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I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen

II. Bekanntmachungen

Nr. 114Satzungen von Gesamtkirchengemeinden

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Soweit Satzungen von Gesamtkirchengemeinden nach dem Kirchengemeindestrukturgesetz vom Konsistorium mit der Maßgabe kirchenaufsichtlich genehmigt wurden, dass ein Erfordernis des Einvernehmens mit dem Ortskirchenrat bei Verpachtung von Grundstücken im Bereich der Ortskirche gestrichen wird, ist diese Maßgabe nach dem Dritten Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengemeindestrukturgesetzes vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 60 S. 118) mit Wirkung vom 1. Mai 2024 gegenstandslos.
Berlin, den 4. September 2024
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Für das Konsistorium
Dr. Martin Richter
Oberkonsistorialrat

Nr. 115U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Zaue und Mittweide,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Kirchengemeinde Zaue und die Kirchengemeinde Mittweide, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Zaue-Mittweide“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0751
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 116U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde Neu Schadow und
der Kirchengemeinden Krausnick, Neu Lübbenau und Schlepzig,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinde Neu Schadow und
der Kirchengemeinden Krausnick und Neu Lübbenau,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Neu Schadow, die Kirchengemeinde Krausnick, die Kirchengemeinde Neu Lübbenau und die Kirchengemeinde Schlepzig, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Unterspreewald“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Neu Schadow, der Kirchengemeinde Krausnick und der Kirchengemeinde Neu Lübbenau, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Krausnick-Neu Schadow wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Krausnick-Neu Schadow wird auf die Evangelische Kirchengemeinde Unterspreewald übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0754
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 117U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben
und der Kirchengemeinden Lübben-Land und Niewitz,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben
und der Kirchengemeinden Lübben-Land und Niewitz,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben, die Kirchengemeinde Lübben-Land und die Kirchengemeinde Niewitz, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Umland“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben, der Kirchengemeinde Lübben-Land und der Kirchengemeinde Niewitz, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Lübben-Niewitz wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Lübben-Niewitz werden auf die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Umland übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0753
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 118U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Straupitz und Mochow,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Straupitz und Mochow,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Kirchengemeinde Straupitz und die Kirchengemeinde Mochow, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Straupitz“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Straupitz und der Kirchengemeinde Mochow, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Straupitz wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Straupitz wird auf die Evangelische Kirchengemeinde Straupitz übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0752
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 119U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinde St. Markus und der
Evangelischen Kirchengemeinde Boxhagen-Stralau,
beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinde St. Markus und der
Evangelischen Kirchengemeinde Boxhagen-Stralau,
beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde St. Markus und die Evangelische Kirchengemeinde Boxhagen-Stralau, beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Friedrichshain-Süd“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde St. Markus und der Evangelischen Kirchengemeinde Boxhagen-Stralau, beide Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, zum Pfarrsprengel St. Markus-Boxhagen-Stralau wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels St. Markus-Boxhagen-Stralau werden auf die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichshain-Süd übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0737
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 120U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Hoffnungskirchengemeinde Trebbus und Umland
und der Kirchengemeinden Buchhain, Nexdorf und Prießen,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Hoffnungskirchengemeinde Trebbus und Umland, die Kirchengemeinde Buchhain, die Kirchengemeinde Nexdorf und die Kirchengemeinde Prießen, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Hoffnungskirchengemeinde Trebbus und Umland“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Buchhain, der Kirchengemeinde Nexdorf und der Kirchengemeinde Prießen, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Buchhain wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Buchhain wird auf die Evangelische Hoffnungskirchengemeinde Trebbus und Umland übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0757
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 121U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Massen und Breitenau,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Massen und Breitenau,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Kirchengemeinde Massen und die Kirchengemeinde Breitenau, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Massen-Breitenau“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Massen und der Kirchengemeinde Breitenau, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Massen wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Massen wird auf die Evangelische Kirchengemeinde Massen-Breitenau übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0755
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 122U r k u n d e
über die Vereinigung
der Kirchengemeinden Drehna, Babben, Crinitz, Weißack und Gahro,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Drehna, Babben und Crinitz,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Weißack und Gahro,
beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Kirchengemeinde Drehna, die Kirchengemeinde Babben, die Kirchengemeinde Crinitz, die Kirchengemeinde Weißack und die Kirchengemeinde Gahro, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes Gahro-Fürstlich Drehna“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Drehna, der Kirchengemeinde Babben und der Kirchengemeinde Crinitz, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Drehna wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Drehna wird auf die Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes Gahro-Fürstlich Drehna übertragen.
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§ 3

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Weißack und der Kirchengemeinde Gahro, beide Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, zum Pfarrsprengel Weißack wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Weißack wird auf die Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes Gahro-Fürstlich Drehna übertragen.
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§ 4

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 13. August 2024
Az.: 1002-01:0739
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 123U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Kirchengemeinden
Region Fürstenwalde/Spree und Heinersdorf,
beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden
Region Fürstenwalde/Spree und Heinersdorf,
beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree,
zu einem Pfarrsprengel

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Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Evangelische Kirchengemeinde Region Fürstenwalde/Spree und die Evangelische Kirchengemeinde Heinersdorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Region Fürstenwalde/Spree“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Region Fürstenwalde/Spree und der Evangelischen Kirchengemeinde Heinersdorf, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, zum Pfarrsprengel St. Marien-Domgemeinde Fürstenwalde (Spree) und Umland wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels St. Marien-Domgemeinde Fürstenwalde (Spree) und Umland werden auf die Evangelische Kirchengemeinde Region Fürstenwalde/Spree übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2024
Az.: 1002-01:0727
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof

Nr. 124U r k u n d e
über die Vereinigung
der Französisch-reformierten Kirchengemeinde Schwedt/Oder,
der Französisch-Reformierten Kirchengemeinde Ziethen,
der Französisch-reformierten Kirchengemeinde Bergholz,
der Kirchengemeinde Bernau (französisch-reformiert),
der Kirchengemeinde Strasburg (französisch-reformiert)
und der Kirchengemeinde Battin,
sämtlich Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Französisch-reformierten Kirchengemeinde Schwedt/Oder
und der Französisch-Reformierten Kirchengemeinde Ziethen,
beide Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg,
zu einem Pfarrsprengel

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
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§ 1

( 1 ) Die Französisch-reformierte Kirchengemeinde Schwedt/Oder, die Französisch-Reformierte Kirchengemeinde Ziethen, die Französisch-reformierte Kirchengemeinde Bergholz, die Kirchengemeinde Bernau (französisch-reformiert), die Kirchengemeinde Strasburg (französisch-reformiert) und die Kirchengemeinde Battin, sämtlich Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Französisch-reformierte Kirchengemeinde Uckermark“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Französisch-reformierten Kirchengemeinde Schwedt/Oder und der Französisch-Reformierten Kirchengemeinde Ziethen, beide Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, zum Pfarrsprengel Französisch-reformierte Kirchengemeinde Groß Ziethen-Schwedt/Oder wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Französisch-reformierte Kirchengemeinde Groß Ziethen-Schwedt/Oder werden auf die Französisch-reformierte Kirchengemeinde Uckermark übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 30. Juli 2024
Az.: 1002-01:0744
(L. S.)
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
Anke Poersch
Stellvertretende Konsistorialpräsidentin

Nr. 125U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz
und der Kirchengemeinde Lautawerk,
beide Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz

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Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 59 S. 118), beschlossen:
###

§ 1

( 1 ) Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und die Kirchengemeinde Lautawerk, beide Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
( 2 ) Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 10. September 2024
Az.: 1002-01:0742
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 126U r k u n d e
über die Bildung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land,
Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
sowie
über die Aufhebung der dauernden Verbindung
der Kirchengemeinden Bad Wilsnack, Groß Werzin,
Grube, Kletzke und Viesecke,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz,
zu einem Pfarrsprengel

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§ 1

Nach Beschluss des Gemeindekirchenrats der Kirchengemeinde Bad Wilsnack vom 7. November 2023, dem Beschluss des Gemeindekirchenrats der Kirchengemeinde Kletzke vom 4. Juli 2024, dem Beschluss des gemeinsamen Gemeindekirchenrats der Kirchengemeinden Groß Werzin, Grube und Viesecke vom 28. Juni 2024 sowie der Zustimmung des Kreiskirchenrats des Evangelischen Kirchenkreises Prignitz vom 9. Juli 2024 wird die Kirchengemeinde wie folgt als Gesamtkirchengemeinde gemäß § 4 Absatz 2 und 4, § 18 Absatz 1 des Artikels 1 des Kirchengesetzes über die kirchengemeindlichen Strukturen (Kirchengemeindestrukturgesetz – KGSG) vom 17. April 2021 (KABl. Nr. 52 S. 76), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 20. April 2024 (KABl. Nr. 60 S. 118), errichtet:
Die Kirchengemeinde Bad Wilsnack, die Kirchengemeinde Groß Werzin, die Kirchengemeinde Grube, die Kirchengemeinde Kletzke und die Kirchengemeinde Viesecke, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
Sie trägt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Satz 2 genannten Kirchengemeinden.
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§ 2

( 1 ) Die bisherige Verbindung der Kirchengemeinde Bad Wilsnack, der Kirchengemeinde Groß Werzin, der Kirchengemeinde Grube, der Kirchengemeinde Kletzke und der Kirchengemeinde Viesecke, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, zum Pfarrsprengel Bad Wilsnack wird aufgehoben.
( 2 ) Die Pfarrstellen der Kirchengemeinden des bisherigen Pfarrsprengels Bad Wilsnack werden auf die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land übertragen.
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§ 3

Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Berlin, den 10. September 2024
Az.: 1002-01:0713
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Konsistorium –
(L. S.)
Dr. Viola Vogel
Konsistorialpräsidentin

Nr. 127Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz

Vom 2. September 2024

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Die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und der Kirchengemeinde Lautawerk haben gemäß § 4 Absatz 2 Kirchengemeindestrukturgesetz folgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Name und Sitz

Die Gesamtkirchengemeinde führt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz“. Sie hat ihren Sitz in 01945 Hohenbocka.
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§ 2
Bildung der Ortskirchen

( 1 ) Die gemäß Artikel 12 Absatz 3 Grundordnung durch Vereinigung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz und der Kirchengemeinde Lautawerk neu entstehende „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz“ wird gemäß Absatz 2 in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.
( 2 ) Die Ortskirchen Bernsdorf, Hohenbocka, Hosena, Laubusch und Lauta-Dorf bleiben als Ortskirchen bestehen. Die Kirchengemeinde Lautawerk bildet in dem vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand die Ortskirche Lauta Stadt. Bei der nächsten Ältestenwahl werden die Mitglieder der Ortskirchenräte von den Gemeindegliedern gewählt. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder in den Ortskirchenräten legt der Gemeindekirchenrat auf Vorschlag des Ortskirchenrats fest.
( 3 ) Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung modifiziert werden.
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§ 3
Ortskirchenräte

( 1 ) Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über:
  1. das kirchliche Leben vor Ort, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung über kirchliche Amtshandlungen,
  2. die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude, die für Verkündigung, Seelsorge und Gemeindearbeit gewidmet sind – ausgenommen sind Entscheidungen über unternehmerische und wirtschaftliche Nutzung; hier obliegt dem Gemeindekirchenrat die Entscheidung.
( 2 ) Jeder Ortskirchenrat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Gemeindekirchenrat.
( 3 ) Zusätzlich beschließen die Ortskirchenräte weiterhin über die Verwendung:
  1. der für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
  2. des der Gesamtkirchengemeinde zufließenden Gemeindekirchgeldes aus dem Gebiet der Ortskirche,
  3. der gemeindeeigenen Kollekten und sonstigen Zuwendungen aus dem Gebiet der Ortskirche,
  4. der Entnahme aus zweckbestimmten ortsbezogenen Rücklagen.
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§ 4
Gemeindekirchenrat

( 1 ) Dem Gemeindekirchenrat gehören sechs Mitglieder der Ortskirchenräte an.
( 2 ) Die ortskirchlichen Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden von den Ortskirchenräten aus deren Mitte gewählt.
( 3 ) Die stellvertretenden Mitglieder können immer an den Sitzungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind die stellvertretenden Mitglieder nur im Fall der Abwesenheit des Mitglieds ihrer Ortskirche.
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§ 5
Veränderung und Aufhebung der Satzung

Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Beschlussfassung des Gemeindekirchenrates, der Zustimmung des Kreiskirchenrats sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Konsistoriums.
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§ 6
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Vorstehende Satzung wurde am 3. September 2024 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
. Zugleich tritt die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Mittellausitz vom 8. Dezember 2022 und 2. Januar 2023 außer Kraft.

Nr. 128Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land

Vom 7. November 2023/28. Juni/4. Juli 2024

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Die Gemeindekirchenräte der evangelischen Kirchengemeinden Kletzke, Viesecke, Groß Werzin, Grube und Bad Wilsnack haben gemäß § 4 Absatz 2 Kirchengemeindestrukturgesetz folgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Bildung der Ortskirchen

( 1 ) Die gemäß Artikel 12 Absatz 3 Grundordnung durch Vereinigung der evangelischen Kirchengemeinden Kletzke, Viesecke, Groß Werzin, Grube und Bad Wilsnack entstehende Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land wird gemäß Absatz 2 in örtliche Bereiche mit jeweils eigenen Vertretungen (Ortskirchen) gegliedert.
( 2 ) Die Kirchengemeinden bilden in dem jeweiligen vor der Vereinigung bestehenden Gebietsbestand jeweils eine Ortskirche mit den entsprechenden Namen „Viesecke-Groß Werzin-Grube“, „Kletzke“ und „Bad Wilsnack“.
( 3 ) Die Bereiche der Ortskirchen können durch Änderung dieser Satzung modifiziert werden.
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§ 2
Name und Sitz

Die Gesamtkirchengemeinde führt den Namen „Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wilsnack Land“. Sie hat ihren Sitz in Bad Wilsnack.
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§ 3
Ortskirchenräte

( 1 ) Bei Bildung der Gesamtkirchengemeinde werden die bisherigen Gemeindekirchenräte zu Ortskirchenräten. Bei der nächsten Ältestenwahl werden die Mitglieder der Ortskirchenräte von den Gemeindegliedern gewählt. Die Zahl der zu wählenden Ortskirchenräte legt der Gemeindekirchenrat auf Vorschlag des Ortskirchenrats fest.
( 2 ) Jeder Ortskirchenrat wählt aus seiner Mitte Mitglieder in den Gemeindekirchenrat. Er kann auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindekirchenrat wählen. Deren Zahl ist in § 4 Absatz 3 der Satzung bestimmt.
( 3 ) Die Ortskirchenräte beraten und beschließen über:
  1. das kirchliche Leben vor Ort
    Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 4.
    1
    ,
  2. die Nutzung der im Ort vorhandenen kirchlichen Gebäude, die für Verkündigung, Seelsorge und Gemeindearbeit gewidmet sind
    Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 4.
    2
    ,
  3. die Verwendung der für die Ortskirche im Haushalt der Gesamtkirchengemeinde bereitgestellten Mittel,
  4. die Verwendung des Gemeindekirchgelds aus dem Gebiet der Ortskirche,
  5. die Verwendung der gemeindeeigenen Kollekten und sonstigen Zuwendungen zugunsten der Ortskirche und
  6. die Entnahmen aus zweckbestimmten ortsbezogenen Rücklagen.
( 4 ) Beschlüsse des Gemeindekirchenrats über die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken im Bereich der Ortskirche bedürfen des Einvernehmens mit dem Ortskirchenrat.
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§ 4
Gemeindekirchenrat

( 1 ) Dem Gemeindekirchenrat gehören zwölf Mitglieder der Ortskirchenräte an.
( 2 ) Die ortskirchlichen Mitglieder des Gemeindekirchenrates und die Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von den Ortskirchenräten aus deren Mitte gewählt. Dabei müssen die Gewählten die Befähigung zum Ältestenamt besitzen.
( 3 ) Der Ortskirchenrat der Ortskirche Viesecke-Groß Werzin-Grube wählt drei Mitglieder und eine Stellvertretung in den Gemeindekirchenrat, der Ortskirchenrat der Ortskirche Kletzke wählt zwei Mitglieder und eine Stellvertretung in den Gemeindekirchenrat und der Ortskirchenrat der Ortskirche Bad Wilsnack wählt sieben Mitglieder und zwei Stellvertretungen in den Gemeindekirchenrat.
( 4 ) Die stellvertretenden Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Gemeindekirchenrates teil. Stimmberechtigt sind die stellvertretenden Mitglieder nur im Fall der Abwesenheit des Mitglieds ihrer Ortskirche. Der Gemeindekirchenrat kann durch Beschluss das Stimmrecht eines abwesenden Mitglieds ausnahmsweise auf eine Stellvertretung aus einer anderen Ortskirche übertragen, wenn die Stellvertretung aus der Ortskirche ebenfalls abwesend ist. Artikel 16 Absatz 2 Grundordnung und § 28 Ältestenwahlgesetz gelten entsprechend.
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§ 5
Veränderung und Aufhebung der Satzung

Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Beschlussfassung des Gemeindekirchenrates sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Konsistoriums.
Die Genehmigung dieser Satzung erfolgte mit einer Maßgabe, vgl. Fußnote 4.
3
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§ 6
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 10. September 2024 mit folgenden Maßgaben durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt:
  1. In § 3 Absatz 3 Nr. 1 werden am Ende die Wörter „, insbesondere die Entscheidungen nach der Lebensordnung über kirchliche Amtshandlungen“ angefügt.
  2. In § 3 Absatz 3 Nr. 2 werden am Ende die Wörter „ – ausgenommen sind Entscheidungen über unternehmerische und wirtschaftliche Nutzung; hier obliegt dem Gemeindekirchenrat die Entscheidung“ angefügt.
  3. In § 5 werden nach dem Wort „Gemeindekirchenrates“ ein Komma sowie die Wörter „der Zustimmung des Kreiskirchenrats“ eingefügt.
4

Nr. 129Satzung der Balke-Baddack-Stiftung

Vom 14. April 2021

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Präambel

Die Eheleute Otto und Erika Balke, geb. Baddack, möchten der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde bei der weiteren Verschönerung, der Erhaltung und Unterhaltung unserer historischen St.-Moritz-Kirche helfen. Vor allem auch bei der Innengestaltung, der Sicherung und Durchführung von Restaurierungsaufgaben des Kunst- und Kulturgutes wie u. a. des Altars, der Wiederherstellung der Kanzel und der Empore, sehen wir einen Beitrag. Viele Gemeindeglieder bedauern noch heute, dass die Kanzel und die Empore nicht restauriert werden konnten und so verloren gingen. Die Unterstützung soll nachhaltig in Form der dazu errichteten Stiftung wirksam werden.
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§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen „Balke-Baddack-Stiftung“.
  2. Sie ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Absatz 1 Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg und des § 2 Kirchliches Stiftungsgesetz der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
  3. Ihr Sitz ist in Mittenwalde – Paul-Gerhardt-Stadt.
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§ 2
Zweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und die Förderung von Kunst und Kultur. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch die materielle Unterstützung der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde bei der Erhaltung und Unterhaltung der St.-Moritz-Kirche Mittenwalde, zur Förderung ihrer Innengestaltung und zur Restaurierung des Kunst- und Kulturgutes. Die Stiftung kann diese Aufgaben auch durch die Förderung von Vorhaben und Projekten anderer gemeinnütziger Einrichtungen und Werke verwirklichen, die im vorstehenden Sinne tätig sind.
  3. Aus dem Einkommen der Stiftung ist ein Teil im Rahmen des steuerlich Zulässigen zur regelmäßigen Pflege der Familiengrabstätte des Stifters und seiner Ehefrau auf dem Friedhof in Mittenwalde zu verwenden.
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§ 3
Stiftungswesen, Verwendung der Mittel

  1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Gegenstand ist der gesamte Nachlass.
  2. Der gesamte Nachlass ist als Stiftungsvermögen nach Abzug der Erblasser- und Nachlassverbindlichkeiten in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es ist sicher und möglichst ertragreich anzulegen. Zur Werterhaltung bzw. zur Stärkung der Ertragskraft kann es umgeschichtet werden, wobei von einer Veräußerung des Wohnhauses Abstand genommen werden soll, vielmehr ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € aus dem Stiftungsvermögen in die Werterhaltung investiert werden kann. Letztendlich kann aber auch über diesen Grundbesitz verfügt werden. In einzelnen Geschäftsjahren darf auch das Vermögen selbst angegriffen werden, soweit dies der Erfüllung des Stiftungszwecks dient und die Rückführung des entnommenen Betrages binnen zwei Geschäftsjahren sichergestellt ist. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks dürfen nur dessen Erträge sowie etwaige Zuwendungen herangezogen werden, soweit diese nicht als Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
  3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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§ 4
Organ der Stiftung

Organ der Stiftung ist der Vorstand.
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§ 5
Zusammensetzung des Vorstandes

  1. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern, die für die Dauer von sieben Jahren berufen werden. Die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde ist Mitglied im Vorstand. Der erste Vorstand ist im Testament berufen.
  2. Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch den Gemeindekirchenrat. Eine Wiederbestellung oder die vorzeitige Abberufung aus wichtigen Gründen ist zulässig. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern sind die Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu bestellen. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder führen die Aufgaben der laufenden Stiftungsverwaltung allein weiter. Die Mitglieder des Vorstands führen im Übrigen ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger.
  3. Die Mitglieder des Vorstands sollen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören, wobei die Mehrheit einer Mitgliedskirche der EKD angehören muss. Mindestens ein Mitglied des Vorstands muss Mitglied des Gemeindekirchenrates der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde sein.
  4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
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§ 6
Aufgaben des Vorstands, Vertretung

  1. Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
  2. Der Vorstand hat den Willen des Stifters so wirksam und nachhaltig wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind insbesondere:
    • die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
    • die Vergabe und sparsame Verwendung der Stiftungsmittel,
    • die Aufstellung eines Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichtes.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.
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§ 7
Beschlussfassung

  1. Beschlüsse des Vorstandes werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Die oder der Vorsitzende oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter lädt unter Angabe der Tagesordnung mindestens einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen zu einer Sitzung des Vorstands ein. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die ihrer oder seiner Stellvertreterin oder ihres oder seines Stellvertreters, soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt. Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung kommen nur dann zustande, wenn alle Mitglieder zustimmen.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder in der Sitzung anwesend sind.
  3. Die Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. Es ist ein Sitzungsprotokoll anzufertigen und allen Mitgliedern des Vorstands zur Kenntnis zu bringen. Über Beschlüsse, die im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst worden sind, ist ebenfalls ein Protokoll anzufertigen.
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§ 8
Geschäftsjahr, Geschäftsführung

  1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres beschließt der Vorstand die Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks entsprechend den Vorgaben der kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde.
  3. Der Bericht über den Jahresabschluss ist der kirchlichen Aufsichtsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres vorzulegen.
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§ 9
Satzungsänderungen, Auflösung und Zusammenlegung

  1. Änderungen der Satzung kann der Vorstand einstimmig beschließen, wenn diese nicht den Stiftungszweck berühren und die ursprüngliche Gestaltung der Stiftung nicht wesentlich verändern oder wenn diese die Erfüllung des Stiftungszwecks erleichtern.
  2. Änderungen des Zwecks, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung können nur in einer Sitzung bei Anwesenheit aller Vorstandsmitglieder einstimmig beschlossen werden. Solche Beschlüsse sind nur zulässig, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist.
  3. Beschlüsse über Satzungsänderungen, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der kirchlichen Aufsichtsbehörde. Sie sind mit einer Stellungnahme der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen.
  4. Die Genehmigungserfordernisse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Brandenburgischen Stiftungsgesetz bleiben davon unberührt.
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§ 10
Vermögensanfall

Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Mittenwalde, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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§ 11
Stiftungsaufsicht

  1. Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz als kirchlicher Stiftungsaufsichtsbehörde.
  2. Jede Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ist der Stiftungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Nachweise hierfür sind beizufügen.
    Vorstehende Satzung wurde vom Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am 27. Juli 2021 kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Anerkennung der Stiftung durch das Land Brandenburg wurde am 3. September 2021 erteilt.
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Nr. 130Genehmigung von neuen Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:85/088
    Berlin, den 1. August 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Herzsprunger Land, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kelch“ und „Kreuz“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. GESAMTKIRCHENGEMEINDE IM HERZSPRUNGER LAND“.
    Grafik
  2. Konsistorium Az.: 1002-01:0694
    Berlin, den 6. August 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Cottbus-Süd, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, wird mit Genehmigung des Konsistoriums mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „I“ und „II“ einführen.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE COTTBUS-SÜD“.
    Grafik
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:14/054-33.05
    Berlin, den 6. August 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Schenkendorf-Zeesen, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“, „Stern“ und „vierzackiger Stern“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHENKENDORF-ZEESEN“.
    Grafik
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:81/171-059.09
    Berlin, den 7. August 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde an Elbe und Karthane, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE AN ELBE UND KARTHANE“.
    Grafik
  5. Konsistorium Az.: 11312-03:85/087
    Berlin, den 14. August 2024
    Die Evangelische Kirchengemeinde Zwischen Dosse und Heide, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „ein Punkt“ und „zwei Punkte“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ZWISCHEN DOSSE UND HEIDE“.
    Grafik
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:81/258
    Berlin, den 27. August 2024
    Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Neun Kirchen Breddin und Umland, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „Ev. Gesamtkirchengemeinde Neun Kirchen Breddin und Umland“.
    Grafik
  7. Konsistorium Az.: 1312-02:14
    Berlin, den 27. August 2024
    Der Evangelische Kirchenkreis Neukölln hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit dem Beizeichen „4“ eingeführt.
    Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENKREIS NEUKÖLLN“.
    Grafik

Nr. 131Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln

  1. Konsistorium Az.: 1312-03:85/088
    Berlin, den 1. August 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Herzsprung mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE HERZSPRUNG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Christdorf mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE CHRISTDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Fretzdorf mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE FRETZDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Jabel mit der Umschrift „EV. KIRCHGEMEINDE JABEL“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Königsberg mit der Umschrift „EV KIRCHENGEMEINDE KÖNIGSBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Bork-Lellichow mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE BORK LELLICHOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Teetz mit der Umschrift „EVANGEL. KIRCHENGEMEINDE TEETZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Rossow mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGMEINDE ROSSOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Papenbruch mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE PAPENBRUCH“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Blandikow mit der Umschrift „EV. KIRCHENGMEINDE BLANDIKOW“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Liebenthal mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE LIEBENTHAL“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, werden außer Geltung gesetzt.
  2. Konsistorium Az.: 1002-01:0694
    Berlin, den 6. August 2024
    Das Kirchensiegel der Evangelischen Kirchengemeinde Leuthen-Schorbus mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LEUTHEN-SCHORBUS“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Cottbus-Süd mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE COTTBUS-SÜD“, das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Groß Gaglow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSS GAGLOW“ und das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Hänchen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HÄNCHEN“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, werden mit Wirkung vom 1. Dezember 2024 außer Geltung gesetzt.
  3. Konsistorium Az.: 1312-03:14/054-33.05
    Berlin, den 6. August 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Schenkendorf mit der Umschrift „EV KIRCHENGEMEINDE SCHENKENDORF“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Zeesen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ZEESEN“, beide Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, werden außer Geltung gesetzt.
  4. Konsistorium Az.: 1312-03:81/171-059.09
    Berlin, den 7. August 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Rühstädt mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE RÜHSTÄDT“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Bälow mit der Umschrift „KIRCHEN-SIEGEL ZU BAELOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Klein Lüben mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KLEIN LÜBEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Groß Lüben mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE GROSS LÜBEN“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Abbendorf mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE ABBENDORF“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt.
  5. Konsistorium Az.: 1312-03:85/087
    Berlin, den 14. August 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Dosse-Brausebach mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DOSSE-BRAUSEBACH“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Babitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BABITZ“, beide Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, werden außer Geltung gesetzt.
  6. Konsistorium Az.: 1312-03:81/258
    Berlin, den 27. August 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Breddin-Vehlgast mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BREDDIN-VEHLGAST“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Damelack mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DAMELACK“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Barenthin mit der Umschrift „AMTSSIEGEL FÜR KIRCHE BARENTHIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Berlitt mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE BERLITT“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Kötzlin mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE KÖTZLIN PRIGNITZ“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Rehfeld mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU REHFELD“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Stüdenitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE STÜDENITZ“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Schönermark mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHÖNERMARK“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt.
  7. Konsistorium Az.: 1312-03:87/110-30.09
    Berlin, den 10. Juli 2024
    Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Passow mit der Umschrift „EVANGEL KIRCHENGEMEINDE PASSOW“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Heinersdorf mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE HEINERSDORF“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Stendell mit der Umschrift „Evangelische Kirchengemeinde Stendell“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Jamikow mit der Umschrift „SIEGEL DER KIRCHE ZU CUMMEROW-JAMICKOW“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, werden außer Geltung gesetzt.
  8. Konsistorium Az.: 1002-01:0742
    Berlin, den 3. September 2024
    Das Kirchensiegel der Kirchengemeinde Lautawerk mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LAUTAWERK“, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, wird mit Wirkung vom 1. Januar 2025 außer Geltung gesetzt.

Nr. 132Berufung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des Vorsitzenden
der Kammer der Schiedsstelle für die Sprengel Potsdam und Görlitz
sowie für die landeskirchlichen Dienststellen
nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz

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Die Kirchenleitung hat am 12. Juli 2024 mit Wirkung vom 1. August 2024 gemäß § 57 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 20. Januar 2024 (ABl. EKD S. 1), i. V. mit § 14 des Kirchengesetzes über die Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (MVG-Anwendungsgesetz – MVG-AG) vom 16. April 2010 (KABl. S. 108) in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (KABl. S. 223)
zum Vorsitzenden der Kammer der Schiedsstelle für die Sprengel Potsdam und Görlitz sowie für die landeskirchlichen Dienststellen
Herrn Richter am Arbeitsgericht (Berlin) Dr. Thomas Kühn
und
zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Kammer der Schiedsstelle für die Sprengel Potsdam und Görlitz sowie für die landeskirchlichen Dienststellen
Herrn Richter am Arbeitsgericht (Neuruppin) Christhard Weiß
berufen.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Berlin, den 12. Juli 2024
Az.: 2303-06:00
Evangelische Kirche Berlin-
Brandenburg-schlesische Oberlausitz
– Kirchenleitung –
(L. S.)
Dr. Christian Stäblein
Bischof
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Nr. 133Gesamtplan des Ostkirchhofs Ahrensfelde

Das Kollegium des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat in seiner Sitzung am 20. August 2024 die geänderte Anlage zum Gesamtplan des Ostkirchhofs Ahrensfelde beschlossen.
Des Weiteren hat das Kollegium in derselben Sitzung Änderungen des Belegungsplanes und der darin aufgeführten zusätzlichen Gestaltungsvorschriften für die Felder 26 – Abt. A, 30 Abt. A und 31 Abt. A des Ostkirchhofs Ahrensfelde beschlossen.
Die Beschlüsse werden für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in dem Schaukasten der Friedhofsverwaltung des Ostkirchhofes, Ulmenallee 1, 16356 Ahrensfelde im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht. Der Gesamtplan sowie die Anlage zum Gesamtplan des Ostkirchhofes Ahrensfelde werden dauerhaft im Schaukasten ausgehängt. Der Belegungsplan sowie die darin aufgeführten zusätzlichen Gestaltungsvorschriften für den Ostkirchhof Ahrensfelde liegen zur Einsicht in der Verwaltung des Ostkirchhofs Ahrensfelde.

Nr. 134Schließung von Friedhofsteilflächen

  1. Friedhof Alter St. Jacobi
    Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 26. September 2023 beschlossen, eine Teilfläche des Friedhofs Alter Jacobi mit einer Größe von ca. 4.900 m² (unvermessen) gemäß § 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183; KABl. 2017 S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 224) zu schließen. Der Beschluss ist am 5. Juli 2024 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung, Karl-Marx-Straße 4, 12043 Berlin (Neukölln) im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.
  2. Friedhof Alter St. Marien-und St. Nikolai-Friedhof
    Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 26. September 2023 beschlossen, eine Teilfläche des Friedhofs Alter St. Marien und St. Nikolai mit einer Größe von ca. 1.900 m² (unvermessen) gemäß § 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183; KABl. 2017 S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 224) zu schließen. Der Beschluss ist am 5. Juli 2024 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung Prenzlauer Allee 1, 10405 Berlin (Pankow) im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.
  3. Friedhof Segen
    Die Verbandsvertretung des Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte hat in ihrer Sitzung am 26. September 2023 beschlossen, eine Teilfläche des Friedhofs Segen mit einer Größe von ca. 16.000 m² (unvermessen) gemäß § 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev – FhG ev.) vom 29. Oktober 2016 (KABl. S. 183; KABl. 2017 S. 234), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 224) zu schließen. Der Beschluss ist am 5. Juli 2024 vom Konsistorium genehmigt worden. Er wird für die Dauer eines Monats ab Veröffentlichung dieses Hinweises in den Schaukästen der Friedhofsverwaltung, Gustav-Adolf-Straße 67-74, 13086 Berlin (Pankow) im vollständigen Wortlaut bekannt gemacht.

III. Stellenausschreibungen

Nr. 135Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die landeskirchliche Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Potsdam ist ab sofort für die Dauer von sechs Jahren mit 50 % Dienstumfang zu besetzen.
    Die Evangelische Studierendengemeinde Potsdam (ESG) ist ein gemeindlicher Ort für die 25.000 Studierenden der Universitäten an den Standorten Potsdam, Golm und Griebnitzsee.
    Die Studienzeit ist ein Schlüsselmoment im Glaubensleben. Studierende leben meist das erste Mal allein und sind nicht mehr in zuvor wirksame kirchliche Strukturen eingebunden. Sie organisieren zum ersten Mal selbstständig, weit weg von der Familie, das eigene Leben und den eigenen Glauben und müssen entscheiden, ob und wie viel Raum die evangelische Kirche im Leben noch einnehmen wird. Diese Zeit ist prägend.
    Im Kontext von Hochschule und Wissenschaft stehen gesellschaftspolitische, theologische und ethische Fragestellungen bei Gemeindeabenden, Online-Veranstaltungen, in Arbeitskreisen und auf Reisen im Vordergrund. Lebendige, von Studierenden gestaltete ökumenische Gottesdienste werden regelmäßig im Semester in Potsdam-Golm gefeiert. Semesterrhythmus, Fluktuation und Regelstudienzeit formen das von Mitbestimmung und Mitverantwortung geprägte Gemeindeleben, das häufig am Abend und an den Wochenenden stattfindet, bisweilen auch in digitalen Formaten.
    Zu den Aufgaben gehören:
    • Organisation des Gemeindeprogramms (Gottesdienste, Veranstaltungen, Gemeindeabende, Exkursionen, spirituelle Angebote u. a. m.),
    • Seelsorge und Beratung von Studierenden,
    • Förderung von ehrenamtlichem Engagement und studentischer Verantwortung (Gemeinderat, Gemeindeversammlung, Programmplanung),
    • Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Social-Media-Bereich (X, Instagram, YouTube),
    • Kontakte und Vernetzung mit universitären, kirchlichen und kommunalen Strukturen,
    • Seelsorge für Mitarbeitende der Universität,
    • soziale Beratung, besonders ESG-Notfonds,
    • Verwaltung der Finanzen und Räume,
    • regelmäßiger Austausch mit den anderen ESG-Pfarrer:innen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO),
    • ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Studierendenseelsorge.
    Erwartet wird:
    • Reflexionsfähigkeit, Auseinandersetzung mit theologischen und ethischen Grundfragen der Gegenwart,
    • Fähigkeit, auf kirchenferne Studierende an ihren Lebens- und Wirkungsorten zuzugehen und sie einzuladen,
    • Fähigkeit, theologische Zusammenhänge lebensnah zu verkündigen und die eigene Glaubenshaltung zu kommunizieren,
    • praktische Erfahrungen mit unterschiedlichen Gottesdienstformen,
    • nachgewiesene seelsorgliche Kompetenz,
    • solide Kenntnisse im Umgang mit sozialen Medien und Kommunikationsformen im Internet (Portale, Blogs, E-Learning etc.),
    • Kommunikationsfähigkeit in den unterschiedlichen Kontexten,
    • Organisationsfähigkeit,
    • Flexibilität im Blick auf Arbeitszeiten und Arbeitsformen,
    • ökumenisches Engagement und Interesse an interreligiösen Begegnungen,
    • sichere Fremdsprachenkenntnisse (v. a. Englisch, Französisch),
    • Authentizität, Vertrauenswürdigkeit und Feingefühl in der Gestaltung von internationalen und interreligiösen Begegnungen.
    Bewerber:innen können sich auf
    • einen engagierten ESG Vorstand,
    • schöne Räumlichkeiten in der Potsdamer Innenstadt,
    • einen herrlich gelegenen, sehr gut geeigneten Kirchenraum,
    • Gemeinschaft mit Leidenschaft fürs Musizieren, Studierende, die mit Klavier und Gitarre begleiten,
    • viel Gestaltungsfreiraum,
    • aufgeschlossene und herzliche Gemeinschaft,
    • Humor,
    • Studierende aus unterschiedlichen Fachbereichen,
    • kollegialen Austausch und Kooperation mit ESG-Pfarrer:innen der EKBO,
    • intensive ökumenische, jedoch frei gestaltbare Zusammenarbeit mit der KSG-Potsdam,
    • spezielle Qualifizierung für die Arbeit in der ESG auf EKD-Ebene
    freuen.
    Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilt Pfarrer Arne Warthöfer, ESG Berlin, Telefon: 0176/43530344, E-Mail: arne.warthoefer@esgberlin.de, sowie die zuständige Referentin für Spezialseelsorge Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286, E-Mail: sabine.habighorst@gemeinsam.ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Referat 3.2, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@ekbo.de.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte ist ab sofort, befristet bis zum 30. September 2026 die (3.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung mit einem Dienstumfang von 50 % im Projekt Unbox zu besetzen.
    Unbox (www.unbox-berlin.de) ist ein Innovationsprojekt des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte mit der Zielgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Projekt entwickelt eigenständige Formate und unterstützt bei größeren gemeinsamen Projekten.
    Der Kirchenkreis sucht eine Person, die:
    • innovative Formate für die genannten Zielgruppen selbstständig entwickelt,
    • in einem Team kooperativ und auf Augenhöhe zusammenarbeitet,
    • engagiert und leidenschaftlich arbeitet,
    • eine flexible Zeiteinteilung ermöglichen kann,
    • politische Bildung und christliche Überzeugungen in der pädagogischen Arbeit verbinden kann,
    • gute bis sehr gute Kenntnisse im Bereich von Playing Arts oder vergleichbare Methodenkenntnis mitbringt,
    • gute Social-Media-Kenntnisse besitzt.
    Das Projekt bietet:
    • ein kreatives Team zur Zusammenarbeit bestehend aus vier weiteren Personen,
    • gut entwickelte Strukturen der Koordination im Team,
    • die Möglichkeit, sich in neue Formate einzuarbeiten und auszuprobieren,
    • Beteiligung bei spannenden Projekten.
    Das gemeinsame Büro des Projekts befindet sich in Berlin Kreuzberg, im Gemeindehaus der St. Thomaskirche.
    Weitere Auskünfte erteilt Superintendentin Dr. Silke Radosh-Hinder, 030/258185100, E-Mail: leitung@kkbs.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang für das House of One durch den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte unter Berücksichtigung der Voten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder und der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.
    Bewerbungen sind zugelassen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befinden.
    Das House of One ist ein neuartiges Sakralgebäude, das im historischen Zentrum in den kommenden vier Jahren errichtet werden soll. Unter einem Dach werden sich darin eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee befinden sowie in ihrer Mitte ein zentraler Kuppelsaal für die Begegnung untereinander und mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen.
    Die Stiftung als Trägerin und Bauherrin des Projekts arbeitet seit fast 15 Jahren neben der baulichen an der inhaltlichen Entwicklung, Erprobung und Ausgestaltung eines interreligiösen Miteinanders. Religionen und Glaube werden so in offensiver Weise in die Mitte der Gesellschaft, mitten hinein in Debatten und Diskussionen, mitten hinein in das repräsentativ-kulturelle Erbe des Landes getragen.
    Im Zentrum der Aufgabe steht die gelebte Glaubenspraxis der eigenen christlich-evangelischen Religion in ihrer Vielfalt und in einladender Offenheit für Menschen, die anderen Glaubens sind.
    Gesucht wird daher eine theologisch qualifizierte, evangelische Pfarrperson mit ausreichender Berufserfahrung, die das House of One geistlich-theologisch mit steuert und liturgisch-theologisch mit verantwortet. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionen sind Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit anderen Religionen und Weltanschauungen und/oder im interreligiösen Kontext wichtig.
    In der Öffentlichkeit wird die House-of-One-Pfarrperson als Stimme der christlichen Kirchen wahrgenommen. Mit dieser Erwartung ist verantwortungsbewusst und sensibel umzugehen.
    Das theologische Nachdenken und die Beratung:
    • über die Gesamtstrategie, die Programmplanung,
    • über Gottesdienste, Veranstaltungen und Formen der Zusammenarbeit im Haus,
    • über die jeweilige Glaubenspraxis und
    • die Erprobung von gemeinsamen Formaten im Kasualbereich und in der Verkündigung
    erfordern Aufmerksamkeit und große Sorgfalt. Hervorragende kommunikative Fähigkeiten sind erwünscht. Das House of One erfreut sich zudem großer Aufmerksamkeit im In- und Ausland. Daher ist Erfahrung im Umgang mit Medien und im Bereich social media notwendig.
    Gewünscht wird eine Pfarrperson mit Teamfähigkeit, Reformmut, Lernlust, Entscheidungsfreude, Konfliktstärke, Koordinierungsklarheit, Humor und Phantasie.
    Der Stiftungsrat wird von einem Präsidium, bestehend aus drei Geistlichen, geführt, die in einem turnusmäßigen Wechsel die oder den Vorsitzenden des Stiftungsrats stellen. Die inhaltlich-religiöse Arbeit ist stets mit den beiden Kollegen im Präsidium, mit Rabbiner Dr. Andreas Nachama und Imam Kadir Sanci, in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zu koordinieren.
    Konzeptionell kommt den drei Gründergemeinden der Stiftung House of One eine besondere Aufgabe zu. Sie bilden die spirituell-religiöse Trägergruppe des House of One. Die Pfarrperson kooperiert mit dem Pfarrteam der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder und ist darüber an die christliche Gründergemeinde angebunden.
    Neben der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien-Friedrichswerder stimmt die Pfarrperson zudem ihre Arbeit mit dem Kirchenkreis und der Landeskirche ab.
    Stiftungsrat, Präsidium und Verwaltungsdirektorium und die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen freuen sich auf eine inspirierende Zusammenarbeit in einem familienfreundlichen Team.
    Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilen die ephorale Leitung des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Stadtmitte Dr. Silke Radosh-Hinder und Matthias Lohenner, Telefon: 030/258185100, E-Mail: leitung@kkbs.de, und der Verwaltungsdirektor der Stiftung House of One Roland Stolte, Telefon: 0176/10213140.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die Kreispfarrstelle für Jugendarbeit des Kirchenkreises Steglitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 75 % Dienstumfang wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
    In den 14 Gemeinden des Kirchenkreises Steglitz gibt es eine lebendige Arbeit mit Jugendlichen und ein motiviertes, kollegiales und kreatives Team von Hauptamtlichen. Die Arbeit zwischen den Gemeinden und dem Kirchenkreis ist gut vernetzt. Aufgabe ist es, die Arbeit mit Jugendlichen fachlich und konzeptionell durchdacht umzusetzen. Diese Aufgabe hat Leitungscharakter.
    Verschiedene Praxisprojekte mit Jugendlichen sind ebenfalls Teil der Stelle.
    Der Kirchenkreis befindet sich in einem Prozess der stärkeren Vernetzung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien.
    Der Kirchenkreis freut sich auf eine Persönlichkeit mit:
    • Erfahrung in Gemeindearbeit,
    • Freude an der Gestaltung von Angeboten für die Arbeit mit Jugendlichen im Team,
    • Fähigkeit zur konzeptionellen und strukturellen Arbeit,
    • Lust auf die Umsetzung neuer Ideen.
    Die Aufgaben sind:
    • Leitung des kreiskirchlichen Teams Jugendarbeit,
    • Fachberatung und Begleitung der Mitarbeitenden und Pfarrpersonen im Bereich Jugendarbeit,
    • Durchführung von etablierten kreiskirchlichen Jugendveranstaltungen,
    • Ausbau der Vernetzung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
    • Vernetzung zur Landeskirche und in den Stadtbezirk,
    • Mitarbeit im Kreisjugendkonvent.
    Der Kirchenkreis bietet:
    • motivierte, freundliche Kolleginnen und Kollegen,
    • Gestaltungspielraum bei der Weiterentwicklung des Stellenprofils,
    • eigenes Budget für den Arbeitsbereich,
    • selbstständige Arbeitszeitgestaltung,
    • ein gut ausgestattetes Büro im Paulus-Zentrum und die Möglichkeit für mobiles Arbeiten,
    • Unterstützung durch Verwaltungsangestellte und die Öffentlichkeitsarbeit,
    • Supervision.
    Bewerber:innen bringen mit:
    • die Bewerbungsfähigkeit als Pfarrperson in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO),
    • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit nach den Erfordernissen der Aufgaben,
    • Bereitschaft zur Weiterbildung und zur Qualifikation als Kreisbeauftragte oder Kreisbeauftragter, falls noch nicht vorhanden,
    • eine sensible Haltung und Identifikation mit dem Schutzkonzept des Kirchenkreises.
    Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Christa Olearius, E-Mail: superintendentin@kirchenkreis-steglitz.de, und Diakon Henry Sprenger, E-Mail: sprenger@markus-gemeinde.de.
    Weitere Informationen sind unter www.kirchenkreis-steglitz.de abrufbar.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schöneberg Nord, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist ab dem 1. Januar 2025 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel besteht aus der Evangelischen Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde und der Luther-Kirchengemeinde. Dienstort ist die Luther-Kirchengemeinde in der Bülowstraße 71-72, 10783 Berlin.
    Am Nelly-Sachs-Park gelegen und mit barrierefreien Zugängen, bietet die Luther-Kirchengemeinde als evangelischer Ort religiöse, kulturelle und soziale Angebote für den ganzen Kiez an. Die Gemeinde setzt sich unter anderem für Mobilitätsteilhabe für Menschen mit Einschränkungen ein und legt einen Schwerpunkt auf soziale Angebote zur Unterstützung von Nachbarinnen und Nachbarn in zurückgezogenen und herausfordernden Lebenssituationen.
    Die Gemeinden sind offen für Ideen und Talente, die die neue Pfarrperson einbringt. Arbeitsschwerpunkte können je nach Interesse im Pfarrsprengel gesetzt werden. Der Pfarrsprengel Schöneberg Nord wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • Freude daran hat, lebendige und zeitgemäße Gottesdienste zu gestalten und geistliche Impulse zu setzen,
    • das Leben der Gemeinde engagiert begleitet, mitgestaltet und auf die Menschen zugeht,
    • als Seelsorgerin bzw. Seelsorger Menschen offen und zugewandt begegnet,
    • Lust hat, die Chancen von Gemeindeentwicklung im urbanen Kontext zu reflektieren, und regional vernetzt denkt,
    • organisatorische und kommunikative Fähigkeiten mitbringt, den neu gegründeten Pfarrsprengel in seiner regionalen Zusammenarbeit zu vertiefen,
    • Erfahrungen in der Akquise und Abrechnung von Fördermitteln hat.
    Das Leitungsgremium der Luther-Kirchengemeinde sowie die Ehrenamtlichen verstehen sich als Teile eines Teams und sind sehr engagiert. Sie freuen sich auf die gemeinsame Weiterentwicklung von tragfähigen Strukturen.
    Es besteht gelebter kollegialer Austausch mit den Pfarrpersonen in der Region. Regionale Gottesdienste und Kanzeltausch sind eingeübte Praxis. Regionale Treffen finden regelmäßig statt. Der Pfarrsprengel wünscht sich in den kommenden Jahren eine Vertiefung der Zusammenarbeit und eine Erweiterung in der Region.
    Die Luther-Kirchengemeinde und die Evangelische Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde sind aktiv im Netzwerk der Religionsgemeinden im Schöneberger Norden und Tiergarten, wo interreligiöser Dialog gepflegt und kiezbezogen niederschwellige Angebote gegen die Einsamkeit entwickelt werden.
    Weitere Auskünfte erteilen die Pfarrpersonen im Schöneberger Norden Dr. Juni Hoppe, Telefon: 0176/84334863, E-Mail: hoppe@ts-evangelisch.de, und Burkhard Bornemann, E-Mail: bornemann@zwoelf-apostel-berlin.de, sowie der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats der Luther-Kirchengemeinde Matthias Altfeld, E-Mail: altfeld@rechtsvorteil.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Fehrbellin, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab dem 1. November 2024 mit einem Dienstumfang von 100 % durch Gemeindewahl wiederzubesetzen.
    Zum Pfarrbereich gehören die Kirchengemeinden Fehrbellin, Lentzke, Karwesee, Dechtow, Betzin und Brunne, die sich zum 1. Januar 2025 zu einer Kirchengemeinde vereinigen.
    Die insgesamt 1.179 Gemeindeglieder suchen eine Pfarrrein oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der:
    • die Menschen im ländlichen Umfeld seelsorgerisch begleitet, einladend und den Menschen zugewandt den christlichen Glauben vermittelt und Freude an der Arbeit mit allen Altersgruppen hat,
    • neue Ideen und Impulse in die Arbeit der Evangelischen Kindertagesstätte einbringt (ein Trägerwechsel der Kita mit 50 Plätzen an Lafim Diakonie steht unmittelbar bevor),
    • neue Formate und Formen kirchlicher Arbeit in missionarischer Situation geben kann,
    • für Teamarbeit bereit ist und mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gemeinde (ein Kirchenmusiker und eine Gemeindepädagogin, jeweils mit Stellenanteilen) und der Region sowie mit zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenarbeitet und das Leben der Gemeinde gestaltet,
    • musikalische Angebote in der Kirchengemeinde fördert,
    • Verbindung auf kommunaler Ebene und mit den Vereinen sucht.
    Zwei Stunden Religionsunterricht sind wöchentlich in Fehrbellin zu erteilen.
    Die Kirchengemeinden bieten:
    • eine Vielzahl von ehrenamtlich Mitarbeitenden,
    • einen ehrenamtlich geleiteten Chor,
    • einen Posaunenchor,
    • einen Frauenkreis,
    • drei ehrenamtliche Organisten,
    • eine hauptamtliche Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern,
    • ein regionales Gemeindebüro, das befristet besetzt ist,
    • eine große Offenheit für kreative Ideen, persönliche Akzente und individuelle Impulse, mit denen die neue Pfarrperson die Gemeinden bereichern kann.
    Eine Dienstwohnung im geräumigen Pfarrhaus in Fehrbellin steht zur Verfügung.
    Fehrbellin ist eine kleine Gemeinde mit ca. 9.000 Einwohnern im nördlichen Brandenburg, umgeben von abwechslungsreicher Natur, mit einer sehr guten Infrastruktur. Neben einer evangelischen und städtischen Kindertagesstätte finden sich eine Grund- und Oberschule und in der nur 15 Minuten entfernten Fontane-Stadt Neuruppin gibt es außerdem eine evangelische Schule mit Grundschule, Oberschule und Gymnasium.
    Durch die gute Autobahnanbindung (A 24) erreicht man in einer halben Stunde die Grenze der Hauptstadt Berlin.
    Weitere Auskünfte erteilen Kevin Kama, Nauener Straße 49, 16833 Linum, Telefon: 0152/05689121, Superintendent Thomas Tutzschke, Hamburger Straße 14, 14641 Nauen, Telefon: 03321/49118, Kerstin Tietz, Dorfstraße 48, 16833 Lentzke, Telefon: 033032/72035 und 0170/2214544, sowie Nicole Dennstedt, Karl-Marx-Straße 7c, 16833 Fehrbellin, Telefon: 033932/616666.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 136Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen

  1. Die (3.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung für die mobile Beratung Migration und Integration im Sprengel Berlin mit 50 % Dienstumfang ist ab sofort bis zum 30. Juni 2029 zu besetzen. Dienstsitz ist das Berliner Missionswerk.
    Gesucht wird eine ordinierte Theologin oder ein ordinierter Theologe mit Erfahrungen in Gemeinde, in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, mit Flüchtlingen und der Ökumene.
    Aufgabenschwerpunkte sind:
    1. die Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Sprengel Berlin in ihrer Arbeit mit Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen,
    2. Seelsorge, Gottesdienste, geistliche Formate und Bildungsarbeit in den Gemeinden und auch mit dem Team der Flüchtlingskirche Berlin-Kreuzberg,
    3. Seelsorge und Beratung von einzelnen Geflüchteten.
    Zu den Aufgaben gehören weiterhin:
    • Beratung der Kirchenkreise und Gemeinden in Berlin in Fragen von Migration, Integration und Kirchenasyl,
    • Teilnahme im Konvent der Beauftragten der Kirchenkreise und des Pfarrteams Migration und Integration,
    • Entwicklung von interkulturellen und multireligiösen Veranstaltungen.
    Geboten werden:
    • ein unterstützendes überregionales Pfarrteam,
    • konzeptioneller Gestaltungsraum,
    • interkulturelle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der landeskirchlichen Pfarrstelle für interreligiösen Dialog,
    • ein spannendes gesellschaftlich-politisches Arbeitsfeld,
    • ein engagiertes Team im Berliner Missionswerk.
    Erwartet werden:
    • Freude am Gottesdienstgeschehen und Mut zur interkulturellen Gestaltung von geistlichen Formaten,
    • Erfahrungen in der Seelsorge,
    • ausgeprägte Teamfähigkeit,
    • interkulturelle-kultursensible und multireligiöse Kompetenz,
    • Kenntnisse im europäischen/deutschen Asylrecht oder die Bereitschaft zum Erwerb dieser Kenntnisse,
    • gute Englisch- und möglichst weitere Sprach-Kenntnisse,
    • KSA-Ausbildung (1. Stufe) und Empathiefähigkeit sowie ein konstruktiver Umgang mit Konflikten,
    • die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit auch an Abenden und Wochenenden,
    • PC-Kenntnisse (Microsoft Office Suite, Landeskirchenweites Intranet).
    Die Besoldung erfolgt nach der Pfarrbesoldung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Direktor des Berliner Missionswerks.
    Weitere Auskünfte erteilen Direktor Dr. Christof Theilemann, Telefon: 030/24344-148, E-Mail: c.theilemann@bmw.ekbo.de, sowie die landeskirchliche Pfarrerin für Migration/Integration Dagmar Apel, Telefon: 030/24344-533, E-Mail: d.apel@ekbo.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  2. Die (1.) Pfarrstelle der Melanchthon-Kirchengemeinde in Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 75 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Mit der Pfarrstelle verbunden ist auch die Zuständigkeit für die Nathan-Söderblom-Kirchengemeinde in Berlin-Spandau.
    Die Melanchthon-Kirchengemeinde mit schönem neogotischen Sakralbau und saniertem Gemeindezentrum in der Mitte der Spandauer Wilhelmstadt und die benachbarte Nathan-Söderblom-Kirchengemeinde mit einem multifunktional genutzten Haus und großem Garten arbeiten bereits seit mehreren Jahren eng zusammen, was sich u. a. im in gemeinsamer Verantwortung herausgegebenen Gemeindebrief „Nathan und Philipp“ ausdrückt. Die Ältesten tagen gemeinsam und loten Schritte zur Vereinigung beider Kirchengemeinden aus.
    Es gibt gute Beziehungen zu verschiedenen Akteur:innen sowie Initiativen in den Stadtteilen, die aber noch intensiviert werden können.
    In den Gemeinden bilden Gottesdienste, die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien einen Schwerpunkt. Zur Melanchthon-Kirchengemeinde gehören eine Kindertageseinrichtung und eine Krippe, die in der Trägerschaft des Kirchenkreises sind.
    Der Inhaber der (2.) Pfarrstelle der Melanchthon-Kirchengemeinde (100 %) ist mit 30 % Dienstumfang in der Nathan-Söderblom-Gemeinde tätig.
    Darüber hinaus sind in beiden Gemeinden mit ca. 4.000 Gemeindegliedern hauptamtlich tätig:
    • 75 % Haus- und Kirchwart,
    • 75 % Küsterin,
    • 25 % Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern,
    • 50 % Kirchenmusikerin.
    Die Gemeinden freuen sich auf eine Persönlichkeit, die:
    • Freude an der pastoralen Tätigkeit in zwei unterschiedlichen, sich wandelnden Stadtteilen mitbringt,
    • teamfähig ist und Ehrenamtliche in der Übernahme von Verantwortung stärkt,
    • Sensibilität für Gewachsenes mitbringt, aber auch mutig ist, Neues auszuprobieren,
    • bereit ist, ggf. Teile der Geschäftsführung zu übernehmen.
    Die Schwerpunkte des Dienstes können gabenorientiert und in Abstimmung mit dem Superintendenten, dem Pfarrkollegen und den Gemeindekirchenräten gefunden werden. Mögliche Aufgabenfelder könnten in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, der Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen und in der strategischen Weiterentwicklung des Standorts Nathan-Söderblom liegen.
    Eine Dienstvereinbarung kann mit dem Superintendenten erarbeitet werden. Eine Dienstwohnung ist derzeit nicht vorhanden.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Gemeindekirchenräte Kristiane Wandrei, Telefon: 03322/2732555, E-Mail: kristianewan@aol.com, und Manuela Motz, Telefon: 0151/11377714, E-Mail: manuelamotz1@gmail.com, Pfarrer Erko Sturm, Telefon: 030/3393690-21, E-Mail: e.sturm@melanchthon-kirche.de, und der Superintendent des Kirchenkreises Spandau Florian Kunz, Telefon: 030/322944-300, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-spandau.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  3. Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Markersdorf-Königshain, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl neu zu besetzen.
    Zum Pfarrsprengel gehören ca. 1.350 Gemeindeglieder in vier Gemeinden. Die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels gehen auf eine Gesamtkirchengemeinde zu, die mit Unterstützung des Kirchenkreises mit einer ausreichend ausgestatten Verwaltungsstelle besetzt werden soll. Der Kirchenkreis hat hierzu seine Unterstützung signalisiert.
    Durch den seit neun Jahren in dieser Form bestehenden Pfarrsprengel gibt es eine gute Zusammenarbeit aller vier Gemeinden. Die Christenlehre wird durch den esta e. V. (CVJM) abgedeckt, in Gersdorf und Friedersdorf gibt es eine Verwaltungsangestellte in Teilzeit (30 %), zudem eine für alle vier Gemeinden fest angestellte C-Kirchenmusikerin mit einer Anstellung in Höhe von 45 %. Sie betreut drei selbstständige Kirchenchöre, die sich auch vierzehntäglich zu den Chorproben treffen, sowie die regelmäßigen Gottesdienste.
    In Markersdorf und Friedersdorf finden sich sehr aktive Posaunenchöre, in Friedersdorf zudem eine professionell geleitete Nachwuchsbläser:innenarbeit in zwei Altersstufen sowie ein äußerst erfolgreich wirkender Kirchbauverein. In allen vier Gemeinden gibt es einen sich monatlich treffenden Senior:innenkreis und in Markersdorf und Friedersdorf zudem einen sich selbstständig leitenden (jüngeren) Frauenkreis. In Königshain existiert im Moment eine aufblühende Junge Gemeinde, für die anderen drei Gemeinden ein gemeinsamer Teenkreis. Es gibt vier Predigtstätten mit im Allgemeinen vierzehntägigem Gottesdienstrhythmus.
    Im Moment bestehen im Sprengel zwei (Vor-)Konfirmand:innengruppen mit insgesamt 38 Vorkonfirmand:innen und Konfirmand:innen, die von der Pfarrperson geleitet werden.
    Die Gemeinden bieten:
    Durch die Nähe zu Görlitz (7 km) gibt es eine reichhaltige Kulturlandschaft, die zudem die östlichen Kulturlandschaften der Nachbarländer Polen und Tschechien einschließt. Das Iser- und Riesengebirge sind nah. In Königshain existiert eine historische Schlösserlandschaft, der Jakobsweg führt am Ort entlang.
    In Markersdorf befinden sich im Ortskern Grundschule, Kita und Arztpraxen. Kitas und Arztpraxen befinden sich ebenso in Königshain, Friedersdorf und Gersdorf. Hier befindet sich mit der „Schkola e. V.“ auch eine angesehene Privatschule im ehemaligen Schloss, die ein großes Einzugsgebiet erreicht.
    Die Kirchen und Pfarrhäuser befinden sich in einem guten Zustand, alle vier Orgeln sind saniert. Jeder Ort besitzt einen kirchlichen Friedhof. Die Zusammenarbeit mit den zwei zuständigen Kommunen ist sehr gut. Nicht zuletzt dadurch konnte Friedersdorf beim Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ den 1. Platz beim Landesausscheid 2022 gewinnen und die Bronzemedaille 2023 beim Bundesausscheid.
    Es gibt große überregionale Gottesdienste und Veranstaltungen (Himmelfahrtsandacht auf dem Friedersdorfer Berg, Bläserserenaden, Orgelsommer, Tag des offenen Denkmals, Nacht der offenen Kirche, Jugendgottesdienste, Forstrüstzeit im Kirchwald etc.).
    Der Pfarrsprengel wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude an theologischer Arbeit, lebendigen Gottesdiensten und lebensnahen Predigten hat, die die Zuversicht des Glaubens mit allen Generationen und ihren Kreisen teilt und die zukünftige Gesamtgemeinde sozialraumorientiert und im Netzwerk mit anderen Partner:innen denkt.
    Geboten wird eine interessante Pfarrtätigkeit mit einem großen Gestaltungsspielraum, der von vielen aktiven Ehrenamtlichen unterstützt wird.
    Eine Pfarrdienstwohnung wird gestellt. Ort und konkrete Ausgestaltung der Wohnung können nach Rücksprache mit der Bewerberin oder dem Bewerber individuell gestaltet werden.
    Weiter Auskünfte erteilen Superintendent Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259139, E-Mail: superintendentur@kirchenkreis-sol.de, Heidrun Thiem-Seifert für den Gemeindekirchenrat Königshain, Telefon: 035826/60513, E-Mail: seifertthiem@web.de, Manfred Fieber für den Gemeindekirchenrat Markersdorf, Telefon: 0176/83363682, E-Mail: manni.birgit@web.de, Renata Schubert für den Gemeindekirchenrat Friedersdorf, Telefon: 035829/60707, E-Mail: renate_schubert@arcor.de, sowie Kerstin Frenzel für den Gemeindekirchenrat Gersdorf, Telefon: 035829/60101, E-Mail: kerstin_54@gmx.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  4. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lunow, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Es besteht die Möglichkeit, den Dienstumfang durch Beauftragung mit kreiskirchlichen Aufgaben zu erhöhen.
    Die Evangelische Kirchengemeinde Lunow liegt mit ihren fünf Dörfern direkt zwischen dem Nationalpark Unteres Odertal und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dementsprechend ist sie geprägt von viel Natur, aber auch kulturell hat die Gemeinde viel zu bieten. Der Dienstsitz befindet sich im idyllischen 1.000-Seelen-Dorf Lunow, direkt an der Oder.
    Das ist die Evangelische Kirchengemeinde Lunow:
    • eine fröhliche und äußerst engagierte Gemeinde mit einer großen Portion Geschichte; viele Ehrenamtliche sorgen für ein reiches Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten (Kinderchor, aktive Frauen, Yoga, Bauchtanz, Malkreis u. a. m.),
    • Zentrum dieser Aktivitäten ist das knapp 120 Jahre alte Kindergartengebäude, welches heute noch den evangelischen Kindergarten, das Lunower Heimatmuseum, Gemeinderäume und das bekannte Kirchen-Café „Goldrand” beheimatet,
    • ein Küster mit Erfahrung in Kita-Verwaltung und handwerklicher Expertise steht der Gemeinde zur Seite,
    • die Gemeinde freut sich über fünf sanierte Kirchen und vier sanierte Orgeln, die den alten Gemäuern wieder einen schönen Klang verleihen,
    • eine Dienstwohnung im energetisch sanierten Pfarrhaus ist vorhanden, darüber hinaus steht ein großer naturnaher Garten zur Verfügung,
    • der Ort Lunow zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus (Kita, freie Dorfgrundschule, Arztpraxis, Einkaufsmöglichkeiten, Begegnungszentrum, Sportvereine u. a. m.).
    Weitere Informationen gibt es unter https://lunow.org.
    Die Gemeinde freut sich, wenn die neue Pfarrperson die Menschen der Gemeinde in ihren Lebenslagen in den Blick nimmt und begleitet. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Arbeit mit Kindern und Familien. Der Gemeindekirchenrat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
    Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martina Sauer, Teleon: 033365/70224, oder der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  5. Die Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Ketzin, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, ist ab dem 1. Oktober 2024 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.
    Der Pfarrsprengel Ketzin besteht aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri Ketzin und der Kirchengemeinde Paretz mit 550 Gemeindegliedern. Die schöne Fischerstadt Ketzin/Havel liegt inmitten einer herrlichen Fluss- und Seenlandschaft. Aktuell leben hier ca. 7.000 Menschen. Ketzin/Havel zeichnet sich durch eine sehr schöne Lage im Herzen des Bundeslands Brandenburg, direkt an der Havel zwischen Potsdam und Brandenburg an der Havel und natürlich vor den Toren der pulsierenden Metropole Berlin, aus. Vor Ort finden sich die gängigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und Schulen.
    Geplant ist zum 1. Januar 2025, dass die Pfarrsprengel Ketzin und Etzin, bestehend aus der Evangelischen Kirchengemeinde Etzin, der Kirchengemeinde Tremmen und der Evangelischen Kirchengemeinde Zachow sowie die Evangelischen Trinitatiskirchengemeinde Havelland zu einer Gemeinde mit dann 976 Gemeindegliedern fusionieren. Alle Gemeinden gehören zum Dienstbereich.
    Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge.
    Auf folgende Aufgaben und vorhandene Strukturen können sich Bewerber:innen freuen:
    Perspektiven
    • eine sanierte Pfarrwohnung mit Amtszimmer und Büro für die Gemeindesekretärin in unmittelbarer Nähe zur Havel,
    • eine evangelische Kindertagesstätte der Kirchengemeinde mit einem engagierten Team,
    • ein gemeinsamer Kirchenchor mit Freude an der Gestaltung von Konzerten und Gottesdiensten,
    • ein Team aus ehrenamtlichen und fest angestellten Mitarbeiter:innen, z. B. eine Gemeindesekretärin mit Stellenanteilen,
    • Kirchengemeinden, die sich auf neue Impulse freuen,
    • ein Kleinbus, der für gemeinsame Gemeindeausflüge und Fahrten in der Kirchengemeinde zur Verfügung steht.
    Aufgaben
    • abwechselnde Gottesdienste in den Kirchen des Pfarrsprengels,
    • das Leben der Gemeinden engagiert zu begleiten, mitzugestalten und auf die Menschen offen zuzugehen,
    • Freude an der Kinder- und Jugendarbeit zu haben und dabei aktiv mit der Gemeindepädagogin zusammenzuarbeiten,
    • die Bewohner:innen im evangelischen Senior:innenzentrum in Ketzin beispielsweise im Rahmen von regelmäßigen Gottesdiensten zu begleiten und die gute Zusammenarbeit zwischen der evangelischen Kindertagesstätte und dem evangelischen Senior:innenzentrum zu fördern,
    • als Seelsorger:in den Menschen offen und zugewandt zu begegnen,
    • gemeinsam mit den Kirchenältesten und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Kirchengemeinden eigene Akzente zu setzen und das Zusammenwachsen in der Region zu fördern.
    Die Gemeinden freuen sich, mit der neuen Pfarrsperson zusammen das Gemeindeleben zu gestalten.
    Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow wird eine Zusammenarbeit in der Region gepflegt. Neben einer Gemeindepädagogin und einer Kantorin, die jeweils mit Stellenanteilen auch für die Gemeinden der Pfarrsprengel zuständig sind, gehören zwei Pfarrpersonen aus der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jacobi Nauen zum regionalen Team der hauptamtlich Mitarbeitenden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de, und Gemeindekirchenratsmitglied Torsten Raab, Telefon: 0172/1973141, E-Mail: info@raab-ketzin.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  6. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde St. Nikolai Putlitz, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, ist zum 1. Januar 2025 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.
    „Mit den Menschen leben“. Unter dieser Überschrift lässt sich das Leben der Kirchengemeinde in Putlitz und den umliegenden Dörfern am ehesten fassen. Mit der Kleinstadt Putlitz als zentralem Veranstaltungsort bietet die Gemeinde über ihre Grenzen hinaus für Interessierte jeden Alters ein reichhaltiges geistliches, musikalisches und gemeinwesenorientiertes Angebot.
    Die gute Zusammenarbeit zwischen kommunaler und kirchlicher Gemeinde zeichnet die Arbeit aus. Besondere Gottesdienste wie Hubertus- und Floriansmessen, Festgottesdienste zu Stadt- und Dorfjubiläen, die Vergabe des „Putlitzer Preises“ haben Tradition und wirken in Stadt und Region hinein. Die Erteilung von Religionsunterricht an der Grundschule bietet vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten. Die Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen wird seit mehreren Jahren regional organisiert.
    Eine Bürokraft unterstützt die neue Pfarrperson in allen verwaltungstechnischen Fragen, eine 50 %-Anstellung für die musikalische oder gemeindepädagogische Arbeit wird in Aussicht gestellt.
    Zur Besonderheit zählt das im Gemeindegebiet liegende Klosterstift Marienfließ. Dort lebt ein neugegründeter Konvent, der Menschen, die geistliche Gemeinschaft suchen, aus nah und fern anzieht. Die Mitglieder des Konvents bringen sich engagiert in die Region ein. Hier ergeben sich innovative und bereichernde Kooperationen.
    Putlitz verfügt über ein gut saniertes, großzügiges Pfarrhaus mit Garten und Scheune. Das schöne Ambiente bildet einen einladenden Ort für Veranstaltungen und ist für die Bewohner:innen des Hauses zugleich ein Platz der Ruhe und Entspannung.
    Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen finden sich vor Ort, ein Gymnasium im nahen Pritzwalk. Putlitz ist öffentlich nicht gut angebunden, liegt aber sehr zentral im Hinblick auf die automobile Erreichbarkeit von Berlin, Hamburg und der Ostsee.
    Das Verwaltungsamt mit Sitz in Kyritz und die Superintendentur in Perleberg mit einer Öffentlichkeitsbeauftragten stehen gern mit Rat und Tat zur Seite. Der Konvent der Mitarbeitenden ist ein Ort der Gemeinschaft und des kollegialen Austauschs.
    Die Mitglieder der Gemeindekirchenräte und andere ehrenamtlich Engagierte freuen sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der mit Freude und Offenheit auf Menschen zugeht, sie zum Christ:insein ermutigt und sie darin begleitet.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Eva-Maria Menard, Telefon: 03876/306810, E-Mail: em.menard@kirchenkreis-prignitz.de, oder Pfarrer Volkhart Spitzner, E-Mail: v.spitzner@kirchenkreis-prignitz.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
  7. Die (1.) Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.
    Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer reformierten oder reformatorischen Bekenntnisses, die oder der gemeinsam mit der Gemeinde diese reformierte Prägung kreativ weiterentwickeln möchte.
    Die Gemeinde ist eine Personalgemeinde mit etwa 400 Mitgliedern, die über das gesamte Stadtgebiet von Berlin und auch Brandenburg verteilt wohnen. Die kleine Gemeindegliederzahl gibt dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Gelegenheit, einen Großteil der Gemeinde persönlich kennenzulernen. Zugleich bietet diese eher kleine Größe viele Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu entwickeln und einzubringen.
    Die Kirchengemeinde ist 2023 durch die Fusion zweier Gemeinden entstanden, die sich nach guten Erfahrungen der Zusammenarbeit in einem Pfarrsprengel bewusst für diese Fusion entschieden haben. Neben dem guten Miteinander wird dabei auch die Verschiedenheit der Räume als Bereicherung erfahren und als Chance, Menschen in unterschiedlicher Weise anzusprechen.
    Zentren der Gemeinde sind die Schlosskirche bzw. das Gemeindehaus in Köpenick und der Bethlehemskirchsaal im Gemeindehaus in Böhmisch-Rixdorf (Neukölln). An diesen beiden Orten finden Gottesdienste im wöchentlichen Wechsel statt.
    Die Gottesdienste werden durch einen engagierten Kirchenmusiker musikalisch begleitet, der im Sommer in der Schlosskirche auch ein ambitioniertes Konzert- und Musikprogramm anbietet.
    Weitere haupt- und nebenamtliche Mitarbeitende (z. T. in Teilzeit) gestalten das Gemeindeleben eigenständig in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit und stehen für Hausmeisterdienste zur Verfügung.
    An beiden Orten besteht eine intensive ökumenische Zusammenarbeit. Diese gelebte Ökumene und interreligiöse Arbeit soll weitergeführt werden.
    Von der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer erhofft sich das Presbyterium Impulse, die die Gemeinde zukunftsfähig machen können. Die Gemeinde ist offen für Ideen und Veränderungen.
    Das Presbyterium wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude daran hat,
    • Predigten und Gottesdienste aus reformierter Tradition heraus zu gestalten und dabei zugleich Neues auszuprobieren und zu wagen,
    • regelmäßigen Kontakt zu den Gemeindemitgliedern zu halten,
    • Gemeindeveranstaltungen – auch im Anschluss an Gottesdienste – zu konzipieren und Angebote zu Fragen des Glaubens zu machen,
    • mit Akteurinnen und Akteuren in den „Kiezen“, in der Ökumene und im interreligiösen Dialog zusammenzuarbeiten,
    • die Gemeinschaft der reformierten Christinnen und Christen in Berlin und mit den anderen reformierten Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zu stärken,
    • die Möglichkeiten sozialer Medien und digitaler Vernetzung zu nutzen,
    • die Verwaltung einer kleinen Gemeinde mit allen anfallenden Aufgaben zu übernehmen.
    Eine geräumige Pfarrwohnung mit sechs Zimmern (nicht barrierefrei) und Gartennutzung steht im Gemeindehaus in der Köpenicker Altstadt zur Verfügung.
    Weitere Auskünfte erteilt der Presbyteriumsvorsitzende Ingolf Helm, Telefon: 0177/6039131, E-Mail: presbyterium@reformiert-berlin.de. Weitere Informationen finden sich unter www.reformiert-berlin.de.
    Bewerbungen werden bis zum 21. Oktober 2024 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Katharina Furian per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.

Nr. 137Ausschreibung von Kirchenmusikstellen

  1. Im Evangelischen Kirchenkreis Nauen-Rathenow ist ab sofort eine B-Kirchenmusikstelle (KM 2) mit 70 % Dienstumfang in der Region IV neu zu besetzen. Der Dienstsitz ist Rathenow.
    Die Stelle ist an die Evangelische Kirchengemeinde St. Marien-Andreas Rathenow angebunden. Der Dienst umfasst auch die Arbeit in der Region (Evangelische Hoffnungskirchengemeinde im Elb-Havel-Winkel, Evangelische Reformationsgemeinde Westhavelland sowie die Kirchengemeinden Premnitz, Milow, Rhinow und Hohennauen) mit derzeit 4.722 Gemeindegliedern. Für die Region ist außerdem eine C-Kirchenmusikstelle mit Dienstumfang von 50 % in Premnitz vorgesehen.
    Die Stadt Rathenow liegt im westlichen Havelland, ca. 70 km von Berlin entfernt, in einer landschaftlich schönen und touristisch interessanten Umgebung mit vielen Seen. Rathenow ist Kreisstadt mit ca. 25.000 Einwohnern und liegt im Naturschutzgebiet Untere Havel mit sehr guter verkehrstechnischer Anbindung an Berlin.
    Es gibt vier Grundschulen, ein Gymnasium, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eine Oberschule sowie zwei Förderschulen. Die Kirchengemeinde mit 1.642 Gemeindegliedern unterhält eine evangelische Kindertagesstätte.
    Folgende Aufgaben sind mit der Stelle verbunden:
    • regelmäßiger Hauptgottesdienst pro Woche in Rathenow bzw. in der Region (keine Beerdigung),
    • zwei Orgelkonzerte pro Jahr,
    • Leitung der Rathenower St. Marien-Andreas-Kantorei – regelmäßige, wöchentliche Probe 90 Minuten,
    • zwei Chorkonzerte pro Jahr,
    • musikalische Arbeit in der Region.
    Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen.
    Die Gemeinden und der Kirchenkreis bieten der Kirchenmusikerin bzw. dem Kirchenmusiker:
    • Raum für eigene Ideen,
    • ein dienstfreies Wochenende alle sechs Wochen,
    • Menschen im Verkündigungsdienst, die gern in interprofessionellen Teams arbeiten,
    • die Zusammenarbeit und den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Kirchenkreis,
    • Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:
    • Schuke Orgel (1972) mit zwei Manualen und 14 Registern (Standort: Lutherkirche Rathenow),
    • digitale Sakralorgel (Standort: St. Marien-Andreas-Kirche Rathenow),
    • Schuke Orgel (1938) mit einem Manual und Pedal (Standort: Friedhof Rathenow),
    • Schuke Orgel (1907) pneumatisch, mit zwei Manualen und 17 Registern (Standort: Stadtkirche Rhinow).
    • ein Orgelneubau in der St. Marien-Andreas-Kirche ist in Planung (Begleitung durch den zuständigen Kirchenmusiker wäre erwünscht).
    Vorausgesetzt werden:
    • mindestens ein B- oder Bachelorabschluss in Kirchenmusik,
    • Offenheit sowohl für traditionelle Musik als auch für neues geistliches Liedgut und Popularmusik,
    • die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
    • Freude an Teamarbeit und Netzwerkarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
    • Fahrerlaubnis für Pkw.
    Die Kirchengemeinde bzw. der Kirchenkreis ist bei Bedarf gern behilflich, die gewählte Bewerberin oder den gewählten Bewerber bei der Wohnungssuche zu unterstützen.
    Bewerbungen werden bis zum 27. Oktober 2024 per E-Mail erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow, E-Mail: suptur@kirche-nauen-rathenow.de.
    Als Vorstellungstermin und Wahlprobe ist der 20. November 2024 vorgesehen.
    Ein Antrag auf Kostenerstattung für Fahrkosten kann an den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow gestellt werden.
    Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Tutzschke, Telefon: 03321/49118, Kreiskantor Holger Wiesner, Telefon: 0151/55519701, und Pfarrer Jens Greulich, Telefon: 03385/516894.
  2. Im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf sollen zum 1. Dezember 2024 folgende Stellen besetzt werden: eine 50 %-Kirchenmusikstelle KM-1 (m/w/d) in der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee und ein 25 %-C-Organisten-Amt (m/w/d) in der Kirche St. Peter und Paul auf Nikolskoe (Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf).
    Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Teltow-Zehlendorf liegt im Südwesten Berlins und verknüpft Ost- und West-Gemeinden, ländliche und städtische Gebiete.
    In der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Wannsee finden in zwei Kirchen im Wechsel sonntagmorgens die Gottesdienste statt, deren musikalische Gestaltung und Begleitung hier wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist. Gelegentliche Kasualien und ein monatlich stattfindendes Offenes Singen gehören ebenfalls zum Dienstauftrag. Unter externer Leitung stehen vier Chöre und ein Posaunenchor.
    Die nahegelegene Ausflugskirche St. Peter und Paul, oberhalb der Havel mitten im Wald, gehört zum Weltkulturerbe der Unesco. Dort finden sonntäglich Gottesdienste um jeweils 15 Uhr und in den Sommermonaten zahlreiche Trauungen und Taufen statt, die zum Teil auch popularmusikalisch begleitet werden sollen. Den wechselnden Besucher:innen soll dort das Evangelium durch die Musik nahegebracht werden. Konzerte werden ebenfalls gut angenommen.
    Geboten wird in Wannsee:
    • eine herzliche, lebendige und sehr musikinteressierte Gemeinde,
    • Christensen-Orgel 1980: II+P/23 und Flügel in der St. Andreas-Kirche,
    • Mühleisen-Orgel 2010: II+P/17 in der Kirche am Stölpchensee,
    • Steinway-Flügel im Gemeindehaus.
    Gewünscht wird dort:
    • Freude an zeitgemäßer und lebendiger musikalischer Gestaltung der Gottesdienste,
    • Organisation oder Durchführung von kirchenmusikalischen Veranstaltungen/Konzerten nach Absprache,
    • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter:innenbesprechungen/Konventen.
    Geboten wird auf Nikolskoe:
    • ein ruhiges und selbstorganisiertes Arbeiten,
    • Turley-Orgel 1837 (Umbau A. Schuke): II+P/19/S,
    • Cembalo.
    Gewünscht wird dort:
    • Freude an zeitgemäßer und lebendiger musikalischer Gestaltung der Gottesdienste,
    • zuverlässige Koordination der Einsätze der Organistinnen und Organisten,
    • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiter:innenbesprechungen/Konventen
    Eine gleichzeitige Bewerbung auf beide Stellen ist mit Bachelor- oder Masterqualifikation möglich; es entstünden zwei Arbeitsverträge in unterschiedlicher Anstellungsträgerschaft (Gemeinde/Kirchenkreis). Die genaue Festlegung der Aufgabenbereiche erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinien zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2-und KM 3-Stellen (für Wannsee) bzw. auf C-Stellen (für Nikolskoe). Die Vergütung und Zusatzversorgung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
    Geboten wird ein verlässliches Arbeiten im Rahmen des Schutzkonzepts für Prävention- und Krisenintervention im Kirchenkreis und ein vom Arbeitgeber gefördertes Job-/Deutschlandticket.
    Bewerbung werden bis zum 10. Oktober 2024 erbeten an personal@teltow-zehlendorf.de, vorzugsweise per E-Mail in einem PDF-Dokument.
    Weitere Auskünfte erteilt Kreiskantorin Karola Hausburg, Telefon: 0173/6037820, E-Mail: karola.hausburg@teltow-zehlendorf.de.
    Ein Vorstellungstermin ist für den 1. November 2024 geplant.

Nr. 138Erneute Ausschreibung einer Stelle als Studienleitung für
Religionspädagogik (m/w/d) im Amt für kirchliche Dienste

Im Amt für kirchliche Dienste der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Studienleitung für Religionspädagogik (m/w/d) mit 100 % Regelarbeitszeit zu besetzen.
Aufgaben:
  • Mitwirkung und Leitung in den Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen des AKD für Religionslehrkräfte (PTG, WST, RPV),
  • Bearbeitung theologischer und religionspädagogischer Grundfragen wie inklusive oder dialogische Religionspädagogik,
  • rahmenlehrplangestütztes Konzipieren von Unterrichtsgestaltung und -organisation,
  • Erstellung und Erprobung von Praxismaterialien,
  • Vernetzung und Kooperation mit anderen Bildungsakteur:innen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Gesucht wird:
  • eine Pädagogin oder ein Pädagoge für das Fach Evangelische Religionslehre mit abgeschlossenem Lehramtsstudium und zweiter Prüfung für das Lehramt oder mit vergleichbarer Qualifikation
  • oder eine Theologin bzw. ein Theologe mit abgeschlossenem Theologiestudium, religionspädagogischer Ausbildung und zweiter theologischer bzw. gemeindepädagogischer Prüfung.
Geboten wird:
  • ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben,
  • die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und zugleich kooperativer Arbeit im Team,
  • ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Bildungsarbeit,
  • Vergütung gemäß TV-EKBO bzw. Pfarrbesoldung,
  • Inhouse-Schulungen im Bereich digitales Arbeiten.
Erwartet werden:
  • Kompetenzen und Erfahrungen im Evangelischen Religionsunterricht,
  • Kompetenzen und Erfahrungen in der Erwachsenenbildung,
  • Kompetenzen in der Bearbeitung theologischer und pädagogischer Grundfragen in Theorie und Praxis sowie zur religionspädagogischen Profilentwicklung,
  • Beratungskompetenz für Unterrichtsbesuche in Ausbildung und Alltagspraxis,
  • Bereitschaft, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen religionspädagogisch zu reflektieren und für den Religionsunterricht fruchtbar zu machen,
  • Bereitschaft zur Teamarbeit im Arbeitsbereich Religionspädagogik, zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Studienleitenden im AKD sowie den regionalen Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht,
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit,
  • Bereitschaft für digitales Arbeiten innerhalb des AKD (Kommunikations- und Arbeitsprozesse).
Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 26-30, 10625 Berlin-Charlottenburg.
Die Stelle wird in landeskirchlicher Anstellung als Religionslehrkraft für evangelische Religionslehre mit Abordnung an das AKD für sechs Jahre besetzt. Sie kann auch mit einer landeskirchlichen Pfarrstelle für die Dauer von sechs Jahren besetzt werden.
Bewerbungen werden bis zum 8. November 2024 erbeten an Direktorin Kristina Augst, E-Mail: bewerbung@akd-ekbo.de, ausschließlich online in einer Datei.
Weitere Auskünfte erteilen die Direktorin des Amts für kirchliche Dienste Pfarrerin Kristina Augst, E-Mail: direktorin@akd-ekbo.de, und die Kolleginnen und Kollegen im Team der Religionspädagogik des AKD.
Im AKD wird Vielfalt wertgeschätzt. Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität, werden begrüßt.
Hinweis: Mit Einreichen der Bewerbung erfolgt das Einverständnis, dass die eingereichten Unterlagen elektronisch erfasst und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahrt werden. Anschließend werden sie gemäß DSG-EKD gelöscht.

Nr. 139Erneute Ausschreibung der Stelle der oder des Beauftragten
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Potsdam

In der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Potsdam mit Sitz in Potsdam ist die Stelle der oder des Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht zum nächstmöglichen Termin für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Lehrkräfte mit endgültiger Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre und Hochschulabschluss, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können sich bewerben.
Die Beauftragten leiten die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht. Zu den Aufgaben gehören:
  • die Dienstaufsicht über die Religionslehrkräfte,
  • die strukturelle Planung des Diensteinsatzes,
  • die regionale Fachaufsicht über den Religionsunterricht,
  • die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen staatlichen Stellen (insbesondere der Schulaufsicht),
  • die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts durch Fortbildungsangebote im Rahmen der monatlichen Dienstkonvente,
  • die fachliche Beratung und Unterstützung der Religionslehrkräfte,
  • die Begleitung von Religionslehrkräften in allen Ausbildungsgängen und
  • die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen.
Die oder der Beauftragte vertritt die Belange des Religionsunterrichts gegenüber den regionalen kirchlichen und staatlichen Stellen. Die enge Kooperation mit den Kirchenkreisen, die Umsetzung des kirchlichen Dienstrechts sowie die kollegiale Unterstützung der landeskirchlichen Gremienarbeit sind Bestandteile des Dienstes der oder des Beauftragten.
Gesucht wird eine Führungskraft, die die Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts insbesondere im Gebiet der ARU Potsdam kreativ und motivierend begleitet und Freude an der konzeptionellen Weiterentwicklung hat. Die oder der künftige Beauftragte sollte sich durch Innovationsfreudigkeit, organisatorisches Geschick, Durchsetzungsstärke und eine empathische Personalführung auszeichnen.
Geboten werden ein aufgeschlossenes, motiviertes, altersgemischtes Kollegium, eine erfahrene Verwaltungsfachkraft vor Ort und ein ausgezeichneter Bürostandort am Grünen Gitter, im Herzen der Parklandschaft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Nähe zu kirchlichen Einrichtungen wie der Generalsuperintendentur, der Superintendentur und zu einer der größten evangelischen Schulträger:innen Brandenburgs, der Hoffbauer gGmbH, bieten die Möglichkeit, den Religionsunterricht hervorragend zu vernetzen. Darüber hinaus befinden sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie andere für den Bildungsbereich relevante Landeseinrichtungen in der näheren Umgebung.
Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 13 TV-EKBO oder gemäß Pfarrbesoldungsordnung.
Weitere Auskünfte erteilen der Abteilungsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Telefon: 030/24344-513, E-Mail: c.vogel@ekbo.de, oder der zuständige Referatsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344, E-Mail: d.altmannsperger@ekbo.de.
Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts erbeten an das Konsistorium, Abteilung 4, z. Hd. Herrn OKR Dr. Christoph Vogel, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, oder per E-Mail an: c.vogel@ekbo.de.

Nr. 140Stellenangebote

  1. Das Berliner Missionswerk hat darum gebeten, das folgende Stellenangebot zu veröffentlichen:
    Im Berliner Missionswerk ist zum 1. Mai 2025 die Stelle der Direktorin/des Direktors (m/w/d) wieder zu besetzen. Das Berliner Missionswerk ist das Ökumenische Zentrum der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und der Evangelischen Kirche Anhalts (ELA). Es arbeitet mit Partnerkirchen in 29 Ländern zusammen. Zum Werk gehören 40 berufliche Mitarbeitende. Weitere Träger und Partner des Berliner Missionswerkes sind die Gossner Mission, der Jerusalemsverein, die Kaiserswerther Diakonie, die Deutsche Ostasienmission und die Union Evangelischer Kirchen.
    Zu Ihren Aufgaben gehören:
    • die inhaltliche und organisatorische Leitung des Berliner Missionswerks im Einvernehmen mit dem Missionsrat,
    • die Vertretung des Werkes nach außen und seine Positionierung in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit sowie in religionspolitischen Zusammenhängen,
    • die Personalverantwortung für die beruflichen Mitarbeitenden,
    • die konzeptionelle Fortentwicklung des Werkes im Hinblick auf eine Welt im Transformationsprozess, zurückgehende Ressourcen und eine sich wandelnde Kirche,
    • die theologische Reflexion missionarischer und ökumenischer Themen im weltweiten und im deutschen Kontext,
    • die Gestaltung der Beziehungen mit den Partnerkirchen des Berliner Missionswerkes.
    Das bringen Sie mit:
    • Sie stehen in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer der Gliedkirchen der EKD, aus dem heraus eine Beurlaubung zur EKBO möglich ist,
    • Sie haben eine ausgewiesene Expertise und Reflexionskraft auf den Gebieten Ökumene, Mission, und Interreligiöser Dialog,
    • Sie haben diplomatische Fähigkeiten und Kompetenz in interkulturellen Fragen,
    • Sie haben mehrjährige Leitungserfahrung und einen ausgeprägt kooperativen Leitungsstil,
    • Sie sprechen verhandlungssicher Englisch und besitzen weitere Fremdsprachenkenntnisse,
    • Sie haben Erfahrungen in der Drittmittel- und Spendenfinanzierung von Projekten,
    • Sie haben die Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit und umfangreicher Reisetätigkeit.
    Das bieten wir Ihnen:
    • eine interessante Tätigkeit im internationalen Kontext für einen Zeitraum von zehn Jahren,
    • ein verantwortungsvolles Aufgabenfeld mit einem hohen Maß kreativer Gestaltungsmöglichkeiten,
    • die Zusammenarbeit mit einem Team kompetenter, engagierter beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitender,
    • eine Besoldung in Höhe der Besoldungsgruppe A 16 nach dem Besoldungsrecht der EKBO,
    • die persönliche Weiterentwicklung durch Fortbildungsangebote und Coaching.
    Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden bis zum 21. Oktober 2024 auf digitalem Weg erbeten an den Vorsitzenden des Missionsrates Bischof Dr. Christian Stäblein, bischof@ekbo.de.
    Auskünfte erteilen Bischof Dr. Christian Stäblein, E-Mail: c.staeblein@ekbo.de, und Oberkirchenrat Matthias Kopischke, E-Mail: matthias.kopischke@kircheanhalt.de.
    Informationen unter www.berliner-missionswerk.de.
  2. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat darum gebeten, die folgenden Stellenangebote zu veröffentlichen:
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Beirut, Libanon
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Gemeinde zu Beirut eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die Evangelische Gemeinde zu Beirut wurde im Jahr 1856 gegründet und versteht sich als Brücke zwischen dem Libanon und dem deutschsprachigen Ausland. Die Gemeinde besitzt im Herzen von Beirut eine Kirche, ein eigenes Gemeindezentrum mit mehreren Mietwohnungen und Gästezimmern sowie eine geräumige Pfarrwohnung.
      Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://evangelische-gemeindebeirut.org/
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauenarbeit
      • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Verwaltungsangestellten und dem Gemeindekirchenrat
      • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
      • engagierte Betreuung der diakonischen Hilfsprojekte der Gemeinde, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
      • Sie haben gute Kenntnisse der englischen Sprache; Französischkenntnisse sind wünschenswert, Grundkenntnisse in Arabisch sollten erworben werden (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
      • Sie verfügen über hohe persönliche Resilienz und sind bereit, in einem von politischen und wirtschaftlichen Krisen geprägten Umfeld zu leben.
      • Sie haben idealerweise Erfahrungen im nahöstlichen Kontext.
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit eine Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (olaf. wassmuth@ekd.de Tel. 0511-2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511-2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst an der Costa Blanca, Spanien
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für das Tourismuspfarramt der EKD an der Costa Blanca eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Das Tourismuspfarramt an der Costa Blanca ist eine Einrichtung der EKD unter dem Dach der „EKD-Tourismusseelsorge in Spanien“. Es hat seinen Sitz (ein Ladenlokal) und seinen Arbeitsschwerpunkt in Dénia, ist aber mit einzelnen Veranstaltungen im gesamten Küstenstreifen zwischen Valencia und Alicante tätig. Als „Gemeinde auf Zeit“ fühlen sich ihm zahlreiche Residente und Semiresidente verbunden. Den Hunderttausenden von deutschsprachigen Urlaubern in der Region sollen niedrigschwellige und gut beworbene Angebote neue und überraschende Begegnungen mit Kirche ermöglichen.
      Sie finden Informationen über das Tourismuspfarramt unter https://ev-kicb.com/
      Wir wünschen uns:
      • die Gestaltung leicht zugänglicher Gottesdienste mit lebensnahen Predigten
      • die Entwicklung und (auch digitale) Bewerbung attraktiver Angebote in der missionarisch orientierten Arbeit mit Touristen
      • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und ökumenische Offenheit
      • überdurchschnittliches Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Denken verbunden mit der Fähigkeit zum Führen eines Funktionspfarramtes ohne Kirchenvorstand
      • die Weiterentwicklung der Strukturen, Gewinnung von Ehrenamtlichen und Fundraising
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben gute Kenntnisse der spanischen Sprache oder sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
      • Sie haben einen Führerschein und sind bereit zu langen Autofahrten (Dienstwagen vorhanden)
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit einer Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
      • eine Pfarrwohnung und ein Dienstwagen
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10. 2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Kopenhagen, Dänemark
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Sankt Petri Kirche – Deutschsprachige Gemeinde in der dänischen Volkskirche eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die traditionsreiche St. Petri Gemeinde wird 2025 450 Jahre alt, ist aber eine lebendige, generationenübergreifende Gemeinde, die mit ihrer zentral gelegenen Kirche – der ältesten in Kopenhagen – fest im Leben der Stadt verankert ist. Sie ist Teil der Dänischen Folkekirke.
      Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.sankt-petri.dk.
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit
      • Engagement bei der Gestaltung einer zeitgemäßen Konfirmanden- und Kindergottesdienstarbeit und beim Erteilen des Religionsunterrichts an der Sankt Petri Schule
      • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenrat
      • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen; Engagement bei der Zusammenarbeit mit den deutschen und dänischen Partnern von Sankt Petri, insbesondere mit der Sankt Petri Schule
      • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
      • Bereitschaft zur Förderung der vielfältigen Kirchenmusik an Sankt Petri
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der dänischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
      Darauf können Sie sich freuen
      • Ein aufgeschlossenes, aktives Leitungsgremium und eine lebendige, interessierte Gemeinde
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • das Kennenlernen der dänischen Folkekirke und die Zusammenarbeit mit weiteren ökumenischen Partnern
      • die Vernetzung mit vielen deutschen Organisationen und Vertretungen
      • eine vibrierende Metropole mit attraktivem Umland
      • eine großzügige Pfarrwohnung mitten im Zentrum Kopenhagens
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst im Pfarramtsbereich London-West, Großbritannien
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien eine:n Pfarrer:in für den Pfarramtsbereich London-West für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Der Pfarramtsbereich London-West umfasst die Gemeinde Christuskirche London-Knightsbridge mit einer Gruppe in Reading und in Petersham sowie die Gemeinde Oxford. Zu den Gemeinden gehören sowohl langjährige Residenten als auch zahlreiche junge (Akademiker-)Familien, die befristet in der Region leben und häufig im Finanz- oder Bildungssektor tätig sind.
      Sie finden Informationen über die Gemeinden im Pfarramtsbereich London-West unter www.ev-kirche-london-west.org.uk.
      Die Kirchengemeinden wünschen sich
      • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit
      • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen
      • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen, internationalen und deutschen Organisationen
      • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
      • Interesse an der Förderung musikalischer Arbeit im Gemeindeleben
      • Bereitschaft zur Übernahme von synodalen Aufgaben
      • Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • aufgeschlossene, engagierte Kirchenvorstände
      • eine der beiden deutschsprachigen Pfarramtsbereiche in der aufregenden Großregion London
      • vielfältige ökumenische und kulturelle Möglichkeiten
      • ein großzügiges, modernisiertes Pfarrhaus im Stadtteil Barnes
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Melbourne, Australien
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde Melbourne eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die Deutsche Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde besteht seit 1853. Sie setzt sich zu einem Großteil aus Einwandererfamilien zusammen. In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde verjüngt und ist leicht gewachsen. Die Gemeindemitglieder leben im Großraum Melbourne, einem Gebiet, das sich über mehr als 2000 km² erstreckt und ca. 5 Mio Einwohner hat.
      Es gibt enge Kontakte zur deutschsprachigen Ev.-Luth. Johannesgemeinde (www.stjohnsgerman.com) und gelegentlich zur deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Melbourne. Im der Gemeinde verbundenen Martin Luther Heim (www.martinlutherhomes.com.au) erwarten 90 Seniorinnen und Senioren seelsorgerliche Begleitung in deutscher und englischer Sprache.
      Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.kirche.org.au
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen
      • Innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen
      • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen
      • Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse von Eingewanderten und Expatriates unterschiedlicher Generationen
      • Ausgezeichnete Teamarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen
      • Digitale/Mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – …
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung
      • ein Team von einer hauptamtlichen Jugendmitarbeiterin, Mitarbeiterinnen im Sekretariat, wie auch einer Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen Menschen in unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde
      • Eine der ältesten Kirchen in Melbourne in zentraler Lage mit einem angegliederten Pfarrhaus …
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796 8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Nairobi, Kenia
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Kirchengemeinde in Nairobi eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Der Gemeinde gehören viele Personen an, die sich nur vorübergehend in Kenia aufhalten (Firmenvertreter, Diplomaten, Lehrer, Entwicklungshelfer und deren Angehörige) und die verschiedenen Konfessionen angehören. Daneben gibt es ständig ansässige deutschsprachige Familien, davon viele in bi-nationalen Ehen. Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde ist der Kenianisch Evangelisch-Lutherischen Kirche (KELC) assoziiert und arbeitet intensiv mit dem deutsch-sprachigen katholischen Seelsorgebereich in großer ökumenischer Offenheit zusammen, die sich auch im gemeindlichen Alltag widerspiegelt.
      Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://kirchenairobi.org/
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • ansprechende Gottesdienste und Andachten
      • initiative und offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
      • zugewandte Angebote für Frauen, Männer und Senioren
      • aufsuchende Seelsorge für Mitglieder der Gemeinde und der deutschen Gemeinschaft
      • Führung der Gemeinde und der Verwaltung zusammen mit dem Kirchenvorstand
      • engagierte Unterstützung der Gemeindesozialarbeit
      • Neugewinnung von Mitgliedern
      • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
      • Religionsunterricht an der Deutschen Schule Nairobi
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs-, Reise- und Schulbeihilfen
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Hongkong und Shanghai, China
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde in Hongkong und Shanghai mit Stellenanteil von jeweils 50 % je Gemeinde eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die Gemeinden in Shanghai und Hongkong sind kleine Auslandsgemeinden mit je stark engagierten Gemeindekirchenräten und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Gemeindemitglieder sind hauptsächlich Expatriates, die für eine begrenzte Zeit in Shanghai oder Hongkong leben, sowie dauerhaft ansässige und ältere Eingewanderte. Beide Gemeinden bieten gelebte Ökumene mit großem Schwerpunkt auf der Kirchenmusik und Chorarbeit.
      Die Gemeinde in Hongkong (EGDSHK) besteht seit 1965. Die Gottesdienste finden meistens in der German Swiss International School statt. Hongkong ist eine pulsierende asiatische Metropole, die zentrumsnah Strände und Berge mit hohem Freizeitwert bietet. Weitere Infos: www.auslandsgemeinde.hong- kong.elk-wue.de /
      Die Gemeinde in Shanghai (DCGS) ist eine 2001 gegründete ökumenische Gemeinde, in deren Rahmen die deutschsprachigen kirchlichen Aktivitäten beider christlicher Konfessionen angeboten werden. Gottesdienste finden in zentrumsnahen Kirchen statt. Shanghai ist eine moderne und bestens vernetzte Wirtschaftsmetropole mit großem Hafen und kulturelles Zentrum. Weitere Infos: www.dcgs.net/
      Die Kirchengemeinden wünschen sich
      • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen mit einem Faible für Kirchenmusik – in enger Zusammenarbeit mit den katholischen Amtskollegen
      • Innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen mit dem Schwerpunkt in der Gewinnung neuer Mitglieder z. B. Exkursionen, Erwachsenenbildung, auch Angebote in Kreisen/Gruppen
      • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen
      • interkulturelle Kompetenz und politisches Fingerspitzengefühl
      • Fähigkeit und Bereitschaft zum Networking innerhalb und außerhalb der Gemeinden
      • Freude am mobilen Arbeiten und Organisationstalent, da die Stelle ein hohes Reiseaufkommen mit sich bringt
      • digitale/Mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796 8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Toulouse, Frankreich
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse ist eine überwiegend junge Gemeinde mit einem motivierten Vorstand, dessen Arbeit durch viele Ehrenamtliche unterstützt wird. Der Schwerpunkt des Dienstes liegt im Großraum Toulouse.
      Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deg-toulouse.fr.
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit
      • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand
      • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen im internationalen Umfeld
      • hohes Engagement und überdurchschnittliche Erfahrung im Gemeindeaufbau; Bereitschaft zur Mitglieder- und Spendenwerbung und Motivation von Ehrenamtlichen
      • gute seelsorgerliche Kompetenz
      • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der französischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
      Darauf können Sie sich freuen
      • eine moderne, aufgeschlossene, aktive Gemeinde und einen konstruktiv mitwirkenden Kirchenvorstand
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • eine einladende Ökumene, insbesondere mit der Église Protestante Unie de France vor Ort
      • eine Stadt und Region mit einer großen Tradition und Anziehungskraft, in der sich gut leben und arbeiten lässt
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Windhoek I, Namibia
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Die Gemeinde Windhoek hat zwei Gottesdienststätten in der Stadt, an denen unterschiedlich gestaltete Gottesdienste gefeiert werden. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, aber bei Kasualien wird auch Englisch angefragt.
      Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer:innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet.
      Weitere Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.elcin-gelc.org.
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde
      • Gemeinde- und Verwaltungsleitung
      • Seelsorgerische Arbeit bei Menschen zu Hause, in den Krankenhäusern und Altersheimen
      • Seniorenarbeit der Gemeinde sowie in Altersheimen
      • Betreuung von Hauskreisen
      • Leitung und Begleitung des Besuchsdienstes
      • Unterstützung und Aufbau der kirchenmusikalischen Arbeit
      • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek
      • Gottesdienste und Verbindungsarbeit mit der Inner City Lutheran Congregation, welche durch die drei lutherischen Kirchen getragen wird
      • Verbindung zu den lutherischen Schwesterkirchen im Lande suchen und fördern
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de
    • Pfarrer:in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Windhoek II und Kooperationsgemeinden, Namibia
      Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek und weitere Gemeinden eine:n Pfarrer:in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
      An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
      Betreut werden neben der Gemeinde Windhoek die Gemeinden Okahandja, Gobabis, Maltahöhe und Lüderitzbucht. Dies beinhaltet regelmäßige Gottesdienste, Kasualien und Gemeindeaufbauarbeit für die im Land verteilten Gemeinden. Daher beinhaltet das Aufgabengebiet längere Fahrstrecken. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, bei Kasualien wird auch Englisch angefragt.
      Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer:innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet.
      Sie finden Informationen über die Gemeinden unter www.elcin-gelc.org.
      Die Kirchengemeinde wünscht sich
      • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde
      • Kinder- und Jugendarbeit in Abstimmung mit dem Jugenddiakon im gesamten Kooperationsgebiet
      • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek und in der Kooperationsgemeinschaft
      • Ausarbeitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten, vor allem im Zusammenhang mit der Christuskirche
      • Interesse an der Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Namibias und die Bereitschaft, über diese ins Gespräch zu kommen und Brücken der Verständigung und Versöhnung zu suchen
      • Mitarbeit am Leitbild der Gemeinde
      • Kontakte zu deutschsprachigen und deutschen Institutionen (z. B. deutsche Botschaft, Deutsche Höhere Privatschule Windhoek, deutschsprachige Schulen etc.) halten und fördern
      Das bringen Sie mit
      • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
      • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
      • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
      Darauf können Sie sich freuen
      • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
      • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
      • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen
      Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
      Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
      Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
      Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat
      Herrenhäuser Str. 12
      30419 Hannover
      bewerbungen-ausland@ekd.de

IV. Personalnachrichten

Nr. 141Nachrichten und Personalien

Berufen wurde:
Pfarrerin Almut Bellmann zur Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Michaela Fröhling zur Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Uckermark mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von sechs Jahren.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Dr. Angelica Dinger mit Wirkung vom 16. September 2024.
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Josiane Breta dos Santos als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. August 2024,
Moritz Gengenbach als Pfarrer mit Wirkung vom 1. September 2024,
Simone Gengenbach als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. September 2024,
Ulrich Hildebrandt als Pfarrer mit Wirkung vom 1. September 2024,
Myriam Lütkepohl als Pfarrerin mit Wirkung vom 1. August 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Catherine Gärtner mit Wirkung vom 1. September 2024,
Pfarrerin Senta Reisenbüchler mit Wirkung vom 16. September 2024,
Pfarrerin Liudmila Schnabel mit Wirkung vom 1. September 2024.
Ein privatrechtliches Dienstverhältnis hat begonnen:
Pfarrerin Rinske Dijkman-Kuhn mit Wirkung vom 1. September 2024.
Berufen in das Dienstverhältnis im Ehrenamt wurde:
Herr Florian Priesemuth mit Wirkung vom 1. Dezember 2023.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Almut Bellmann die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer der Berufung zur Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost,
dem ordiniertem Gemeindepädagogen Stephan Brückner die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 1. August 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Dr. Angelica Dinger die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Am Friedrichshain, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 16. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Michaela Fröhling die Kreispfarrstelle für die Superintendentin oder den Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Uckermark mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer der Berufung zur Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Uckermark,
Pfarrerin Catherine Gärtner die (17.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Religionsunterricht in Potsdam mit Wirkung vom 1. September 2024 bis zum 31. Juli 2030,
dem ordinierten Gemeindepädagogen Axel Geldmeyer die (4.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung (für die Jugendarbeit) im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
der ordinierten Gemeindepädagogin Sophie Gündogdu die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle der Evangelischen Berufsschularbeit mit Wirkung vom 1. September 2024 bis zum 31. Juli 2030,
Pfarrer Gregor Hohberg die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, mit Wirkung vom 1. September 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand,
Pfarrerin Dr. Tanja Pilger-Janßen die landeskirchliche Pfarrstelle der persönlichen Referentin des Bischofs mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrerin Senta Reisenbüchler die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Humboldthain, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Wirkung vom 16. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Liudmila Schnabel die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Jacobi Nauen, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Aline Seel die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus (Anstaltskirchengemeinde) mit Wirkung vom 1. August 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
dem ordiniertem Gemeindepädagogen Frederik Spiegelberg die Kreispfarrstelle für Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit Wirkung vom 1. August 2024 für die Dauer von sechs Jahren,
dem Pfarrer Eike Thies die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Luisen-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Corinna Zißelsberger die landeskirchliche Pfarrstelle für die Polizeiseelsorge im Land Berlin und im Zolldienst in den Ländern Berlin und Brandenburg mit Wirkung vom 11. September 2024 befristet bis zum 31. August 2030.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (9.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben mit Außenstelle Spremberg auf den Pfarrer Dr. Frank Fechner über den 31. August 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum des Auftrags zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in der Evangelischen Kirchengemeinde Letschin-Oderbruch sowie in der Evangelischen Grundschule Frankfurt (Oder), Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, auf die Pfarrerin im Ehrenamt Jennifer-Christin Hein über den 31. August 2024 hinaus für die Dauer von sechs Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der (13.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Potsdam auf die Pfarrerin Britta Hüttner über den 31. Juli 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Kirchenkreis Potsdam auf die Pfarrerin Elisabeth Koopmann über den 31. August 2024 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (9.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Fürstenwalde auf die Pfarrerin Nicole Landmann über den 31. Juli 2024 hinaus bis zum 31. Juli 2030,
die Beurlaubung von Pfarrerin Ulrike Menzel für einen Dienst als Theologische Vorständin in den Samariteranstalten Fürstenwalde über den 31. August 2024 hinaus bis zum 31. August 2029,
der Zeitraum der Übertragung der (23.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Charlottenburg-Wilmersdorf auf die Pfarrerin Katharina Reinhardt über den 31. Juli 2024 hinaus bis zum 31. Juli 2025,
der Zeitraum der Übertragung der (6.) landeskirchlichen Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Berlin-West auf die Pfarrerin Petra Seelig über den 31. Juli 2024 hinaus bis zum 31. Juli 2030,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Milow, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, auf das Pfarrerehepaar Hilke und Christoph Seydich über den 31. Juli 2024 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle einer theologischen Referentin in der Abteilung 4 auf Pfarrerin Dr. Katharina Stifel über den 15. August 2024 hinaus bis zum 15. August 2026,
die Amtszeit des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Nauen-Rathenow Thomas Tutzschke aufgrund von § 3 Absatz 1 der Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für den Evangelischen Kirchenkreis Havelland vom 16. Februar 2024 (KABl. Nr. 35 S. 72) abweichend von Artikel 55 Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung über den 30. Juni 2024 hinaus bis zur Neuwahl einer Kollegialen Leitung oder zum Amtsantritt einer Superintendentin oder eines Superintendenten, längstens aber bis zum 30. Juni 2026.
Einen ehrenamtlichen Auftrag hat erhalten:
Pfarrer im Ehrenamt Florian Priesemuth zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 für die Dauer von sechs Jahren.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrerin Christina Ostrick, zuletzt Inhaberin der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge im Land Berlin, mit Ablauf des Monats Juli 2024.
Beurlaubt wurde:
die ordinierte Gemeindepädagogin Andrea Kuhla aus familiären Gründen im Anschluss an die Elternzeit ab 12. September 2024 bis zum 11. Juni 2025,
Pfarrer Dr. Uwe Weise für ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit als Pfarrer bei der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens mit Wirkung vom 1. August 2024 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrerin Lena Moers, zuletzt beauftragt mit der Verwaltung der (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, in den Dienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Wirkung vom 1. September 2024.
Entlassen wurde:
Pfarrerin i. R. Rebekka Weinmann auf eigenen Antrag mit Ablauf des Monats Juli 2024 unter Belassung der Rechte aus der Ordination.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Ute Feuerstack, zuletzt Pfarrerin der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben, Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, mit Ablauf des Monats August 2024,
Pfarrerin Martina Graewe, zuletzt Inhaberin der (7.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des Monats August 2024,
Pfarrer Andreas Hertel, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Hermsdorf, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Ablauf des Monats August 2024,
Pfarrer Stefan Huth, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Reformationsgemeinde Westhavelland, Evangelischer Kirchenkreis Nauen-Rathenow, mit Ablauf des Monats August 2024,
Superintendent Martin Kirchner, zuletzt Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Berlin Nord-Ost und Inhaber der (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde an der Panke, mit Ablauf des Monats Juli 2024,
Pfarrer Karsten Minkner, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Niederschönhausen-Nordend, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, mit Ablauf des Monats Juli 2024,
Pfarrer Holger Rühle, zuletzt Inhaber der Kreispfarrstelle für Diakonie mit dem Auftrag für Altenheimseelsorge, Kirchenkreis Reinickendorf, mit Ablauf des Monats Juli 2024,
Pfarrer Manfred Schwarz, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Senftenberg, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, mit Ablauf des Monats August 2024,
Pfarrerin Barbara Siegert, zuletzt Inhaberin der (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, mit Ablauf des Monats Juli 2024,
Pfarrer Heino Winkler, zuletzt Pfarrer im Wartestand, mit der Verwaltung der (4.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Zauche Nieplitz, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, beauftragt, mit Ablauf des Monats Juli 2024,
Pfarrer Ulrich Wollstadt, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Görlitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Ablauf des Monats August 2024.

Nr. 142Todesfälle

„Gott aber sei Dank, der uns den Sieg gibt durch unseren Herrn Jesus Christus“
(1. Korinther 15,57)
Heimgegangen ist
Generalsuperintendent i. R. Leopold Esselbach, zuletzt Generalsuperintendent des ehemaligen Sprengels Eberswalde, jetzt Sprengel Potsdam, am 14. August 2024,
Pfarrer i. R. Hans-Christoph Höck, zuletzt Pfarrer des ehemaligen Pfarrsprengels Lübben-Land, jetzt Pfarrsprengel Lübben-Niewitz, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, am 27. Mai 2024,
Pfarrer i. R. Wolfgang Nehring, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Heiligensee, Kirchenkreis Reinickendorf, am 21. Juli 2024,
Pfarrer i. R. Roland Wagler, zuletzt Pfarrer für Seelsorge in den Stiftungen „Zum Heiligen Geist und St. Georg", Lange-Schucke und Kaiserin-Augusta im ehemaligen Kirchenkreis Wedding, heute Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 5. Juli 2024,
Pfarrer i. R. Michael Wolf, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Betten, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, am 25. Juli 2024.

V. Mitteilungen


Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 10) erscheint am 23. Oktober 2024. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 7. Oktober 2024.
Herausgeber und Redaktion:
Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin