Beratung von entwicklungspolitischen Gruppen, entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vertretung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in den entsprechenden Gremien.
    Erwartet werden ausgeprägte Teamfähigkeit und Koordinierung der Aufgaben des Referats, gute Spanisch- und Englischkenntnisse, die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit, auch an Abenden und Wochenenden, solide PC-Kenntnisse, Pkw-Führerschein.
    Die Vergütung erfolgt nach der Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz durch das Berliner Missionswerk. Dort ist die Stelle auch angebunden. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Stelle liegt beim Direktor des Missionswerks.
    Weitere Auskünfte erteilt Direktor Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit 75 % Dienstumfang ist ab dem 1. April 2023 befristet bis zum 31. August 2026 zu besetzen.
    Mit 50 % Dienstumfang erfolgt der Dienst im Vivantes Klinikum Neukölln, das mit über 1.200 Betten eines der größten in Berlin ist. Es umfasst nahezu alle medizinischen Fachdisziplinen sowie eines der größten Geburts- und Pränatalzentren Berlins.
    Notwendig ist die Einbindung in die Strukturen der Klinik sowie die Bereitschaft, die Seelsorge in ökumenischer Verantwortung zu gestalten. Vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Pfarrkonventen und den Seelsorgefachkonventen sowie die Vernetzung der Arbeit im Kirchenkreis.
    Die Seelsorge wird geschätzt und ist im Alltag der Klinik präsent. Das ökumenische Team (ein evangelischer Kollege mit 100 % Dienstumfang, eine evangelische Kollegin mit 50 % Dienstumfang sowie seitens der katholischen Kirchen zwei weitere Kolleg:innen mit zusammen 100 % Stellenanteil) arbeitet mit Schwerpunkten in der Palliativmedizin, Psychiatrie, in verschiedenen onkologischen Zentren und in der Geburtsmedizin. Die Zusammenarbeit mit den Psychosozialen Diensten (Psychoonkologie, Sozialdienst u. a. m.) sowie die Mitarbeit im Ethikkomitee werden vorausgesetzt.
    Sonntägliche Gottesdienste und Kasualgottesdienste haben ihren festen Platz im Klinikalltag. Die Betreuung des Raums der Stille ist dem Seelsorgeteam anvertraut.
    Mit weiteren 25 % Dienstumfang ist das Achenbach-Klinikum in Königs Wusterhausen ein weiterer Dienstort. Das Klinikum hat ca. 260 Betten. Neben Aufbau eines Seelsorgeangebots in der Klinik wird hier die Mitarbeit im Palliativteam erwartet. Hinzu kommt die Bereitschaft, sich im Ethikkomitee einzubringen. Ein Arbeitsschwerpunkt ist ferner die Mitwirkung bei den Bestattungsfeiern der still geborenen Kinder (Schmetterlingskinder).
    Erwartet wird eine zwölfwöchige Klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische-Oberlausitz. Erwartet wird ebenso die Bereitschaft zur Supervision. Eine Kollegiale Beratung/Intervision der Seelsorgenden im Kirchenkreis ist vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen die Landespfarrerin für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, sowie der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 3. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schöneiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost ist ab dem 1. Juli 2023 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die Kirchengemeinde Schöneiche am Stadtrand von Berlin hat rund 1.300 Gemeindeglieder und drei Predigtstätten, die 500 Jahre alten Dorfkirchen in Schöneiche und Münchehofe sowie die Kapelle Fichtenau.
    Die Gemeinde
    • sieht und unterhält sich regelmäßig an Gemeindeorten wie dem Evangelischen Kindergarten „Die Orgelpfeifen“, bei der Christenlehre, der Jungen Gemeinde, bei Familienfreizeiten, Bibel-, Haus- und Senior:innenkreisen und natürlich in den Kirchen,
    • organisiert überregionale Gottesdienste mit den Nachbargemeinden in Berlin-Rahnsdorf und -Friedrichshagen zu Himmelfahrt und Erntedank auf nahegelegenen Feldern im Freien,
    • engagiert sich für das Miteinander in Schöneiche und besonders für die Bewahrung der Schöpfung z. B. als ökofaire Gemeinde,
    • unterstützt die neue Pfarrperson mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
    • will, dass sich die neue Pfarrperson schnell in der Gemeinde wohlfühlt,
    • ist interessiert an neuen Ideen, offen für Vorschläge und bereit, diese gemeinsam mit der neuen Pfarrperson zu durchdenken und umzusetzen (z. B. Weiterentwicklung der bewährten Gottesdienstformen),
    • freut sich sehr auf Bewerbungen und ist neugierig auf Impulse.
    Für die Besetzung der Pfarrstelle wird eine Persönlichkeit gesucht
    • mit geistlicher und sprachlicher Ausstrahlungskraft und seelsorgerischer Kompetenz,
    • die mit Begeisterungsfähigkeit, Gottvertrauen und Zuversicht christlichen Glauben mit der Gemeinde lebt und entwickelt,
    • die neben Gottesdiensten auch in anderen Bereichen das Gemeindeleben bereichert,
    • die gern gemeinsam im Team mit den anderen Haupt- und Ehrenamtlichen Gemeindeleben gestaltet,
    …oder, wie die Gemeindeglieder es formuliert haben:
    • die „offen ist für Neues“ und „Humor besitzt“,
    • Interesse hat an der „Nähe zur Gemeinde“,
    • „die gut zuhören kann“ und „mit der man sich gern unterhält“.
    In der „Waldgartengemeinde Schöneiche bei Berlin“ gibt es u. a.
    • viele junge Familien,
    • einen Evangelischen Kindergarten und zwei Grundschulen,
    • im Umkreis eine Evangelische Grundschule (Berlin-Friedrichshagen) und ein Evangelisches Gymnasium (Berlin Köpenick),
    • eine Dienstwohnung im historischen Pfarrhaus (bei der energetischen Sanierung können eigene Vorschläge eingebracht werden),
    • viel Grün und zahlreiche Seen, die zu Fuß oder per Rad zu erreichen sind, und
    • eine gute Verkehrsanbindung mit S-Bahn und Straßenbahn direkt am Stadtrand von Berlin.
    Zum Dienst gehören zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Mit der Nachbarschaftsgemeinde Berlin-Rahnsdorf verbindet die Gemeinde seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft, die sich in gemeinsamen Rüstzeiten, regelmäßigem Kanzeltausch und Zusammenarbeit verschiedener Gruppen ausdrückt. Diese Partnerschaft soll nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Dazu wird aktuell eine Sprengelbildung beraten. Auch in Rahnsdorf ist ab dem 1. Oktober 2023 die Pfarrstelle neu zu besetzen. Gesucht werden Pfarrerinnen und Pfarrer, die Lust haben, diesen Prozess zu begleiten und miteinander ein Team zu bilden. Vielleicht eine Perspektive für Pfarr(ehe)paare.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Anja Liebelt, E-Mail: gkr-vorsitz.schoeneiche@gemeinsam.ekbo.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Süd-Ost Hans-Georg Furian, E-Mail: suptur@ekbso.de.
    Die Gemeinde freut sich darauf, die Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  9. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab 1. Oktober 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf befindet sich im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und liegt im schönen Südosten Berlins direkt am Müggelsee. Ihr gehören rund 1.300 Gemeindeglieder an. Mit der über 100 Jahre alten Taborkirche auf dem zentral gelegenen Taborkirchplatz, der Dorfkirche im alten Fischerdorf und der Waldkapelle Hessenwinkel sowie dem gut ausgestatteten Gemeindehaus, der Pfarr-Villa und der gemeindeeigenen Kita „Arche Noah“ verfügt sie über ein attraktives Ensemble für die Gemeindearbeit. Im Untergeschoss der Pfarr-Villa befinden sich Jugendräume und das Gemeindebüro, die Wohnungen der oberen Etagen sind zurzeit noch vermietet.
    Im Einzugsgebiet der Kirchengemeinde gibt es eine Wohnstätte der Stephanus Stiftung für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, eine Grundschule, weitere Kitas, eine Senior:innenwohnanlage mit Diakoniestation und trotz der ruhigen Stadtrand-Wohnlage alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens.
    Eine Evangelische Grundschule befindet sich im benachbarten Berlin-Friedrichshagen, ein Evangelisches Gymnasium in Berlin-Köpenick. Durch den S-Bahnanschluss ist auch die Nähe zur Berliner City gegeben.
    Mit der Nachbarschaftsgemeinde Schöneiche ist seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft verbunden, die sich in gemeinsamen Rüstzeiten, regelmäßigem Kanzeltausch und Zusammenarbeit verschiedener Gruppen ausdrückt. Diese Partnerschaft soll nun auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden, dazu wird aktuell eine Sprengelbildung beraten. Da auch in Schöneiche die Pfarrstelle neu besetzt wird, bietet sich vielleicht eine attraktive Chance für ein Pfarr(ehe)paar.
    Die Gemeinde wünscht sich eine offene, freundliche Persönlichkeit,
    • die mit Freude Gottesdienste vorbereitet und feiert und dabei auch gern im Team arbeitet,
    • die lebensnah und lebendig predigt,
    • die Menschen liebevoll seelsorglich begleitet und eine authentische Spiritualität ausstrahlt,
    • die willens und in der Lage ist, in herausfordernden Zeiten und Situationen Leitungsverantwortung mit zu übernehmen,
    • die offen für die Zusammenarbeit und Vernetzung mit der Nachbargemeinde ist und bereit ist, sich auf Strukturveränderungen einzulassen, sie mitzugestalten,
    • der eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Pfarr-Team wichtig ist,
    • die neue Ehrenamtliche gewinnt und wertschätzend begleitet,
    • die Lust und Begeisterung hat, den Facettenreichtum der Gemeinde zu entdecken und mit ihr einen gemeinsamen Neuanfang startet.
    Die neue Pfarrperson darf sich freuen auf
    • eine lebendige Gemeinde, die an Outdoor- und Streaminggottesdiensten in Corona-Zeiten gewachsen ist,
    • ein hauptamtliches Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchenmusik, der Kita und dem Büro,
    • die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie in einer aktiven Jungen Gemeinde,
    • Sängerinnen und Sänger in verschiedenen Chören sowie auf den Klang der Bläserinnen und Bläser,
    • zahlreiche gemeindliche Gruppen, die Unterstützung bieten und sich auf die Zusammenarbeit und auf neue Impulse freuen,
    • vielfältige Menschen in Freundeskreisen und Initiativen und
    • auf einen erwartungsfrohen Gemeindekirchenrat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Ortrun Bertelsmann, E-Mail: ortrun.bertelsmann@gemeinsam.ekbo.de). Weitere Informationen zur Gemeinde finden sich unter www.kirchen-rahnsdorf-schoeneiche.de.
    Eine Pfarrdienstwohnung im Pfarrhaus steht zur Verfügung. Zum Dienst gehören zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 40Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Plötzin-Bliesendorf, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Kirchengemeinden Damsdorf, Göhlsdorf, Plessow und Plötzin sowie die Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf mit den Ortsteilen Bliesendorf, Ferch, Fichtenwalde und Kanin.
    Die Kirchengemeinden liegen im Speckgürtel von Berlin, im Landkreis Potsdam Mittelmark zwischen Hohem Fläming und Havelland, Werder/Havel und Kloster Lehnin. Kiefernwälder, blaue Seen, Obstbäume und Äcker bestimmen die Landschaft. Hier trifft man auf ländlich geprägte offene Menschen.
    Alle Gemeinden sind direkt an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Busverbindungen (im Stunden- bzw. Halbstundentakt) führen nach Potsdam oder in die Kreisstadt Bad Belzig, aber auch zum Bahnhof Groß Kreutz mit dem Zuganschluss des RE 1.
    Egal mit welcher Art man sich fortbewegen möchte: Bus, Zug, Auto, Fahrrad, alles ist möglich. So kann man die fünf Gemeinden oder andere Orte erreichen.
    Es wartet ein neues Zuhause auf die neue Pfarrperson: Ein saniertes Pfarrhaus mit großzügigem Garten liegt im Ortsteil Plötzin gegenüber der Kirche. Im Pfarrhaus befindet sich auch ein Gemeinderaum. Für Kinder gibt es in der nahen Umgebung mehrere kirchliche und kommunale Kindereinrichtungen wie Kitas, Grundschulen (auch Hoffbauer Stiftung) und weiterführende Schulen.
    Alle Kirchen der Gemeinde wurden in den letzten Jahren saniert.
    Es gibt derzeit fünf aufgeschlossene und lebendige Kirchengemeinden mit engagierten Gemeindekirchenräten, die zukünftig auch aktiv mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer zusammenarbeiten wollen.
    Eine Gemeindesekretärin wird bei den vielfältigen Aufgaben unterstützen.
    Lektoren, Chorsänger und Chorsängerinnen sowie ein Posaunenchor tragen zur Gestaltung der Gottesdienste inhaltlich wie musikalisch bei. Die Arbeit mit Kindern gestalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises. Die Jugendarbeit des CVJM wird gefördert.
    Es besteht in allen Orten eine über Jahre gewachsene enge Zusammenarbeit mit den Vereinen und örtlichen Einrichtungen.
    Die Gemeinden wünschen sich, dass die neue Pfarrperson aufgeschlossen und interessiert ist und engagiert an einer Gestaltung – vor allem einer Vergrößerung der Kirchengemeinden – mitwirkt. Die Kirchenältesten möchten, dass ein gemeinsamer Weg gefunden wird, der die Bewahrung von Traditionen und ein Gemeindeleben, mit den Veränderungen der heutigen Zeit, vereint.
    In den kommenden Jahren wird der Bereich der Evangelischen Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, nach Eintritt des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand, mit zu übernehmen sein.
    Interessierte sind eingeladen, der Ausschreibung der Pfarrstelle einen lebendigen Eindruck vor Ort folgen zu lassen.
    Weitere Auskünfte erteilen die Mitglieder der Gemeindekirchenräte Alf Kelling (Gemeindekirchenrat Plessow), Telefon: 0170/3055399, E-Mail: avrkelling@web.de, Ronald Andersen (Gemeindekirchenrat Damsdorf), E-Mail: andersenronald@gmx.de, Ute Terbeck-Müller (Gemeindekirchenrat Evangelische Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf), Telefon: 0172/8887017, E-Mail: Terbeck-Mueller@t-online.de, sowie Superintendent Siegfried-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: wisch.s-thomas@ekmb.de.
    Die Gemeinden freuen sich auf Bewerbungen.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der neugebildeten Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Herzberg-Lindow, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl zu besetzen.
    Das Gemeindegebiet liegt zum großen Teil im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und im kleineren Teil im Landkreis Oberhavel. Mit den Orten um Lindow und Herzberg verbinden sich schöne Landschaften und Ausflugsregionen, umgeben von Wasser und Natur, mit den Vorteilen der gut erreichbaren Städte Neuruppin, Rheinsberg, Kremmen und das Löwenberger Land. Berlin ist in einer Stunde erreicht.
    Im Bereich der Gesamtkirchengemeinde sind neben der zukünftigen Pfarrstelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Pfarrstelleninhaber ein weiterer Pfarrer (100 % DU), eine B-Kantorin, ein Gemeindepädagoge und eine Gemeindesekretärin im Rahmen des Stellenplans beschäftigt. Daneben gibt es eine reiche Zahl an ehrenamtlich Mitarbeitenden, darunter auch angehende Lektorinnen.
    Der Dienstauftrag der (2.) Pfarrstelle erstreckt sich auf den Bereich Herzberg (625 Gemeindeglieder). Der Dienstsitz befindet sich in Herzberg. Das geräumige Pfarr- und Gemeindehaus bietet hervorragende Wohn- und Arbeitsbedingungen mit Blick auf die Kirche und in den großzügigen, parkähnlichen Garten. Die Gemeinde wünscht sich, dass die Pfarrperson die Pfarrwohnung bezieht.
    Herzberg bietet neben einer wachsenden Kita, einer Ärztin und einem Bahnanschluss ebenso ein kleines gastronomisches Angebot. Eine sehr aktive Dorfgemeinschaft sorgt für ein lebendiges Leben im Ort, in dem Kirche und Pfarrhaus zentral gelegen sind.
    In der Gemeinde gibt es neben den von dem Gemeindepädagogen geleiteten Christenlehregruppen und der Jungen Gemeinde zudem verschiedene Gesprächskreise für Erwachsene fortgeschrittener Altersgruppen. Der Konfirmand:innenunterricht der Gesamtkirchengemeinde fällt in das Aufgabenbiet der (2.) Pfarrstelle. Für projektweise Familiengottesdienste ist ein Team von Ehrenamtlichen gern bereit, mitzuwirken.
    Die Gesamtkirchengemeinde steht an dem Punkt, sich neu zu orientieren und miteinander einen Weg in eine gemeinsame Zukunft zu finden. Während sich der Gesamtgemeindekirchenrat um die Gemeindeleitung kümmert, organisieren die engagierten, in der Altersstruktur abwechslungsreich aufgestellten Ortskirchenräte in großer Selbstständigkeit das gemeindliche Leben vor Ort in und um die jeweilige Dorfkirche herum. Die Region schaut auf eine vertrauensvolle, auf gemeinsame Ziele ausgerichtete Zusammenarbeit zurück, die mit der neuen Pfarrperson ihre Fortsetzung finden soll. Die Gemeinde ist neugierig und auch gern bereit, sich auf neue Ideen und Impulse der zukünftigen Pfarrerin oder des zukünftigen Pfarrers einzulassen und diese gemeinsam mit ihr oder ihm zu gestalten.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson oder ein Pfarrehepaar, die bzw. das
    • überzeugt ihren bzw. seinen christlichen Glauben lebt,
    • Lust auf Gottesdienste im kleinen wie im großen Rahmen hat,
    • gern auf Menschen zugeht und sie seelsorgerlich begleitet.
    Weitere Auskünfte erteilen als Mitglied des Gemeindekirchenrats Sabine Zellmer, Telefon: 033926/70996, Pfarrer Holger Baum, Telefon: 03306/27079, und Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047081.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Gleichzeitig ist auch die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land mit 100 % Dienstumfang zur Besetzung durch das Konsistorium zum 1. September 2023 ausgeschrieben. Das bietet die seltene Gelegenheit, dass sich ein Pfarrehepaar oder ein Zweierteam von Pfarrer:innen bewerben kann.
    Der Dienst der (1.) Pfarrstelle ist überwiegend für die nördlichen Gemeinden des Pfarrsprengels bestimmt. Dazu gehören die fünf Kirchengemeinden Gutengermendorf mit Häsen und Hoppenrade, Großmutz, Buberow, Kraatz und Falkenthal mit Liebenberg.
    Vier aktive Gemeindekirchenräte tragen Verantwortung für insgesamt 480 Gemeindeglieder. Wegen der geringen Gemeindegliederzahlen ist die Pfarrstelle mit verstärktem Einsatz im Religionsunterricht verbunden.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder in neun Kirchengemeinden mit einer weiteren Pfarrperson mit 100 % DU, einer Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und einer Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Musiker und Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre.
    So bietet der Pfarrsprengel mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert. Da die Gemeinden im Norden in der Regel einmal im Monat Gottesdienste haben und manche Gottesdienste auch für mehrere Orte oder den gesamten Pfarrsprengel gemeinsam gefeiert werden, sind bei kluger Planung auch predigtfreie Sonntage möglich.
    Zurzeit sind die Gemeinden in einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform. Die Gemeinden im Löwenberger Land, zu dem bis auf Buberow und Kraatz alle anderen Gemeinden gehören, haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht werden.
    Der Dienstsitz für den Norden ist Gutengermendorf, ein ruhiger Ort mit 250 Einwohner:innen. Hier wurde 2008/2009 ein modernes Gemeindehaus mit Amtszimmer sowie ein geräumiges, helles Pfarrhaus (sechs Zimmer, ca. 150 m²) in energieeffizienter Bauweise neu errichtet. Wohn- und Gemeindebereich sind vollständig voneinander getrennt. Beide Häuser stehen in einem großen Garten. Der Dienstsitz für den Süden ist Grüneberg mit einem sanierten, bezugsfertigen Pfarrhaus aus den 80er Jahren. Im Falle der Bewerbung eines Ehepaars steht es den Pfarrpersonen frei, eines der beiden Pfarrhäuser als gemeinsamen Wohnsitz zu wählen.
    Die Gemeinden des Löwenberger Landes bieten dörflichen Alltag in schöner Natur, herrliche Kirchen aus verschiedenen Jahrhunderten, beliebte Veranstaltungsorte wie Schloss Hoppenrade mit barocker Schlosskapelle oder Schloss Liebenberg mit Kirche als beliebtem Ort für Trauungen sowie diverse Bauernhöfe mit Verkauf regionaler Produkte und Veranstaltungsräumen. Die fünf Gemeindehäuser des Pfarrsprengels sind in baulich gutem Zustand. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Ernte-Dank- und Dorf-Feste.
    In Gutengermendorf befinden sich eine Kindertagesstätte und eine stark frequentierte Ponyfarm. Sämtliche Schultypen, Ärzte, Verwaltungen und Einkaufsmöglichkeiten sind in Löwenberg bzw. in Gransee schnell erreichbar. Das Zentrum Berlins erreicht man in einer Stunde. Nächste Bahnstation ist Neulöwenberg in ca. 7 km.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, oder – zusammen mit den Gemeinden des Südens – ein Pfarrteam oder ein Pfarrehepaar, die, der oder das
    • mit Offenheit und Freude auf alle Menschen zugeht, um das christliche Leben in den teils sehr kleinen Orten zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Gemeinden im Pfarrsprengel weiterentwickeln möchte und Freude daran hat, in einem Team zusammenzuarbeiten,
    • gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugehen kann,
    • Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt und
    • Freude am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich der Landeskirche hat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Großmutz: Martina Koch, Telefon: 033084/60737, Gutengermendorf: Bärbel Peter, Telefon: 033084/50642, Buberow/Kraatz: Janine Karbe, Telefon: 033084/50887, und Falkenthal: Iris Grützmacher, Telefon: 033088/50137, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der mit der Verwaltung der (2.) Pfarrstelle beauftragt Pfarrer Dr. Reinhard Kees, Telefon: 0157/58498621.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kyritz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % DU durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Die zukünftige Stellenkonstruktion ist besonders gut für Pfarrehepaare oder für ein Teampfarramt geeignet, da auch die (1.) Pfarrstelle im Sprengel zum 1. August 2023 mit 100 % DU zu besetzen ist.
    Was wäre ein Grund sich zu bewerben? Eine Älteste schreibt: „Die wunderbaren Menschen in unseren Kirchgemeinden mit und ohne Glauben, die hier leben und arbeiten und mit denen ein Pfarrer oder eine Pfarrerin lachen, weinen, aber sich auch mal reiben kann.“
    Die Stadt Kyritz mit ihren gut 9.000 Einwohner:innen liegt in einer wald- und seenreichen Region. Als Mittelzentrum verfügt Kyritz über alle wünschenswerte Infrastruktur wie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Bahnanschluss, diverse Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Krankenhaus und Musikschule. Eine evangelische Kita in Kyritz und eine evangelische Schule in Pritzwalk vervollständigen das Bildungsangebot.
    Die beeindruckende Marienkirche im historischen Zentrum der Stadt und das nahe, viele Möglichkeiten bietende Gemeindehaus bilden das Zentrum für Gruppen und Kreise im Pfarrsprengel. Das Gemeindeleben in Kyritz und in den umliegenden Dörfern mit ihren schönen, renovierten Feldsteinkirchen wird von engagierten Gemeindemitgliedern mit gestaltet.
    Die Kirchen öffnen sich gern für Konzerte, Lesungen und andere Veranstaltungen.
    Im Pfarrsprengel wurde ein Fusionsprozess vieler kleiner Gemeinden abgeschlossen, aus dem zwei Kirchengemeinden hervorgegangen sind. Nun gilt es die beiden entstandenen Gemeinden im Zusammenwachsen zu begleiten, das Miteinander zu stärken und neue Konzepte für gemeindliches Leben zu entwickeln. Stichpunkte dafür sind solidarisches Handeln und gemeinwesenorientierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Ortsbeiräten, den Geschwistern in Diakonie und Ökumene sowie anderen Partner:innen.
    Die beiden Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 2.000 Gemeindegliedern zeichnet ein vielfältiges Angebot in Stadt und Land für jede Generation aus. Eine sehr gute kirchenmusikalische und gemeindepädagogische Arbeit werden vom Kirchenmusiker (100 %) und von der Gemeindepädagogin (85 %) verantwortet. Das Büro des Kreisjugendwarts (100 % mit regionalem Stellenanteil) hat in Kyritz seinen Ort. Im Gemeindebüro werden durch eine Mitarbeiterin (80 %) der gemeindeeigene Friedhof verwaltet und die Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden unterstützt. Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur mit einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit Rat und Tat zur Seite.
    In Kyritz stehen zwei attraktive Pfarrwohnungen bereit. Die neue Pfarrperson wohnt entweder in einem Pfarrhaus mit 5 Min. Fußweg zur Kirche, zum Gemeindehaus und -büro oder in einer geräumigen Wohnung im Pfarrhaus direkt neben der Marienkirche.
    Die Menschen in der Region freuen sich auf eine teamfähige Pfarrerin oder einen teamfähigen Pfarrer, die oder der Lust hat, Gemeinde Jesu Christi in aller Vielfalt mit zu gestalten, gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Menschen zu gewinnen und seelsorgerlich zu begleiten.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Kathrin Fulde, Telefon: 0160/2833438, E-Mail: fuldechris@aol.com, und Rouven Obst, Telefon: 033976/706886, E-Mail: kirche@bruesenhagen.de, Pfarrer Daniel Feldmann, Telefon: 033971/56707, E-Mail: d.feldmann@kirchenkreis-prignitz.de, und Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: eva-maria.menard@kirchenkreis-prignitz.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Evangelische Stadtkirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist zum nächstmöglichen Termin mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Eberswalde ist eine Waldstadt inmitten des Schorfheide-Naturschutzgebiets, umgeben von Wäldern und Seen. Innovative Kulturangebote, u. a. Film- und Musikfeste, haben die Stadt über die Landesgrenze hinaus bekannt gemacht. Die Nähe zu Berlin mit sehr guter Verkehrsanbindung und die HNEE (Hochschule für nachhaltige Entwicklung) machen die Stadt für viele Menschen attraktiv. Die Stadt wächst beständig. Es gibt zahlreiche Kindertagesstätten und Schulen unterschiedlichster pädagogischer Prägung und Trägerschaft (evangelisch/Waldorf/ Montessori).
    Inmitten des Zentrums von Eberswalde liegt die Maria Magdalenen Kirche der Stadtkirchengemeinde.
    Zum Pfarrsprengel gehören die Dörfer Sommerfelde, Tornow und Britz mit insgesamt ca. 2.500 Gemeindegliedern, drei Predigtstätten und drei noch eigenständigen Gemeindekirchenräten.
    Das christliche Leben in Eberswalde teilen sich neben der Evangelischen Stadtkirchengemeinde mehrere freikirchliche Gemeinden sowie die römisch-katholische Gemeinde. Verschiedene gemeinsame Projekte werden im ökumenischen Arbeitskreis koordiniert und gestaltet.
    Alle Gebäude und Kirchen sind saniert. Zur Gemeinde gehört eine evangelische Kindertagesstätte. Der Pfarrperson stehen zwei weitere Pfarrkolleg:innen zur Seite. Er oder sie wird zudem unterstützt durch eine Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Familien, einen Kreisjugendwart, einen Kantor, eine Küsterin im Büro sowie Mitarbeiter:innen der Kita, einen engagierten Gemeindekirchenrat und weitere Ehrenamtliche.
    Das aktive Gemeindeleben stellt sich u. a. in verschiedenen kirchenmusikalischen Angeboten, in vielseitigen Gemeindekreisen für alle Altersgruppen und Veranstaltungen, die gemeinsam mit der Stadt gestaltet werden, dar. Die Gemeinde engagiert sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in der Flüchtlingsarbeit.
    Die Pfarrperson erwartet eine schöne, an der Kirche gelegene Pfarrwohnung mit einem angrenzenden Gemeindegarten.
    Er oder sie sollte Freude an der Teamarbeit mit den verschiedenen Mitarbeiter:innen und Ehrenamtlichen der Gemeinde haben und darüber hinaus das Zusammenwirken mit der Ökumene, den diakonischen Einrichtungen und der Kommune weiter befördern. Dafür sind eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen sowie die Bereitschaft zur mit den Kolleg:innen geteilten Geschäftsführung Voraussetzung.
    Die Gemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die Freude hat, Gottesdienste in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Altersgruppen zu gestalten, die kommunikative Kompetenz mitbringt und verbindend, einladend und spirituell das Miteinander in der Gemeinde stärkt.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Petra Schenk, Telefon: ‭03334/2596938‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬, E-Mail: petra.schenk@kirche-eberswalde.de, sowie Pfarrer Martin Lorenz, Telefon: 03334/212882, E-Mail: martin.lorenz@kirche-eberswalde.de.‬
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kyritz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum 1. August 2023 mit 100 % DU durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Die zukünftige Stellenkonstruktion ist besonders gut für Pfarrehepaare oder für ein Teampfarramt geeignet, da auch die (2.) Pfarrstelle im Pfarrsprengel mit 100 % DU zu besetzen ist.
    Was wäre ein Grund sich zu bewerben? Eine Älteste schreibt: „Die wunderbaren Menschen in unseren Kirchgemeinden mit und ohne Glauben, die hier leben und arbeiten und mit denen ein Pfarrer oder eine Pfarrerin lachen, weinen, aber sich auch mal reiben kann.“
    Die Stadt Kyritz mit ihren gut 9.000 Einwohner:innen liegt in einer wald- und seenreichen Region. Als sogenanntes Mittelzentrum verfügt Kyritz über alle wünschenswerte Infrastruktur wie Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen, Bahnanschluss, diverse Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, Krankenhaus und Musikschule. Eine evangelische Kita direkt in Kyritz und eine evangelische Schule in erreichbarer Nähe vervollständigen das Bildungsangebot.
    Die beeindruckende Marienkirche im historischen Zentrum der Stadt und das nahe, viele Möglichkeiten bietende Gemeindehaus bilden das Zentrum für Gruppen und Kreise im Pfarrsprengel. Das Gemeindeleben in Kyritz und in den umliegenden Dörfern mit ihren schönen, renovierten Feldsteinkirchen wird von engagierten Gemeindemitgliedern mit gestaltet.
    Die Kirchen öffnen sich gern für Konzerte, Lesungen und anderen Veranstaltungen.
    Im Pfarrsprengel wurde ein Fusionsprozess vieler kleiner Gemeinden abgeschlossen, aus dem zwei Kirchengemeinden hervorgegangen sind. Nun gilt es, die beiden entstandenen Gemeinden im Zusammenwachsen zu begleiten, das Miteinander zu stärken und neue Konzepte für gemeindliches Leben zu entwickeln. Stichpunkte dafür sind solidarisches Handeln und gemeinwesenorientierte Zusammenarbeit mit Kommunen, Ortsbeiräten, den Geschwistern in Diakonie und Ökumene sowie anderen Partner:innen.
    Die beiden Kirchengemeinden mit insgesamt knapp 2.000 Gemeindegliedern zeichnet ein vielfältiges Angebot in Stadt und Land für jede Generation aus. Eine sehr gute kirchenmusikalische und gemeindepädagogische Arbeit werden vom Kirchenmusiker (100 %) und von der Gemeindepädagogin (85 %) verantwortet. Das Büro des Kreisjugendwarts (100 % mit regionalem Stellenanteil) hat in Kyritz seinen Ort. Im Gemeindebüro werden durch eine Mitarbeiterin (80 %) der gemeindeeigene Friedhof verwaltet und die Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden unterstützt. Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur mit einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit stehen mit Rat und Tat zur Seite.
    In Kyritz stehen zwei attraktive Pfarrwohnungen bereit. Die neue Pfarrperson wohnt entweder in einem Pfarrhaus mit 5 Min. Fußweg zur Kirche, zum Gemeindehaus und -büro oder in einer geräumigen Wohnung im Pfarrhaus direkt neben der Marienkirche.
    Die Menschen in der Region freuen sich auf eine teamfähige Pfarrerin oder einen teamfähigen Pfarrer, die oder der Lust hat, Gemeinde Jesu Christi in aller Vielfalt mit zu gestalten, gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Menschen zu gewinnen und seelsorgerlich zu begleiten.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Kathrin Fulde, Telefon: 0160/2833438, E-Mail: fuldechris@aol.com, und Rouven Obst, Telefon: 033976/706886, E-Mail: kirche@bruesenhagen.de, Pfarrer Daniel Feldmann, Telefon: 033971/56707, E-Mail: d.feldmann@kirchenkreis-prignitz.de, und Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: em.menard@kirchenkreis-prignitz.de.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Löwenberger Land, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab 1. September 2023 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Gleichzeitig ist auch die (1.) Pfarrstelle des Pfarrsprengels Löwenberger Land zur Besetzung durch Gemeindewahl mit 100 % Dienstumfang ausgeschrieben. Das bietet die seltene Gelegenheit, dass sich auch ein Pfarrehepaar oder ein Zweierteam von Pfarrer:innen bewerben kann.
    Der Dienst der (2.) Pfarrstelle ist überwiegend für die südlichen Kirchengemeinden des Pfarrsprengels bestimmt Dazu gehören die vier Kirchengemeinden Teschendorf mit Neuendorf, Grüneberg, Löwenberg mit Neulöwenberg und Linde mit insgesamt knapp 1.000 Gemeindegliedern, die von drei aktiven Gemeindekirchenräten geleitet werden. Alle vier Gemeinden gehören derselben kommunalen Gemeinde „Löwenberger Land" mit dem Verwaltungszentrum in Löwenberg an.
    Im gesamten Pfarrsprengel leben 1.430 Gemeindeglieder in neun Kirchengemeinden mit einer weiteren Pfarrperson (100 % DU), einer Gemeindepädagogin (60 % DU), die an zwei Orten Christenlehre anbietet, und einer Prädikantin, die in beiden Bereichen des Pfarrsprengels Gottesdienste übernimmt. Vier Mitarbeiterinnen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung leiten die vier Gemeindebüros. Mehrere Musiker bzw. Musikerinnen begleiten die Gottesdienste auf Honorarbasis und leiten verschiedene Chöre und Singkreise.
    Der Pfarrsprengel bietet mit vielen engagierten Ehrenamtlichen, die selbstständig Kreise vorbereiten und organisieren, gute Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Team, wodurch Schwerpunkte in der Arbeit möglich sind: Arbeit mit Kindern, Konfirmand:innen- und Jugendarbeit, Weltgebetstag und Ausflüge für die Senior:innengruppen und weitere Arbeitszweige werden gemeinsam organisiert.
    Die drei größeren Gemeinden des Südens – jeweils ca. 300 Gemeindeglieder – feiern in der Regel alle 14 Tage Gottesdienst. In Linde mit ca. 50 Gemeindegliedern wird der monatliche Gottesdienst in der Regel von mehr als 20 % der Gemeindeglieder besucht. Manche Gottesdienste werden auch für mehrere Orte gemeinsam oder für den gesamten Pfarrsprengel angeboten. So sind bei kluger Planung auch predigtfreie Sonntage möglich.
    Zurzeit sind die Gemeinden in einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess bezüglich der Strukturreform. Die Gemeinden im Löwenberger Land haben mit der gemeinsamen kommunalen Struktur gute Erfahrungen gemacht, die jetzt in die kirchliche Neustrukturierung eingebracht werden.
    Der Dienstsitz für den Süden ist Grüneberg, ein wachsender Ort mit stündlichem Bahnanschluss nach Berlin Ostkreuz (45 min). Der Dienstsitz für den Norden ist Gutengermendorf mit einem 2008 neu errichteten Pfarrhaus. Im Falle der Bewerbung eines Ehepaars steht es den Pfarrpersonen frei, eines der beiden Pfarrhäuser als gemeinsamen Wohnsitz zu wählen.
    Das 1979 errichtete, modernisierte Pfarrhaus in Grüneberg mit Pfarrwohnung und Amtszimmer im Obergeschoss und Gemeinderaum und Gemeindebüro im Kellergeschoss steht direkt gegenüber der Kirche auf einem großen Grundstück mit Nebengelass, auf dem auch Tierhaltung möglich ist. In Löwenberg und Teschendorf gibt es je ein Gemeindehaus. Alle Gebäude sind in einem guten baulichen Zustand. Besondere Highlights sind die mit den Kommunen gemeinsam organisierten jährlichen Ernte-Dank- und Dorf-Feste.
    Eine Grundschule ist am Ort, weitere Schularten mit breiten Ausbildungsmöglichkeiten sind in den Nachbarstädten Löwenberg, Gransee und Oranienburg vorhanden.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Pfarrperson, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen oder – zusammen mit den Gemeinden des Nordens – ein Pfarrteam oder ein Pfarrehepaar, die, der oder das
    • die Gemeinden weiterentwickelt und gern in einem Team zusammenzuarbeitet,
    • mit Offenheit und Freude gemeindepädagogisch versiert auf verschiedene Ziel- und Altersgruppen zugeht, um das christliche Leben in den Gemeinden zu gestalten,
    • den sich selbst organisierenden Gemeindekreisen pastorale Begleitung und geistliche Impulse gibt,
    • die Bereitschaft zur Erteilung von Religionsunterricht mitbringt,
    • Freude am Leben und Arbeiten im ländlichen Bereich der Landeskirche hat.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Grüneberg: Marianne Reitzenstein, Telefon: 033094/708981 oder 80290, Löwenberg/Linde: Rosemarie Golz, Telefon: 033094/50430 oder 50879, Teschendorf: Joachim Lemke, Telefon: 033094/50560, sowie Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, und der mit der Verwaltung der Pfarrstelle beauftragte Pfarrer Dr. Reinhard Kees, Telefon: 0157/58498621.
    Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

IV. Personalnachrichten

Nr. 41Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
mit Wirkung vom 1. März 2023:
Florence Häneke als Pfarrerin,
Timo Versemann als Pfarrer.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Jonathan Steinker mit Wirkung vom 1. März 2023.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Jasmin El-Manhy die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Samariter-Auferstehung, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 1. März 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Marlén Mahlow die (20.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Religionsunterricht in Fürstenwalde mit Wirkung vom 1. März 2023 bis 31. Juli 2029,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Steve Neumann die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Bernau, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, mit Wirkung vom 1. März 2023,
Pfarrer Jonathan Steinker die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Luckenwalde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Wirkung vom 1. März 2023 für die Dauer von zehn Jahren.
Beauftragt wurde:
Pfarrerin Jasmin El-Manhy für den landeskirchlichen Dienst zur Begleitung des Vorbereitungsdienstes in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit 50 % Dienstumfang mit Wirkung vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2025,
Pfarrer i. R. Martin Germer mit der ehrenamtlichen Wahrnehmung der Circus- und Schaustellerseelsorge in der Region Berlin mit Wirkung vom 1. März 2023 befristet für die Dauer von drei Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Alt-Buckow, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, auf Pfarrer Claas Henningsen über den 28. Februar 2023 hinaus unbefristet,
die Beurlaubung von Pfarrerin Dr. Kerstin Menzel für einen Dienst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Praktische Theologie der Universität Leipzig über den 28. Februar 2023 hinaus bis zum 31. März 2023.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Matthias Scheufele, zuletzt Inhaber der Kreispfarrstelle für die Leitung des Zentrums für Dialog und Wandel im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus, mit Ablauf des Monats Februar 2023.

Nr. 42Todesfälle

„Wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit“
(2. Korinther 3,17)
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Hans-Dietrich Haemmerlein, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Diehsa, ehemals Kirchenkreis Niesky, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Waldhufen-Vierkirchen, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, am 29. Januar 2023,
Pfarrer i. R. Bringfried Naumann, zuletzt Beauftragter für Kunstdienst in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, am 18. Januar 2023,
Pfarrer i. R. Christoph Sehmsdorf, zuletzt im Wartestand, am 23. Februar 2023,
Pfarrer i. R. Hans-Jürgen Winkel, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Königs Wusterhausen, ehemals Kirchenkreis Königs Wusterhausen, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, am 8. Januar 2023.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 4) erscheint am 26. April.2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 6. April 2023.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin