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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

Nr. 82Rechtsverordnung über die schulpraktische Ausbildung im Fach
Evangelische Religionslehre (AusbO/Ev. RL)

Vom 16. Juni 2023

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 5 Absatz 4 des Kirchengesetzes über die Regelung des Evangelischen Religionsunterrichts vom 14. November 1998 (KABl.-EKiBB S. 120) die nachstehende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1
Ziel der schulpraktischen Ausbildung

( 1 ) Die schulpraktische Ausbildung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Fach Evangelische Religionslehre wird nach Maßgabe von § 14 des Gesetzes über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz – BbgLeBiG) vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 45]) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 10]) und § 15 des Gesetzes über die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz – LBiG) vom 7. Februar 2014 (GVBl. 2014, 49) BRV 2232-1, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 66) von der Evangelischen Kirche durchgeführt. Sie nimmt teil an dem Auftrag, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit den Anforderungen der Schul- und Unterrichtspraxis vertraut zu machen. Der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer allgemeinen und lehramtsspezifischen Aufgaben verfügen muss, stehen dabei im Mittelpunkt. Das heißt insbesondere, dass sie berufliche Handlungsfähigkeit bezogen auf die in den von der Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Bildungsstandards für die Lehrerbildung ausgewiesenen Kompetenzbereiche erwerben. Die berufsfeldbezogenen Kompetenzen orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen von Bildung und Erziehung des Kirchengesetzes über die Regelung des Evangelischen Religionsunterrichts und konzentrieren sich unter Berücksichtigung des Aspekts der Inklusion auf die Bereiche Unterricht, Erziehung, Beurteilung und Innovation.
( 2 ) Die schulpraktische Ausbildung schließt mit der Abschließenden Kirchlichen Prüfung. Damit wird die Lehrbefähigung für folgende Lehrämter im Fach Evangelische Religionslehre erworben:
  1. das Lehramt für die Primarstufe,
  2. das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer),
  3. das Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder
  4. das Lehramt für Förderpädagogik.
( 3 ) Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen für die Erlangung eines Lehramtes im Fach Evangelische Religionslehre gemäß Absatz 2 erfüllen und die zur Deckung des Unterrichtsbedarfs in den kirchlichen Dienst eingestellt wurden, können berufsbegleitend ausgebildet werden. Näheres wird durch kirchliche Rechtsverordnung geregelt.
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§ 2
Gliederung der Ausbildung

( 1 ) Die schulpraktische Ausbildung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit dem Fach Evangelische Religionslehre umfasst die Teilnahme an den Veranstaltungen eines für das jeweilige Lehramt zuständigen Fachseminars und die Durchführung von Ausbildungsunterricht.
( 2 ) Die Teilnahme an den Konventen der Religionslehrkräfte der zuständigen Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht ist Bestandteil der schulpraktischen Ausbildung. Die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten werden dazu regelmäßig durch die Beauftragten eingeladen.
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§ 3
Einweisung in die schulpraktische Ausbildung

( 1 ) Die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit dem Fach Evangelische Religionslehre werden gleichzeitig mit ihrer Einweisung in ein Schulpraktisches Seminar bzw. Allgemeines Seminar dem für sie zuständigen Fachseminar (§ 4) und einer Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht durch das Konsistorium zugewiesen.
( 2 ) Nach Möglichkeit soll der Ausbildungsunterricht (§ 6) im Fach Evangelische Religionslehre an derselben Schule durchgeführt werden, an der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten den Ausbildungsunterricht im anderen Fach erteilen.
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§ 4
Fachseminare

( 1 ) In den Fachseminaren Evangelische Religionslehre sollen die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit der Theorie und Praxis des Evangelischen Religionsunterrichts vertraut gemacht und zur selbstständigen Planung, Durchführung und Auswertung von Religionsunterricht befähigt werden. Dies geschieht in der Regel durch Planung und Erprobung von Einzelstunden und Unterrichtssequenzen sowie durch Unterrichtsbeobachtung mit anschließender didaktischer Analyse.
( 2 ) Die Ausbildung in den Fachseminaren umfasst insbesondere die Themenbereiche:
  1. Einführung in die Didaktik des Religionsunterrichts, Vermittlung von Beobachtungskategorien und Beurteilungskriterien und Methoden der Erfolgskontrolle,
  2. Erörterung der Aufgaben des Religionsunterrichts in Gegenwart und Vergangenheit unter Berücksichtigung der Situation der Schülerinnen und Schüler und des Auftrages der Kirche,
  3. Einführung in das Selbstverständnis eines kirchlich verantworteten Religionsunterrichts als Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule,
  4. Anwendung der jeweils gültigen kompetenzorientierten und standardbezogenen Rahmenlehrpläne der Evangelischen Landeskirche,
  5. Analyse der Struktur des Religionsunterrichts und seiner unterschiedlichen didaktischen Ansätze,
  6. Probleme der Methodik des Religionsunterrichts, seiner unterschiedlichen Arbeits- und Sozialformen,
  7. Verwendung und Analyse von Medien,
  8. Analyse fachdidaktischer Literatur,
  9. Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts auf dem Gebiet der Evangelischen Landeskirche.
( 3 ) Die drei Wochenstunden andauernden Sitzungen der Fachseminare finden in der Regel einmal wöchentlich statt und haben grundsätzlich Vorrang vor Verpflichtungen in der Ausbildungsschule.
( 4 ) Die Fachseminare können Veranstaltungsformen wie pädagogische Wochen, Hospitationstage, Projekte oder fächerverbindende und fachübergreifende Seminare annehmen. In Ausnahmefällen können sie als Video- oder Telefonkonferenzen oder hybrid, durch die Zuschaltung einzelner Mitglieder, angeboten werden.
( 5 ) Die Zahl der Mitglieder eines Fachseminars soll nach Möglichkeit fünfzehn nicht überschreiten.
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§ 5
Aufgaben der Fachseminarleitung

( 1 ) Die Fachseminarleitung hat folgende Aufgaben:
  1. Leitung der Sitzungen des Fachseminars,
  2. Planung und Durchführung der schulpraktischen Ausbildungsaufgaben (§ 4),
  3. Festsetzung des Umfangs des Ausbildungsunterrichts in Absprache mit der oder dem zuständigen Beauftragten,
  4. Besuch der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Ausbildungsunterricht in der Regel zweimal pro Ausbildungshalbjahr mit anschließender Beratung,
  5. Beurteilung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten,
  6. Teilnahme an Dienstberatungen der staatlichen Schulpraktischen oder Allgemeinen Seminare nach entsprechender Einladung durch diese.
( 2 ) Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung führt die Fachseminarleitung in Absprache und Kooperation mit dem Konsistorium in regelmäßigen Abständen geeignete Maßnahmen zur internen Evaluation durch. Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen können daran beteiligt werden. Jede Lehramtskandidatin und jeder Lehramtskandidat ist verpflichtet, an Befragungen und Erhebungen teilzunehmen, sofern diese zur rechtmäßigen Erfüllung des Evaluierungsauftrages erforderlich sind.
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§ 6
Ausbildungsunterricht

( 1 ) Die schulpraktische Ausbildung umfasst den Ausbildungsunterricht und andere die Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens betreffende Tätigkeiten.
( 2 ) Der Ausbildungsunterricht beträgt in der Regel fünf Wochenstunden und wird einmal pro Ausbildungshalbjahr von der oder dem zuständigen Beauftragten gemeinsam mit der Fachseminarleitung hospitiert.
( 3 ) Der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten wird durch die zuständige Beauftragte oder den zuständigen Beauftragten eine geeignete Religionslehrkraft benannt, die sie oder ihn in Fragen der Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion methodisch-didaktischer Entscheidungen anleitet.
( 4 ) Im Ausbildungsunterricht sollen sich Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht sinnvoll ergänzen.
( 5 ) Selbstständiger Unterricht soll in einem Umfang von zwei Wochenstunden zu Ausbildungsbeginn durchgeführt werden und in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand der Lehramtskandidatin oder Lehramtskandidaten vier Stunden ab der zweiten Ausbildungshälfte nicht überschreiten.
( 6 ) Die Beauftragung mit selbstständigem Unterricht erfolgt durch die zuständige Beauftragte oder den zuständigen Beauftragten in Absprache mit der Fachseminarleitung.
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§ 7
Dauer der schulpraktischen Ausbildung

( 1 ) Die Dauer der schulpraktischen Ausbildung richtet sich nach den in den jeweils gültigen Fassungen der Ordnungen der Länder Berlin (Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter – VSLVO) und Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst – OVP) festgelegten Ausbildungszeiten. Die schulpraktische Ausbildung beginnt mit der Einweisung in das Fachseminar.
( 2 ) Die schulpraktische Ausbildung endet mit Ablauf des Tages, an dem die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat die Abschließende Kirchliche Prüfung abgelegt oder die Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, oder mit der Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst bzw. der schulpraktischen Ausbildung.
( 3 ) Auf die schulpraktische Ausbildung können nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung oder der lehramtsbezogenen gestuften Studiengänge zurückgelegte Zeiten einer schulpraktischen Ausbildung in gleichwertigen Seminaren und einer hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit an Schulen nach Maßgabe des jeweiligen staatlichen Rechts durch die jeweils zuständige staatliche Stelle angerechnet werden.
( 4 ) Die schulpraktische Ausbildung kann verlängert werden, wenn
  1. die Abwesenheitszeiten insgesamt sieben Wochen übersteigen,
  2. eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden darf.
( 5 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat ist verpflichtet, an den Veranstaltungen des Fachseminars bis drei Wochen vor der unterrichtspraktischen Prüfung teilzunehmen.
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§ 8
Beurteilungen

( 1 ) Zwölf Wochen vor Ende der Ausbildung nimmt die oder der zuständige Beauftragte, in deren oder dessen Arbeitsstellenbereich die schulpraktische Ausbildung erfolgt, schriftlich zu Fähigkeiten, Kenntnissen, fachlicher Leistung und Eignung für das angestrebte Lehramt der Lehramtskandidatin oder des Lehramtskandidaten nach dem Ausbildungsstand Stellung. Die anleitende Lehrkraft soll dabei gehört werden. Die Beurteilung schließt mit einer Note gemäß § 9. Sie ist der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten und im Anschluss der Fachseminarleitung zur Kenntnis zu geben.
( 2 ) Die Fachseminarleitung erstellt zwei Wochen vor dem Ende der ersten Ausbildungshälfte eine Beurteilung über das Ergebnis der Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt. Sie schließt mit einer Note. Unter Berücksichtigung der Beurteilung nach Absatz 1 erstellt die Fachseminarleitung zwölf Wochen vor Ende der Ausbildung unter Einbeziehung der ausbildungsbegleitenden Modulprüfungen eine Schlussbeurteilung. Sie schließt mit einer Note. Die Beurteilung der Fachseminarleitung ist dem Konsistorium und der/dem zuständigen Beauftragten sowie der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten zur Kenntnis zu geben, die diese an die Leitung des Schulpraktischen oder Allgemeinen Seminars weiterleiten.
( 3 ) Lehramtskandidatinnen oder Lehramtskandidaten, die die Abschließende Kirchliche Prüfung wiederholen dürfen, werden in der Regel nach der Hälfte der Zeit, um die die schulpraktische Ausbildung verlängert worden ist, von der Fachseminarleitung beurteilt. Die Fachseminarleitung äußert sich über Fähigkeiten, Kenntnisse, fachliche Leistung und Eignung für das angestrebte Lehramt der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters nach dem Ausbildungsstand. Die oder der zuständige Beauftragte soll dabei gehört werden. Die Beurteilung schließt mit einer Note. Die Beurteilung ist der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten, im Anschluss der Leitung des Schulpraktischen Seminars, der oder dem zuständigen Beauftragten und dem Konsistorium zur Kenntnis zu geben.
( 4 ) Lautet die Note der Schlussbeurteilung gemäß Absatz 2 Satz 3 schlechter als „ausreichend“ (4,0), kann eine Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung nicht erfolgen. Das Konsistorium teilt dies der zuständigen staatlichen Stelle mit. Wird durch die zuständige staatliche Stelle einer Ausbildungsverlängerung zugestimmt, richtet sich diese nach den landesrechtlichen Regelungen.
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§ 9
Notenscala

( 1 ) Für die Beurteilung gemäß § 8 sind folgende Noten zu verwenden:
sehr gut
1 =
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut
2 =
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend
3 =
eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht,
ausreichend
4 =
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,
mangelhaft
5 =
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können und
ungenügend
6 =
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Zur differenzierten Bewertung werden im Bereich der Noten 1 bis 4 Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Note um 0,3 gebildet; die Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen.
( 2 ) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den Ergebnissen folgende Noten:
bis 1,49
„sehr gut“,
von 1,50
bis 2,49
„gut“,
von 2,50
bis 3,49
„befriedigend“,
von 3,50
bis 4,0
„ausreichend“,
von 4,01
bis 5,0
„mangelhaft“
ab 5,01
„ungenügend“.
Bei diesen Ergebnissen werden nur die ersten zwei Dezimalstellen berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
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§ 10
Übergangsregelung

Für Lehramtskandidatinnen oder Lehramtskandidaten, die sich am 31. Juli 2023 in der schulpraktischen Ausbildung befunden haben, gilt die AusbO/Ev.RL in der Fassung vom 8. Juni 2012 (KABl. S. 158).
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§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt mit der Maßgabe des § 10 die Rechtsverordnung über die schulpraktische Ausbildung im Anschluss an universitäre lehramtsbezogene Studiengänge im Fach Evangelische Religionslehre (AusbO/Ev. RL) vom 8. Juni 2012 (KABl. S. 158) außer Kraft.
Berlin, den 16. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 83Rechtsverordnung über die Abschließende Kirchliche Prüfung für die Lehrämter im Fach Evangelische Religionslehre (AKLPO)

Vom 16. Juni 2023

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 5 Absatz 4 des Kirchengesetzes über die Regelung des Evangelischen Religionsunterrichts vom 14. November 1998 (KABl.-EKiBB S. 120) die nachstehende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1
Zweck der Prüfung und Prüfungsanforderungen

( 1 ) In der Abschließenden Kirchlichen Prüfung für die Lehrämter soll festgestellt werden, ob die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat in der schulpraktischen Ausbildung die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, Evangelischen Religionsunterricht nach den jeweils gültigen Lehrplänen, Ordnungen und Grundsätzen der Evangelischen Landeskirche zu unterrichten. Mit bestandener Prüfung erwirbt die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat die Befähigung zur kirchlichen Anstellung und die Anerkennung der Prüfung des Faches Evangelische Religionslehre im Rahmen der Staatsprüfung.
( 2 ) Die Abschließende Kirchliche Prüfung setzt sich zusammen aus der unterrichtspraktischen Prüfung und der Schlussbeurteilung durch die Fachseminarleitung gemäß § 4 Absatz 5. Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens nach mindestens fünfjähriger Berufserfahrung wird diese Schlussbeurteilung durch die Beurteilung der/des Beauftragten gemäß § 4 Absatz 4 ersetzt.
( 3 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat soll nachweisen, dass sie oder er:
  1. Evangelischen Religionsunterricht planen, durchführen und analysieren kann und dabei in der Lage ist, die theologischen, didaktischen und methodischen Voraussetzungen und Entscheidungen angemessen zu begründen,
  2. über Grundkenntnisse der Religionspädagogik verfügt,
  3. gründliche Kenntnisse der didaktischen Probleme des Religionsunterrichts hat und diese im Blick auf die Intention des Faches, die Inhalte, Arbeitsweisen und Arbeitsmittel konkretisieren kann,
  4. die Stellung des Evangelischen Religionsunterrichts im Fächerkanon der staatlichen Schule im Bereich der Evangelischen Landeskirche kennt und über die gesetzlichen Grundlagen und deren wesentlichen Inhalte auskunftsfähig ist.
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§ 2
Prüfungsausschuss

( 1 ) Für jede Prüfung wird vom Konsistorium ein Prüfungsausschuss gebildet.
( 2 ) Dem Prüfungsausschuss gehören an:
  1. eine Referentin oder ein Referent der für den Evangelischen Religionsunterricht zuständigen Abteilung des Konsistoriums als Vorsitzende oder Vorsitzender,
  2. die Fachseminarleitung für Evangelische Religionslehre,
  3. die oder der zuständige Beauftragte oder die Stellvertretung, in deren oder dessen Arbeitsstellenbereich die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat die unterrichtspraktische Prüfung ablegt,
  4. eine Lehrkraft mit einschlägiger Berufserfahrung, die eine Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre besitzt und eine kirchliche Bevollmächtigung (Vokation) nachweisen kann, die von der zuständigen Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht benannt wird.
( 3 ) Die Leiterin oder der Leiter der für den Evangelischen Religionsunterricht zuständigen Abteilung des Konsistoriums ist berechtigt, bei der Prüfung einschließlich der Beratungsgespräche anwesend zu sein.
( 4 ) Eine Beauftragte oder ein Beauftragter der für die Lehramtsausbildung zuständigen staatlichen Stellen sowie die Schulleitung sind berechtigt, bei der Prüfung einschließlich der Beratungsgespräche anwesend zu sein.
( 5 ) Erscheint ein Mitglied des Prüfungsausschusses nicht zur Prüfung, wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eine erreichbare Religionslehrkraft der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht als Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt. Erscheinen mehrere Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht oder kann die Vertretung eines Mitgliedes aus fachlichen Gründen nicht gewährleistet werden, ist ein neuer Termin für die Prüfung durch das Konsistorium festzulegen.
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§ 3
Entscheidung und Niederschrift

( 1 ) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung.
( 2 ) Der Prüfungsausschuss entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.
( 3 ) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen. In dieser sind festzuhalten:
  1. die in das Gesamtergebnis einzubeziehende Note der Beurteilung durch die Fachseminarleitung,
  2. die Analyse der Unterrichtsstunde durch die Lehramtskandidatin oder den Lehramtskandidaten sowie das Analysegespräch,
  3. die Gegenstände und die Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung,
  4. die tragenden Erwägungen (§ 11 Absatz 5),
  5. das Gesamtergebnis,
  6. die Belehrung über Täuschungsversuche und
  7. besondere Vorkommnisse.
( 4 ) Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
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§ 4
Meldung zur Prüfung und Beurteilung

( 1 ) Die Meldung zur Prüfung erfolgt in Abhängigkeit der Dauer der schulpraktischen Ausbildung für das angestrebte Lehramt. Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat hat sich zwölf Wochen vor Ende der schulpraktischen Ausbildung zur Prüfung zu melden. Die Meldung ist über die Fachseminarleitung an das Konsistorium zu richten.
( 2 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat hat bei der Meldung folgende Unterlagen einzureichen:
  1. einen Lebenslauf,
  2. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die Erste Kirchliche Prüfung oder den lehramtsbezogenen gestuften Studiengang im Fach Evangelische Religionslehre oder den erreichten berufsqualifizierenden Masterabschluss,
  3. gegebenenfalls einen Bescheid über die Anerkennung oder Gleichsetzung weiterer Abschlüsse,
  4. eine Übersicht über die Tätigkeit im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung mit besonderer Berücksichtigung der Unterrichtserfahrung im Fach Evangelische Religionslehre.
( 3 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat kann zugleich schriftlich ihre oder seinen Vorschlag für die Lehrkraft nach § 2 Absatz 2 Buchstabe d) äußern und die Auswahl hinsichtlich der Klasse oder Lerngruppe und des Terminwunsches für die Unterrichtsstunde der unterrichtspraktischen Prüfung mitteilen. Die Lerngruppe soll der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten aus der schulpraktischen Ausbildung bekannt sein.
( 4 ) Zwölf Wochen vor dem Ende der zweiten Ausbildungshälfte äußert sich die oder der zuständige Beauftragte, in deren oder dessen Arbeitsstellenbereich die schulpraktische Ausbildung erfolgt, schriftlich über Fähigkeiten, Kenntnisse, fachliche Leistung und Eignung für das angestrebte Lehramt der Lehramtskandidatin oder des Lehramtskandidaten nach dem Ausbildungsstand. Die Beurteilung schließt mit einer Note gemäß § 11 Absatz 1. Sie ist der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten zur Kenntnis zu bringen und unverzüglich der Fachseminarleitung einzureichen.
( 5 ) Die Fachseminarleitung erstellt eine Schlussbeurteilung gemäß Ausbildungsordnung über das Ergebnis der Ausbildung. Sie schließt mit einer Note gemäß § 11 Absatz 1. Die Note der Schlussbeurteilung setzt sich in der Gewichtung der erbrachten Leistungen zusammen:
1.
Rechtsmodulleistung:
10/100,
2.
Wahlmodulleistung:
30/100,
3.
Pflichtmodulleistung:
60/100.
Die Beurteilung nach Absatz 4 ist in der Pflichtmodulleistung angemessen zu berücksichtigen.
( 6 ) Die Schlussbeurteilung der Fachseminarleitung ist dem Konsistorium und der/dem zuständigen Beauftragten sowie der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten zur Kenntnis zu geben, die diese an die Leitung des Schulpraktischen oder Allgemeinen Seminars weiterleiten.
( 7 ) Im Falle einer Änderung der Dauer der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtskandidatin oder des Lehramtskandidaten setzt das Konsistorium den Termin in sinngemäßer Anwendung der Absätze 1, 4 und 5 fest.
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§ 5
Zulassung zur Prüfung

( 1 ) Über den Antrag auf Zulassung entscheidet das Konsistorium. Diese kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Einzelleistungen nach § 4 Absatz 5 Satz 2 jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet sind.
( 2 ) Wer sich ordnungsgemäß gemeldet, die Unterlagen gemäß § 4 Absatz 2 eingereicht hat und sich im Prüfungsverfahren für die Staatsprüfung befindet, wird zugelassen, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
( 3 ) Wird der Meldetermin gemäß § 4 Absatz 1 schuldhaft versäumt oder liegen die Unterlagen gemäß § 4 Absatz 2 nicht vollständig vor, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das Konsistorium entscheidet darüber, ob ein Verschulden vorliegt. Es stellt fest, mit welchem Tage die Prüfung als nicht bestanden gilt.
( 4 ) Über die Zulassung gemäß Absatz 1 oder die Entscheidung gemäß Absatz 3 erhält die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat durch das Konsistorium einen schriftlichen Bescheid. Die Entscheidung gemäß Absatz 1 und 3 ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
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§ 6
Gäste

( 1 ) Ein Mitglied der Schulleitung ist als Gast bei der unterrichtspraktischen und der mündlichen Prüfung zugelassen.
( 2 ) Anderen Gästen kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gestatten zuzuhören, sofern die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat vor Beginn der jeweiligen Prüfung keinen Einspruch erhebt.
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§ 7
Durchführung der unterrichtspraktischen Prüfung

( 1 ) Die unterrichtspraktische Prüfung beginnt mit dem Tag der Zulassung und findet im letzten Ausbildungsvierteljahr statt.
( 2 ) Der Prüfungsausschuss bildet sich in der von der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten gezeigten Unterrichtsstunde und dem anschließenden Analysegespräch mit der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten ein Urteil über die unterrichtspraktische Leistung. In der Beurteilung ist die Unterrichtsdurchführung stärker zu berücksichtigen als Planung sowie Analyse und Analysegespräch.
( 3 ) Das Thema der Unterrichtsstunde wird von der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten aus einer aktuell durchgeführten Unterrichtsreihe benannt. Das Stundenthema ist der Fachseminarleitung eine Woche vor der unterrichtspraktischen Prüfung mitzuteilen. Die Fachseminarleitung leitet das von ihr bestätigte Stundenthema unmittelbar an das Konsistorium weiter.
( 4 ) Eine Stunde vor Beginn der unterrichtspraktischen Prüfung ist von der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten der Unterrichtsentwurf in fünffacher Ausfertigung für den Prüfungsausschuss bereitzulegen; ein Exemplar ist zur Prüfungsakte zu nehmen. Vom Prüfungsausschuss ist die sprachliche Qualität des Unterrichtsentwurfs in die Beurteilung einzubeziehen.
( 5 ) Bei schuldhaftem Ausbleiben der Lehramtskandidatin oder des Lehramtskandidaten zur unterrichtspraktischen Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das Konsistorium entscheidet und stellt im Falle des schuldhaften Versäumnisses den Tag fest, der als Tag der nichtbestandenen Prüfung gilt.
( 6 ) Die Beurteilung schließt mit einer Note gemäß § 11 Absatz 1. Die Note wird in Form tragender Erwägungen in der Niederschrift begründet.
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§ 8
Durchführung der unterrichtspraktischen Prüfung in Form einer Ersatzleistung

( 1 ) Soweit die Durchführung der unterrichtspraktischen Prüfung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht oder nur teilweise möglich ist, wird diese durch eine Prüfungsersatzleistung ersetzt. Die Prüfungsersatzleistung stellt eine Ausnahmeregelung dar und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Konsistoriums.
( 2 ) Die Prüfungsersatzleistung bezieht sich inhaltlich auf die Lerngruppe gemäß § 4 Absatz 3. Sie besteht aus einer schriftlichen Unterrichtsplanung und einem Einzelprüfungsgespräch im Umfang von 45 Minuten.
( 3 ) Die schriftliche Unterrichtsplanung bezieht sich auf eine Unterrichtsstunde einer geplanten Unterrichtssequenz. Die schriftliche Planung der Unterrichtsstunde entspricht den Anforderungen des Unterrichtslangentwurfes. Diese Planung ist eine Woche vor dem Termin der Prüfungsersatzleistung vorzulegen. Die Weiterleitung erfolgt über die Fachseminarleitung. Ein Exemplar ist zur Prüfungsakte zu nehmen.
( 4 ) Zum Beginn des Prüfungsgesprächs wird der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten die Gelegenheit zu einer kurzen, medial unterstützten erläuternden Einführung zur schriftlichen Unterrichtsplanung gegeben. Gegenstand des anschließenden Prüfungsgesprächs sind vertiefende pädagogische, lernpsychologische, fachliche, fachdidaktische und methodische Aspekte des gewählten Themas mit kontinuierlichem Bezug zur Praxis des Unterrichts.
( 5 ) Der Prüfungsausschuss bewertet unter Berücksichtigung der schriftlichen Planung die Prüfungsersatzleistung hinsichtlich der pädagogischen, lernpsychologischen, fachlichen, fachdidaktischen und methodischen Reflexionsfähigkeit der Lehramtskandidatin oder des Lehramtskandidaten mit einer Note gemäß § 11 Absatz 1. Die Note wird in Form tragender Erwägungen in der Niederschrift begründet.
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§ 9
Zurücktreten von der Prüfung

( 1 ) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat auf schriftlichen Antrag der Rücktritt von der Prüfung oder einer Prüfungsleistung gestattet werden. Die Entscheidung liegt beim Konsistorium oder im Eilfall bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Eine bereits erbrachte Prüfungsleistung bleibt erhalten. Im Krankheitsfall hat die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beim Konsistorium zu erfolgen.
( 2 ) Tritt die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat ohne Genehmigung von der Prüfung oder einer Prüfungsleistung zurück, so gilt sie als nicht bestanden. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig der Antrag auf Entlassung aus der schulpraktischen Ausbildung gestellt wird. Die Entscheidung trifft die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
( 3 ) Im Falle des Rücktritts aus wichtigem Grund bestimmt das Konsistorium den neuen Prüfungstermin.
( 4 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat hat der oder dem ständigen Vorsitzenden der für die Lehramtsausbildung zuständigen staatlichen Stelle unverzüglich Mitteilung über den Rücktritt zu machen.
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§ 10
Ordnungswidriges Verhalten

( 1 ) Vor Beginn der Prüfung ist die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat darüber zu belehren, welche Hilfsmittel erlaubt und dass die Prüfungsleistungen selbstständig zu erbringen sind. Die Belehrung wird in der Niederschrift festgehalten.
( 2 ) Wird ein Täuschungsversuch, eine Täuschung oder ein anderes erhebliches ordnungswidriges Verhalten festgestellt, so wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss.
( 3 ) Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung kann diese für nicht bestanden erklärt werden, sofern die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat getäuscht hat. Die Entscheidung trifft das Konsistorium. Die Entscheidung ist innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tage der mündlichen Prüfung zulässig.
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§ 11
Ergebnis der Prüfung

( 1 ) Die einzelnen Prüfungsleistungen sind nach § 4 Absatz 4 und 5 und § 7 Absatz 2 zu beurteilen. Dabei sind folgende Noten zu verwenden:
sehr gut
1 =
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut
2 =
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend
3 =
eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht,
ausreichend
4 =
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,
mangelhaft
5 =
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können und
ungenügend
6 =
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Zur differenzierten Bewertung können im Bereich der Noten 1 bis 4 Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Note um 0,3 gebildet werden; die Noten 0,7 und 4,3 sind dabei ausgeschlossen.
( 2 ) Der Prüfungsausschuss bildet das Gesamtergebnis der Abschließenden Kirchlichen Prüfung aufgrund des errechneten Durchschnitts der Noten gemäß Absatz 1 und der Beurteilung gemäß § 4 Absatz 5. Das Gesamtergebnis der Abschließenden Kirchlichen Prüfung lautet bei einem Notendurchschnitt
bis 1,49
„sehr gut bestanden“,
von 1,50
bis 2,49
„gut bestanden“,
von 2,50
bis 3,49
„befriedigend bestanden“,
von 3,50
bis 4,0
„ausreichend bestanden“,
von 4,01
bis 5,0
„mangelhaft“,
von 5,01
„ungenügend“.
Bei der Bildung des Gesamtergebnisses werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
( 3 ) Zusätzliche Kennzeichnung der Noten in der Niederschrift durch Wort oder Satz ist statthaft.
( 4 ) Die Abschließende Kirchliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn
  1. das Gesamtergebnis gemäß Absatz 2 oder
  2. das Ergebnis der unterrichtspraktischen Prüfung gemäß § 7 Absatz 2 nicht mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet.
Sie ist endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde.
( 5 ) Die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat kann verlangen, dass im unmittelbaren Anschluss an die Prüfung die tragenden Erwägungen der Beurteilungen der Prüfungsleistung von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder von einem anderen, von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Mitglied des Prüfungsausschusses mündlich eröffnet werden.
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§ 12
Zeugnis und Bescheid

( 1 ) Hat die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat die Prüfung bestanden, so wird ein Zeugnis über die endgültige Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre mit dem Gesamtergebnis der Abschließenden Kirchlichen Prüfung durch das Konsistorium ausgestellt.
( 2 ) Dieses Zeugnis ist von der Lehramtskandidatin oder dem Lehramtskandidaten der oder dem ständigen Vorsitzenden der für die Lehramtsausbildung zuständigen staatlichen Stelle unverzüglich einzureichen.
( 3 ) Hat die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat die Prüfung nicht bestanden, so wird darüber ein schriftlicher Bescheid durch das Konsistorium ausgestellt, Absatz 2 gilt analog. Der Bescheid ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
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§ 13
Wiederholungsprüfung

( 1 ) Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist spätestens nach zwölf Monaten abzulegen. Den Termin bestimmt das Konsistorium nach Festlegung der Dauer der Verlängerung der schulpraktischen Ausbildung durch die zuständige staatliche Stelle für Lehramtsausbildung. Während dieser Verlängerung gilt die Lehramtskandidatin oder der Lehramtskandidat als in die Prüfung eingetreten.
( 2 ) Über das Nichtbestehen der Prüfung und die Terminfestsetzung der Wiederholungsprüfung ist der zuständigen staatlichen Stelle für Lehramtsausbildung durch die Lehramtskandidatin oder den Lehramtskandidaten Mitteilung zu machen.
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§ 14
Übergangsregelung

Für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die sich am 31. Juli 2023 in der schulpraktischen Ausbildung befunden haben, gilt die Rechtsverordnung über die Abschließende Kirchliche Prüfung für das Amt der Lehrerin oder des Lehrers – mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern – und das Amt der Studienrätin oder des Studienrats im Fach Evangelische Religionslehre (AKLPO) vom 08. Juni 2012 (KABl. S. 160).
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§ 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt mit der Maßgabe des § 14 die Rechtsverordnung über die Abschließende Kirchliche Prüfung für das Amt der Lehrerin oder des Lehrers – mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern – und das Amt der Studienrätin oder des Studienrats im Fach Evangelische Religionslehre (AKLPO) vom 8. Juni 2012 (KABl. S. 160) außer Kraft.
Berlin, den 16. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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Nr. 84Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzverordnung)

Vom 16. Juni 2023

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von § 14 des Kirchengesetzes über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzgesetz) vom 21. April 2007 (KABl. S. 70), zuletzt geändert durch Kirchengesetz 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207), im Einvernehmen mit dem Ständigen Haushaltsausschuss der Landessynode die folgende Rechtsverordnung erlassen:
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§ 1

Die Rechtsverordnung über die Ordnung des Finanzwesens der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Finanzverordnung) vom 14. Dezember 2012 (KABl. 2013 S. 32) wird wie folgt geändert:
  1. § 6 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
    „(3) Folgende jährliche feste Finanzausgleichsbeträge zwischen den Kirchenkreisen werden bis zur Überprüfung nach § 3 Absatz 1 festgesetzt:
    1. Einzahlende Kirchenkreise:
      Barnim 144.712 €, Berlin Stadtmitte 65.587 €, Berlin Süd-Ost 68.149 €, Nauen-Rathenow 1.955 €, Neukölln 552.013 €, Reformierter Kirchenkreis 5.967 €, Uckermark 49.300 € und Zossen-Fläming 128.258 €.
    2. Empfangende Kirchenkreise und Körperschaften:
      Berlin Nord-Ost 17.016 €, Charlottenburg-Wilmersdorf 127.336 €, Cottbus 89.973 €, Falkensee 3.906 €, Mittelmark-Brandenburg 23.741 €, Niederlausitz 112.214 €, Oberes Havelland 60.014 €, Oderland-Spree 13.796 €, Potsdam 18.493 €, Prignitz 41.408 €, Reinickendorf 83.953 €, Spandau 30.066 €, Steglitz 45.693 €, Schlesische Oberlausitz 121.514 €, Teltow-Zehlendorf 45.123 €, Tempelhof-Schöneberg 136.312 €, Wittstock-Ruppin 1.183 € und die Anstalts- und Personalgemeinden Berliner Domgemeinde 4.100 €, Hoffbauer-Stiftung 400 €, Lazarus 1.000 €, Lobetal 2.800 € und Diakonissenhaus Teltow 700 € sowie die Kirchengemeinden mit besonderer Aufgabenstellung für folgende Kirchen: Dom Brandenburg 4.400 €, Dom Fürstenwalde 4.400 €, St.-Gertraud-Kirche Frankfurt/Oder 4.400 €, Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche 4.400 €, Oberkirche St. Nikolai/Cottbus 4.400 €, St. Marien-Kirche Berlin 4.400 €, Französische Friedrichstadtkirche 4.400 €, Peterskirche Görlitz 4.400 €.“
  2. In Nummer 4 der Anlage zu § 1 Absatz 3 Finanzverordnung werden die Wörter „Evangelisches Johannesstift Berlin“ angefügt.
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§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Berlin, den 19. Juni 2023
Az.: 4001-04:00
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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II. Bekanntmachungen

Nr. 85Berufung von Kirchenrätin Dr. Viola Vogel zur Präsidentin des Konsistoriums

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Die Kirchenleitung hat mit Beschluss vom 16. Juni 2023 aufgrund der Wahl der Landessynode vom 22. April 2023 Kirchenrätin Dr. Viola Vogel zum 1. August 2023 für eine Amtszeit von zehn Jahren zur Präsidentin des Konsistoriums berufen.
Berlin, den 16. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
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Nr. 86Berufung von Oberkonsistorialrätin Anke Poersch zur
Stellvertreterin der Präsidentin des Konsistoriums

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Die Kirchenleitung hat mit Beschluss vom 16. Juni 2023 Oberkonsistorialrätin Anke Poersch für die am 1. August 2023 beginnende Amtszeit von Präsidentin Dr. Viola Vogel erneut zur Stellvertreterin der Präsidentin in der Leitung des Konsistoriums berufen.
Berlin, den 16. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein

Nr. 87U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Kirchengemeinde Neu-Westend,
Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 154 S. 256, 257), beschlossen:
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§ 1

Der Name der Kirchengemeinde Neu-Westend, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde Neu-Westend“.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Berlin, den 13. Juni 2023
Az.: 1000-01:07/019
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 88Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:07/030
    Berlin, den 6. Juni 2023
    Die Evangelische Kirchengemeinde Schmargendorf, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1 Stern“, „2 Sterne“, „3 Sterne“, „4 Sterne“ und „5 Sterne“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHMARGENDORF“.
    Grafik
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:80/072
    Berlin, den 20. Juni 2023
    Die Evangelische Kirchengemeinde Ländchen Glien, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Plus“ und „Stern“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LÄNDCHEN GLIEN“.
    Grafik

Nr. 89Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:07/030
    Berlin, den 6. Juni 2023
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Schmargendorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ALT-SCHMARGENDORF“ und das Kirchensiegel der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Berlin-Schmargendorf mit der Umschrift „EVANG. KREUZKIRCHENGEMEINDE BERLIN-SCHMARGENDORF“, beide Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, wurden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1312-03:80/072
    Berlin, den 20. Juni 2023
    Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Wansdorf mit der Umschrift „WANSDORFSCHES KIRCHENSIEGEL“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Pausin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PAUSIN“, das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Börnicke-Kienberg mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BÖRNICKE-KIENBERG“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Grünefeld mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÜNEFELD“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Paaren mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PAAREN“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Perwenitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PERWENITZ“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, wurden außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 4602-01:01/002
    Berlin, den 14. Juni 2023
    Das Siegel der Stiftung „Evangelisches Stift Kloster Lindow“ mit der Umschrift „EVANGELISCHES STIFT KLOSTER LINDOW“ wird außer Geltung gesetzt.

Nr. 90Erlöschen einer kirchlichen Stiftung

Konsistorium Az.: 4602-01:01/002
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und die Landesregierung des Landes Brandenburg haben den Beschluss des Stiftskapitels der Stiftung „Evangelisches Stift Kloster Lindow“ über die Auflösung des Stifts mit Wirkung zum 31. März 2023 genehmigt.
Die Stiftung „Evangelisches Stift Kloster Lindow“ ist damit erloschen.
Berlin, den 14. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

Nr. 91Rücktritt vom Amt eines Kreiskirchlichen Archivpflegers

Der Kreiskirchliche Archivpfleger im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost Herr Pfarrer i. R. Andreas Hoffmann tritt von seinem Amt zurück.

Nr. 92Bestellung für das Amt einer Kreiskirchlichen Archivpflegerin

Vom Konsistorium wurde für das Amt der Kreiskirchlichen Archivpflegerin im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost Frau Mirjam Friedrich bestellt.
Berlin, den 12. Juni 2023
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Anke Poersch
mit der Wahrnehmung der Aufgaben
der Präsidentin als Behördenleiterin beauftragt

III. Stellenausschreibungen

Nr. 93Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die landeskirchliche Pfarrstelle für die Studierendenseelsorge in Cottbus ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren wieder zu besetzen.
    In der ESG Cottbus treffen sich Studierende verschiedener Fachrichtungen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, eine Campusuniversität, 2013 neu gegründet und zweitgrößte Universität Brandenburgs, mit drei Standorten: Zentralcampus Cottbus, Campus Cottbus-Sachsendorf und Campus Senftenberg mit ca. 6.800 Studierenden (davon ca. 3.000 aus dem Ausland) und knapp 1.600 Mitarbeitenden.
    Die Arbeit findet in Gemeinderäumen in der Schillerstraße 56, in einem Beratungsraum im Studentenhaus und im „Raum der Stille“ auf dem Zentralcampus statt.
    Die ESG nimmt in Cottbus quasi auch die Rolle einer KSG wahr. Die Zusammenarbeit mit der KSG Berlin und der katholischen Kirche vor Ort in Cottbus ist sehr gut. Nach Corona und den virtuellen Angeboten kommen präsentische Aktivitäten nur schleppend in Gang. Eine Herausforderung stellt aktuell das Entstehen einer Gruppe der Studierenden Mission Deutschland (SMD) dar.
    Etwa die Hälfte der Teilnehmenden an den ESG-Veranstaltungen in Cottbus stammt aus dem Ausland (vor allem Afrika, Indien, Iran). Nicht alle haben einen christlichen Hintergrund. Viele von ihnen studieren englischsprachige Studiengänge und sprechen kaum Deutsch. Deshalb geschieht die Kommunikation in Gemeindeabenden, Gottesdiensten und anderen ESG-Veranstaltungen auf Deutsch und Englisch. Die Studierenden selbst agieren zurückhaltend in der aktiven Gestaltung des Gemeindelebens, dennoch bestehen sehr intensive Kontakte zu den Studierenden sowie zur Leitung der BTU. Das liegt zum einen an der Internationalität der Universität, zum anderen an der Kooperationskultur der BTU-Leitung. Die BTU hat einen „Raum der Stille“ eingerichtet, für den die Pfarrperson zuständig ist.
    Die ESG-Pfarrerin bzw. der ESG-Pfarrer ist im Kontext der Notfondsarbeit stark gefragt. Über den ESG-Notfonds (für Studierende aus dem globalen Süden) werden Studierende in Notsituationen unterstützt.
    Kern der ESG-Arbeit ist, dass Studierende aus verschiedenen Ländern und Kirchen einander begegnen und gemeinsam anhand biblischer Texte nach Orientierung für ihr Leben suchen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Organisation des Gemeindeprogramms (Veranstaltungen, Gemeindeabende, Exkursionen, zwei Universitätsgottesdienste pro Semester ...),
    • Förderung von ehrenamtlichem Engagement und studentischer Verantwortung (Gemeinderat, Gemeindeversammlung, Programmplanung),
    • Seelsorge und soziale Beratung, besonders ESG-Notfonds,
    • Kontakte und Vernetzung mit universitären, kirchlichen und kommunalen Strukturen,
    • Seelsorge für Mitarbeitende der Universität,
    • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Social-Media-Bereich (Facebook, Twitter, YouTube),
    • Verwaltung der Finanzen und Räume.
    Erwartet wird:
    • Reflexionsfähigkeit, Auseinandersetzung mit neuen theologischen Ansätzen und theologischen Grundfragen der Gegenwart,
    • Fähigkeit, auf kirchenferne Studierende an ihren Lebens- und Wirkungsorten zuzugehen und sie einzuladen,
    • Fähigkeit, theologische Zusammenhänge lebensnah zu verkündigen und die eigene Glaubenshaltung zu kommunizieren,
    • praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen,
    • Motivation, die spirituelle Sprachfähigkeit Studierender zu fördern,
    • seelsorgliche Kompetenz,
    • Kommunikationsfähigkeit in den unterschiedlichen Kontexten,
    • Authentizität, Vertrauenswürdigkeit und Feingefühl in der Gestaltung von internationalen und interreligiösen Begegnungen,
    • ökumenisches Engagement und Interesse an interreligiösen Begegnungen,
    • Organisationsfähigkeit,
    • Flexibilität im Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsformen.
    Gewünscht wird eine Pfarrperson (m/w/d), die die Arbeit kreativ und medial zukunftsorientiert gestaltet, sicher mit ausländischen Studierenden kommuniziert (i. d. R. Englisch, gegebenenfalls Französisch) und idealerweise musikalische Fähigkeiten mitbringt.
    Weitere Auskünfte erteilen Studierendenpfarrer Reinhard Menzel, Telefon: 0171/2070344, E-Mail: r.menzel@ekbo.de, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286, E-Mail: s.habighorst@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 7. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab sofort durch Gemeindewahl zu besetzen. Der Pfarrsprengel hat sich im Juli 2020 gebildet, die Fusion wird für spätestens 2025 angestrebt.
    Die Gemeinden freuen sich über Bewerbungen von ordinierten Gemeindepädagoginnen und ordinierten Gemeindepädagogen und von Pfarrerinnen und Pfarrern, im Folgenden als Pfarrpersonen bezeichnet.
    Die Stelle ist der kleineren Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Nordend insofern zugeordnet, als die Pfarrperson dort als Hauptansprechpartner:in für die seelsorgerliche und pfarramtliche Versorgung zuständig ist. Sie übernimmt bis auf weiteres für Nordend die Geschäftsführung.
    Die Gemeinde Nordend am noch wenig dicht bebauten Stadtrand umfasst ca. 400 Gemeindeglieder, die sich stark mit dem denkmalgeschützten Gemeindehaus und seinem Jugendstilkirchsaal identifizieren. Der Förderverein und engagierte Ehrenamtliche organisieren hier religiöse und andere kulturelle Veranstaltungen und soziale bzw. theologisch-wissenschaftlich geprägte Vorträge. Die Atmosphäre dieses christlichen Kulturorts ergibt sich daraus, dass etliche Ehrenamtliche in unmittelbarer Nähe des Gemeindegeländes wohnen und leben.
    Der besondere Charakter dieser aktiven kleinen Gemeinde ist prägend in die sich entwickelnden Pfarrsprengelstrukturen einzubringen. Erste Erfahrungen der Zusammenarbeit von Nordend und Niederschönhausen sind positiv, so hält jede der beiden Pfarrpersonen Gottesdienste an beiden Predigtstätten und etliche Ausschüsse sind mit Ehrenamtlichen aus beiden Gemeinden besetzt. Die Pfarrperson hat Sitz und Stimme in beiden Gemeindekirchenräten und im Pfarrsprengelrat.
    Die Konfirmand:innenarbeit im Pfarrsprengel – für den neuen Jahrgang wird mit 45 Jugendlichen gerechnet – wird vom Nordender Pfarramt betreut. Sie ist überdies regional in das nördliche Pankow eingebettet, Stichwort: konfiZEIT.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Niederschönhausen mit ihren 3.500 Gemeindegliedern kann als strukturell stabile Stadtgemeinde gelten, die durch Neubauten stetig wächst und der Gemeinde immer wieder neue Familien und in der Folge engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger zuführt. Seit 2017 betreibt Niederschönhausen einen Kindergarten in eigener Trägerschaft im neu erbauten Haus der Familie.
    Die Gemeinden wünschen sich eine begeisterte Persönlichkeit, die:
    • Freude an Gottesdienst und Verkündigung und einem vielfältigen gottesdienstlichen Leben hat,
    • im persönlichen Kontakt warmherzig und bei Auseinandersetzungen klar und versöhnlich agiert,
    • kommunikationsfreudig ist und zuhören kann,
    • Menschen zum Christsein ermutigt, sie seelsorgerlich begleitet und auf den christlichen Glauben neugierig macht,
    • selbstständig und teamorientiert arbeitet,
    • Bewährtes aufgreift und dabei aufgeschlossen ist für neue Formate und Wege,
    • mit Ideen und Engagement die Zukunft des Pfarrsprengels mitgestaltet.
    In den Kirchengemeinden Niederschönhausen und Nordend sind neben der ausgeschriebenen Stelle folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich tätig: Pfarrer (100 %), Kirchenmusikerin (75 %), Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Familien (50 %), Hausmeister (50 %), Küsterinnen (50 % plus 20 %) sowie ein Mitarbeiter für Jugendarbeit auf Minijob-Basis (13 %) und ein Mitarbeiter für Jungenarbeit (35 %).
    Eine Pfarrdienstwohnung steht zurzeit nicht zur Verfügung.
    Weitere Informationen zu den Gemeinden finden Sie unter: www.friedenskirche-nordend.de, www.friedenskirche-niederschoenhausen.de und www.HausDerFamilie.org sowie www.jugendstil-kirchsaal-nordend.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Karsten Minkner, Telefon: 0163/9133025, E-Mail: k.minkner@friedenskirche-niederschoenhausen.de, die Vorsitzenden des Pfarrsprengelrats Claus Knapheide, Telefon: 0170/8322210, E-Mail: C.Knapheide@posteo.de, und Stefan Hoffmann (Stellvertreter), Telefon: 01522/2680930, E-Mail: Stefanalexander.hoffmann@gmail.com.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Treuenbrietzen, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel Treuenbrietzen gehören die Kirchengemeinden Treuenbrietzen, Nichel, Niebel und Rietz. Zum 1. Januar 2024 werden die Kirchengemeinden der Pfarrsprengel Treuenbrietzen, Schlalach und Wittbrietzen zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammengehen.
    Die Kirchengemeinden befinden sich in der Endphase dieses Strukturwandels. Sie werden dabei von einer Gemeindeberaterin und dem Kirchenkreis begleitet und unterstützt. Frische Ideen für die neue Struktur und Ausgestaltung der künftigen Gesamtkirchengemeinde sind willkommen, ein teamgeführtes Pfarramt nach der Fusion ist ausdrücklich gewünscht.
    Das Pfarrhaus in Treuenbrietzen liegt zentral mit einer hellen, abgeschlossenen, modernisierten und bezugsbereiten Pfarrdienstwohnung (vier Zimmer, Küche und Bad), Garage, einem kleinen Hof und pflegeleichtem Garten unweit der Kirche. Im Erdgeschoss, separat von den Wohnräumen, befindet sich das dienstliche Arbeitszimmer. Die Gemeinde Treuenbrietzen unterhält in einem weiteren Gemeindehaus, direkt neben dem Pfarrhaus, das Kirchenbüro und einen Gemeindesaal, welcher auch als Winterkirche genutzt wird.
    Treuenbrietzen ist eine Kleinstadt mit ca. 7.500 Einwohnenden, verfügt über eine Wachstumsprognose und liegt an der B 2 zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Potsdam. Eine gute Verkehrsanbindung mit der Regionalbahn RB 33 direkt in die Landeshauptstadt Potsdam ist vorhanden. Im Ort befinden sich eine Grundschule, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eine evangelische Kindertagesstätte und weitere Kindertagesstätten. Schlalach befindet sich fünf Kilometer nordwestlich von Treuenbrietzen, am Nordrand des Hohen Flämings, einem wunderschönen Naturpark.
    Nach der Fusion hat die Gesamtkirchengemeinde ca. 2.000 Gemeindeglieder. Die zusammengeschlossenen 15 Kirchengemeinden werden mit je einem Sitz im Gesamtgemeindekirchenrat vertreten sein und regeln die Belange für die Gesamtkirchengemeinde. Ortskirchenräte kümmern sich um die Gemeindearbeit in den einzelnen Gemeinden.
    Unterstützung erfolgt durch weitere hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, dazu zählen:
    • ein Kantor (anteilig 42,5 %),
    • zwei Gemeindepädagoginnen (prozentuale Dienstaufträge) jeweils für Arbeit mit Kindern und Familien sowie Jugendarbeit,
    • eine Mitarbeiterin im Kirchenbüro (12 Std./Woche) für den kircheneigenen Friedhof in Treuenbrietzen,
    • ein Friedhofsgärtner,
    • Seelsorger im ortsansässigen Johanniter-Krankenhaus,
    • weitere geringfügig angestellte Gemeindesekretärinnen in Wittbrietzen und Schlalach,
    • zahlreiche engagierte Älteste in den einzelnen Gemeinden.
    In allen Orten befinden sich sanierte Dorfkirchen, die mit restaurierten, spielbereiten Orgeln ausgestattet sind. Insbesondere die Wagner-Orgel in der Kirche St. Marien in Treuenbrietzen wird als kunsthistorisch wertvolles Instrument wahrgenommen, welches europaweit bekannt ist. Die Konzertreihe „Lichtblicke“ umfasst nicht nur die Orgel, sondern macht auch den Kirchenraum musikalisch erlebbar.
    Die evangelische Kirchengemeinde und die Stadt Treuenbrietzen arbeiten in vielen Themenbereichen eng zusammen.
    Besonders hervorzuheben ist die eingeübte und selbstständige ehrenamtliche Tätigkeit der Dorfgemeinden in allen Belangen, wie
    • Ortskirchenräte erledigen die wesentlichen Aufgaben des Tagesgeschäfts,
    • Pflege, Gestaltung und Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe,
    • Planung und Durchführung des Gemeindelebens wie Gesprächskreise für alle Altersgruppen, Konzerte in den Dorfkirchen, Gemeindefeste.
    Die Pfarrstelle in Schlalach wird demnächst ausgeschrieben.
    Die Gemeindekirchenräte wünschen sich eine Zusammenarbeit der beiden Pfarrerpersonen im Team, die
    • sich die Aufgaben nach Neigungen teilen,
    • gemeinsam mit den Gemeindegliedern der Gesamtkirchengemeinde neue Wege weiter entwickeln wollen,
    • Freude an ihren Diensten und Aufgaben in den Gemeinden haben,
    • Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Jung und Alt sind,
    • eine gemeinsame Identität entwickeln,
    • Visionen für eine lebendige Gemeindearbeit haben,
    • Freude haben, besondere Gottesdienstformate auszuprobieren und bewährte fortzusetzen,
    • die religionspädagogische Arbeit der Kindertagesstätte fachlich unterstützen.
    Mitgebracht werden sollte:
    • Team- und Kommunikationsfähigkeit,
    • die Gabe, zu organisieren und Gemeindestrukturen zu entwickeln,
    • Freude an der Zusammenarbeit mit den hauptamtlich Mitarbeitenden und den ehrenamtlich engagierten Mitgliedern in den Gemeindekirchenräten,
    • die Gabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsvoll zu führen,
    • die Gabe, sich den Verwaltungsaufgaben beherzt zu stellen.
    Weitere Auskünfte erteilen der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Siegfried-Thomas Wisch, Telefon: 03382/291, E-Mail: Wisch.S-Thomas@ekmb.de; Helmut Theo Herbert, Ältester im Gemeindekirchenrat Lühnsdorf, Mitglied des Kreiskirchenrats sowie den Fusionsprozess zur Gesamtkirchengemeinde aktiv Begleitender, Telefon: 0157/71746380, E-Mail: helmut.theo.herbert@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Peitz, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Stellenumfang von 100 % durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Peitz besteht aus den Kirchengemeinden Peitz und Drachhausen mit insgesamt ca. 1.400 Gemeindegliedern. Die Kirchengemeinden Jänschwalde, Tauer, Heinersbrück und Drewitz werden zum 1. Januar 2024 zur Kirchengemeinde Jänschwalde mit dann ca. 740 Gemeindegliedern fusionieren und zukünftig vom Pfarrsprengel Peitz mit verwaltet.
    Der Pfarrsprengel Peitz und die künftige Kirchengemeinde Jänschwalde bilden im Bereich der Region Cottbus ein starkes ländliches Gebiet mit der Stadt Peitz im Mittelpunkt. Bundesstraßen und Eisenbahn bringen einen schnellen Anschluss an die Stadt Cottbus. Industrie und Landwirtschaft prägen ein Gebiet im sich entwickelnden Strukturwandel. Besonders bei den Festen sind auf den Dörfern die wendischen Einflüsse noch prägend, mit Jazz-Festivals und Konzerten, den Museen und Kulturstätten lockt die Stadt Peitz Tourist:innen an. In den Kirchen stehen die Gemeinden zwischen Tradition und Neuanfang, setzen auf Bewährtes und Neues. Die Gemeinden wollen den Menschen und dem Glauben Heimat geben.
    Die Gemeinden im Pfarrsprengel Peitz und Jänschwalde wünschen sich eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen bzw. eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der:
    • Freude hat an theologischer Arbeit, lebendigen Gottesdiensten und lebensnahen Predigten,
    • den Glauben mit allen Generationen, insbesondere mit jungen Menschen und Familien teilen und kreativ die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien fördern möchte,
    • das bestehende Angebot für Kinder in den beiden Pfarrsprengeln weiterführt und ausbaut,
    • gern Ehrenamtliche fördert und begleitet,
    • die Zusammenarbeit mit der in Peitz liegenden evangelischen Kita stärkt,
    • das Zusammenwachsen der neu gegründeten Region fördert,
    • gern im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen arbeitet,
    • Gemeinde sozialraumorientiert und im Netzwerk mit weiteren evangelischen Partner:innen (z. B. der Diakonie, der Landeskirchlichen Gemeinschaft und Nachbargemeinden) denkt.
    Die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis bieten:
    • eine interessante Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum,
    • motivierte berufliche (50 % Kirchenmusik, 75 % Büro-/Küsterdienst) und ehrenamtliche Mitarbeitende
    • gabenorientierte Aufteilung der Aufgaben zwischen den Inhaber:innen der (1.) und (2.) Pfarrstelle,
    • eine enge Zusammenarbeit mit der Religionslehrerin an der Grundschule Peitz,
    • einen kollegialen Konvent,
    • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung in den Pfarrsprengeln Peitz und Jänschwalde oder in Cottbus. Das 2009/2010 grundsanierte Pfarrhaus in Jänschwalde steht bei Bedarf spätestens ab Sommer 2024 als Pfarrwohnung zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Kurt Malk, Telefon: 035601/22439, E-Mail: xani90@aol.com, die stellvertretende Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Peitz Annemarie Baumgart, Telefon: 035601/22795, E-Mail: annemarie.baumgart@t-online.de, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Jänschwalde Christine Adam, Telefon: 035601/82076, und Superintendent Georg Thimme, Telefon: 0171/6904155, E-Mail: g.thimme@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die landeskirchliche Pfarrstelle für Ökumene und Weltmission im Berliner Missionswerk ist mit Wirkung vom 1. September 2023 für die Dauer von zunächst sechs Jahren zu besetzen.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • die Gestaltung ökumenischer Beziehungen der Landeskirche zu Kirchen schwerpunktmäßig in Westeuropa, den USA und Ostasien. Dazu gehören u. a. die Beratung und Begleitung landeskirchlicher Beiräte und Arbeitskreise für diese Beziehungen, die länderspezifische Begleitung der Freiwilligen des Berliner Missionswerks in diesen geographischen Bereichen sowie die Durchführung von Begegnungsveranstaltungen,
    • die Vorbereitung und Durchführung von bzw. Mitwirkung an Gottesdiensten, Seminaren und Bildungsveranstaltungen zu Themen der interkonfessionellen und weltweiten Ökumene, Unterstützung von ökumenischen Vorhaben in Gemeinden und Kirchenkreisen, die fachliche Begleitung der lokalen Ökumene und der Ökumenebeauftragten der Kirchenkreise,
    • die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen Kirche im geographischen Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Catholicafragen),
    • die Mitarbeit im Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg und Zusammenarbeit mit dessen Mitgliedskirchen,
    • die Förderung und Beratung internationaler Gemeinden im Bereich der Landeskirche, insbesondere solcher, mit deren Heimatkirchen Kooperationsvereinbarungen bestehen,
    • die Leitung der Abteilung für Ökumene, interreligiösen Dialog, Migration/Integration und missionarischen Dienst im Berliner Missionswerk, dem Ökumenischen Zentrum der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und der Evangelischen Landeskirche Anhalts,
    • die Verwaltung der ökumenischen Mitarbeiterhilfe,
    • die Koordination ökumenischer Begegnungen.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die oder der
    • Interesse an und Erfahrungen mit ökumenisch-theologischen Themen hat und über gemeindliche Erfahrungen mit ihrer Umsetzung verfügt,
    • mit Leitungserfahrung und Leitungskompetenz ausgestattet ist,
    • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit aufweist,
    • über sehr gute Englischkenntnisse verfügt,
    • sicher mit der Microsoft Office Suite (Word, Excel, PowerPoint, Outlook/E-Mail) umgehen kann,
    • eine Pkw-Fahrerlaubnis hat,
    • Reisefähigkeit und -bereitschaft und
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit auch an Abenden und Wochenenden mitbringt.
    Geboten wird:
    • ein sehr interessantes und vielfältiges Tätigkeitsfeld mit spannenden Leitungs- und Gestaltungsaufgaben,
    • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
    • ein kollegiales Umfeld und eine sehr gute Arbeitsatmosphäre im Ökumenischen Zentrum,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
    • die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten gemäß der geltenden Dienstvereinbarung im Berliner Missionswerk.
    Dienstsitz ist das Berliner Missionswerk, Georgenkirchstraße 70, 10249 Berlin.
    Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im Benehmen mit dem Missionsrat des Berliner Missionswerks. Die Arbeit geschieht in enger Abstimmung mit dem Direktor des Berliner Missionswerks bzw. dem Beauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für Ökumene, Weltmission und Mission. Dieser führt die Dienst- und Fachaufsicht. Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist Mitglied des Kollegiums im Berliner Missionswerk.
    Weitere Auskünfte erteilt Herr Direktor Dr. Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de.
    Bewerbungen mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, beispielhaften Predigten oder anderen Texten zu Themen der Ökumene, Zeugnissen und Referenzen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lichtenberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, ist ab 1. Januar 2024 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    Zur Gemeinde gehören ca. 4.700 Gemeindeglieder. Sie umfasst die Stadtteile Fennpfuhl und Alt-Lichtenberg im Bezirk Lichtenberg, unmittelbar an den S-Bahn-Ring angrenzend. Durch U-Bahn, Tram und S-Bahn ist das Gebiet sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Bei aller Zentrumsnähe ist das Gemeindegebiet mit Fennpfuhlpark, Stadtpark Lichtenberg und Landschaftspark Herzberge grün. Zur Gemeinde gehören junge, oft neu zugezogene Familien genauso wie Alteingesessene. Die Heterogenität spiegelt sich in den Kiezen – DDR-Neubau (Fennpfuhl, Frankfurter Allee Süd), Gründerzeit (Frankfurter Allee Nord) und Eigenheimsiedlungen.
    Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), die oder der gern mit allen Kolleginnen und Kollegen im Team partnerschaftlich zusammenarbeitet. Das ist der Gemeinde wirklich wichtig und keine Floskel. Zum Team gehören eine Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern (50 %), eine Kirchenmusikerin (100 %), ein Küster/Büroleiter (80 %), ein weiterer Pfarrer (100 %) und mehrere in Teilzeit beschäftigte Menschen, die sich um Reinigung und technische Belange kümmern.
    Die Gemeinde wünscht sich:
    • Freude an der Arbeit mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien,
    • kreative Ideen, fernerstehende Gemeindeglieder für die Gemeinde zu begeistern,
    • Aufbau, Förderung und Pflege der Zusammenarbeit mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Kiez,
    • Interesse, unterschiedliche Gottesdienstformen (mit) zu gestalten,
    • jemanden, die oder der das Potenzial digitaler sozialer Medien schätzt und für die Gemeinde nutzbar macht.
    Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.
    Die Gemeinde bietet:
    • eine Dienstwohnung, die ab 1. März 2024 in Absprache mit der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber renoviert und eingerichtet werden kann,
    • die Möglichkeit, sich mit speziellen Fähigkeiten, Stärken, Gaben, Ideen einzubringen,
    • eine Gemeinde, die offen ist, Neues auszuprobieren und zu entwickeln,
    • soziale Projekte, die von der Gemeinde hervorgebracht und begleitet werden (Laib und Seele; offene Jugendarbeit),
    • eine Kindertagesstätte mit guter Leitung und Mitarbeiter:innen, mit denen die Gemeinde eng zusammenarbeitet,
    • zwei Predigtstätten, vielfältig nutzbare und genutzte Räume – eine alte Dorfkirche, ein Gemeindezentrum aus den 1980er Jahren mitten im Fennpfuhlpark, einen großen Pfarrgarten und ein Pfarrhaus (erbaut 1848),
    • einen großen Kreis von Ehrenamtlichen,
    • engagierte Gemeindekirchenratsmitglieder, die konstruktiv und lösungsorientiert arbeiten.
    Weitere Auskünfte erteilen die derzeitige Stelleninhaberin Britta Albrecht-Schatta, E-Mail: britta.albrecht-schatta@kilib.de, der zweite Stelleninhaber Sebastian Fuhrmann, E-Mail: sebastian.fuhrmann@kilib.de, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Jens Galley, E-Mail: jens.galley@kilib.de, und/oder der Superintendent Hans-Georg Furian, E-Mail: suptur@ekbso.de.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum 1. Mai 2024 die (1.) landeskirchliche Pfarrstelle der Direktorin oder des Direktors (m/w/d) mit 100 % Dienstumfang mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer, einer ordinierten Gemeindepädagogin oder einem ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d) zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Bewerbungen sind zulässig von Pfarrerinnen und Pfarrern aller Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
    Das AKD ist die landeskirchliche Einrichtung für Bildung und Beratung. Es begleitet, berät und vernetzt durch sein interdisziplinäres Team berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in den vielfältigen kirchlichen Handlungsfeldern. Es profiliert kirchliche Arbeit in gesellschaftspolitischen und fachspezifischen Kontexten und wirkt bei politischer Interessensvertretung mit. Das AKD unterstützt Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke in der Landeskirche bei der Konzeptentwicklung und Professionalisierung ihrer Arbeit.
    Geboten wird:
    • eine überaus interessante, kreative und dynamische landeskirchliche Leitungsaufgabe,
    • die Arbeit in einem Team hoch motivierter und kompetenter Mitarbeiter:innen mit vielfältiger Expertise in Studienleitung, Verwaltung, Infrastruktur und Service,
    • lösungsorientierte Zusammenarbeit mit kirchlicher Leitung, Verwaltung und strategischer Aufsicht,
    • ein weites Themenspektrum und Ideenreichtum,
    • Spiel- und Gestaltungsräume in spannenden Entwicklungsprozessen überall in der Landeskirche,
    • eine gut und digital aufgestellte Bildungseinrichtung mit modernem Tagungshaus,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung mit einer nichtruhegehaltfähigen Stellenzulage nach A 15; alternativ eine privatrechtliche Anstellung mit entsprechender Vergütung nach TV-EKBO.
    Aufgaben:
    • sozialkooperative Leitung des AKD mit dem Kollegium sowie allen Mitarbeiter:innen,
    • Personalverantwortung und Wirtschafterbefugnis,
    • Moderation der Organisationsentwicklung,
    • Moderation der konzeptionellen Schwerpunktplanung und Koordination der Umsetzung,
    • Koordination des Personaleinsatzes und Planung der Personalentwicklung,
    • Koordination des Ressourceneinsatzes,
    • Entwicklung innovativer Praxisimpulse und partizipativer Arbeitsprozesse,
    • themen-, arbeitsbereichs- und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO),
    • Vertretung des AKD und seiner Belange in der Landeskirche und gegenüber der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit.
    Gesucht wird:
    • ausgewiesene Berufserfahrung in Praxisfeldern kirchlicher Bildungsarbeit sowie in Prozess- und Projektmanagement,
    • Leitungserfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen,
    • transformationale Kompetenz und leidenschaftlichen Gestaltungswillen,
    • Kompetenzen in der Entwicklung agiler und kooperativer Arbeitsweisen,
    • Kenntnis der und Gestaltungskompetenz in den für die Bildungsarbeit relevanten pädagogischen, theologischen, gesellschaftswissenschaftlichen Diskursen,
    • Akzentuierung von theologischen und anderen fachlichen Grundsatzfragen und Sprachfähigkeit in aktuellen gesellschaftlichen Diskursen.
    Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
    Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Kuratoriums des AKD Pröpstin Dr. Christina-Maria Bammel, E-Mail: proepstin@ekbo.de; Oberkonsistorialrat Dr. Clemens W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, sowie die stellvertretende Direktorin des AKD Studienleiterin Ute Lingner, E-Mail: u.lingner@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  8. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus (Anstaltskirchengemeinde) in Potsdam-Babelsberg ist zum 1. Juni 2024 mit 100 % Stellenumfang (m/w/d) zu besetzen.
    Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über Musikalität, Adaptionsfähigkeit und Offenheit verfügt, um die großen und schönen Aufgaben dieser Werksgemeinde zu erfüllen.
    Die Gemeinde freut sich auf Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern oder ordinierten Gemeindepädagoginnen und ordinierten Gemeindepädagogen mit allen Rechten aus der Ordination.
    Zur Oberlingemeinde gehören 110 Gemeindeglieder. Die Kirchengemeinde wird von einem aktiven Gemeindekirchenrat geleitet. Außerdem wirken eine Gemeindepädagogin (75 % RAZ) und der Theologische Vorstand des Verein Oberlinhaus in der Verkündigungsarbeit mit.
    Neben der Oberlingemeinde gibt es noch zeitlich wechselnde Gemeinden. Dazu gehören:
    • die Gemeinde der Patientinnen und Patienten der Oberlinklinik,
    • die Gemeinde der Bewohnerinnen und Bewohner,
    • die Gemeinde der Schülerinnen und Schüler der Oberlinschule,
    • die Gemeinde der über 2.100 Mitarbeitenden, von denen viele keiner christlichen Kirche angehören.
    Bedingt durch die Kernkompetenzen des Oberlinhauses, sind Menschen mit Behinderung zu begleiten. Das umfasst auch Seelsorge und Andachten in den Wohnstätten. Einzelne Bewohnerinnen und Bewohner im Oberlinhaus sind kognitiv nur eingeschränkt erreichbar. Deshalb ist die Musik ein wesentlicher Schlüssel, um die Nähe Gottes zu vermitteln.
    Das Oberlinhaus freut sich auf eine Persönlichkeit mit
    • Freude an einem ungewöhnlichen Gemeindepfarramt,
    • Musikalität, um Menschen zu erreichen und das Herz zu erwärmen,
    • Erfahrung oder Offenheit im Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen Förderbedarfen,
    • Seelsorgekompetenz (KSA-Ausbildung bzw. Offenheit dafür),
    • der Fähigkeit, die gute Botschaft Gottes zu elementarisieren,
    • Offenheit gegenüber anderen Konfessionen, Religionen oder religionslosen Mitmenschen,
    • Fortbildungskompetenz, auch für Menschen, die keiner christlichen Kirche angehören.
    Weitere Auskünfte erteilt der Theologische Vorstand des Oberlinhaus Dr. Matthias Fichtmüller, Telefon: 0331/7635221, E-Mail: matthias.fichtmueller@oberlinhaus.de.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 94Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab sofort die Kreispfarrstelle für die Verstärkung des pfarramtlichen Dienstes in den Regionen des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln für die Dauer von sechs Jahren mit insgesamt 100 % Dienstumfang wieder zu besetzen.
    Diese Stelle umfasst mit 50 % Dienstumfang pfarramtliche Dienste in der Region 8 im Süden des Kirchenkreises Neukölln.
    Dazu gehören die Pfarrsprengel Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz, der Pfarrsprengel Wildau und Zeuthen sowie die Kirchengemeinde Schulzendorf-Waltersdorf. Ein Schwerpunkt der pfarramtlichen Tätigkeit liegt in den Gemeinden des Pfarrsprengels Eichwalde-Miersdorf-Schmöckwitz. In der Region sind zwei Pfarrerinnen und ein Pfarrer (je 100 % DU), zwei Gemeindepädagoginnen, zwei Kirchenmusiker, zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen und viele Ehrenamtliche tätig.
    Mit weiteren 50 % Dienstumfang ist je nach Neigung der sich bewerbenden Pfarrperson die Erteilung von Religionsunterricht in der Region oder aber ein Schwerpunkt in der regionalen wie kreiskirchlichen Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden (z. B. Entwicklung kreiskirchlicher Angebote zur Unterstützung der Arbeit in den Regionen des Kirchenkreises mit dem Team des kreiskirchlichen Arbeitsbereichs für Jugendarbeit) möglich.
    Die Pfarrerinnen und der Pfarrer in der Region freuen sich auf eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der sich mit ihren oder seinen Gaben einbringt.
    Der Kreiskirchenrat und die Gemeindekirchenräte des Sprengels wünschen sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der bereit ist und Lust hat, übergemeindliche Strukturen des pfarramtlichen Dienstes zu stärken, Impulse in den Gemeinden zu setzen und mit Gemeindekirchenräten, beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Der Kreiskirchenrat hilft auf Wunsch bei der Wohnungssuche im Kirchenkreis bzw. in der Region.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904140.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die Kreispfarrstelle für Ausländerseelsorge im Kirchenkreis Potsdam ist ab sofort mit 75 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.
    Der Kirchenkreis Potsdam versteht sich als „Kirche in der Migrationsgesellschaft“. Einheimische und Zugewanderte sind gemeinsam auf dem Weg. Als seinen biblisch begründeten Auftrag sieht der Kirchenkreis die Zuwendung zu Menschen auf der Flucht, den Flüchtlingsschutz und die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Verschiedenheit. Die hauptamtliche Arbeit im Kirchenkreis wurde in den vergangenen 30 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Sie verfügt über ein verlässliches Netzwerk in den Kirchengemeinden, in kirchlichen Einrichtungen und im kommunalen Bereich sowie auf Landesebene.
    Anforderungen:
    • seelsorgerliche Kompetenz und gemeindliche Erfahrung,
    • einen professionellen Umgang mit vulnerablen Personen,
    • Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung im Asyl- und Aufenthaltsrecht,
    • kultur- und religionssensibler Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und Prägung,
    • sicherer Umgang in der Geschäftsführung des Arbeitsbereichs.
    Der Kirchenkreis erwartet:
    • Begleitung und Fortbildung von derzeit ca. 50 Ehrenamtler:innen im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten,
    • Mitarbeit in kommunalen Arbeitskreisen und Netzwerkarbeit,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden bei Kirchenasyl,
    • Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinden in der interkulturellen Öffnung,
    • Entwicklung und Durchführung von Projekten zur gesellschaftlichen Teilhabe,
    • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung (Abendveranstaltungen, Wochenende).
    Der Kirchenkreis bietet:
    • eine engagierte AG Flucht, Migration und Integration, in der auch Geflüchtete mitarbeiten,
    • eine fachlich fundierte Zusammenarbeit und Bürogemeinschaft mit dem Beratungsfachdienst der Diakonie,
    • eine engagierte Gruppe Ehrenamtlicher mit eigenen Projekten,
    • 14 Gemeinden mit vielfältigen Angeboten sowie mit einer guten Vernetzung mit der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, der Ökumene und im Interreligiösen Dialog.
    Der Kirchenkreis freut sich auf Ideen und Gaben!
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, sowie der derzeitige Stelleninhaber Pfarrer Bernhard Fricke, Telefon: 0160/93438223.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die (8.) landeskirchliche Pfarrstelle für die Studienleitung Geschlechtergerechtigkeit (w/d) mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Aufgaben:
    • Beratung und Begleitung sowie Fortbildung der Mitarbeitenden in der Arbeit mit Frauen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
    • Geschäftsführung der „Frauen in der EKBO”,
    • Beratung, Bildung und Interessensvertretung bei der Umsetzung der Ziele Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit in der Landeskirche und in den kirchlichen Praxisfeldern in Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteur:innen in Gesellschaft und Kirche, den „Frauen in der EKBO“, dem Gleichstellungsteam der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und dem Team des AKD,
    • Akzentuierung von theologischen und anderen fachlichen Grundsatzfragen zu den Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Geschlechtergerechtigkeit,
    • Beratung von Kirchenkreisen zu Themen der Geschlechtergerechtigkeit im Kontext mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern,
    • Vernetzung in Gremien und mit anderen Aktivitäten der Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Gesellschaft.
    Geboten wird:
    • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
    • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
    • ein kollegiales Umfeld im Arbeitsfeld, im Amt für kirchliche Dienste und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis,
    • Vergütung gemäß Pfarrbesoldung.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge (w/d) mit:
    • Leitungserfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen und Gremien sowie in der Bildungsarbeit und Interessensvertretung mit Erwachsenen,
    • Leidenschaft und Kompetenzen in der Beschäftigung mit theoretischen Grundfragen und Praxisperspektiven von Geschlechtergerechtigkeit in theologischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer Perspektive,
    • Fähigkeiten in Konzeptentwicklung, Kommunikation und zu strukturiertem Arbeiten,
    • Akzeptanz, Beachtung und Förderung des Verhaltenskodex' der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt,
    • Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD,
    • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
    Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
    Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorstandsvorsitzende der „Frauen in der EKBO Pfarrerin Dagmar Althausen, E-Mail: pfarrerin.althausen@gmx.de, Oberkonsistorialrat Dr. C. W. Bethge, E-Mail: c.bethge@ekbo.de, und der Direktor des AKD Pfarrer M. Spenn, E-Mail: direktor@akd-ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Stern-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, ist ab dem 1. November 2023 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Die Stern-Kirchengemeinde ist eine lebendige Gemeinde mit etwa 1.500 Gemeindegliedern im Südosten des Kirchenkreises Potsdam in den Wohngebieten Stern und Schlaatz.
    Das Gemeindeleben ist geprägt durch:
    • eine offene und vielfältige Gemeinde, die durch die Mitarbeit vieler Ehrenamtlicher getragen wird,
    • gut besuchte Gottesdienste als Mittelpunkt des Gemeindelebens, die durch Lektorinnen und Lektoren, Helferinnen und Helfern sowie Älteste aktiv mitgestaltet werden,
    • ein modernes, vielseitig nutzbares Gemeindezentrum,
    • eine gelebte Willkommenskultur,
    • 16 aktive Gemeindegruppen und -kreise zu vielfältigen Themen,
    • eine starke Vernetzung mit den Akteur:innen in den Stadtteilen Stern und Schlaatz, z. B. mit Bürger- und Nachbarschaftshäusern, Kinder- und Jugendtreffs,
    • das sozial-diakonische Projekt „Kirche im Kiez“, das zusammen mit den Gemeinden der Region Süd und dem Kirchenkreis Potsdam vorangetrieben wird,
    • die Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinden in der Region Süd des Kirchenkreises Potsdam sowie weiteren Nachbargemeinden,
    • intensive Gemeinde-Partnerschaften, u. a. mit Marx an der Wolga und Schoonhoven in den Niederlanden und
    • regelmäßige kirchenmusikalische und kulturelle Angebote.
    Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), für die oder den Folgendes eine Herzensangelegenheit ist:
    • auf Grundlage der biblischen Botschaft Orientierung für die Herausforderungen und Veränderungen der heutigen Zeit zu geben,
    • Freude an der Verkündigung der Guten Nachricht und am Dienst in der Gemeinde auszustrahlen,
    • theologisch fundiert Gottes Wort weiterzugeben, in Seelsorge, Unterricht und bibelnaher Verkündigung,
    • partnerschaftlich und motivierend mit den Ehrenamtlichen der Gemeinde und den sozialen Akteur:innen im Umfeld der Gemeinde zusammenzuarbeiten,
    • die Bereitschaft, mit der Gemeinde zusammen neue Formen der Verkündigung zu entwickeln, die auch Menschen außerhalb der Gemeinde ansprechen,
    • sich als aktiven Teil eines Teams von Hauptamtlichen in der Region Süd zu verstehen und
    • die Zusammenarbeit mit einem Senior:innenzentrum und zwei Kindertagesstätten im Gemeindegebiet zu gestalten.
    Eine Pfarrdienstwohnung mit schönem Garten steht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Andreas Bahr, Telefon: 0160/96772330, oder Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge ist zum 1. Dezember 2023 für den Dienst in den Justizvollzugsanstalten Plötzensee (75 % DU) und Moabit (25 % DU) zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee verfügt insgesamt über ca. 530 Haftplätze für den geschlossenen und offenen Männervollzug. Eine Besonderheit der JVA Plötzensee ist die Aufnahme von sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafern“. Diese Gefangenen bedürfen besonderer Zuwendung, da oft Drogen und Obdachlosigkeit das Leben außerhalb der Haftanstalt prägten.
    In der JVA Plötzensee befindet sich auch das Justizvollzugskrankenhaus (JVK). Dort finden auch Untersuchungsgefangene, Jugendliche, Sicherungsverwahrte und weibliche Inhaftierte Aufnahme. Das JVK ist ein Sonderkrankenhaus der stationären Grundversorgung mit insgesamt 116 Betten. Eine enge Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge auf allen vier Stationen und bei der Feier der stationsweisen monatlichen Gottesdienste wird erwartet.
    Die Untersuchungshaftanstalt Berlin-Moabit mit ca. 910 Haftplätzen ist eine der größten Untersuchungshaftanstalten Deutschlands, ausgelegt für männliche Inhaftierte ab 21 Jahren.
    Zu den besonderen Herausforderungen der Untersuchungshaft gehört der sogenannte „Haftschock“ durch Herauslösung aus dem bisherigen Leben und Konfrontation mit der völlig neuen Lebenssituation im Gefängnis. In Moabit gibt es eine:n weitere:n evangelischen Kolleg:in in der Gefängnisseelsorge.
    Die evangelische Gefängnisseelsorge ist gemeinsam mit der katholischen für alle Teilanstalten zuständig. Aufgabe des:der Stelleninhaber:in ist v. a. die evangelische Seelsorge in der Teilanstalt II (knapp 300 Haftplätze) und Beteiligung an monatlich vier stattfindenden sonntäglichen Gottesdiensten.
    Zu den Aufgaben in beiden Justizvollzugsanstalten gehören u. a.:
    • Gestaltung von Gottesdiensten,
    • Einzelgespräche sowie bedarfsorientierte Gruppenangebote,
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Seite,
    • Vernetzung mit den Vertreter:innen anderer Religionen (vorrangig des Islam),
    • Vernetzung in die Strukturen der jeweiligen Anstalt hinein (z. B. Projektgruppe Suizidprävention, Ethikkomitee),
    • seelsorgliche Angebote auch für Gefangene, die anderen Religionsgemeinschaften angehören.
    Erwartet werden:
    • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
    • seelsorgliche Kompetenz im Umgang mit Menschen im Strafvollzug und ihren Angehörigen,
    • Bereitschaft zu verlässlicher seelsorglicher Begleitung,
    • Fähigkeit zur alltagsnahen Verkündigung,
    • Selbstwahrnehmung in Nähe und Distanz, Rollenklarheit,
    • seelsorgliche Offenheit für Mitarbeitende in der Justizvollzugsanstalt,
    • Freude an der Arbeit im Konvent.
    Vorausgesetzt werden:
    • eine Zusatzqualifikation in Seelsorge,
    • die Bereitschaft, die spezifische Weiterbildung für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten in der Verantwortung der Bundeskonferenz für Gefängnisseelsorge zu absolvieren,
    • regelmäßige Supervision,
    • Teilnahme an den evangelischen und ökumenischen Dienstbesprechungen,
    • verpflichtende Teilnahme am Konvent der Gefängnisseelsorger:innen einschließlich einer jährlichen Rüstzeit,
    • Einführungs- und Hospitationsphase am Beginn des Dienstes.
    Die Fachberatung geschieht durch den Landespfarrer für Gefängnisseelsorge, die Dienstaufsicht liegt beim Konsistorium (Referat 3.2 – Spezialseelsorge).
    Weitere Auskünfte erteilen der Landespfarrer für Gefängnisseelsorge Pfarrer Uwe Breithor, Telefon: 0172/8424365, und Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286.
    Bewerbungen werden bis zum 28. August 2023 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 95Ausschreibung von Stellen im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes

  1. Im Kirchenkreis Steglitz sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt je eine Stelle für die Arbeit mit Familien (50 %) und für die Arbeit mit Kindern (50 %) zu besetzen. Beide Stellen können zusammengefasst und von einer Person besetzt werden.
    Arbeit mit Familien
    Für die Arbeit mit Familien wird eine Gemeindepädagogin oder ein Gemeindepädagoge oder eine Diakonin oder ein Diakon gesucht (m/w/d). Die unbefristete Stelle hat einen Beschäftigungsumfang von 50 %.
    Der Kirchenkreis Steglitz mit seinen 14 Gemeinden, den dazugehörigen 16 Kindertagesstätten und rund 43.000 Gemeindemitgliedern will in der Arbeit mit Familien neue Wege gehen. Ziel der Stelle ist der Ausbau der religionspädagogischen Begleitung von Familien und Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. Mit dieser Arbeit sollen der Zielgruppe Wege in die Gemeinde eröffnet werden. Eine Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten im Kirchenkreis Steglitz ist Teil des Auftrags. Zudem fördert der Kirchenkreis die Vernetzung der Arbeitsbereiche für Kinder, Jugend und Familien.
    Gesucht wird eine Persönlichkeit mit:
    • Begeisterung und Geduld für den Gemeindeaufbau,
    • kreativen Ideen in der Arbeit mit Familien,
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit nach den Erfordernissen der Aufgaben.
    Aufgaben sind:
    • Kirchengemeinden zu unterstützen, passgenaue Angebote für die Familien vor Ort zu identifizieren,
    • unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen und Kompetenzen zu helfen, Formate zu konzipieren,
    • Mitarbeitende bei der Umsetzung der Angebote zu begleiten.
    Geboten wird:
    • motivierte, freundliche Kolleginnen und Kollegen,
    • Gestaltungspielraum bei der Weiterentwicklung des Stellenprofils,
    • selbstständige Arbeitszeitgestaltung,
    • familienfreundliche Arbeitsatmosphäre,
    • Bezahlung nach TV-EKBO inkl. Zusatzversorgung.
    Folgendes sollte mitgebracht werden:
    • ein abgeschlossenes Studium der Gemeindepädagogik, Diakonik oder eine vergleichbare Ausbildung,
    • Freude an Teamarbeit als selbstverständlicher Arbeitsstruktur,
    Zur Anstellung wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt
    Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
    Bewerbungen werden bis zum 20. August 2023 per E-Mail in einem Dokument erbeten an die Superintendentur des Kirchenkreises Steglitz,. E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-steglitz.de. Weitere Informationen finden sich www.kirchenkreis-steglitz.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Seibt, Telefon: 030/839092220, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-steglitz.des, sowie Frauke Paschko, Geschäftsführung und Organisationsentwicklung, Telefon: 030/839092261, E-Mail: organisation@kirchenkreis-steglitz.de.
  2. Im Kirchenkreis Steglitz sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt je eine Stelle für die Arbeit mit Kindern (50 %) und für die Arbeit mit Familien (50 %) zu besetzen. Beide Stellen können zusammengefasst und von einer Person besetzt werden.
    Arbeit mit Kindern
    Für die Arbeit mit Kindern wird eine Gemeindepädagogin oder ein Gemeindepädagoge oder eine Diakonin oder ein Diakon gesucht (m/w/d). Diese Stelle mit 50 % Beschäftigungsumfang ist als Projektstelle zunächst auf drei Jahre befristet.
    Im Pfarrsprengel Lankwitz mit seinen vier Kirchengemeinden soll die Arbeit mit Kindern im Vor- und Grundschulalter verstetigt und neue, regionale Angebote sollen entwickelt werden. Zum Team der Hauptamtlichen im Sprengel gehören fünf Pfarrpersonen, ein Jugenddiakon, eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit älteren Menschen und drei Kirchenmusizierende. Drei Kindertagesstätten, eine Teilzeitkita und eine Eltern-Kind-Gruppe mit Vormittagsbetreuung ermöglichen ausreichend Kontaktflächen zur Zielgruppe. Familien mit Kindern nutzen täglich die Gemeindehäuser.
    Die Stelle ist Teil des entstehenden kreiskirchlichen Teams für die Arbeit mit Kindern und Familien. Der Kirchenkreis Steglitz fördert die Vernetzung der Arbeitsbereiche für Kinder, Jugend und Familien.
    Gesucht wird eine Persönlichkeit mit:
    • kreativen Ideen in der Arbeit mit Kindern,
    • Aufgeschlossenheit für die Partizipation und Mitbestimmung von Kindern,
    • Begeisterung und Geduld für den Gemeindeaufbau,
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit nach den Erfordernissen der Aufgaben.
    Die Aufgaben sind:
    • bestehende Formate wie Kinderkirche und Kindersamstage fortzuführen,
    • Projekte für Kinder im Grundschulalter neu zu entwickeln und zu etablieren,
    • ehrenamtliche Mitarbeitende zu gewinnen und bei der Umsetzung der Angebote zu begleiten.
    Geboten wird:
    • motivierte, freundliche Kolleginnen und Kollegen,
    • Gestaltungspielraum bei der Weiterentwicklung des Stellenprofils,
    • selbstständige Arbeitszeitgestaltung,
    • familienfreundliche Arbeitsatmosphäre,
    • Bezahlung nach TV-EKBO inkl. Zusatzversicherung.
    Folgendes sollte mitgebracht werden:
    • ein abgeschlossenes Studium der Gemeindepädagogik, Diakonik oder eine vergleichbare Ausbildung,
    • Freude an Teamarbeit als selbstverständlicher Arbeitsstruktur,
    Zur Anstellung wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.
    Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
    Bewerbungen werden bis zum 20. August 2023 per E-Mail in einem Dokument erbeten an die Superintendentur des Kirchenkreises Steglitz: superintendentur@kirchenkreis-steglitz.de. Weitere Informationen finden sich unter www.kirchenkreis-steglitz.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Seibt, Telefon: 030/839092220, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-steglitz.de, sowie die Pfarrerin der Dreifaltigkeitsgemeinde Elisabeth Schaller, Telefon: 0176/20972173, E-Mail: schaller@lankwitz-kirche.de.

Nr. 96Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Kirchenkreis Falkensee ist in der Evangelischen Kirchengemeinde Schönwalde die Stelle einer Kirchenmusikerin oder eines Kirchenmusikers (m/w/d), als KM 1-Stelle zu 50 % schnellstmöglich wieder zu besetzen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Der Kirchenkreis und die Kirchengemeinde freuen sich auf Bewerber:innen (m/w/d) mit einem abgeschlossenen Kirchenmusikstudium (B-Examen, Bachelor) und eigenem musikalischen Profil. Gesucht wird ein:e Kirchenmusiker:in (m/w/d), der sich mit Liebe und Sachverstand der historischen Barockorgel widmet und der sich auf die Arbeit in der musikalischen Gemeinde freut.
    Von der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) wird gewünscht:
    • die Gestaltung von Gottesdiensten mit liturgischem Einfühlungsvermögen,
    • Erfahrung im Umgang mit und dem Spiel auf historischen Orgeln,
    • Weiterführung und Ausbau der Chorarbeit (seit 2015 bestehende Kantorei mit 20-25 Sängerinnen und Sängern, die mehrmals jährlich auch in den Gottesdiensten singen),
    • Weiterführung der Organisation und Profilierung der kirchenmusikalischen Angebote wie Konzerte, Orgelsommer und Orgelführungen,
    • Offenheit für projektbezogene Arbeit.
    In der barocken Dorfkirche in Schönwalde-Dorf steht eines der kleineren historischen Instrumente des Orgelbauers Joachim Wagner (erbaut 1738/39) zur Verfügung: zwölf Register (davon zwei geteilte Register und zwei Diskantregister) in einem Manual und Pedal. 2014 wurde die Orgel umfangreich durch die Firma Karl Schuke Berliner Orgelbau restauriert.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen.
    Die Kirchengemeinde Schönwalde mit zurzeit ca. 950 Gemeindegliedern zeichnet sich durch eine harmonische Mischung aus Alteingesessenen und vielen neu Zugezogenen aus. Ein hoher Anteil von Familien mit Kindern ist eine Besonderheit. Die ungünstige öffentliche Verkehrsanbindung von Schönwalde-Dorf besonders am Wochenende ist zu beachten.
    Die Wahlprobe findet am Montag, dem 25. September, in der Dorfkirche Schönwalde, Dorfstraße 36 in 14621 Schönwalde-Glien statt.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Martin Burmeister, Telefon: 03322/212857, E-Mail: martin.burmeister@gemeinsam.ekbo.de, oder Kreiskantorin Therese Härtel, Telefon: 03322/842332, E-Mail: therese.haertel@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis 31.Juli 2023 erbeten an den Kreiskirchenrat Falkensee, z. Hd. Pfarrer Dr. Bernhard Schmidt (Vorsitzender der Kollegialen Leitung des Kirchenkreises Falkensee), Bahnhofstraße 51, 14612 Falkensee , E-Mail: bernhard.schmidt@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Im Pfarrsprengel Steglitz-Nord ist eine Kirchenmusikstelle (KM 2, 100 %) zum 1. Mai 2024 neu zu besetzen. Anstellungsträgerin und Dienstsitz ist die Markus-Kirchengemeinde. Der Schwerpunkt der Stelle soll auf der chorischen Arbeit liegen.
    Der Pfarrsprengel Steglitz-Nord besteht aus den Gemeinden Lukas, Markus, Martin-Luther, Matthäus, Patmos und Südende (zusammen ca. 16.000 Gemeindeglieder). Steglitz liegt im Südwesten Berlins. Ein Blick vom Markuskirchturm zeigt: Die Kirchengemeinde liegt mitten im Grünen. Der Pfarrsprengel erstreckt sich vom Botanischen Garten zur Schlossstraße, der längsten Einkaufsstraße Berlins. Manche sagen, Steglitz biete eine gute Mischung von bürgerlichem Idyll und Großstadtflair.
    Neben der neu zu besetzenden Stelle gibt es zwei weitere Kirchenmusikstellen im Pfarrsprengel (100 % KM 2 mit Schwerpunkt Orgel, 65 % KM 1 mit Schwerpunkt Kinderchor). Alle drei Kirchenmusikstellen haben eine parochiale Anbindung, sind in ihrer Wirkung aber regional ausgerichtet. Die Markus-Kirchengemeinde, bei der die hier ausgeschriebene Stelle angesiedelt ist, hat ca. 4.400 Gemeindeglieder. Die Gemeinde feiert ihre Gottesdienste in der hellen und freundlichen Markus-Kirche am Markusplatz; sie legt Wert auf liturgische und kirchenmusikalische Qualität. Traditionelle und moderne Formen sind, je nach Anlass, in der Gemeinde bekannt und geschätzt. Die Kirchengemeinde hält dafür, dass der Höchste auch durch die Musik das Evangelium verkündet.
    Zum Profil der Stelle gehört zum einen die kirchenmusikalische Arbeit in der Markus-Kirchengemeinde (Begleitung von Gottesdiensten und gelegentlich bei Kasualien), zum anderen die Chor-Arbeit in der Region. Die Gemeinden des Pfarrsprengels wünschen sich, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber die Chor-Arbeit in der Region fortführt und ausbaut. Dazu kann gehören, die bestehenden Kantoreien zusammenzuführen, aber auch neue Chöre (z. B. einen Kammerchor) zu gründen.
    Ein Akzent soll auf dem Singen mit Kindern und Jugendlichen liegen; mehrere evangelische Kitas, ein Hort in diakonischer Trägerschaft, die Evangelische Schule Steglitz und mehrere weitere Schulen im unmittelbaren Einzugsbereich des Dienstsitzes bieten dazu gute institutionelle Voraussetzungen.
    Eine frisch sanierte, geräumige und helle Wohnung (sechs Zimmer, zwei Bäder, Balkon, ca. 210 m²) mit Blick auf den Stadtpark Steglitz wird der Stelleninhaberin oder dem Stelleninhaber als Werkdienstwohnung angeboten.
    Gewünscht ist:
    • Freude am gemeinsamen Singen und an Chorleitung mit allen Altersgruppen,
    • Bereitschaft, eine regionale Chor-Arbeit neu aufzubauen (Kinder- bzw. Jugendchor, Kantorei, Kammerchor),
    • liturgisches Orgelspiel mit Anspruch,
    • Konzerte und musikalische Begleitung, nach Absprache auch in den anderen Kirchen des Pfarrsprengels,
    • frische Ideen und Lust an Gestaltung,
    • abgeschlossenes kirchenmusikalisches Studium zum Stellenantritt (mindestens B-Examen bzw. Bachelor).
    Geboten wird:
    • unbefristete Anstellung,
    • Zusammenarbeit in einem begeisterungsfähigen Team von beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, das ungewöhnliche Ideen begrüßt und mitspinnt,
    • Instrumente: Weigle-Orgel (41 Reg., III/P, erbaut 1963, überholt 2008), Kawai-Flügel, Klop-Truhenorgel, Neupert-Cembalo & Digital-Piano,
    • sechs schöne und sehr unterschiedliche Kirchbauten im Pfarrsprengel mit jeweils eigenem Instrumentarium,
    • geräumige und helle Werkdienstwohnung.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Bewerbungen werden bis zum 15. September 2023 erbeten an die Evangelische Markus-Kirchengemeinde, Pfarrer Sven Grebenstein, E-Mail: grebenstein@markus-gemeinde.de.
    Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Sven Grebenstein, Telefon: 0151/44249044, E-Mail: grebenstein@markus-gemeinde.de, und Kreiskantor Christian Finke, E-Mail: christian.finke@lankwitz-kirche.de.
    Die Wahlprobe findet am 9. Oktober 2023 statt.

IV. Personalnachrichten

Nr. 97Nachrichten und Personalien

Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Johanna Güntter als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. Juli 2023.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrer Tobias Pawol Jachmann mit Wirkung vom 1. Juli 2023,
Pfarrerin Simone Lippmann-Marsch mit Wirkung vom 1. Juli 2023,
Pfarrerin Josephine Furian mit Wirkung vom 1. Juli 2023,
Pfarrer Simon Jürgen Klaas mit Wirkung vom 1. Juli 2023,
Pfarrerin Elisabeth Koppehl mit Wirkung vom 1. Juli 2023.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Zeit wurde:
Pfarrer Thomas Harms mit Wirkung vom 1. Juli 2023 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Berufen wurde:
Pfarrer Thomas Harms zum Superintendenten des Kirchenkreises Reinickendorf mit Wirkung vom 1. Juli 2023 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Barbara Deml die (1.) Pfarrstelle der Falkensee-Heilig-Geist-Kirchengemeinde, Kirchenkreis Falkensee, mit Wirkung vom 1. Juli 2023,
Pfarrerin Josephine Furian die (1.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die mobile Flüchtlingsberatung im Sprengel Görlitz mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
Superintendent Thomas Harms die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Kirchenkreises Reinickendorf mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer der Berufung zum Superintendenten des Kirchenkreises Reinickendorf,
Pfarrer Tobias Pawol Jachmann die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Forst (Lausitz), Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrer Simon Jürgen Klaas die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Region Forst (Lausitz), Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Elisabeth Koppehl die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Luckenwalde, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Simone Lippmann-Marsch die (2.) Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Fred Pohle die (4.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. Juli 2023 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrer Roland Wicher die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Mariendorf, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Wirkung vom 1. Juli 2023.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (2.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Berlin zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Moabit auf den Pfarrer Thomas-Dietrich Lehmann über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 31. März 2024,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Pfarrstelle der Kapernaum-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, auf den Pfarrer Alexander Tschernig über den 15. Juni 2023 hinaus unbefristet.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrerin Birgit Sternberg, zuletzt beurlaubt für einen Dienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe, mit Ablauf des 30. Juni 2023.
Beendet wurde:
das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von Pfarrer Andreas Pech, Amt für kirchliche Dienste, durch Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Juni 2023.
Entlassen wurde:
Pfarrer Daniel Feldmann, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kyritz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, mit Ablauf des 30. Juni 2023,
Pfarrer Arne Tesdorff, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Treuenbrietzen, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, mit Ablauf des 30. Juni 2023,
Pfarrer Dr. Karl Friedrich Ulrichs, zuletzt Pfarrer der Friedrichstadtparoisse der Französischen Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche), Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, aus dem Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Ablauf des Monats Juni 2023.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Peter Edert, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Stahnsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Ablauf des Monats Februar 2023,
Pfarrer Bernhard Fricke, zuletzt Inhaber der Kreispfarrstelle für Ausländerseelsorge im Kirchenkreis Potsdam, mit Ablauf des Monats Juni 2023,
Pfarrerin Kerstin Lütke, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Schöneiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Ablauf des Monats Juni 2023,
Pfarrer Gernot Spies, zuletzt beurlaubt für den Dienst als Generalsekretär der Studentenmission in Deutschland e. V., mit Ablauf des Monats Juni 2023,
Pfarrerin Bärbel Treu, zuletzt im Wartestand, mit Ablauf des Monats Juni 2023,
Pfarrer Michael Wolf, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Betten, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Ablauf des Monats Juni 2023.

Nr. 98Todesfälle

„Wir werden bei dem Herrn sein allezeit“
(1. Thessalonicher 4,17)
Heimgegangen ist:
Pfarrer i. R. Dr. Rainer Bookhagen, zuletzt Vorsteher des Evangelischen Diakonissenhauses Berlin Teltow Lehnin und Pfarrer der Evangelischen Magdalenen-Kirchengemeinde im Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin, am 4. Juni 2023,
Pfarrer i. R. Frank Jordan, zuletzt Pfarrer der ehemaligen Kirchengemeinde Alt-Tempelhof, Kirchenkreis Tempelhof, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Alt-Tempelhof und Michael, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, am 27. Mai 2023,
Pfarrer i. R. Georg Lockhoff, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Altglienicke, ehemals Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree, jetzt Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, am 1. Mai 2023,
Pfarrer i. R. Christian Müller, zuletzt Pfarrer der ehemaligen St.-Thomas-Kirchengemeinde, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Kreuzberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 23. Mai 2023,
Pfarrer i. R. Günter Waßermann, zuletzt Pfarrer am Oberlin-Seminar in Berlin, am 28. April 2023.

V. Mitteilungen

Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 8-9) erscheint am 20. September 2023. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 4. September 2023.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin