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§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
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#
#
Nr. 6Berlin, den 25. Juni 2025
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 74Rechtsverordnung
über die Durchführung des Online-Wahlverfahrens bei Ältestenwahlen
(Online-Wahlverordnung – OLWVO)
über die Durchführung des Online-Wahlverfahrens bei Ältestenwahlen
(Online-Wahlverordnung – OLWVO)
Vom 13. Juni 2025
#Auf Grund von § 7 Absatz 8 Satz 3 des Kirchengesetzes über die Wahl der Ältesten in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 13. November 2021 (KABl. Nr. 152 S. 243), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), hat die Kirchenleitung folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Geltungsbereich
Diese Rechtsverordnung trifft Regelungen für die Online-Wahlmöglichkeit, die die Kirchenleitung für die Landeskirche oder Teile der Landeskirche oder die Kirchenkreise je für ihren Bereich gemäß § 7 Absatz 8 Satz 1 Ältestenwahlgesetz beschlossen haben.
#§ 2
Online-Wahlmöglichkeit
Online-Wahlmöglichkeit bedeutet, dass den Wahlberechtigten die Möglichkeit gegeben wird, anstelle der Urnen- oder Briefwahl ihre Stimme in einem zur Verfügung gestellten Abstimmungstool abzugeben.
#§ 3
Dienstleister für die Durchführung der Online-Wahlmöglichkeit
Das Konsistorium legt den Dienstleister fest. Bei einer Beschlussfassung durch einen Kirchenkreis gemäß § 7 Absatz 8 Satz 1 Ältestenwahlgesetz legt das Konsistorium den Dienstleiter nach Absprache mit dem Kirchenkreis fest.
#§ 4
Zugang zur Online-Wahlmöglichkeit
Den Wahlberechtigten im Bereich von § 1 wird mit der Wahlbenachrichtigung zugleich ein personalisierter Zugangscode zur Ausübung der Online-Wahlmöglichkeit übermittelt.
#§ 5
Zeitraum der Online-Wahlmöglichkeit
Die Online-Wahlmöglichkeit beginnt mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen und endet eine Woche vor dem von der Kirchenleitung bestimmten Wahltermin.
#§ 6
Online-Stimmzettel, Zuarbeit der Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden
Für den Online-Stimmzettel gilt § 14 des Ältestenwahlgesetzes entsprechend. Die Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden sind verpflichtet, für jeden Wahlbezirk einzeln, dem zuständigen Kirchlichen Verwaltungsamt den vom Konsistorium vorgegebenen Erfassungsbogen für die Kandidatinnen und Kandidaten vollständig ausgefüllt bis spätestens zum 55. Tag vor der Wahl zu übermitteln. Erfolgt die Übermittlung nicht bis zum Ablauf des 55. Tages vor der Wahl, kann die Kirchengemeinde oder Gesamtkirchengemeinde nicht an der Online-Wahlmöglichkeit teilnehmen. In diesem Fall ist die Kirchengemeinde oder Gesamtkirchengemeinde verpflichtet, im Wege der Bekanntmachung, ihre Gemeindeglieder entsprechend zu unterrichten.
#§ 7
Liste der Online-Wählenden, Ergebnis der Online-Wahl
(
1
)
Die Liste der Wahlberechtigten, die ihre Stimme bei der Online-Wahl abgebeben haben, wird den Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden über KirA als Änderungsliste an dem Werktag, der auf den Ablauf der Online-Wahlmöglichkeit folgt, zum Download zur Verfügung gestellt. Die zuständigen Kirchlichen Verwaltungsämter oder das Konsistorium unterstützen, sollte es einer Kirchengemeinde und Gesamtkirchengemeinde aus personellen oder technischen Gründen nicht möglich sein, die Liste herunterzuladen.
(
2
)
Der Wahlvorstand erhält die Liste der Online-Wählenden spätestens vor Beginn der Urnenwahl. Er kann entweder vor Beginn der Wahlhandlung im Wahlberechtigtenverzeichnis vermerken, wer bereits von der Online-Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht hat und an der Urnenwahl nicht mehr teilnehmen darf oder er prüft erst anhand des Wahlberechtigtenverzeichnisses und danach anhand der Liste, ob eine Berechtigung zur Teilnahme an der Urnenwahl besteht.
(
3
)
Die Ergebnisse der Online-Wahl werden vom Kirchlichen Verwaltungsamt ausgedruckt und pro Wahlbezirk kuvertiert. Die verschlossenen Umschläge gehen dann je nach Absprache im Kirchenkreis über die Superintendentur oder per Postversand den Kirchengemeinden oder Gesamtkirchengemeinden zu.
(
4
)
Der Gemeindekirchenrat sorgt dafür, dass dem jeweiligen Wahlvorstand das Ergebnis der Online-Wahl im verschlossenen Umschlag spätestens am Tag der Urnenwahl zugeht. Der Umschlag darf erst nach Beendigung der Urnenwahl geöffnet werden.
#§ 8
Feststellung des Wahlergebnisses
(
1
)
Bei den Vorbereitungshandlungen zur Ermittlung des Wahlergebnisses prüft der Wahlvorstand, ob Wahlbriefe von Wahlberechtigten eingegangen sind, die bereits von der Online-Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Diese Wahlbriefe sind auszusondern und zu vernichten. In der Wahlniederschrift ist ein entsprechender Vermerk darüber aufzunehmen.
(
2
)
Nach Auszählung der Stimmen wird der Umschlag mit den Online-Wahlergebnissen geöffnet und das Wahlergebnis vom Wahlvorstand oder dem Gemeindekirchenrat gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 Ältestenwahlgesetz und unter Beachtung von § 19 Absatz 1 Satz 2 Ältestenwahlgesetz ermittelt und bekanntgegeben.
#§ 9
Online-Wahlvorstand
Das Konsistorium bestellt zur Vorbereitung und Durchführung der Online-Wahlmöglichkeit einen Wahlvorstand, der Zugriff auf alle Funktionen des Wahlmoduls und alle Funktionen des Online-Abstimmungstools hat. Mitglieder des Wahlvorstands stehen den Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden für Beratung und Unterstützung auch an dem von der Kirchenleitung festgelegten Wahltag zur Verfügung und sichern so die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
#§ 10
Datenschutz
Die in der Landeskirche geltenden Bestimmungen über die Einhaltung des Datenschutzes bleiben unberührt.
#§ 11
Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
#Berlin, den 13. Juni 2025 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof |
Nr. 75Kollektenplan 2026
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Vom 5. April 2025
#Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat gemäß Artikel 69 Absatz 2 Nummer 6 der Grundordnung den Kollektenplan 2026 am 5. April 2025 beschlossen:
Lfd. Nr. | Tag der Einsammlung | Kollektenzweck/Empfänger:in | Sammlungs- bereich |
1 | 1. Januar 2026 Neujahr | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
2 | 4. Januar 2026 2. So. n. d. Christfest | für die evangelische Suchthilfe und Hilfe für Menschen in Notlagen (je ½) | LK |
3 | 6. Januar 2026 Epiphanias | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
4 | 11. Januar 2026 1. So. n. Epiphanias | für die evangelischen Kindertagesstätten | LK |
5 | 18. Januar 2026 2. So. n. Epiphanias | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
6 | 25. Januar 2026 3. So. n. Epiphanias | für Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e. V. | LK |
7 | 1. Februar 2026 Letzter So. n. Epiphanias | für die Erinnerungs- und Begegnungsstätte Bonhoeffer-Haus e. V. | LK |
8 | 8. Februar 2026 Sexagesimae | für die von Cansteinsche Bibelanstalt in Berlin e. V. | LK |
9 | 15. Februar 2026 Estomihi | für die Weltgebetstagsarbeit (im Jahr 2027 100-Jahr-Feier) | LK |
10 | 18. Februar 2026 Aschermittwoch | für die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche (Kunstbeauftragter und Stiftung St. Matthäus je ½) | LK |
11 | 22. Februar 2026 Invokavit | für die Domseelsorge und für die evangelischen Beratungsstellen im Bereich der Paar- und Lebensberatung | LK |
12 | 1. März 2026 Reminiszere | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
13 | 8. März 2026 Okuli | für die Frauenarbeit, die Männerarbeit, die Familienbildung und das Projekt Leben in Vielfalt | LK |
14 | 15. März 2026 Lätare | für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland | EKD |
15 | 22. März 2026 Judika | für die Partnerkirchen in Afrika | LK |
16 | 29. März 2026 Palmsonntag | für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) | KiBa |
17 | 2. April 2026 Gründonnerstag | für die Arbeit des Interreligiösen Dialogs | LK |
18 | 3. April 2026 Karfreitag | für die Hospiz- und Trauerarbeit | LK |
19 | 5. April 2026 Ostersonntag | für die Stadtmission und Bahnhofsmissionen Berlin (⅔) sowie die Suppenküche und Bahnhofsmission Görlitz (⅓) | LK |
20 | 6. April 2026 Ostermontag | für besondere Projekte der evangelischen Jugendarbeit | LK |
21 | 12. April 2026 Quasimodogeniti | für die Bekämpfung von Kinderarmut und für Projekte zum Schutz und zur Begleitung von Kindern (je ½) | LK |
22 | 19. April 2026 Miserikordias Domini | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
23 | 26. April 2026 Jubilate | für die Umweltarbeit der Landeskirche | LK |
24 | 3. Mai 2026 Kantate | für die Kirchenmusik – kirchenmusikalische Aus- und Fortbildung | LK |
25 | 10. Mai 2026 Rogate | für die Partnerkirchen in Kuba und Osteuropa (je ½) | LK |
26 | 14. Mai 2026 Christi Himmelfahrt | für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland | EKD |
27 | 17. Mai 2026 Exaudi | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
28 | 24. Mai 2026 Pfingstsonntag | für das Bildungszentrum Talitha Kumi (½) und offene Kinder- und Jugendarbeit (Jugendsozialarbeit und sozialdiakonische Kinder- und Jugendarbeit je ¼) | LK |
29 | 25. Mai 2026 Pfingstmontag | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
30 | 31. Mai 2026 Trinitatis | für die Arbeit mit Sorben und Wenden und den Lebenshof Ludwigsdorf gGmbH (je ½) | LK |
31 | 7. Juni 2026 1. So. n. Trin. | für die Wohnungslosenhilfe und Arbeitslosenprojekte (je ½) | LK |
32 | 14. Juni 2026 2. So. n. Trin. | für die Krankenhausseelsorge und die offene Altenarbeit (je ½) | LK |
33 | 21. Juni 2026 3. So. n. Trin. | für die Gefängnisseelsorge und das Bibelmobil (je ½) | LK |
34 | 28. Juni 2026 4. So. n. Trin. | für die ökumenischen Begegnungen der Landeskirche | LK |
35 | 5. Juli 2026 5. So. n. Trin. | für die christlichen Pfadfinder:innen und die evangelische Schülerarbeit (je ½) | LK |
36 | 12. Juli 2026 6. So. n. Trin. | für die Missionarischen Dienste und die Partnerkirchen in Ostasien (je ½) | LK |
37 | 19. Juli 2026 7. So. n. Trin. | für das Gemeinschaftswerk Berlin-Brandenburg e. V. | LK |
38 | 26. Juli 2026 8. So. n. Trin. | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
39 | 2. August 2026 9. So. n. Trin. | für den kirchlichen Fernunterricht | LK |
40 | 9. August 2026 10. So. n. Trin. | für die Arbeit des Instituts Kirche und Judentum | LK |
41 | 16. August 2026 11. So. n. Trin. | für die Feuerwehrseelsorge und die Notfallseelsorge (je ½) | LK |
42 | 23. August 2026 12. So. n. Trin. | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
43 | 30. August 2026 13. So. n. Trin. | für die Telefonseelsorgen | LK |
44 | 6. September 2026 14. So. n. Trin. | für innovative, gemeindenahe diakonische Aufgaben und Projekte der Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen (Diakonie-Sonntag) | LK |
45 | 13. September 2026 15. So. n. Trin. | für die Arbeit des Förderkreis Alte Kirchen Berlin-Brandenburg e. V. | LK |
46 | 20. September 2026 16. So. n. Trin. | für die Himmlischen Höfe und die Freizeit- und Rüstzeitenheime der Landeskirche (je ½) | LK |
47 | 27. September 2026 17. So. n. Trin. | für das ökumenische Freiwilligenprogramm | LK |
48 | 4. Oktober 2026 Erntedankfest 18. So. n. Trin. | für Kirchen helfen Kirchen | LK |
49 | 11. Oktober 2026 19. So. n. Trin. | für besondere Aufgaben der Evangelischen Kirche in Deutschland | EKD |
50 | 18. Oktober 2026 20. So. n. Trin. | für die Jugendbildungsstätte und Rüstzeitenheim Helmut-Gollwitzer-Haus | LK |
51 | 25. Oktober 2026 21. So. n. Trin. | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
52 | 31. Oktober 2026 Reformationstag | für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werks und der Gossner Mission (je ½) | LK |
53 | 1. November 2026 22. So. n. Trin. | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
54 | 8. November 2026 Drittletzter So. des Kirchenjahres | für das ökumenische Frauenzentrum Evas Arche e. V. und das Stadtkloster Segen (je ½) | LK |
55 | 9. November 2026 | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
56 | 15. November 2026 Vorletzter So. des Kirchenjahres | frei nach Entscheidung des Kirchenkreises | KK |
57 | 18. November 2026 Buß- und Bettag | für die Stiftung zur Bewahrung Kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) | KiBa |
58 | 22. November 2026 Ewigkeitssonntag | für den Posaunendienst | LK |
59 | 29. November 2026 1. Advent | für die Arbeit mit Migrant:innen der Landeskirche, für den Flüchtlingsrat Berlin e. V. und für Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V. (je ⅓) | LK |
60 | 6. Dezember 2026 2. Advent | für die Arbeit mit Kindern | LK |
61 | 13. Dezember 2026 3. Advent | frei nach Entscheidung des Gemeindekirchenrats | KG |
62 | 20. Dezember 2026 4. Advent | für die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenen- bildung in Berlin-Brandenburg e. V. und die Ehrenamtsarbeit im ländlichen Raum (je ½) | LK |
63 | 24. Dezember 2026 Heiligabend | für Brot für die Welt | LK |
64 | 25. Dezember 2026 1. Christtag | für das Wichernkolleg des Evangelischen Johannesstift (½) und die Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche (Kunstbeauftragter und Stiftung St. Matthäus je ¼) | LK |
65 | 26. Dezember 2026 2. Christtag | für die Kirchenmusik mit besonderem Schwerpunkt Singen | LK |
66 | 27. Dezember 2026 1. So. n. d. Christfest | für die Arbeit des CVJM Ostwerk e. V. und des CVJM Schlesische Oberlausitz e. V. (je ½) | LK |
67 | 31. Dezember 2026 Altjahresabend | für die Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge | LK |
Den Gemeinden bzw. den Kirchenkreisen wird empfohlen, an Sonntagen, an denen die Gemeindekirchenräte bzw. die Kirchenkreise über den Kollektenzweck entscheiden, für folgende Zwecke zu kollektieren: | |||
für das Gustav-Adolf-Werk | LK | ||
für die Gossner Mission | LK | ||
für das Wichernkolleg des Johannesstifts | LK | ||
für den Kunstbeauftragten | LK | ||
für die Stiftung St. Matthäus | LK | ||
für die Kirchenmusik mit besonderem Schwerpunkt Singen | LK |
Erläuterungen zu den Sammlungsbereichen:
EKD | = | Evangelische Kirche in Deutschland (Sammlungszweck wird durch die EKD festgelegt) |
KG | = | Kirchengemeinde (Sammlungszweck wird durch Beschluss des Gemeindekirchenrats festgelegt) |
KK | = | Kirchenkreis (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Kreissynode festgelegt) |
LK | = | Landeskirche (Sammlungszweck wird durch Beschluss der Landessynode festgelegt) |
KiBa | = | Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland |
II. Bekanntmachungen
Nr. 76U r k u n d e
über die Vereinigung
der Evangelischen Nikodemus-Kirchengemeinde und der
Evangelischen Kirchengemeinde Martin-Luther Genezareth,
beide Evangelischer Kirchenkreis Neukölln
#über die Vereinigung
der Evangelischen Nikodemus-Kirchengemeinde und der
Evangelischen Kirchengemeinde Martin-Luther Genezareth,
beide Evangelischer Kirchenkreis Neukölln
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Evangelische Nikodemus-Kirchengemeinde und die Evangelische Kirchengemeinde Martin-Luther-Genezareth, beide Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, werden zu einer Kirchengemeinde vereinigt.
(
2
)
Die vereinigte Kirchengemeinde trägt den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Nord-Neukölln“. Sie ist Rechtsnachfolgerin der in Absatz 1 genannten Kirchengemeinden.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Berlin, den 27. Mai 2025 | ||
Az.: 1002-01:0785 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Nr. 77U r k u n d e
über die Veränderung der pfarramtlichen Verbindung
im Pfarrsprengel Alte Oder,
Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree
#über die Veränderung der pfarramtlichen Verbindung
im Pfarrsprengel Alte Oder,
Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
###§ 1
(
1
)
Die Evangelische Kirchengemeinde Wriezen/Oderland wird in den Pfarrsprengel Alte Oder eingegliedert.
(
2
)
Der Pfarrsprengel Alte Oder besteht aus den Evangelischen Kirchengemeinden Oderberg-Altglietzen, Oberbarnim-Nikolai und Wriezen/Oderland.
#§ 2
Die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinde Wriezen/Oderland werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Alte Oder übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Berlin, den 20. Mai 2025 | ||
Az.: 1002-01:0789 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Nr. 78U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Kolkwitz-Gulben und Papitz-Krieschow,
beide Evangelischer Kirchenkreis Cottbus,
zu einem Pfarrsprengel
#über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Kolkwitz-Gulben und Papitz-Krieschow,
beide Evangelischer Kirchenkreis Cottbus,
zu einem Pfarrsprengel
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368), beschlossen:
###§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Kolkwitz-Gulben und die Evangelische Kirchengemeinde Papitz-Krieschow, beide Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, werden dauernd zum Pfarrsprengel Kolkwitz-Papitz verbunden.
#§ 2
Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Kolkwitz-Gulben und die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Papitz-Krieschow werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kolkwitz-Papitz übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Berlin, den 10. Juni 2025 | ||
Az.: 1002-01:0786 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin |
Nr. 79Genehmigung von neuen Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:43/078Berlin, den 14. Mai 2025
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Perle der Lausitz, Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „1 Stern“, „2 Sterne“, „3 Sterne“ und „4 Sterne“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE PERLE DER LAUSITZ“. - Konsistorium Az.: 1312-03:81/255Berlin, den 20. Mai 2025
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Perleberg-Land, Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen „Kreuz“, „Kugelkreuz“ und „Christusmonogramm“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE GESAMTKIRCHENGEMEINDE PERLEBERG-LAND“. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/157Berlin, den 20. Mai 2025
Die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Umland, Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel mit den Beizeichen röm. „I“ und „II“ eingeführt. Die Umschrift lautet: „EV. PAUL-GERHARDT-KIRCHENGEMEINDE LÜBBEN UND UMLAND“.
Nr. 80Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
- Konsistorium Az.: 1312-03:43/078Berlin, den 14. Mai 2025Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Spremberg mit der Umschrift „EVANG. AUFERSTEHUNGSKIRCHENGEMEINDE SPREMBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Spremberg mit der Umschrift „EVANG. KREUZKIRCHENGEMEINDE SPREMBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Michael-Kirchengemeinde Spremberg mit der Umschrift „EV. MICHAEL-KIRCHENGEMEINDE SPREMBERG“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Klein Döbbern mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KLEIN DÖBBERN“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Cottbus, werden außer Geltung gesetzt.
- Konsistorium Az.: 1312-03:49/157Berlin, den 14. Mai 2025
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Heinersdorf mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HEINERSDORF“, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, wird außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:81/255Berlin, den 20. Mai 2025
Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Perleberg mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE PERLEBERG“, das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Dergenthin mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DERGENTHIN“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Schönfeld mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SCHÖNFELD“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Sükow mit der Umschrift „KIRCHENGEMEINDE SÜKOW“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Prignitz, werden außer Geltung gesetzt. - Konsistorium Az.: 1312-03:42/157Berlin, den 20. Mai 2025Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben mit der Umschrift „Evangelische Paul=Gerhardt=Kirchengemeinde Lübben“, das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Lübben-Land mit der Umschrift „EV. DREIFALTIGKEITSKIRCHE LÜBBEN-SPREEWALD“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Kirchengemeinde Niewitz mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NIEWITZ“, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, werden außer Geltung gesetzt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 81Ausschreibung von Pfarrstellen
- Im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum 1. Januar 2026 die Studienleitung (m/w/d) für die Arbeit mit Konfirmand:innen als (6.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 75 % Dienstumfang zu besetzen.Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.Das AKD ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), deren Auftrag es ist, die kirchliche Arbeit vor Ort zu fördern, ihre Qualität zu sichern und bei der Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte zu unterstützen. Es begleitet und gestaltet aktiv Veränderung und erprobt neue Formen gelebter Kirche.Aufgaben:Die Studienleitung hat den inhaltlichen Schwerpunkt in der Arbeit mit Konfirmand:innen in der EKBO.Folgende Aufgaben gehören dazu:
- konzeptionelle Begleitung, Vernetzung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Konfirmand:innen in den Kirchenkreisen,
- Vernetzung und fachliche Begleitung von Multiplikator:innen für die Arbeit mit Konfirmand:innen in den Kirchenkreisen,
- Begleitung und Unterstützung innovativer Arbeitsansätze und Projekte,
- Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitender in der Arbeit mit Konfirmand:innen,
- Mitarbeit im Team der Kinder- und Jugendarbeit im AKD,
- Entwicklung und Bereitstellung von Praxismaterialien,
- Mitwirkung bei der Ausbildung von Gemeindepädagog:innen (FS) sowie Vikar:innen.
Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge.Geboten wird:- ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben in der Verschränkung von Praxisentwicklung, Fortbildung und Beratung,
- die Möglichkeit zu kooperativer und zugleich eigenverantwortlicher Arbeit im Team,
- ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis und der Landeskirche sowie
- engagierte ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende in den Praxisfeldern in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf der Ebene der Landeskirche,
- Besoldung gemäß Besoldungsrechtsverordnung der EKBO bzw., im Fall privatrechtlicher Anstellung, Vergütung nach TV-EKBO.
Erwartet wird:- Praxiserfahrung und Handlungskompetenzen in der Arbeit mit Konfirmand:innen,
- Kompetenzen in konzeptionellen Grundfragen, zu Entwicklungsperspektiven sowie Didaktik und Methodik der Arbeit mit Konfirmand:innen sowie in der Jugendarbeit,
- Interesse am interdisziplinären Diskurs und an Vernetzung,
- Erfahrungen und Kompetenzen in Projektarbeit, konzeptionellem Arbeiten und Projektleitung,
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit,
- die Bereitschaft, sich hinter den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stellen, die Präventionsarbeit zu fördern, sich fortzubilden und andere zu qualifizieren.
Der Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienst, Goethestraße 27/30, 10625 Berlin.Weitere Auskünfte erteilen Jeremias Treu, E-Mail: j.treu@akd-ekbo.de sowie die Direktorin des Amts für kirchliche Dienste Kristina Augst, E-Mail: direktorin@akd-ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Referat 3.1, Frau Oberkonsistorialrätin Dr. Katrin Rudolph, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Amt für kirchliche Dienste in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AKD) ist zum 1. Januar 2026 die Studienleitung (m/w/d) für die Spiritualitätsarbeit als (11.) landeskirchliche Pfarrstelle mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.Das AKD ist die zentrale Fortbildungseinrichtung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), deren Auftrag es ist, die kirchliche Arbeit vor Ort zu fördern, ihre Qualität zu sichern und bei der Entwicklung zukunftsorientierter Konzepte zu unterstützen. Es begleitet und gestaltet aktiv Veränderung und erprobt neue Formen gelebter Kirche.Aufgaben:Der inhaltliche Schwerpunkt für die Studienleitung liegt auf der Fortführung und Weiterentwicklung der Spiritualitätsarbeit in der EKBO. Darüber hinaus sollen in einem klar begrenzten Umfang Angebote theologischer Bildung entwickelt und durchgeführt werden. Dabei kann an die Arbeit der vorherigen Stelleninhaberin gut angeknüpft werden und gleichzeitig sind eigene Akzentsetzungen erwünscht und möglich.Folgende Aufgaben gehören zu der Studienleitungsstelle:
- Langzeitfortbildung „geistliche Begleitung“ und Betreuung der AG geistliche Begleitung in der EKBO,
- konzeptionelle Weiterführung und -entwicklung der „ökologischen Spiritualität“,
- Vernetzung der spirituellen Projekte innerhalb der EKBO,
- inhaltliche Gestaltung und Durchführung von praxisrelevanten theologischen Fachtagen und Workshops, die einer vertieften theologischen Reflexion von Gegenwartsfragen dienen.
Gesucht wird eine Pfarrerin, ein Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder ein ordinierter Gemeindepädagoge.Geboten wird:- ein interessantes Tätigkeitsfeld mit spannenden Entwicklungsaufgaben in der Verschränkung von Praxisentwicklung, Fortbildung und Beratung,
- die Möglichkeit zu kooperativer und zugleich eigenverantwortlicher Arbeit im Team,
- ein kollegiales Umfeld im AKD und in anderen Bezügen kirchlicher Praxis und der Landeskirche sowie
- Besoldung gemäß Besoldungsrechtsverordnung der EKBO bzw., im Fall privatrechtlicher Anstellung, Vergütung nach TV-EKBO.
Erwartet wird:- Praxiserfahrung und Handlungskompetenzen in Spiritualitätsarbeit und/oder „geistlicher Begleitung“,
- Interesse am interdisziplinären Diskurs und an Vernetzung,
- Erfahrungen und Kompetenzen in Projektarbeit, konzeptionellem Arbeiten und Projektleitung,
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit,
- die Bereitschaft, sich hinter den Verhaltenskodex der EKBO zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu stellen, die Präventionsarbeit zu fördern, sich fortzubilden und andere zu qualifizieren.
Der Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste, Goethestraße 27/30, 10625 Berlin.Weitere Auskünfte erteilen Andrea Richter, E-Mail: a.richter@akd-ekbo.de, sowie die Direktorin des Amts für kirchliche Dienste Kristina Augst, E-Mail: direktorin@akd-ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Referat 3.1, Frau Oberkonsistorialrätin Dr. Katrin Rudolph, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Halensee, Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, ist ab 1. Dezember 2025 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die Evangelische Kirchengemeinde Halensee ist eine Gemeinde in der Region Mitte des Evangelischen Kirchenkreises Charlottenburg-Wilmersdorf, in der verschiedene Perspektiven, verschiedene Hintergründe und verschiedene Lebensrealitäten zusammenkommen.In der Region Mitte suchen die Gemeinden Am Hohenzollernplatz, Aue, Daniel, Halensee und Vaterunser neue Wege der Zusammenarbeit, um kirchliches Leben im Zentrum des Bezirks langfristig zu ermöglichen. Die Herausforderungen des notwendigen Transformationsprozesses möchte die Gemeinde als Chancen nutzen, gemeindliches Leben im lokalen und sozio-kulturellen Kontext auch in Zukunft nahe an den Menschen zu gestalten. Dafür werden die Pfarrerinnen und Pfarrer der Region eng abgestimmt gemeinsam mit den Gemeindekirchenräten ihre Arbeit organisieren. Auch eine gemeinsame Geschäftsführung außerhalb des Pfarrdienstes und die Bildung eines Pfarrsprengels sind in Diskussion.Die Kirchengemeinde Halensee kann eine große Bandbreite im Gemeindeleben ermöglichen: vom Kindergottesdienst, dem rege besuchten Sonntagsgottesdienst und den Passionsandachten über die Konfirmand:innenarbeit und die Junge Gemeinde, die Laib-&-Seele-Ausgabestelle und den Bibelkreis bis hin zum Senior:innencafé, dem Besuchsdienst und dem Projektchor. Dabei orientiert sie sich an der Gemeinde vor Ort und dem sie umgebenden Kiez, möchte zukünftig aber auch verstärkt regionale Formen der kirchlichen Arbeit mitentwickeln.Gemeinsam möchte die Gemeinde Aufbruch gestalten und Menschen für die christliche Botschaft und Gemeinschaft begeistern, wofür nicht zuletzt der neugebaute Hochmeister-Pavillon steht, der als moderner Anbau an die Kirche Raum für neue Begegnungen und neue Veranstaltungen schaffen soll, die transparent in den umgebenden Kiez strahlen.Prägend für die Gemeinde ist, dass sich haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende auf Augenhöhe begegnen, was sich im gelebten Priestertum aller Getauften und Glaubenden zeigt, indem auch Ehrenamtliche mit theologischen Aufgaben betraut werden.Die Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmand:innen in Form einer aktiven Jungen Gemeinde, Konfirmand:innenfahrten, dem Theaterprojekt „Erinnern und nicht vergessen“ zur Erinnerung an die Schrecken des Nationalsozialismus und zahlreiche weitere Theater- und Musicalprojekte sowie die Kirchenmusik mit den verschiedenen Chören, dem Rhapsody-Festival und der musikalischen Ausgestaltung von Veranstaltungen und Festen sind tragende Säulen der gemeindlichen Arbeit.Die Gemeinde, der Gemeindekirchenrat und die Partner und Partnerinnen in der Region freuen sich auf eine Pfarrperson, die sich mit ihren Interessen, Schwerpunkten und Initiativen einbringt.Gemeinsam wollen die Beteiligten Bewährtes und Neues gestalten, am Reich Gottes bauen und das Evangelium in Wort und Tat verkünden.Dazu freut sich die Gemeinde auf eine Pfarrperson, die
- Freude am Gestalten und Ausprobieren von bewährten und neuen Formaten und Ideen hat und auch die Reformprozesse gestaltet, organisiert und begleitet,
- mit Engagement die Zusammenarbeit in der Region Mitte gestaltet und in die Region wirkt,
- gern im Team mit anderen Pfarrerinnen und Pfarrern zusammenarbeitet,
- Ansprechperson für Menschen aus verschiedenen Zusammenhängen und mit verschiedenen Hintergründen ist und sie einbindet und begeistert,
- Freude an der Gestaltung und Feier von Gottesdiensten, Abendmahl und Kasualien hat,
- Freude am Predigen und ein reges theologisches Interesse hat,
- zur kollegialen, multiprofessionellen Gemeindeleitung zusammen mit dem Gemeindekirchenrat bereit ist. Bis zu einer regionalen Lösung ist das auch mit Geschäftsführungsaufgaben verbunden.
Eine Dienstwohnung ist vorhanden.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Timo Wolff, Telefon: 0163/8612903, E-Mail: wolff@kirchengemeinde-halensee.de, der Pfarrer der Kirchengemeinde Halensee Joachim Krätschell, Telefon: 030/8916964, E-Mail: kraetschell@kirchengemeinde-halensee.de, sowie der Superintendent des Kirchenkreises Carsten Bolz, Telefon: 030/8730478, E-Mail: suptur@cw-evangelisch.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Rahnsdorf-Schöneiche, Evangelischer Kirchenkreis Berlin-Süd-Ost, ist ab 1. August 2025 durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Der Pfarrsprengel besteht aus den Evangelischen Kirchengemeinden Schöneiche und Berlin-Rahnsdorf. Der Dienst der Pfarrstelle ist überwiegend für die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf bestimmt.Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf befindet sich im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und liegt im schönen Südosten Berlins, direkt am Müggelsee. Ihr gehören rund 1.300 Gemeindeglieder an. Mit der über 100 Jahre alten Taborkirche auf dem zentral gelegenen Taborkirchplatz, der Dorfkirche im alten Fischerdorf und der Waldkapelle Hessenwinkel sowie dem gut ausgestatteten Gemeindehaus, der Pfarr-Villa und der gemeindeeigenen Kita „Arche Noah“ verfügt sie über ein attraktives Ensemble für die Gemeindearbeit. Im Untergeschoss der Pfarr-Villa befinden sich Jugendräume und das Gemeindebüro, die Wohnungen der oberen Etagen sind zurzeit vermietet, die dort befindliche Pfarrwohnung wird bei Bedarf jedoch zur Verfügung stehen.Im Einzugsgebiet der Kirchengemeinde gibt es eine Wohnstätte der Stephanus-Stiftung für Senior:innen und Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, eine Grundschule, weitere Kitas, eine Senior:innenwohnanlage mit Diakoniestation und trotz der ruhigen Stadtrand-Wohnlage alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Lebens. Eine Evangelische Grundschule befindet sich im benachbarten Berlin-Friedrichshagen, ein Evangelisches Gymnasium in Berlin-Köpenick. Durch den S-Bahnanschluss ist auch die Nähe zur Berliner City gegeben.Mit der Nachbarschaftsgemeinde Schöneiche verbindet die Gemeinde seit vielen Jahren eine enge Partnerschaft, die sich in gemeinsamen Rüstzeiten, regelmäßigem Kanzeltausch und der Zusammenarbeit beider Gemeindekirchenräte und verschiedener Gruppen ausdrückt. Die Schöneicher Pfarrstelle wurde vor gut einem Jahr neu besetzt, Steffi Jawer ist seit Februar 2024 die Schöneicher Pfarrerin. Die Partnerschaft mit der Nachbarschaftsgemeinde steht seit 1. September 2024 mit der Bildung eines Pfarrsprengels auf einer rechtlichen Grundlage.Zum Dienst gehört die Erteilung von zwei Stunden Religionsunterricht in der Woche.Die Gemeinden wünschen sich eine offene, freundliche Persönlichkeit,
- die mit Freude Gottesdienste vorbereitet und feiert und dabei auch gern im Team arbeitet,
- die lebensnah und lebendig predigt,
- die Menschen liebevoll seelsorglich begleitet und eine authentische Spiritualität ausstrahlt,
- die willens und in der Lage ist, in herausfordernden Zeiten und Situationen Führungsverantwortung mit zu übernehmen,
- die offen für die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde ist und bereit ist, sich auf Strukturveränderungen einzulassen, sie mitzugestalten,
- der eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Pfarr-Team wichtig ist,
- die neue Ehrenamtliche gewinnt und wertschätzend begleitet,
- die Lust und Begeisterung hat, den Facettenreichtum der Gemeinde zu entdecken und mit ihr einen gemeinsamen Neuanfang startet.
Hierauf darf sich die neue Pfarrperson freuen:- eine lebendige Gemeinde, die auch an Outdoor- und Streaming-Gottesdiensten gewachsen ist,
- ein hauptamtliches Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirchenmusik, der Kita und dem Büro,
- die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie die Arbeit in einer aktiven Jungen Gemeinde,
- Sängerinnen und Sänger in verschiedenen Chören sowie auf den Klang der Bläserinnen und Bläser,
- zahlreiche gemeindliche Gruppen, die Unterstützung bieten und sich auf die Zusammenarbeit mit ihr und die Impulse von ihr freuen,
- vielfältige Menschen in Freundeskreisen und Initiativen und
- auf einen erwartungsfrohen und engagierten Gemeindekirchenrat.
Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Helmut Zeddies, E-Mail: helmut.zeddies@gemeinsam.ekbo.de.Weitere Informationen zur Gemeinde finden sich unter www.kirchen-rahnsdorf-schoeneiche.de.Eine Pfarrdienstwohnung ist zurzeit nicht vorhanden.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Martin-Luther-Genezareth, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, ist zum 1. Oktober 2025 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Mit rund 6.100 Gemeindemitgliedern ist die Gemeinde eine der größeren im Kirchenkreis Neukölln – lebendig, vielfältig und mitten in Berlin. Zum 1. Januar 2026 fusioniert die Gemeinde mit der benachbarten Kirchengemeinde Nikodemus (1.750 Gemeindeglieder) zur Evangelischen Kirchengemeinde Nord-Neukölln.Die Gemeinde sucht eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der gemeinsam mit den Gemeinden diesen spannenden Weg gestaltet.Hauptstandort der Gemeinde ist die Martin-Luther-Kirche – ein offenes Haus mitten im lebendigen und vielfältigen Kiez von Nord-Neukölln: mit lebendigen Gottesdiensten, einem aktiven Senior:innenkreis, Jugendarbeit, starker Ehrenamtskultur und einem breiten Angebot an sozialen und kulturellen Aktivitäten. Hier ist ein geistliches Zentrum mit vielfältiger Gemeindearbeit, Jugend- und Senior:innenarbeit, musikalischen Formaten, sozialdiakonischen Projekten und zwei Kindertagesstätten. Zahlreiche Gruppen und Kreise prägen das alltägliche Miteinander – mit Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen, Interessen und Lebenslagen. Hier wird Gemeinschaft aktiv gelebt: durch Begegnung, Gespräche, Kreativität, Bewegung und geteilten Glauben.Die Arbeit findet darüber hinaus an zwei weiteren Standorten statt, die in Kooperation mit dem Kirchenkreis als kirchliche Orte entwickelt und profiliert werden und das gemeindliche Leben bereichern:Die Genezarethkirche/Startbahn ist ein seit 2021 etablierter, kreativer, dynamischer Ort mitten im Schillerkiez, mit spirituellen, gesellschaftspolitischen und kulturellen Impulsen. In Kooperation mit der Startbahn wird dort vor allem die Arbeit mit Kindern und Familien, etwa mit der Kirche Kunterbunt, einer Krabbelgruppe, einer Familienzeit am Nachmittag und der sogenannten Tanzinsel, einer barrierefreien Tanzveranstaltung, gestaltet.Die Nikodemus-Kirche entwickelt sich als neuer kirchlicher Ort seit dem 1. Januar 2025.Erst kürzlich wurde die Community-Etage des dort ansässigen Interkulturellen Zentrums des Kirchenkreises neu eingeweiht. Darüber hinaus prägen die kirchenmusikalische Arbeit und eine weitere evangelische Kita sowie die sich wandelnde Kulturkirchenarbeit diesen Ort.Die Ausgestaltung der Pfarrstelle ist geprägt durch:
- die Mitgestaltung und Feier von lebendigen, vielfältigen Gottesdiensten,
- einen Schwerpunkt in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren,
- die Zusammenarbeit mit einem engagierten Team aus zwei weiteren Pfarrpersonen (je 100 %), einem Diakon (100 %), einer Gemeindepädagogin (derzeit 50 %), einer Kirchenmusikerin (derzeit 70 %), einem Gemeindemanager (70 %), einem Gemeindeassistenten (75 %), einer Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit (50 %) und einer Wirtschaftskraft (50 %),
- die enge Kooperation mit den Teams an den kirchlichen Orten Genezareth und Nikodemus, an denen weitere Pfarrpersonen und Mitarbeitende tätig sind,
- die aktive Gestaltung kirchlichen und diakonischen kirchlichen Lebens im Norden Neuköllns,
- einen gut aufgestellten Kirchenkreis mit starker kollegialer und inhaltlicher Zusammenarbeit sowie Unterstützung in wichtigen Bereichen, u. a. durch Gemeinde- und Organisationsberatung.
Hierdurch macht die neue Pfarrperson die Pfarrstelle zu etwas Besonderem:- die Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher Generationen – vom Senior:innenkreis bis zur Kinderkirche,
- Teamfähigkeit, Innovationsfreude und die Fähigkeit, ehrenamtliches Engagement zu begleiten und zu fördern,
- eine offene, nahbare Persönlichkeit, die auf Augenhöhe mit anderen arbeitet, im Alltag mit anpackt und die Gemeinde als gemeinsames Projekt versteht,
- die Freude daran, die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, kirchlichen Orten und diakonischen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen in der Region zu fördern und gemeinsam zu gestalten,
- das Engagement für einen achtsamen Fusions- und Kooperationsprozess im Norden Neuköllns, der durch Beratung begleitet wird.
Leider kann derzeit keine Pfarrdienstwohnung gestellt werden. Gemeinde und Kirchenkreis unterstützten bei Bedarf bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904-140, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de, Pfarrer Alexander Pabst, Telefon: 0151/23787510, E-Mail: alexander.pabst@mlg-neukoelln.de, sowie die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Monika Krauth, E-Mail: monika.krauth@mlg-neukoelln.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Im Norden Spandaus, Kirchenkreis Spandau, ist voraussichtlich ab 1. Januar 2026 mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Die Gemeinde reicht seit der Vereinigung zweier Gemeinden am 1. Januar 2025 vom interkulturellen Lutherkiez bis zum idyllischen Stadtforst und zur Havel. Zu ihr gehören ca. 7.300 Gemeindeglieder. Gottesdienste werden in der Wichern- und Lutherkirche, dem Paul-Schneider-Haus und dem Gemeindezentrum Radeland sowie in sieben Senior:inneneinrichtungen gefeiert.An die Gemeinde angegliedert sind auch zwei Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kirchenkreises.Hauptamtlich sind in der Gemeinde zwei Pfarrkolleginnen (100 %), zwei Kirchenmusiker:innen (zusammen 125 %), eine Diakonin für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (100 %), drei Küsterinnen (zusammen 100 %) und zwei Haus- und Kirchwarte (150 %) tätig. Die Gemeinde strebt an, eine Geschäftsführungsstelle zu besetzen, die in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarrteam agieren soll.Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde des Evangelischen Johannesstifts sowie mit dem Kirchenkreis Spandau. Sie bilden gemeinsam die Region Nord des Kirchenkreises und gestalten gemeinsam den Konfirmand:innenunterricht sowie je ein jährliches Sommerfest und Tauffest an der Havel.Die Kirchengemeinde Im Norden Spandaus ist eine lebendige Gemeinde, die von vielen Menschen ehrenamtlich mitgestaltet wird. Sie ist durch die Vielfalt der Gottesdienste, Gruppen- und Projektangebote ein Ort der Begegnung. Im Nachbarschaftszentrum Paul-Schneider-Haus findet in Kooperation mit dem Gemeinwesenverein Haselhorst sozialdiakonische Arbeit statt.Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bzw. eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen (m/w/d), die oder der
- Interesse an der Schwerpunktarbeit im interkulturellen Kiez und an Vernetzung in der Nachbarschaft hat,
- Freude an der Verkündigung hat und bereit ist, Gemeinde kreativ weiterzudenken,
- Wertschätzung für Teamarbeit mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden mitbringt,
- Bereitschaft zur vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit im Pfarrteam einbringt,
- Menschen in ihren Stärken und Begabungen wahrnimmt und sie ermutigt, sich in der Gemeinde zu engagieren und eigenverantwortlich zu handeln und
- die Zusammenarbeit mit dem Gemeindekirchenrat verantwortungsvoll wahrnimmt.
Die Kirchengemeinde bietet Gestaltungsspielraum und steht neuen Ideen aufgeschlossen gegenüber. Das Zusammenwachsen beider Gemeindeteile ist im Fluss.Eine Dienstwohnung ist im Gemeindeteil Luther vorhanden und soll bezogen werden.In der Nachbarschaft befinden sich mehrere Grundschulen und weiterführende Schulen, beispielsweise die Schulen im Evangelischen Johannesstift.Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung des Religionsunterrichts im Umfang von wöchentlich einer Schulstunde.Es besteht voraussichtlich die Option, die Pfarrstelle ab 2029 auf eine 100 %-Stelle zu erweitern.Informationen über die Gemeinde finden sich unter www.evangelisch-nordspandau.de.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzenden des Gemeindekirchenrats Sonja Martin, Telefon: 0176/95681565, und Thomas Zissel, Telefon: 0175/5593261, der geschäftsführende Pfarrer Karsten Dierks, Telefon: 0151/11573503, und Superintendent Florian Kunz, Telefon: 030/322944310.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (3.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kirche in Friedenau, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum 1. September 2025 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Zum Pfarrsprengel Kirche in Friedenau gehören die Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten und die Evangelische Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde. Dienstort ist die Evangelische Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde.Die Kirchengemeinde liegt im bürgerlich geprägten Schöneberger Ortsteil Friedenau-Ost im Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg. Der von vielen Familien und Künstler:innen sowie Literat:innen bewohnte grüne Ortsteil verfügt über eine sehr gute Anbindung an S-Bahn, U-Bahn sowie an den Busverkehr.Der Pfarrsprengel bietet schwerpunktmäßig im Gebiet der Evangelischen Philippus-Nathanael-Kirchengemeinde:
- ein lebendiges Gemeindeleben mit vielfältigen Veranstaltungen und Gruppen,
- zwei verschiedene Sakralräume, die sich zur Profilierung vielfältiger Formate eignen,
- zwei Kitas in gemeindlicher Trägerschaft,
- ein multiprofessionelles Team in der Kirchengemeinde (Kirchenmusiker 70 %, Küsterin 75 %, Hauswart 50 %) sowie im neugegründeten Sprengel (80 % und 100 % Pfarrstellen, Kirchenmusiker 100 %, Jugendmitarbeiter 35 %, Familien- und Kinderarbeit 50 %, Küsterin 75 %, Haus- und Kirchwart 50 %, Senior:innenarbeit 75 %),
- wachsende Chöre (Kinderchor und Gemeindechor durch die Arbeit des engagierten Kantors),
- ein ehrenamtlich organisiertes Gottesdienstangebot („Sing & Pray“, „Sonntagslob“, Lektor:innen, Prädikant:innen),
- ein hochmotiviertes Team von Ehrenamtlichen,
- eine sozial orientierte Gemeinde (Gemeindesiegel als „Faire Gemeinde“ seit 2024),
- diakonisches Engagement im Projekt „Ukraine-Hilfe“,
- eine geräumige Dienstwohnung am Grazer Platz.
Der Pfarrsprengel wünscht sich eine Pfarrperson, die- als Seelsorger:in Menschen offen und zugewandt begegnet,
- das Leben der Gemeinde engagiert begleitet und mitgestaltet,
- Freude und Kreativität bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten mitbringt, die verschiedene Generationen ansprechen,
- die Arbeit der Ehrenamtlichen würdigt, sie unterstützt und ihre Anregungen wertschätzend aufgreift,
- regional denkt und teamfähig arbeitet,
- gemeinsam mit den engagierten Kirchenältesten in der Gemeindearbeit eigene Akzente setzt und das Zusammenwachsen in der Region fördert,
- die Bereitschaft mitbringt, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Pfarrsprengel inhaltlich und konzeptionell weiterzuentwickeln,
- Freude daran hat, neue Wege auszuprobieren, und sich für die Weiterentwicklung des Pfarrsprengels begeistert,
- Sensibilität für die Prävention sexualisierter Gewalt in die Arbeit einbringt und das Schutzkonzept der Gemeinde mitträgt.
Die ökumenische Orientierung der Gemeinde zeigt sich am Standort Philippus in der Gastgeberschaft für die Eritreisch-Orthodoxe-Gemeinde. Am Standort Nathanael nutzt die Ukrainisch-Orthodoxe-Gemeinde die Kirche und das Gemeindehaus für ihren Gemeindeaufbau. Schließlich trifft sich eine koreanische Gemeinde zu Gottesdiensten und Bibelstunden im Gemeindehaus.Die Gebäude der Gemeinde sind die große neogotische Nathanael-Kirche aus dem Jahr 1903 auf dem Grazer Platz und, benachbart, das Gemeindehaus mit Kita und ein Wohnhaus. In der Friedenauer Stierstraße bildet die helle, nachkriegsmoderne Philippus-Kirche mit zeltförmiger Architektur aus dem Jahr 1962 mit Gemeinde- und Wohnhaus, Kita sowie der Tagespflege der Diakonie einen gemeinsamen Campus.Informationen zur Kirchengemeinde sind über die Internetseite www.philippus-nathanael.de abrufbar, zum Pfarrsprengel „Kirche in Friedenau“ unter der URL: https://t1p.de/kirche-in-friedenau.Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Klaus-Michael Puls, E-Mail: puls@kirche-in-friedenau.de, der Vorsitzende des Pfarrsprengelrats Kirche in Friedenau Fritz Bauer, Telefon: 0152/37354641, E-Mail: bauer@zgh-friedenau.de, sowie der Superintendent des Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610, E-Mail: suptur@ts-evangelisch.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (4.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Kirche in Friedenau, Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum 1. November 2025 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Der Pfarrsprengel Kirche in Friedenau besteht aus den Evangelischen Gemeinden Zum Guten Hirten und Philippus-Nathanael. Dienstort der Pfarrstelle ist die Evangelische Kirchengemeinde Zum Guten Hirten.Die Gemeinde in der RegionDie Kirchengemeinde Zum Guten Hirten befindet sich in der Tempelhof-Schöneberger Bezirksregion „Friedenau West“. Die 132 Jahre alte Kirche Zum Guten Hirten auf dem Friedrich-Wilhelm-Platz ist das städtebauliche Zentrum Friedenaus. Zum baulichen Ensemble der Gemeinde gehören das denkmalgeschützte Gemeinde- und Pfarrhaus (1913), eine Altbauvilla (heute die gemeindeeigene Kita) und ein großer Gemeindegarten (z. T. Kita-Hof). Die familienfreundliche Region ist geprägt durch Altbauten mit Vorgärten, viele Kinderspielplätze, Cafés, Kultur- und Dienstleistungseinrichtungen sowie durch fünf große Schulgebäude aller Schultypen.Veränderungen in der sozialen Infrastruktur entstehen durch das neue Wohnquartier „Friedenauer Höhe“ und die steigenden Wohnungskosten. Im Gemeindegebiet liegt auch der bekannte städtische „Künstler-Friedhof“ Stubenrauchstraße.Die GemeindearbeitDie Gemeinde hat 4.400 Mitglieder (ca. 15 % der Wohnbevölkerung) und feiert im Kirchenjahr ca. 80 gut besuchte Gottesdienste und 30 Kindergottesdienste. Durchschnittlich gibt es 40 Taufen, 60 Konfirmationen, zehn Trauungen und 40 Bestattungen.Die konfliktreiche Gemeindegeschichte prägt die Haltung von selbstbewussten und mit ihrer Gemeinde z. T. lebenslang verbundenen ca. 300 Ehrenamtlichen. Eine große Bedeutung hat dabei die in den 60er-Jahren gegründete Bündische Jugend, die jährlich das größte Friedenauer Stadtteilfest rund um die Kirche organisiert. Über die Grenzen Friedenaus hinaus bekannt ist auch das seit 33 Jahren bestehende Nachtcafé, eine ehrenamtliche Initiative für obdachlose Menschen.Die Schwerpunkte der Gemeindearbeit liegen im Kinder-, Jugend- und Familienbereich, in der Senior:innenarbeit sowie in der Kirchenmusik (eine große Kantorei, zwei kleinere Chöre für Kinder und Senior:innen, ein Posaunenchor). Zum Schutz vor sexualisierter Gewalt hat die Gemeinde ein Präventionskonzept erarbeitet.In der Gemeinde gibt es
- einen engagierten und relativ jungen Gemeindekirchenrat,
- ein gutes Team von beruflich Mitarbeitenden in den Bereichen Kirchenmusik (A-Kantorin), Kinder- und Familienarbeit (0,63), Jugendarbeit (0,3), Senior:innenarbeit (0,75), Küsterei (0,75), Haus- und Kirchwart (0,5), Kita (15),
- bis Ende Juli 2026 einen Pfarrkollegen (100 %) und am Dienstort Philippus-Nathanael eine zu besetzende Pfarrstelle (100 %). Im Pfarrsprengel stehen ab August 2026 weitere Mittel für eine Pfarrstelle mit 80 % Dienstumfang zur Verfügung,
- eine gute Kooperation im Pfarrsprengel und mit dem Kirchenkreis, v. a. im Bereich der Konfirmand:innenarbeit,
- ökumenische Partnerschaften mit einer koreanischen Gemeinde vor Ort und einer Gemeinde in Tansania; verlässliche Kontakte zur katholischen Gemeinde in der Region,
- eine tagesaktuell gepflegte Homepage, einen Newsletter und derzeit noch einen Gemeindebrief,
- ein Gemeindebaukonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Immobilienwerk im KVA weiterentwickelt werden soll,
- eine Dienstwohnung (150 m², 2. Stock) im Pfarrhaus.
Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrperson,- die mit kommunikativem Geschick, theologischer Kompetenz und guter Organisationsfähigkeit die pfarrdienstlichen Leitungsaufgaben wahrnimmt,
- die im Kontakt mit Menschen aller Lebenssituationen sensibel und sprachfähig ist,
- die sich in gemeindliche Prozesse, Projekte und Gemeindegremien beteiligungswillig und ergebnisorientiert einbringt,
- die Ehrenamtliche gewinnen und begleiten kann,
- die besonders in der digitalen Kommunikation versiert ist.
Weitere Informationen finden sich unter www.zum-guten-hirten-friedenau.de und zum Pfarrsprengel unter https://t1p.de/kirche-in-friedenau.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Claudia Bühler, E-Mail: buehler@zgh-friedenau.de, der Vorsitzende des Pfarrsprengelrats Fritz Bauer, E-Mail: bauer@zgh-friedenau.de, und Superintendent Michael Raddatz, E-Mail: suptur@ts-evangelisch.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Alt-Tempelhof und Michael (ATM), Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, ist zum 1. September 2025 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Die Kirchengemeinde ist eine vielseitige, lebendige Gemeinde mit zwei Gemeindehäusern und drei Kirchen, in denen sonntäglich abwechselnd Gottesdienste in verschiedenen Stilen stattfinden. Zur Gemeinde gehören knapp 5.000 Gemeindeglieder. In der Gemeinde befinden sich das Jugendzentrum „Café Albrecht“ und das vom Kirchenkreis getragene queere Jugendzentrum „QueerBase“. Daneben besteht eine reiche kirchenmusikalische Tradition. Angegliedert ist eine Kindertagesstätte in Trägerschaft des Evangelischen Kitaverbands Mitte-West.Neben den beiden Pfarrstellen gibt es zurzeit einen Kirchenmusiker in der Region Tempelhof, einen Diakon für die Arbeit mit älteren Erwachsenen und Senior:innen, eine Diakonin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, eine Küsterin und einen Haus- und Kirchwart sowie über 100 engagierte Ehrenamtliche.Das Pfarramt wird von der gesamten Gemeinde, dem Kirchenkreis und einem großen, tatkräftigen und fröhlichen Gemeindekirchenrat unterstützt und gefördert.Dazu zählen:
- die Zusammenarbeit mit einer aktiven Vorsitzenden, einem Pfarrkollegen und einem Geschäftsführungsteam,
- Der Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg ist bekannt für seine progressive und innovative Ermöglichungskultur.
- Eine Pfarrdienstwohnung steht zum sofortigen Bezug zur Verfügung.
- Die Gemeinde legt Wert darauf, als „Kirche im Kiez“ auch mit kommunalen Institutionen zu kooperieren, sich in den Sozialraum zu öffnen. Deswegen ist die Gemeinde gut vernetzt. Der Kiez bietet eine sehr gute Infrastruktur und ist verkehrsmäßig gut angebunden.
Was auf die neue Pfarrperson zukommt:Die Gemeinde steht vor umfangreichen, aber spannenden Herausforderungen:- Der Gebäudebestand muss erheblich reduziert werden. Damit einher geht notwendigerweise eine konzeptionelle Neuausrichtung der Gemeindearbeit.
- Der gegenwärtige Personalbestand wird nicht zu halten sein.
- Die regionale kirchenmusikalische Arbeit muss sich neu finden.
Die Kirchengemeinde wünscht sich von der Bewerberin oder dem Bewerber:- Durchsetzungsvermögen und Leitungskompetenz und die Bereitschaft, kollegial und diplomatisch Prozesse voranzubringen,
- Freude an neuen Ausdrucksformen von Gottesdienst und Kirche,
- Gestaltung des Konfirmand:innenunterrichts mit Teamer:innen und in Kooperation mit der Diakonin als eine der Aufgaben,
- ein kontaktfreudiges, offenes und kommunikatives Wesen,
- die Fähigkeit, Menschen für Ehrenämter zu gewinnen und Aufgaben sinnvoll zu delegieren,
- die Fähigkeit zu einer Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und dem Kirchenkreis, ohne die Gemeinde aus dem Blick zu verlieren.
Weitere Informationen über die Gemeinde finden sich auf www.atm-evangelisch.de.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Karin Broll, E-Mail: gkr@atm-evangelisch.de, Pfarrer Köppen, Telefon: 030/79745950, E-Mail: pfarrer.koeppen@atm-evangelisch.de, und der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg Michael Raddatz, Telefon: 030/755151610, E-Mail: superintendentur@ts-evangelisch.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming ist die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung ab 1. September 2025 mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.Die Stelle hat drei Schwerpunkte:
- Vertretungsdienste, die in Vakanzsituationen unterstützen (Gottesdienste und Kasualien): unterwegs zu den Menschen und schönen Kirchen des Kirchenkreises,
- Arbeit mit Senior:innen: Anknüpfen an bestehende Netzwerke und Gestalten eigener Ideen,
- Begleitung von Lektor:innen und Prädikant:innen: ausbilden, weiterbilden, das gottesdienstliche Leben bereichern. Auch hier kann die neue Pfarrperson auf vorhandene Strukturen aufbauen, um eigene Impulse zu entwickeln.
Von den Aufgaben der Geschäftsführung ist die künftige Stelleninhaberin oder der künftige Stelleninhaber entbunden. Einsatzorte und Aufgaben werden jeweils in Absprache mit der Superintendentin oder dem Superintendenten bestimmt. Ein Wohnungswechsel in den Bereich des Kirchenkreises ist nicht unbedingt erforderlichDer Kirchenkreis Zossen-Fläming grenzt an den südlichen Berliner Stadtrand an und bietet mit der Unterschiedlichkeit seiner Gemeinden – im Norden im Speckgürtel Berlins bis hin zum ländlichen Süden – ein breites Spektrum an Einblicken in die kirchliche Realität. Der Pfarrkonvent ist geprägt von einer kollegialen Atmosphäre, die Handlungsfelder der Arbeit mit Kindern und Familien, Jugendlichen und der Musik gewährleisten eine sinnvolle Unterstützung der gemeindlichen Arbeit sowie innovative kreiskirchliche Projekte.Bewerber:innen sind Pfarrerin oder Pfarrer bzw. ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierter Gemeindepädagoge.Sie bringen mit:- Freude an der Begleitung von Menschen und
- sind dabei praxisorientiert und neugierig auf Einblicke in unterschiedliche gemeindliche Wirklichkeiten,
- Führerschein Klasse B mit Pkw.
Der Kirchenkreis bietet:- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen,
- Begleitung in der Organisation der Dienste,
- fachliche und kollegiale Unterstützung,
- ein Büro, das zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Auskünfte erteilt der stellvertretende Superintendent des Kirchenkreises Nico Steffen, Telefon: 033766/62262 oder 0160/98426731.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Zehdenick, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab 1. Oktober 2025 mit 50 % Dienstumfang neu zu besetzen.Im weiten, seenreichen Gebiet nördlich der Havelstadt Zehdenick (Landkreis Oberhavel) freuen sich etwa 550 Gemeindeglieder auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine ordinierte Gemeindepädagogin oder einen ordinierten Gemeindepädagogen, welche:r das Leben der Menschen in den Dörfern mit ihren Traditionen, Besonderheiten und Aufbrüchen teilen, mitgestalten und seelsorglich begleiten möchte. Zur Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Zehdenick Land gehören neun Kirchen in schönster Landschaft.Die konkrete Gestaltung des Dienstes wird in den einzelnen Orten besprochen und damit die Konzeption der Gesamtgemeinde weiterentwickelt.Der Dienstumfang kann durch Tätigkeit im Religionsunterricht aufgestockt werden. Darüber hinaus gibt es Überlegungen zu einer befristeten Aufstellung im Rahmen einer noch zu beschreibenden Projektstelle in missionarischer und gemeinwesenorientierter Arbeit. Diese wird durch den Kirchenkreis finanziert und soll sich an den Gaben eines kreativen Menschen und an den Gegebenheiten vor Ort orientieren.Das gemeindliche Leben wird in den Orten von aufgeschlossenen Geschwistern in vielfältiger Weise wahrgenommen und getragen. Hilfe bei Verwaltungsaufgaben wird im Pfarrsprengel und durch ein aktives Verwaltungsamt gewährleistet. Eine regionale Dienstberatung nimmt das kirchliche Leben im Pfarrsprengel in den Blick und koordiniert.Das unter Denkmalschutz stehende Pfarrhaus in Tornow ist in einem guten Zustand. Es bildet mit ausgebauter Scheune und kleinem Gästehaus einen Dreiseitenhof. Dahinter liegt das weite Gartengelände.In Sichtweite des Pfarrhauses sind Bushaltestellen. Busse fahren von Tornow nach Fürstenberg, Gransee und Zehdenick. In zwanzig Autominuten sind die Bahnhöfe Zehdenick und Gransee zu erreichen. In Berlin ist man mit dem Zug oder Auto in ca. einer Stunde. Kindertagesstätten und Grundschule gibt es in den Nachbardörfern. Erweiterte Schulen sind in Gransee, Zehdenick und Fürstenberg zu finden.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Andreas Domke in Zehdenick, Telefon: 03307/2646, E-Mail: pfarrer@kirchengemeinde-zehdenick.de, und Superintendent Uwe Simon, Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Oberes Havelland, Telefon: 03306/2047081, E-Mail: u.simon@kkobereshavelland.de.Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
- Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schönfeld/Uckermark, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, ist ab 1. September 2025 mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl wieder zu besetzen.Zur Pfarrstelle gehören vier Ortskirchen und ca. 450 Gemeindeglieder. Alle Ortskirchen arbeiten bereits seit Jahrzehnten erfolgreich zusammen. Die Gemeinde freut sich auf die Pfarrerin oder den Pfarrer, die oder der die frei werdende Pfarrstelle in Schönfeld neu besetzen möchte und bereit ist, auf Menschen zuzugehen und initiativ mit Freude und Ideen den Dienst im ländlichen Raum aufzunehmen. Die Person sollte Christus im Herzen haben, Liebe zu den Menschen und zum Leben auf dem Lande.Schönfeld liegt im Nordosten Brandenburgs im Landkreis Uckermark, mittig zwischen Prenzlau und Pasewalk (MV). Berlin und die Ostsee sind in ca. 1,5 Stunden zu erreichen. Die Menschen, die hier wohnen, schätzen die Ruhe, die weite hügelige Landschaft mit vielen Seen und die Natur.Nach der Renovierung steht in einem schönen, geräumigen Pfarrhaus auf einem parkähnlichen Grundstück eine große Dienstwohnung zur Verfügung.Die Pfarrstelle verspricht Arbeitsbedingungen, die alles andere als selbstverständlich sind:
- keinerlei Belastung mit Verwaltungsaufgaben, denn es gibt hervorragende hauptamtliche Mitarbeitende,
- keine Belastung mit handwerklich-praktischen Tätigkeiten, da zwei hauptamtliche Gemeindearbeiter zur Verfügung stehen,
- Unterstützung im Senior:innenbesuchsdienst, ebenfalls Dank einer hauptamtlichen Mitarbeiterin (Teilzeit),
- eine vielseitige Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Malchower Labyrinthparks, einschließlich internationaler Kontakte,
- elf wunderschöne, sanierte Kirchen samt Orgeln, ein Gutshaus mit betreutem Wohnen und eine Jugendherberge,
- finanzielle Unterstützung der Gemeindearbeit durch die eigene Carl Büchsel-Stiftung, die sich in der Region insbesondere für den musikalischen Nachwuchs, durch den Internationalen Malchower Kirchenpreis, engagiert.
Gleichzeitig ist im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit die Stelle eines Gemeindepädagogen bzw. einer Gemeindepädagogin bei einem freien örtlichen Träger zu besetzen (bis zu 100 % Stellenumfang allein in den Dörfern der Gesamtkirchengemeinde Schönfeld/Uckermark).Weitere Informationen zur Gemeinde, unter anderem der Gemeindespiegel, sind auf der Internetseite www.kirche-schoenfeld.org einzusehen.Weitere Auskünfte erteilen Pfarrer Thomas Dietz und Kirchmeisterin Ute Eisinger, beide Telefon: 039854/546, sowie Superintendentin Michaela Fröhling, Telefon: 0171/6475 255.Bewerbungen werden bis zum 31. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Herrn Oberkonsistorialat Dr. Christoph Vogel, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 82Erneute Ausschreibung eines Superintendent:innenamts
Unmittelbar südlich von Berlin ist im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming das Amt der Superintendentin oder des Superintendenten so bald als möglich mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Zugelassen sind Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die sich in einem Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD befinden.
Mit der Stelle ist ein Predigtauftrag in der Kirchengemeinde Zossen verbunden. In Zossen befindet sich auch der sanierte und gut ausgestattete Dienstsitz. Eine schöne Dienstwohnung ist vorhanden.
In der Superintendentur arbeiten in einem multiprofessionellen Team mit zwei Sekretärinnen auch eine Referentin für geschäftsführende Aufgaben und mehrere Pfarrpersonen für Gemeinschaftsaufgaben. Darüber hinaus arbeiten engagierte Haupt- und Ehrenamtliche vielfältig vernetzt und entwickeln kirchliche Arbeit gemeinwesenorientiert und innovativ weiter.
Der Evangelische Kirchenkreis Zossen-Fläming hat rund 25.000 Gemeindeglieder, die in sieben Regionen in 22 Pfarrsprengeln, Gesamtkirchengemeinden und Kirchengemeinden organisiert sind. Der Kirchenkreis erstreckt sich vom Berliner Stadtrand bis an den Rand der Niederlausitz im Süden. Darin befinden sich sowohl „Regionale Wachstumskerne“ als auch traditionelle Kleinstädte sowie sehr ländliche Gebiete.
Der Kirchenkreis arbeitet nachdrücklich an der Profilierung kirchlicher Standorte und der Umsetzung der Erkenntnisse einer Gebäudevisitation. Er hat in den vergangenen Jahren gute Erfahrungen mit „Missionarischen Erprobungsräumen“ gesammelt und diese evaluiert. Er setzt sich aktiv für die Stärkung demokratischer Kultur ein und ist mit dem Siegel „Fairer Kirchenkreis“ engagiert an den Themen von Nachhaltigkeit, auch in Kooperation mit dem Berliner Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg, tätig. Mit dem Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Neukölln bildet er den Kirchenkreisverbund Süd.
Die Arbeit im Kirchenkreis wird auch durch die lebendigen Partnerschaften mit dem Evangelischen Kirchenbezirk Markgräflerland in der Badischen Landeskirche und der anglikanischen Diözese Canterbury (Großbritannien) bereichert.
Der Kreiskirchenrat, die Kreissynode und verschiedene Teams von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden freuen sich auf eine Persönlichkeit mit:
- theologischer und seelsorglicher Kompetenz,
- Klarheit und Transparenz im Leitungshandeln,
- Wertschätzung für die Gemeinden in den unterschiedlichen Sozialräumen des Kirchenkreises,
- integrativer Kraft,
- Konfliktfähigkeit,
- Kompetenz im Verwaltungsbereich,
- Sicherheit im öffentlichen Auftreten.
Im Kirchenkreis gibt es laufende Projekte, gute Ideen, mutige Menschen und Freude an der gemeinsamen Arbeit.
Erwartet wird, neben Erfahrungen im Gemeindepfarramt und in Leitungsverantwortung, die Fähigkeit, vorhandene Konzepte aufzunehmen und gemeinsam mit den Mitarbeitenden und Gemeinden fortzuführen und weiterzuentwickeln.
Weitere Auskünfte erteilen die Präses der Kreissynode Pfarrerin Dr. Miriam Wojakowska, Telefon: 0152/52768043, der stellvertretende Superintendent Nico Steffen, Telefon: 033766/62262, und Generalsuperintendentin Theresa Rinecker, Telefon: 0171/5358098.
Bewerbungen werden bis zum 11. August 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Herrn Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 83Erneute Ausschreibung einer Pfarrstelle
Im Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg ist die (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus ab sofort mit 100 % Dienstumfang für den Dienst am Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen wieder zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.
Voraussetzung ist, neben der theologischen Qualifikation, eine abgeschlossene klinische Seelsorgeausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation gemäß den Richtlinien für die Krankenhaus- und Altenpflegeheimseelsorge im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 8. September 2023. Weitere Fortbildungen, z. B. im medizinethischen Bereich und im Bereich der Psychiatrieseelsorge, werden begrüßt.
Das Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen ist ein Fachkrankenhaus mit 391 stationären und teilstationären Betten in drei Kliniken und einem Gesundheitszentrum.
Es warten interessante Arbeitsfelder in der
- Fachklinik für Internistische Rheumatologie, Orthopädie und Rheumachirurgie,
- Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,
- Fachklinik für Pneumologie, Allergologie und Thoraxchirurgie und im
- Johanniter Gesundheitszentrum für Sozialpsychiatrie mit zwei Wohnstätten und einer Tagesstätte.
Die evangelische Seelsorge erfährt im Johanniter-Krankenhaus eine große Akzeptanz, die nicht zuletzt im Leitbild der Johanniter-Krankenhäuser wurzelt (www.johanniter.de).
Zu den Aufgaben gehören:
- seelsorgliche Begleitung von Patientinnen und Patienten, An- und Zugehörigen sowie Klinikmitarbeiter:innen,
- Einbindung und Vernetzung in Krankenhausstrukturen (z. B. Psychoonkologie, interdisziplinäres Palliativteam, Ethikkommission), Weiterbildungen; geistliche Begleitung von Mitarbeitenden,
- Unterrichtseinheiten in der Krankenpflegeschule; ggf. innerbetriebliche Fortbildungen,
- Gottesdienste, Andachten und andere spirituelle Angebote (nach gegebenen Möglichkeiten),
- regelmäßige Sprechstunde in der Krankenhauskapelle,
- Gestaltung der Feiern zu den kirchlichen Festzeiten,
- Begleitung der „Grünen Damen und Herren“ (Einzelgespräche und monatliche Teambesprechungen),
- kurze Andacht zu Beginn der Kuratoriumssitzungen,
- Vernetzung mit umliegenden Gemeinden, Kirchenkreis, Landeskirche,
- Öffentlichkeitsarbeit und Beiträge zur Unternehmenskultur.
Die Zusammenarbeit mit den anderen psychosozialen Diensten ist selbstverständlich.
Der Kirchenkries würde sich freuen, wenn sich Bewerber:innen vorstellen könnten, ihren Wohnort in gut erreichbare Nähe zum Dienstort zu verlegen. Eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Diakonie und alle Schultypen sind vor Ort vorhanden. Die Sabinchenstadt Treuenbrietzen liegt verkehrsgünstig ca. 50 km südlich von Berlin.
Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretende Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg Susanne Graap, Telefon: 03381/225718 oder 0173/6274504, E-Mail: graap.susanne@ekmb.de, und die Landespfarrerin für Krankenhausseelsorge Anne Heimendahl, Telefon: 030/24344-232, E-Mail: anne.heimendahl@gemeinsam.ekbo.de.
Bewerbungen werden bis zum 25. Juli 2025 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst per E-Mail in einer Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 84Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle
Für den kirchenmusikalischen Dienst in den Evangelischen Kirchengemeinden Berlin-Johannisthal (75 %) sowie Berlin-Oberschöneweide (25 %) ist zum 1. Februar 2026 eine B-Kantor:innenstelle (100 %, KM-1) (m/w/d) unbefristet zu besetzen.
Die Kirchengemeinden befinden sich im südöstlichen Stadtgebiet Berlins. Sie liegen gut erreichbar zwischen Treptower Park, Spree und dem Landschaftspark Johannisthal/Adlershof. Die Umgebung ist geprägt von lebendigen Kiezen mit bunter Mischung aus Alt- und Neubaugebieten sowie einer großen Vielfalt an Menschen. Insgesamt gehören den Gemeinden rund 3.000 Mitglieder an. Es gibt aktive Chöre, offene musikalische Angebote und regelmäßige Kooperationen mit Kitas, Schulen und lokalen Kulturveranstaltungen. Die kirchenmusikalische Arbeit ist ein geschätzter Bestandteil des Gemeindelebens.
Geboten wird:
- eine unbefristete 100 %-Stelle (KM-1) mit vielfältigem Gestaltungsspielraum,
- eine Heinze-Orgel (1921, II+P/13, überholt von Sauer) sowie je einen Förster-Flügel und Grotrian-Flügel in der Kirche Johannisthal,
- eine Sauer-Orgel (1908, II+P/27), eine Schuke-Orgel (1960, I+P/6) und ein Steinweg-Flügel in der Christuskirche Oberschöneweide,
- sehr gute Ausstattung mit transportablen Instrumenten, Klavieren und Tontechnik,
- eine positive und kollegiale Zusammenarbeit mit Pfarrteam, Küstern, Gemeindepädagoginnen, Ehrenamtlichen und Gremien,
- Kirchengemeinden, die für neue musikalische Impulse, Experimente und Beteiligungsformate offen sind,
- Unterstützung durch Chöre, Flötenkreis, Posaunenchor und musikbegeisterte Ehrenamtliche,
- gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahnhof Schöneweide), inklusive Zuschuss zu BVG-Angeboten,
- ein eigenes Büro im Gemeindezentrum der Kirchengemeinde Johannisthal.
Erwartet wird:
- ein zum Zeitpunkt der Einstellung abgeschlossenes Studium als B-Kirchenmusiker:in bzw. ein Bachelor-Abschluss Kirchenmusik,
- musikalische Gestaltung der Gottesdienste, Andachten und Kasualien (außer Beerdigungen),
- Leitung und Weiterentwicklung der Kantorei, die auf gehobenem Niveau einen kirchenmusikalischen Anker in der Region bildet,
- Leitung des Flötenkreises und des Posaunenchors,
- Aufbau und Leitung eines Kinder- oder Jugendchors (ggf. in Zusammenarbeit mit der Kita),
- Planung und Durchführung von Konzerten, musikalischen Veranstaltungen und besonderen Gottesdiensten,
- Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen bei gemeindeübergreifenden Projekten,
- Teilnahme an Dienstbesprechungen und Konventen,
- Gestaltung eines regelmäßigen offenen Singens in der Christuskirche in Oberschöneweide.
Gewünscht wird eine Person, die:
- die Kirchenmusik als wichtigen Teil der christlichen Verkündigung versteht und ein christliches Profil nach außen vertritt,
- sich liturgisch und musikalisch sicher bewegt,
- Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlichen Alters hat,
- neue Ideen entwickelt und umsetzt, auch in ökumenischen oder quartiersbezogenen Kontexten,
- teamfähig, kommunikativ und strukturiert arbeitet,
- offen für unterschiedliche musikalische Stile ist – von traditionell bis modern.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit der gewählten Bewerberin oder dem gewählten Bewerber bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusiker:innen auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO).
Weitere Auskünfte erteilen Pfarrerin Juliane Bach (Johannisthal), E-Mail: juliane.bach@gemeinsam.ekbo.de, der Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Johannisthal Dr. Matthias Krüger, E-Mail: matthias.krueger@gemeinsam.ekbo.de, sowie Pfarrer Thomas Jabs (Oberschöneweide), E-Mail: thomas.jabs@gemeinsam.ekbo.de.
Bewerbungen mit einem aktuellen Nachweis der Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD werden bis zum 5. September 2025 als eine einzige PDF-Datei per E-Mail erbeten an buero@kirche-johannisthal.de oder schriftlich an Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Johannisthal, Sterndamm 92, 12487 Berlin-Johannisthal.
Als Termin für die Bewerbungsgespräche und praktischen Vorstellungen ist der 14. Oktober 2025 vorgesehen.
Nr. 85Erneute Ausschreibung der Stelle der oder des Beauftragten
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht
Cottbus-Görlitz
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht
Cottbus-Görlitz
In der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Cottbus-Görlitz mit Sitz in Cottbus ist die Stelle der oder des Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht ab 1. September 2025 mit 100 % Stellenumfang für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen. Dabei ist die Erteilung von Religionsunterricht im Umfang von acht UWStd. (32 %) als Bestandteil des Dienstes der oder des Beauftragten vorausgesetzt.
Lehrkräfte mit endgültiger Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre und Hochschulabschluss, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können sich bewerben.
Die Beauftragten leiten die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht. Zu ihren Aufgaben gehören die Dienstaufsicht über die Religionslehrkräfte, die regionale Fachaufsicht über den Religionsunterricht, die Durchführung von Konventen, die fachliche Beratung und Unterstützung der Religionslehrkräfte und die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen. Sie kooperieren eng mit den Kirchenkreisen im Bereich der ARU. Sie vertreten die Belange des Religionsunterrichts gegenüber den regionalen kirchlichen und staatlichen Stellen, insbesondere gegenüber der Regionalagentur Bautzen, die den ordentlichen Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz im Freistaat Sachsen organisiert, und dem Landesschulamt Cottbus.
Geboten werden ein aufgeschlossenes, motiviertes, altersgemischtes Kollegium, eine erfahrene Verwaltungsfachkraft vor Ort und ein ausgezeichneter Bürostandort im Gebäude der Superintendentur des Evangelischen Kirchenkreises Cottbus im Zentrum der Stadt.
Gesucht wird eine Führungskraft, die die Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts insbesondere im Gebiet der ARU Cottbus-Görlitz kreativ und motivierend begleitet, gern im Leitungsteam arbeitet und für strukturelle Veränderungen offen ist. Die oder der künftige Beauftragte sollte sich durch Innovationsfreudigkeit, organisatorisches Geschick, Durchsetzungsstärke und eine empathische Personalführung auszeichnen.
Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 13 TV-EKBO oder gemäß Pfarrbesoldungsordnung.
Weitere Auskünfte erteilen der Abteilungsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Telefon: 030/24344-513, E-Mail: c.vogel@ekbo.de, oder der zuständige Referatsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344, E-Mail: d.altmannsperger@ekbo.de.
Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Kirchlichen Amtsblatts erbeten an das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, oder per E-Mail an: c.vogel@ekbo.de.
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Nr. 86Erneute Ausschreibung der Stelle der oder des Beauftragten
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht
Potsdam
der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht
Potsdam
In der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) Potsdam mit Sitz in Potsdam ist die Stelle der oder des Beauftragten für Evangelischen Religionsunterricht zum nächstmöglichen Termin für die Dauer von zehn Jahren zu besetzen.
Lehrkräfte mit endgültiger Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre und Hochschulabschluss, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ordinierte Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können sich bewerben.
Die Beauftragten leiten die Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht. Zu den Aufgaben gehören:
- die Dienstaufsicht über die Religionslehrkräfte,
- die strukturelle Planung des Diensteinsatzes,
- die regionale Fachaufsicht über den Religionsunterricht,
- die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen staatlichen Stellen (insbesondere der Schulaufsicht),
- die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts durch Fortbildungsangebote im Rahmen der monatlichen Dienstkonvente,
- die fachliche Beratung und Unterstützung der Religionslehrkräfte,
- die Begleitung von Religionslehrkräften in allen Ausbildungsgängen,
- die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen.
Die oder der Beauftragte vertritt die Belange des Religionsunterrichts gegenüber den regionalen kirchlichen und staatlichen Stellen. Die enge Kooperation mit den Kirchenkreisen, die Umsetzung des kirchlichen Dienstrechts sowie die kollegiale Unterstützung der landeskirchlichen Gremienarbeit sind Bestandteile des Dienstes der oder des Beauftragten.
Gesucht wird eine Führungskraft, die die Entwicklung des Evangelischen Religionsunterrichts insbesondere im Gebiet der ARU Potsdam kreativ und motivierend begleitet, gern im Leitungsteam arbeitet und für strukturelle Veränderungen offen ist. Die oder der künftige Beauftragte sollte sich durch Innovationsfreudigkeit, organisatorisches Geschick, Durchsetzungsstärke und eine empathische Personalführung auszeichnen.
Geboten werden ein aufgeschlossenes, motiviertes, altersgemischtes Kollegium, eine erfahrene Verwaltungsfachkraft vor Ort und ein ausgezeichneter Bürostandort am Grünen Gitter, im Herzen der Parklandschaft der Landeshauptstadt Potsdam. Die Nähe zu kirchlichen Einrichtungen wie der Generalsuperintendentur, der Superintendentur und zu einer der größten evangelischen Schulträger:innen Brandenburgs, der Hoffbauer gGmbH, bieten die Möglichkeit, den Religionsunterricht hervorragend zu vernetzen. Darüber hinaus befinden sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie andere für den Bildungsbereich relevante Landeseinrichtungen in der näheren Umgebung.
Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt gemäß Entgeltgruppe 13 TV-EKBO oder gemäß Pfarrbesoldungsordnung.
Weitere Auskünfte erteilen der Abteilungsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Christoph Vogel, Telefon: 030/24344-513, E-Mail: c.vogel@ekbo.de, oder der zuständige Referatsleiter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger, Telefon: 030/24344-344, E-Mail: d.altmannsperger@ekbo.de.
Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Kirchlichen Amtsblatts erbeten an das Konsistorium, Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin, oder per E-Mail an: c.vogel@ekbo.de.
IV. Personalnachrichten
Nr. 87Nachrichten und Personalien
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Lorenz Opitz als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Juni 2025.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Ordinierter Gemeindepädagoge Jan Mävers mit Wirkung vom 1. Juni 2025,
Pfarrerin Katharina Scherer mit Wirkung vom 1. Juni 2025.
Übertragen wurde:
dem ordinierten Gemeindepädagogen Jan Mävers die (5.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Cottbus mit Wirkung vom 1. Juni 2025 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Katharina Scherer die (13.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln mit Wirkung vom 1. Juni 2025 für die Dauer von sechs Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Beurlaubung von Militärdekan W. Otto Jörg Adomat für einen Dienst als evangelischer Militärdekan im Organisationsbereich der Evangelischen Militärseelsorge in der Bundeswehr über den 31. Mai 2025 hinaus bis zum 31. Juli 2025,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Tauche, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, auf den ordinierten Gemeindepädagogen Kai-Uwe Folgner-Buchheister über den 31. Mai 2025 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (6.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Berlin zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin auf die Pfarrerin Friederike Hasse über den 31. Mai 2025 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Dahlem, Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, auf die Pfarrerin Cornelia Kulawik über den 31. Mai 2025 hinaus unbefristet,
der Zeitraum der Übertragung der (2.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree auf die Pfarrerin Ulrike Lindstädt über den 31. Mai 2025 hinaus unbefristet.
Ordiniert wurde:
am 11. Mai 2025 in der Klosterkirche St. Nikolai in Prenzlau
Pfarrerin Vera Hahn,
Pfarrerin Annegret Kaufmann,
Pfarrer Theodor Langkabel,
Pfarrer Franz Sczotok,
Pfarrerin Luisa-Theres Sinate.
am 17. Mai 2025 in der Christophoruskirche in Berlin-Siemensstadt
Pfarrerin Jennifer Felser,
Pfarrer Dr. Ezequiel Hanke,
Ordinierter Gemeindepädagoge Johannes Herzer,
Pfarrerin Kristina Hofmann,
Pfarrerin Anna Jakob,
Pfarrer Oliver Matri,
Pfarrer im Ehrenamt Dr. Dirk Palm.
am 25. Mai 2025 in der Evangelischen Peter-und-Paul-Kirche in Senftenberg
ordinierter Gemeindepädagoge Kevin Houghton,
Pfarrerin Miriam Keller,
Pfarrerin Johanna Moser,
Pfarrer Adria Reinfeld,
Pfarrer Sebastian Schäller,
Pfarrer Jakob Simon.
Entlassen wurde:
Pfarrerin Elisabeth Preckel, zuletzt Inhaberin der (2.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Beeskow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, aus dem Pfarrdienstverhältnis auf Zeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Ablauf des Monats Mai 2025.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrerin Claudia Goede, zuletzt im Wartestand, mit Ablauf des Monats Mai 2025,
Pfarrerin Cornelia Mix, zuletzt Inhaberin der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Wildau-Zeuthen, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, mit Ablauf des Monats Mai 2025,
Pfarrer Martin Zobel, zuletzt Inhaber der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Fürstenwerder, Evangelischer Kirchenkreis Uckermark, mit Ablauf des Monats Mai 2025.
Nr. 88Todesfälle
Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ |
(Psalm 139,5) |
Heimgegangen ist
Pfarrer i. R. Peter Bäß, zuletzt Pfarrer der Evangelischen Nikodemus-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Neukölln, am 25. Mai 2025,
Pfarrer i. R. Hans Bartos, zuletzt Inhaber einer Provinzialkirchlichen Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge in Brandenburg-Görden, am 4. Mai 2025,
Pfarrer i. R. Uwe-Peter Eckert, zuletzt beurlaubt für den Dienst der Seelsorge in der Bundeswehr und Pfarrer der Kirchengemeinden des ehemaligen Pfarrsprengels Gielsdorf, ehemals Evangelischer Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Altlandsberg, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, am 1. März 2025,
Pfarrer i. R. Pedro Lück, zuletzt Pfarrer der Kirchengemeinde Berlin-Heinersdorf, ehemals Kirchenkreis Weißensee, jetzt Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Heinersdorf, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, am 26. April 2025,
Pfarrer Bernd Neukirch, zuletzt Inhaber der (2.) landeskirchlichen Pfarrstelle im Amt für kirchliche Dienste, am 21. Mai 2025 im aktiven Dienst,
Pfarrer Thomas Passauer, zuletzt Pfarrer im Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, am 26. Mai 2025,
Pfarrer i. R. Gunther Seidel, zuletzt Pfarrer des ehemaligen Pfarrsprengels Treuenbrietzen, jetzt Evangelische Gesamtkirchengemeinde Zauche-Nieplitz, Evangelischer Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg, am 19. April 2025,
Pfarrer i. R. Wolfgang Triebler, zuletzt Pfarrer der Erlöser-Kirchengemeinde, ehemals Kirchenkreis Lichtenberg, jetzt Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost, am 3. Mai 2025.
V. Mitteilungen
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 7) erscheint am 23. Juli 2025. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 7. Juli 2025; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |