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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
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Nr. 5Berlin, den 21. Mai 2025
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 61Beschluss der Kirchenleitung über die Änderung
der Geschäftsordnung des Konsistoriums
der Geschäftsordnung des Konsistoriums
Vom 11. April 2025
#Dem § 7 der Geschäftsordnung des Konsistoriums vom 6. September 2024 (KABl. Nr. 143 S. 287) wird folgender Absatz angefügt:
„(4) Duldet eine Entscheidung keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung, kann im schriftlichen Verfahren Beschluss gefasst werden. Die Einladung zur Abstimmung sowie das Votum des Mitglieds können auch per E-Mail übermittelt werden, wenn die Unterlagen digital bereitgestellt werden. Es ist eine angemessene Frist zu benennen, innerhalb derer das Votum schriftlich mitzuteilen ist. Die Mitglieder vermerken im Rahmen des Umlaufs, ob sie mit dem schriftlichen Verfahren einverstanden sind und ob sie dem Beschlussvorschlag zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten. Der Beschluss ist wirksam, wenn nicht zwei oder mehr Mitglieder dem schriftlichen Verfahren widersprechen und die erforderliche Mehrheit dem Beschlussantrag zustimmt. Der Beschluss ist in das Protokoll der nächsten Sitzung aufzunehmen. Widersprechen zwei oder mehr Mitglieder dem schriftlichen Verfahren, ist der Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.“
Dieser Beschluss tritt am 11. April 2025 in Kraft.
Berlin, den 11. April 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof |
Nr. 62Vereinbarung zu einem gemeinsamen Bewerbungsraum
Vom 27. September 2024
#zwischen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, vertreten durch das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin, vertreten durch seine Präsidentin Dr. Viola Vogel,
der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, vertreten durch das Landeskirchenamt, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt, vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Jan Lemke,
und
der Evangelischen Landeskirche Anhalts, vertreten durch den Landeskirchenrat, Friedrichstraße 22/24, 06844 Dessau-Roßlau, vertreten durch Oberkirchenrat Matthias Kopischke.
- Pfarrerinnen und Pfarrer, die bereits im Dienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts stehen und denen gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz der EKD die Anstellungsfähigkeit zuerkannt wurde, sind berechtigt, sich um in den beteiligten Landeskirchen ausgeschriebene Pfarrstellen zu bewerben.
- Bewerbungsberechtigte Pfarrerinnen und Pfarrer der beteiligten Landeskirchen erhalten die notwendigen Informationen zu den aktuellen Stellenangeboten über die Amtsblätter und die Veröffentlichungsportale der jeweiligen Landeskirchen.
- Bei Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die im Dienst in einer der anderen Landeskirchen stehen, prüft das Landeskirchenamt bzw. das Konsistorium, ob eine Übernahme in den Dienst (Beurlaubung oder Versetzung) möglich ist. Die Prüfung erfolgt anhand der Einsichtnahme in die Personalakte und eines Gespräches zwischen den Personalverantwortlichen im Landeskirchenamt bzw. im Konsistorium und der Pfarrerin oder dem Pfarrer.
- Wird die Übernahme in den Dienst der jeweils anderen Landeskirche als möglich angesehen, wird im Rahmen des Besetzungsverfahrens die Bewerbung wie eine Bewerbung aus der eigenen Landeskirche behandelt.
- Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt im Rahmen einer Erprobung für zunächst ein Jahr. Sie gilt fort, sofern sie nicht von einer der Landeskirchen mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird.
Lutherstadt Wittenberg, den 27. September 2024 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland | ||
(L. S.) | Dr. Jan Lemke | |
Präsident |
Evangelische Landeskirche Anhalts | ||
(L. S.) | Matthias Kopischke | |
Oberkirchenrat |
Nr. 63Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften
(7. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 7. KiStRÄG)
(7. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz – 7. KiStRÄG)
Vom 4. April 2025
#Aufgrund von Artikel 70 Absatz 1 Nummer 8 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl. EKiBB S. 159; ABl. EKsOL 2003/3 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), hat die Landessynode das folgende Kirchengesetz beschlossen:
###Artikel 1
Änderung der Kirchensteuerordnung
Das Kirchengesetz über die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung – KiStO ev.) in der Fassung vom 1. Januar 2009 (KABl. S. 212), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 12. November 2021 (KABl. Nr. 158 S. 259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
„§ 19a
Anwendungsregelungen
Die Bestimmungen über das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b, § 6, § 7 Absatz 2, § 9) sind in der durch Artikel 1 des 1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetzes vom 15. November 2014 (KABl. S. 198) geänderten Fassung auch für die im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt liegenden Gebietsteile der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 in allen Fällen anzuwenden, in denen die Kirchensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.“
#Artikel 2
Neubekanntmachung
Das Konsistorium wird ermächtigt, das durch Artikel 1 geänderte Kirchengesetz in der vom Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes an geltenden Fassung neu bekanntzumachen.
#Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 4. April 2025 | ||
Harald Geywitz | ||
(L. S.) | Präses |
II. Bekanntmachungen
Nr. 64U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Evangelischen Kirchengemeinde St.-Nikolai in Berlin-Spandau,
Kirchenkreis Spandau
#über die Änderung des Namens
der Evangelischen Kirchengemeinde St.-Nikolai in Berlin-Spandau,
Kirchenkreis Spandau
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
###§ 1
Der Name der Evangelischen Kirchengemeinde St.-Nikolai in Berlin-Spandau, Kirchenkreis Spandau, wird geändert in „Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai Berlin-Spandau“.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Berlin, den 6. Mai 2025 | ||
Az.: 1000-01:08/028 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Nr. 65U r k u n d e
über die Umwandlung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen,
Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
#über die Umwandlung
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen,
Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, wird in eine Kirchengemeinde umgewandelt.
(
2
)
Die umgewandelte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Hohenschönhausen“.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Berlin, den 29. April 2025 | ||
Az.: 1002-01:0788 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Nr. 66Satzung zur Änderung der Satzung der
Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Westprignitz
Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Westprignitz
Vom 4. März 2025
#Die Satzung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Westprignitz vom 27./29. September und 5. Oktober 2022 wird wie folgt geändert:
###§ 1
- § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„Vor Beschlüssen des Gemeindekirchenrates im Hinblick auf Grundstücksangelegenheiten, insbesondere Veräußerung, Verpachtung und Belastung, sind die Ortskirchenräte im Bereich der jeweiligen Ortskirche anzuhören.“
- § 4 wird wie folgt gefasst:„Die Veränderung und die Aufhebung dieser Satzung bedürfen einer Beschlussfassung des Gemeindekirchenrates sowie der Zustimmung des Kreiskirchenrates und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung des Konsistoriums.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde am 6. Mai 2025 vom Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
1
Nr. 67Genehmigung von neuen Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:57/079Berlin, den 30. April 2025
Die Evangelische Kirchengemeinde Werneuchen-Seefeld-Löhme, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt. Die Umschrift lautet: „EV. KIRCHENGEMEINDE WERNEUCHEN-SEEFELD-LÖHME“. - Konsistorium Az.: 1312-03:64/119Berlin, den 5. Mai 2025
Die Evangelische Kirchengemeinde Sachsenhausen-Friedrichsthal-Nassenheide, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt. Die Umschrift lautet: „Ev. Kirchengemeinde Sachsenhausen-Friedrichsthal-Nassenheide“.
Nr. 68Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:57/079Berlin, den 30. April 2025Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Werneuchen mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WERNEUCHEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Seefeld mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE SEEFELD“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Löhme mit der Umschrift „EVANG. KIRCHENGEMEINDE LÖHME“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Weesow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WEESOW“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Barnim, werden außer Geltung gesetzt.
- Konsistorium Az.: 1312-03:64/119Berlin, den 5. Mai 2025
Das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Sachsenhausen mit der Umschrift „EV. KIRCHENGEMEINDE SACHSENHAUSEN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Friedrichsthal mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FRIEDRICHSTHAL“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Nassenheide mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NASSENHEIDE“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, werden außer Geltung gesetzt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 69Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, ist ab sofort mit 85 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Der Dienst ist in der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde angesiedelt, die sich aus den Ortskirchen Ahrensfelde, Mehrow und Eiche und einem kleinen Bereich im Nordosten Berlins zusammensetzt.Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ahrensfelde-Mehrow-Eiche (GG) hat knapp 900 Gemeindeglieder. Das Wohnumfeld der Gemeinde ist geprägt durch drei alte Ortskerne, umgeben von Wohngebieten mit Einfamilien- und Doppelhaussiedlungen. Ein Teil des Gebiets befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet Berlins. Insgesamt wohnen hier in den Ortsteilen Ahrensfelde, Eiche und Mehrow sowie im Teil Berlins ca. 10.000 Einwohner:innen. Im Einzugsgebiet der Gemeinde wurden und werden große Wohnungsbauprojekte entwickelt, so dass perspektivisch mit einer Erhöhung der Gemeindegliederzahl gerechnet werden kann. Im Rahmen dieser Entwicklungen wird ein christlicher Kiez mit diakonischem Charakter entstehen, in dem schon jetzt die evangelische Kita, die von der Stephanus-Stiftung geführt wird, ihre Arbeit aufgenommen hat.Das Gemeindegebiet ist durch eine hohe Wohn- und Lebensqualität geprägt, von Wäldern und Natur umgeben und hat eine gute Infrastruktur. Die Kernortsteile haben sich teilweise ihren dörflichen Charakter erhalten. S-Bahn- und Regionalbahnanschluss sowie ausgezeichnete Verkehrsanbindungen in die Hauptstadt sind vorhanden. Alle Schulformen sowie ein breites Freizeit- und Sportangebot befinden sich vor Ort. Die GG hat drei Kirchengebäude, ein Gemeindehaus mit Pfarrwohnung, die im Moment vermietet ist, und gut sanierte Gemeinderäume und Nebengelasse, die sehr flexibel genutzt werden können, sowie ein großzügiges und vielfältig nutzbares Gelände.Die Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind:
- Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien,
- Diakonie (u. a. Patenschaft mit einer Kinderwohngruppe),
- Mission,
- Partnergemeinden (Schottland, Kuba, Polen, Markgräfler Land) und
- die Kirchenmusik.
Die Kirchenmusik wird in den Gottesdiensten von Honorarkräften sowie im Chor, in einer Irish-Folk-Band und in einer Flötengruppe ehrenamtlich getragen. In allen Ortskirchen gibt es ein vielfältiges Konzertprogramm.Die GG wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, um gemeinsam in den kommenden Jahren ein weiterhin lebendiges Gemeindeleben zu gestalten.Besonders wichtig ist der Gesamtgemeinde die Fortführung der Konfirmand:innenarbeit vor Ort.In der GG wirken hauptamtlich zwei Katechetinnen (anteilig) für die Arbeit mit Kindern und Familien mit. Außerdem wird das Gemeindebüro von Mitarbeiterinnen in Teilzeit unterstützt – auch ein Hausmeister hilft in technischen Angelegenheiten der Gemeinde. Ein stabiler Kreis von Ehrenamtlichen leistet zuverlässig und eigenverantwortlich die Arbeit in der GG.Die Gemeinde pflegt ökumenische Kontakte zur katholischen Nachbargemeinde und hat ein sehr gutes Verhältnis zur Kommune und den ortsansässigen Vereinen. In gemeinsamen Projekten unterstützt man sich stets gegenseitig. Mit Berliner Einrichtungen ist die Gemeinde vernetzt.Weitere Auskünfte erteilen Annette Gnilitza, Telefon: 0174/9732776, sowie Superintendentin Almut Bellmann, Telefon:030/923785212.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Dr. Rudolph per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eberswalde, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab 1. Oktober 2025 mit 50 % Dienstumfang durch die Gemeinde wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die Beauftragung zur Wahrnehmung der Krankenhausseelsorge im Werner Forßmann Klinikum Eberswalde mit 50 % Dienstumfang.Eberswalde ist eine Waldstadt im Wandel inmitten des Schorfheide-Naturschutzgebiets, umgeben von Wäldern und Seen. Innovative Kulturangebote, u. a. Film- und Musikfeste, haben die Stadt über die Landesgrenze hinaus bekannt gemacht. Die Nähe zu Berlin mit sehr guter Verkehrsanbindung und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung macht die Stadt für viele Menschen attraktiv. Die Stadt wächst beständig. Der Zuzug durch Familien ist deutlich wahrnehmbar. Es gibt zahlreiche Kitas und Schulen unterschiedlichster pädagogischer Prägung und Trägerschaften (evangelisch/Waldorf/Montessori).Inmitten des Zentrums von Eberswalde befindet sich die Maria Magdalenen Kirche der Kirchengemeinde. Die Gemeinde zählt 2.500 Gemeindeglieder mit derzeit drei Predigtstätten. Zur Kirchengemeinde gehören die umliegenden Dörfer Sommerfelde, Tornow und Britz.Das christliche Leben in Eberswalde teilen sich neben der evangelisch-landeskirchlichen mehrere freikirchliche sowie die römisch-katholische Gemeinde. Verschiedene gemeinsame Projekte werden im ökumenischen Arbeitskreis koordiniert und gestaltet.Zur Gemeinde gehört eine Kita. Der Pfarrperson stehen zwei weitere Pfarrkolleg:innen zur Seite. Er oder sie wird zudem unterstützt durch eine Mitarbeiterin für die Arbeit mit Kindern und Familien, einen Kreisjugendwart, einen Kantor, eine Küsterin im Büro sowie Mitarbeiterinnen der Kita, einen engagierten Gemeindekirchenrat und zahlreiche Ehrenamtliche.Sie oder ihn erwartet ein aktives Gemeindeleben mit unterschiedlichen Gemeindekreisen. Es gibt u. a. verschiedene Chöre (Kirchenchor, Gospelchor, Posaunenchor), einen eigenständigen Projektgottesdienstkreis, einen Besuchsdienstkreis, einen Senior:innenkreis, einen Philosophiekreis, eine spirituelle Männergruppe für Bogenschießen, eine Krabbelgruppe, Familiennachmittage und zahlreiche Projekte durchs Kirchenjahr hindurch wie Glaubenskurse, Pilgertage, Märkte an der Kirche (z. B. Krippenmarkt), Gemeindefahrten usw. Die Gemeinde beherbergt eine aktive Gehörlosengemeinschaft. Zudem engagiert sich die Gemeinde in der Arbeit mit Geflüchteten.Eine Pfarrwohnung mit einem kleinen angrenzenden Garten steht zur Verfügung.Die Gemeinde wünscht sich einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, der oder die die Verkündigung des Evangeliums durch lebendige Gottesdienste mit verschiedenen Formaten gestaltet.Sie oder er sollte Freude an der Teamarbeit mit den verschiedenen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Gemeinde haben. Dafür ist eine verlässliche und kooperative Zusammenarbeit mit den Pfarrkolleg:innen Voraussetzung.Schwerpunkte der Pfarrstelle sollen die Konfirmand:innenarbeit im Team, die inhaltlichen Angebote in der Kita der Gemeinde sowie der Kontakt zu den kleinen Dörfern sein.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrperson, die kommunikative Kompetenz mitbringt und das Wir-Gefühl in der Gemeinde weiter mit stärkt, einladend und spirituell das Gemeindeleben prägt, Lust auf neue Wege hat und eigene Ideen verwirklicht.Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der sich selbst durch den eigenen christlichen Glauben gestärkt und getragen weiß, offen, emphatisch und zugewandt die Gemeinde auf ihren Glaubensweg seelsorglich stärkt und begleitet.Weitere 50 % Dienstumfang sind im Werner Forßmann Klinikum mit 450 Betten und 24 Tagesklinikplätzen in Eberswalde vorgesehen.Neben den seelsorgerlichen Gesprächen mit den Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Zugehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet:
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der Krankenhäuser,
- Fortbildungen zu ethischen Themen,
- Mitarbeit im Klinischen Ethikkomitee der Gesellschaft für Leben und Gesundheit (GLG),
- Teilnahme an Supervision und Fortbildungen,
- Absprache und Dienstteilung mit einer weiteren Kollegin, einem weiteren Kollegen im Martin-Gropius-Krankenhaus,
- seelsorgerliche Gespräche,
- Begleitung und Unterstützung des ehrenamtlichen Besuchsdienstes.
Bewerberinnen und Bewerber sollen nach den Richtlinien für die Krankenhausseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226) eine Klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben haben.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Petra Schenk, Telefon: 03334/2596938, E-Mail: petra.schenk@kirche-eberswalde.de, und der Vorsitzende des Leitungskollegiums im Evangelischen Kirchenkreis Barnim Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 0172/6030582, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Herrn Oberkonsistorialrat Dr. C. Vogel per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Werneuchen-Seefeld-Löhme, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist zum 1. Juni 2025 mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen. Zur Pfarrstelle gehört eine zusätzliche kreiskirchliche Beauftragung mit 25 % Dienstumfang für gemeindepädagogische Dienste.Werneuchen ist eine Kleinstadt, ca. 25 km östlich von Berlin. Sie bildet das kommunale Zentrum für die Umgebung. Insgesamt leben in allen Orten ca. 700 Gemeindeglieder.Kita, Grund- und Gesamtschule sind in Werneuchen vorhanden. Gymnasium und Musikschule befinden sich in Bernau und Blumberg. Es gibt eine regelmäßige Bahnanbindung nach Berlin. Die gesundheitliche Versorgung ist gut abgedeckt und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden.Die evangelische Kirche St. Michael prägt das Stadtbild. Die Dorfkirchen in Seefeld und Löhme sind frisch sanierte kleine Schmuckstücke. Das Pfarrhaus in Werneuchen, das 1929 erbaut wurde und zugleich Dienstwohnung ist, liegt mit seinem kleinen Garten in ruhiger, grüner und zentraler Stadtlage. Von Bedeutung ist das Wirken des Dichterpfarrers Schmidt von Werneuchen (1764–1838).Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
- Menschen aller Altersgruppen anspricht,
- den Gottesdienst als Zentrum des Gemeindelebens begreift,
- die Gemeinschaft unter den Gemeindegliedern fördert,
- den Kontakt zu den diakonischen Träger:innen vor Ort pflegt (Andachten im Diakoniezentrum).
Zur örtlichen Evangelischen Kita in Trägerschaft der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal gibt es gute Kontakte und Kooperationen. Die Fördervereine „Dorfkirche Löhme“ und „Dorfkirche Seefeld“ freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Sebastian Lorenz, Telefon: 0333/98259091 bzw. 0157/85324573, und als Vakanzvertreter Pfarrer Steve Neumann, Telefon: 0176/20532377.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Herrn Oberkonsistorialrat Dr. C. Vogel per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Französisch-Reformierten Kirchengemeinde Uckermark, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, ist ab sofort mit einem Dienstumfang von 50 % durch Gemeindewahl zu besetzen.Die kleine Gemeinde wurde jüngst aus drei kleinen Gemeinden (Ziethen, Schwedt und Bergholz) fusioniert und erstreckt sich über ein großes Gebiet in der östlichen Uckermark, dem Nord-Barnim und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde ist hugenottischen Ursprungs und gehört dem Reformierten Kirchenkreis an.Predigtstätten sind die Dorfkirchen in Groß Ziethen, Klein Ziethen, Senftenhütte, Angermünde, Vierraden (Schwedt), Bergholz und Plöwen bei Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern. In Groß-Ziethen (zwischen Joachimsthal und Angermünde) betreibt die Gemeinde eine Pilgerherberge am neu eingerichteten Jakobsweg, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut.Die mittelalterliche Heilig Geist Kapelle in Angermünde, die im Jahr 2006 saniert wurde, konnte zu einem Zentrum der Begegnung entwickelt werden und ist eng in ökumenische Aktivitäten sowie Tourismus- und Kulturaktivitäten in Angermünde eingebunden.Die Kirchengemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der für das reformierte Bekenntnis und die französisch-reformierten Traditionen der Gemeinden offen ist. Seelsorgerliche Begleitung der Menschen vor Ort sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit.An jeder der Predigtstätten findet mindestens ein Gottesdienst im Monat statt, dazu gibt es im Sommer Pilgerandachten in Groß-Ziethen.Eine kleine Christenlehregruppe wartet auf Begleitung. Der Aufbau weiterer Aktivitäten in der Jugendarbeit ist erwünscht. Wegen der räumlichen Ausdehnung des Pfarrsprengels wird die Bereitschaft zur Mobilität erwartet (Führerschein und eigener Pkw).Eine bezugsfertige Dienstwohnung ist derzeit nicht vorhanden. Der Wohnsitz sollte im Gebiet der zu betreuenden Kirchengemeinden genommen werden.Weitere Auskünfte erteilt Pfarrerin i. R. Cornelia Müller, Telefon: 0160/8509935.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 70Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (21.) landeskirchliche Schulpfarrstelle im Bereich der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Potsdam ist zum 1. August 2025 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von 25 Wochenstunden Religionsunterricht sowie die Förderung der Zusammenarbeit von schulischem Religionsunterricht und gemeindlicher Arbeit, etwa in Form von schulbezogenen Gottesdiensten, gemeinsamen Projekten oder gemeindebezogenem diakonischem Lernen.Geplanter Einsatzort ist die Landeshauptstadt Potsdam und deren Umgebung. In dieser prosperierenden Region am Rande von Berlin sind in den vergangenen Jahren mehrere Schulstandorte neu entstanden bzw. sind im Entstehen. Hier besteht und entsteht Bedarf an Religionsunterricht von der ersten Klasse an bis hin zur Sekundarstufe 1.Eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Schulleitungen sowie gute Absprachen mit den Lehrkräften des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R) gehören ebenso zum Aufgabenspektrum wie die Pflege regelmäßiger Kontakte zu den evangelischen Kirchengemeinden und den kirchlichen Mitarbeitenden vor Ort.Gewünscht werden Bewerbungen von religionspädagogisch in dieser Weise qualifizierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die Freude am Unterrichten, an der Erprobung innovativer Lernformen und an der aktiven Gestaltung des schulischen Lebens haben.Weitere Auskünfte erteilen der Beauftragte für Evangelischen Religionsunterricht in der ARU Potsdam Matthias Vogt, Telefon: 0331/901196, oder der zuständige Referatsleiter im Konsistorium Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
- Die (3.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 50 % Dienstumfang zu besetzen.Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.Einsatzort ist das Vivantes Klinikum im Friedrichshain, ein Klinikum der Maximalversorgung mit gut 1.000 Betten, 27 Fachabteilungen, vier Intensivstationen und diversen Zentren zur spezialisierten medizinischen Versorgung.Eine weitere evangelische und eine katholische Seelsorgepfarrstelle sind jeweils im Umfang von 50 % am Klinikum Friedrichshain besetzt.Der Kirchenkreis freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der ausgewiesene Kompetenzen in Seelsorge mitbringt, d. h. in der Lage ist, Menschen in Krankheit, Krise, Einsamkeit und beim Sterben bzw. Abschied nehmen beizustehen, und dabei auch im Kontakt mit den Mitarbeiter:innen und der Institution zu sein. Dafür soll eine klinische Seelsorgeausbildung durchlaufen oder eine vergleichbare Qualifikation erworben worden sein (vgl. Richtlinien für Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226)).Erwartet wird:
- Lust auf Teamarbeit,
- die Bereitschaft, eigene Schwerpunkte selbstständig zu gestalten,
- die Fähigkeit, zusammen mit den Kolleg:innen die Seelsorge in einem großen und sich stetig verändernden Klinikum zu profilieren und dabei auch neue seelsorgliche Formate und Angebote – auch im digitalen Raum – zu entwickeln und zu erproben,
- Interesse an der interdisziplinären Zusammenarbeit und Einbindung in die Strukturen der Klinik,
- die Bereitschaft, Seelsorge in ökumenischer Verantwortung zu gestalten.
Zum Dienst gehört:- Seelsorge für Patient:innen, An- und Zugehörige und Mitarbeiter:innen,
- sich vor allem auf der anästhesiologischen Intensivstation für Erwachsene und der Palliativstation einzubringen,
- die monatliche Teilnahme an den Pfarrkonventen im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte,
- die Teilnahme an den beiden Fachtagungen der Krankenhausseelsorge.
Die zukünftige Pfarrperson wird unterstützt durch:- die kollegiale Zusammenarbeit im Seelsorge-Team vor Ort und
- im kreiskirchlichen Team der Krankenhausseelsorger:innen,
- regelmäßige Supervision,
- den Fachkonvent der Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Weitere Auskünfte erteilen der Koordinator der Krankenhausseelsorge im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte Pfarrer Oliver Dekara, Telefon: 030/130229517, E-Mail: o.dekara@kkbs.de, Superintendent Matthias Lohenner, Telefon: 030/258185100, E-Mail: leitung@kkbs.de, und die Landespfarrerin für Seelsorge im Krankenhaus Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Hoyerswerda-Spreewitz wurde von den Evangelischen Kirchengemeinden Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zum 1. Januar 2023 gebildet. Zu ihr gehören die beiden Ortskirchen Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz.Nun gilt es, diese neue Gesamtkirchengemeinde gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ortskirchenräten Hoyerswerda-Neustadt und Spreewitz zu entwickeln und zu gestalten.Die neue Pfarrperson wird dabei von einer Mitarbeiterin im Kirchenbüro (26 % Anstellung), einer Katechetin (50 % Anstellung), einer Kantorin (16 % Anstellung), die auch die Reinigung des Martin-Luther-King-Hauses mit übernommen hat (13 % Anstellung), und vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt.Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung des Gemeindekirchenrats und der Ortskirchenräte, die Organisation und Durchführung der Gottesdienste und Gemeindekreise, Seelsorge und Gemeindebesuche, die Mitarbeit bei der regionalen Konfirmand:innenarbeit und die Betreuung und Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.Eine Pfarrdienstvereinbarung ist vorhanden und kann auf Wunsch zugesandt werden.Der Dienstsitz (das Amtszimmer) befindet sich im Martin-Luther-King-Haus in Hoyerswerda-Neustadt. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Der Gemeindekirchenrat ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich.Der Führerschein Klasse B und ein eigener Pkw sind erforderlich.Weitere Auskünfte erteilen Katrin Oswald, Telefon: 035725/70026, Elke Jensch, Telefon: 03563/92657, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Schlesische Oberlausitz Daniel Schmidt, Telefon: 03588/259141.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
- Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lunow, Evangelischer Kirchenkreis Barnim, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen. Mit der Pfarrstelle verbunden ist die Beauftragung zur Wahrnehmung der Krankenhausseelsorge im Martin Gropius Krankenhaus/Forensische Klinik Eberswalde, mit weiteren 50 % Dienstumfang.Die Evangelische Kirchengemeinde Lunow liegt mit ihren fünf Dörfern zwischen dem Nationalpark Unteres Odertal und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sie ist geprägt von viel Natur. Auch kulturell hat die Gemeinde viel zu bieten. Der Dienstsitz befindet sich im idyllischen 1.000-Seelen-Dorf Lunow, direkt an der Oder. Lunow besitzt eine gute Infrastruktur (Kita, freie Dorfgrundschule, Arztpraxis, Einkaufsmöglichkeiten, Begegnungszentrum, Sportvereine u. a. m.).Die Pfarrperson erwartet eine fröhliche und engagierte Gemeinde. Viele Ehrenamtliche sorgen für ein reiches Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten. Zentrum dieser Aktivitäten ist das knapp 120 Jahre alte Kindergartengebäude, welches die evangelische Kindertagesstätte, das Lunower Heimatmuseum, Gemeinderäume und das Kirchen-Café „Goldrand” beheimatet. Zur Gemeinde gehören fünf sanierte Kirchen sowie vier sanierte Orgeln, die den alten Gemäuern wieder einen schönen Klang verleihen. Eine Dienstwohnung im energetisch sanierten Pfarrhaus ist vorhanden, darüber hinaus steht ein großer naturnaher Garten zur Verfügung.Die Gemeinde freut sich, wenn die neue Pfarrperson die Menschen der Gemeinde in ihren Lebenslagen in den Blick nimmt und begleitet. Ein Schwerpunkt ist die Arbeit mit Kindern und Familien.Weitere 50 % Dienstumfang sind im Martin Gropius Krankenhaus mit 270 Betten (Psychiatrie und Neurologie) und 127 Tagesklinikplätzen einschließlich einer Forensischen Klinik mit 180 Betten in Eberswalde vorgesehen.Voraussetzung ist neben der theologischen Qualifikation eine abgeschlossene klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023 (KABl. Nr. 124 S. 226). Weitere Fortbildungen, z. B. im medizinethischen Bereich, werden begrüßt; wenn nicht vorhanden, sollte eine Fortbildung im Bereich der Psychiatrieseelsorge berufsbegleitend absolviert werden.Es wird erwartet:
- theologische Fach- und Feldkompetenz in der Seelsorge,
- Erfahrungen in der Psychiatrie,
- Offenheit für alle Menschen, also auch für die mit nichtreligiösem Hintergrund,
- Freude und Interesse an einer interdisziplinären Zusammenarbeit (mit dem Pflegepersonal, mit Ärztinnen und Ärzten, den Mitarbeitenden des Sozialdienstes und den Psycholog:innen).
Der Auftrag umfasst:- Seelsorge bei Patientinnen und Patienten und deren An- und Zugehörigen ebenso wie den Mitarbeitenden, unabhängig von Glauben, Religion und Weltanschauung,
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der Krankenhäuser,
- Fortbildungen zu ethischen Themen,
- Mitarbeit im Klinischen Ethikkomitee der Gesellschaft für Leben und Gesundheit (GLG),
- Teilnahme an Supervision und Fortbildungen.
Martin Gropius Krankenhaus:- zweimal im Monat Sonntagsgottesdienst im Andachtsraum, ebenso an Feiertagen,
- Angebot von Gruppengesprächen auf einzelnen Stationen,
- Kontakte zu den beiden Wohngruppen im benachbarten Haus 21.
In der Forensischen Klinik:- seelsorgerliche Gespräche,
- Gottesdienste und andere Gruppenangebote,
- Begleitung und Unterstützung des ehrenamtlichen Besuchsdienstes.
Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martina Sauer, Telefon: 033365/70224, oder der Vorsitzende des kreiskirchlichen Leitungskollegiums Pfarrer Christoph Brust, Telefon: 03334/3878021, E-Mail: c.brust@kirche-barnim.de, sowie Landespfarrerin Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Berlin, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, ist ab sofort mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer reformierten oder reformatorischen Bekenntnisses, die oder der gemeinsam mit der Gemeinde diese reformierte Prägung kreativ weiterentwickeln möchte.Die Gemeinde ist eine Personalgemeinde mit etwa 400 Mitgliedern, die über das gesamte Stadtgebiet von Berlin und auch Brandenburg verteilt wohnen. Die kleine Gemeindeglieder-zahl gibt dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Gelegenheit, einen Großteil der Gemeinde persönlich kennenzulernen. Zugleich bietet diese eher kleine Größe viele Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte zu entwickeln und einzubringen.Die Kirchengemeinde ist 2023 durch die Fusion zweier Gemeinden entstanden, die sich nach guten Erfahrungen der Zusammenarbeit in einem Pfarrsprengel bewusst für diese Fusion entschieden haben. Neben dem guten Miteinander wird dabei auch die Verschiedenheit der Räume als Bereicherung erfahren und als Chance, Menschen in unterschiedlicher Weise anzusprechen.Zentren der Gemeinde sind die Schlosskirche bzw. das Gemeindehaus in Köpenick und der Bethlehemskirchsaal im Gemeindehaus in Böhmisch-Rixdorf (Neukölln). An diesen beiden Orten finden Gottesdienste im wöchentlichen Wechsel statt.Die Gottesdienste werden durch einen engagierten Kirchenmusiker musikalisch begleitet, der im Sommer in der Schlosskirche auch ein ambitioniertes Konzert- und Musikprogramm anbietet.Weitere haupt- und nebenamtliche Mitarbeitende (z. T. in Teilzeit) gestalten das Gemeindeleben eigenständig in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit und stehen für Hausmeisterdienste zur Verfügung.An beiden Orten besteht eine intensive ökumenische Zusammenarbeit. Diese gelebte Ökumene und interreligiöse Arbeit soll weitergeführt werden.Von der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer erhofft sich das Presbyterium Impulse, die die Gemeinde zukunftsfähig machen können. Die Gemeinde ist offen für Ideen und Veränderungen.Das Presbyterium wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude daran hat,
- Predigten und Gottesdienste aus reformierter Tradition heraus zu gestalten und dabei zugleich Neues auszuprobieren und zu wagen,
- regelmäßigen Kontakt zu den Gemeindemitgliedern zu halten,
- Gemeindeveranstaltungen – auch im Anschluss an Gottesdienste – zu konzipieren und Angebote zu Fragen des Glaubens zu machen,
- mit Akteurinnen und Akteuren in den „Kiezen“, in der Ökumene und im interreligiösen Dialog zusammenzuarbeiten,
- die Gemeinschaft der reformierten Christinnen und Christen in Berlin und mit den anderen reformierten Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zu stärken,
- die Möglichkeiten sozialer Medien und digitaler Vernetzung zu nutzen,
- die Verwaltung einer kleinen Gemeinde mit allen anfallenden Aufgaben zu übernehmen.
Eine geräumige Pfarrwohnung mit sechs Zimmern (nicht barrierefrei) und Gartennutzung steht im Gemeindehaus in der Köpenicker Altstadt zur Verfügung.Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Presbyteriums Ingolf Helm, Telefon: 0177/6039131, E-Mail: presbyterium@reformiert-berlin.de. Weitere Informationen finden sich unter www.reformiert-berlin.de.Bewerbungen werden bis zum 20. Juni 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 71Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle
Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB) ist eine B-Kirchenmusikstelle (KM 1 50 %) in Brandenburg an der Havel zum baldmöglichen Zeitpunkt mit einer Kirchenmusikerin oder einem Kirchenmusiker (m/w/d) neu zu besetzen.
Kirchenmusik hat in Brandenburg an der Havel einen hohen Stellenwert. Die ausgeschriebene Stelle ist Teil des neuen Kirchenmusikkonzepts der Stadt Brandenburg in übergemeindlicher Kooperation von St. Katharinen, St. Gotthardt und Dom St. Peter und Paul. Zusätzlich zu der zu besetzenden Stelle gibt es eine 100 %-Kirchenmusikstelle (Stadt- und Domkantor mit Dienstsitz an St. Katharinen) und eine 100 %-Kirchenmusikstelle (Dom- und Stadtorganist, Dienstsitz Dom). Das Kirchenmusikkonzept erfordert eine enge Kooperation aller Stelleninhaber:innen.
Dienstsitz der zu besetzenden Stelle ist St. Gotthardt.
Geboten werden:
- bedeutende Kirchenbauten mit guten akustischen Möglichkeiten und guter technischer Ausstattung (Chorpodeste, Beleuchtung etc.), die für verschiedene Konzertformate bestens geeignet sind,
- hervorragende Proben- und Aufführungsorte, insbesondere auch für kammermusikalische Veranstaltungen,
- die Orgel der St. Gotthardt-Kirche (44 Register, Schuke 1986),
- Büro und PC-Arbeitsplatz,
- Unterstützung durch das Kirchenmusikbüro, insbesondere für die Konzertorganisation.
Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg sucht für die kirchenmusikalische Arbeit in der Innenstadt eine Kirchenmusikerin oder einen Kirchenmusiker mit abgeschlossenem Kirchenmusikstudium (A oder B, Bachelor oder Master).
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem Profil im Bereich Chorleitung und mit Ambitionen für die Fortführung und Weiterentwicklung von Kammermusikformaten, die die Fähigkeit besitzt, Menschen jeden Alters für die Musik zu begeistern.
Zu den Aufgaben und gewünschten Qualifikationen gehören:
- Organisation, Durchführung und künstlerische Leitung von Kammermusikkonzerten (eigene und Fremdkonzerte),
- ein Kinderorgelkonzert pro Jahr,
- gottesdienstliches Orgelspiel, vorrangig in der St. Gotthardtkirche und in den anderen Gemeinden der Region Brandenburg des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (30 sonntägliche Gottesdienste pro Jahr, davon zehn in der Region). Aufgrund der Teilzeitstelle hat die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber grundsätzlich an einem Sonntag im Monat frei.
- Mitarbeit im Regionalen Kirchenmusikalischen Ausbildungszentrum Brandenburg an der Havel als Orgellehrer:in,
- Leitung der übergemeindlichen Brandenburger Kantorei (ca. 40 Mitglieder, gottesdienstlicher A-cappella-Chor der Gemeinden).
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusiker:innen auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO, Entgeltgruppe 10).
Die Fahrerlaubnis und ein eigener Pkw sind für die Ausübung der Stelle Voraussetzung.
Die Wahlproben finden am 16.September 2025 statt.
Bewerbungen werden bis zum 31. Juli 2025 per E-Mail (alle Unterlagen in einer einzigen pdf) erbeten an die Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg, Goethestraße 14, 14797 Kloster Lehnin, E-Mail: suptur.lehnin@ekmb.de.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Wisch, Telefon: 03382/8464735, E-Mail: suptur.lehnin.ekmb@gemeinsam.ekbo.de, Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Gunter Kennel, Telefon: 030/24344-474, E-Mail: lkmd@ekbo.de, und Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Gerhard Oppelt, Telefon: 030/80908070, E-Mail: oppelt.gerhard@ekmb.de.
IV. Personalnachrichten
Nr. 72Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Hartmudt-Friedrich Beuchel als ordinierter Gemeindepädagoge mit Wirkung vom 1. Mai 2025.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Anna-Luise Amthor mit Wirkung vom 1. Mai 2025,
Pfarrerin Elisabeth Collatz mit Wirkung vom 1. Mai 2025,
Pfarrer Patrick Holschuh mit Wirkung vom 1. Mai 2025,
Pfarrer Timo Versemann mit Wirkung vom 1. Mai 2025.
Berufen in das Dienstverhältnis im Ehrenamt wurde:
Herr Dr. Dirk Palm mit Wirkung vom 1. April 2025.
Übertragen wurde:
der Pfarrerin Anna-Luise Amthor die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Rangsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Zossen-Fläming, mit Wirkung vom 1. Mai 2025 für die Dauer von zehn Jahren,
der Pfarrerin Elisabeth Collatz die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Kaulsdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, mit Wirkung vom 1. Mai 2025 für die Dauer von zehn Jahren,
dem Pfarrer Patrick Holschuh die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Löcknitz und Spree, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Wirkung vom 1. Mai 2025 für die Dauer von zehn Jahren,
der Pfarrerin Petra Leukert die (1.) Pfarrstelle der Melanchthon-Kirchengemeinde in Berlin Spandau, Kirchenkreis Spandau, mit Wirkung vom 1. Mai 2025 unbefristet,
dem Pfarrer Timo Versemann die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, mit Wirkung vom 1. Mai 2025 für die Dauer von zehn Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Christophorus-Kirchengemeinde Groß Kreutz, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, auf den Pfarrer Sebastian Mews über den 30. April 2025 hinaus bis zum 30. April 2035,
der Zeitraum der Übertragung der (11.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen, auf die Pfarrerin Antje Schröcke über den 30. April 2025 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, auf die Pfarrerin Friederike Trapp über den 30. April 2025 hinaus für die Dauer von sechs Jahren.
Einen ehrenamtlichen Auftrag hat erhalten:
Pfarrer im Ehrenamt Dr. Dirk Palm zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung in der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, mit Wirkung vom 1. April 2025 für die Dauer von sechs Jahren.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Andreas Reich, zuletzt Inhaber einer Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Barnim, mit Ablauf des Monats April 2025,
Pfarrer Dr. Christof Theilemann zuletzt beurlaubt für den Dienst als Direktor des Berliner Missionswerks, mit Ablauf des Monats April 2025.
Nr. 73Todesfälle
„Ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab trösten mich“ |
(Psalm 23,4) |
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Gottfried de Haas, zuletzt Pfarrer der ehemaligen deutsch-reformierten Kirchengemeinde Hohenbruch, jetzt Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde im Havelland, Reformierter Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, am 15. März 2025,
Pfarrerin i. R. Gisela Hanschmann, zuletzt Pfarrerin der ehemaligen Zions-Kirchengemeinde, ehemals Kirchenkreis Berlin Stadt III, jetzt Evangelische Kirchengemeinde am Weinberg, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, am 26. März 2025,
Pfarrer i. R. Horst Harbig, zuletzt Pfarrer für Gemeindeberatung im Evangelischen Bildungswerk, am 25. März 2025.
V. Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 6) erscheint am 25. Juni 2025. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 6. Juni 2025; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |