.
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Nr. 7Berlin, den 22. Juli 2026
I. Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsbestimmungen
Nr. 86Rechtsverordnung über das Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt
Vom 26. Juni 2026
#Die Kirchenleitung hat aufgrund § 114 Absatz 4 des Kirchengesetzes zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der EKD – PfDG.EKD) vom 15. Februar 2021, zuletzt geändert am 13. November 2024 (ABl. EKD S. 182), i. V. m. § 45 Absatz 3 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Pfarrdienstgesetzes der EKD (Pfarrdienstausführungsgesetz) vom 29. Oktober 2011, zuletzt geändert durch Verordnung mit Gesetzeskraft vom 14. Juni 2024 (KABl. Nr. 101 S. 210), folgende Rechtsverordnung beschlossen:
###§ 1
Begründung des Pfarrdienstverhältnisses im Ehrenamt
(
1
)
Das Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt im gemeindlichen oder kreiskirchlichen Dienst wird auf Antrag eines Gemeindekirchenrats, Pfarrsprengelrats oder Kreiskirchenrats durch die Berufung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer oder zur Ordinierten Gemeindepädagogin oder zum Ordinierten Gemeindepädagogen im Ehrenamt durch das Konsistorium begründet. Bei einem landeskirchlichen Dienst beantragt das Konsistorium und die Kirchenleitung begründet das Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt.
(
2
)
Die Berufung ins Ehrenamt erfolgt in einer Urkunde. Der ehrenamtliche kirchliche Dienst wird in einer Dienstbeschreibung geregelt. Auch das Ende des Pfarrdienstverhältnisses im Ehrenamt wird in einer Urkunde festgestellt.
(
3
)
Vor Begründung des Pfarrdienstverhältnisses im Ehrenamt werden bei einem Dienst in einer Kirchengemeinde oder einem Pfarrsprengel die Inhaberinnen oder Inhaber der Pfarrstellen dieser Kirchengemeinde oder des Pfarrsprengels und die zuständige Superintendentin oder der zuständige Superintendent angehört. Bei einer Berufung in den kreiskirchlichen Dienst entscheidet die Superintendentin oder der Superintendent, ob eine Anhörung erfolgt und wer angehört wird. Bei einem landeskirchlichen Dienst entscheidet das Konsistorium, ob und wer angehört wird.
#§ 2
Auftrag
Der erteilte Auftrag endet zusätzlich zu den in § 112 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 des Pfarrdienstgesetzes der EKD genannten Fällen, wenn der Auftrag mehr als zwei Jahre lang nicht wahrgenommen wurde.
#§ 3
Befristung
Die Erteilung eines Auftrags im Ehrenamt erfolgt in der Regel befristet auf sechs Jahre. Die Befristung kann auf Antrag gemäß § 1 Absatz 1 mit Zustimmung der oder des ehrenamtlich Tätigen verlängert werden. Der Auftrag endet aus den in § 112 Absatz 2 Pfarrdienstgesetz der EKD und den in § 2 genannten Gründen.
#§ 4
Teilnahme an Pfarrkonventen und Gremiensitzungen
(
1
)
Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt im gemeindlichen oder kreiskirchlichen Dienst werden zum Pfarrkonvent eingeladen. Bei einem landeskirchlichen Dienst erfolgt die Einladung in die jeweiligen Fachkonvente.
(
2
)
Für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindekirchenrats gilt Artikel 16 Absatz 4 der Grundordnung.
#§ 5
Inkrafttreten
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Aufträge in Pfarrdienstverhältnissen im Ehrenamt werden mit dem Inkrafttreten automatisch auf sechs Jahre befristet.
Berlin, den 26. Juni 2026 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Kirchenleitung – | ||
(L. S.) | Dr. Christian Stäblein | |
Bischof | ||
II. Bekanntmachungen
Nr. 87Besoldungstabellen und Beträge ab 1. August 2026
Vom 26. Juni 2026
#(zu § 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD – AG-BVG) |
Die Kirchenleitung hat am 26. Juni 2026 beschlossen: „Die vom Bund zum 1. Mai 2026 vollzogene Erhöhung der Besoldung um 2,8 % wird für den Bereich der EKBO zum 1. August 2026 umgesetzt. Die Zahlung der Erhöhung erfolgt, ebenso wie beim Bund, unter Vorbehalt.“
A. | Grundgehalt |
I. | Besoldungstabelle für Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen im Entsendungsdienst |
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | |||||||
A 13 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
ohne Dienstwohnung | 5.076,07 | 5.318,13 | 5.558,76 | 5.800,84 | 5.967,43 | 6.135,49 | 6.302,06 | 6.465,80 |
mit Dienstwohnung** | 4.169,93 | 4.411,99 | 4.652,62 | 4.894,70 | 5.061,29 | 5.229,35 | 5.395,92 | 5.559,66 |
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg | ||||||||
II. | Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A |
Besoldungs- gruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | |||||||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | |
A 3 | 2.722,96 | 2.779,61 | 2.836,29 | 2.881,91 | 2.927,52 | 2.973,15 | 3.018,78 | 3.064,39 |
A 4 | 2.775,51 | 2.843,23 | 2.910,95 | 2.964,85 | 3.018,78 | 3.072,70 | 3.126,59 | 3.176,38 |
A 5 | 2.794,82 | 2.879,15 | 2.946,87 | 3.013,25 | 3.079,63 | 3.147,37 | 3.213,69 | 3.278,68 |
A 6 | 2.850,11 | 2.948,29 | 3.047,79 | 3.123,83 | 3.202,64 | 3.278,68 | 3.362,98 | 3.436,25 |
A 7 | 2.981,45 | 3.068,57 | 3.183,32 | 3.300,78 | 3.415,52 | 3.531,65 | 3.618,75 | 3.705,83 |
A 8 | 3.141,81 | 3.246,89 | 3.394,78 | 3.544,11 | 3.693,38 | 3.797,06 | 3.902,13 | 4.005,81 |
A 9 | 3.374,05 | 3.477,73 | 3.640,88 | 3.806,74 | 3.969,84 | 4.080,73 | 4.196,07 | 4.308,56 |
A 10 | 3.596,61 | 3.738,99 | 3.945,00 | 4.151,90 | 4.362,66 | 4.509,34 | 4.655,97 | 4.802,70 |
A 11 | 4.080,73 | 4.298,57 | 4.515,02 | 4.732,88 | 4.882,38 | 5.031,90 | 5.181,42 | 5.330,97 |
A 12 | 4.359,83 | 4.617,56 | 4.876,71 | 5.134,43 | 5.313,85 | 5.490,43 | 5.668,42 | 5.849,26 |
A 13 | 5.076,07 | 5.318,13 | 5.558,76 | 5.800,84 | 5.967,43 | 6.135,49 | 6.302,06 | 6.465,80 |
A 14 | 5.214,18 | 5.526,02 | 5.839,29 | 6.151,13 | 6.366,12 | 6.582,61 | 6.797,58 | 7.014,05 |
A 15 | 6.326,27 | 6.608,22 | 6.823,23 | 7.038,27 | 7.253,27 | 7.466,86 | 7.680,47 | 7.892,60 |
A 16 | 6.957,09 | 7.284,62 | 7.532,36 | 7.780,14 | 8.026,47 | 8.275,68 | 8.523,43 | 8.768,39 |
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10 |
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes um 25,30 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes um 11,04 Euro. |
III. | Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B |
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) |
B 1 | 7.892,60 |
B 2 | 9.134,32 |
B 3 | 9.659,73 |
B 4 | 10.209,37 |
B 5 | 10.840,20 |
B 6 | 11.439,71 |
B 7 | 12.017,81 |
B 8 | 12.622,96 |
IV. | Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W |
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | ||
W 1 | 5.557,34 | ||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
W 2 | 6.852,85 | 7.243,51 | 7.634,15 |
W 3 | 7.634,15 | 8.155,02 | 8.675,89 |
V. | Tabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung C (frühere Hochschullehrerbesoldung) |
Besoldungs- gruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | |||||||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | |
C 1 | 4.453,42 | 4.599,66 | 4.745,80 | 4.892,04 | 5.038,26 | 5.184,45 | 5.330,63 | 5.476,82 |
C 2 | 4.462,56 | 4.695,56 | 4.928,55 | 5.161,56 | 5.394,56 | 5.627,57 | 5.860,57 | 6.093,53 |
C 3 | 4.884,75 | 5.148,56 | 5.412,42 | 5.676,21 | 5.940,05 | 6.203,89 | 6.467,64 | 6.731,46 |
C 4 | 6.126,77 | 6.391,98 | 6.657,18 | 6.922,39 | 7.187,62 | 7.452,83 | 7.717,99 | 7.983,20 |
Besoldungs- gruppe | Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | ||||||
Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 | Stufe 13 | Stufe 14 | Stufe 15 | |
C 1 | 5.623,04 | 5.769,23 | 5.915,41 | 6.061,66 | 6.207,82 | 6.354,04 | |
C 2 | 6.326,52 | 6.559,52 | 6.792,47 | 7.025,50 | 7.258,47 | 7.491,49 | 7.724,49 |
C 3 | 6.995,31 | 7.259,15 | 7.522,96 | 7.786,77 | 8.050,60 | 8.314,38 | 8.578,22 |
C 4 | 8.248,38 | 8.513,59 | 8.778,82 | 9.043,98 | 9.309,19 | 9.574,40 | 9.839,60 |
VI. | Beträge für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung H (frühere Hochschullehrerbesoldung) |
Besoldungsgruppe H 6, Stufe 15: | Grundgehalt = 8.766,96 Euro |
VII. | Besoldungstabelle für Predigerinnen und Prediger |
Grundgehalt (Monatsbeträge in EURO) | ||||||||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | |
Prediger ohne DW | 4.467,58 | 4.673,33 | 4.877,86 | 5.083,63 | 5.225,23 | 5.368,08 | 5.509,67 | 5.648,85 |
Prediger mit DW** | 3.561,44 | 3.767,19 | 3.971,72 | 4.177,49 | 4.319,09 | 4.461,94 | 4.603,53 | 4.742,71 |
** gilt nur für das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg | ||||||||
VIII. | Vikarsbesoldung: 2.639,56 Euro |
B. | Familienzuschläge |
I. | Der Familienzuschlag beträgt für alle Besoldungsgruppen in der Stufe 1 | 172,29 Euro |
II. | Der Familienzuschlag erhöht sich | |
| 147,24 Euro | |
| 458,75 Euro | |
III. | Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5: | |
Der Familienzuschlag erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,10 Euro, für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,50 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,40 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,30 Euro. | ||
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. | ||
C. | Zulagen |
I. | Ephoralzulage | |||
| ||||
II. | Die sonstigen Amts- und Stellenzulagen nach § 1 der Rechtsverordnung über die Besoldungstabellen vom 27. Februar 1990 (KABl.-EKiBB S. 34), zuletzt geändert durch Rechtsverordnung vom 23. August 2019, betragen: | |||
Dem Grunde nach geregelt in | Beträge in Euro (Monatsbeträge) | |||
Besoldungsordnungen Vorbemerkungen | ||||
Nummer 4 | Absatz 1 | 44,48 | ||
Absatz 2 | 74,14 | |||
Nummer 5 | Absatz 1 | Die Zulage beträgt für Beamte | ||
des mittleren Dienstes | 44,48 | |||
des gehobenen Dienstes | 74,14 | |||
Nummer 7 | Absatz 1 | 51,13 | ||
Absatz 2 | 76,69 | |||
Besoldungsgruppen | Fußnote | |||
A 12 | 2 | 260,93 | ||
A 13 | 2, 3 | 260,93 | ||
4 | 174,00 | |||
5 | 434,89 | |||
A 14 | 3 | 260,93 | ||
4 | 304,46 | |||
5 | 260,93 | |||
A 15 | 3 | 482,54 | ||
5, 6 | 260,93 | |||
7 | 260,93 | |||
Besoldungsordnungen C und H | ||||
Nummern 2aa und 3 | 116,44 | |||
Nr. 88U r k u n d e
über die Änderung des Namens
der Evangelischen Dreifaltigkeitskirchengemeinde,
Kirchenkreis Steglitz
#über die Änderung des Namens
der Evangelischen Dreifaltigkeitskirchengemeinde,
Kirchenkreis Steglitz
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155 S. 293), beschlossen:
###§ 1
Der Name der Evangelischen Dreifaltigkeitskirchengemeinde, Kirchenkreis Steglitz, wird geändert in „Evangelische Dreifaltigkeitskirchengemeinde Berlin-Lankwitz“.
#§ 2
Diese Urkunde tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 2026 | ||
Az.: 1000-01:12/011-15.04 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 89U r k u n d e
über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Am Lietzensee, Epiphanien und
Neu-Westend und der Evangelischen Friedensgemeinde Charlottenburg,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf,
zu einem Pfarrsprengel
#über die dauernde Verbindung
der Evangelischen Kirchengemeinden Am Lietzensee, Epiphanien und
Neu-Westend und der Evangelischen Friedensgemeinde Charlottenburg,
sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf,
zu einem Pfarrsprengel
Mit Zustimmung der Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 33 Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl.-EKsOL 3/2003 S. 7), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 22. November 2025 (KABl. Nr. 155 S. 293), beschlossen:
###§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Am Lietzensee, die Evangelische Kirchengemeinde Epiphanien, die Evangelische Kirchengemeinde Neu-Westend und die Evangelische Friedensgemeinde Charlottenburg, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf, werden dauernd zum Pfarrsprengel Charlottenburger Westen verbunden.
#§ 2
Die Pfarrstellen der Evangelischen Kirchengemeinden Am Lietzensee, Epiphanien und Neu-Westend und die Pfarrstellen der Evangelischen Friedensgemeinde Charlottenburg werden auf die Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Charlottenburger Westen übertragen.
#§ 3
Diese Urkunde tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Berlin, den 8. Juni 2026 | ||
Az.: 1002-01:0795 | ||
Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz – Konsistorium – | ||
(L. S.) | Dr. Viola Vogel | |
Konsistorialpräsidentin | ||
Nr. 90Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Berlin Süd-West
Vom 24. Juni 2026
####§ 1
Grundlagen
(
1
)
Der Kirchenkreis Steglitz und der Evangelische Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf bilden den Evangelischen Kirchenkreisverband Berlin Süd-West (nachfolgend „Verband“) gemäß Artikel 63 der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 21./24. November 2003 (KABl.-EKiBB S. 159, ABl. EKsOL 2003/3, S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 194 S. 368).
(
2
)
Der Verband ist der Rechtsträger des Kirchlichen Verwaltungsamtes Berlin Süd-West gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben der Kirchlichen Verwaltungsämter (Verwaltungsämtergesetz – VÄG) vom 18. November 2000 (KABl.-EKiBB S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Kirchengesetzes zur Änderung klimaschutzrechtlicher Vorschriften vom 23. November 2024 (KABl. Nr. 202 S. 377, 378). Er ist darüber hinaus auch Träger der evangelischen Kindertageseinrichtungen in den beiden o. g. Kirchenkreisen, gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 3 Kirchengesetz über die Kindertagesstättenarbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Kirchliches Kindertagesstättengesetz – KKitaG) vom 18. November 2006, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Kirchengesetzes vom 12. November 2022 (KABl. Nr. 154 S. 207, 219).
(
3
)
Der Verband kann die Trägerschaft weiterer Kindertageseinrichtungen aus anderen Kirchenkreisen übernehmen. Dies gilt auch für Träger außerhalb der verfassten evangelischen Kirche, sofern diese nach der Übernahme als evangelische Kindertageseinrichtungen betrieben werden.
(
4
)
Der Verband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Berlin.
#§ 2
Ziele
(
1
)
Die Aufgaben, Ziele und die Struktur des Verbandes ergeben sich aus der Grundordnung, dem Verwaltungsämtergesetz, dem Kirchlichen Kindertagesstättengesetz und dieser Satzung.
(
2
)
Das Kirchliche Verwaltungsamt Berlin Süd-West nimmt die Funktion eines Dienstleistungszentrums wahr und entlastet dadurch die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, die kirchlichen Einrichtungen und Werke sowie deren berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende, damit sich diese auf ihre konkreten Aufgaben vor Ort konzentrieren können. Die eigenständige Organisation der Kirchengemeinden und Kirchenkreise wird dadurch gestärkt, dass sie durch das Kirchliche Verwaltungsamt entlastet und durch dessen Beratung unterstützt werden.
(
3
)
Die Arbeit des Kirchlichen Verwaltungsamtes Berlin Süd-West geschieht so gemeinde- und kirchenkreisnah wie möglich.
(
4
)
Der Verband übernimmt die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen. Er entlastet damit insbesondere die Kirchengemeinden der Kirchenkreise, professionalisiert die Trägeraufgaben und sichert die Qualität in diesem Bereich. Ziel ist es, für eine gute Auslastung der Einrichtungen zu sorgen, Kitaleitungen und pädagogische Kräfte zu entlasten, um sich stärker pädagogischen Aufgaben zu widmen und durch eine gute Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden die Anbindung von Eltern und Kindern an die verfasste Kirche zu gewährleisten.
(
5
)
Die Satzungszwecke werden gegebenenfalls durch das planmäßige Zusammenwirken beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen durch Geschäftsbesorgungs-, Management-, Verpflegungs- und Kita-Fachberatungsleistungen der kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Teil der Gemeinschaft nach Artikel 39 Absatz 2 der Grundordnung sind und im Zuständigkeitsbereich der Kirchenkreise nach dieser Satzung liegen, sowie auch von steuerbegünstigten Körperschaften, die Mitglied im Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. sind, verwirklicht (§ 57 Absatz 3 AO).
(
6
)
Der Verband kann die Trägerschaft weiterer Kindertageseinrichtungen
- in Trägerschaft von Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und ihren Verbänden sowie von diakonischen oder anderen, der Kirche zugeordneten Trägern übernehmen, sofern der örtlich zuständige Kreiskirchenrat zugestimmt hat,
- in anderer Trägerschaft übernehmen, sofern die Kindertagesstätte nach der Übernahme als evangelische Kindertageseinrichtung betrieben wird.
§ 3
Der Vorstand
(
1
)
Der Verwaltungsrat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass der Vorstand aus mehreren Personen besteht. In diesem Fall bestimmt der Verwaltungsrat auch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Vorstandes.
(
2
)
Die Mitglieder des Vorstandes sind einzeln gesetzliche Vertreter des Verbandes, Artikel 24 Absatz 2 der Grundordnung gilt entsprechend.
(
3
)
Die Mitglieder des Vorstandes sind für die Geschäfte des Verbandes gemeinsam verantwortlich. Für den Vorstand gibt es eine Geschäftsanweisung, die der Genehmigung des Verwaltungsrates bedarf. Diese Geschäftsanweisung kann Verantwortlichkeiten für bestimmte Geschäfte einzelnen Vorstandsmitgliedern zuweisen, wobei die anderen Vorstandsmitglieder ihre Überwachungsaufgabe wahrzunehmen haben.
#§ 4
Der Verwaltungsrat
(
1
)
Jeder Kirchenkreis entsendet vier Mitglieder in den Verwaltungsrat, darunter die Superintendentin oder den Superintendenten sowie je ein vom Beirat des Evangelischen Kitawerkes Süd-West vorgeschlagenes Mitglied. Die Amtszeit des Verwaltungsrates endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Kreissynoden neu gebildet werden.
(
2
)
Der Verwaltungsrat vertritt den Verband gegenüber dem Vorstand und beaufsichtigt dessen Arbeit. Er berät und beschließt über die ihm nach dem Verwaltungsämtergesetz zugewiesenen Aufgaben.
(
3
)
Der Verwaltungsrat wirkt darauf hin, dass zum Zwecke einer möglichst effizienten Arbeit des Verwaltungsamtes Arbeitsabläufe und andere Vorgänge in den Kirchenkreisen, die die Zuständigkeit oder Arbeit des Verbandes oder des Verwaltungsamtes berühren, soweit wie möglich unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten der Kirchenkreise einander angeglichen werden.
(
4
)
Der Verwaltungsrat unterstützt den Vorstand bei Konflikten mit Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, kirchlichen Einrichtungen und Werken.
#§ 5
Kita-Beirat
Bei der Erfüllung seiner Arbeit für die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen wird der Verwaltungsrat vom Kita-Beirat unterstützt und beraten. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung des Kita-Beirates, die der Verwaltungsrat beschließt.
#§ 6
Satzung und Satzungsänderungen
Diese Satzung und alle Änderungen werden durch den Verwaltungsrat beschlossen. Sie bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium.
#§ 7
Finanzierung
(
1
)
Der Kirchenkreisverband erhält als Grundfinanzierung der Aufgaben des Verwaltungsamtes Finanzanteile nach Maßgabe des kirchlichen Finanzrechts. Darüber hinaus wird der Kirchenkreisverband als Träger des Verwaltungsamtes durch Erhebung zulässiger Gebühren und Entgelte gemäß § 10 VÄG sowie einen haushaltsdeckenden Zuschuss der Kirchenkreise finanziert.
(
2
)
Das Evangelische Kitawerk Süd-West finanziert sich insbesondere durch Entgelte und Zuschüsse staatlicher Stellen sowie durch Kostenbeiträge und Zuzahlungen der Eltern und sonstige zweckgebundene Einnahmen und Fördermittel.
(
3
)
Die Übernahme der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft oder in Geschäftsbesorgung des Verbandes geschieht durch Vertrag, in dem die Finanzierung ergänzend zu den in Absatz 1 genannten Bestimmungen und im Sinne von § 2 Absatz 5 der Satzung geregelt wird.
#§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung
Vorstehende Satzung wurde am 9. Juli 2026 durch das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kirchenaufsichtlich genehmigt.
1 durch das Konsistorium zum 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für den Evangelischen Kirchenkreisverband Berlin Süd-West vom 30. November 2015, kirchenaufsichtlich genehmigt am 24. Mai 2016 (KABl 2016 S.95), außer Kraft.
Nr. 91Genehmigung eines neuen Kirchensiegels
Konsistorium Az.: 1312-03:49/153 | Berlin, den 3. Juli 2026 |
| Die Evangelische Kirchengemeinde Neuhardenberg-Gusow, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, hat mit Genehmigung des Konsistoriums das unten abgebildete Kirchensiegel eingeführt. | |
Die Umschrift lautet: „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEUHARDENBERG-GUSOW“. | |
Nr. 92Außergeltungsetzung von Kirchensiegeln
Konsistorium Az.: 1312-03:49/153 | Berlin, den 3. Juli 2026 |
| Das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Neuhardenberg mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEUHARDENBERG“ und das Kirchensiegel der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Gusow-Platkow mit der Umschrift „EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GUSOW-PLATKOW“, beide Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, werden außer Geltung gesetzt. | |
Nr. 93Benachrichtigung bei Erscheinen einer neuen Ausgabe
des Kirchlichen Amtsblatts
des Kirchlichen Amtsblatts
Das Kirchliche Amtsblatt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist unter https://www.kirchenrecht-ekbo.de/list/kirchliches_amtsblatt abrufbar. Auf Wunsch kann ein standardisierter Newsletter mit der Funktion eines Reminders abonniert werden. Sobald eine neue Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts der EKBO unter der o. g. Adresse verfügbar ist, erhalten Abonnent:innen eine E-Mail, die über diese Neuerscheinung informiert. Der Newsletter/Reminder kann unter folgender Adresse abonniert werden:
https://www.ekbo.de/kirchliches-amtsblatt
Auf der Anmeldeseite befindet sich auch eine Schaltfläche, die direkt zu den Ausgaben des Kirchlichen Amtsblatts führt.
III. Stellenausschreibungen
Nr. 94Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die landeskirchliche Pfarrstelle für die Notfallseelsorge im Land Berlin ist ab 1. November 2026 mit 100 % Dienstumfang zu besetzen. Dienstsitz ist Berlin. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt für die Dauer von sechs Jahren.Durch ein unvorhersehbares erschütterndes Erlebnis werden Menschen aus ihrer normalen Lebenswelt herausgerissen. Die Evangelische Notfallseelsorge ist eine Unterstützung für Menschen in akuten Notsituationen. Sie leistet „Erste Hilfe für die Seele“. Dieses Angebot steht allen Hilfe Suchenden kostenfrei zur Verfügung, unabhängig von ihrer religiösen Bindung oder Weltanschauung.Zur Arbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin, der die Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) angehört, gehören ebenfalls: Notfallseelsorge des Erzbistums Berlin, Krisenintervention der Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Berliner Rotes Kreuz, Muslimische Notfallseelsorge und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.Bei größeren Schadenslagen übernimmt die Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin als Teil der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Berlin die Betreuung und Begleitung vor Ort. Die Arbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin arbeitet eng vernetzt in den Strukturen der Psychosozialen Notfallversorgung des Landes Berlin mit.Die Aufgaben sind:
- Leitung, Koordinierung und Geschäftsführung der Evangelischen Notfallseelsorge,
- Organisation, Vernetzung und Begleitung der ca. 80 evangelischen Notfallseelsorger:innen,
- Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, deren Ausbildung und Begleitung in trägerübergreifenden Strukturen sowie die zugehörige Kommunikation,
- enge ökumenische und trägerübergreifende Zusammenarbeit mit den anderen Anbieter:innen der Psychosozialen Notfallversorgung,
- Qualitätssicherung der Arbeit der Evangelischen Notfallseelsorge in Berlin,
- Mitarbeit in der EKD-Konferenz der Evangelischen Notfallseelsorge,
- Mitarbeit in landesweiten Gremien innerhalb der Psychosozialen Notfallversorgung im Land Berlin,
- Gestaltung von Konventen zur weiteren Bekanntmachung von Notfallseelsorge im Sprengel Berlin.
Erwartet wird:- Erfahrungen in Seelsorge und Krisenintervention und eine entsprechende Ausbildung,
- Zusatzqualifikation im Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung,
- Erfahrung im Umgang mit traumatisierten Menschen,
- kommunikative, interkulturelle und kultursensible Kompetenz,
- Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung,
- Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten,
- zuverlässiges Handeln im Kontext von Zuwendungen,
- Umgang mit einem Contentmanagementsystem, mit Officeprogrammen, Videokonferenzen, social media,
- Kontaktpflege zur Berliner Feuerwehr und zur Polizei Berlin,
- Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen Beauftragten für Notfallseelsorge im Bereich der EKBO.
Geboten wird:- ein zentral gelegener Arbeitsplatz in Berlin Mitte mit grüner Nachbarschaft,
- ein strukturierter Arbeitsbereich mit einer anteiligen Sekretariatsstruktur,
- ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet kirchlichen Handelns in der Öffentlichkeit,
- eigenverantwortliches Arbeiten,
- Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten,
- kollegialer Austausch, auch fachbereichsübergreifend,
- verpflichtende, gegenfinanzierte Supervision,
- Vergütung nach Pfarrbesoldung,
- Betriebliches Gesundheitsmanagement,
- Betriebskantine mit günstigem Mittagstisch.
Weitere Auskünfte erteilt Pfarrer Christian Leppler, Telefon: 030/24344-291, oder Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, Telefon: 030/24344-286.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, Frau Oberkonsistorialrätin Sabine Habighorst, per E-Mail in einer Datei, an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des künftigen Pfarrsprengels Charlottenburger Westen im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer mit 100 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen.Zum neu gegründeten Pfarrsprengel Charlottenburger Westen gehören die vier Kirchengemeinden Am Lietzensee, Epiphanien, Frieden und Neu-Westend mit insgesamt etwa 11.000 Gemeindemitgliedern. In dieser Region arbeiten zukünftig fünf Pfarrpersonen mit insgesamt 400 % Dienstumfang im Team zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung.Im Rahmen der Pfarrsprengelbildung sollen in Zukunft gezielt Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden. Im laufenden Regionalisierungsprozess sollen bestehende Strukturen zusammengeführt und die kirchliche Arbeit durch Schwerpunktsetzung, Vernetzung und Sozialraumorientierung neu organisiert werden. Diesen Veränderungsprozess gilt es aktiv mitzugestalten. Daher wünschen sich die Gemeinden eine Pfarrperson, die kirchliches Handeln in regionalen Strukturen weiterentwickeln und Impulse für das Zusammenwachsen der Gemeinden setzen möchte. Eine weitere Pfarrstelle im neuen Pfarrsprengel mit Schwerpunkt in der Kirchengemeinde Epiphanien wird zeitgleich ausgeschrieben.Alle vier Kirchengemeinden bringen aus ihrer bisherigen Arbeit eigene Profile in die Zusammenarbeit im Pfarrsprengel ein. Die Kirchengemeinde Am Lietzensee hat einen Schwerpunkt als geistlicher Ort der Begegnung für Menschen mit ganz unterschiedlicher Nähe zur Kirche. Dies soll in enger und wertschätzender Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen konzeptionell weiterentwickelt werden. Das Team der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde Am Lietzensee arbeitet bereits an vielen Stellen regional und kooperativ.Am Lietzensee steht die denkmalgeschützte und architektonisch interessante Kirche von 1959 (Architekt Paul Baumgarten) direkt am gleichnamigen See, ein großes Gemeindehaus, welches auch eine Kindertagestätte mit 50 Plätzen sowie die Geschäftsstelle des Evangelischen Kitaverbands Berlin Mitte-West beherbergt, in dessen Trägerschaft sich die Kita am Ort befindet.Die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen sind Zentrum des kirchlichen Lebens. Sie sind eng mit der vielfältigen Kirchenmusik verbunden – mit Orgelmusik, verschiedenen Chören und Kinderchören sowie einem besonderen Schwerpunkt auf Alter Musik. Auch die Konzerte und Konzertreihen ziehen regelmäßig viele Besucherinnen und Besucher aus ganz Berlin an. Diakonisch stark engagiert ist die Kirchengemeinde in jedem Winterhalbjahr mit dem kreiskirchlichen Projekt „Suppenküche“, die an drei Tagen in der Woche ca. 60 Menschen mit und ohne Obdach eine warme Mahlzeit bietet. Auch das jugend-musikalische Projekt „Café Lietze“ erfreut sich seit Jahrzehnten großer Beliebtheit. Die Arbeit mit Konfirmand:innen wird gemeinsam im Sprengel organisiert.Die ökumenischen sowie die jüdisch-christlichen Kontakte zur Nachbarschaft rund um den Lietzensee sollen weiter gepflegt werden.Neben dem Pfarrteam des Sprengels steht dem neuen Pfarrer oder der neuen Pfarrerin auch der Gemeindekirchenrat Am Lietzensee engagiert zur Seite und wünscht sich eine Persönlichkeit mit Herzlichkeit und Freude am Miteinander-auf-dem-Weg-Sein, die oder der sich zugleich auch als Seelsorger:in in der Gemeinde versteht. Eine Dienstwohnung ist derzeit nicht vorhanden. Die Gemeinden unterstützen gern bei der Wohnungssuche.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Carsten Bolz, Telefon: 030/8730478, sowie die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Am Lietzensee Pfarrerin Caterina Freudenberg, Telefon: 0170/9865759.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
- Die (2.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des künftigen Pfarrsprengels Charlottenburger Westen im Evangelischen Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Zum neu gegründeten Pfarrsprengel Charlottenburger Westen gehören die vier Kirchengemeinden Am Lietzensee, Epiphanien, Frieden und Neu Westend mit insgesamt etwa 11.000 Kirchenmitgliedern. In dieser Region arbeiten zukünftig fünf Pfarrpersonen mit insgesamt 400 % Dienstumfang im Team zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung. Im Rahmen der Pfarrsprengelbildung sollen in Zukunft gezielt Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden. Im laufenden Regionalisierungsprozess sollen bestehende Strukturen zusammengeführt und die kirchliche Arbeit durch Schwerpunktsetzung, Vernetzung und Sozialraumorientierung neu organisiert werden. Diesen Veränderungsprozess gilt es aktiv mitzugestalten. Daher wünschen sich die Gemeinden eine Pfarrperson, die kirchliches Handeln in regionalen Strukturen weiterentwickeln und Impulse für das Zusammenwachsen setzen möchte. Eine weitere Pfarrstelle im neuen Pfarrsprengel mit Schwerpunkt in der Kirchengemeinde Am Lietzensee wird zeitgleich ausgeschrieben.Alle vier Kirchengemeinden bringen aus ihrer bisherigen Arbeit eigene Profile in die Zusammenarbeit im Pfarrsprengel ein. Im Einzugsgebiet der Epiphaniengemeinde gibt es ein breites Spektrum verschiedener Sozialräume mit unterschiedlichen Kulturen und Generationen, die Erprobungsräume für neue Begegnungsformen von Kirche bieten. Dies soll in enger und wertschätzender Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen konzeptionell weiterentwickelt werden. Das Team der Hauptamtlichen der Epiphaniengemeinde arbeitet bereits an vielen Stellen regional und kooperativ.Die denkmalgeschützte und architektonisch interessante Kirche (Baujahr 1906, Wiederaufbau 1960) mit integriertem Gemeindehaus und großem Garten befindet sich in zentraler Lage. Der multifunktionale Gebäudekomplex umfasst neben Kirche, Gemeinde- und Büroräumen auch Wohnungen und Geschäftsräume und bietet viel Platz für unterschiedlichste Aktivitäten. Die Kindertagesstätte im Gebäude ist in der Trägerschaft des Evangelischen Kitaverbands Berlin Mitte-West.Epiphanien ist eine lebendige und theologisch interessierte Gemeinde mit unterschiedlichen Gruppen, die eigenverantwortlich arbeiten und von unterschiedlichen Generationen besucht werden. Gottesdienste verschiedener Profile, lebendige Kindergottesdienste, etablierte regionale Konfirmand:innenarbeit, Jugendarbeit, eine ökumenische Kantorei, langjährige gut organisierte Senior:innenarbeit, eine wachsende diakonische Arbeit mit „Laib und Seele“ und Besuchsdienst sowie abwechslungsreiche Erwachsenenangebote bilden eine solide Grundlage, um Glauben zu leben und Gemeinschaft zu erfahren. Das zeigt sich besonders im starken Engagement der ca. 100 Ehrenamtlichen, deren Ideen und Impulse die Gemeinden gern aufnehmen, unterstützen und lebendig werden lassen, zusammen mit den Hauptamtlichen in der Kirchengemeinde und in der Region. Ein engagierter und teamorientierter Gemeindekirchenrat unterstützt bei der Geschäftsführung.Die Gemeinden suchen eine Pfarrperson, die
- das Evangelium lebensnah verkündet, Gottesdienste abwechslungsreich gestaltet und Freude an der Vermittlung theologischer Inhalte in unterschiedlichen Formaten hat,
- Freude an der Arbeit mit den verschiedenen Generationen hat, sich engagiert und kreativ in der Kirchengemeinde Epiphanien und in die Region einbringt und eigene Schwerpunkte setzt,
- ein offenes Ohr und Herz für die Sorgen und Nöte der Menschen hat,
- kooperationswillig und -fähig ist, teamorientiert leitet, Ehrenamtliche stärkt und gabenorientiert koordiniert,
- offen und zugewandt ist und ein hohes Maß an Teamfähigkeit mitbringt,
- gern Veränderungsprozesse mitgestaltet und vorantreibt,
- kirchendistanzierte und -ferne Menschen bei ihrer Arbeit im Blick hat.
Eine Dienstwohnung steht derzeit nicht zur Verfügung. Die Gemeinden unterstützen gern bei der Wohnungssuche.Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Epiphanien Susanne Greinert, Telefon: 0170/4039158, und Superintendent Carsten Bolz, Telefon: 030/8730478.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Evangelischen Kirchenkreis Zossen-Fläming ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Die Stelle hat zwei Schwerpunkte:
- Vertretungsdienste, die z. B. in Vakanzsituationen unterstützen (Gottesdienste, Kasualien, Begleitung von Gremien): unterwegs mit den Menschen im Kirchenkreis – unterwegs in den schönen Kirchen des Kirchenkreises,
- diakonische Aufgaben im Kirchenkreis, insbesondere in der Arbeit mit Senior:innen und in der Arbeit mit Geflüchteten: Anknüpfen an bestehende Netzwerke – Gestalten eigener Ideen.
Die Einsatzorte und Aufgaben werden jeweils in Absprache mit dem Superintendenten bestimmt. Im Bereich der diakonischen Aufgaben ist die Pfarrperson in Arbeitsgruppen eingebunden und unterstützt (Fachbereich Senior:innenarbeit, Arbeitsgruppe Diakonie).Ein Wohnungswechsel in den Bereich des Kirchenkreises ist nicht erforderlich.Der Evangelische Kirchenkreis Zossen-Fläming grenzt an den südlichen Berliner Stadtrand und bietet mit der Vielfalt seiner Gemeinden – vom Berliner Speckgürtel im Norden bis zum ländlich geprägten Süden – ein breites Spektrum kirchlicher Wirklichkeiten. Der Pfarrkonvent ist von einer kollegialen Atmosphäre geprägt. Die kreiskirchlichen Arbeitsbereiche für Kinder und Familien, Jugendliche sowie Kirchenmusik unterstützen die gemeindliche Arbeit und ermöglichen zugleich innovative kreiskirchliche Projekte.Die neue Pfarrperson ist:ordinierte Theologin oder ordinierter Theologe bzw. ordinierte Gemeindepädagogin oder ordinierter Gemeindepädagoge.Sie bringt mit:- Freude an der Begleitung von Menschen,
- Praxisorientierung und Neugier auf unterschiedliche gemeindliche Wirklichkeiten,
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen Pkw zu nutzen.
Der Kirchenkreis bietet:- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen,
- Begleitung in der Organisation der Dienste,
- fachliche und kollegiale Unterstützung,
- einen Büroarbeitsplatz (Coworking-Space) in Zossen,
- ergänzend zur Nutzung des eigenen Pkw die Möglichkeit, auf ein Poolfahrzeug zuzugreifen.
Weitere Auskünfte erteilt der Superintendent des Kirchenkreises Nico Steffen, Telefon: 03377/3306910 oder 0160/98426731, E-Mail: superintendent@kkzf.de.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Templin, Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland, ist ab dem 1. Januar 2027 mit 100 % Dienstumfang durch das Konsistorium zu besetzen.Templin ist ein anerkanntes Thermalsoleheilbad in einer von Wäldern und Seen geprägten, naturnahen Landschaft. Der Tourismus spielt eine bedeutende Rolle für das Leben der Stadt. Dank guter Infrastruktur und stündlicher Zugverbindungen sind Templin und Berlin gut verbunden. Templin bietet eine vielfältige Schullandschaft sowie zwei kirchliche Kindergärten der Stephanus Stiftung. Die gesundheitliche Versorgung ist durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie ein ortsansässiges Krankenhaus gesichert. Zudem bereichern zahlreiche kulturelle Angebote das Leben vor Ort.Die Evangelische Kirchengemeinde Templin umfasst neben der Stadt selbst zehn umliegende Dörfer mit insgesamt etwa 2.100 Gemeindegliedern. Fast alle Kirchen der Gemeinde sind saniert und das große Gemeindehaus bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Zur Verfügung steht eine geräumige, sanierte Altbauwohnung im Pfarrhaus.Eckdaten zur Gemeinde
- ein engagierter Gemeindekirchenrat, vielfältige Kirchenmusik und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- für die Kirchengemeinde gibt es eine Geschäftsführung als Projektstelle bis 2029, angestellt durch den Kirchenkreis,
- regelmäßige Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen, Andachten in Senior:inneneinrichtungen, religionspädagogische Angebote in den Kindergärten (im Team mit Mitarbeiter:innen und Ruheständler:innen),
- Templin als Zentrum der Nordregion des Kirchenkreises mit u. a. regionalem Konfirmand:innenunterricht,
- fünf Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft, gute ökumenische Beziehungen (katholisch, evangelisch-freikirchlich) und zwei diakonische Einrichtungen in der Stadt.
Die Gemeinde freut sich auf Ideen.Sie bietet- eine attraktive, familienfreundliche Wohnung im sanierten Pfarrhaus,
- ein lebendiges, engagiertes Gemeindeleben mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten,
- ein unterstützendes Team und eine offene, wertschätzende Gemeinschaft.
Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Martina Wagenplatz, Telefon: 03987/4946613, E-Mail: gkr@kirche-templin.de, die Geschäftsführerin Cordelia Slingerland, Telefon: 03987/201551, E-Mail: geschaeftsfuehrung@kirche-templin.de, und Superintendent Uwe Simon, Telefon: 03306/2047083, E-Mail: superintendentur@kkobereshavelland.de.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Kirchenkreis Potsdam ist die Kreispfarrstelle für Jugendarbeit ab sofort durch den Kreiskirchenrat mit 100 % Dienstumfang für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen.Mit der kreiskirchlichen Pfarrstelle ist ein Predigtauftrag im Rahmen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Potsdam verbunden. Der Kreiskirchenrat sucht eine ordinierte Gemeindepädagogin, einen ordinierten Gemeindepädagogen, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.Die Evangelische Jugend Potsdam beschreibt sich in einer Selbstdarstellung als eine offene, bunte und engagierte Gemeinschaft. An den Gemeindestandorten finden Junge Gemeinden statt und auf kreiskirchlicher Ebene alle Fahrten und größeren Aktivitäten. Die Gruppen sind gern unterwegs, ob auf Fahrten, beim Zelten oder bei gemeinsamen Aktionen draußen in der Natur. Großen Spaß machen ihnen Gemeinschaftsaktionen, bei denen Teamgeist, Austausch und Zusammenhalt im Mittelpunkt stehen. Da sie besonders der Glaube verbindet, gibt es immer wieder gemeinsam Andachten und Gottesdienste, auf unterschiedlichste Weisen. Sie begegnen einander offen, kommunikativ, aufgeschlossen und unterstützen sich gegenseitig. Dabei ist ihnen wichtig, dass jede:r eigene Ideen einbringen und Verantwortung übernehmen kann. So gestalten sie ihr Miteinander mit viel Eigeninitiative, Kreativität und Freude.Der Kirchenkreis befindet sich in einem Transformationsprozess, in dem auch die Jugend sehr engagiert mitwirkt. Hier braucht es Reformmut und die Bereitschaft, das eigene Arbeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das Team der Evangelischen Jugend- und Kinderstelle Potsdam umfasst neben der Kreisjugendpfarrstelle noch die Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Kindern und zwei FSJ-Stellen. Das Team arbeitet im Sinne der EJBO an einem weiten Inklusionsbegriff und setzt sich für barrierarme, queerfreundliche, rassismuskritische und schützende Räume ein. Im Team gilt es, mit fröhlicher Kreativität in der Arbeit mit jungen Menschen Bewährtes fortzusetzen und Neues zu beginnen.Zu den Aufgaben gehören, in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendkonvent,
- kreiskirchliche und regionale Veranstaltungen, Projekte und Fahrten/Rüstzeiten nach den Bedarfen Jugendlicher planen und gestalten,
- die Vertretung und Vernetzung von Anliegen junger Menschen sowohl kirchenintern als auch öffentlichwirksam ermöglichen,
- die Förderung spiritueller Angebote und der theologischen Reflexion sowie die seelsorgliche Begleitung Jugendlicher,
- Verantwortung für die Jungen Gemeinden an den Gemeindestandorten durch eigene Praxisangebote und die Koordination und Begleitung der JG-Begleitungen,
- die fachliche und seelsorgliche Begleitung und Qualifizierung beruflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen sowie FSJ-Personen und Praktikant:innen,
- konzeptionelle Arbeit im Rahmen des Konzepts „Vive – evangelisch-jung-lebendig“ im Hinblick auf die Arbeit mit jungen Menschen im Kirchenkreis Potsdam,
- gemeinsame Leitung der „Evangelische Jugend- und Kinderstelle" (EvJuKS),
- Schutz vor sexualisierter Gewalt,
- professioneller Einsatz für Teilhabe im Sinne eines weiten Inklusionsbegriffs queerfreundlich, rassismuskritisch, diskriminierungsfrei, barrierearm,
- die Wahrnehmung jugendpolitischer Verantwortung, z. B im Stadtjugendring Potsdam,
- die Schnittstelle zur Konfiarbeit ausbauen, z. B. durch Teamer:inarbeit,
- die Öffentlichkeitsarbeit für den Jugendbereich und die Pflege des Material- und Technikpools.
Geboten wird- die Arbeit mit engagierten beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen im JUKS-Team, im KJK, im Konvent der Beruflichen, mit den JG-Begleiter:innen und darüber hinaus,
- ein Dienstsitz mit Büro in der Evangelischen Jugend- und Kinderstelle mitten im Holländischen Viertel Potsdams mit sehr guter Ausstattung; unter anderem mit VW-Bus, E-Lastenrad, Diensthandy und Laptop,
- ein Kirchenkreis, in dem die vielfältige Arbeit mit jungen Menschen wertgeschätzt und gefördert wird,
- die Möglichkeit, eigene Ideen auszuprobieren,
- Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendentin Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, sowie Friedan Holzki (Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Kindern), Telefon: 01515/9937020. Weitere Informationen über die Jugendarbeit im Kirchenkreis finden sich unter https://www.evangelisch-in-potsdam.de/kirchenkreis/juks oder auf instagram @evangelische.jugend.potsdam.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (2.) Pfarrstelle der Evangelischen St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam, Kirchenkreis Potsdam, ist ab sofort mit 50 % Dienstumfang durch das Konsistorium wieder zu besetzen.Die Gemeinde der zentralen Stadtkirche St. Nikolai ruht auf drei Säulen: Die Ortsgemeinde umfasst rund 2.600 Gemeindeglieder, davon wohnen ca. 4 % als Personalgemeinde außerhalb des Gemeindegebiets. Hinzu kommt die sogenannte Gemeinde auf Zeit. Das sind über 250.000 Menschen, die die Angebote von St. Nikolai im Rahmen der Stadtkirchenarbeit als Kirchenbesucher:innen wahrnehmen.Die St. Nikolaikirche ist Wahrzeichen und Bühne Potsdams (Am Alten Markt gegenüber des Landtags), zentrale Stadtkirche und Gemeindehaus in einem. Sie ist Ort weit ausstrahlender Kirchenmusik, Raum für umfassende Kirchenpädagogik und Passant:innenseelsorge, Predigtstätte des Generalsuperintendenten des Sprengels Potsdam und auch der Superintendentin des Kirchenkreises.Neben vielfältigem und umfassendem gottesdienstlichen Handeln, das das Zentrum der Tätigkeit der Pfarrer:innen bildet, soll die neue Pfarrerin oder der neue Pfarrer insbesondere die rund 100 Ehrenamtlichen der Gemeinde pfarramtlich begleiten und das Gemeindeleben nach dem Grundsatz der Stadtkirchenarbeit „mit der Gemeinde über die Gemeinde hinauswirken“ pflegen.Pfarrer und Mitarbeiterinnen (vier hauptamtliche Mitarbeiter:innen in Teilzeit) stellen sich gemeinsam mit dem Gemeindekirchenrat und den Ehrenamtlichen den Herausforderungen ihrer spezifischen Situation als öffentlich-repräsentativer, offener kirchlicher Ort mitten in der Landeshauptstadt Potsdam, unterstützen die Reformbestrebungen des Kirchenkreises, stehen in enger regionaler Kooperation mit der Gemeinde der Friedenskirche und übernehmen mit ihr und weiteren regionalen Partner:innen geistliche Verantwortung für die Verkündigung in der Mitte der Stadt.Die Arbeit mit Konfirmand:innen wird bereits gemeinsam regional verantwortet.Von der Bewerberin oder dem Bewerber wird Teamfähigkeit, Reformmut, Lernlust, Entscheidungsfreude, Konfliktstärke und Fantasie für die Verkündigungsarbeit erwartet. Zudem sind Erfahrungen im Umgang (Begleitung und Qualifikation) mit Ehrenamtlichen erwünscht. Erfahrungen in Geschäftsführung sind hilfreich.Eine attraktive Dienstwohnung in Potsdam wird zur Verfügung gestellt. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Pfarrer Gregor Hohberg. Plätze in Evangelischen Kitas oder Schulen können vermittelt werden.Gemeindekirchenrat, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende freuen sich auf eine inspirierende Zusammenarbeit in einem familienfreundlichen Team.Weitere Auskünfte erteilen die Superintendentin des Kirchenkreises Potsdam Angelika Zädow, Telefon: 0331/901169, die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Dr. Ariane Zibell, Telefon: 0160/94455843, und Pfarrer Gregor Hohberg, Telefon: 0176/10213142.Der Kirchenkreis hat Interesse daran, die Stelle mit einer zusätzlichen kreiskirchlichen Beauftragung von 25 % für die Stadtkirchenarbeit zu versehen. Die Stadtkirchenarbeit Potsdam ist eine kreiskirchliche Aufgabe, die ihren Arbeitsschwerpunkt in St. Nikolai hat.Die 25 % DU sind auf sechs Jahre befristet. Mit Ablauf der sechs Jahre endet auch der Besetzungszeitraum der Pfarrstelle an der Friedenskirche und neue Stellenzuschnitte werden möglich, die im Rahmen des kreiskirchlichen Transformationsprozesses umgesetzt werden.Bewerbungen werden bis zum 12. August 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 95Erneute Ausschreibung von Pfarrstellen
- Die (5.) landeskirchliche Pfarrstelle zur besonderen Verfügung mit der Aufgabe der Begleitung und Vertiefung des geistlichen Lebens von Pfarrerinnen und Pfarrern in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit dem Schwerpunkt der lebenslaufbezogenen Bilanzierung und Orientierung ist zum nächstmöglichen Termin mit 50 % Dienstumfang zu besetzen. Die Übertragung der Pfarrstelle erfolgt bis 31. Oktober 2033.Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber ist Studienleiterin oder Studienleiter des Amts für kirchliche Dienste. Dienstsitz ist das Amt für kirchliche Dienste (AKD) in 10625 Berlin-Charlottenburg, Goethestraße 27/30.Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll in Kooperation mit den AKD-Studienleitenden für Spiritualität sowie für Personalbegleitung ein Kursangebot zur geistlichen Begleitung und lebenslaufbezogenen Bilanzierung und Orientierung von Pfarrerinnen und Pfarrern in der EKBO entwickeln, verantworten und teilweise durchführen.Zu den Aufgaben gehören:
- konzeptionelle Entwicklung, Organisation und bisweilen auch Durchführung von Bilanz- und Orientierungstagen, Exerzitien und anderen Formen spiritueller biografischer Reflexion, mit darin enthaltener
- Supervision und Beratung,
- Arbeit an der Berufsrolle
- und berufsbezogener Seelsorge und geistlicher Begleitung.
Geboten wird:- ein inspirierendes Umfeld im Amt für kirchliche Dienste und in den Netzwerken von Spiritualitätsarbeit, Pfarrer:innenfortbildung und anderen professionsbegleitenden Unterstützungsstrukturen,
- kooperative und eigenverantwortliche Arbeit im Team,
- Pfarrbesoldung gemäß § 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Zustimmung und Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD – AG-BVG.
Erwartet wird:- Zweite Theologische bzw. Gemeindepädagogische Prüfung und Ordination,
- mehrjährige Berufserfahrung im Gemeindepfarrdienst sowie in der Spiritualitäts- und Bildungsarbeit,
- eine Ausbildung in geistlicher Begleitung oder eine vergleichbare Qualifikation,
- eine Ausbildung in Supervision oder eine vergleichbare Qualifikation,
- Erfahrungen in der Anleitung unterschiedlicher Praxisformen christlicher Spiritualität, in Exerzitien und Meditation,
- Erfahrung in übergemeindlichen Arbeitszusammenhängen,
- selbstständiges und strukturiertes konzeptionelles Arbeiten und Bereitschaft zur arbeitsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit,
- Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung und Reisetätigkeit.
Weitere Auskünfte erteilen die Leiterein des Referats 3.2 Pfarrpersonal und Spezialseelsorge Sabine Habighorst, E-Mail: s.habighorst@ekbo.de, und die Direktorin des Amts für kirchliche Dienste Kristina Augst, E-Mail: k.augst@akd-ekbo.de.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 ausschließlich per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei erbeten an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Im Evangelischen Kirchenkreis Neukölln ist ab dem 1. August 2026 die Kreispfarrstelle zur Erteilung von Religionsunterricht mit 100 % DU für die Dauer von sechs Jahren durch den Kreiskirchenrat zu besetzten.Der Evangelische Kirchenkreis Neukölln erstreckt sich über den Bezirk Neukölln und den nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald. Er umfasst damit unterschiedliche kulturelle und religiöse Prägungen und sehr diverse Sozialräume zwischen Spreewaldrand und Hermannplatz. Die gemeindlichen Situationen sind entsprechend verschieden. Neben den parochialen Formen hat der Kirchenkreis zudem weitere kirchliche Ort entwickelt. Dazu gehören der Kirchliche Ort Genezarethkirche/„Startbahn“ mit Projekten wie „Spirit and Soul“ und dem Segensbüro, der Kirchliche Ort Philipp Melanchthon mit diakonischen und bibeldidaktischen Angeboten (von Cansteinsche Bibelanstalt) und der Kirchliche Ort Nikodemus mit dem Interkulturellen Zentrum und der Kulturkirchenarbeit.Nun soll ein weiteres neues innovatives Projekt im Kirchenkreis entstehen: „Schule im Kirchraum“. Für die Entwicklung dieses Projekts sind 50 % des Dienstumfangs vorgesehen. Hierfür soll die Martin-Luther-King-Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde in der Gropiusstadt (Martin-Luther-King-Weg 6, 12351 Berlin) als Lernraum für Schüler:innengruppen entwickelt werden. Dieser wird flexibel und niedrigschwellig von Religionslehrkräften aus dem Bereich der ARU Berlin-Süd und Lehrkräften aus dem Bereich des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln für Unterrichtsprojekte genutzt werden können. Zu entwickeln sind zum einen die organisatorischen, praktischen Dinge wie z. B. Raumvergabe, Zugänglichkeit, Vor- und Nachbereitung des Raums, aber auch inhaltliche Schwerpunkte, die dieser Kirchraum und der ihn umgebende Sozialraum im Besonderen bieten.Dafür bringen Bewerber:innen ihre religionspädagogische Erfahrung und vor allem Freude am Religionsunterricht und an der Arbeit mit Schüler:innen verschiedener Klassenstufen ein. Sie entwickeln kirchraumpädagogisch und themenbezogen Angebote für diesen Ort. Diese werden teilweise von der neuen Pfarrperson selbst oder durch von ihr organisierte und koordinierte Partnerinnen und Partner, Pfarrpersonen, Ehrenamtliche, Partner:innen aus Diakonie oder der Ökumene durchgeführt. Zudem entwickelt, erweitert und pflegt die neue Pfarrperson die Material- und Medienangebote in der Kirche, die von Lehrkräften und ihren Gruppen selbstständig genutzt werden können. Mit Unterstützung aus dem Kirchenkreis beantragt sie Fördergelder für die Ausstattung und die wirtschaftliche Unterhaltung des Raums für das Projekt. Hilfreich und bereichernd ist die Gestaltung einer guten Verbindung zur Gemeinde sowie zu den Kolleginnen und Kollegen im Kirchenkreis.Der zweite Schwerpunkt liegt in der Erteilung von evangelischem Religionsunterricht im Bereich der ARU Berlin-Süd mit zunächst zwölf UWS. Die Einsatzschule wird voraussichtlich im Bereich des Kirchenkreises liegen. Bei der Auswahl der Schule werden die pädagogischen Wünsche und die Verortung der Pfarrperson nach Möglichkeit berücksichtigt.Bewerber:innen bringen mit:
- Erfahrung im Religionsunterricht und in pädagogischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Klassenstufen 1 bis 13,
- Freude an der Entwicklung eines Pilotprojekts, bei dem die neue Pfarrperson auf die verschiedenen Menschen und Einrichtungen zugeht,
- Teamfähigkeit und Lust auf vielfältige Begegnungen und Netzwerkarbeit.
Die neue Pfarrperson erhält dabei:- Unterstützung aus der ARU Berlin-Süd,
- die Einbindung in den ebenso lebendigen wie kreativen Pfarrkonvent und das Kollegium des Kirchenkreises Neukölln,
- die Möglichkeit, Gemeindeberatung und Supervision über den Kirchenkreis zu nutzen, sowie Unterstützung aus den Bereichen Arbeit mit Kindern, Familienarbeit, dem Amt für Jugendarbeit und aus der Präventionsarbeit,
- Freude und Bereitschaft, die Transformation der Kirche aktiv mitzugestalten.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Dr. Christian Nottmeier, Telefon: 030/68904-140, E-Mail: superintendentur@kk-neukoelln.de, und die stellvertretende Superintendentin Claudia Mieth, Telefon: 0151/72023440, E-Mail: c.mieth@kk-neukoelln.de.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de. - Die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Weihnachtskirchengemeinde Berlin-Haselhorst, Kirchenkreis Spandau, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 75 % Dienstumfang durch Gemeindewahl zu besetzen. Mit der Pfarrstelle ist die Verwaltung der (1.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung für das Quartier Waterkant mit weiteren 25 % Dienstumfang verbunden, so dass der Dienstumfang insgesamt 100 % beträgt.Der Spandauer Stadtteil Haselhorst ist nahezu gänzlich von Wasserstraßen umgeben. Im Norden grenzt Haselhorst an den Reinickendorfer Ortsteil Tegel, im Westen schließt sich die Altstadt mit der Spandauer „City“ an. Die 1935 im neoklassizistischen Stil gebaute Kirche mit Gemeindehaus am Haselhorster Damm 54 ist das geistliche Zentrum der Evangelischen Weihnachtskirchengemeinde. Ca. 2.000 Menschen gehören derzeit zur Gemeinde – Tendenz künftig leicht steigend. Denn im Gemeindegebiet sind neue Stadtquartiere entstanden oder sie sind aktuell in der Entwicklung. Allein auf der Insel Gartenfeld sind 3.700 Wohnungen im Bau und an der Waterkant 2.500 Wohnungen bereits fertiggestellt.Unter Federführung des Kirchenkreises und gefördert u. a. durch die Dritten Orte der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist im Neubauquartier Waterkant mit „HeimatHavel“ ein innovativer kirchlicher Begegnungsort entstanden, der vor allem Familien mit Kindern anzieht und mit der Arbeit für Familien der Kirchengemeinde vernetzt ist. Die Kirchengemeinde arbeitet eng mit der Nachbargemeinde Siemensstadt zusammen, was sich u. a. in einer regionalen Jugend- und Konfirmand:innenarbeit und einem gemeinsamen Gemeindebrief ausdrückt.In den neuen Quartieren und im alten Kiez will die Weihnachtskirchengemeinde ihr Gemeindeleben weiterdenken und wünscht sich frische Impulse und Kontinuität durch eine neue Pfarrperson, die zudem im Pfarrteam mit der Kollegin in der Nachbargemeinde Siemensstadt die gute regionale Kooperation ausbaut.Die Pfarrstelle:75 % „klassische“ Gemeindearbeit25 % MUT: Erprobung und Weiterentwicklung von neuen Ausdrucksformen von Kirche in Region und neuen Stadtquartieren, die missionarisch, unkonventionell und teamorientiert sind (die Pfarrstelle der Kollegin in Siemensstadt ist genauso aufgeteilt). Aktuell: pastorale und programmatische Mitarbeit in der HeimatHavel.Gemeinde und Kirchenkreis freuen sich auf eine Pfarrperson oder eine ordinierte Gemeindepädagogin bzw. einen ordinierten Gemeindepädagogen, die oder der
- den Mut mitbringt, Neues zu entwickeln und Altes zu verabschieden,
- ansprechende Gottesdienste für große und kleine Menschen feiert und gern mit neuen Formen experimentiert,
- zwei Stunden Religionsunterricht – vorzugsweise in einer der benachbarten Schulen – erteilt,
- Freude daran hat, Gemeinde nicht nur parochial, sondern vernetzt im Sozialraum und an einem Dritten Ort im Neubauquartier zu gestalten,
- sich als Seelsorger:in versteht und Wert auf die liebevolle Gestaltung von Kasualien legt,
- die beiden Kitas der Gemeinde (in Trägerschaft des Kirchenkreises) religionspädagogisch begleitet und im regionalen Konfirmand:innen-Projekt mitarbeitet,
- Lust hat, die Chancen von Gemeindeentwicklung im urbanen Kontext zu reflektieren, und regional vernetzt denkt,
- sich als Teamplayer:in im Kontext der verschiedenen Professionen versteht,
- einen Bereich der Geschäftsführung übernimmt.
Gemeinde und Kirchenkreis bieten- einen Arbeitskontext und Stellenzuschnitt mit Gestaltungsfreiheit und Fehlerfreundlichkeit,
- die spannende Chance, Kirche in neuen Quartieren zu entwickeln,
- die Arbeit im Team, vor Ort (Kirchenmusiker 50 %, eine Vertretungsküsterin 25 %, Jugendmitarbeiterin 50 %, Haus- und Kirchwart 50 %) und im Pfarrteam in der Region,
- einen freien Tag in der Woche und ein predigtfreies Wochenende im Monat (die Gottesdienstzeiten sind regional koordiniert, zudem übernimmt ein Pfarrer im Ehrenamt gern regelmäßig Gottesdienste),
- die Möglichkeit, Aufgaben in einer Dienstvereinbarung abzugrenzen,
- Kollegialität und Beratung in einem engagierten und relativ jungen Pfarrkonvent,
- eine schöne, helle Pfarrwohnung am Standort der Weihnachtskirche, im zweiten Obergeschoss mit vier Zimmern und großem Balkon. Die Wohnung ist ohne Amtszimmer ca. 119 m² groß.
Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Gemeindekirchenrats Brigitte Körner, Telefon: 0152/53033579, E-Mail: brigitte.koerner1@t-online.de, sowie Superintendent Florian Kunz, Telefon: 030/322944310, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-spandau.de.Weitere Informationen zur Kirchengemeinde und zu dem Projekt HeimatHavel finden sich unter www.ev-weihnachtskirche.de oder www.spandau-evangelisch.de/gemeinden/projekt-heimathavel.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 erbeten an das Konsistorium, Abteilung 3, per E-Mail in einer zusammenhängenden Datei an pfarrstellenbewerbungen@gemeinsam.ekbo.de.
Nr. 96Ausschreibung einer Stelle im Bereich
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
des diakonisch-gemeindepädagogischen Dienstes
Die Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche), Reformierter Kirchenkreis, sucht zum 1. November 2026 einen Gemeindepädagogin oder einen Gemeindepädagogen (m/w/d) oder ein:e Diakon:in (m/w/d) mit 100 % RAZ, mindestens 75 %.
Die Französische Kirche zu Berlin ist zusammen mit der Französisch-Reformierten Gemeinde Potsdam als zwei Personalgemeinden auf dem Weg zum Zusammenschluss. Die Zentren liegen am Gendarmenmarkt Berlin und im historischen Zentrum Potsdams.
Die Gemeindemitglieder wohnen im gesamten Stadtgebiet von Berlin und Potsdam. Die Pfarrerin und ein engagiertes Team von Ehrenamtlichen füllen die beiden Zentren durch ansprechende Gottesdienste und Veranstaltungen der Erwachsenenbildung mit Leben. Die Verbindung zu den älteren Gemeindemitgliedern ist der Gemeinde wichtig, offene Angebote für jüngere Zielgrupppen sollen erweitert werden.
Die Aufgaben sind:
- religionspädagogische Arbeit – insbesondere im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit, Mitwirkung im Konfirmand:innenunterricht, Freizeiten und Bildungsangebote in Berlin und Potsdam,
- Diakonie und soziale Arbeit: Aufbau und Leitung eines ehrenamtlichen Besuchsdienstkreises zur Begleitung älterer, kranker oder benachteiligter Gemeindemitglieder,
- Verkündigung und Gottesdienstgestaltung: Mitwirkung bei der Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in Zusammenarbeit mit der Pfarrerin.
Erwartet werden:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge bzw. Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge bzw. Diakonin oder Diakon oder eine vergleichbare Qualifikation,
- eine selbstständige, eigenverantwortliche Arbeitsweise,
- Bereitschaft zu einer flexiblen Organisation der Arbeitszeit,
- Kommunikationsfreude und Aufmerksamkeit für Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen,
- Bereitschaft zu Mobilität in Berlin und Potsdam,
- Führerschein Klasse B ist wünschenswert,
- eine hohe Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag,
- eigene Erfahrungen in einer evangelischen Kirchengemeinde sind wünschenswert.
Geboten werden:
- eine vielfältige und interessante Tätigkeit in einem engagierten Team von Haupt- und Ehrenamtlichen,
- Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
- Laptop und Mobiltelefon,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten,
- Unterstützung durch gezielte Fort- und Weiterbildung,
- ein modern eingerichteter Arbeitsplatz an einem der schönsten Standorte Berlins mit guter Verkehrsanbindung.
Weitere Auskünfte erteilt die Modératrice Gudrun Laqueur, Telefon: 0160/93820317, E-Mail: laqueurG@franzoesische-kirche.de.
Bewerbungen werden bis zum 15. September 2026 per E-Mail, in einem PDF-Dokument zusammengefasst, erbeten an bewerbungen@franzoesische-kirche.de.
Nr. 97Ausschreibung einer Kirchenmusikstelle
Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum 1. Februar 2027 eine:n Kirchenmusiker:in (m/w/d) 100 % KM1 in Finsterwalde. Dienstort ist die Evangelische Trinitatiskirchengemeinde Finsterwalde.
Finsterwalde ist ein Mittelzentrum im Landkreis Elbe-Elster. Die Stadt mit etwa 15.500 Einwohnern ist die größte Stadt im Landkreis und stolz auf ihre Tradition als Sängerstadt. In Finsterwalde sind alle Schulformen vorhanden, darunter eine evangelische Grundschule. Zudem gibt es zwei evangelische Kindergärten.
Erwartet werden:
- ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik,
- Freude an der Gestaltung unterschiedlicher Gottesdienstformate,
- engagierte Chorarbeit und Förderung der Gemeinschaft,
- das Selbstverständnis, Kirchenmusik als Verkündigung zu sehen,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, auch für Chorprojekte mit Kolleginnen und Kollegen,
- Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw.
Die Aufgaben sind:
- die musikalisch lebendige Gestaltung der Gottesdienste in der Kirchengemeinde, insbesondere in der Trinitatiskirche Finsterwalde (in der Regel zwei Gottesdienste am Wochenende),
- die Leitung und Weiterentwicklung der Kantorei Finsterwalde (ca. 25 Sängerinnen und Sänger) und der „TrinityGospels“ (ca. 40 Sängerinnen und Sänger) sowie des monatlich stattfindenden offenen Singens,
- die Leitung des Posaunenchors (ca. 18 Bläserinnen und Bläser),
- die Mitarbeit bei der Organisation von Konzerten,
- die Begleitung von Kasualien.
Geboten werden:
- eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in Vollzeit,
- ein bemerkenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld in der Sängerstadt Finsterwalde,
- ein Team, bestehend aus zwei Pfarrpersonen, einem Jugendmitarbeiter, einer Gemeindepädagogin sowie einer Gemeindesekretärin.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt unter Mitwirkung der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK.
Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 (vorzugsweise digital) erbeten an: Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.
Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de, Pfarrer Markus Herrbruck, Telefon: 0173/9939013, E-Mail: m.herrbruck@ekbo.de, sowie Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Andreas Jaeger, Telefon: 0173/4701389, E-Mail: a.jaeger@ekbo.de.
Die praktische Vorstellung findet am 24. Oktober 2026 in Finsterwalde statt.
Nr. 98Erneute Ausschreibung von Kirchenmusikstellen
- Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n Kirchenmusiker:in (m/w/d) 100 % KM1 in der Paul-Gerhardt-Stadt Lübben und ihrem Umland. Dienstort ist die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lübben und Umland.Lübben ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewald und ist etwa 70 km südlich von Berlin gelegen. Die Stadt hat eine sehr gute Verkehrsanbindung an die Hauptstadt Berlin. Regionalbahnen verkehren zweimal stündlich. Das Leben in der Stadt mit 14.000 Einwohner:innen wird besonders im Sommer durch den Tourismus im Herzen des Spreewalds geprägt. Die Paul-Gerhardt-Kirche ist die letzte Wirkungsstätte des Theologen und Kirchenliederdichters Paul Gerhardt (1607-1676).Erwartet werden:
- ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik,
- Freude an der Gestaltung unterschiedlicher Gottesdienstformate,
- engagierte Chorarbeit und Förderung der Gemeinschaft,
- Bereitschaft zur regionalen Zusammenarbeit mit den kirchenmusikalischen Mitarbeitenden in Luckau und Lübbenau,
- das Selbstverständnis, Kirchenmusik als Verkündigung zu sehen,
- eigenverantwortliches Arbeiten,
- Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw.
Die Aufgaben sind:- die musikalisch lebendige Gestaltung der Gottesdienste in und um Lübben (ein bis zwei Gottesdienste am Wochenende),
- die Leitung und Weiterentwicklung eines ökumenischen Chors (30 bis 40 Sängerinnen und Sänger),
- die Leitung des Lübbener Posaunenchors (15 bis 20 Bläserinnen und Bläser),
- die Ausbildung von Bläser:innennachwuchs,
- die Zusammenarbeit mit den Schüler:innenchören der evangelischen Grundschule,
- die Mitarbeit bei der Organisation von Konzerten,
- die Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von jährlichen Paul-Gerhardt-Wochen in Lübben.
Geboten werden:- eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in Vollzeit,
- ein bemerkenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld im Spreewald,
- eine spätromantische Schuke-Orgel mit 29 Registern in der Paul-Gerhardt-Kirche in Lübben,
- ein junges und engagiertes Team, bestehend aus zwei Pfarrpersonen, einer Jugendmitarbeiterin, einer Gemeindepädagogin sowie einer Regionalsekretärin,
- eine kulinarische Kahnfahrt im kommenden Frühling.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt unter Mitwirkung der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK.Bewerbungen werden bis zum 2. September 2026 (vorzugsweise digital) erbeten an: Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de, Pfarrer Martin Liedtke, Telefon: 0174/7095823, E-Mail: m.liedtke@ekbo.de, sowie Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Andreas Jaeger, Telefon: 0173/4701389, E-Mail: a.jaeger@ekbo.de. - Der Evangelische Kirchenkreis Niederlausitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine;n Kirchenmusiker:in (m/w/d) 100 % KM1 in Senftenberg. Dienstort ist die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Lausitzer Seenland.Senftenberg ist die Kreisstadt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Die Stadt mit etwa 23.000 Einwohner:innen liegt im Lausitzer Seenland, dem größten künstlichen Seengebiet Europas. Senftenberg ist Naherholungsort.Erwartet werden:
- ein Bachelor-Abschluss in Kirchenmusik,
- Freude an der Gestaltung und dem Aufbau neuer kirchenmusikalischer Angebote,
- engagierte Chorarbeit und Förderung der Gemeinschaft,
- das Selbstverständnis, Kirchenmusik als Verkündigung zu sehen,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit,
- Führerschein der Klasse B mit eigenem Pkw.
Die Aufgaben sind:- die musikalisch lebendige Gestaltung der Gottesdienste in der Kirchengemeinde im Lausitzer Seenland, insbesondere in der Peter-Paul-Kirche Senftenberg (in der Regel zwei Gottesdienste am Wochenende),
- die Leitung und Weiterentwicklung der Kantorei Senftenberg und des Kirchenchors Altdöbern,
- die Ausbildung von Orgelnachwuchs,
- die Mitarbeit bei der Organisation von Konzerten, insbesondere in der Peter-Paul-Kirche Senftenberg.
Geboten werden:- eine unbefristete Beschäftigung mit einer Vergütung gemäß Tarifvertrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (TV-EKBO) in Vollzeit,
- ein bemerkenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld in einer dynamischen Region,
- ein überwiegend junges Team, bestehend aus drei Pfarrpersonen, einer Jugendmitarbeiterin, einer Gemeindepädagogin sowie einer Regionalsekretärin,
- Zusammenarbeit mit dem Kirchenmusikausschuss.
Die genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt unter Mitwirkung der gewählten Bewerberin oder des gewählten Bewerbers bei Dienstantritt auf der Grundlage der in der Landeskirche geltenden Richtlinie zur Berechnung des Beschäftigungsumfangs für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf KM 1-, KM 2- und KM 3-Stellen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der ACK.Bewerbung werden bis zum 2. September 2026 (vorzugsweise digital) erbeten an: Evangelischer Kirchenkreis Niederlausitz, Superintendent Thomas Köhler, Paul-Gerhardt-Straße 2, 15907 Lübben, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de.Weitere Auskünfte erteilen Superintendent Thomas Köhler, Telefon: 03546/1791422, E-Mail: superintendent@kirchenkreis-niederlausitz.de, Pfarrer Sebastian Schlauraff Schäller, Telefon: 0175/5014839, E-Mail: s.schlauraff_schaeller@ekbo.de, sowie Kreiskantor Kirchenmusikdirektor Andreas Jaeger, Telefon: 0173/4701389, E-Mail: a.jaeger@ekbo.de.
IV. Personalnachrichten
Nr. 99Nachrichten und Personalien
Berufen wurde:
Superintendent Michael Raddatz erneut zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg mit Wirkung vom 1. Juli 2026 bis zum Eintritt in den Ruhestand.
Berufen oder eingestellt in den Probedienst wurde:
Dr. Florian Priesemuth als Pfarrer mit Wirkung vom 1. Juli 2026.
Berufen in das Dienstverhältnis auf Lebenszeit wurde:
Pfarrerin Marie-Luise Gürtler mit Wirkung vom 1. Juli 2026.
Übertragen wurde:
Pfarrerin Marie-Luise Gürtler die (3.) Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt (Oder)-Lebus, Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 für die Dauer von zehn Jahren,
Pfarrerin Linda Hochheimer die (2.) Kreispfarrstelle zur besonderen Verfügung im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost mit Wirkung vom 1. Juli 2026 für die Dauer von sechs Jahren,
Pfarrer Alexander Stokowski die (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde an Schöps und Neiße, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 für die Dauer von zehn Jahren.
Verlängert wurde:
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Pfarrstelle der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Bad Muskau-Gablenz, Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz, auf die Pfarrerin Miriam Arndt über den 30. Juni 2026 hinaus für die Dauer von zehn Jahren,
der Zeitraum der Übertragung der (1.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Oberes Havelland auf die Pfarrerin Nele Poldrack über den 30. Juni 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand,
der Zeitraum der Übertragung der (5.) Kreispfarrstelle für Seelsorge im Krankenhaus im Evangelischen Kirchenkreis Berlin Stadtmitte auf den Pfarrer Ralf Daniels über den 30. Juni 2026 hinaus bis zum Eintritt in den Ruhestand.
In den Wartestand ist getreten:
Pfarrerin Dorothea Preisler, zuletzt Inhaberin der (1.) Pfarrstelle der Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Lankwitz, Kirchenkreis Steglitz, mit Ablauf des Monats Juni 2026.
Versetzt in den Dienst einer anderen Landeskirche wurde:
Pfarrer Matthias Kürschner, zuletzt beurlaubt für einen Dienst in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, in den Dienst der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers mit Wirkung vom 1. Juli 2026.
Entlassen wurde:
Pfarrerin i. R. Brigitte Knuth gemäß § 97 Absatz 1 Nummer 1 PfDG.EKD mit Ablauf des 28. März 2026. Gemäß § 5 Absatz 3 PfDG.EKD hat Brigitte Knuth mit Wirkung vom 28. März 2026 ihre Rechte aus der Ordination verloren. Sie hat ihre Ordinationsurkunde zurückgegeben,
die ordinierte Gemeindepädagogin Imke Köhn aus dem Dienstverhältnis auf Probe zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Ablauf des Monats Juni 2026,
Pfarrer im Ehrenamt Dr. Florian Priesemuth aus dem Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt mit Ablauf des Monats Juni 2026.
In den Ruhestand ist getreten:
Pfarrer Jörg-Dietrich Gemkow, zuletzt beurlaubt für einen Dienst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, mit Ablauf des Monats Juni 2026,
Pfarrerin Birgit Sternberg, zuletzt im Wartestand, mit Ablauf des Monats Juni 2026.
V. Mitteilungen
Nr. 100Bekanntmachung über die Bildung einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
(AK DWBO)
(AK DWBO)
Die Amtszeit der laufenden Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (AK DWBO) endet am 31. Dezember 2026. Gemäß § 7 Absatz 2 ARRO DWBO vom 15. Juni 2018 gibt die Geschäftsführung der AK DWBO die Bildung einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission für die Amtszeit ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 bekannt und fordert Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände auf, sich an der Entsendung von Mitgliedern in die AK DWBO zu beteiligen. Hierzu müssen sich diese bei der Geschäftsführung der AK DWBO spätestens zwei Monate vor Ende der Amtszeit anmelden und dem Vorsitzenden des Diakonischen Rats ihre Entsendeberechtigung gemäß § 9 Absatz 4 ARRG.EKBO nachweisen. Entsendungsberechtigt nach § 9 Absatz 4 ARRG.EKBO sind nur solche Vereinigungen, denen mindestens vier vom Hundert der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der AK DWBO angehören.
Die Anzeige der Beteiligungsbereitschaft ist bis zum 31. Oktober 2026 zu richten an: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V., Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission DWBO, Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin.
Der Nachweis der Entsendeberechtigung ist bis zum 31. Oktober 2026 zu richten an: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V., Vorsitzende des Diakonischen Rats, Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin.
Nr. 101Bekanntmachung über die Bildung eines neuen AK-Ausschusses Johanniter
Die Amtszeit des AK-Ausschusses Johanniter endet am 31. Dezember 2026. Gemäß § 23 i. V. m. § 7 Absatz 2 ARRO DWBO vom 18. Juni 2018 gibt die Geschäftsstelle der AK DWBO die Bildung eines neuen AK-Ausschusses Johanniter für die Amtszeit ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 bekannt und fordert Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände auf, sich an der Entsendung von Mitgliedern in den AK-Ausschuss Johanniter zu beteiligen. Hierzu müssen sich diese bei der Geschäftsführung der AK DWBO spätestens zwei Monate vor Ende der Amtszeit anmelden. Entsendungsberechtigt sind nach § 23 b) ARRO DWBO Gewerkschaften und/oder Mitarbeiterverbände, die in den im Tarifregister gelisteten Werken und verbundenen Unternehmen der Johanniter i. S. v. § 22 Absatz 1 Satz 3 ARRO einen Mitgliedsanteil von mindestens vier vom Hundert aufweisen. Eine Glaubhaftmachung der Mitgliederzahl kann insbesondere durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen, die ein Mitglied des Vertretungsorgans der Gewerkschaft oder des Mitarbeiterverbands vor einer Notarin oder einem Notar abgibt und der Geschäftsstelle der AK DWBO vorlegt.
Die Anzeige der Beteiligungsbereitschaft sowie der Nachweis der Entsendungsberechtigung sind bis zum 31. Oktober 2026 zu richten an: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V., Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission DWBO, Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin.
Die nächste Ausgabe des Kirchlichen Amtsblatts (Heft Nr. 8-9) erscheint am 23. September 2026. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist der 7. September 2026; zu veröffentlichende Texte bitte an: amtsblatt@ekbo.de. |
Herausgeber und Redaktion: Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin |